VORWORT. Thomas Grätz



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5 VORWORT Mit Fachkunde & Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer wird dem Interessenten an diesem vielseitigen und verantwortungsvollen Beruf ein Lehr- und Lernbuch vorgelegt, welches ihn befähigen soll, die Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer erfolgreich zu bestehen. Das Buch vermittelt die Grundlagen auf den Prüfungs-Sachgebieten Recht, Betriebsführung, Technik, Straßenverkehrssicherheit, Umweltschutz sowie grenzüberschreitender Taxi- und Mietwagenverkehr. Es kann sicher nicht alles enthalten, was Gegenstand einer Fachkundeprüfung werden kann, dazu ist das Prüfungsgebiet letztlich zu weit gesteckt. Derjenige, der den Inhalt drauf hat, dürfte aber ein ausreichendes Rüstzeug erworben haben, um den Prüfungsanforderungen gewachsen zu sein. Es empfiehlt sich ohnehin neben dem fleißigen Lernen mit Hilfe dieses Buches zusätzlich der Besuch eines Vorbereitungskurses. Denn diese vorbereitenden Lehrgänge können angesichts der permanenten Flut von Neuregelungen zeitnäher als dieses Buch auf neue Gesetze reagieren, örtliche Erfahrungen wie thematische Prüfervorlieben einbringen und sie bieten zudem Gelegenheit zum mündlichen Kurzvortrag, was wichtig für das Bestehen des mündlichen Prüfungsteiles werden kann. Neben der Darstellung des eigentlichen Prüfungsstoffes wird in Umsetzung des Titels Fachkunde und Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer auch versucht, dem Kandidaten durch die Darstellung des Prüfungsablaufes, Prüfungstipps und einem beispielhaften Prüfungstest ein wenig von der wohl jeden treffenden Prüfungsangst zu nehmen und ihm damit eine größere Prüfungssicherheit zu vermitteln. Es bleibt zum Schluss, dem Leser eine erfolgreiche Fachkundeprüfung und viel Erfolg im Beruf des Taxi- und Mietwagenunternehmers zu wünschen. Frankfurt am Main, im März 2007 Thomas Grätz

6 Inhalt I. Was erwartet den Prüfling in der Fachkundeprüfung?...................... 9 1. Katalog der Sachgebiete für Unternehmer des Taxen- und Mietwagenverkehrs.................... 11 2. Ablauf der Fachkundeprüfung........................ 13 schriftliche Fragen.................................. 13 schriftliche Übungen/Fallstudie......................... 14 mündliche Prüfung.................................. 15 II. Sachgebiete.................................... 17 A. Innerstaatliche Beförderungen..................... 19 1. Recht.............................................. 19 1.1 Personenbeförderungsrecht............................ 19 1.1.1 Themenschwerpunkt Grundlagen des Ordnungsrahmens..... 19 1.1.2 Themenschwerpunkt Taxi und Mietwagen und die Unterschiede.................................. 26 1.1.3 Themenschwerpunkt Berufszugang...................... 38 1.1.4 Themenschwerpunkt Pflichten des Unternehmers, des Fahrpersonals und der Fahrgäste..................... 54 1.2 Straßenverkehrsrecht................................. 62 1.2.1 Themenschwerpunkt Hauptverkehrsgesetze und -verordnungen 62 1.2.2 Themenschwerpunkt Voraussetzung für die Erteilung und den Entzug der Fahrerlaubnis............................... 70 1.3 Arbeitsrecht......................................... 73 1.3.1 Themenschwerpunkt Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung......................................... 74 1.3.2 Themenschwerpunkt Kündigung......................... 82 1.3.3 Themenschwerpunkt Geringfügige und befristete Arbeitsverhältnisse.................................... 88 1.3.4 Themenschwerpunkt Arbeitszeitrecht...................... 93 1.4 Sozialversicherungsrecht.............................. 96 1.5 Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts................ 102 1.6 Grundzüge des Steuerrechts............................ 112 1.6.1 Themenschwerpunkt Kaufmann.......................... 113

Inhalt 7 1.6.2 Themenschwerpunkt Gesellschaftsformen.................. 116 1.6.3 Themenschwerpunkt Umsatzsteuer....................... 120 1.6.4 Themenschwerpunkt Kfz-Steuer......................... 127 1.6.5 Themenschwerpunkt Einkommen-, Lohn- und Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer................................. 128 1.6.6 Themenschwerpunkt Weiteres zur steuerlichen Gewinnermittlung 131 2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebes....................................... 136 2.1 Zahlungsverkehr..................................... 136 2.2 Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)............ 142 2.2.1 Themenschwerpunkt Kostenrechnung..................... 142 2.2.2 Themenschwerpunkt Tarifbildung im Taxi- und Mietwagenverkehr.................................... 148 2.3 Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxen- und Mietwagenunternehmens..................... 154 2.4 Buchführung........................................ 157 2.5 Versicherungswesen.................................. 173 3. Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung.......... 179 3.1 Themenschwerpunkt Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung........................................ 179 3.2 Themenschwerpunkt Funkverkehr........................ 185 4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge................ 188 4.1 Themenschwerpunkt Straßenverkehrssicherheit und Unfallverhütung...................................... 189 4.2 Themenschwerpunkt Lärmbekämpfung, Luftreinhaltung, Boden- und Wasserreinhaltung.......................... 192 B. Grenzüberschreitende Personenbeförderung...... 196 III. Prüfungstipps.................................. 199 IV. Prüfungstest................................... 205

8 Inhalt V. Vorschriftensammlung....................... 223 VI. Wichtige Verbände und weitere Berufsorganisationen............... 315 VII. Interessante Daten zum Taxi- und Mietwagengewerbe............................ 319 VIII. Abkürzungs- und Stichwortverzeichnis......................... 321 Hinweis und Erklärung zu den in diesem Buch verwendeten Piktogrammen: bedeutet Merksatz! bedeutet Definition

I. Was erwartet den Prüfling in der Fachkundeprüfung? 13 2. Ablauf der Fachkundeprüfung Die Fachkundeprüfung ist eine kombinierte schriftlich/ mündliche Prüfung. Der schriftliche Teil besteht aus den zwei Teilprüfungen Schriftliche Fragen und Schriftliche Übungen/Fallstudien. Der abschließende Teil ist, sofern die Prüfung insgesamt noch bestanden werden kann, die mündliche Prüfung. Wenn nämlich der Bewerber in einer der schriftlichen Teilprüfungen weniger als 50 % der auf den Prüfungsteil entfallenden Punkte erzielt hat, dann hat er die Prüfung insgesamt nicht bestanden, sodass die mündliche Prüfung entfällt. Sollte der Prüfling schriftlich bereits die für das Bestehen notwendige Punktzahl von 60 % der Gesamtpunktzahl erreicht haben, entfällt die mündliche Prüfung ebenfalls. Die Fachkundeprüfung ist grundsätzlich dreiteilig: schriftliche Fragen schriftliche Übungen/Fallstudie mündliche Prüfung In der Taxi-/Mietwagenunternehmerprüfung sind insgesamt 150 Punkte erzielbar, wobei für ein Bestehen mindestens 60 % erreicht werden müssen, also 90 Punkte. Für den Prüfungsteil Schriftliche Fragen stehen dem Aspiranten 60 Minuten zur Verfügung, wobei als Höchstergebnis dort 60 Punkte erreicht werden können. Zum Erreichen der zum Bestehen notwendigen 50%-Grenze muss er mindestens 30 Punkte erzielen, ansonsten ist die Gesamtprüfung schon nicht bestanden. Das Vergeben von halben Punkten steht im Ermessen des Prüfungsausschusses und wird angewandt. Als Fragenarten werden auf den Prüfungsbögen der IHK sowohl sog. Multiple-Choice-Fragen mit jeweils 4 Antworten zur Auswahl als auch Fragen mit direkter Antwort gestellt.

I. Was erwartet den Prüfling in der Fachkundeprüfung? 15 Beispiel für Fallstudie Ausgangssituation: Sie sind Mietwagenunternehmer mit 3 Mietwagengenehmigungen in einer Kleinstadt mit knapp 40.000 Einwohnern. (Von Ihnen wird erwartet, dass Sie sämtliche Antworten begründen!) Frage: (3 Punkte) Muss sich Ihr angehender Fahrer Müller einer Ortskenntnisprüfung unterziehen? Antwort: Nein, Herr Müller braucht keine Ortskenntnisprüfung abzulegen, da Mietwagenfahrer die erforderliche Ortskenntnis nur dann besitzen müssen, wenn der Ort des Betriebssitzes 50.000 und mehr Einwohner hat. Herr Müller arbeitet einige Zeit für Sie, muss dann aus privaten Gründen umziehen in die Kreisstadt mit 53.000 Einwohnern. Weil ihm der Weg zu weit ist, kündigt er bei Ihnen. Er fragt Sie, ob er denn ohne Weiteres dann bei einem Mietwagenunternehmen in der Kreisstadt Mietwagen fahren darf. Frage: (2 Punkte) Was antworten Sie ihm? Antwort: Wenn ein Mietwagenfahrer in einem anderen Ort tätig wird als in demjenigen, für den er die Ortskenntnisse nachgewiesen hat (bzw. in dem der Nachweis wegen der Einwohnerzahl nicht nötig war), hat er die erforderlichen Kenntnisse für diesen Ort nachzuweisen, sofern der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat. In der mündlichen Prüfung schließlich werden bis zu 37,5 Punkte vergeben, von denen der Kandidat mindestens 19 Punkte erzielen muss, um über die 50%-Grenze bei den Teilprüfungen zu kommen. An Zeit stehen ihm dafür höchstens 30 Minuten zur Verfügung. Welche Fragen gestellt werden, steht im Ermessen des dreiköpfigen Prüfungsausschusses, wobei das Prüfungsgespräch meist vom Ausschussvorsitzenden eingeleitet wird, anteilig auch die anderen beiden Prüfer Teile übernehmen.

142 II. Sachgebiete 2.2 Fachkundesachgebiet: Kostenrechnung 1 sowie Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife) Zur Orientierung Prüfungsinhalte: insbesondere Kostenbestandteile (fixe Kosten, variable Kosten, Betriebskosten, Abschreibungen usw.) und Berechnung dieser pro Fahrzeug, Kilometer oder Fahrt. Insbesondere Kalkulation der Beförderungsentgelte. Rechtsquellen (Beispiele): Kostenrechnungssysteme, Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträger-, Deckungsbeitragsrechnung, Kosten- und Angebotskalkulation. 2.2.1 Themenschwerpunkt Kostenrechnung Die Kosten sind ein wichtiger Bestandteil zur Planung eines erfolgreichen Taxi- und Mietwagenunternehmens. Nur wer die Kosten kennt, kann seine Preise richtig kalkulieren und dafür sorgen, dass alle anfallenden Kosten durch den Umsatz gedeckt werden. Die Kostenrechnung ist somit die Grundlage für viele unternehmerische Entscheidungen. Allerdings ist zu beachten, dass der Taxiverkehr der Tarifpflicht unterliegt. Das heißt, die Taxi-Fahrpreise werden behördlicherseits festgesetzt und zwar einheitlich und verbindlich für alle Taxiunternehmer eines Pflichtfahrbereiches im Rahmen einer Taxitarifverordnung. Damit sind dem Taxiunternehmer jedenfalls für diesen Bereich die Hände gebunden und eine eigenständige Preiskalkulation macht keinen Sinn, da der Preis staatlich vorgegeben ist. Einen gewissen Handlungsspielraum für eine eigenständige Preispolitik eröffnen aber für Taxiunternehmen die Sondervereinbarungen bspw. mit Krankenkassen Vereinbarungen über Fahrten nach und außerhalb des Pflichtfahrgebietes sowie Boten- und Kurierfahrten, weil diese keiner Tarifpflicht unterliegen. Für Mietwagenunternehmer gilt es zwingend, die Kostenrechnung zu 1 Auch wenn die Kenntnis von Kostenrechnung nicht ausdrücklich in der Liste der Sachgebiete in der PBZugV genannt wird, wird erwartet, dass der Bewerber diese beherrscht und insbesondere Kostenbestandteile kennt und berechnen kann (vgl. Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern für die Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr)

II. Sachgebiete 143 beherrschen, da er seinen Preis aufgrund fehlender Tarifpflicht selbst festzusetzen hat. Die Kosten werden in der Kostenrechnung grundsätzlich geordnet, wobei nach zeitabhängigen Kosten (fixe oder auch feste Kosten) und leistungsabhängigen Kosten (variablen oder veränderlichen Kosten) unterschieden wird. Fixe Kosten sind unter Anderem: Kfz-Versicherung und Steuern Fahrerlöhne (sofern festes Monatsgehalt) Geschäftsraum- und Garagenmiete Finanzierungsraten und Zinsen Taxizentralen-Beitrag Verbandsbeitrag Variable Kosten sind z.b.: Kraftstoffe Reifen Wartungs- und Reparaturkosten Pflegekosten Diese Unterteilung macht Sinn, wenn man sich für den Personenbeförderungsbereich folgendes verdeutlicht: Beispiel Variable Kosten (ca. 30% der Gesamtkosten beim Betrieb eines Taxis oder Mietwagen) verändern sich unter dem Einfluss eines erhöhten oder verminderten Einsatzes, bleiben jedoch je gefahrenen km gleich (wenn variable leistungsabhängige Kosten bei einem Fahrzeug pro km 0,25 ausmachen, ändert sich das nicht, wenn man die Laufleistung verringert oder erhöht). Fixe Kosten wiederum (ca. 70% der Gesamtkosten beim Betrieb eines Taxis oder Mietwagen) bleiben in einer Zeitdauer gleich, unabhängig davon, ob sich der Einsatz erhöht oder vermindert zeitabhängige Kosten (wenn die Kfz-Versicherung im Jahr eine Haftpflichtprämie von 3.700 ausmacht, dann wirkt sich eine Erhöhung der Laufleistung nicht aus). Allerdings: Durch die Erhöhung der Fahrleistung in einem festen Zeitraum (bspw. von einem Jahr) werden die Fixkosten pro gefahrenen km gesenkt! Die Konsequenz ist, dass eine erhöhte Gewinnerzielung zwingend an eine Erhöhung des Auslastungsgrads Erhöhung der Besetzt-Kilometer gebunden ist! Es gibt drei verschiedene Methoden der Kostenrechnung, die jeweils eine andere Frage beantworten:

II. Sachgebiete 185 Welche Verpflichtung trifft den Taxi- und Mietwagenunternehmer nach erfolgter Hauptuntersuchung? Über das Ergebnis jeder Hauptuntersuchung ist die Genehmigungsbehörde oder die von der Landesregierung bestimmte Behörde durch Vorlage einer Ausfertigung des Untersuchungsberichts zu unterrichten. Kann die Straßenverkehrsbehörde vom Unternehmer den Nachweis der Haftpflichtversicherung verlangen? Die Straßenverkehrsbehörde lässt sich vom Unternehmer bei Zulassung des Kraftfahrzeuges das Bestehen der Kfz-Haftpflicht-Versicherung belegen ( 29 StVZO). Welche zwingenden Bau- und Ausrüstungsvorschriften betreffen sowohl Taxen wie Mietwagen? Taxen und Mietwagen müssen mindestens zwei Achsen und vier Räder sowie auf der rechten Längsseite mindestens zwei Türen haben; mit einer Alarmanlage versehen sein, die vom Sitz des Fahrers aus in Betrieb gesetzt werden kann; am Fahrer- und allen für Fahrgäste bestimmten Sitzplätzen mit Sicherheitsgurten ausgestattet sein. Eine nach außen wirkende Eigenwerbung an Taxen und Mietwagen ist unzulässig. Fremdwerbung darf nur auf den seitlichen Fahrzeugtüren angebracht werden Was gilt darüber hinaus nur für Taxen? An Taxen ist religiöse und politische Werbung verboten und sie müssen bei vollständiger Besetzung im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichts mindestens 50 kg Gepäck befördern können. Was ist Regelungsgegenstand von Taxiordnungen? Taxiordnungen regeln den Umfang der Betriebspflicht, die Ordnung auf den Taxistandplätzen sowie Einzelheiten des Dienstbetriebs. 3.2 Themenschwerpunkt Funkverkehr Die Taxi- und auch Mietwagenvermittlung geschieht zumindest in den Städten, aber auch vielen Gemeinden zum großen Teil über Funk, genauer über den Betriebsfunk. Diese Art der Vermittlung ist nicht nur schnell, sondern auch kostengünstig, weil auf der einen Seite die Unternehmen durch eine geschickte Funkvermittlung viele Leerkilometer einsparen, zum anderen sind auch die Kosten für die Funkvermittlung weit geringer als wenn die Disposition bspw. über Mobiltelefon geschehen würde.