Opfer eines Gewaltverbrechens? Wir leisten finanzielle Unterstützung Anerkennung gibt Kraft
Welche Aufgabe hat der Schadefonds Geweldsmisdrijven? Der Schadefonds Geweldsmisdrijven [Entschädigungsfonds für Opfer von Gewaltverbrechen] gewährt Menschen, die Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sind und dabei schwere psychische Schäden oder Körperverletzungen erlitten haben, eine finanzielle Entschädigung. Hinterbliebene von Opfern eines Gewaltverbrechens oder Augenzeugen einer Straftat wie fahrlässiger Tötung sind ebenfalls Opfer. Mit dieser finanziellen Entschädigung erkennt der Schadefonds das Unrecht an, das Opfern widerfahren ist. Damit will der Schadefonds einen Beitrag zur Wiederherstellung von Vertrauen leisten. Primär bleibt jedoch der Täter für den Ausgleich des Schadens verantwortlich. Ist dies nicht möglich und wird der Schaden auch nicht anderweitig ersetzt? Dann kann sich ein Opfer oder Hinterbliebener an den Schadefonds wenden. Der Schadefonds der 1976 gegründet wurde ist ein selbstständiges Ressort des Ministeriums für Sicherheit und Justiz [Ministerie van Veiligheid en Justitie], das die Anträge unabhängig beurteilt und das aus öffentlichen Geldern finanziert wird. Wer kommt für eine Entschädigung in Betracht? In erster Linie kommen Opfer eines Gewaltverbrechens, die schwere psychische Schäden oder Körperverletzungen erlitten haben, für eine Entschädigung in Betracht. Neben diesen Opfern können Hinterbliebene von Opfern eines Gewaltverbrechens oder einer fahrlässigen Tötung für eine Entschädigung in Betracht kommen. Eltern, Lebenspartner, Kinder sowie Geschwister des Verstorbenen können für eine Vergütung in Betracht kommen. Wann kommen Sie für eine Entschädigung in Betracht? Sie kommen für eine einmalige Entschädigung in Betracht, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen: Vorsätzliches Gewaltverbrechen oder fahrlässige Tötung Es handelt sich um ein Verbrechen, bei dem vorsätzlich Gewalt angewendet oder angedroht wurde. Dies kann zum Beispiel Diebstahl mit Gewaltanwendung, Straßenraub, Bedrohung mit einer Waffe, Misshandlung, ein Sittlichkeitsdelikt, Mord aber auch häusliche Gewalt, Stalking oder Inzest sein. Um feststellen zu können, ob es sich um ein Gewaltverbrechen handelt, ist es nicht immer notwendig, dass der Täter verhaftet oder verurteilt wurde. Wichtig ist allerdings schon, dass Sie nachweisen können, was Ihnen widerfahren ist. Eine Strafanzeige oder eine Verurteilung des Täters können dabei hilfreich sein, aber auch aus objektiven Zeugenaussagen oder medizinischen Daten geht manchmal ausreichend hervor, was geschehen ist.
Ein Hinterbliebener eines Opfers, das aufgrund fahrlässiger Tötung gestorben ist, kann ebenfalls für eine einmalige Entschädigung in Betracht kommen. Dazu muss es glaubhaft sein, dass eine Schuld im Sinne von Artikel 6 des niederländischen Straßenverkehrsgesetzes 1994 [ Wegenverkeerswet] (Tod durch Schuld im Verkehr) oder von Artikel 307 des niederländischen Strafgesetzbuches [Wetboek van Strafrecht] (Tod durch Schuld im allgemeinen Sinne) vorliegt. Der Schadefonds kann die Glaubhaftigkeit im Prinzip nur dann beurteilen, wenn die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind oder wenn eine Entscheidung bezüglich einer Strafverfolgung getroffen wurde (zum Beispiel eine Entscheidung zur Verfahrenseinstellung oder eine Vorladung). Schwere Verletzungen Sie haben aufgrund des Gewaltverbrechens körperliche oder psychische Verletzungen erlitten, die schwere und langfristige oder bleibende medizinische Folgen nach sich ziehen. Beispiele hierfür sind: eine Wirbelfraktur, der Verlust eines Auges oder Straßenangst. Bei der Beurteilung von psychischen Verletzungen prüfen wir, ob Sie hierfür in Behandlung sind. Bei Sittlichkeitsdelikten und bewaffneten Überfällen gehen wir von schweren psychischen Schäden aus auch wenn Sie diesbezüglich nicht in Behandlung sind. Wenn ein Angehöriger gestorben ist, gewährt der Schadefonds eine Entschädigung für diesen Verlust. Möglicherweise haben Sie als Hinterbliebener selbst auch körperliche oder psychische Beschwerden, die schwere und langfristige oder bleibende Folgen nach sich ziehen. Auch Augenzeugen eines Verbrechens, bei dem ein Angehöriger sehr schwer verletzt wurde oder gestorben ist, kommen unter bestimmten Voraussetzungen für eine einmalige Entschädigung in Betracht. Das Miterleben etwaiger Folgen eines Verbrechens wird in bestimmten Fällen als schwere Verletzung betrachtet. (Gewalt-)Verbrechen in den Niederlanden am oder nach dem 1. Januar 1973 Das (Gewalt-)Verbrechen muss in den Niederlanden stattgefunden haben. Ihre Staatsangehörigkeit ist nicht von Bedeutung. Sie müssen nicht in den Niederlanden wohnhaft sein, um einen Antrag einreichen zu können. Sie können nur einen Antrag bezüglich eines (Gewalt-)Verbrechens einreichen, das am oder nach dem 1. Januar 1973 stattgefunden hat. Keine Mitschuld am Verbrechen Der Schadefonds prüft, ob Sie keine Mitschuld am Verbrechen haben. Wenn Sie zum Beispiel als Erster Gewalt angewendet haben, eine andere Person provoziert haben oder in kriminelle Aktivitäten verwickelt sind, haben Sie den Schaden (teilweise) selbst verschuldet. Wenn Sie selbst eine Mitschuld am Gewaltverbrechen hatten, kann es sein, dass Sie keine oder eine niedrigere Entschädigung erhalten. Wenn Ihr verstorbener Angehöriger eine Mitschuld am Verbrechen hatte, kann es sein, dass Sie keine Entschädigung erhalten.
Schaden, der nicht anderweitig ersetzt wird Der Schadefonds gewährt eine einmalige Entschädigung, wenn Sie den Schaden nicht anderweitig ersetzt bekommen beispielsweise durch den Täter, durch eine Versicherung oder durch den Entschädigungsfonds für Kraftverkehr [Waarborgfonds Motorverkeer]. Sie brauchen nicht mit Ihrem Antrag zu warten, bis Sie wissen, ob Sie den Schaden anderweitig ersetzt bekommen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie dem Schadefonds einen eventuellen Schadensersatz von Dritten zurückzahlen. Innerhalb der gesetzlichen Frist Ihr Antrag muss innerhalb von zehn Jahren nach dem Tag, an dem das Verbrechen stattgefunden hat, eingegangen sein. Es kann Gründe geben, wodurch Sie nicht in der Lage sind, innerhalb dieser Frist einen Antrag einzureichen. Lassen Sie uns in diesem Fall wissen, weshalb Sie den Antrag später einreichen. Wir werden dann prüfen, ob wir Ihren Antrag dennoch in Bearbeitung nehmen können. Diese Beurteilung erfolgt unsererseits auf Kulanzbasis. Die finanzielle Unterstützung Sie erhalten vom Schadefonds keinen vollständigen Schadensersatz, sondern eine Teilentschädigung. Die Höhe dieser einmaligen Unterstützung kann deshalb von dem tatsächlich von Ihnen erlittenen Schaden abweichen. Die Entschädigungssumme bezieht sich auf das Leid, das Ihnen widerfahren ist (Schmerzensgeld), und auf den eventuellen finanziellen Schaden, den Sie aufgrund des Verbrechens erlitten haben. Dabei geht es zum Beispiel um die Kosten für medizinische Hilfe und Einkommensverluste. Mit dieser finanziellen Unterstützung möchte der Schadefonds Ihnen wieder auf die Beine helfen, damit Sie Ihren Blick wieder auf die Zukunft richten können. Sind Sie selbst Opfer eines Gewaltverbrechens? Dann besteht die Unterstützung aus einem Festbetrag. Dieser Betrag ist mit einer der sechs vom Schadefonds angewandten Verletzungskategorien verknüpft. In welche Verletzungskategorie Ihre Verletzung eingestuft wird, hängt von der Schwere Ihrer Verletzungen, von deren Folgen sowie von den Umständen ab, unter denen das Gewaltverbrechen stattgefunden hat. Je schwerwiegender die Verletzungen, die Umstände und die Folgen sind, desto höher die Verletzungskategorie und der damit verbundene Betrag. Die finanzielle Unterstützung kann zwischen 1.000 und maximal 35.000 variieren. Sind Sie Hinterbliebener? Jeder Hinterbliebene, der Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung hat, erhält einen Festbetrag in Höhe von 5.000. Darüber hinaus können Sie eventuell eine zusätzliche Entschädigung für Bestattungskosten und Schäden durch den Wegfall des Einkommens des Verstorbenen bekommen. Diesbezüglich müssen Sie allerdings Belege wie Rechnungen, Versicherungsspezifikationen, Lohnstreifen oder Jahresangaben vorlegen können.
Reichen Sie den Antrag in 4 Schritten ein Für die Beantragung einer Entschädigung können Sie das Antragsformular für Opfer von Gewaltverbrechen oder Hinterbliebene verwenden, das Sie auf unserer Website finden. Sie können auch schriftlich oder telefonisch ein Antragsformular bei uns anfordern. 1. Füllen Sie das Antragsformular aus und unterschreiben Sie es. 2. Füllen Sie die Ermächtigung aus und unterschreiben Sie auch diese. 3. Fügen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises und die erforderlichen Belege bei. 4. Senden Sie alles an den Schadefonds. Wie bearbeitet der Schadefonds Ihren Antrag? Nach Eingang Ihres Antragsformulars setzen wir uns in der Regel telefonisch mit Ihnen in Verbindung, um Ihren Antrag gemeinsam durchzugehen. Wir erläutern Ihnen dann, was Sie im weiteren Verfahren von uns erwarten können. Falls erforderlich, fordern wir ergänzende Informationen bei der Polizei oder einem behandelnden Arzt oder Therapeuten an. Sobald die Akte vollständig ist, beurteilen wir, ob Sie die Voraussetzungen für eine einmalige Entschädigung erfüllen und setzen die Höhe der Entschädigungssumme fest. Sie erhalten spätestens innerhalb von 26 Wochen auf dem Postweg über unsere Entscheidung Bescheid. Mehr erfahren? Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website www.schadefonds.nl. Sollten Sie Fragen haben, können Sie mit dem Schadefonds über die Telefonnummer +31 (0)70 414 2000 oder per E-Mail an info@schadefonds.nl Kontakt aufnehmen.
Postbus 71 2501 CB Den Haag Die Niederlande +31 (0)70 414 2000 info@schadefonds.nl www.schadefonds.nl Diese Broschüre wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt, dennoch können Ihrerseits keine Rechte geltend gemacht werden. 01/2017