Version Februar-März 2014 EINGLIEDERUNGSEINKOMMEN. das eingliederungseinkommen AUF EINEN BLICK

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1 Version Februar-März 2014 EINGLIEDERUNGSEINKOMMEN das eingliederungseinkommen AUF EINEN BLICK

2 DAS RECHT AUF EINGLIEDERUNGSEINKOMMEN in 12 Schritten... Was ist ein Eingliederungseinkommen? Wann erhalte ich das Eingliederungseinkommen? Wo muss ich das Eingliederungseinkommen beantragen Was passiert nach dem Antrag? Was beinhaltet eine Sozialuntersuchung? Wie hoch ist das Eingliederungseinkommen? Ist das Eingliederungseinkommen immer gleich hoch? Muss ich das Eingliederungseinkommen zurückzahlen? Kann das Eingliederungseinkommen von meinen Kindern zurückgefordert werden? Kann das Eingliederungseinkommen von meinen Eltern zurückgefordert werden? Was kann ich tun, wenn das ÖSHZ mir das Eingliederungseinkommen verweigert? Wo kann ich mehr Informationen über das Eingliederungseinkommen erhalten?

3 1 Was ist ein Eingliederungseinkommen? Das Eingliederungseinkommen ist eine der Formen des Rechts auf soziale Eingliederung. Es ist ein Mindesteinkommen für Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das ÖSHZ prüft, ob Ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Darüber hinaus wird das ÖSHZ prüfen, ob Sie nicht auf eine andere Weise über ausreichende Mittel verfügen können, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. 2 Wann erhalte ich das Eingliederungseinkommen? Für den Erhalt des Eingliederungseinkommens müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Sie haben Ihren tatsächlichen Wohnsitz in Belgien. Sie verbleiben hauptsächlich in Belgien. Sie sind volljährig (mindestens 18 Jahre alt) Als Minderjähriger haben Sie ebenfalls Anspruch auf das Eingliederungseinkommen, wenn Sie verheiratet sind, ein unterhaltspflichtiges Kind haben oder schwanger sind. Sie sind belgischer Staatsbürger oder (Familienangehöriger von einem) Bürger der Europäischen Union, anerkannter politischer Flüchtling, Staatenloser oder im Bevölkerungsregister eingetragener Ausländer. Sie verfügen nicht über ausreichende Mittel. Dabei werden alle Arten von Einkünften im Haushalt berücksichtigt. Zum Zeitpunkt des Antrags wissen Sie nicht, wie Sie ausreichende Einkünfte erzielen können.

4 Sie sind arbeitswillig, außer wenn Arbeiten aus gesundheitlichen oder anderen annehmbaren Gründen nicht möglich ist. So beispielsweise, wenn Sie noch studieren oder das ÖSHZ gemeinsam mit Ihnen zunächst andere Probleme angehen möchte. Sie müssen Ihre Ansprüche auf andere Leistungen geltend machen, die Ihnen möglicherweise zustehen. Das ÖSHZ prüft, ob Sie beispielsweise Anspruch auf Arbeitslosengeld, Unterstützung für Behinderte usw. haben. Wenn Sie jünger als 25 Jahre sind, müssen Sie zudem einen Vertrag mit dem ÖSHZ schließen. Darin sind eine Reihe von Vereinbarungen zwischen Ihnen und dem ÖSHZ festgelegt (z. B. die Suche nach Arbeit, die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums,...). Der Vertrag wird zwischen Ihnen und dem ÖSHZ ausgehandelt. Ein solcher Vertrag kann auch abgeschlossen werden, wenn Sie 25 Jahre oder älter sind, obwohl dies in diesem Fall nicht mehr vorgeschrieben ist. Neben diesen Bedingungen können keine weiteren Bedingungen gestellt werden. 3 Wo muss ich das Eingliederungseinkommen beantragen Sie beantragen das Eingliederungseinkommen beim ÖSHZ der Gemeinde oder der Stadt, in der Sie Ihren tatsächlichen Wohnsitz haben. Wenn Sie Student sind, gehen Sie zu der Gemeinde, in der Sie im Bevölkerungsregister eingetragen sind. 4 Was passiert nach dem Antrag? Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, erhalten Sie einen Nachweis Ihres Antrags vom ÖSHZ. Nachdem Sie Ihren Antrag gestellt haben, führt das ÖSHZ eine Sozialuntersuchung aus. Das ÖSHZ prüft die Einkommensarten, die Familienzusammensetzung usw. Das ÖSHZ wird Ihnen eine Reihe von Fragen stellen, sodass man Ihnen am besten helfen kann. Sie können ebenfalls Fragen an das ÖSHZ stellen.

5 Eine gute Zusammenarbeit mit dem Sozialarbeiter ist wichtig. Für eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags ist es nützlich, die geforderten Angaben zu machen. Sie können dem Sozialarbeiter alle nützlichen Angaben erteilen. Auf der Grundlage der Sozialuntersuchung trifft das ÖSHZ spätestens dreißig Tage nach Ihrem Antrag eine Entscheidung, ob Sie Anspruch auf das Eingliederungseinkommen haben. Beim Antrag auf das Eingliederungseinkommen haben Sie das Recht, von der Verwaltung des ÖSHZ angehört zu werden, bevor über Ihren Antrag entschieden wird. Die Entscheidung wird Ihnen spätestens nach acht Tagen mitgeteilt. Was ist, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind: siehe Punkt 9. 5 Was beinhaltet eine Sozialuntersuchung? Das ÖSHZ wird Ihre Lebensverhältnisse prüfen. Darüber hinaus wird das ÖSHZ Ihre finanzielle Lage prüfen. Zu diesem Zweck kann das ÖSHZ auch Informationen bei Ihrer Bank einholen. Das ÖSHZ hat die Möglichkeit, zu überprüfen, ob Sie keine anderen Einkünfte haben. Die Sozialuntersuchung wird von einem Sozialarbeiter durchgeführt. Im Rahmen der Sozialuntersuchung können Sie gebeten werden, zum ÖSHZ zu kommen. Darüber hinaus kann es sein, dass ein Sozialarbeiter Sie zu Hause besucht. 6 Wie hoch ist das Eingliederungseinkommen? Die Höhe des Betrags, den Sie monatlich erhalten, hängt von Ihren (Lebens-) Verhältnissen ab. Es gibt drei verschiedene Situationen: 544,91 wenn Sie mit einer volljährigen Person zusammenleben. Dabei ist es unerheblich, ob Sie mit dieser Person in einer Beziehung leben. Sie leben mit jemandem zusammen, wenn Sie unter dem gleichen Dach leben und einen gemeinsamen Haushalt führen.

6 817,36 wenn Sie alleine leben ,82 wenn Sie mit einem minderjährigen, unterhaltspflichtigen Kind zusammenleben. Wenn Sie einen Partner haben, gilt dieser Betrag für Sie beide. Der Partner muss ebenfalls die Bedingungen erfüllen (mit Ausnahme von der Staatsangehörigkeit), die für Sie gelten. 7 Ist das Eingliederungseinkommen immer gleich hoch? Nein, die Höhe des Eingliederungseinkommens wird um die Einkünfte verringert, über die Sie selbst verfügen. Darüber hinaus müssen die Einkünfte des Partners, mit dem Sie zusammenleben, berücksichtigt werden. Das ÖSHZ kann (ist nicht verpflichtet) zudem die Einkünfte Ihrer Eltern und/oder Ihrer volljährigen Kinder, mit denen Sie zusammenleben, berücksichtigen. Daher sind Sie verpflichtet, das ÖSHZ umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn sich Ihre familiäre Lage ändert und/oder wenn Sie Einkünfte beziehen. Die Regeln für die Höhe des Eingliederungseinkommens sind in jedem ÖSHZ in Belgien gleich. 8 Muss ich das Eingliederungseinkommen zurückzahlen? In den meisten Fällen müssen Sie das Eingliederungseinkommen nicht zurückzahlen. Eine Rückzahlung wird allerdings in den folgenden Fällen gefordert: Wenn Sie später Einkünfte für den gleichen Zeitraum beziehen, in dem Sie ein Eingliederungseinkommen erhalten haben, Beispiel: Sie erhalten ein Eingliederungseinkommen für den Monat September und im November erhalten Sie rückwirkend ab dem Monat September Arbeitslosengeld. In diesem Fall müssen Sie das Eingliederungseinkommen für den Monat September zurückzahlen, weil Sie für diesen Monat andere Einkünfte bezogen haben.

7 Wenn Sie Einkünfte haben oder erhalten und diese nicht dem ÖSHZ mitteilen oder wenn Sie falsche Angaben machen (z. B. verschweigen, dass Sie mit jemandem zusammenleben) müssen Sie das bereits erhaltene Eingliederungseinkommen zurückzahlen. Das ÖSHZ darf das Eingliederungseinkommen demnach nicht zurückfordern, wenn Sie später in eine bessere finanzielle Lage kommen. Beispiel: Sie erhalten ein Eingliederungseinkommen für den Monat September und nehmen ab dem Monat Oktober eine Arbeit auf. Das Eingliederungseinkommen für den Monat September müssen Sie nicht zurückzahlen. 9 Kann das Eingliederungseinkommen von meinen Kindern zurückgefordert werden? Dies ist nur möglich, wenn Sie im Laufe der fünf Jahre, bevor Sie das Eingliederungseinkommen erhalten, alle Ihre Einkünfte ausgegeben haben, ohne dass Sie eine überzeugende Erklärung dafür haben. Beispiel: Sie haben Ihr Gespartes Ihren Kindern geschenkt und ein Jahr später haben Sie ein Eingliederungseinkommen beantragt. 10 Kann das Eingliederungseinkommen von meinen Eltern zurückgefordert werden? Dies ist nur möglich, solange Sie noch Anspruch auf Kinderzulage haben. In diesem Fall ist es unerheblich, wer die Kinderzulage erhält. Wichtig ist nur, dass noch eine Kinderzulage für Sie ausgezahlt wird.

8 11 Was kann ich tun, wenn das ÖSHZ mir das Eingliederungseinkommen verweigert? Wenn Sie mit der Entscheidung des ÖSHZ über Ihren Antrag nicht einverstanden sind (der Antrag auf Eingliederungseinkommen wurde abgelehnt oder die gewährte Höhe des Eingliederungseinkommens ist geringer als erwartet), können Sie Berufung gegen diese Entscheidung einlegen. Diese Berufung muss innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Entscheidung eingelegt werden. Der Brief mit der Entscheidung des ÖSHZ enthält Informationen, wie und wo Sie Berufung einlegen können. Diese Berufung ist immer kostenlos, auch wenn Sie kein Recht bekommen. 12 Wo kann ich mehr Informationen über das Eingliederungseinkommen erhalten? In erster Linie können Sie jederzeit Informationen beim ÖSHZ erhalten. In vielen Gemeinden können Sie sich auch an das CAW (Zentrum für allgemeine Sozialhilfe) oder eine andere soziale Organisation, die Hilfe anbietet, wenden. Mehr Informationen gibt es auf der Website oder bei Ihrem ÖSHZ vor Ort.

9 Nota s

10 Verantwortlicher Redakteur: Julien Van Geertsom, Boulevard Roi Albert II 30, 1000 Brüssel Grafische Gestaltung und Aufmachung: Commotie ( Diese Publikation darf als Ganzes vervielfältigt und an andere Personen weitergegeben werden.

11 AUF EINEN BLICK Eine Ausgabe des FÖD Sozialeingliederung, Armutsbekämpfung, Sozialwirtschaft und Politik der Großstädte. Der Föderale Öffentliche Programmierungsdienst (FÖP) Sozialeingliederung ist bestrebt, allen Menschen ein menschenwürdiges Leben zu gewährleisten.

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