Bildungs- und Kulturdepartement. Nachqualifikation Fremdsprachen Französisch Primar



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Bildungs- und Kulturdepartement Nachqualifikation Fremdsprachen Französisch Primar Amt für Volks- und Mittelschulen 19. Mai 2008

1 Ausgangslage 3 2 Zielsetzungen 3 2.1 Didaktische Kompetenz 3 2.2 Sprachliche Kompetenz 3 3 Zulassung zum Nachqualifikationsprogramm und Modalitäten 4 3.1 Adressaten 4 3.2 Weiterbildungsvertrag 4 3.3 Rückerstattung 4 4 Ausbildungselemente und deren Finanzierung 4 4.1 Didaktik 4 4.2 Sprachkurse 5 4.3 Sprachaufenthalte 5 4.4 Kostenübersicht 5 5 Unterrichtsberechtigung 6 6 Rückwirkende Auszahlungen 6 7 Ablauf und Zuständigkeiten 6

1 Ausgangslage Im Kanton Obwalden erhalten die Schülerinnen und Schüler der 5. Primarklasse mit Beginn des Schuljahres 2007/08, ein Jahr später ab der 6. Primarklasse, Unterricht in zwei Fremdsprachen. Damit ergibt sich sowohl für die Schulstufe im Allgemeinen wie für die Sprachlernsituation im Speziellen eine völlig veränderte Lernumgebung. Neben der Erneuerung der Lehrpläne, der Lehrmittel und der Fremdsprachendidaktik gilt es vor allem dem Aspekt des sprachenübergreifenden Lehrens und Lernens Beachtung zu schenken. Am 12. Dezember 2003 stimmte die BKZ dem Grobkonzept Weiterbildung Französisch Primarschule zu. An der Sitzung vom 30. April 2007 wurde das Umsetzungskonzept für die Weiterbildung von Lehrpersonen für den Französischunterricht genehmigt und den Kantonen zur Umsetzung empfohlen. Mit diesem Entscheid hat die BKZ gleichzeitig für die an den Primarschulen Französisch unterrichtenden Lehrpersonen die Qualifikationsansprüche festgelegt. Zurzeit ist die PHZ Schwyz beauftragt, die Weiterbildungselemente zu planen, zu organisieren und anzubieten. 2 Zielsetzungen Das Ziel der Nachqualifizierung ist die strukturelle und inhaltliche Qualitätssicherung sowie die personelle Weiterentwicklung der Lehrpersonen. 2.1 Didaktische Kompetenz Ab dem Schuljahr 2008/09 bis im Schuljahr 2011/12 besuchen alle auf der Primarstufe Französisch unterrichtenden Lehrpersonen obligatorisch den Didaktikkurs an der PHZ Zentralschweiz, Teilschule Schwyz. Ausgenommen sind Lehrpersonen, die bereits den Didaktikkurs für den Englisch-Unterricht absolviert haben. Sie können als Ergänzung einzelne Module des Kurses freiwillig besuchen. 2.2 Sprachliche Kompetenz Bei den Französisch-Lehrpersonen auf der Primarstufe wird bis im Schuljahr 2014/15 das Ziel der Sprachkompetenz C1 angestrebt. Konkret heisst dies: - Bei Neuanstellungen geben die Schulleitungen den Französisch-Lehrpersonen der Primarstufe mit der Sprachkompetenz C1 Vorrang. - Herkömmlich nachqualifizierte Lehrpersonen, die seit mehreren Jahren Französisch unterrichten, weisen im schriftlichen wie auch mündlichen Teil des Sprachstandstests die Sprachkompetenz B2 vor. Sollten sie das Niveau B2 nicht erreichen und möchten ab 2014/15 weiterhin das Fach unterrichten, müssen sie sich bis zu diesem Zeitpunkt in Form von Sprachkursen weiterbilden und das Sprachzertifikat B2 (Delf) vorweisen. Danach sollen sich die Lehrpersonen nach Möglichkeit die Sprachkompetenz C1 aneignen. - Lehrpersonen, die im Jahr 2014 das 60. Lebensjahr erreichen (Jahrgang 54 oder älter), sind von diesen Regelungen befreit. Interessierte Lehrpersonen dieser Altersgruppe sollten jedoch die Möglichkeit haben, die Nachqualifikation zu besuchen, sofern sie die Unterrichtsverpflichtung ab Zertifizierung für mindestens drei Schuljahre bis zur Pensionierung erfüllen können/ wollen. - In Bezug auf den persönlichen Aufwand für die Erreichung eines bestimmten Sprachniveaus haben die Lehrpersonen nach dem Sprachstandstest die Möglichkeit, sich von Fachpersonen der PHZ Schwyz im Anschluss an den Sprachstandstest beraten zu lassen. - Bei Lehrpersonen mit der Muttersprache Französisch wird davon ausgegangen, dass sie die Sprachkompetenz C1 vorweisen können. Sie sind darum von einem Sprachstandstest befreit. Zusätzlich entlastet von einem solchen Test werden Lehrpersonen, die ein äquivalentes Diplom zu den Fremdsprachen-Zertifikate gemäss europäischen Referenzrahmen vorweisen können. Konzept Nachqualifikation Französisch Primar Seite 3 von 7

3 Zulassung zum Nachqualifikationsprogramm und Modalitäten 3.1 Adressaten Die Weiterbildung richtet sich an Lehrpersonen, die an einer 5./ 6. Klasse unterrichten und bereits über eine Lehrbefähigung für Französisch verfügen. Sie haben entweder im Rahmen ihrer Ausbildung am LehrerInnenseminar eine Lehrbefähigung für Französisch erworben oder eine kantonal anerkannte erste Nachqualifikation durchlaufen. Diese Lehrpersonen stehen in einem Dienstverhältnis und müssen sich weiterbilden, sofern sie das Fach Französisch weiterhin unterrichten möchten. Lehrpersonen, die zur Zeit nicht bei einer Schulgemeinde angestellt sind, aber dennoch im Hinblick auf einen Wiedereinstieg die Nachqualifikation absolvieren möchten, können dies auf eigene Kosten tun. Bei einer Anstellung in einer Schulgemeinde des Kanton innerhalb von drei Jahren nach Abschluss der Ausbildung kann beim Kanton gegen Beleg eine Rückerstattung für die effektiven Weiterbildungskosten bis max. zum Betrag gemäss Kap. 3.4 geltend gemacht werden. 3.2 Weiterbildungsvertrag Im Weiterbildungsvertrag wird insbesondere die sprachliche Weiterbildung geregelt. Demzufolge macht jede Lehrperson vor dem Abschluss des Vertrages einen Sprachstandstest oder weist ein äquivalentes Diplom zu den Fremdsprachen-Zertifikate gemäss europäischen Referenzrahmen vor. Neben der Planung der Weiterbildung sind im Vertrag auch die Bestimmungen einer Rückerstattung geregelt. Die Vertragsparteien sind Lehrperson, Schulbehörde, Amt für Volks- und Mittelschulen. 3.3 Rückerstattung Wird das Dienstverhältnis nach der Nachqualifikation in der französischen Sprache vor Ablauf von drei Jahren auf eigenes Begehren oder aus eigenem Verschulden aufgelöst, so hat die Lehrperson die während der Ausbildung bezahlten Nachqualifikationskosten anteilsmässig zur Zeit, mit Ausnahme eines Sockelbeitrags von Fr. 2 000., zurückzuzahlen. Beim Wechsel an eine andere öffentliche Schule innerhalb des Kantons besteht für den Kantonsteil keine Rückzahlungspflicht. Wird die Weiterbildung abgebrochen, betrifft die Rückerstattung die vollen geleisteten Kosten. Die Rückzahlung der Stellvertretungskosten haben die Gemeinden mit ihren Lehrpersonen zu regeln. 4 Ausbildungselemente und deren Finanzierung 4.1 Didaktik Die Didaktikkurse im Umfang von fünf Tagen und der Begleitzirkel werden von der PHZ Zentralschweiz (Teilschule Schwyz) organisiert und durchgeführt. Die Kosten werden von der PHZ dem Kanton in Rechnung gestellt. Diese Kurse finden ausserhalb der Unterrichtszeiten statt. Modul Dauer Modul A: Theorie und Praxis der Mehrsprachigkeit Vermittlung von Kenntnissen zur Realisierung von Unterricht unter mehrsprachigkeitsdidaktischen Aspekten Umsetzung der Kenntnisse in praktische Planungsarbeiten Modul B: Optimieren der Lehr- und Lernsituation für den Französischunterricht Vermittlung von Sicherheit und Strategien für die weitgehend einsprachige Unterrichtsführung 2.5 Tage 2.5 Tage Vermittlung von Methoden, welche die Lehr- und Lernsituation der vier Fertigkeiten intensivieren Konzept Nachqualifikation Französisch Primar Seite 4 von 7

Vermittlung von Kenntnissen über Fehlertypologien und Fehlerkorrekturen Einführung in die Selbst- und Fremdbeurteilungsformen Begleitzirkel Austausch von Erfahrungen, Fragen besprechen, neue Inputs geben usw. 2 Halbtage 4.2 Sprachkurse Für den Erwerb der notwendigen sprachlichen Kenntnisse werden keine Sprachkurse vom Kanton organisiert. müssen selbständig Kurse beim Berufs und Weiterbildungszentrum OW, bei privaten Sprachschulen oder an der PHZ besuchen. Lehrpersonen, die sich in Form eines Sprachaufenthaltes die Sprachkompetenz B2 aneignen möchten, erhalten lediglich den Betrag für die Sprachkurskosten ausbezahlt und müssen dies während der unterrichtsfreien Zeit tun. 4.3 Sprachaufenthalte Für die Lehrpersonen, die sich die Sprachkompetenz C1 aneignen, ist ein Sprachaufenthalt mit einem Sprachkurs in der Zielsprache von mindestens vier Wochen vorgesehen. Die Sprachaufenthalte müssen an einer staatlich anerkannten Sprachschule in Frankreich, der Westschweiz oder einem andern französischsprachigem Land absolviert und von den Lehrpersonen organisiert werden. Die kantonale Projektleitung wird eine Liste empfehlenswerter Sprachschulen bereit halten. Der Sprachaufenthalt findet zur Hälfte in den Schulferien statt. Bei vier Wochen Sprachaufenthalt an einem Stück dürfen zwei Wochen in die Schulzeit fallen bzw. bei sechs Wochen Sprachaufenthalt gesamthaft drei. Der Sprachaufenthalt kann in Ausnahmefällen höchstens in zwei Einheiten segmentiert werden. Der Beitrag des Kantons an die Teilnehmenden ist maximal Fr. 1 000. pauschal pro Kurswoche. Die dabei entstehenden Stellvertretungskosten fallen zulasten der Schulgemeinden. 4.4 Kostenübersicht Modul Kosten pro Person Kostenträger Didaktikkurs inkl. Begleitzirkel 1838.- Kanton* Einstufungstest 130.- Kanton* Beratung 150.- Kanton* Sprachkurse 1 Kanton* Ziel der Sprachkompetenz Niveau B1 1600.- Ziel der Sprachkompetenz Niveau B2 (Sprachkurs oder Sprachaufenthalt mit Zertifikat) 1800.- Ziel der Sprachkompetenz Niveau C1 (Sprachkurs mit Zertifikat) 1800.- Sprachaufenthalt (4-6 Wochen) für das Niveau C1 1 pro Woche 1000.- pauschal Kanton Stellvertretungskosten für den Sprachaufenthalt (max. 3 Wochen während der Schulzeit) Reisespesen und Unterkunft, sofern sie 1000.- übersteigen Zwischen 4000.- und 6000.- Lehrperson Gemeinde 1 Rückvergütung an die LP durch den Kanton bei erfolgreichem Abschluss der Sprachkompetenztests, resp. nach Absolvierung des Sprachaufenthaltes * Die Spesen (allfällige Fahr- und Verpflegungskosten) übernimmt die Lehrperson. Konzept Nachqualifikation Französisch Primar Seite 5 von 7

5 Unterrichtsberechtigung Lehrpersonen, welche den Abschluss des obligatorischen Didaktikkurses und mindestens den Sprachnachweis auf dem Niveau B2 vorweisen können, erhalten vom Amt für Volks- und Mittelschulen Obwalden eine Unterrichtsberechtigung für den Französischunterricht auf der Primarstufe. 6 Rückwirkende Auszahlungen Lehrpersonen, die sich auf eigene Kosten bereits auf das Sprachniveau C1 weitergebildet haben, sollen für ihre Aufwendungen zu einem angemessenen Anteil entschädigt werden. Lehrpersonen, welche ab dem Schuljahr 2005/06 in ein Sprachprogramm eingestiegen sind oder Sprachaufenthalte zum Erwerb Sprachkompetenz C1 absolviert haben, können nach Vorweisen nachstehender Diplome und Bestätigungen sowie bei der Verpflichtung zum Erwerb der vollständigen Nachqualifikation folgende Beiträge geltend machen: Bei Vorweisen des Zertifikates C1: Fr. 1800. / inkl. Sprachaufenthalt 1000. pro Woche, max. 6 Wochen. 7 Ablauf und Zuständigkeiten Vorgehen Ausschreibung für die Nachqualifikation Didaktik und Information sprachliche Weiterbildung Didaktikkurse melden sich beim Kanton für die Didaktikkurse in der 2. Frühlingsferienwoche im Jahr 2009 und 2010 an. Das AVM Zeitraum März 2008 Anmeldeschluss Kurs im Jahr 2009: 15. September 2008 kontrolliert die Anmeldungen für die Didaktikkurse und leitet diese an die PHZ weiter Die PHZ Schwyz plant und organisiert die Didaktikkurse und Begleitzirkel. Sie stellt den Kantonen die Kurse in Rechnung. Sprachstandstest November 2008 nehmen mit ihren SchulleiterInnen Kontakt auf und melden sich in einem ersten Schritt nur für den Sprachstandstest an, um die Sprachkompetenz in allen Kompetenzbereichen (Lesen, Hören, Sprechen, Schreiben) zu bestimmen. Anmeldeformular unter: http://www.ow.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst_id=2571. Das AVM sammelt und kontrolliert die Anmeldungen für den Sprachstandtest und leitet diese an die Migros-Klubschule weiter, welche den Test organisiert und durchführt. Sie stellt ihn beim Kanton in Rechnung. Im Anschluss an den Test erhalten die Lehrpersonen von der Migros-Klubschule einen Einstufungsnachweis. Konzept Nachqualifikation Französisch Primar Seite 6 von 7

Beratung von Lehrpersonen Sprachkurse sollen die Möglichkeit haben, sich beraten zu lassen. Ziel der Beratung ist die Klärung, mit welchem Aufwand die betroffene Lehrperson bis zum Erreichen des Niveau B2, resp. C1, rechnen muss. melden sich direkt bei der PHZ an (http://www.schwyz.phz.ch Weiterbildung/ regionale Weiterbildungsprojekte Beratung online), welche diese Leistung sicher stellt. Die Kosten werden direkt dem Kanton in Rechnung gestellt. erstmals Dezember 2008/ Januar 2009 ab Sommer 2009 können Kurse beim Berufs- und Weiterbildungszentrum OW, bei privaten Sprachschulen oder bei der PHZ besuchen. melden sich für die Sprachkurse und Prüfungen an und reichen ein Kopie ihres Sprachzertifikats B2 oder C1 (B1: Kursbestätigung) beim AVM ein. Dieses vergütet nach den genannten Ansätzen die erfolgreichen Abschlüsse. Sprachaufenthalt frühestens ab Sommer 2009 absolvieren eine vier- bis sechswöchigen Sprachaufenthalt in der Westschweiz oder in Frankreich. organisieren den Sprachaufenthalt selber. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Isabelle Häfliger, Projektleiterin Nachqualifikation Französisch Primarschule Tel: 041 666 63 47 E-Mail isabelle.haefliger@ow.ch Sarnen, 16. Juni 2008 Konzept Nachqualifikation Französisch Primar Seite 7 von 7