Statuten des Reitverein Glärnisch

Ähnliche Dokumente
Datenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ

Statuten des Vereins. Freunde Bruno Weber Park. I. Name, Sitz und Zweck

Aktivmitglieder sind stimm- und spielberechtigt. Passivmitglieder sind weder spiel- noch stimmberechtigt.

STATUTEN DES GEWERBEVEREINS

Statuten Sportanlagen Engi, Sektion Golf

Kirchenchor Bremgarten. Statuten

Statuten. des. HGV Handwerker- und Gewerbeverein Elgg

Statuten des Vereins Neujahrsmarathon Zürich

Statuten. Statuten des Kavallerievereins Dübendorf & Umgebung. Neufassung Artikel 1 - Zweck

Statuten. Gilt sowohl für die weibliche wie die männliche Form

Statuten. Veloclub Landesgrenze Basel. Gründungsjahr Statuten VCL 2017 Seite 1 von Februar 2017/ gw

Statuten Verein Kunstkiosk Baar

STATUTEN. des ROCINANTE POLO TEAM

Vereinsstatuten des STV Hagendorn (gegründet 1948)

Vereinsstatuten des Volleyballclub Schaffhausen INHALTSVERZEICHNIS

Statuten des Clubs Nothveststein 1238

Statuten. Verein Maibärfonds Bad Ragaz

Unter dem Namen "Verein ReBolting" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer.

Statuten EHC Kandersteg

STATUTEN BTV CHUR LEICHTATHLETIK

Art. 1 Unter der Bezeichnung Glücks-Tiere besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff des ZGB.

Statuten Gewerbeverein Gossau

Samariterverein. Statuten. Wer, wie, was, wo ist der Samariterverein Mels. Ausgabe Februar Statuten

Theaterverein Kaiseraugst. Statuten

2 Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und gemeinnützig.

Statuten des Elternvereins Utzenstorf (gegründet )

Unter dem Namen VOILA ZUG besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug.

SQUASH CLUB FRICKTAL STATUTEN

VEREINIGUNG ALLGEMEINER UND SPEZIALISIERTER INTERNISTINNEN UND INTERNISTEN ZÜRICH VZI

Der Verein befasst sich mit gemeinnützigen Aufgaben und Werken, in erster Linie für die Bevölkerung Burgdorfs.

STATUTEN DER. Statuten TGW November 10

Statuten. Curling Club SWISS. I. Name, Sitz Artikel 1 Der Curling Club SWISS ist ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Basel.

TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU STATUTEN DES TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU

STATUTEN. 3. Fassung Seite 1

Vereinsstatuten der miva Schweiz

Statuten Inhaltsverzeichnis

S T A T U T E N DES GEHÖRLOSENVEREIN BASEL 1912 (GVB 1912)

Statuten. mille piu. tsv fortitudo gossau

Statuten Gewerbeverein Benken SG

Offizieller. Statuten

Statuten Revision vom 21. Mai 2015

Statuten. 1 Der am 7. Juni 2001 gegründete Zaeslin Alumni Club ist ein Verein in Sinne von Art. 60 ff. ZGB. 2 Der Verein hat seinen Sitz in Basel.

Art. 1. Unter dem Namen Arbeitgeberverband Sarganserland - Werdenberg (AGV) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des ZGB.

Mitglied des AGV können juristische Personen sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften werden, die sich im Einzugsgebiet als Arbeitgeber betätigen.

Statuten des Kirchlichen Vereins Radio Berner Oberland (KiBeO).

Statuten. Für die Verbindlichkeiten des Clubs haftet nur das Clubvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Der Verein ist konfessionell sowie in politischen Dingen, welche nicht gegen Art. 2 sprechen, neutral.

STATUTEN DES VEREINS GÖNNER CHRISTOPH DÜRR

STATUTE N HPV RORSCHACH VEREIN IM DIENSTE FÜR MENSCHEN

2. Ziel und Zweck Der Dance Club New Horizon verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.

Statuten. der. Interessengemeinschaft Effektive Mikroorganismen Schweiz, IG-EM.ch

STATUTEN. Art. 2 Der SRZ bezweckt die Pflege und Förderung des Squash-Sportes.

KTV Illgau (Katholischer Turnverein Illgau)

STATUTEN DES VEREINS MUSTER FLYING GROUP (MFG)

DORFVEREIN GELFINGEN STATUTEN. A Name, Sitz und Zweck. Mitgliedschaft. 10. Januar 2016

Verein Amici di Sciaredo

STATUTEN. KMU Netzwerk Hebelstrasse Basel

Statuten Solothurner Mädchenchor Seite 1

Statuten des Vereins Altersheim Rotmonten

Statuten. der Bergfreunde Luzern

VEREINS-STATUTEN. Innovative EYE. (Innovative Education, Youth and Entertainment)

Statuten Bogenschützen Nidwalden BS NW

Statuten des Vereins Jungleworld

1. NAME UND SITZ DES VEREINS 2. VEREINSZWECK 3. MITTEL 4. ORGANISATION

Artikel 1 Der Basketball Club Olympiakos Zürich (BCO) ist ein Verein nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Jagdschützengesellschaft des Kantons Luzern

6017 Ruswil Statuten Spitex Ruswil

Statuten. Hauseigentümerverband Hinterthurgau. A u s g a b e

Der Sitz des Vereins befindet sich am Geschäftssitz des Präsidenten.

STATUTEN. Der Verein engagiert sich in der Freizeitgestaltung für Familien der Gemeinde Kallnach.

Statuten des Vereins Städtepartnerschaften

Statuten. Verein Studentenverein Wirtschaftsrecht

Lachen, 16. Januar 2002 revidiert 17. Februar Statuten

Verbund Lebensraum Zürich (VLZ) Vereinsstatuten

Statuten OLG KAKOWA. Liestal. Genehmigt durch die Mitgliederversammlung vom 26. Januar 2008

STATUTEN DES VEREINS PATIENTENKOALITION SCHWEIZ (PKS)

Statuten. Verein Tagesstrukturen Cheschtenebaum. Name, Sitz und Zweck des Vereins Seite Name 1.2. Sitz 1.3. Zweck

(Fassung vom 12. Dezember 2015)

Männerchor Oberneunforn

Statuten. Aiki-Kai Zürich

Statuten, Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Zürich 2

STATUTEN VEREIN FLÜCHTLINGSTHEATER MALAIKA

STATUTEN. I. Name, Sitz und Zweck. II. Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten

Walking Mettauertal/Gansingen Statuten

Vereinsstatuten Gültig ab

Statuten des Vereins Swiss Physics Olympiad (SwissPhO)

Das Rechnungsjahr fällt mit dem Kalenderjahr zusammen. Ausgabenkompetenz Die Ausgabenkompetenz des Vorstandes wird jeweils an der Generalversammlung

Statuten des Vereins für Eltern und Kinder Stetten

Zweck und Ziel Artikel 2 Der Zweck des Vereins besteht im Führen der Waldspielgruppe (WSG).Er kann auch gleichartige andere Aktivitäten ausführen.

Gründungsversammlung vom 18. Februar 2012 im Hotel Linde, Heiden STATUTEN DER

STATUTEN. Die männliche Form in diesen Statuten gilt sinngemäss auch für weibliche Personen

Statuten. des. s Drü-33-Clübli

VITS Statuten 2008 (Version 1.1) 1 Allgemeines

Seit Statuten des Pool Billard Club Summaprada

1 NAME, SITZ UND ZWECK MITGLIEDSCHAFT... 1

Statuten des Vereins Illustratoren Schweiz

STATUTEN. Kilchberg, den 2. November Statuten des Skiclub Kilchberg

IG Schweizer Christbaum

Statuten Voltige Verein Basiliensis

STATUTEN VEREIN KINDERPROJEKT BARRANQUILLA

Transkript:

Statuten des Reitverein Glärnisch gegründet 1935 genehmigt durch die 77. Hauptversammlung vom 27.Januar 2012

Reitverein Glärnisch Statuten 1 Name und Sitz 1 Unter dem Namen "Reitverein Glärnisch" besteht ein körperschaftlich organisierter Verein im Sinne von Art. 60ff des schweizerischen Zivilgesetzbuches. 2 Sitz des Vereins ist der jeweilige Wohnort des Präsidenten / der Präsidentin. 2 Zweck 1 Zweck des Vereins ist die Förderung des Breitensports (ländliche Reiterei) in den Sparten Dressur, Springen, Vielseitigkeit, Freizeit- und Westernreiten sowie Fahren. 2 Ganz allgemein kümmert sich der Verein um alle Belange, die mit dem Pferdesport im weitesten Sinne zusammenhängen. 3 Mitglieder 1 Der Verein besteht aus a Aktivmitglieder. Jeder Pferdefreund, beritten oder unberitten, der sich für den Verein und den Pferdesport einsetzt und seinen Pflichten gegenüber dem Verein nachkommt. b c d e Junioren/Juniorinnen, die das 18. Altersjahr vollendet haben, treten per 1. Januar des Folgejahres in den Aktivstatus über. Freimitgliedern. Freimitglied wird, wer das 45. Altersjahr erreicht hat und mindestens 10 Jahre Aktivmitglied war oder wer nach altem Reglement Freimitglied geworden ist. Ehrenmitgliedern. Ehrenmitglieder haben sich um den Verein verdient gemacht und werden auf Antrag des Vorstandes von der Hauptversammlung ernannt. Passivmitgliedern, die als Freunde und Gönner des Pferdesportes den Verein duch ihren Beitrag unterstützen.

4 Aufnahme in den Reitverein 1 Für die Aufnahme als Aktivmitglied oder Junior/Juniorin ist eine schriftliche Anmeldung an den Vorstand zu richten. 2 Über die Aufnahme entscheidet die Hauptversammlung. 3 Passivmitglieder können formlos durch den Vorstand aufgenommen werden. 5 Ende der Mitgliedschaft 1 Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand zu Handen der Hauptversammlung. 2 Über den Ausschluss von Mitgliedern, die ihren Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht nachkommen oder die dessen Ansehen schädigen, entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Hauptversammlung. 3 Mitglieder, die austreten oder die ausgeschlossen werden, verlieren jeden Anspruch auf das Vereinsvermögen. 6 Jahresbeiträge 1 Die Jahresbeiträge für die Mitglieder werden von der Hauptversammlung festgelegt. 2 Ehrenmitglieder sind beitragsfrei. 7 Vereinsorgane 1 Die Organe des Vereins sind: a die Hauptversammlung b der Vorstand c die Revisoren/Revisorinnen

8 Ordentliche Hauptversammlung 1 Die Hauptversammlung (HV) ist das oberste Organ des Vereins. 2 Sie findet alljährlich im Frühjahr statt. 3 Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Mitteilung 20 Tage vor der HV. 4 Anträge an die HV sind mindestens 10 Tage zuvor schriftlich an den Präsidenten/die Präsidentin zu stellen. 5 Abstimmungen und Wahlen erfolgen in der Regel offen, es sei denn, dass ein Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wird. 6 Bei Abstimmungen gilt das absolute Mehr der anwesenden Stimmberechtigten, bei Stimmgleichheit hat der Präsident/die Präsidentin den Stichentscheid. 7 Wird bei Wahlen im ersten Wahlgang das absolute Mehr von niemandem erreicht, entscheidet im zweiten Wahlgang das einfache Mehr. 8 Ehren-, Aktiv- und Freimitglieder haben das gleiche Stimmrecht, Passivmitglieder haben beratende Stimme. 9 Eine Abänderung der Statuten bedarf einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten. 9 Traktanden der ordentlichen Hauptversammlung 1 Die Traktanden der ordentlichen Hauptversammlung sind: 1. Appell 2. Verlesen des Protokolls 3. Jahresbericht des Präsidenten/der Präsidentin 4. Berichte aus den einzelnen Ressorts 5. Kassabericht, Revisorenbericht und Genehmigung der Jahresrechnung 6. Entlastung des Vorstandes 7. Jahresbeitrag 8. Mutationen und Aufnahme von Mitgliedern 9. Wahl der Vorstandsmitglieder und der Revisoren/Revisorinnen 10. Jahresprogramm 11. Anträge des Vorstandes und der Mitglieder 12. Allfälliges

10 Ausserordentliche Hauptversammlung 1 Ausserordentliche Hauptversammlungen können einberufen werden a b c auf Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung auf Beschluss des Vorstandes Auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Aktivmitglieder. Dieses Begehren ist schriftlich unter Angabe der Traktanden an den Vorstand zu stellen. 2 Ansonsten gelten für ausserordentliche Hauptversammlungen die gleichen Regeln wie für ordentliche Hauptversammlungen. 3 An der ausserordentlichen Hauptversammlung werden nur die vorgängig von Hauptversammlung, Vorstand oder Mitgliedern verlangten Traktanden behandelt. 11 Vorstand 1 Der Vorstand besteht aus Präsident/Präsidentin, Vizepräsident/Vizepräsidentin, Aktuar/Aktuarin, Sekretär/Sekretärin, Kassier/Kassierin, Materialwart/Materialwartin und bis zu 3 Beisitzern/Beisitzerinnen. 2 Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt jährlich durch die Hauptversammlung. 3 Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen. 4 Rechtsverbindliche Unterschrift führt der Präsident/die Präsidentin kollektiv mit einem Vorstandsmitglied. 5 Der Vorstand beschliesst in eigener Kompetenz über Ausgaben bis zu Fr. 5'000.00. 12 Revisoren / Revisorinnen 1 Die Jahresrechnung wird durch 2 Revisoren/Revisorinnen geprüft. 2 Diese werden jährlich von der Hauptversammlung gewählt.

13 Haftung 1 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet lediglich das Vereinsvermögen. 14 Auflösung des Vereins 1 Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss der Hauptversammlung erfolgen. 2 Es müssen mindestens 2 /3 aller Stimmberechtigten dem Auflösungsbeschluss zustimmen. 3 Über die Verwendung des Vereinsvermögens wird auf Antrag des Vorstands an der Hauptversammlung entschieden. 15 In Kraft treten der Statuten 1 Diese Statuten ändern die bisher gültigen Statuten vom 18. März 2005. Sie treten mit der Annahme durch die 77. Hauptversammlung am 27.Januar 2012 in Kraft. Kaltbrunn / Reichenburg, 24. Januar 2012 Reitverein Glärnisch Benno Felber Präsident Seraina Fritschi Aktuarin