Haftung für Transportschäden 1

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Transkript:

Haftung für Transportschäden in Europa und anderswo Was sind Transportschäden, welche sind die häufigsten Verschiedene Transportarten Zersplitterung der Regulierung Nationales Recht und internationale Übereinkommen Haftung für Transportschäden 1

Transportvertrag Transportrecht Rechte und Pflichte des Verladers und des Frachtführers Ausstellung des Frachtbriefes Dispositionsrecht Haftung für Schäden Reklamationen und Klagen, etc. Haftung für Transportschäden 2

Transportrecht Teil des Privatrechts. Ist mit den nationalen Gesetzen oder mit den internationalen Übereinkommen reguliert. In der Schweiz: Obligationenrecht, 16. Titel: Der Frachtvertrag, angelehnt an das Auftragsrecht In Deutschland: Handelsgesetzbuch, 4. Abschnitt: Frachtgeschäft (1998) Haftung für Transportschäden 3

Transportrecht Keine EU-Regulierung Internationale Übereinkommen: Europazentrisch oder weltweit Haftung für Transportschäden 4

Was sind Transportschäden? Güterschäden: Beschädigung, Manko, Verlust Güterfolgeschäden (verursacht durch Güterschäden) z.b. Aufräumarbeiten, Betriebsunterbruch Vermögensschäden (ohne Güterschäden) z.b. Schäden aus Verspätung oder aus Falschauslieferung Haftung für Transportschäden 5

Historisch: Haftung für Transportschäden von der vollen Haftung (ex recepto) bis zur vollständigen Haftungsbefreiung 19. Jahrhundert: 1890 CIM (Bahn) 1893 Harter Act in den USA Haftung für Transportschäden 6

Internationale Übereinkommen 20. Jahrhundert: 1924 Haager Regeln (See) 1929 Warschauer Abkommen (Luft) 1950 SMGS (Bahn) 1955 Haager Protokoll (Luft) 1956 CMR (Strasse) / 1978 1968 Visby Protokoll (See) / 1979 Haftung für Transportschäden 7

Internationale Übereinkommen 20. Jahrhundert: 1975 4 Montrealer Protokolle (Luft) 1978 Hamburger Regeln (See) 1896, 1905, 1923, 1933, 1952, 1961, 1970, 1980 CIM (Bahn) / 1990 Prot. 1999 Montrealer Übereinkommen (Luft) 2000 CMNI (Binnenschifffahrt) Haftung für Transportschäden 8

Internationale Übereinkommen 21. Jahrhundert: 2003 AUCTMR (Strasse, in Afrika) UNCITRAL Draft (multimodal mit See) Haftung für Transportschäden 9

Wichtigste Elemente der Transporthaftung Grund Verschuldens- oder Kausalhaftung Exkulpationsgründe Höhe der Haftungsbeschränkung Unlimitierte Haftung Frist für den Vorbehalt Verjährung Haftung für Transportschäden 10

Art Übereinkommen Haftungszeitraum Haftungsgrund Haftungslimite Unbegrenzte Haftung Vorb ehalt Verj ahr. See Haager Regeln 1924 An Bord des Schiffes Due diligence - Verschuldenshaftung mit Exkulpationsgründen 100 Sterling in Gold per Package Vorsätzlich, leichtsinnig, mit Wissen 3 Tage 1 Jahr See Haager-Visby Regeln 1968/1979 An Bord des Schiffes Due diligence - Verschuldenshaftung mit Exkulpationsgründen 667 SZR (= 1 200 CHF) per Package oder2 SZR (= 3.6 CHF) /kg Vorsätzlich, leichtsinnig, mit Wissen 3 Tage 1 Jahr See Hamburger Regeln 1978 Obhut Vermutetes Verschulden 835 SZR (= 1 504 CHF) per Package oder 2.5 (= 4.5 CHF) /kg Vorsätzlich, leichtsinnig, mit Wissen 15 Tage 2 Jahr e Stras se CMR 1956/1978 Obhut Kausalhaftung mit Exkulpationsgründen 8.33 SZR (=15 CHF) /kg Vorsätzlich und grob-fahrlässig 7 Tage 1 Jahr Bahn CIM 1990 Obhut Kausalhaftung mit Exkulpationsgründen 17 SZR (=31 CHF) /kg Vorsätzlich, leichtsinnig, mit Wissen 7 Tage 1 Jahr Luft Warschauer Abkommen / Haager Prot. 1929/1955 Übernahme bis Ablieferung (Flughafen) Vermutetes Verschulden 17 SZR (=31 CHF) /kg Vorsätzlich, leichtsinnig, mit Wissen 7 Tage 2 Jahr e Luft Montrealer Übereinkommen 1999 Obhut Kausalhaftung mit Exkulpationsgründen 17 SZR (=31 CHF) /kg keine 7 Tage 2 Jahr e Binn ensc hifffa hrt CMNI 2000 An Bord des Schiffes Kausalhaftung mit Exkulpationsgründen 667 SZR (= 1 200 CHF) per Package oder 2 SZR (= 3.6 CHF) /kg1'500 SZR (= 2'700 CHF) /Container25 000 SZR (= 45 000 CHF) für die Ware in Container Vorsätzlich, leichtsinnig, mit Wissen 7 Tage Haftung für Transportschäden 11 1 Jahr

Ratifikationen (Europazentrisch) CIM 1990: 18 Länder, inkl. Algerien, Iran, Irak, Tunis, Türkei CMR: 44 Länder, inkl. Georgien, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Marokko, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan, Weissrussland, Zypern CMNI: Ungarn Haftung für Transportschäden 12

Ratifikationen (weltweit) Luft: WA/HP: 139 Länder Montr.Ü.: 13 Länder See: HR/HVR: 55 Länder HBR: 25 Länder Haftung für Transportschäden 13

Foto Papierrollen Haftung für Transportschäden 14

Ein einfacher Schadenfall Beschädigung von 3 Papierrollen Haftung des Frachtführers gegeben: Schaden ist während des Transportes vorgekommen, keine Entlastungsgründe CMR-Transport: Haftung nach Gewicht beschränkt Haftung für Transportschäden 15

Schadenrechnung Wert der 3 beschädigten Papierrollen (Wert niedriger als Haftungsbeschränkung): 3 x 1 800 kg x = 5 400 kg x Fr. 1 700/T = Fr. 9 180.- - Altpapiererlös Fr. 240/T = Fr. 1 296.- Entschädigung Fr. 7 884.- Haftung für Transportschäden 16

Ein Foto Haftung für Transportschäden 17

Ein komplizierterer Schadenfall Ablieferungshindernis in Göteborg Unser Versicherungsnehmer, der Frachtführer H, wurde beauftragt, Möbel und Einrichtungsgegenstände für das neu renovierte Esprit Geschäft in Göteborg zu transportieren. Das Geschäft befindet sich in der Fussgängerzone von Göteborg, für welche die Wechselbrückenfahrzeuge eine Genehmigung brauchen. Im Transportauftrag wurde ein Montag Abend für die Zustellung vorgesehen. Der Fahrer hat an diesem Tag vor 18 Uhr 5 mal versucht, in die Fussgängerzone zu fahren und wurde jedes mal von der Polizei gestoppt. Die Polizei hat ihm mit einer Busse gedroht, sollte er es nochmals probieren. Dann wurde der Empfänger kontaktiert und um Rat gebeten. Er hat empfohlen, einen lokalen Unterfrachtführer zu beauftragen, der diese Genehmigung hat. Dieser hat dann am folgenden Tag die Ware mit 6 Lieferwagen ausgeliefert. Separate Lieferscheine wurden nicht ausgestellt. Der Kunde Esprit Store war mit diesen Zusatzkosten einverstanden. Haftung für Transportschäden 18

Später hat es sich herausgestellt, - dass Verspätungskosten entstanden sind, da am Montag Abend Monteure umsonst bestellt waren, - dass ein Teil der Ware beschädigt wurde, - dass keine Quittung (Vorbehalt auf dem Transportdokument) vorlag, - dass der Auftraggeber eine spezielle Genehmigung besorgt hat, - dass der grosse LKW trotz Genehmigung wegen einem zu niedrigen Torbogen in die Fussgängerzone nicht einfahren konnte Da kein Dokument bei der Lieferung unterzeichnet wurde, konnte im nachhinein nicht festgestellt werden, wann H vom Warenschaden Kenntnis genommen hat. Fragen: - Haftet der Frachtführer H für die Verspätungskosten? - Haftet er für die Beschädigung der Ware? - Ist es richtig gewesen, die Instruktionen vom Empfänger zu holen? Schlussendlich keine Entschädigung ausbezahlt. Haftung für Transportschäden 19

Haftung für Transportschäden in Europa und anderswo Schlussfolgerungen: Transportrecht ist zersplittert und kompliziert Finanziell soll Transporthaftung nicht zu schwer auf den Frachtführer lasten Einheitliche Regulation des multimodalen Transportes wünschenswert Haftung für Transportschäden 20