Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern Rostock, den 19. Juni 2015
Übersicht 1. Sachstand 2. Europarechtliche Vorgaben 3. Förderprogramme 4. Förderverfahren 5. Offene Fragen beim Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvFF) 2
Sachstand: Verfügbarkeit Breitband 50 Mbit/s in M-V Verfügbarkeit nach Haushalten in % M-V insgesamt 50,3 Städtisch 89,5 Halbstädtisch 52,1 Ländlich 14,8 Quelle: BT-Drs.: 18/4293 vom 12. März 2015 3
Europarechtliche Vorgaben Markterkundungsverfahren (läuft seit 15.06.2015) Veröffentlichung des Zielgebietes Gelegenheit zur Stellungnahme durch Marktteilnehmer Ausschreibung & Auswahlverfahren: Transparentes & diskriminierungsfreies Verfahren Technologieneutralität Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots unter Berücksichtigung der Zukunftsfähigkeit/Nachhaltigkeit Zugang auf der Vorleistungsebene & regulierte Vorleistungspreise Überwachung und Rückforderungsmechanismus 4
Förderprogramme (1): Digitale Dividende II Rechtliche Grundlage: NGA-Rahmenregelung, zunächst ohne Vectoring Mitteleinsatz: ca. 1,6 Mrd. bundesweit 50 % der Einnahmen aus der Versteigerung der 700 MHz/1500 MHz Frequenzen (erwartet: ca. 1 Mrd., d.h. ca. 500 Mio. ) 1,1 Mrd. aus dem Bundeshaushalt Keine Kontingentierung nach Bundesländern Vergabe durch den Bund an Ausbauprojekte nach einem Scoring-Modell zu Stichtagen, voraussichtlich alle zwei Monate ( Windhundverfahren ) Bund übernimmt voraussichtlich 50 75 % der förderfähigen Summe Land und Kommunen müssen kofinanzieren 5
Förderprogramme (2): Kofinanzierungsprogramm des Landes Mitteleinsatz: ca. 10 Mio. Länderanteil aus der Digitalen Dividende II (50 % der Einnahmen nach Königsteiner Schlüssel) ergänzende Haushaltsmittel? rechtliche Ausrichtung an der NGA-Rahmenregelung enge Koordination mit den Bundesprogrammen Vorschlag des Landes gegenüber dem Bund: Antragstellung auf Grundlage der Berechnungen des TÜV Rheinland vorläufige Bewilligungsbescheide durch Land und Bund endgültige Bescheide nach Durchführung des Auswahlverfahrens 6
Förderprogramme (3): Mittelbedarf Kofinanzierungsprogramm Grundannahme: 1,6 Mrd. Euro Bundesprogamm Annahme 1: Annahme 2: 50 % Bundesförderung 75 % Bundesförderung Partizipation am entspricht Bundesmitteln erfordert Landesmittel* erfordert Landesmittel* Bundesprogramm in % in Höhe von Euro in Höhe von Euro in Höhe von Euro 2,02 32.320.000,00 32.320.000,00 10.773.333,33 4 64.000.000,00 64.000.000,00 21.333.333,33 5 80.000.000,00 80.000.000,00 26.666.666,67 6 96.000.000,00 96.000.000,00 32.000.000,00 7 112.000.000,00 112.000.000,00 37.333.333,33 8 128.000.000,00 128.000.000,00 42.666.666,67 9 144.000.000,00 144.000.000,00 48.000.000,00 10 160.000.000,00 160.000.000,00 53.333.333,33 *Landesmittel einschließlich kommunaler Eigenanteil 7
Förderprogramme (4): Kommunalinvestitionsförderungsfonds 3,5 Mrd. bundesweit davon ca. 80 Mio. für M-V zur eigenen Bewirtschaftung davon 50 Mio. für den Breitbandausbau Laufzeit: 2016 bis 2018 (!) Zielgruppe sind finanzschwache Kommunen im ländlichen Raum Die Kriterien hierfür bestimmt das Land selbst Förderung bis 90 % der förderfähigen Summe Keine Kumulation mit anderen Bundes- oder Europaprogrammen Land und Kommunen müssen kofinanzieren Land stellt ca. 3,1 Mio. zur Verfügung 8
Förderprogramme (5): Koordination der Programme Digitale Dividende II Kommunalinvestitionsförderungsfonds ~ 1,6 Mrd. Bundesprogramm 50 % Förderanteil per Projekt Kofinanzierung des Landes Kommunaler Eigenanteil 50 Mio. Fondsmittel 90% Förderanteil M-V insgesamt ~ 3,1 Mio. Landesmittel Kommunaler Eigenanteil Projektgebiet X Gemeinden & Ämter aller Art Projektgebiet Y Finanzschwache Gemeinden im ländlichen Raum Landkreis Z 9
Förderverfahren (1): Antrag Digitale Dividende II 10
Förderverfahren (2): Bewilligung Digitale Dividende II 11
Förderverfahren (3): Zeitlicher Ablauf 12
Offene Fragen KInvFF (1): Finanzschwäche Variante 1: Projektgebiete mit ausschließlich finanzschwachen Gemeinden. Vorteil: Effiziente Mittelverwendung. Nachteil: Wenige Projektgebiete werden dieses Kriterium erfüllen. Variante 2: Projektgebiete mit einzelnen finanzstarken Gemeinden (Mischgebiete). Vorteil: Mehr Projektgebiete vorhanden. Nachteil: Diese Gemeinden müssten aus Landesmitteln gefördert werden, die dann beim Kofinanzierungsprogramm fehlen. Weitere Varianten sind denkbar. 13
Offene Fragen KInvFF (2): Mischgebiete Ziel: Verwendungsnachweis gegenüber dem Bund Möglichst einfaches Verfahren Projektgebiet Markterkundungsverfahren Auswahlverfahren Vorschlag des Landes: Einheitliches Verfahren Rechnerische Trennung finanzstarker von finanzschwachen Gemeinden Zwei Zuwendungsbescheide Bescheid I finanzstarke Gemeinden Antrag Bescheid II finanzschwache Gemeinden Kooperationsvertrag Projektrealisierung 14
Offene Fragen KInvFF (3): Zuwendungsempfänger Grundsatz: Landkreise sind Zuwendungsempfänger Aber: Beim Kommunalinvestitionsförderungsfonds sieht der Bund die Gemeinden als Zuwendungsempfänger Problem: 755 Städte und Gemeinden in M-V Vereinbarkeit mit einem großflächigen Ausbau? Breitband = Leitungsgebundene Infrastruktur Vorschlag des Landes: Gemeinden werden in den Kooperationsvertrag zwischen Landkreis und Anbieter eingebunden 15
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit! 16