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PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM

Netznutzungsentgelte Strom 2014

ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM

Transkript:

Blatt 1: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung (Jahresleistungspreissystem) Entnahme (Benutzungsdauer < 2.500 h/a) Leistungspreise Arbeitspreise Mittelspannung 13,18 4,33 Umspannung in Niederspannung 16,23 5,41 Niederspannung 15,91 5,64 Entnahme (Benutzungsdauer 2.500 h/a) Leistungspreise Arbeitspreise Mittelspannung 98,98 1,10 Umspannung in Niederspannung 124,70 1,07 Niederspannung 128,08 1,12 Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag der Transformatorenverluste in Höhe von 1,5 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben. Sofern Transformatoren mit reduzierten Verlusten (CC 30 %) eingesetzt werden beträgt der Zuschlag 0,75 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte. sowie dem Messstellenbetrieb. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über Höhe und Wirksamkeit der Netzentgelte. Gemäß verordnung (KAV) 3 (, Nr.1 erhalten Kommunen für den Eigenverbrauch in

Blatt 2: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung für Weiterverteiler und nachgelagerte Netzbetreiber in gleicher Spannungsebene (Jahresleistungspreissystem) Entnahme (Benutzungsdauer < 2.500 h/a) Leistungspreise Arbeitspreise Mittelspannung 11,86 3,90 Niederspannung 14,32 5,08 Entnahme (Benutzungsdauer 2.500 h/a) Leistungspreise Arbeitspreise Mittelspannung 89,08 0,99 Niederspannung 115,27 1,01 Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrkosten aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben sowie dem Messstellenbetrieb. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über Höhe und Wirksamkeit der Netzentgelte.

Blatt 3: Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Lastgangmessung (Monatsleistungspreissystem) Entnahme Leistungspreise Arbeitspreise in pro kw und Monat Mittelspannung 16,50 1,10 Umspannung in Niederspannung 20,78 1,07 Niederspannung 21,35 1,12 Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag der Transformatorenverluste in Höhe von 1,5 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben. Sofern Transformatoren mit reduzierten Verlusten (CC 30 %) eingesetzt werden beträgt der Zuschlag 0,75 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte. sowie dem Messstellenbetrieb. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über Höhe und Wirksamkeit der Netzentgelte. Gemäß verordnung (KAV) 3 (, Nr.1 erhalten Kommunen für den Eigenverbrauch in

Blatt 4: Netzentgelte für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung Grundpreis in pro Jahr Arbeitspreis Niederspannung Nettopreis 60,00 6,14 Bruttopreis 71,40 7,31 sowie dem Messstellenbetrieb. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über Höhe und Wirksamkeit der Netzentgelte. Gemäß verordnung (KAV) 3 (, Nr.1 erhalten Kommunen für den Eigenverbrauch in

Blatt 5: Netzentgelte für Messstellenbetrieb Entnahme oder Einspeisung mit 1/4-Stunden-Lastgangmessung Messstellenbetrieb Spannungsebene der Messung Mittelspannungsnetz Umspannung M/N Niederspannungsnetz je Messstelle /Jahr 950,00 565,00 565,00 Entnahme oder Einspeisung ohne Lastgangmessung Messstellenbetrieb Messung in Niederspannung Leistungsmessung Drehstrom 2) Arbeitszähler, Mehrtarif, Drehstrom Arbeitszähler, Eintarif Drehstrom je Messstelle /Jahr 60,00 28,00 15,20 Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere die Bereitstellung zusätzlicher Lastgangdaten, die über den Umfang des 21 h Abs. 1 Nr. 2 EnWG hinausgehen, werden nach individueller Anforderung dem Kunden berechnet. Für zusätzliche Ablesungen von Messeinrichtungen ohne ZFA auf Wunsch des Kunden/Lieferanten durch die SÜC außerhalb des regulären Turnus beziehungsweise außerhalb von gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Prozessen werden pro Ablesung je Zählpunkt und Ableseversuch 24,90 in Rechnung gestellt. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über Höhe und Wirksamkeit der Netzentgelte. Die Entgelte beinhalten die Messwandler, die Zählerdatenerfassung auf 1/4 h Basis, die Übertragung der Zählerdaten, die Datenaufbereitung und die monatliche Bereitstellung der Daten. Die Telekommunikationsanbindung muss vom Kunden zur Verfügung gestellt werden. 2) Die Entgelte beinhalten die Messwandler.

Blatt 6: Netzentgelte für Entnahmestellen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen Arbeitspreis Niederspannung 2,10 Preis nur gültig in Zusammenhang mit einer getrennten Messeinrichtung Diese Preise sind gültig für Entnahmestellen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen ohne Leistungsmessung die im Niederspannungsnetz angeschlossen sind und über eine getrennte Messeinrichtung erfasst werden. Für die Regelung der unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen sind die ergänzende Bedingungen der SÜC Energie und H 2 O GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) 8 zu beachten. sowie dem Messstellenbetrieb. Allen Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer von derzeit 19 % hinzuzurechnen. Die Preise gelten vorbehaltlich einer anderweitigen behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung über Höhe und Wirksamkeit der Netzentgelte. Gemäß verordnung (KAV) 3 (, Nr.1 erhalten Kommunen für den Eigenverbrauch in

Blatt 7: Aufschläge und Umlagen auf Netzentgelte KWK G Aufschlag (nach neuestem KWK G /EEG Änderungsgesetz) Nichtprivilegierte Letztverbraucher zahlen je Abnahmestelle einen Aufschlag von 0,438 ct/kwh Letztverbraucher (LV Gruppe B), die im Jahr 2016 berechtigt gewesen wären, eine Begrenzung der KWK G Umlage auf 0,04 ct/kwh in Anspruch zu nehmen, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strommengen einen Aufschlag von 0,080 ct/kwh Letztverbraucher (LV Gruppe C), die im Jahr 2016 berechtigt gewesen wären, eine Begrenzung der KWK G Umlage auf 0,03 ct/kwh in Anspruch zu nehmen, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge einen Aufschlag von 0,060 ct/kwh Im Übrigen gelten die Berechnungsmechanismen für Letztverbraucher mit besonderer Ausgleichsregelung nach EEG gemäß 27 KWKG 2016 i.v.m. 63, 64 EEG 2017 sowie die Sonderumlagen gemäß 27 a, 27 b, 27 c KWKG 2016. Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV Strommengen von Letztverbrauchern (LV Gruppe A ) für die jeweils ersten 1.000.000 kwh je Abnahmestelle Letztverbraucher (LV Gruppe B ), deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 Strom NEV Umlage von Letztverbraucher (LV Gruppe C ), die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge maximal 0,388 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh Offshore Haftungsumlage nach 17 f EnWG Novelle Strommengen von Letztverbrauchern (LV Gruppe A ) für die jeweils ersten 1.000.000 kwh je Abnahmestelle 0,028 ct/kwh Letztverbraucher (LV Gruppe B ), deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kwh übersteigt, zahlen nach derzeit gültigem KWK G zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine Offshore Haftungsumlage von 0,038 ct/kwh Letztverbraucher (LV Gruppe C ), deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 1.000.000 kwh übersteigt, und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen nach derzeit gültigem KWK G zusätzlich für über 1.000.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale Offshore Haftungsumlage von 0,025 ct/kwh Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Umlage 0,006 ct/kwh