Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Gesetzliche Voraussetzungen Das am 1. Januar 2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge ermöglicht den kalendermäßig befristeten Abschluss eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nur noch dann, wenn der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber zuvor weder befristet noch unbefristet beschäftigt gewesen ist, sog. Neueinstellung ( 1 Nr. 1). Dauer der Befristung Gemäß 14 Abs. 2 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) ist die kalendermäßige Befristung bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Während dieser zwei Jahre kann der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden. Zwingende Schriftform Der Abschluss eines solchen befristeten Arbeitsvertrages bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Besonders wichtige Vertragsklauseln Insbesondere sollte der Vertrag eine Klausel enthalten, die es ermöglicht, dem Arbeitnehmer auch andere zumutbare Aufgaben zu übertragen ( 2 Nr. 3). Darüber hinaus empfehlen sich Angaben über die Höhe und die Zusammensetzung des vereinbarten Entgelts ( 3). Beabsichtigt der Arbeitgeber, die Nichtaufnahme der Arbeit oder die unrechtmäßige vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu ahnden, so kann er eine Vertragsstrafe vereinbaren ( 7). Kündigung Da der befristete Arbeitsvertrag automatisch durch Zeitablauf endet, ist eine Kündigung nicht notwendig ( 1 Nr. 3). Eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit sollte vereinbart werden ( 1 Nr. 4), da anderenfalls eine fristgemäße Kündigung vor Ablauf der Befristung ausgeschlossen wäre. Eine fristlose Kündigung bleibt möglich. Verweis auf Tarifverträge Sonstige Angaben über Arbeitszeit, Urlaub, Erschwerniszuschläge etc. sind in dem für allgemeinverbindlich erklärten Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe geregelt. Auch für die Anforderungen des Nachweisgesetzes genügt ein vertraglicher Verweis auf die anwendbaren Tarifverträge ( 8).
Kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Zwischen der Firma als Arbeitgeber und (Name und Anschrift) Herrn/Frau geb. am (Anschrift) als Arbeitnehmer/in wird folgender befristeter Arbeitsvertrag geschlossen: 1 Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses 1. Der Arbeitnehmer wird ab... befristet eingestellt. Er erklärt, dass er zuvor bei demselben Arbeitgeber weder befristet noch unbefristet beschäftigt war. 2. Der Arbeitnehmer erklärt, dass er nicht als Schwerbehinderter im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (Schwerbehindertenrecht) anerkannt ist oder einem solchen gleichgestellt ist oder einen entsprechenden Antrag gestellt hat. 3. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des... (Datum), ohne dass es einer Kündigung bedarf. 4. Vor dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit den tariflichen Kündigungsfristen gekündigt werden. 5. Jede Kündigung des Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform.
2 2 Tätigkeit 1. Der Arbeitnehmer wird als... eingestellt. 2. Der Arbeitgeber geht aufgrund der Erklärungen des Arbeitnehmers davon aus, dass dieser die persönlichen Voraussetzungen für die Ausübung seiner Tätigkeit besitzt und ohne gesundheitliche Einschränkungen einsetzbar ist. 3. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, bei Bedarf auch andere ihm zumutbare Arbeiten im Betrieb und auf der Baustelle zu übernehmen. 3 Arbeitsentgelt 1. Der Arbeitnehmer wird in die Lohngruppe... eingruppiert und erhält einen Stundenlohn, der sich wie folgt zusammensetzt: Tariflohn der Lohngruppe Euro... + Bauzuschlag Euro... Gesamttarifstundenlohn Euro... + übertarifliche freiwillige Zulage Euro... vereinbarter Lohn Euro... Die übertarifliche Zulage wird freiwillig gewährt und kann jederzeit widerrufen werden. Sie kann bei Tariflohnerhöhungen rückwirkend sowie bei Umgruppierungen angerechnet werden. 2. Zur Deckung der durch Lohnabtretungen und Lohnpfändungen entstehenden Kosten kann der Arbeitgeber für die Bearbeitung 3 v. H. des jeweils an den Gläubiger überwiesenen Betrages, mindestens aber 5,11 Euro für jeden Vorgang, bei der Lohnabrechnung einbehalten. 3. Ist der Arbeitnehmer nur geringfügig Beschäftigter im Sinne von 8 Abs. 1 SGB IV, sind pauschale Lohn- und Kirchensteuern von ihm zu tragen. 4 Arbeitsvertragliche Pflichten 1. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die ihm übertragenen Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft auszuführen.
3 2. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber jede andere Erwerbstätigkeit anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen, wenn sie die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers beinträchtigen könnte. Jede Konkurrenztätigkeit ist untersagt. 3. Der Arbeitnehmer hat die für seinen Tätigkeitsbereich geltenden Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften einzuhalten. 5 Flexible Arbeitszeit Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, eine Vereinbarung über die betriebliche Arbeitszeitverteilung (Arbeitszeitflexibilisierung) für die jeweiligen betrieblichen Ausgleichszeiträume abzuschließen. 6 Arbeitsverhinderung und Krankheit Arbeitsverhinderung ist dem Arbeitgeber unverzüglich (grundsätzlich vor Arbeitsbeginn) unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Im Falle einer Erkrankung hat der Arbeitnehmer vom ersten Tag der Erkrankung an, spätestens innerhalb von drei Tagen, eine ärztliche Bescheinigung nachzureichen, aus der die Arbeitsunfähigkeit sowie deren Beginn und voraussichtliche Dauer ersichtlich sind. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dies dem Arbeitgeber erneut und unverzüglich anzuzeigen und eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen, auch wenn er keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung hat. 7 Vertragsstrafe Nimmt der Arbeitnehmer die Arbeit nicht auf oder löst er das Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, so verpflichtet er sich, für jeden Arbeitstag der Kündigungsfrist, den er nicht einhält, eine Vertragsstrafe in Höhe eines Tagesverdienstes (brutto) an den Arbeitgeber zu zahlen. 8 Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen Soweit sich aus diesem Vertrag nichts anderes ergibt, finden die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge für das Baugewerbe sowie folgende Tarifverträge und sämtliche Betriebsvereinbarungen in ihrer jeweils gültigen Fassung Anwendung.
4 9 Sonstige Vereinbarungen 10 Vertragsänderungen Vertragliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. (Ort/Datum) (Unterschrift des Arbeitgebers) (Unterschrift des Arbeitnehmers) Besonderer Hinweis: Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet, sich drei Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses persönlich beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Sofern dieses Arbeitsverhältnis für eine kürzere Dauer als drei Monate befristet ist, besteht diese Verpflichtung unverzüglich. Weiterhin sind Sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.