Die HGV-Personalberatung informiert über: Arbeitsverträge im Hotel- und Gastgewerbe



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Die HGV-Personalberatung informiert über: Arbeitsverträge im Hotel- und Gastgewerbe

2 Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe Inhaltsverzeichnis Übersicht der Anstellungsmöglichkeiten im Gastgewerbe... 3 Unbefristete Arbeitsverträge Der unbefristete Arbeitsvertrag... 4 Der Teilzeitarbeitsvertrag (Part Time)... 5 Die Einstellung von Bürgern aus EU-Ländern... 6 Befristete Arbeitsverträge Die Einstellung von Bürgern aus den neuen EU-Beitrittsländern (seit 1. Mai 2004)... 6 Die Einstellung von saisonalen Gastarbeitern aus Nicht-EU-Ländern... 7 Der befristete Arbeitsvertrag in Jahresbetrieben... 8 Der befristete Arbeitsvertrag in Saisonbetrieben... 9 Der Sommerzeit-Vertrag für Studenten... 10 Sonderformen Der Lehrlingsvertrag... 10 Das freiwillige Praktikum (Stage)... 11 Das Ausbildungs- und Orientierungspraktikum (Stage)... 12 Teilzeit/saisonale Einstellung von selbständigen Landwirten... 13 Aushilfen... 14 Die Arbeitskräfteüberlassung... 14 Musiker in Gastbetrieben... 15 Weitere Verträge... 15 Die Internet-Arbeitsbörse... 15 Allgemeine Bestimmungen... 16-17 Die HGV-Personalberatung in Ihrer Nähe... 17

Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe 3 Anstellungsmöglichkeiten im Gastgewerbe Anstellungsart/Vertragstyp Lehrlingsvertrag 55 % bis 90 % des Bruttolohnes der 4. Lohngruppe Sozialabgaben Ja ca. 11 Euro monatlich zu Lasten des Arbeitgebers 1) Sommerzeit-Vertrag für Studenten 55 % bis 85 % des Bruttolohnes der 4. Lohngruppe Ja 1) Unbefristeter Vertrag Nach Lohntabelle des Kollektivvertrages Ja 1) Pflichtpraktikum 206,50 Euro bis maximal 413,17 Euro brutto monatlich Nein 2) Freiwilliges Praktikum Taschengeld von maximal 600 Euro brutto monatlich Nur INAIL 2) 1) NISF/INPS rentenversichert und gegen Arbeitsunfälle (INAIL) 2) ohne Rentenversicherung, nur gegen Arbeitsunfälle (INAIL)

4 Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe Der unbefristete Arbeitsvertrag Wer kann mit einem solchen Vertrag beschäftigt werden? Alle Arbeitnehmer bzw. Jugendlichen, welche das 15. Lebensjahr vollendet haben. Wie wird ein normaler Arbeitsvertrag abgeschlossen? Dazu braucht es: Daten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers Datum der Aufnahme Einstufung/Qualifizierung Bruttolohn Probezeit Beschreibung des Arbeitsverhältnisses Mit dem Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer, gegen eine geistige oder körperliche Arbeit unter der Leitung des Arbeitgebers zu verrichten. Der Arbeitsvertrag begründet das Arbeitsverhältnis mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten, die grundsätzlich im Kollektivvertrag festgelegt sind. Anstellungsbestätigung Dem Arbeitnehmer muss am ersten Arbeitstag eine Anstellungsbestätigung mit Angabe der Matrikelnummer, Bestimmung über Datenschutzgesetz sowie über die Arbeitssicherheit ausgehändigt werden. Die erfolgt laut zustehender Lohngruppe, die je nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschieden ist. Die Lohngruppen sind im Kollektivvertrag festgelegt. Die wichtigsten Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergeben: Rechte für Arbeitnehmer Schutz der Persönlichkeit gesunde Arbeitsbedingungen Schutz vor Unfällen Rechte für Arbeitgeber Recht auf Arbeitsleistung Weisungsrecht Disziplinarstrafen Pflichten für Arbeitnehmer Arbeitsleistung Sorgfaltspflicht Gehorsamspflicht Treuepflicht Schweigepflicht Pflichten für Arbeitgeber bezahlen Persönlichkeit des Arbeitnehmers achten Für gesunde Arbeitsbedingungen sorgen

Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe 5 Der Teilzeitvertrag (Part-Time) Beschreibung des Teilzeitvertrages Arbeitnehmer, welche weniger als 40 Stunden pro Woche arbeiten, können mit einem Teilzeitarbeitsvertrag beschäftigt werden. Der Teilzeitvertrag muss folgendes beinhalten: Angaben über den Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beginn des Arbeitsverhältnisses genauer Stundenplan Angabe der Arbeitstage Teilzeitbeschäftigte werden laut den geltenden Bestimmungen des Nationalen Kollektivvertrages entlohnt. Zum normalen Stundenlohn müssen auch der 13. und 14. Monatslohn sowie der zustehende Anteil an Urlaub, Freistunden und Abfertigung bei Fälligkeit ausbezahlt werden. 1 Das Legislativdekret Nr. 276 vom 10. September 2003 sowie der Nationale Kollektivvertrag des Tourismussektors (Confcommercio) vom 19. Juli 2003 sieht die Möglichkeit von Zusatzarbeit auf freiwilliger Basis vor. Diesbezüglich gilt folgende Regelung: Im Bedarfsfall können Zusatzstunden im Ausmaß von 50 Prozent der im individuellen Vertrag vorgesehenen monatlichen Arbeitszeit geleistet werden. Diese Zusatzarbeit darf auf keinen Fall die Anzahl der Wochenstunden überschreiten, die im Nationalen Kollektivvertrag für den Tourismussektor (Confcommercio) für die Vollzeitbeschäftigung vorgesehen ist. 1) Siehe Landesabkommen vom 15. Dezember 2003, Seiten 12 bis 13. Zusatzarbeit bei längerer Abwesenheit in Folge von: a) Krankheit/Unfall (über einen Monat) b) Urlaub c) Schwierigkeiten bei der Personalsuche d) Bankette und anderen Ereignissen mit Ausnahmecharakter e) Saisonbedingte Mehrarbeit Als Berechnungsgrundlage gilt die individuelle jährliche Arbeitszeit. Die Zusatzarbeit muss vom Arbeitgeber beantragt und genehmigt werden. Diese Regelung kann bei horizontaler, vertikaler und auch bei gemischter Teilzeitform angewendet werden. Es können auch flexible - elastische - Klauseln im individuellen Arbeitsvertrag vorgesehen werden. Die Zusatzarbeit wird mit einem Aufschlag von 39 Prozent entlohnt. Dieser Zuschlag für die Mehrstunden beinhaltet die Anteile für 13. und 14. Monatslohn, sowie für Urlaub, Freistunden und Feiertage. Als Berechnungsgrundlage gilt die individuelle jährliche Arbeitszeit. Die Zusatzarbeit muss vom Arbeitgeber angeordnet oder genehmigt werden. Die Leistung der Zusatzarbeit erfolgt seitens des Arbeitnehmers auf freiwilliger Basis. Bei Änderung von Voll- auf Teilzeit muss der Arbeitsvertrag beim Arbeitsservice beglaubigt werden. Zu beachten: Überstunden in dem Sinne gibt es nicht, wenn mehr Stunden gearbeitet werden, handelt es sich um Mehrstunden innerhalb der 40 Stundenwoche. Auf die Mehrstunden wird ein Aufschlag von 39 Prozent berechnet. Ein Arbeitnehmer kann gleichzeitig auch zwei oder mehrere Arbeitsverhältnisse mit Teilzeitvertrag eingehen (auch z. B. ein Vollzeit- und zusätzlich ein Teilzeitverhältnis).

6 Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe Einstellung von Bürgern aus EU-Ländern Beschreibung des Arbeitsverhältnisses Arbeitnehmer aus EU-Ländern sind den einheimischen Arbeitnehmern gleichgestellt. Wer kann Arbeitnehmer aus EU-Ländern beschäftigen? Alle Arbeitgeber können EU-Bürger beschäftigen. Wie wird der Arbeitsvertrag abgeschlossen? Dazu braucht es: Daten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers Datum der Aufnahme Einstufung/Qualifizierung Bruttolohn Probezeit Die erfolgt laut zustehender Lohngruppe, die je nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschieden ist. Die Lohngruppen sind im Kollektivvertrag festgesetzt. Bevor das reguläre Arbeitsverhältnis aufgenommen wird, muss der Arbeitnehmer die Aufenthaltsgenehmigung aus Arbeitsgründen bei der Quästur in Bozen bzw. beim zuständigen Polizeikommissariat in Brixen, Meran, Mals, Brenner oder Innichen beantragen. Dazu ist eine Erklärung von Seiten des Arbeitgebers über die Bereitstellung der Unterkunft für die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie eine Anstellungsbestätigung notwendig. Die Aufenthaltsgenehmigung hat eine Gültigkeit von fünf Jahren bzw. bei Saisonbetrieben für die Dauer der Saison. Bei einer Anstellung bis maximal drei Monaten, muss keine Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Einstellung von Bürgern aus den neuen EU-Ländern Wer kann mit einem solchen Vertrag beschäftigt werden? Eingereicht werden können Anträge um Arbeitsgenehmigungen für Arbeitnehmer aus: Polen, Tschechien, Ungarn, Slowakei, Zypern, Malta, Lettland, Estland, Litauen, Slowenien Wie wird ein Arbeitsvertrag für Nicht-EU- Bürger abgeschlossen? Dazu braucht es: Daten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers Datum der Aufnahme Einstufung/Qualifizierung Bruttolohn Probezeit

Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe 7 Die erfolgt laut zustehender Lohngruppe, die je nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschieden ist. Die Lohngruppen sind im Kollektivvertrag festgesetzt. Das Amt für Arbeitsservice erteilt für Saisonbeschäftigte im Gastgewerbe die Arbeitsgenehmigung unter Berücksichtigung des Vorrangrechtes. Die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung wird für die Dauer von neun Monaten im Kalenderjahr ausgestellt. Es ist auch möglich, diese Arbeitnehmer für länger als neun Monate (z.b. für ein Jahr, oder auch unbefristet) einzustellen. Das Saisonale Kontingent wird jährlich von der Landesarbeitskommission bzw. vom Arbeitsministerium festgelegt. Die Abwicklungsprozedur für die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung eines Bürgers aus den neuen Beitrittsländern nimmt insgesamt ca. zwei Wochen in Anspruch. Die Regelung gilt bis 30. April 2006. Ab 1. Mai 2006 sind Arbeitnehmer aus den oben angeführten Ländern nicht mehr an ein Kontingent gebunden. Einstellung von Bürgern aus Nicht-EU-Ländern Wer kann mit einem solchen Vertrag beschäftigt werden? Eingereicht werden können Anträge um Arbeitsgenehmigungen für Arbeitnehmer: aus Serbien, Kroatien, Montenegro, Bulgarien, Rumänien; aus Staaten, die mit Italien bilaterale Abkommen über die Saisonarbeit unterzeichnet haben: Albanien, Tunesien; aus Staaten, die spezielle Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der Einwanderung unterzeichnet haben: Marokko, Ägypten, Nigeria, Moldawien und Sri Lanka; sowie für Arbeitnehmer aus jedem Land, sofern sie den Besitz einer saisonalen Aufenthaltsgenehmigung für das Jahr 2002 oder für das Jahr 2003 nachweisen können. Wie wird ein Arbeitsvertrag für Nicht-EU- Bürger abgeschlossen? Dazu braucht es: Daten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers Datum der Aufnahme und Enddatum Einstufung/Qualifizierung Bruttolohn Probezeit Die erfolgt laut zustehender Lohngruppe, die je nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschieden ist. Die Gruppen sind im Kollektivvertrag festgesetzt. Das Arbeitsservice erteilt für Saisonbeschäftigte im Gastgewerbe die Arbeitsgenehmigung unter Berücksichtigung des Vorrangrechtes. Die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung wird für die Dauer von neun² Monaten im Kalenderjahr ausgestellt. Das Saisonale Kontingent wird jährlich von der Landesarbeitskommission bzw. vom Arbeitsministerium festgelegt. Die Abwicklungsprozedur für die Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung eines Nicht-EU-Bürgers nimmt insgesamt ca. fünf Wochen in Anspruch. Der Arbeitnehmer muss im Herkunftsland ein Einreisevisum beantragen. 2) Für Jahresbetriebe steht jährlich ein begrenztes Kontongent für sog. Jahresgenehmigungen zur Verfügung.

8 Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe Befristeter Arbeitsvertrag in Jahresbetrieben Beschreibung des Arbeitsverhältnisses Bei diesem Vertrag wird die Dauer des Arbeitsverhältnisses im Vorhinein festgelegt. Er läuft nach Ablauf der vereinbarten Zeit aus; es bedarf keiner Kündigung. Im Gastgewerbe wird besonders für saisonale Stellen der befristete Vertrag abgeschlossen. Für Arbeitnehmer, die als Ersatz für Mitarbeiter, die wegen Schwangerschaft, Krankheit, Unfall oder Militär befristet abwesend sind, kann ebenfalls der Zeitvertrag angewandt werden. Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag Voraussetzungen Die Anwendung der Höchstzahlen gemäß Artikel 62, Absatz 3 des Kollektivvertrages vom 22. Januar 1999 sowie vom 19. Juli 2003 ist bindend. Die Anzahl der Arbeitnehmer im Jahresbetrieb bestimmt die Anzahl der Zeitverträge, die ausgestellt werden können. Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag inkl. Leiharbeit von von von von von über 0 bis 4 Beschäftigte 5 bis 9 Beschäftigte 10 bis 25 Beschäftigte 26 bis 35 Beschäftigte 36 bis 50 Beschäftigte 50 Beschäftigte 4 Arbeitnehmer 6 Arbeitnehmer 7 Arbeitnehmer 9 Arbeitnehmer 12 Arbeitnehmer 20 Prozent Wer kann Arbeitnehmer mit Zeitvertrag einstellen? Alle Arbeitgeber, welche die oben aufgelisteten Höchstzahlen einhalten, können Arbeitnehmer mit Zeitvertrag einstellen. Bei saisonalen Stellen kann der Zeitvertrag nur für die Dauer von höchstens sechs bzw. neun Monaten abgeschlossen werden. Das Arbeitsverhältnis kann in dieser Zeit weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer aufgelöst werden (Ausnahme: giusta causa ). Wie wird der Vertrag auf Zeit abgeschlossen? Für den Zeitvertrag in Jahresbetrieben gelten dieselben Angaben wie für den Zeitvertrag in Saisonbetrieben (siehe Landesabkommen vom 15. Dezember 2003). Höchstdauer Für Jahresbetriebe ist eine Höchstdauer von sechs bzw. neun Monaten vorgesehen. Es kann jedoch eine einmalige Verlängerung mit der gleichen Zeitdauer, wie laut erstem Arbeitsvertrag, vereinbart werden. Wird diese Zeitdauer überschritten, so ist dies ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Die erfolgt laut entsprechender Lohngruppe zuzüglich 8 Prozent Saisonzuschlag, berechnet auf Grundlohn und Kontingenzzulage. Auflösung/Enddatum Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit laufen mit Erreichen des Termins aus. Voraussetzung ist die genaue Angabe des Enddatums oder eines Ereignisses (z.b. Ostern, Allerheiligen). Es genügt nicht, nur Saisonende anzugeben. Fehlt das genaue Enddatum, so muss eine schriftliche Kündigung mit 15 Kalendertagen gemacht werden. a) Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages von Seiten des/der Arbeitgebers/in: Falls der/die Arbeitnehmer/in ohne Rechtfertigungsgrund oder wegen der Schließung des Betriebes aus Verschulden des/der Arbeitgebers/in oder aus diesen anlastbaren Gründen entlassen wird, hat der/die Arbeitnehmer/in Anrecht auf Entschädigung in Höhe der, die ihm/ihr vom Tag der Entlassung bis zum Ende der Vertragsdauer zugestanden hätte. b) Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages von Seiten des/der Arbeitnehmers/in : Wird der Zeitvertrag vorzeitig von Seiten des/der Arbeitnehmers/in ohne gerechtfertigten Grund aufgelöst bzw. wird ein ungerechtfertigtes Fernbleiben vor Vertragsende festgestellt, so hat der/ die Arbeitgeber/in das Recht, eine Entschädigung in maximaler Höhe der ihm noch zustehenden en (Lohn 13. und 14. Monatslohn sowie Urlaub und Abfertigung usw.) einzubehalten. Bei der Meldung beim Arbeitsservice muss angegeben werden, dass es sich um eine Aufnahme mit Vertrag auf Zeit handelt. Die Bestimmungen des Legislativdekretes Nr. 368 vom 6. September 2001 werden berücksichtigt.

Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe 9 Befristeter Arbeitsvertrag in Saisonbetrieben Beschreibung des Arbeitsverhältnisses Bei diesem Vertrag wird die Dauer des Arbeitsverhältnisses im Vorhinein festgelegt. Er läuft nach Ablauf der vereinbarten Zeit aus; es bedarf keiner Kündigung. Im Gastgewerbe wird besonders für saisonale Stellen der befristete Vertrag abgeschlossen. Für Arbeitnehmer, die als Ersatz für Mitarbeiter, die wegen Schwangerschaft, Krankheit, Unfall oder Militär, befristet abwesend sind, kann ebenfalls der Zeitvertrag angewandt werden. Wer kann Arbeitnehmer mit Zeitvertrag einstellen? Von dieser Regelung können alle Betriebe, unabhängig ob Saison- oder Jahresbetriebe mit Saisontätigkeit, Gebrauch machen, welche eine Schließung des Betriebes von 70 Tagen im Kalenderjahr durchgehend haben oder insgesamt 120 Tage nicht zusammenhängend aufweisen. Ausschlaggebend ist auf jeden Fall die effektive Schließungszeit des Betriebes. Wer kann Arbeitnehmer mit Zeitvertrag aufnehmen? Alle Arbeitgeber, welche die gesetzliche Regelung des Zeitvertrages einhalten. Wie wird der Vertrag auf Zeit abgeschlossen? Der Zeitvertrag muss folgende Angaben beinhalten: Daten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers Datum der Aufnahme Vertragsende bzw. Angabe des zu ersetzenden Arbeitnehmers Einstufung/Qualifizierung Bruttolohn Probezeit Die erfolgt laut entsprechender Lohngruppe zuzüglich 8 Prozent Saisonzuschlag, berechnet auf Grundlohn und Kontingenzzulage. Auflösung/Enddatum Arbeitsverträge auf bestimmte Zeit laufen mit Erreichen des Termins aus. Voraussetzung ist die genaue Angabe des Enddatums oder eines Ereignisses (z.b. Ostern, Allerheiligen). Es genügt nicht, nur Saisonende bei der Auflösung anzugeben. Fehlt das genaue Enddatum, so muss eine schriftliche Kündigung mit 15 Kalendertagen gemacht werden. c) Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages von Seiten des/der Arbeitgebers/in: Falls der/die Arbeitnehmer/in ohne Rechtfertigungsgrund oder wegen der Schließung des Betriebes aus Verschulden des/der Arbeitgebers/in oder aus diesen anlastbaren Gründen entlassen wird, hat der/die Arbeitnehmer/in Anrecht auf eine Entschädigung in Höhe der, die ihm/ihr vom Tag der Entlassung bis zum Ende der Vertragsdauer zugestanden hätte. d) Vorzeitige Auflösung des Zeitvertrages von Seiten des/der Arbeitnehmers/in: Wird der Zeitvertrag vorzeitig von Seiten des/der Arbeitnehmers/in ohne gerechtfertigten Grund aufgelöst bzw. wird ein ungerechtfertigtes Fernbleiben vor Vertragsende festgestellt, so hat der/die Arbeitgeber/in das Recht, eine Entschädigung in maximaler Höhe der ihm noch zustehenden en (Lohn 13. und 14. Monatslohn sowie Urlaub und Abfertigung usw.) einzubehalten. ³ Der Saisonvertrag kann für eine maximale Dauer von 9 Monaten abgeschlossen werden. Wird diese Zeitdauer überschritten, so ist dies ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit. Der Arbeitsvertrag auf Zeit ist ein befristeter Vertrag und kann in dieser Zeit weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer aufgelöst werden (Ausnahme giusta causa ). 3) Siehe Landesabkommen vom 15. Dezember 2003, Seite 18, Punkt 11.

10 Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe Der Sommerzeit-Vertrag für Studenten Beschreibung des Arbeitsverhältnisses Während des Zeitraumes von Juni bis Oktober können die Betriebe Zeitverträge mit Studenten abschließen und zwar mit einer Mindestdauer von sechs und einer Höchstdauer von 14 Wochen effektiver Arbeitszeit, wenn diese folgende Schulen besuchen: a) eine Hotelfachschule; b) eine fachbezogene Oberschule; c) eine Universität mit fachbezogener Studienrichtung. Ausnahme: Im Bereich Service können auch mit Schülern, die keine fachbezogene Schule besuchen, Zeitverträge abgeschlossen werden. Wer kann einen Schüler einstellen? Alle Arbeitgeber, welche die Rahmenbedingungen des Landesabkommens vom 15. Dezember 2003 für den Tourismussektor einhalten. Wie wird der Zeitvertrag abgeschlossen? Er muss folgende Bestandteile aufweisen: Daten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers Datum der Aufnahme Einstufung/Qualifizierung Bruttolohn Dauer des Ferialvertrages Probezeit Angabe des Kollektivvertrages und des Landesabkommens Die für Ferialpraktikanten beträgt zwischen 55 Prozent und 85 Prozent der Normaleinstufung. Der Lehrlingsvertrag Beschreibung des Arbeitsverhältnisses Mit diesem Vertrag können Jugendliche als Lehrlinge in einem dualen Ausbildungsverhältnis (Schule - Betrieb) eingestellt werden. Die Lehrlinge besuchen während des Lehrverhältnisses die Berufsschule in Blockkursen zu jeweils zehn Wochen (bis Herbst 2004 waren es neun Wochen). Dauer der Berufsschule für Kochlehrlinge: dreimal zehn Wochen für Kellnerlehrlinge: dreimal zehn Wochen Wer kann Lehrling sein? Jugendliche zwischen 15 und 25 Jahren; die Lehrzeit dauert bei Köchen und Servierfachkräften 36 Monate. Wer kann Lehrlinge aufnehmen? Betriebe, die dafür eine eigene Lehrlingsgenehmigung haben; sie wird vom Amt für Lehrlingswesen auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Wie wird der Lehrlingsvertrag abgeschlossen? Der Lehrlingsvertrag muss vom Arbeitgeber als auch vom Lehrling (bei Minderjährigen auch vom erziehungsberechtigten Elternteil) in dreifacher Ausfertigung unterzeichnet werden. Eine Kopie erhält der Lehrling, eine weitere der Arbeitgeber, die dritte wird dem Amt für Lehrlingswesen innerhalb von 30 Tagen ab Aufnahmedatum zugestellt. Der Lehrlingsvertrag enthält: Daten des Arbeitgebers und des Lehrlings Datum der Aufnahme Einstufung/Qualifizierung (z. B. Koch bzw. Kellner) Bruttolohn Dauer des Lehrverhältnisses Probezeit Kollektivvertrag angeben Je nach Lehrjahr werden gestaffelte Löhne zwischen 55 Prozent und 90 Prozent der Normaleinstufung ausbezahlt. Die erfolgt auch während des Berufsschulbesuches. Bei Saisonbetrieben muss das

Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe 11 Berufsschulgeld mit Auflösung des Arbeitsverhältnisses anteilsmäßig ausbezahlt werden. Das Berufsschulgeld (derzeit 65 Prozent) wird auf Antrag der Arbeitgeber von der Südtiroler Tourismuskasse (STK) rückvergütet. Nach Ablauf der Lehrzeit wird der Arbeitnehmer in die vierte Lohngruppe eingestuft. Wird der Lehrling nach Abschluss des Lehrverhältnisses mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag eingestellt, so sind für die Dauer von weiteren zwölf Monaten die Sozialabgaben gleich bleibend, das heißt zu Lasten des Arbeitgebers gehen nur ca. 11,00 Euro an Sozialabgaben pro Monat. Das freiwillige Praktikum (Stage) Beschreibung des Praktikums Das Praktikum ist für Schüler in der Ferienzeit gedacht, um die Berufswahl durch Erfahrungen in der Arbeitswelt zu erleichtern. Es handelt sich um kein Arbeitsverhältnis. Bei festgestelltem Missbrauch des Ausbildungs- und Orientierungspraktikums wird dieses als Arbeitsverhältnis betrachtet, und der Betrieb kann für einen Zeitraum von drei Jahren kein Praktikum mehr durchführen. Dauer des Praktikums mindestens 2 Wochen maximal 3 Monate pro Jahr und nicht mehr als 6 Monate insgesamt. Wer kann ein Praktikum absolvieren? Schüler und Studenten, deren Ausbildung nach der Ferienzeit fortgesetzt wird. Zugelassen sind auch jene Schüler, die die Matura erlangt haben, auch wenn sie keiner Ausbildung nach der Ferienzeit nachgehen. Voraussetzung für Mittelschüler ist der Pflichtschulabschluss und die Einschreibung in eine Oberschule oder Berufsschule. Wer ist für die Genehmigung des Praktikantenvertrages zuständig? Das sowohl vom Betrieb als auch vom Praktikanten ausgefüllte und unterschriebene Abkommen ist beim Arbeitsservice einzureichen. Der Beginn des Praktikums darf erst nach erteilter Genehmigung durch die Abteilung Arbeit erfolgen. Taschengeld Die Landesarbeitskommission empfiehlt für die Praktikanten ein Taschengeld im Rahmen von maximal 600 Euro brutto pro Monat. Die Auszahlung soll über einen regulären Lohnstreifen erfolgen (Artikel 7-bis, V.P.R. 600/73). Der Betrieb versichert den Praktikanten gegen Arbeitsunfälle beim INAIL und sorgt mit einer Versicherung für die zivilrechtliche Haftung. Vordrucke dazu finden sich im Internet auf den HGV- Seiten unter www.hgv.it. Wie viele Praktikanten kann ein Betrieb aufnehmen? Mitarbeiter im Betrieb Betriebe von 1 bis zu 5 Beschäftigten auf unbefristete Zeit: Betriebe von 6 bis 19 Beschäftigten auf unbefristete Zeit: Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten auf unbefristete Zeit: Praktikanten 1 Praktianten 2 Praktikanten 10 Prozent Für Saisonbetriebe gilt die Regelung laut Mitteilung des Arbeitsministeriums vom 18. September 1998, wonach Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag jenen mit unbefristetem Arbeitsvertrag gleichgestellt sind.

12 Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe Das Ausbildungs- und Orientierungspraktikum Beschreibung des Praktikums Das Ausbildung- und Orientierungspraktikum bietet Studenten/innen die Möglichkeit, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Das praktische Anlernen und die Orientierung am Arbeitsplatz stellen den Schwerpunkt des Praktikums dar, während die Arbeitsleistung im Hintergrund steht. Es handelt sich dabei um kein Arbeitsverhältnis. Dauer des Praktikums mindestens zwei Wochen maximal zwölf Monate mit entsprechender Begründung Wer kann ein Ausbildungs- und Orientierungspraktikum ausüben? Die Zielgruppe für ein Ausbildungs/Orientierungspraktikum sind Schüler/Schülerinnen und Studenten/Studentinnen sowie Schul- und Universitätsabsolventen, welche die Ausbildung vor nicht mehr als zwölf Monaten (Schule), bzw. 18 Monaten (Universität) abgeschlossen haben. Voraussetzung ist der Abschluss der Schulpflicht und die Vollendung des 15. Lebensjahres. Im Zeitraum von Schulende bis zum darauf folgenden Schulbeginn können die Studenten/innen, die ordnungsgemäß in einem Studienzyklus eingeschrieben sind, ein Sommerorientierungspraktikum ausüben. Es ist nicht möglich ein Praktikum durchzuführen, wenn der/die Jugendliche bereits Praktika von insgesamt zwölf Monaten ausgeübt hat. An wen ist der Antrag zu stellen? An das zuständige Amt für Arbeitsservice Bozen bzw. auch bei den Außenstellen. Vordrucke finden sich auf den Internetseiten der Provinz unter www.provinz.bz.it/arbeit/formulare. Taschengeld Das Entgelt wird direkt vom Ausbildungsbetrieb (Arbeitgeber) ausbezahlt. Man empfiehlt den Betrieben ein Taschengeld im Rahmen von 206,50 Euro bis maximal 413,17 Euro pro Monat zu bezahlen. Die Auszahlung soll über einen regulären Lohnstreifen erfolgen (Artikel 7-bis, V.P.R. 600/73). INAIL und Haftpflichtversicherung Der Betrieb muss den/die Praktikanten/in gegen Unfälle beim INAIL versichern und sorgt für eine ordnungsgemäße Abdeckung der zivilrechtlichen Haftung des Praktikanten gegenüber Dritten durch eine Haftversicherung. Bei Unfällen während des Praktikums sorgt der Betrieb für die Meldung des Vorfalles innerhalb der von den geltenden Bestimmungen vorgesehenen Zeiten bei den Versicherungsinstituten, beim INAIL, bei der zuständigen Behörde für öffentliche Sicherheit (Quästur oder Gemeinde) sowie bei dem von der Abteilung Arbeit ernannten Tutor. Wie viele Pflichtpraktikanten kann ein Betrieb aufnehmen? Mitarbeiter im Betrieb Betriebe von 1 bis zu 5 Beschäftigten auf unbefristete Zeit: Betriebe von 6 bis 19 Beschäftigten auf unbefristete Zeit: Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten auf unbefristete Zeit: Praktikanten 1 Praktianten 2 Praktikanten 10 Prozent Für Saisonbetriebe gilt die Regelung laut Mitteilung des Arbeitsministeriums vom 18. September 1998, wonach Beschäftigte mit befristetem Arbeitsvertrag jenen mit unbefristetem Arbeitsvertrag gleichgestellt sind.

Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe 13 Teilzeit / saisonale Anstellung von selbständigen Landwirten/innen Beschreibung des Arbeitsverhältnisses Das Gesetz Nr. 97 vom 31. Jänner 1994, Art. 18, sieht vor, dass Landwirte in Teilzeitform oder saisonal beschäftigt werden können. Dabei muss der Arbeitgeber keine Sozialabgaben entrichten. Wer kann mit einem solchen Vertrag beschäftigt werden? Arbeitnehmer, die als selbständige Landwirte versichert sind und eine beglaubigte Selbsterklärung der Gemeinde (Notorietätsakt) über die Eintragung als selbständige Landwirte dem Arbeitgeber vorlegen. Wie wird der Vertrag abgeschlossen? Es wird ein Teilzeit- bzw. befristeter Saisonvertrag abgeschlossen. Krankheit/Unfall Bei Abwesenheit durch Krankheit bzw. Arbeitsunfall steht dem selbständigen Landwirten keine Ergänzungszahlung zu. Bei der Beschäftigung von selbständigen Landwirten braucht der Arbeitgeber keine Sozialabgaben zu entrichten. Der Anteil des Arbeitgeber (c.a. 27,93 Prozent) und der Anteil des Arbeitnehmers (c.a. 8,89 Prozent), also insgesamt c.a. 36,82 Prozent spart der Arbeitgeber an Sozialabgaben ein, da der/die selbständige Landwirt/in bereits die Pensionsbeiträge bei der Bauernkrankenkasse (SCAU) einzahlt. Dazu braucht es folgende Unterlagen: Daten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers Datum der Aufnahme Vertragsende Die erfolgt laut entsprechender Lohngruppe.

14 Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe Aushilfen Beschreibung des Arbeitsverhältnisses Arbeitnehmer, welche bei Banketten, Hochzeiten, Kongressen usw. aushelfen, können mit einem so genannten "Aushilfe-Arbeitsvertrag" beschäftigt werden (Gesetz Nr. 448 vom 23.12.98, Artikel 54, Komma 4). Wer kann Arbeitnehmer mit einem solchen Vertrag beschäftigen? Alle Arbeitgeber können Aushilfen beschäftigen. Was muss dieser Arbeitsvertrag beinhalten? Angaben über den Arbeitnehmer und Arbeitgeber Beginn des Arbeitsverhältnisses genauer Stundenplan Angabe der Arbeitstage Diese Anstellungsform gilt in der Regel für Arbeiten, welche nicht mehr als drei Tage andauern und nur für die Qualifizierung der 4., 5., 6s, 6. und 7. Gehaltsstufe. Die Anstellungszeit muss bei diesen Verträgen mindestens vier Stunden pro Tag sein. Die Sozialabgaben werden nur auf die effektiv gearbeiteten Stunden berechnet. Die erfolgt laut zustehender Lohngruppe, die je nach Einstufung und Kategorie des Betriebes verschieden ist. Dafür wurden folgende Bruttostundenlöhne inklusive aller zusätzlichen Lohnelemente (13. und 14. Monatslohn, Urlaub, Freistunden und Abfertigung) vereinbart: 4. Gruppe 5. Gruppe 6s Gruppe 6. Gruppe 7. Gruppe Sozialabgaben: ja Lohnsteuer: ja Stand: November 2004 Stundenlohn 10,94 Euro 10,43 Euro 9,97 Euro 9,85 Euro 9,22 Euro Die Arbeitskräfteüberlassung Der Arbeitskräfte-Überlassungsvertrag verfügt über die gleiche Dienststruktur, die bereits mit der Leiharbeit angeführt wurde. Die Agentur muss aber in einem eigenen Verzeichnis eingetragen sein. Wer kann mit einem solchen Vertrag beschäftigt werden? Alle Arbeitnehmer und Jugendliche. Wie wird der Vertrag abgeschlossen? Der Vertrag wird schriftlich zwischen Auftraggeber (=Arbeitgeber) und der Agentur, welche die Arbeitnehmer zur Verfügung stellt, abgeschlossen. Der Arbeitnehmer erhält die laut gearbeiteten Stunden/Tagen direkt von der Agentur. Die Agentur stellt die Kosten für die laut effektiv gearbeiteten Stunden, sowie die Lohnnebenkosten dem Arbeitgeber in Rechnung. Der Betrieb ist also von der Führung des Lohnbuches befreit.

Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe 15 Musiker in Gastbetrieben Die Beschäftigung von Musikern in Gastbetrieben ist unbürokratisch möglich, sofern der Musiker bzw. die Musikgruppe selbst die Unbedenklichkeitserklärung ( permesso di agibilitá ) vorweisen kann. Diese Bestätigung ist notwendig, damit der Betrieb die Sozialabgaben (ENPALS) sowie die zusammenhängende Bürokratie nicht zu seinen Lasten hat. Die Musiker bzw. Musikgruppen können sich in Genossenschaften eintragen, welche die Leistungen an die Betriebe in Rechnung stellt. Der Arbeitgeber (Betrieb) ist dafür verantwortlich dass vor Beginn einer musikalischen Darbietung die Unbedenklichkeitserklärung vorliegt. Weitere Verträge im Gastgewerbe Das Arbeitsmarktreformgesetz (Biagi-Reform) aus dem Jahre 2003, sieht noch weitere Verträge vor, auf welche aufgrund der komplexen Materie hier nicht eingegangen werden kann, aber auch aufgrund der Tatsache, dass im Tourismussektor diese Verträge in der Regel eher selten angewandt werden können. Wir empfehlen Ihnen, von Fall zu Fall den entsprechenden Vertrag im Vorfeld zu besprechen. Vertragsarten Koordinierte und fortwährende Mitarbeiter Projektarbeit Gelegentliche Mitarbeit Arbeit auf Abruf Arbeitsplatzteilung (Job Sharing) Eingliederungsverträge Die Entsendung von Arbeitskräften Die Internet-Arbeitsbörse: Bei der Jobbörse im Internet können Arbeitgeber ihre Stellengesuche in das Netz stellen bzw. auch Stellenbewerber ausfindig gemacht werden. Ihre Adressen im Netz: www.provinz.bz.it/arbeitsboerse oder www.hgv.it/jobbörse Ihre Vorteile Die Registrierung des Betriebes und die Eingabe des Stellengesuches ist einfach. Bei Bekanntgabe der freien Stelle wird die Information drei Mal hinterlegt: im Internet, bei den Ämtern für Arbeitsservice und über das EURES-System im Ausland (scheint in 17 EU-Ländern auf). Das Stellenangebot kann jederzeit verändert bzw. gelöscht werden. Die Einträge können auch in anonymer Form verbreitet werden. Dazu müssen sich interessierte Arbeitgeber doch mit dem Amt für Arbeitsservice in Verbindung setzen. Stellenmarkt online www.provinz.bz.it/arbeitsboerse www.eures-transtirolia.org Arbeit Arbeitsamt

16 Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe Allgemeine Bestimmungen Folgende Bestimmungen gelten für alle Arbeitsverträge im Gastgewerbe: Vertragsform Alle Arbeitsverträge müssen in schriftlicher Form abgefasst werden. Anstellungsbestätigung Dem Arbeitnehmer muss am ersten Arbeitstag eine Anstellungsbestätigung mit Angabe der Matrikelnummer, Bestimmung über Datenschutzgesetz sowie über die Arbeitssicherheit ausgehändigt werden. Erforderliche Dokumente Steuernummer gültiger Sanitätsausweis eventuelle Dokumente für Familiengeld Dienstzeugnisse/Diplom Arbeitszeiten 40 Stunden pro Woche. Ruhetag pro Woche Der Ruhetag umfasst 24 Stunden ohne Unterbrechung: Jahresbetriebe: 1,5 Tage Saisonbetriebe: 1 Tag Bei saisonbedingter Notwendigkeit kann der Ruhetag mit Einverständnis des Arbeitnehmers auch in Zeiträumen von mehr als einer Woche gewährt werden, vorausgesetzt die Dauer des Ruhetages entspricht 24 Stunden pro sechs Arbeitstage (d.h. alle zwei Wochen). Urlaub Der Urlaubsanspruch beträgt 26 Arbeitstage pro Kalenderjahr. Ruhetage und Feiertage dürfen nicht als Ferien berechnet werden. Darüber hinaus stehen dem Arbeitnehmer 104 Stunden (=15,60 Tage) als Arbeitszeitreduzierung ( permessi ) zu. Diese 104 Stunden umfassen auch die 32 Stunden für abgeschaffte kirchliche Feiertage und können in Halbtages- oder Tagesabwesenheiten genossen werden (z. B. Arztvisiten usw.). Überstunden bei Tagesüberstunden: 30 Prozent Aufschlag bei Nachtüberstunden (24 Uhr bis 6 Uhr): 60 Prozent Aufschlag Nachtarbeit Wird ein Arbeitnehmer zur Nachtarbeit herangezogen, also in der Zeit zwischen 24 Uhr und 6 Uhr, muss ein Aufschlag von 25 Prozent gewährleistet werden. Feiertagsarbeit Bei Feiertagsarbeit steht dem Arbeitnehmer ein zusätzlicher Tageslohn mit 20 Prozent Aufschlag zu. Lohnauszahlung Die wird dem Mitarbeiter gemäß den lokalen Bräuchen innerhalb Monatsende mit einer maximalen Toleranz von sechs Tagen ausbezahlt. Wenn die Auszahlung der innerhalb dieser Frist aus technischen Gründen nicht möglich ist, muss innerhalb der obgenannten Frist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 90 Prozent der voraussichtlich geschuldeten mit Restzahlung innerhalb der nächsten zehn Tage erfolgen. Die en müssen mittels Lohnstreifen erfolgen, auf welchen die Anzahl der entlohnten Tage, der entsprechende Betrag, das Ausmaß eventueller Überstunden und alle anderen Lohnelemente angegeben sein müssen. Der Lohnstreifen soll auf jeden Fall vom Arbeitnehmer als Bestätigung unterschrieben werden.

Arbeitsverträge im Hotel und Gastgewerbe 17 Jugendschutzgesetz Bei den Arbeitszeiten gelten folgende Regelungen: Jugendliche mit 15 Jahren: 35 Wochenstunden von 16 bis 18 Jahren: 40 Wochenstunden ab 18 Jahren: 40 Wochenstunden Kündigungen Eine Auflösung (Kündigung) des Arbeitsverhältnisses muss grundsätzlich in schriftlicher Form erfolgen. Dabei sind die im Nationalen Kollektivvertrag sowie im Gesetz Nr. 108 vom 11. Mai 1990 verankerten Bestimmungen und Richtlinien einzuhalten. Die Kündigungsfristen sind je nach Einstufung und Dienstalter verschieden. Wir empfehlen, die genauen Spielregeln im eigenen HGV-intern zu Kündigungsschutz durchzulesen (siehe auch unter www.hgv.it). Arbeitsstreitfälle - Versicherungszeiten - Verjährungsfristen Bei Arbeitsstreitfällen stehen Ihnen die HGV- Personalbüros mit Rat und Tat zur Seite. Zudem vertritt der HGV seine Mitglieder in der Schlichtungskommission beim Arbeitsservice. Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses stellt sich oft die Frage, was muss der Arbeitnehmer alles unterschreiben, damit nicht im Nachhinein Beanstandungen folgen. Dabei muss klargestellt werden, dass eine Anfechtung von getätigten Unterschriften jederzeit möglich ist. Wir empfehlen Ihnen sich an folgende Regeln zu halten: Die Lohnauszahlung muss monatlich innerhalb sechsten des darauf folgenden Monats erfolgen. Die Zahlung kann in Bar, Scheck oder mittels Überweisung durchgeführt werden. Bei Barzahlung muss der Lohnstreifen unterschrieben werden. Wobei neben der Unterschrift klar stehen sollte, dass der Betrag vom Kästchen /Netto ausbezahlt wurde. Bei Scheck bzw. Überweisung ist die Unterschrift empfehlenswert. Weiters soll auch das Stunden/Präsenzregister ordnungsgemäß geführt und unterschrieben werden. Vorauszahlungen auf den 13.ten, 14.ten Monatslohn, Urlaub und Abfertigung sollten vermieden werden. Haben Sie eine klare transparente Lohnvereinbarung beim Arbeitseintritt vereinbart, so können Sie davon ausgehen, dass es in der Regel bei der Endabrechnung zu keinen Unstimmigkeiten kommen kann. Lohnguthaben Grundsätzlich gilt: a) Der Arbeitnehmer kann innerhalb von fünf Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eventuelle Guthaben (z. B. Überstunden usw.) rechtlich einfordern. b) Hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine eigene Verzichtserklärung (siehe Muster auf der HGV-Homepage) unterschrieben, so kann diese innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses angefochten werden. Versicherungszeiten In der Regel gilt, dass der Arbeitnehmer bis zu zehn Jahre eventuelle Ansprüche hinsichtlich nicht gemeldeter Versicherungszeiten geltend machen kann. Entlassung Eine Entlassung von Seiten des Arbeitgebers kann innerhalb von 60 Tagen vom Arbeitnehmer selbst, bzw. von der Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt angefochten werden. Die HGV-Personalberatung in Ihrer Nähe: HGV-Bozen Delaistraße 16/I I-39100 Bozen Tel. 0471 317 800, Fax 0471 317 801 Personalberatung.Bozen@HGV.it HGV-Meran Sandplatz 2 I-39012 Meran Tel. 0473 233 148, Fax 0473 210 352 Personalberatung.Meran@HGV.it HGV-Brixen Bahnhofstraße 21 I-39042 Brixen Tel. 0472 834 732, Fax 0472 837 235 Personalberatung.Brixen@HGV.it HGV-Bruneck Rienzfeldstraße 46 I-39031 Bruneck Tel. 0474 555 563, Fax 0474 552 787 Personalberatung.Bruneck@HGV.it HGV-Schlanders Hauptstraße 40 I-39028 Schlanders Tel. 0473 620 281, Fax 0473 621 264 Personalberatung.Schlanders@HGV.it