BESCHLUSS. des Bundesvorstandes der FDP, Berlin, 17. September 2007



Ähnliche Dokumente
Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung + VBL-Rente

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket 2014

Aktivierung durch Rentenpolitik und in der Rentenpolitik

Das Rentenpaket der Bundesregierung. Fragen und Antworten

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

RV-Leistungsverbesserungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2014 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

Argumente zum Rentenpaket der Bundesregierung

Dass die Altersgrenzen für die verschiedenen Renten hochgesetzt wurden, ist zwischenzeitlich den meisten Menschen bekannt.

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

Beschäftigung von Rentnern

Alterssicherung. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Werkstattbericht Nr. 7/2001. Werkstattbericht. Werkstattbericht

Rentensicherheit. Rente? Aber sicher!

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

- je besonders GB 4 CZ/gs Durchwahl: 5300 Info Nr.: 101/2006

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Matthias W. Birkwald Mitglied des Deutschen Bundestages Parlamentarischer Geschäftsführer Rentenpolitischer Sprecher Bundestagsfraktion DIE LINKE

Die Zusatzversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg: Wem steht was und wann zu?

Inhalt. Rente mit 67 oder doch schon eher? 5. Viele Wege führen zur Rente vor 67 27

Rentenund. Versorgungslücke

DIA Ausgewählte Trends November Klaus Morgenstern, Deutsches Institut für Altersvorsorge, Berlin Bettina Schneiderhan, YouGov Deutschland, Köln

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO

Dem Hungerlohn folgt oftmals die Hungerrente. Sehr geehrte Damen und Herren,

RENTE MIT 67 ENTWICKLUNGEN AM ARBEITSMARKT

Haufe TaschenGuide 161. Eher in Rente. So geht's. von Andreas Koehler. 3. Auflage Haufe-Lexware Freiburg 2011

Die Renteninformation Alles klar! Oder doch nicht?

Sonderbeitrag ab

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK)

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Mustervortrag zum Foliensatz Rente ab 67 stoppen Soziale Alternativen durchsetzen!

Rente und Hinzuverdienst

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Erwerbsminderungsrente

Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Was ist neu bei der Rente? Informationen zum Rentenpaket Alois Karl, MdB Wahlkreisabgeordneter für Amberg-Sulzbach-Neumarkt

Alter bei Rentenbeginn (RV*)

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Vorstand Sozialpolitik. Der Weg in den Ruhestand. Abschlagsfrei nach 45 Beitragsjahren in Rente.

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

FORSA-STUDIE ARBEIT, FAMILIE, RENTE WAS DEN DEUTSCHEN SICHERHEIT GIBT

Die JOB-Vermittlung der Agentur für Arbeit. Informationen für Arbeitnehmer. Geringfügige und kurzfristige Jobs

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers

Betriebliche und tarifliche Wege für einen flexiblen Übergang in Rente. Claus-Harald Güster Stellv. Vorsitzender der Gewerkschaft NGG

Referentenentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Was ist das Budget für Arbeit?

1. Weniger Steuern zahlen

Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Informationen zum Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG); hier: Neuregelung der Altersgrenze und der Versorgungsabschläge

Reformoptionen für das Rentensystem in Zeiten

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH

Wir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit.

Die Zukunft beginnt heute. Altersvorsorge auch. Die PlusPunktRente mit Riester-Förderung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers

Referentenentwurf Alterssicherungsstärkungsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Erwerbsminderungsschutzes

Mütter-Rente Gleichstellung mit Nebenwirkungen Stellungnahme

Altersvorsorge. Finanzielle Vorsorge. Gesetzliche Rentenversicherung

Vorstand Sozialpolitik. Anerkennung von Erziehungszeiten. Mütterrente.

Lebensleistungsanerkennungsgesetz. (Entwurf) Für das Jahr 2013 geplante Neuregelungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

SIGNAL IDUNA Global Garant Invest. Leichter leben mit SIGGI der Basis-Rente

Bedarfsgerechte Angebote in der Kindertagesbetreuung

Krankenversicherungsfreiheit für Beschäftigte ( 3-Jahres-Regel )

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf.

Infografiken. Höheres Reha- Budget Regulärer Renteneintritt. Vorzeitiger Renteneintritt nach mindestens 45 Beitragsjahren. Welche Zeiten zählen?

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

ULV und demographischer Wandel

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Solidarisch und gerecht

Mitgliederversammlung der Landesseniorenvertretung RLP e.v.

BETRIEBLICHE VORSORGE

einfach. transparent. sicher. Das neue Pensionskonto Alle Informationen zum Service Ihres Pensionsversicherungsträgers

Vortrag zur gesetzlichen Altersvorsorge

Nachhaltigkeitsfaktor Riester-+Beitragssatzfaktor Insgesamt -2,98-4,21-4,

Systeme der Alterssicherung überblicken

DIA Ausgewählte Trends 2013

Rentenzuschuss statt Zuschussrente ein Alternativmodell von ver.di und SoVD

Eva Douma: Die Vorteile und Nachteile der Ökonomisierung in der Sozialen Arbeit

Sichern Sie Ihr Einkommen vor Risiken und Nebenwirkungen. EinkommensSicherungsKonzept

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV

Weniger Rente und mehr arme und minijobbende Alte Vorboten der heran rauschenden Welle von Altersarmut

Auf 100 Erwerbspersonen kommen heute schon rund 43 Standardrentner

KINDERERZIEHUNGSZEITEN

Mindesthinzuverdienstgrenze auf 400 Euro angehoben

Das Wichtigste im Überblick 5. Geringfügig entlohnte Beschäftigungen 6. überschritten wird? 19. ausgeübt werden 21. Rentenversicherungspflicht 37

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

DIE SOZIALVERSICHERUNG

Transkript:

BESCHLUSS des Bundesvorstandes der FDP, Berlin, 17. September 2007 Der Bundesvorstand der Freien Demokratischen Partei hat auf seiner Sitzung am 17. September 2007 beschlossen: Flexibler Eintritt in die Rente bei Wegfall der Zuverdienstgrenzen A. Grundsätze Generationengerechtigkeit, flexible Gestaltungsmöglichkeit der Altersvorsorge, eine Steigerung der Beschäftigung im Alter und Vermeidung von Altersarmut sind die Grundlagen liberaler Rentenpolitik. Die FDP will die Alterssicherung gleitend in Richtung privater Kapitaldeckung umbauen. Die Menschen sollen den Umfang ihrer Arbeitszeit und ihren Lebensstandard im Alter flexibler und individueller als bisher gestalten können. Die Versicherten sollen dafür ihre Altersvorsorge flexibler als bisher gestalten und in Anspruch nehmen können. Dabei sollen Anreize und Möglichkeiten zur Erwerbstätigkeit im Alter eingeführt werden. Zuverdienstgrenzen neben Rentenbezug sollen entfallen und Frühverrentungsanreize abgeschafft werden. Generationengerechtigkeit erfordert auch in der alternden Gesellschaft, den jüngeren Generationen finanziellen Spielraum zu eröffnen, um eine eigene kapitalgedeckte Altersvorsorge zu verwirklichen. Die FDP lehnt es daher ab, den Rentenbeitragssatz bis zum Jahr 2030 auf 22 Prozent ansteigen zu lassen. Dies würde die beitragzahlende Generation beim gleichzeitigen Aufbau einer individuellen Vorsorge finanziell überlasten und später zu Altersarmut führen. Die Förderung der betrieblichen und privaten Vorsorge ist weiter auszubauen, denn die individuelle Vorsorge wird in Zukunft Grundlage der Lebensstandardsicherung sein. Die Anreize zur individuellen Vorsorge sind so zu setzen, dass möglichst viele Menschen sich daran beteiligen. Die Anreize müssen private und betriebliche Vorsorge insbesondere auch für Geringverdiener lohnenswert machen. Nur über einen Abbau der Arbeitslosigkeit und Stärkung der individuellen Altersvorsorge kann spätere Altersarmut verhindert werden. Daher sollen erfolgreiche bisherige Fördermaßnahmen wie die sozialabgabenfreie Entgeltumwandlung fortgeführt werden. Zudem sollen neue geförderte Vorsorgeformen wie Gewinnbeteiligungen eingeführt werden. Die Versicherten sollen auch ihre Anwartschaften bei Arbeitsplatzwechsel leichter als bisher mitnehmen können. 1

B. Die Gesetzliche Rentenversicherung I. Problemlage: Die Rentenbezugsdauer nimmt mit der steigenden Lebenserwartung zu. Diese aus Sicht der Rentenbezieher positive Entwicklung belastet die Rentenversicherung finanziell schwer und führt zu steigenden Beiträgen. Eine Anhebung des starren gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre verkürzt zwar die Rentenbezugsdauer, führt aber in der von der Bundesregierung vorgesehenen Art und Weise zu unterschiedlichen Jahrgangsbelastungen (belastet werden besonders die Jahrgänge 1959 bis 1974) und ist von daher nicht generationengerecht. Viele Menschen können oder wollen derzeit nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Aktuell sind überhaupt nur noch 45 Prozent der über 55-jährigen und 28 Prozent der über 60- jährigen erwerbstätig. Der Rentenzugang aus einem Arbeitsverhältnis bei Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze ist somit von der Regel zur Ausnahme geworden. Vor diesem Hintergrund empfinden viele Menschen die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters als verkappte Rentenkürzung. Verkrustete Strukturen schränken die Chancen älterer Menschen am Arbeitsmarkt ein. Bei einem Verlust des Arbeitsplatzes etwa als Folge der Insolvenz des Arbeitgebers - droht älteren Arbeitnehmern eine lange finanzielle Durststrecke bis zum Renteneintritt. Die Verkürzung der Bezugszeit des Arbeitslosengeldes (ALGI) hat bei den Betroffenen bestehende Ängste noch verstärkt. Viele Versicherte haben sich vor diesem Hintergrund in den scheinbar sicheren Hafen der Altersteilzeit und verschiedener anderer Frühverrentungstatbestände allerdings mit engen Zuverdienstgrenzen geflüchtet. Im Ergebnis haben diese Lösungsansätze aber zu einer Verdrängung älterer Arbeitnehmer aus dem Erwerbsleben bei einer gleichzeitigen zusätzlichen Belastung der sozialen Sicherungssysteme geführt. II. Das neue Rentenmodell: 1. Leitgedanken Mit einem flexibleren Rentenrecht werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ältere Menschen länger am Erwerbsleben teilnehmen wollen und können. Die Versicherten in der Rentenversicherung sollen ab dem 60. Lebensjahr bei versicherungsmathematisch korrekten Zu- und Abschlägen den Zeitpunkt ihres Renteneintritts selbst bestimmen können. Die steigende Lebenserwartung und die damit einhergehende längere Rentenbezugsdauer werden direkter als bisher bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Das ermöglicht mehr Generationengerechtigkeit. Ein individueller Zugangsfaktor verdeutlicht den Versicherten den Zusammenhang zwischen dem Zeitpunkt des Renteneintritts und der Rentenhöhe. Wir brauchen einen Paradigmenwechsel: Nicht mehr die möglichst frühe Verrentung, sondern eine möglichst lange Teilhabe am Erwerbsleben muss zum Leitbild werden. 2

Durch die Aufhebung aller Zuverdienstgrenzen werden Anreize geschaffen, auch bei Rentenbezug weiter tätig zu sein. Mit dem Zuverdienst kann der eigene Lebensstandard verbessert werden. Die Verbeitragung der Zuverdienste schafft zusätzliche Einnahmen für die Sozialversicherung. Durch eine Veränderung der Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt werden bestehende Beschäftigungshindernisse für ältere Arbeitnehmer beseitigt und deren Chancen auf einen Arbeitsplatz verbessert. 2. Flexibler Rentenzugang Für alle Versicherten wird die Möglichkeit eines flexiblen Rentenzugangs ab dem 60. Lebensjahr geschaffen. Im Gegensatz zur heutigen Rechtslage wird der Rentenzugang ab 60 nicht an ein Kriterium (Kriterien für vorzeitigen Rentenbezug bisher: Arbeitslosigkeit, Altersteilzeit, langjährige Versichertenstellung, Schwerbehinderteneigenschaft, Geschlecht) gebunden. Voraussetzung für den flexiblen Rentenzugang ist, dass die Summe der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Altersversorgungsansprüche des Versicherten ab dem Zeitpunkt des Renteneintritts über dem Grundsicherungsniveau liegt (dabei kann auf die Bedarfsgemeinschaft abgestellt werden). Für einen Renteneintritt ab dem 65. Lebensjahr entfällt die Prüfung der Grundsicherungsfreiheit. Die Versicherten können wählen, ob sie eine Rente ab dem 60. Lebensjahr als Vollrente oder als Teilrente beziehen wollen. Die Möglichkeit, wegen Erwerbsminderung bereits vor dem 60. Lebensjahr in Rente zu gehen, bleibt bestehen. 3. Aufhebung der Zuverdienstgrenzen Die Grenzen für Zuverdienst neben dem Rentenbezug ab 60 Jahren werden aufgehoben. Die Versicherten entscheiden selbst, ob sie neben dem Rentenbezug noch erwerbstätig sein wollen. Allerdings wird die Möglichkeit eines Zuverdienstes in Zukunft auch deswegen immer wichtiger, weil das gesetzliche Rentenniveau von heute 67 Prozent auf 52 Prozent (Nettorentenniveau nach Steuern) im Jahr 2030 absinken wird. 4. Sozialversicherung für Zuverdienst Beiträge zur Sozialversicherung sind für den Zuverdienst neben Rentenbezug nach folgender Maßgabe zu zahlen: Rentenversicherung: Für den Zuverdienst werden sowohl vom Arbeitnehmer als auch vom Arbeitgeber Rentenbeiträge gezahlt. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag führen zum Erwerb zusätzlicher Entgeltpunkte. Sie können vom versicherten Arbeitnehmer zu einem von ihm wählbaren Zeitpunkt unter Verwendung des für diesen Zeitpunkt geltenden Zugangsfaktors zur Erhöhung der eigenen Rente eingesetzt werden. 3

Kranken- und Pflegeversicherung: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen für den Zuverdienst ihren jeweiligen Anteil zur Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitslosenversicherung Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung entfällt. Da die Einkünfte des Versicherten über der Grundsicherung liegen, besteht keine Notwendigkeit, durch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu begründen. Der Wegfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bedeutet aus Sicht der Unternehmen einen Kostenvorteil und erhöht für Rentenempfänger, die zuverdienen wollen, die Chancen am Arbeitsmarkt. Aus Sicht der Arbeitnehmer erhöht sich das verfügbare Einkommen. 5. Individuelle Rentenermittlung Die Rentenhöhe der Versicherten errechnet sich aus den erworbenen Entgeltpunkten, dem aktuellen Rentenwert und einem individuellen Zugangsfaktor. Bei der Umstellung auf die neue Berechnungsweise bleiben die Zahlbeträge zunächst gleich. Veränderungen ergeben sich dann für die Zukunft aufgrund der folgenden Maßgaben: Für jeden Jahrgang wird der aktuelle Rentenwert anhand der statistisch zu erwartenden Rentenbezugsdauer neu berechnet. Bei der Rentenanpassung wird er auf der Grundlage der Entwicklung der beitragspflichtigen Entgelte einerseits und der Entwicklung der Lebenserwartung andererseits ermittelt. Dabei wird die Entwicklung der Lebenserwartung in folgender Weise einbezogen: Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung stärker als das durchschnittliche Renteneintrittsalter, führt das zu einer Dämpfung des Anstiegs des Rentenwertes. Insoweit wird eine gerechte Verteilung der Lasten der Alterung auf die einzelnen Jahrgänge erreicht. Über den individuellen Zugangsfaktor wird der Zeitpunkt des individuellen Rentenzugangs berücksichtigt. Je länger der Versicherte arbeitet, desto höher ist der Zugangsfaktor. Die jährlichen Zuschläge müssen versicherungsmathematisch korrekt berechnet werden, um das Modell finanziell tragfähig zu machen und Fehlanreize zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu vermeiden. Die Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters kann damit auch ohne die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze auf 67 Jahre erreicht werden. B. Die Betriebliche Altersvorsorge Die Betriebliche Alterssicherung muss in Zukunft stärker zur Sicherung der Lebensstandardsicherung beitragen, da die gesetzliche Rentenversicherung dies alleine immer weniger kann. Daher sollen erfolgreiche Instrumente zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge beibehalten und neue Förderwege eingeführt werden. 4

Die abgabenfreie Entgeltumwandlung hat sich als erfolgreich erwiesen. Daher muss die abgabenfreie Entgeltumwandlung über das Jahr 2008 hinaus fortgeführt werden. Ein Auslaufen der Abgabenfreiheit würde die Entgeltumwandlung sehr unattraktiv werden lassen, da dann sowohl in der Beitragsphase als auch der Auszahlungsphase Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten sind. Gewinnbeteiligungen von Arbeitnehmern sollen auch für die betriebliche Altersvorsorge genutzt werden. Es ist daher sinnvoll, sie in die abgabenfreie Entgeltumwandlung einzubeziehen. Da es sich um zusätzliche Lohnbestandteile handelt, führt die Beitragsfreiheit nicht zu einer Schwächung der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme. Die Portabilität von Betriebsrentenansprüchen soll verbessert werden. Dabei sind die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einen Ausgleich zu bringen. Insbesondere muss berücksichtigt werden, dass die heutige Arbeitswelt von den Arbeitnehmern ein hohes Maß an Flexibilität einfordert. Daher sollen Betriebsrentenansprüche künftig bereits nach einer kürzeren Zeit als fünf Jahren für die Arbeitnehmer bei einem Arbeitsplatzwechsel mitnahmefähig ausgestaltet werden. C. Private Altersvorsorge Den Menschen ist die Notwendigkeit privater Vorsorge durch realistischere Rentenentwicklungsprognosen zu verdeutlichen. Die Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung sollen daher in Zukunft auch inflationsbereinigte Rentenprognosen wider geben. Kindererziehungszeiten will die FDP künftig nach einem Übergang durch eine kapitalgedeckte Rente für Erziehende berücksichtigen. Die Beiträge während der Erziehungszeiten zahlt der Staat aus Steuermitteln. Selbstgenutzte Immobilien sind als Form der privaten Altersvorsorge anzuerkennen und in unbürokratischer Weise in die Altersförderung einzubeziehen. D. Pluralität der Altersvorsorgesysteme Die FDP setzt sich dafür ein, dass die Pluralität der Alterssicherungssysteme erhalten bleibt. Eine Erwerbstätigenversicherung lehnt die FDP ab, da die Ausweitung der Versichertenkreises bereits mittelfristig keine Entlastung für die Rentenversicherung bedeutet. Es soll regelmäßig geprüft werden, ob in Berufsgruppen, die keinem obligatorischen Altersvorsorgesystem angehören, eine überproportionale Inanspruchnahme von steuerfinanzierter Grundsicherung erfolgt. 5