Gemeindedienst-und - besoldungsrecht -- Finanzverwalterlehrgang Modul 5 --

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Transkript:

Gemeindedienst-und - besoldungsrecht -- Finanzverwalterlehrgang Modul 5 -- Kärntner Verwaltungsakademie 30. März 2016 Mag. Mario Flackl 1

Was erwartet Sie heute? Ausgangssituation K-GMG Überblick Kurzüberblick K-GVBG und K-GBG Die Unterschiede Aktuelle Fragen Diskussion 2

Ausgangssituation: 3 Systeme Gemeindemitarbeiterinnen Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz K-GMG Vertragsbedienstete (Eintritt vor 2012) Kärntner Gemeindevertragsbedienstetengesetz K-GVBG Vertragsbedienstetenordnung - VBO Beamte Kärntner Gemeindebedienstetengesetz - K-GBG Stadtbeamtengesetz K-StBG 3

Kärntner Gemeindemitarbeiterinnen- gesetz K-GMG 4

Entstehung des K-GMG Sozialpartner + Expertengespräche Flach verlaufende Gehaltskurve mit höheren Einstiegsgehältern Unterschiedliche Zulagen reduzieren Neues Entgeltsystem Neues Dienstrecht Keine Beamtendienstverhältnisse Gilt seit 1.1.2012 für 130 Gemeinden 5

Marktorientierte Entlohnung Gehalt Dienstalter Abteilung 3 Kompetenzzentrum Landesentwicklung und Gemeinden 6

Vereinfachung und Transparenz Gehaltsabrechnung - ALT Gehaltsabrechnung - NEU Max Mustermann geb. 1964-05-18 Max Mustermann geb. 1964-05-18 Eintritt 1996-09-01 Eintritt 1996-09-01 Einstufung VB II p3 Stufe 8 Einstufung AW 33 Stufe 8 Lohnart Jahresgehalt Lohnart Jahresgehalt Grundbezug 20.787,00 Grundbezug 28.266,00 Personalzulage 2.026,00 Leistungsprämie 1.413,00 Verwaltg.Dienstzulage 1.979,00 - Mehrarbeit 3.540,00 Kinderzulage 407,00 Kinderzulage 407,00 ÜST-Zuschl. 50% 10,00 ÜST-Zuschl. 50% 10,00 ÜST-Grundlohn 20,00 ÜST-Grundlohn 20,00 EZ Kanalarbeiten ab 0,6 m 262,00 - EZ Müllabfuhr 36,00 - EZ Rüttelplatte 65,00 - GZ Kanalarbeiten ab 2m 376,00 - GZ Motormäher 3,00 - AE-Müllabfuhr 27,00 - AE-SZ Fäkalabfuhr 26,00 - AE-Rep. u. Wartung KFZ 7,00 - AE-SZ Rep. u. Wartung KFZ 7,00 - AE Arb. Tischler, Install. 536,00 - AE Magazinarb., Park, Bestatt. 2,00 - Rufbereitschaft bis 100 Std. 398,00 Rufbereitschaft bis 100 Std. 398,00 Rufbereitschaft über 100 Std. 341,00 Rufbereitschaft über 100 Std. 341,00 30.855,00 30.855,00 7

Anwendungsbereich Dienstverhältnisse, die mit oder nach dem 1.1.2012 begründet werden MitarbeiterInnen, die eine Optionserklärung ( 126) abgegeben haben oder abgeben Ausnahmen Sonderbestimmung Saisonbedienstete 8

Stellenplan, Beschäftigungsrahmenplan jährlich vom GR zu beschließen Genehmigung durch Abteilung 3 im Rahmen der Voranschlagsgenehmigung Nicht enthalten: MA, unter sechs Wochen, gemeinnützige Beschäftigungsprojekte und Ferialarbeiterinnen Hindernisse bei der einstweiligen Umsetzung K-BRPV 9

Stellenplan Muster 1 10

Bedienstete in den Kärntner Gemeinden 495 2230 695 Insgesamt: 3420 (Stand Feber 2016) mit Verbände ca. 4500 11

Beginn des Dienstverhältnisses Aufnahme Voraussetzungen Stellenausschreibung öffentliche Ausschreibung und Objektivierungsverfahren Begründung des Dienstverhältnisses befristet oder unbefristet Verwendungsbeschränkungen 12

Stellenausschreibung I Stellen bis zu Stellenwert 39: interne Stellenausschreibung VOR öffentlicher Stellenausschreibung erforderlich Bürgermeisterin hat MA über voraussichtlich frei werdende Planstellen zu informieren Alle zum Zeitpunkt der internen Stellenausschreibung im Dienststand der Gemeinde befindlichen Bediensteten haben die Möglichkeit, sich auf eine interne Stellenausschreibung zu bewerben: Saisonbedienstete Krankenstandsvertretungen Urlaubsvertretungen 13

Stellenausschreibung II Jeder Besetzung einer freien Planstelle hat eine (externe/öffentliche) Stellenausschreibung voranzugehen (Stellenwert 15 bis 30), soweit nicht eine interne Nachbesetzung erfolgt Jeder Besetzung einer freien Planstelle ab Stellenwert 33 hat eine Stellenausschreibung und ein Objektivierungsverfahren voranzugehen, soweit nicht eine interne Besetzung erfolgt. Amtstafel und Homepage Ausnahme eine acht Monate nicht übersteigende Zeit Ab Stellenwert 42 Verpflichtung zu öffentlicher Ausschreibung UND Objektivierungsverfahren (Amtstafel, Homepage und Inserat in Tageszeitung 14

Begründung des Dienstverhältnisses Befristung liegt nur vor, wenn Dienstverhältnis explizit auf die Besorgung einer bestimmten, zeitlich begrenzten Arbeit oder auf eine kalendermäßig bestimmte Zeit abgestellt ist. Erstes Monat gilt als DV auf Probe Lösung des DV ohne Angabe von Gründen durch DG und DN möglich. Verlängerung von befristeten DV nur einmal Möglich (außer bei Karenzvertretung) Stichwort: Kettendienstvertrag Bedienstete in befristeten DVen dürfen gegenüber anderen Bediensteten nicht diskriminiert werden Strafregisterauszug für Bedienstete zur Betreuung, Erziehung und Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen 15

Grundausbildung und Dienstprüfung K-GAPV in Kraft getreten am 4. Juli 2014, kundgemacht in LGBl. Nr. 37/2014 Einführungslehrgang für alle MitarbeiterInnen verpflichtend Grundausbildung mit modulartigem Aufbau und Gliederung nach Fachgebieten und Gehaltsklassen Bei Wechsel des Fachgebietes ist nur fachspezifisches Modul der neuen Stelle zu absolvieren Grundausbildung und Dienstprüfung nur nach der neuen Verordnung möglich! Fachprüfungen für Standesbeamte Neu! 16

Exkurs: Standesbeamte Die Aufgaben eines Standesbeamten dürfen nur Personen wahrnehmen, die die Fachprüfung für Standesbeamte erfolgreich abgelegt haben. Kärntner-Standesbeamten- Fachprüfungsverordnung (LGBl. Nr. 15/2015) Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung: Dienstprüfung für Gemeindemitarbeiterinnen der Gehaltsklasse 6 (SW 30) oder höher Dienstprüfung (A, B, C, D) K-GVBG und K-GBG Rundschreiben des GSZ vom 26. Februar 2015 17

Mitarbeiterinnengespräch Verpflichtung von Vorgesetzten, einmal jährlich mit jeder ihnen direkt unterstellten Mitarbeiterin ein strukturiertes Mitarbeiterinnengespräch Vorgesehene Inhalte: Arbeitserfolg seit letztem MAG (Leistungsbewertung) Arbeitsziele und Aufgaben im Folgejahr Vereinbarung von Fortbildungsmaßnahmen Besprechung von Entwicklungsmöglichkeiten Auf Verlangen der Mitarbeiterin zweites Gespräch Kurzprotokoll 18

Pflichten Gemeindemitarbeiterinnen I Allgemeine Dienstpflichten Besondere Pflichten für Vorgesetzte Geschenkannahme Weisungsgebundenheit Amtsverschwiegenheit Befangenheit 19

Pflichten Gemeindemitarbeiterinnen II Dienstzeit allgemein Gleitzeit Überstunden Abwesenheit vom Dienst Erhaltung der Dienstfähigkeit, ärztliche Untersuchung Nebenbeschäftigung Wohnsitz 20

Pflichten Gemeindemitarbeiterinnen III Dienstweg Meldepflichten Verwendungsänderung qualifizierte Verwendungsänderung dienstliches Interesse Abberufung Leiterin Innerer Dienst Versetzung 21

Rechte Gemeindemitarbeiterinnen I Erholungsurlaub nach Lebensalter und Stunden Urlaubsausmaß bei Erwerbsminderung Sonderurlaub (z.b. für Dienstprüfung) Karenzurlaub und Auswirkungen Pflege eines behinderten Kindes Pflegefreistellung 22

Rechte Gemeindemitarbeiterinnen II Familienhospizkarenz Dienstbefreiung Kuraufenthalt Dienstbefreiung und Außerdienststellung bestimmter Organe Bildungskarenz Betriebliche Kollektivversicherung 23

Optionsrecht Zentrale Bestimmung für bisherige Vertragsbedienstete und Gemeindebeamte Erklärung unbegrenzt möglich Mit 1. Jänner oder 1. Juli wirksam Erklärung ist unwiderruflich Beifügung einer Bedingung unzulässig Übergangsbestimmung 24

Bezüge Gemeindemitarbeiterinnen Anfall und Auszahlung der Bezüge zu Unrecht empfangene Leistungen Verjährung Bezugsvorschuss Gehaltskomponenten Monatsbezüge, Sonderzahlungen Leistungsprämien vgl. Verordnung (K-LBV) Nebenbezüge eigene Verordnung (K-GNBV) 25

Zum neuen Gehaltssystem Vier Gehaltsbestandteile 1. Funktionsgehalt mit 23 Gehaltsklassen 2. Erfahrungsanteil mit flacherer Gehaltskurve 3. Leistungsprämie mit 5% variablem Leistungsanteil 4. Nebenbezüge nach dem reduzierten Nebengebührenkatalog 26

Entgeltbestandteile Abteilung 3 Kompetenzzentrum Landesentwicklung und Gemeinden 27

Nebenbezüge I K-GMG Bereitschaftszulage (K- GNBV) obis 100 Stunden 1,00 oab 100 Stunden 1,98 oanwesenheit best. Ort 3,30 K-GVBG Bereitschaftszulage (Verweis auf Landesbeamte) obis 100 Stunden 0,99 oab 100 Stunden 1,98 oanwesenheit best. Ort 3,30 Jubiläumszuwendung darf gem. 89 K-GMG bei Vollendung der Dienstzeit von 25, 30 und 40 Jahren ihv jeweils zwei Monatsbezügen gewährt werden Jubiläumszuwendung kann gem. 165 K-DRG bei Vollendung der Dienstzeit von 25 und 40 Jahren ihv 200% bzw. 400% gewährt werden 28

Modellstellenzuordnung Einstufung der Bediensteten erfolgt aufgrund der Aufgaben der Stelle und der Stellenanforderungen Nähere Vorgaben durch die Modellstellen- und Vordienstzeitenverordnung Unterstützung durch das Gemeinde- Servicezentrum Leitfaden ist in Ausarbeitung Exkurs: Vordienstzeitenproblematik EU 29

Weitere gehaltsrelevante Bestimmungen Anrechnung von Berufserfahrung, Vordienstzeiten Rückstufung Leistungsbewertung Leistungsprämie Durchführungsverordnung zu Leistungsbewertung, Leistungsprämie und Mitarbeitergespräch seit 2014 in Kraft 30

Berechnungsbeispiel - Kleingemeinderegelung Ausgangssituation: MitarbeiterIn Bewertung Helene 10.000 Euro 116 5 Prozent 10 Prozent Fritz 20.000 Euro 111 3,75 Prozent 7,5 Prozent Markus 30.000 Euro 103 1,25 Prozent 2,5 Prozent Durchschnitt zwischen Minimal- und Maximalprämie: MitarbeiterIn Bemessungsgrundlage Minimalprämie Maximalprämie Bemessungsgrundlage Bewertung Prämie Prämie in Helene 10.000 Euro 116 7,5 Prozent 750 Euro Fritz 20.000 Euro 111 5,63 Prozent 1.125 Euro Markus 30.000 Euro 103 1,88 Prozent 562,50 Euro 31

Enden des Dienstverhältnisses Austritt und Entlassung Zeitablauf Kündigung und Kündigungsschutz einvernehmliche Auflösung weitere Endigungsgründe Dienstzeugnis Abfertigung 32

Gemeinde-Servicezentrum Aufgaben Gemeinde-Servicezentrum K-GMG laufende Auskünfte und Beratung für die Gemeinden, Optionsrecht, Besoldungsrecht, Stellenbewertung/-zuordnung, Leistungsbewertung, Ausschreibungen - Objektivierungsverfahren, u.a. Abteilung 3 K-GMG grundsätzliche Fragen, Stellenpläne, K-GVBG, K-GBG, Leistungsfeststellungen, Disziplinarverfahren 33

Ausblick Kärntner Gemeinde-Beschäftigungsrahmenplan-Verordnung K-GBRPV, Jahresende 2016 Gehaltserhöhung 2016, Kärntner Gemeinde Betragsanpassungsverordnung, ab April in Begutachtung Evaluierung K-GMG samt Durchführungsverordnungen EU Vordienstzeitenproblematik 34

Kärntner Gemeindevertragsbedienstetengesetz K-GVBG 35

Allgemeines zum K-GVBG Geltungsbereich Aufnahme Dienstvertrag Sondervertrag Stellenplan Verwendungsbeschränkungen Wohnsitz und Dienstort 36

Pflichten Vertragsbedienstete I Allgemeine Pflichten Dienstgehorsam Geschenkannahme Befangenheit Amtsverschwiegenheit Meldepflichten Nebenbeschäftigung 37

Pflichten Vertragsbedienstete II Dienstweg Versetzung, Dienstzuteilung Dienstzeit und Überstunden Bereitschafts- und Journaldienst Dienstverhinderung Ärztliche Untersuchung 38

Rechte Vertragsbedienstete I Bezüge Gliederung der Vertragsbediensteten Entlohnungsgruppen, -schema I & II Überstellung, Vorrückung Anfall und Auszahlung Entgelt zu Unrecht empfangene Leistungen Bezugsvorschuss 39

Rechte Vertragsbedienstete II Abfertigung NEU Erholungsurlaub (nach Stunden) Verbrauch Erholungsurlaub Sonderurlaub weitere Rechte 40

Enden des Dienstverhältnisses Einverständliche Lösung Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (bis Ende 2011) Vorzeitige Auflösung Kündigung und Kündigungsfristen Unkündbarstellung Widerruf der Unkündbarstellung 41

Kärntner Gemeindebedienstetengesetz K-GBG 42

Grundsätzliches zum K-GBG ursprünglich einheitliches Beamtendienstrecht Land/Gemeinden K-GBG für 130 Gemeinden Stadtbeamtengesetz, Statutarstädte Stellenplan Unterschiede zum Vertragsbedienstetenrecht keine neuen Pragmatisierungen mehr 43

Allgemeine Bestimmungen Stellenplan Ernennungserfordernisse Ernennungshindernisse Stellenausschreibung NEU Provisorisches und definitives Dienstverhältnis Ernennung und Überstellung Ernennungsbescheid, Dienstgelöbnis 44

Pflichten Gemeindebeamte I Allgemeine Pflichten Geschäftskreis, Versetzung Amtsverschwiegenheit Dienstliche Unterstellung, Pflichten des leitenden Gemeindebeamten Geschenkannahme Nebenbeschäftigung 45

Pflichten Gemeindebeamte II Dienstzeit Anzeige der Dienstverhinderung Versäumnis des Dienstes Dienstweg Ausbildung und Fortbildung 46

Rechte Gemeindebeamte I Verwendungsgruppen Vorrückung und Zeitvorrückung Beförderung und Überstellung Zulagen Nebengebühren Abfertigung Verwendungszulage 47

Rechte Gemeindebeamte II Erholungsurlaub Dienstbefreiung Sonderurlaub und Karenzurlaub Aushilfen und Gehaltsvorschüsse Übertritt in den Ruhestand Dienstentsagung und Entlassung Dienstrechtsverfahren 48

Leistungsfeststellung Formalisiertes Verfahren Auf Antrag oder von Amts wegen Beurteilung lautet auf ausgezeichnet, sehr gut, gut, entsprechend, nicht entsprechend Leistungsfeststellungskommission Landesverwaltungsgericht Kärnten (seit Jänner 2014) 49

Disziplinarrecht Dienstpflichtverletzungen Disziplinarstrafen: Verweis, Geldbuße, Geldstrafe, Entlassung Verjährung Suspendierung Parteien und Disziplinaranwalt Disziplinarverfahren und Instanzenzug zum Landesverwaltungsgericht Kärnten 50

Mutterschutz und Karenz K-MEKG 2002 Beschäftigungsverbote Freistellung vom Dienst Sonn- und Feiertagsverbot Kündigungs- und Entlassungsschutz Karenz 51

Zusammenfassung Gegenüberstellung Dienstrecht ALT und NEU Tabelle am Ende des Skriptums Die wesentlichen Unterschiede der drei Systeme in aller Kürze 52

Danke! 53