1. Grundlegende Begriffe Amortisation Annuität Börsenkurs Cash Flow Factoring Fond Innenfinanzierung Interner Zinsfuß Kalkulationszinssatz, kritischer Kapitalflussrechnung Kapitalwertmethode Kostenvergleichsrechnung Leverage Effekt Mapi-Verfahren Nutzwertanalyse Opportunitätskosten Rentabilität Return of Investment Selbstfinanzierung Sensitivitätsanalyse Stille Reserven
Verschuldungsgrad, optimaler Working Capital
2. Grundprobleme der Finanzwirtschaft Schierenbeck (1980,S. 245) definiert den Begriff Kapital als der wertmäßige Ausdruck für die Gesamtheit der Sach- und Finanzmittel, die der Unternehmung (zu einem bestimmten Zeitpunkt) zur Verfügung stehen. Heinen (1983, S. 775) unterscheidet vier Gruppen von Zahlungsströmen (Finanzbewegungen): 1.) Kapitalbindende Ausgaben 2.) Kapitalfreisetzende Einnahmen 3.) Kapitalzuführende Einnahmen und 4.) Kapitalentziehende Ausgaben. Bild Schierenbeck S. 303 Nach ihrer Herkunft werden zwei Kapitalarten gebildet: 1.) Eigenkapital (Beteiligungskapital) und 2.) Fremdkapital (Gläubigerkapital). Wesentliche Merkmale von Eigen- und Fremdkapital sind nach Perridon/Steiner: 1.) die Haftung, 2.) der Ertragsanteil 3.) der Vermögensanspruch, 4.) die Befugnis zur Unternehmensleitung 5.) die zeitliche Bindung des Kapitals, 6.) die steuerliche Belastung und 7.) die finanzielle Kapazität. Weiterhin wird der Mittelbedarf eines Unternehmens gegliedert in: 1.) Kapitalbedarf, 2.) Finanzbedarf und 3.) Geldbedarf (in einem Zeitpunkt). Gutenberg (1969, S. 12 15) nennt als Hauptdeterminanten des Kapitalbedarfs:die Betriebsprozessanordnung;die Prozessgeschwindigkeit;das Beschäftigungsniveau;
- - das Produktionsprogramm; - die Betriebsgröße und - das Preisniveau. Quelle: Günter Specht Einführung in die Betriebswirtschaftslehre,2.Aufl. 1997, Schäffer-Poeschel-Verlag, S. 227 230 3. Betriebliche Finanzprozesse Der Kapitalbedarf ist Inbegriff des für den Vollzug betrieblicher Prozesse benötigten Kapitals und ergibt sich für jeden beliebigen Zeitpunkt aus der jeweiligen Differenz aller kapitalbindenden Ausgaben und kapitalfreisetzenden Einnahmen, die bis dahin angefallen sind. Der Finanzbedarf leitet sich aus den Veränderungen des Kapitalbedarfs im Zeitablauf ab. Zusätzlich wird er aber von den zu einzelnen Zeitpunkten anfallenden kapitalentziehenden Ausgaben bestimmt. Der Geldbedarf eines Zeitpunkts wird schließlich durch die gerade zu diesem Zeitpunkt anfallenden Ausgaben bestimmt, die zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit durch entsprechende Einnahmen zum gleichen Zeitpunkt abgedeckt sein müssen. Für den Kapitalbedarf spielen die Prozessanordnung und die Prozessgeschwindigkeit eine besondere Rolle. Denn beide Faktoren haben direkten Einfluß auf die finanzielle Zeitordnung der Kapitalbindungs- und freisetzungsprozesse.
Die Prozessgeschwindigkeit berührt ebenfalls die Zeitordnung der Grundprozesse. Allerdings ist bei dieser Determinante nicht die zeitliche Struktur der Ausgaben- und Einnahmenreihen, sondern die Kapitalbindungsdauer angesprochen. Im Rahmen betrieblicher Leistungsprozesse wird von Investitionen immer dann gesprochen, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die die Kapazität der Unternehmung quantitativ und/oder qualitativ verändern bzw. sichern. Bild Schierenbeck S. 306 Finanzierungen umfassen alle Maßnahmen, die der Bereitstellung von Kapital (Geld und geldwerten Güternutzungen) dienen. Eine Unternehmung befindet sich demnach in einem finanziellen Gleichgewicht, wenn sowohl die Erfüllung der finanziellen Ansprüche der Unternehmungsträger an die Unternehmung als auch die Existenz der Unternehmung selbst kurz- und längerfristig gesichert erscheinen. Folgende Teilpläne werden von der die Finanzplanung berührt bzw. teilweise sogar integriert: - Kapitalbedarfsplanung; - Kapitalfondsplanung; - Finanzierungsplanung; - Kapitalstrukturplanung; - Liquiditätsplanung; - Desinvestitionsplanung; - Dividendenplanung und - Steuerplanung. Bild Schierenbeck S. 310
4. Finanzierungsformen Bild Schierenbeck S. 398 Die Beteiligungsfinanzierung umfasst alle Formen der Bereitstellung zusätzlichen Eigenkapitals durch Erhöhung der Kapitaleinlagen von bereits vorhandenen Anteilseignern und/oder Aufnahme neuer Anteilseigner gegen Bar- oder Sacheinlage. -