Informationen zu schriftlichen Arbeiten

Ähnliche Dokumente
Die gymnasiale Oberstufe. Qualifizierungsphase und Abitur 2019

Informationen zur Organisation der Oberstufe. Dr. Annette Schmitt, Max-Planck-Schule Rüsselsheim

Information zur gymnasialen Oberstufe

Reglungen zu schriftlichen Leistungsnachweisen, Tests und Hausaufgaben für die Sekundarstufen Deutsche Schule Ho Chi Minh City (IGS) Stand

Der Weg in die Oberstufe

Die gymnasiale Oberstufe. Qualifizierungsphase und Abitur 2018

Informationen zum Abitur in Hessen und zur Organisation der gymnasialen Oberstufe an der Max-Planck-Schule

Gymnasium Taunusstein. Gymnasiale Oberstufe. Taunusstein-Bleidenstadt. Informationen. zur. Abiturprüfung

Gymnasiale Oberstufe Theodor-Fliedner-Schule Q-Phase

ORDNUNG FÜR LEISTUNGSNACHWEISE UND LEISTUNGSBEURTEILUNG

Gymnasium Hankensbüttel

Johann-Schöner-Gymnasium

Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009 Z u s a m m e n f a s s u n g (gültig ab Jahrgangsstufe E im Schuljahr 2015/16)

1. Bestimmungen für den Übergang von der 11.Klasse

Georg-Büchner-Gymnasium. Informationen zur gymnasialen Oberstufe

Information und Beratung ( 5/2)

Die gymnasiale Oberstufe

Gymnasiale Oberstufe. Organisation Kurswahl Zulassung zur Qualifikationsphase Abiturprüfung (OAVO) Oberstufenund Abiturverordnung

Herzlich Willkommen zu der Informationsveranstaltung gymnasiale Oberstufe im Ellental. Lars-Peter Kraus Hans-Peter Lutsch Oberstufenberater

Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Abitur 2020

Die gymnasiale Kursstufe. Jahrgangsstufen 11 und 12

Eleonorenschule. Informationsveranstaltung zur Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) 06. Dezember 2016

Die gymnasiale Oberstufe an der TFS

Die gymnasiale Oberstufe am allgemein bildenden Gymnasium in Baden-Württemberg Abitur 2016

Gymnasiale Oberstufe Theodor-Fliedner-Schule Q-Phase

Eine Information für Schülerinnen, Schüler und Eltern. Zusammengestellt von E. Lahme; S. Matthees-Hadeler, 2015

Informationen. zur gymnasialen Oberstufe an der Ziehenschule. für die 9. Klassen

Informationen zur gymnasialen Oberstufe für Eltern und Schüler/innen der Jahrgangsstufe 9 (G8) und 10 (G9) (Verordnung über die Bildungsgänge und die

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung. Die gymnasiale Oberstufe an der Albert-Einstein-Schule

Zahl und Umfang der Klassenarbeiten in der gymnasialen Oberstufe (Lesefasssung)

Gymnasiale Oberstufe. Organisation Kurswahl Zulassung zur Qualifikationsphase Zulassung zur Abiturprüfung Abiturprüfung Abitur (OAVO)

Gymnasium Neuenbürg Abitur 2018

Unterricht ab Klasse 9. -Informationen April 2018-

Ordnung zur Bewertung und Zensierung

Einteilung der Fächer der Kursstufe in drei Aufgabenfelder sowie in einen Pflicht- und einen Wahlbereich: Aufgabenfeld spätbegonnene. Deutsch.

Die gymnasiale Oberstufe. Einführungsphase und Übergang zur Q-Phase

21 Leistungsnachweise (1) 1 Große Leistungsnachweise sind Schulaufgaben. 2 Kleine Leistungsnachweise sind schriftliche, mündliche und praktische

Informationen zur gymnasialen Oberstufe im Wirtschaftsgymnasium an der Robert-Schuman-Schule

1 Fächer und Kurse 2 Leistungsmessung und Notengebung 3 Abiturprüfung 4 Gesamtqualifikation 5 Zeitlicher Überblick

Die gymnasiale Oberstufe in Hessen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen der OAVO vom , zuletzt geändert am

Copyright Ulrike Gerstlauer und Carsten Handt

Copyright Ulrike Gerstlauer und Carsten Handt

Der Unterricht in einem Fach über ein halbes Jahr wird Kurs genannt. Es gibt Kurse mit zwei und vier Unterrichtsstunden pro Woche.

KURSHEFT. (Vorname und Name) Geburtsdatum: Bekenntnis: Geburtsort: Staatsangehörigkeit: Adresse: Eintritt in die Einführungsphase:

Bewertungen der Leistungen und des Arbeits- und Sozialverhaltens in der Berufsfachschule

1 Fächer und Kurse 2 Leistungsmessung und Notengebung 3 Abiturprüfung 4 Gesamtqualifikation 5 Zeitlicher Überblick

Abitur. Gymnasiale Oberstufe. Alte Landesschule. Ein Wegweiser. zum. Gymnasium des Landkreises Waldeck-Frankenberg Solinger Str.

Abschlüsse an der jahrgangsbezogenen OBERSCHULE

Schüler*inneninformation

Gymnasiale Oberstufe

Bedeutung der Kl. 10 Fächer Kurse Belegungspflicht Besondere Lernleistung Klausuren Abitur Prüfungsfächer Abrechnung Termine

Gymnasiale Oberstufe Theodor-Fliedner-Schule Q-Phase

Gymnasialen Kursstufe

Lessing-Gymnasium Lampertheim. Informationsveranstaltung zur gymnasialen Oberstufe nach OAVO. Herzlich willkommen! 2011 / LGL / Fuchs

Die Kursstufe am Gymnasium Informationen für Schüler und Eltern der Klassen 10 [Abitur 2017]

Die gymnasiale Oberstufe Qualifikationsphase. Informationsveranstaltung zu den Kurswahlen in der Qualifikationsphase

Herzlich willkommen zur Infoveranstaltung für die Eltern der Schülerinnen und Schüler im jetzigen Jahrgangs 10 am Gymnasium Groß Ilsede

Abschlüsse an der jahrgangsbezogenen OBERSCHULE

Eine Information für Schülerinnen, Schüler und Eltern

Abschlüsse im 9. Jahrgang des Hauptschulzweigs der OBERSCHULE

Einführung in die Oberstufe. Abitur 2014

Die Gymnasiale Oberstufe. Englisch 5-stündig schriftliche Abiturprüfung. Geschichte + Gemeinschaftskunde 3-stündig Präsentationsprüfung

Die Qualifikationsphase der Gymnasialen Oberstufe. (Angaben ohne Gewähr)

Gymnasialen Kursstufe

Gesamtschule Schermbeck Sekundarstufen I und II

Unterricht ab Klasse 10. -Informationen 2016-

Max Mustermann , Stuttgart

HERZLICH WILLKOMMEN. zur Information des Gymnasium am Silberkamp über die Verordnung der Gymnasialen Oberstufe

Die Qualifikationsphase. Aggertal-Gymnasium, Oberstufenberatung

NEUE OBERSTUFE BW am Justinus-Kerner-Gymnasium / Heilbronn

Die gymnasiale Oberstufe

Der Weg in die Oberstufe

Leistungskonzept des Faches Psychologie

Unterricht ab Klasse 10. -Informationen 2018-

ABI 17 Q1.1 Bu/Hm Jahrgangsstufe 11**

Die gymnasiale Oberstufe Informationen für die Jahrgangsstufe 9

Die Kursstufe am Gymnasium Informationen für Schüler und Eltern der Klassen 10 [Abitur 2018]

Informationen zur Kurswahl am Thomas-Mann-Gymnasium im Schuljahr 2018/2019

MAX-PLANCK-REALSCHULE BAD KROZINGEN

Herzlich Willkommen in der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule Mühlenbeck. Informationen zur gymnasialen Oberstufe (GOST)

Die gymnasiale Oberstufe an der Bismarckschule Hannover

Aufgabenfeld B: gesellschaftswissenschaftlich. Geschichte Politik-Wirtschaft Religion (kath./ev.) Erdkunde

Abitur 2019 Informationsveranstaltung Kl. 10. Herzlich Willkommen!

Die gymnasiale Oberstufe Informationen für die Jahrgangsstufe 9

Herzlich Willkommen zum Informationsabend Kurswahl 2017 / Abitur Oberstufenberatung: Dr. U. Cüppers Dr. G. Haag

Der Weg zum Abitur. am Heinrich von Gagern-Gymnasium. Gymnasium. eine Präsentation für die 10. Klassen

Die gymnasiale Oberstufe. Das Kurssystem

Informationen zur Qualifikationsphase und zum Abitur 2019

Informationen zur gymnasialen Oberstufe. SESB Französisch

Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche sich die Welt nie angeschaut haben.

Felix-Klein-Gymnasium Göttingen

BGA Abi Informationsveranstaltung über die Qualifikationsphase Q1 und Q2

MSA-Termine und Hinweise

Herzlich willkommen zur Einführung in die Kursstufe und die Abiturprüfung! Abiturjahrgang 2018

Gymnasiale Oberstufe in Niedersachsen. Einführungsphase und Qualifikationsphase

Information zur Abiturprüfung 2017 an der Edith-Stein-Schule. 1. November 2016

Einleitende Beratung zu den Fachwahlen der gymnasialen Oberstufe

Die Gymnasien für Erwachsene Gymnasien für Erwachsene - Haller 1

Transkript:

Informationen zu schriftlichen Arbeiten Die hier zusammengestellten Informationen beruhen auf schulrechtlichen Festlegungen, ergänzt um schulspezifische Regelungen; sie können die gründliche Kenntnis der Originaltexte von Gesetz und Verordnung nicht ersetzen. Die wesentlichen Regelungen für die Sekundarstufe I finden Sie in 73 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG), in den Paragraphen des fünften Teiles der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) und deren Anlage 2. Die Regelungen für die Oberstufe finden sich in der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) u. a. im 9 und der Anlage 9. Allgemeine Regelungen 1. Der Begriff schriftliche Arbeiten wird als Sammelbegriff für Klassenarbeiten, Lernkontrollen und Klausuren verwendet. * Klassenarbeiten sind schriftliche Arbeiten in den Fächern Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik in der Sekundarstufe 1. * Lernkontrollen sind schriftliche Arbeiten in allen anderen Fächern der Sekundarstufe I. * Klausuren sind schriftliche Arbeiten in allen Fächern der Sekundarstufe II. 2. Termin und inhaltlicher Rahmen schriftlicher Arbeiten sind den Schülern mindestens 5 Unterrichtstage vor dem Arbeitstermin bekannt zu geben. Unter jeder zurück gegebenen Arbeit ist ein Notenspiegel anzubringen und die Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten ist durch Unterschrift zu bestätigen. 3. Von einer Klasse bzw. einem Kurs dürfen nicht mehr als eine schriftliche Arbeit pro Tag und nicht mehr als 3 schriftliche Arbeiten pro Unterrichtswoche verlangt werden. Das gilt auch für Nachschreibtermine. 4. Von jeder Klassenarbeit bzw. jeder Klausur sind dem Fachbereichsleiter ein Aufgabenblatt mit Notenspiegel und Durchschnittsnote sowie drei korrigierte Arbeitshefte vorzulegen. Regelungen für die Sekundarstufe I 5. Ist mehr als die Hälfte der abgelieferten Klassenarbeiten oder Lernkontrollen schlechter als ausreichend bewertet, so ist die Arbeit zu wiederholen. Die Wiederholungsarbeit erfolgt mit veränderter Themenstellung aus der gleichen Unterrichtseinheit, sie wird mindestens 5 Tage vorher angekündigt und hält die unter Punkt 3. genannte Regelung ein. Von den beiden Noten des Schülers ist die bessere zu werten. Eine Wiederholung von Wiederholungsarbeiten ist nicht zulässig. 6. Seite 1 von 5

Ist mehr als ein Drittel der abgelieferten schriftlichen Arbeiten schlechter als mit ausreichend bewertet, so entscheidet der Fachbereichsleiter nach Beratung mit der Lehrkaft, ob die Arbeit zu werten ist. 7. In der Sekundarstufe I ist es nicht erforderlich, dass die Schülerin bzw. der Schüler eine versäumte schriftliche Arbeit nachholt. Die Lehrkraft kann die nachträgliche Anfertigung verlangen, nicht aber der Schüler. Ist in einem Halbjahr nur eine schriftliche Arbeit vorgesehen, so ist diese in der Regel nachzuholen. Das Nachschreiben einer Klassenarbeit bzw. einer Lernkontrolle ist entweder zu den wöchentlich zur Verfügung stehenden Zeiten im Lernzentrum oder im Rahmen der Nachschreibtermine der gymnasialen Oberstufe zulässig. Über Ausnahmen entscheiden die Fachbereichsleiter. 8. Die Ergebnisse der Klassenarbeiten machen die Hälfte der Grundlagen der gesamten Leistungsbeurteilung aus, die Ergebnisse der Lernkontrollen etwa ein Drittel. 9. Die Ergebnisse der Klassenarbeiten sind in den Ordner Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten im Lehrerzimmer einzutragen, damit die Klassenlehrerinnen und lehrer den Überblick über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler behalten können. 10. Klassenarbeiten Die Anzahl der Klassenarbeiten ist wie folgt festgelegt: Jgst. 5 Jgst. 6 Jgst. 7 Jgst. 8 Jgst. 9 Jgst. 10 Deutsch 6 5 4 4 4 4 1. Fremdsprache 6 5 4 4 4 4 2. Fremdsprache 5 4 4 4 3. Fremdsprache 4 4 Mathematik 6 5 4 4 4 4 In der Jgst. 5 bleibt die jeweils erste Arbeit unbenotet. In den Jgst. 5 und 6 werden im Fach Deutsch jeweils 2 Sprachkurs-Lernkontrollen als eine Klassenarbeit angerechnet. 11. Lernkontrollen In allen anderen Fächern wird in jedem Halbjahr eine schriftliche Lernkontrolle Im Fach Kunst und in den Naturwissenschaftlichen Übungen können die Lernkontrollen wahlweise durch praktische Arbeiten bzw. Versuchsprotokolle ersetzt werden. Es gelten folgende Zahlen: Jgst. 5 und 6 1 Lernkontrolle pro Halbjahr 15 Minuten Jgst. 7 1 Lernkontrolle pro Halbjahr 30 Minuten Jgst. 8 bis 10 1 Lernkontrolle pro Halbjahr 45 Minuten Lernkontrollen dürfen nur bis zu 2 Wochen vor Zeugnisausgabe geschrieben werden. 12. Hausaufgabenabfrage Ein schriftliches Abfragen der Hausaufgaben ist zulässig, wenn es sich auf die Hausaufgaben der letzten Unterrichtswoche bezieht, nicht länger als 15 Minuten dauert und nicht die Regel Seite 2 von 5

darstellt. Es handelt sich bei Hausaufgabenabfragen nicht um schriftliche Arbeiten; die Ergebnisse werden als Teil der so genannten mündlichen Leistung gewertet. Regelungen für die Sekundarstufe II 13. In der Einführungsphase werden in den Fächern Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik pro Halbjahr zwei zweistündige Klausuren Im Fach Sport wird nur im VBK in jedem Halbjahr eine einstündige Klausur In allen anderen Fächern wird in jedem Halbjahr eine zweistündige Klausur 14. In der Qualifikationsphase werden grundsätzlich in allen Fächern in den Halbjahren Q1, Q2 und Q3 jeweils zwei Klausuren und im Halbjahr Q4 jeweils eine Klausur In den Leistungskursen der modernen Fremdsprachen wird die Klausur im Halbjahr Q4 durch eine mündliche Kommunikationsprüfung ersetzt. In den Leistungskursen der Fächer Kunst und Musik wird in den Halbjahren Q3 oder Q4 eine Klausur durch eine fachpraktische Prüfung ersetzt. Dies gilt nicht für die 2. Klausur in Q3. In den Leistungskursen des Faches Sport werden in den Schulhalbjahren Q1, Q2 und Q3 jeweils zwei besondere Fachprüfungen durchgeführt, im Schulhalbjahr Q4 eine. Der sporttheoretische Anteil ist jeweils in Form einer Klausur zu prüfen und wird mit 50% gewichtet. In den Grundkursen des Faches Englisch wird im Schulhalbjahr Q4 die Klausur durch eine mündliche Kommunikationsprüfung ersetzt. In den Grundkursen der Fächer Französisch und Spanisch wird im Schulhalbjahr Q4 die Klausur für die Schülerinnen und Schüler, die die jeweilige Fremdsprache als drittes Prüfungsfach gewählt haben, durch eine mündliche Kommunikationsprüfung ersetzt In den Grundkursen des Faches Kunst werden in den Halbjahren Q1, Q2 und Q3 jeweils eine Klausur geschrieben und wahlweise eine zweite Klausur oder eine praktische Arbeit angefertigt. Das gilt nicht für die 2. Klausur in Q3. In den Grundkursen des Faches Musik wird im Halbjahr Q2 die zweite Klausur durch eine fachpraktische Prüfung ersetzt. In den Grundkursen des Faches Erdkunde wird in Q1 und Q3 jeweils eine Klausur durch eine Präsentation entweder mit Kolloquium oder mit einer schriftlichen Dokumentation ersetzt. In den Grundkursen des Faches Informatik wird in Q1 die 2. Klausur durch eine ausführliche Projektarbeit mit Dokumentation und Präsentation ersetzt. In den Fächern Caritas/Diakonie und Technik wird pro Halbjahr jeweils eine Klausur Im Fach Sport werden in den zweistündigen Grundkursen keine und in den dreistündigen Grundkursen in den Halbjahren Q1, Q2 und Q3 jeweils eine Klausur 15. In der Qualifikationsphase werden die Klausuren in allen Fächern grundsätzlich zweistündig In den Fächern Deutsch und Musik werden im Halbjahr Q2 beide Leistungskursklausuren dreistündig Im Fach Kunst wird im Halbjahr Q2 die zweite Leistungskursklausur dreistündig Die abiturvorbereitende 2. Klausur im Halbjahr Q3 wird in Grundkursen dreistündig, in Leistungskursen vierstündig Im Fach Sport werden die Klausuren in den dreistündigen Grundkursen einstündig Seite 3 von 5

16. Die Kriterien zur Bewertung und Beurteilung der Leistungen werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn jedes Schuljahres dargelegt und erläutert. Dazu gehören insbesondere die Anteile der schriftlichen und der mündlichen Leistungen an der Gesamtbewertung. 17. In allen Kursen der Einführungsphase und der Qualifikationsphase, in denen je Halbjahr zwei Klausuren geschrieben werden, bilden die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten etwa die Hälfte der Grundlagen der Leistungsbewertung. In den anderen Kursen der Einführungsphase gilt: In den Aufgabenfeldern I und III machen die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten mindestens ein Drittel und höchstens die Hälfte der Grundlagen der Leistungsbewertung aus. Im Aufgabenfeld II machen die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten etwa ein Drittel der Grundlagen der Leistungsbewertung aus. Im Fach Kunst bilden die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten in der Q-Phase 40% der Leistungsbewertung. Im Halbjahr Q4 macht das Ergebnis der schriftlichen Arbeit bzw. der Kommunikationsprüfung ca. 40% der Leistungsbewertung aus. 18. Fehlt eine Schülerin bzw. ein Schüler bei einer Klausur, so ist der Lehrkraft möglichst bald eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Im Einzelfall kann die Lehrkraft ein Attest verlangen. Liegt die Entschuldigung in der Schule nicht spätestens am dritten Unterrichtstag nach der versäumten Klausur, unabhängig von den Fachstunden, vor, kann die Klausur mit null Punkten bewertet werden. Versäumt eine Schülerin bzw. ein Schüler ohne ausreichende Begründung einen der vorgeschriebenen Leistungsnachweise, so ist dieser mit null Punkten zu bewerten. 19. Liegen für das Versäumen von Klausuren gewichtige Gründe vor, die die Schülerin bzw. der Schüler nicht selbst zu verantworten hat (z. B. längere Krankheit), entscheidet die Lehrkraft im Einvernehmen mit der Studienleitung, ob auf das Nachholen einzelner Klausuren verzichtet werden kann, oder ob statt der Nachschreibklausur eine mündliche Prüfung von 20 Minuten bei einer Vorbereitungszeit von 20 Minuten im Beisein einer protokollierenden Lehrkraft stattfinden soll. Es ist jedoch darauf zu achten, dass auch bei längeren unverschuldeten Fehlzeiten grundsätzlich in jedem Halbjahr mindestens eine Klausur geschrieben wird. Nach der ersten Klausurenrunde und am Halbjahresende werden gemeinsame Nachschreibtermine für die nachzuholenden Klausuren angeboten. Darüber hinaus ist das Nachschreiben an den wöchentlich zur Verfügung stehenden Zeiten im Lernzentrum zulässig. Über Ausnahmen entscheiden die Studienleiterinnen. 20. Praktische Arbeiten sind termingerecht abzugeben. Bei nachgewiesener Krankheit kann vom Fachlehrer eine Verlängerung der Bearbeitungszeit gewährt werden, bei Schwierigkeiten mit der Material- oder Literaturbeschaffung kann nach rechtzeitiger Rücksprache mit dem Fachlehrer eine Verlängerung der Bearbeitungszeit von bis zu 10 Tagen gewährt werden. Nicht termingerecht eingereichte Arbeiten gelten als nicht erbrachte Leistungen. 21. Seite 4 von 5

Bei der Notengebung ist für die Umrechnung von Prozentanteilen der erbrachten Leistungen in Notenpunkte die OAVO anzuwenden. Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form führen gemäß OAVO in der Beurteilung zu Punktabzug. (Beschluss der Gesamtkonferenz vom 14.8.2017) Seite 5 von 5