Familienfreundliche Steuer- und Tarifsysteme Vergleich der Kantone Basel-Stadt und Zürich

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Transkript:

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann Familienfreundliche Steuer- und Tarifsysteme Vergleich der Kantone Basel-Stadt und Zürich Studie im Auftrag der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zürich, Direktion der Justiz und des Innern, und der Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern, Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt, im Rahmen des Legislaturziels des Zürcher Regierungsrates Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern Fehlanreize im Steuer- und Sozialsystem beseitigen Kurzfassung

Inhaltsverzeichnis: 1. EINLEITUNG Bedeutung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie Warum ein Benchmarking zwischen Basel-Stadt und Zürich? 3 3 4 2. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Methodisches Vorgehen und Auswahl der Haushaltstypen Die wichtigsten Ergebnisse A) Vergleich der Erwerbsanreize Bis zu welchem Pensum lohnt es sich für beide Elternteile zu arbeiten? Wie verändert sich das verfügbare Einkommen, wenn ein Elternteil mehr arbeitet? Inwiefern sind Erwerbsanreize abhängig von Anzahl und Alter der Kinder? B) Vergleich der Steuersysteme Wie hoch ist die Steuerlast? Sind die Steuertarife zivilstandsabhängig? Welcher Anteil der Kinderbetreuungskosten kann bei den Steuern abgezogen werden? C) Qualitativer und quantitativer Vergleich der Kinderbetreuungstarifsysteme Wie hoch sind die Kosten für die Kinderbetreuung im Vorschulbereich? Was sind die Stärken und Schwächen der bestehenden Tarifsysteme? 5 5 5 5 5 6 8 8 8 8 8 9 9 10 3. SCHLUSSFOLGERUNGEN 11 2

1. EINLEITUNG Bedeutung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie In einer familienfreundlichen Arbeitswelt lassen sich Familie und Erwerbsarbeit gelingend verbinden. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein Schlüsselfaktor für ein erfolgreiches Zusammenspiel von bezahlter und unbezahlter Arbeit und für die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter. Wichtigste Voraussetzungen dafür sind einerseits familienfreundliche Arbeitsplätze und anderseits ein breit gefächertes familien- und schulergänzendes Kinderbetreuungsangebot, das der Nachfrage gerecht wird, einwandfreie Qualität bietet und finanziell tragbar ist. Von Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit profitieren alle Beteiligten: Frauen können sich für Karriere und Familie entscheiden, und Männer können ihre Verantwortung als Väter aktiv wahrnehmen. Die ausgeglichenere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit auf beide Elternteile bedeutet eine bessere Risikoaufteilung, z.b. bei Arbeitslosigkeit oder wenn ein Elternteil ausfällt. Die Kinder erleben ein breiteres Spektrum an Handlungsmöglichkeiten und Rollenbildern, was ihrer Sozialisation förderlich ist. Eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie verringert zudem das Armutsrisiko, gerade auch von Alleinerziehenden (zu 89 Prozent Frauen). Nicht nur Arbeitnehmende profitieren, auch für die Arbeitgebenden lohnt sich Familienfreundlichkeit: Investitionen in eine familienfreundliche Personalpolitik zahlen sich aus, wie die Eidgenössische und die Basler Kosten-Nutzen-Analyse gezeigt haben (Return on Investment: 8%). Zudem steigt die Attraktivität der Firma im Wettbewerb um Fachkräfte. Familiengerechte Arbeitsbedingungen sind betriebs- und volkswirtschaftlich von Bedeutung: Sie fördern das Wirtschaftswachstum, stärken die Region als Wirtschaftsstandort und tragen zur besseren Ausschöpfung des Humankapitals bei. In den letzten Jahren ist der Anteil erwerbstätiger Frauen stark gestiegen. Gleichzeitig zeigt sich eine Tendenz, dass Männer sich vermehrt in Haushalt und Kinderbetreuung engagieren. Diese Tatsache darf allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Mehrheit der Frauen teilzeiterwerbstätig ist und dies - besonders wenn kleine Kinder im Haushalt leben - oft mit einem niedrigen bis sehr tiefen Beschäftigungsgrad. So arbeiten 31% der Mütter mit kleinen Kindern bis 6 Jahren in einem Pensum unter 50% und weitere 31% sind gar nicht erwerbstätig. Erst wenn die Kinder älter sind als 15 Jahre nimmt der Anteil Mütter mit Kleinstpensen wieder leicht ab (27%) und auch der Anteil nicht erwerbstätiger Mütter sinkt auf 20%. Umgekehrt sind Männer, speziell Väter, meist vollzeiterwerbstätig (88.2% aller Väter mit Partnerin und Kind(ern) unter 25 Jahren), teilzeiterwerbstätig sind lediglich 7.4% der Väter (SAKE BfS 2010). 3

Diverse Faktoren beeinflussen, wie Eltern ihre Erwerbsarbeit, die Kinderbetreuung und Haushaltsarbeiten untereinander aufteilen: Einkommen und familienfreundliche Strukturen am Arbeitsplatz, Angebot, Kosten und Qualität der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung sowie individuelle Präferenzen. Auch die kurzfristige Sicht ist relevant: Wie viel mehr ist am Ende des Monats im Familienportemonnaie, wenn ein Elternteil das Erwerbspensum aufstockt und dadurch mehr Kinderbetreuungskosten, Steuern und Sozialabgaben anfallen? Wenn sich Erwerbstätigkeit finanziell nicht oder wenig lohnt, trägt dies dazu bei, dass v.a. Frauen respektive Mütter ihre Erwerbstätigkeit aufgeben oder über längere Zeit auf ein kleines Pensum reduzieren. Dies vermindert die Karrierechancen und kann die Altersvorsorge wie auch die Risikoverteilung innerhalb der Familie gefährden. Damit auch der hauptbetreuende Elternteil (in den meisten Fällen die Mutter) ein solides berufliches Standbein behalten kann, sollte sich die Erhöhung des Erwerbsarbeitspensums auch kurzfristig monetär lohnen. Dies gelingt mit familienfreundlichen Steuer- und Betreuungstarifsystemen. Warum ein Benchmarking zwischen Basel-Stadt und Zürich? Den Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Zürich ist die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein Anliegen: In Zürich wurde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie als Legislaturziel für die Periode 2007 2011 aufgenommen, in Basel bildet das Programm Familienfreundliche Wirtschaftsregion Basel seit 2006 eine Schwerpunktmassnahme im Legislaturplan. Die beiden Kantone stehen zusammen mit ihren Fachstellen für Gleichstellung von Frauen und Männern in engem Austausch zum Thema Vereinbarkeit. Wer vorankommen und sich verbessern will, muss sich dem Vergleich mit anderen stellen! Aus dieser Erkenntnis ist die Projektidee eines schweizweit bisher einmaligen Benchmarking Familienfreundlichkeit zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Zürich entstanden. Ziel ist ein Vergleich in Bezug auf verschiedene Aspekte der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. In der ersten Phase wurden Unternehmen punkto Familienfreundliche Unternehmenspolitik verglichen (Forschungszentrum Familienorientierte Personalpolitik FFP 2010), in der zweiten Phase lag der Fokus auf dem Angebot der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung (INFRAS/Tassinari Beratungen 2011). Sämtliche Unterlagen sind abrufbar unter: www.familienfreundliches-basel.ch; www.vereinbarkeit.zh.ch. Im dritten Teil des Benchmarking-Projekts liegt der Schwerpunkt nun auf der Familienfreundlichkeit der Steuer- und Kinderbetreuungstarifsysteme. Am Beispiel ausgewählter Paar- und Alleinerziehendenhaushalte wird untersucht, ob und in welchem Ausmass es sich für Familien finanziell lohnt, wenn beide Elternteile erwerbstätig sind, wann es ein Nullsummen- Spiel wird und wann die Familie sogar draufzahlen muss. Die Studie berechnet, wie sich das verfügbare Einkommen bei einer Ausweitung des Erwerbspensums nach Abzug der Steuern, Sozialabgaben und Kinderbetreuungskosten entwickelt. Das Benchmarking Familienfreundliche Steuer- und Tarifsysteme der Kantone Basel-Stadt und Zürich wird nachfolgend dargestellt. 4

2. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Methodisches Vorgehen und Auswahl der Haushaltstypen Die Studie besteht aus einem quantitativen und qualitativen Teil: In der qualitativen Untersuchung wurden die kantonalen Steuersysteme und ausgewählte Kinderbetreuungstarifsysteme qualitativ analysiert und verglichen. Im quantitativen Benchmarking wurde für ausgewählte Haushaltstypen berechnet, ob und wie stark sich die Ausweitung der Erwerbstätigkeit für Familien in den Kantonen Basel-Stadt und Zürich finanziell lohnt. Dieser positive "Erwerbsanreiz" wird in der Studie so definiert, dass einer Familie bei einer Ausweitung des Pensums nach Abzug der zusätzlichen Steuern, Sozialabgaben und Tagesbetreuungskosten mehr Geld zur Verfügung steht als ohne Erhöhung des Pensums. Da im Kanton Zürich im Vergleich zum Kanton Basel-Stadt kein kantonales Kinderbetreuungs- Tarifsystem existiert, wurden die Zürcher Gemeinden Zürich, Dübendorf und Dietikon exemplarisch für den Vergleich der Erwerbsanreize ausgewählt. Um möglichst aussagekräftige und interessante Ergebnisse zu erhalten, wurden die Berechnungen der Erwerbsanreize primär für diejenigen Haushaltstypen durchgeführt, die - wie frühere Studien zeigen - eher von negativen Erwerbsanreizen betroffen sind: Familien mit zwei oder mehr Kindern, Familien mit Kindern im Vorschulalter, Familien mit erheblichen Einkommensunterschieden zwischen den Elternteilen und verheiratete Paare statt Konkubinatspaare. Fokus der Analyse sind zwei verheiratete Paarhaushalte (Haushalte I und II) und zwei Alleinerziehenden-Haushalte (Haushalte III und IV) im mittelständischen Einkommenssegment mit jeweils zwei Kindern im Vorschulalter. Die angenommenen Einkommen basieren auf der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung. Die wichtigsten Ergebnisse A) Vergleich der Erwerbsanreize Bis zu welchem Pensum lohnt es sich für beide Elternteile zu arbeiten? Tabelle 1 zeigt, bis zu welchem Pensum sich eine Ausweitung der Erwerbtätigkeit für die untersuchten Haushaltstypen im Kanton Basel-Stadt und den ausgewählten Zürcher Gemeinden finanziell lohnt. Dies bedeutet, dass den Haushalten bei einer Ausweitung des Erwerbspensums am Ende des Monats tatsächlich auch mehr Geld zur Verfügung steht. 5

ERWERBSANREIZE FÜR HAUSHALTE MIT ZWEI VORSCHULKINDERN Untersuchte Haushaltstypen (monatl. Bruttoeinkommen bei einem 100%-Pensum)** HH I: Paar, verheiratet (4 000/8 000 CHF) Kanton Basel-Stadt* Kanton Zürich Zürich Dietikon Dübendorf Eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit 80/100% 60/100% 40/100% lohnt sich nicht*** HH II: Paar, verheiratet (6 000/12 000 CHF) 40/100% 40/100% 40/100% 40/100% HH III: alleinerziehend (4 000 CHF + Alimente****) HH IV: alleinerziehend (6 000 CHF + Alimente****) lohnt sich immer lohnt sich immer 80% lohnt sich immer lohnt sich immer 60% 60% 40% Tabelle 1 *Für die Berechnungen wurde der Steuerfuss der Stadt Basel verwendet. **Es wird angenommen, dass der Elternteil mit dem höheren Einkommen jeweils 100% arbeitet. ***Eine Ausdehnung von 0/100% auf 20/100% wurde nicht untersucht, sondern nur die Ausdehnung von 0/100% auf 40/100%.**** Bei den Alleinerziehendenhaushalten wird angenommen, dass der hauptbetreuende Elternteil weniger verdient als der andere Elternteil, von diesem jedoch Kinderalimente erhält. Für den untersuchten Paarhaushalt mit einem mittleren Haushaltseinkommen (HH I) lohnt sich im Kanton Basel-Stadt die Erwerbstätigkeit bis maximal 80/100% (d.h. der weniger gut verdienende Elternteil ist zu 80% und der besser verdienende Elternteil ist zu 100% erwerbstätig). In der Stadt Zürich lohnt es sich bis zum Pensum von 60/100%, in Dietikon bis 40/100% zu arbeiten. In Dübendorf lohnt sich eine Erwerbstätigkeit des geringer verdienenden Elternteils für diesen Haushaltstyp gar nicht. Für den gerechneten Paarhaushalt mit einem höheren Einkommen (HH II) lohnt sich Erwerbstätigkeit sowohl im Kanton Basel-Stadt wie in den untersuchten Zürcher Gemeinden nur bis zu einem Pensum von 40/100%. Arbeitet dieser Haushaltstyp mehr, sinkt das verfügbare Einkommen in Folge der höheren Betreuungskosten und Steuern. Bei den Alleinerziehenden-Haushaltstypen (HH III und IV) ist der Erwerbsanreiz nur in Dietikon und Dübendorf eingeschränkt. In der Stadt Zürich und im Kanton Basel-Stadt lohnt sich die Erwerbstätigkeit immer. 1 Wie verändert sich das verfügbare Einkommen, wenn ein Elternteil mehr arbeitet? Die folgenden Darstellungen zeigen das verfügbare Jahreseinkommen für die untersuchten Paarund Alleinerziehendenhaushalte. Das maximale verfügbare Einkommen des Haushalttyps ist jeweils grün markiert. Dadurch wird deutlich, dass i.d.r. das verfügbare Einkommen bis zu einem bestimmten Erwerbspensum steigt und danach wieder absinkt. 1 Für die Berechnungen wurden verschiedene Annahmen zu den Steuerabzügen getroffen. Diese beinhalten eine gewisse Unsicherheit, da sie im gegebenen Projektrahmen nicht anhand empirischer Daten überprüft werden konnten. Aus Sicht des Steueramts des Kantons Zürich dürften die Berufsabzüge und die Pensionskassenbeiträge im Durchschnitt höher sein. Sensitivitätsanalysen zeigen, dass eine entsprechende Anpassung der Annahmen die Erwerbsanreize nur geringfügig verbessert und sich an den Gesamtaussagen der Studie nichts ändert. 6

So hat beispielsweise der Paarhaushaltstyp I mit einem mittleren Einkommen bei einem Erwerbspensum von 60/100% in der Stadt Zürich pro Jahr 89 709 CHF Einkommen zur Verfügung (in der Tabelle grün markiert). Wenn der geringer verdienende Elternteil das Pensum von 60 auf 80% erhöht, stehen dem Haushalt, trotz des höheren Arbeitseinsatzes, 600 CHF weniger zur Verfügung. Die zusätzliche Erwerbsarbeit lohnt sich somit zumindest kurzfristig betrachtet finanziell nicht. Im Kanton Basel-Stadt hat der gleiche Haushalt bei einem Pensum von 60/100% 87 218 CHF zur Verfügung. Bei einer Pensumserhöhung um 20% steht dem Haushalt geringfügig mehr Geld (+ 100 CHF) zur Verfügung. Der Erwerbsanreiz ist also immer noch positiv, wenn auch sehr gering. VERFÜGBARES EINKOMMEN PAARHAUSHALT I (MITTLERES EINKOMMEN) Haushaltspensum 0/100% 40/100% 60/100% 80/100% 100/100% 60/80% Basel-Stadt 76'034 84'780 87'218 87'309 84'179 78'512 Zürich 77'736 87'228 89'709 89'155 86'788 80'258 Dübendorf 77'955 76'843 74'887 72'364 69'487 68'606 Dietikon 77'655 83'993 83'036 79'760 74'617 77'237 VERFÜGBARES EINKOMMEN PAARHAUSHALT II (HÖHERES EINKOMMEN) Haushaltspensum 0/100% 40/100% 60/100% 80/100% 100/100% 60/80% Basel-Stadt 110'682 116'854 115'751 114'418 112'722 106'026 Zürich 115'810 120'647 116'921 114'767 112'069 111'368 Dübendorf 116'317 123'072 123'035 122'788 122'002 113'531 Dietikon 115'621 122'124 121'885 121'436 120'440 110'214 Figur 1 Quelle: Berechnungen Infras 2012. VERFÜGBARES EINKOMMEN ALLEINERZIEHENEDENHAUSHALT III (GERINGES EINKOMMEN) Haushaltspensum 0% 40% 60% 80% 100% Basel-Stadt 41'290 50'108 52'560 54'493 56'155 Zürich 39'842 48'925 52'205 54'882 57'728 Dübendorf 39'418 46'007 47'199 45'405 40'695 Dietikon 39'391 45'975 47'889 48'768 47'656 VERFÜGBARES EINKOMMEN ALLEINERZIEHENEDENHAUSHALT IV (MITTLERES EINKOMMEN) Haushaltspensum 0% 40% 60% 80% 100% Basel-Stadt 41'290 55'216 59'465 62'542 66'057 Zürich 39'842 55'332 60'983 63'942 64'068 Dübendorf 39'418 51'835 51'721 44'783 35'971 Dietikon 39'391 52'311 56'149 55'500 53'163 Figur 2 Quelle: Berechnungen Infras 2012. 7

Inwiefern sind Erwerbsanreize abhängig von Anzahl und Alter der Kinder? In weiteren Einzelfallrechnungen für den Kanton Basel-Stadt und die Stadt Zürich wurde analysiert, wie sich das verfügbare Einkommen bei Familien mit nur einem Kind oder mit Kindern im Schulalter (anstatt im Vorschulalter) entwickelt. Die Studie zeigt, dass sich dann die Erwerbsarbeit für die gerechneten Haushaltstypen uneingeschränkt lohnt. Somit wir deutlich, dass insbesondere Familien mit zwei und mehr Kindern im Vorschulalter sehr geringe und teilweise sogar negative Erwerbsanreize haben. Weiter zeigt sich bei den gerechneten Fällen, dass die Kinderbetreuungskosten die Erwerbsanreize viel stärker beeinflussen als die Steuern. B) Vergleich der Steuersysteme Wie hoch ist die Steuerlast? Im quantitativen Vergleich zeigt sich, dass die untersuchten Haushaltstypen im Kanton Zürich i.d.r. eine geringere Steuerlast tragen als im Kanton Basel-Stadt. In anderen, hier nicht untersuchten Einkommensbereichen kann die Steuerbelastung in Basel-Stadt auch tiefer sein. Sind die Steuertarife zivilstandsabhängig? Das Steuersystem des Kantons Basel-Stadt hat aufgrund des weitgehend linearen Tarifs die steuerliche Mehrbelastung Verheirateter abgeschafft und auch die steuerliche Mehrbelastung von Konkubinatspaaren in gewissen Einkommensbereichen grösstenteils beseitigt. Im Kanton Zürich zahlen Verheiratete mit Kindern teilweise deutlich höhere Steuern als im Konkubinat lebende Eltern mit Kindern. Dies hängt mit der steuerlichen Behandlung der Alleinerziehenden zusammen. Bei letzteren kommt, wie bei verheirateten Ehepaaren, der günstigere Verheiratetentarif zur Anwendung, weshalb auch bei im Konkubinat lebenden Eltern, neben der getrennten Besteuerung, einer der Elternteile den Verheiratetentarif geltend machen kann. Welcher Anteil der Kinderbetreuungskosten kann bei den Steuern abgezogen werden? Der steuerliche Betreuungskosten-Abzug ist im Kanton Basel-Stadt mit 10 000 CHF pro Kind und Jahr so hoch wie auf eidgenössischer Ebene. Im Kanton Zürich ist dieser noch auf 6'000 CHF pro Kind und Jahr limitiert eine Vorlage zur Erhöhung auf 10 100 CHF ist hängig. Die quantitativen Berechnungen zeigen, dass die untersuchten Haushalte diese Abzugsgrenzen je nach Einkommen und Pensum teilweise beträchtlich überschreiten. Nachfolgend sind die Betreuungskosten für die Paarhaushalte I und II abgebildet. Diese sind den steuerlichen Betreuungskosten-Abzugsgrenzen in den Kantonen Zürich und Basel-Stadt gegenübergestellt. Beim besser verdienenden Haushaltstyp II überschreiten die Betreuungskosten die steuerlichen Abzugsgrenzen in allen Gebietseinheiten bereits bei einem Pensum von 40/100%. Beim Haushaltstyp I mit einem mittleren Einkommen werden die Abzugsgrenzen in Dietikon und Dübendorf ebenfalls bereits bei diesem Pensum, in der Stadt Zürich erst bei einem Pensum von 60/100% und in Basel-Stadt aufgrund der höheren Abzugsgrenze gar erst bei einem Pensum von 80/100% überschritten. Am wenigsten problematisch sind die Abzugsgrenzen für die untersuchten Alleinerziehendenhaushalte. In Basel-Stadt können diese Haushalte ihre Betreuungskosten sogar vollumfänglich abziehen. 8

KINDERBETREUUNGS-KOSTEN PAARHAUSHALT I (MITTLERES EINKOMMEN) NACH PENSUM Basel -Stadt Abzugsgrenze BS Zürich Dübendorf Abzugsgrenze ZH 0/ 100% 40/ 100% 60/ 100% 80/ 100% 100/ 100% 60/ 80% Dietikon 0 10' 000 20' 000 30' 000 40' 000 50' 000 60' 000 Figur 3 Quelle: Berechnungen Infras 2012. KINDERBETREUUNGS-KOSTEN PAARHAUSHALT II (HÖHERES EINKOMMEN) NACH PENSUM Basel -Stadt Abzugsgrenze BS Zürich Dübendorf Abzugsgrenze ZH 0/ 100% 40/ 100% 60/ 100% 80/ 100% 100/ 100% 60/ 80% Dietikon 0 10' 000 20' 000 30' 000 40' 000 50' 000 60' 000 Figur 4 Quelle: Berechnungen INFRAS 2012. C) Qualitativer und quantitativer Vergleich der Kinderbetreuungstarifsysteme Wie hoch sind die Kosten für die Kinderbetreuung im Vorschulbereich? Der quantitative Vergleich zeigt, dass die Höhe der Betreuungskosten von Tarifsystem zu Tarifsystem und je nach Haushaltstyp z.t. deutlich variieren: Die Haushaltstypen I, III und IV mit eher geringen bis mittleren Einkommen bezahlen für die Betreuung von Vorschulkindern in Basel-Stadt, gefolgt von der Stadt Zürich, die tiefsten Tarife. In Dübendorf sind die Betreuungskosten für diese Haushalte am höchsten und in Dietikon am 9

zweithöchsten. So bezahlt der mittelverdienende Paarhaushalt I bei voller Erwerbstätigkeit beider Elternteile für die fünftägige Betreuung in der Kindertagesstätte für beide Kinder in der Stadt Zürich und im Kanton Basel-Stadt rund 32 000 CHF pro Jahr. In Dübendorf hingegen bezahlt der gleiche Haushalt deutlich mehr, nämlich rund 50 000 CHF pro Jahr. Für den Haushaltstyp II mit einem höheren Einkommen ist es genau umgekehrt: Hier sind die Betreuungskosten für Vorschulkinder in der Stadt Zürich zumeist am höchsten und im Kanton Basel-Stadt am zweithöchsten. In Dübendorf bezahlt dieser Haushalt am wenigsten und in Dietikon nur geringfügig mehr. So kostet die fünftägige Betreuung in der Kindertagesstätte für beide Kinder für Haushaltstyp II in Dübendorf wiederum rund 50 000 CHF, im Kanton Basel- Stadt rund 53 000 CHF und in der Stadt Zürich knapp 59 000 CHF pro Jahr. Was sind die Stärken und Schwächen der bestehenden Tarifsysteme? Im qualitativen Vergleich der Tarifsysteme für Betreuungskosten gibt es keinen eindeutigen Sieger oder Verlierer. Alle untersuchten Tarifsysteme haben ihre Stärken und Schwächen und können somit noch optimiert werden. Grössere Unterschiede zwischen den untersuchten Systemen bestehen v.a. bezüglich der für die Tarifberechnung zugrunde gelegten Einkommen, der Minimal- und Maximaltarife, der Rabatte und Abzüge. Eltern im Kanton Basel-Stadt profitieren in allen Tagesstrukturangeboten und mit wenigen Ausnahmen auch in den Tagesheimen von einkommensabhängigen Tarifen. Die Tarifsysteme für Tagesheime und Tagesstrukturen sind allerdings sehr verschieden. Damit verknüpft ist der Punkt des Geschwisterrabatts. Dieser wird derzeit nur gewährt, wenn beide Kinder ein Tagesheim besuchen oder wenn eine Familie - im Tarifsystem der Tagesstrukturen - Prämienverbilligungen erhält. Viele mittelständische Familien, wo ein Kind die Tagesstruktur und das andere das Tagesheim besucht, erhalten so keinen Geschwisterrabatt. Zudem entfällt der Geschwisterrabatt in den Tagesheimen für Eltern, die den Maximaltarif bezahlen. Das Tarifsystem der Tagesheime ist generell sehr komplex und schwer nachvollziehbar. Das Tarifsystem für die Tagesstrukturen dagegen ist einfach handhabbar und entlastet Eltern mit mittleren bis hohen Einkommen stark. Es birgt jedoch auch gewisse Risiken, v.a. für die mittleren Einkommen, die keine Prämienverbilligung erhalten und vergleichsweise hohe Tarife bezahlen. Im Kanton Zürich bestehen sehr unterschiedliche Tarifsysteme, wie anhand der Beispiele der Städte Zürich, Dübendorf und Dietikon gezeigt wird. Die Städte Zürich und Dietikon verfügen über ein einheitliches Tarifsystem für den Vorschul- und den Schulbereich, in welchem die Kosten entsprechend dem Betreuungsaufwand abgestuft sind. Ein Schwachpunkt der Tarifsysteme in den untersuchten Zürcher Gemeinden ist, dass die Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand v.a. im Vorschulbereich nicht flächendeckend ist. Das heisst nur ein Teil der Eltern profitiert von einkommensabhängigen Tarifen. In Dietikon und Dübendorf ist zudem der Minimalbeitrag und in der Stadt Zürich der Maximalbeitrag eher hoch angesetzt. 10

3. SCHLUSSFOLGERUNGEN Im Vergleich der Kantone zeigt sich, dass das Basler Steuersystem die Erwerbsanreize von Doppelverdienenden und Alleinerziehenden etwas stärker begünstigt, da die Abzugsgrenze für Kinderbetreuungskosten höher ist als im Kanton Zürich und es zudem keine steuerliche Mehrbelastung von Verheirateten gibt. Die Kinderbetreuungstarifsysteme des Kantons Basel- Stadt (Tagesheime) und der Stadt Zürich führen bei den untersuchten Haushalten zu relativ ähnlichen Betreuungskosten. Insgesamt zeigt sich, dass die Erwerbsanreize von bestimmten Einkommensgrenzen sowie vom Alter und der Anzahl Kinder abhängig sind. So lohnt sich in Basel-Stadt und in der Stadt Zürich zusätzliche Erwerbstätigkeit vor allem für die untersuchten Haushalte mit geringem Einkommen, mit nur einem Vorschulkind oder mit zwei Schulkindern. Auch für die beiden Alleinerziehenden- Haushalte lohnt sich zusätzliche Erwerbsarbeit in jedem Fall. An diesen Beispielen zeigt sich, dass bereits umgesetzte Massnahmen zur Verbesserung der Erwerbsanreize greifen etwa die Erhöhung des Betreuungskosten-Abzugs im Steuersystem des Kantons Basel-Stadt. Die Ergebnisse der Studie machen aber auch deutlich, dass sich insbesondere bei den untersuchten Familien mit zwei und mehr Kindern im Vorschulalter und bei höheren Einkommen eine Ausweitung des Erwerbspensums in vielen Fällen nicht lohnt, weil das verfügbare Einkommen dieser Haushalte dadurch nicht gesteigert, sondern geschmälert wird. Dabei übersteigt der Einfluss der Betreuungskosten auf den Erwerbsanreiz den Einfluss der Steuern in der Regel um ein Mehrfaches. Der Vergleich der Erwerbsanreize ist sehr komplex und die Ergebnisse hängen stark davon ab, welche Haushaltstypen untersucht werden. Dennoch kristallisiert sich bei den durchgeführten Analysen für beide Kantone ein Handlungsbedarf heraus: Entscheidend sind Massnahmen, um die Erwerbsanreize für bestimmte Familien insbesondere für Familien im mittleren bis höheren Lohnsegment mit zwei und mehr Kindern im Vorschulalter zu erhöhen. Die Schwierigkeit liegt angesichts der Komplexität des Sozialsystems allerdings darin, bestimmte Mechanismen im System zugunsten einer spezifischen Zielgruppe zu verändern, ohne dass dadurch ein anderes Bevölkerungssegment wieder benachteiligt wird. Wichtige Massnahmen für die Verbesserung der Erwerbsanreize wurden in den Kantonen bereits umgesetzt oder sind in Planung (wie etwa die Erhöhung des Betreuungskosten-Abzugs im Steuersystem des Kantons Zürich). Folgende weitere Handlungsansätze wären aus Sicht der vorliegenden Studie erfolgsversprechend: Im Steuersystem wäre v.a. die weitere Anhebung der Höchstgrenze für den steuerlichen Betreuungskosten-Abzug ein wichtiger Ansatzpunkt. Noch entscheidender ist jedoch eine genügend hohe Mitfinanzierung der Betreuungskosten durch die öffentliche Hand - und allenfalls auch private Akteure wie z.b. Unternehmen oder Stiftungen. Die Betreuungskosten von Haushalten mit zwei und mehr Kindern könnten v.a. durch deutlich höhere Geschwisterrabatte gesenkt werden. Weiter könnten die Tarifsysteme so angepasst werden, dass weniger der Maximaltarif oder keine erst negativen bei einem Erwerbsanreize deutlich höheren entstehen. Einkommen Wie erreicht das gemacht und werden somit v.a. kann, mittlere zeigt die bis Studie hohe Einkommen Negative Erwerbsanreize stärker entlastet durch werden. Tarife und Steuerabzüge wird für familien- und schulergänzende Betreuung: Vertiefende Analysen und Massnahmenvorschläge (Infras, 2011, im Auftrag der Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zürich). 11

Herausgeberin: Fachstelle für Gleichstellung von Frau und Mann des Kantons Zürich Neumühlequai 10 8090 Zürich 043 259 25 72 gleichstellung@ji.zh.ch www.gleichstellung.zh.ch Autorinnen und Autoren INFRAS: Regina Schwegler, Susanne Stern, Rolf Iten Zürich, November 2012 Diese Broschüre und die gesamte Studie finden Sie auch unter www.gleichstellung.zh.ch -> Familie -> Steuer- und Sozialsystem