Modellvorhaben Lizenz- und Kostenfragen - Teil 1: Feinkonzept - (Zwischenbericht)



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Modellvorhaben Lizenz- und Kostenfragen - Teil 1: Feinkonzept - (Zwischenbericht) Version 1.0 18. April 2012

Dokumentinformationen Speicherdatum: Version: 1.0 Zustand: in Bearbeitung seit: 17.10.2011 vorgelegt am: 18.04.2012 Verfasser: Projektleiter: Dokumenten-ID: abgenommen am Monika Verwohlt Dirk Jacke Feinkonzept MV Lizenz- und Kostenfragen_V1.0.doc Dokumentenhistorie Datum Version Änderungsgrund Bearbeiter 19.10.2011 0.1 Vorlage Gliederung im Kick-Off Monika Verwohlt 25.10.2011 0.2 Versendung mit Kick-Off Protokoll Monika Verwohlt zum ersten Review / weiteren Ergänzungen durch ArGr 05.02.2012 0.3 Zwischenstand nach Einarbeitung Monika Verwohlt der bisherigen Ergebnisse zum Review durch die ArGr 22.03.2012 0.4 Einarbeitung der Rückmeldungen zu Version 0.3 aus folgenden Organisationen: - BKG (Hr. Dr. Illert) - BMI (Fr. Dr. Groß, Fr. Kleemann, Hr. Logge, Fr. Schildt) - BMU (Hr. Sandmann) - BfN (Hr. Dr. Bilo, Fr. Dibbern) - DWD (Fr. Kessler, Fr. Merker) - KKR (Fr. Voß) - BMVBS (Hr. Jacke) Monika Verwohlt Kapitel 8 Themensammlung zur Evaluierung wurde aus dem Feinkonzept entfernt; die Themen werden in der Testphase bzw. im Abschlussbericht behandelt. 02.04.2012 0.5 Vorlage BMI nach Rückmeldungen zu Version 0.4 aus folgenden Organisationen: - BKG (Hr. Dr. Illert) - DWD (Fr. Kessler) - BMI (Fr. Schildt) 10.04.2012 0.9 Letzte Vorlage vor Finalisierung nach Rückmeldungen zu Version 0.5 aus folgenden Organisationen: - BMI (Fr. Schildt) - SID (Hr. Kaiser) 18.04.2012 1.0 Finalisierung nach Rückmeldungen zu Version 0.9 Monika Verwohlt Monika Verwohlt Monika Verwohlt

Inhaltsverzeichnis 1. Management Summary... 5 2. Einleitung... 8 2.1. Kurzbeschreibung des Projektes... 8 2.2. Inhalte und Ziele des Projektes... 9 2.3. Erwartungen an das Modellvorhaben... 10 2.4. Aufbau und Zweck des Dokuments... 11 2.5. Vorgehen und Abgrenzungen... 12 3. Ausgangssituation und Rahmenbedingungen... 13 3.1. Geoinformationen... 13 3.1.1 Anbieter und Nutzer von Geoinformationen... 13 3.1.2 Klassifizierung der Geoinformationen... 13 3.1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen... 19 3.2. Bestandsanalyse vorhandener Modelle... 20 3.2.1 Lizenz- und Kostenmodelle... 20 3.2.2 Abrechnungsmodelle... 34 3.3. Ansätze im Modellvorhaben... 39 3.3.1 GeoLizenz... 39 3.3.2 Einfaches Pauschaltarifmodell... 43 3.3.3 Abrechnungskomponente epaybl... 45 3.4. Komponenten im Lizenzierungsprozess... 52 4. Vorbereitung des Modellvorhabens... 55 4.1. Integration des Lizenz- und Kostenmodells... 56 4.2. Integration von epaybl... 57 4.2.1 Überblick über die Nutzung von epaybl im Modellvorhaben... 57 4.2.2 Kommunikationswege GeoLizenz Bezahlmodul Sachsen... 58 4.2.3 Abschätzung Anzahl Zahlungsvorgänge im Modellvorhaben... 58 4.2.4 Zeitlicher Ablauf... 59 4.2.5 Mandantenkonfiguration... 60 4.2.6 Anbindung an das Abrechnungssystem des Bewirtschafters... 61 Seite 3 von 98

4.2.7 Implementierungsphase www.geolizenz.org... 61 4.2.8 Durchführung der Integrations- und Produktivphase... 63 4.3. Schnittstelle zu Authentifizierungskomponenten der GDI-DE... 64 4.3.1 Authentifizierungskomponente der GDI-DE... 64 4.3.2 Schnittstelle Lizenzserver zur Authentifizierungskomponente... 65 5. Ablauf der Lizenzierung im Modellvorhaben... 66 5.1. Anwendungsfälle... 66 5.1.1 Anwenderregistrierung und Anmeldung... 70 5.1.2 Produktregistrierung (nur Anbieter)... 71 5.1.3 Lizenzanforderung (nur Nutzer)... 72 5.1.4 Bezahlung und Abrechnung... 74 5.1.5 Lizenzmanagement... 75 5.1.6 Administration... 76 5.1.7 Bewirtschaftung... 77 5.2. Prozesse im Modellvorhaben... 78 5.2.1 Anbieterprozess Lizenzierung... 79 5.2.2 Nutzerprozess Lizenzierung... 80 6. Ablauf des Modellvorhabens... 81 7. Anbieter- und Nutzerszenarien... 82 7.1. Anbieterszenarien... 82 7.2. Nutzerszenarien... 85 8. Anhang... 88 9. Quellenverzeichnis... 89 Abkürzungsverzeichnis / Glossar... 93 Abbildungsverzeichnis... 97 Tabellenverzeichnis... 98 Seite 4 von 98

1. Management Summary Der IMAGI hat am 22.07.2010 die Einrichtung verschiedener Arbeitsgruppen beschlossen und der Arbeitsgruppe (ArGr) Lizenz- und Kostenfragen bei Geodaten folgenden Auftrag erteilt: In den Programmen zu GEOSS, GMES und INSPIRE wird die Forderung nach einem freien und offenen Zugang zu Geodaten erhoben. Für die praktische Umsetzung der Forderung ist zu prüfen, was sie konkret bedeutet, wie weit sie bereits erfüllt ist und was hier noch getan werden kann. In der ArGr wurde daraufhin das Teilprojekt Modellvorhaben gestartet, dessen Aufgabe wie folgt definiert wurde: Auf Basis der bei der Kommission für Geoinformationswirtschaft des Bundeswirtschaftsministeriums (GIW) entwickelten Standardlizenz GeoLizenz mit Pauschaltarifmodell soll geprüft werden, inwieweit eine vereinfachte und standardisierte Bereitstellung und Nutzung von Geodaten und Geodatendiensten in Form einer Klick-Lizenzierung den Markt für staatliche Geoinformationen aktivieren kann. Das vorliegende Feinkonzept dokumentiert das Modellvorhaben in seiner Vorbereitungsphase. Es beinhaltet im ersten Teil eine Bestandsaufnahme hinsichtlich bereits existierender Lizenz-, Kosten- und Abrechnungsmodelle und führt aktuelle Trends im Geoinformationswesen auf. Darüber hinaus werden gesetzliche Rahmenbedingungen betrachtet, die Auswirkungen auf das Bereitstellen einer einfachen einheitlichen Lösung zur Lizenzierung von Geoinformationen und damit insbesondere auf das Modellvorhaben haben könnten. Der zweite Teil umfasst die Grundlagen und Aktivitäten zur Vorbereitung der Testphase. Die für das Modellvorhaben entwickelten Ansätze werden beschrieben und als Komponenten in den Lizenzierungsprozess eingeordnet. Weiterhin werden die zu testenden Anwendungsfälle und Teilprozesse aufgeführt, die zusammen mit den identifizierten Anbieter- und Nutzerszenarien die Basis für die sich anschließende Testdurchführung darstellt. Die Ergebnisse der Testphase sollen später in der Evaluierungsphase ausgewertet werden, um als Basis für die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für den Echtbetrieb zu dienen. Ergebnisse der Bestandsaufnahme Die untersuchten Musterbedingungen und Beispiele derzeit verwendeter Lizenz- und Kostenmodelle bei Bund, Ländern und Kommunen in Deutschland unterstreichen die in bereits vorangegangenen Untersuchungen festgestellte Vielfältigkeit und Komplexität der Nutzungsbedingungen und Preisstrukturen bei der Bereitstellung von Geoinformationen. Zwar sind Bestrebungen zur Vereinheitlichung zu erkennen, doch werden Richtlinien und Musterbedingungen von unterschiedlichen Stellen entwickelt, was dazu führt, dass Verwaltungseinheiten bei Bund, Ländern und Kommunen entsprechend unterschiedliche Nutzungsbedingungen und Preisstrukturen daraus ableiten bzw. selber entwickeln. Was die Nutzungsbedingungen betrifft, so zeigt sich ein vielfältiges Lizenzangebot mit unterschiedlichen Regelungen zur Nutzung von Geoinformationen der öffentlichen Hand. Nutzer aus der Wirtschaft müssen jede einzelne Regelung juristisch prüfen lassen, was zu erheblichen Lizenzierungsaufwänden führt. Seite 5 von 98

Hinsichtlich Geldleistungsfreiheit ist vor allem auf Bundesebene der Open Data-Gedanke schon weiter voran geschritten, während Ländern und Kommunen teilweise nur beschränkte Möglichkeiten zur geldleistungsfreien Bereitstellung von Geodaten zur Verfügung stehen. Eine Vereinfachung der Lizenzierung und Gebührenermittlung wird generell sowohl von Nutzern, als auch von Anbietern begrüßt. Die Untersuchung der eingesetzten Bezahlverfahren ergab, dass zum aktuellen Zeitpunkt der Online-Bezug von geldleistungspflichtigen Geodiensten noch nicht sehr weit verbreitet ist. Bislang werden bekannte Verfahren wie Überweisung, Lastschriftverfahren, Kreditkartenzahlung, PayPal oder ClickandBuy eingesetzt. Trends im Geoinformationswesen Open Data zeichnet sich für bestimmte Informationsebenen in Deutschaland sowie in anderen EU-Staaten als Trend im Geoinformationswesen ab. Das Konzept wird aus Gründen der Transparenz, Verwaltungseffizienz bzw. Kosteneinsparung und wegen des wirtschaftlichen Potenzials der Weiterverwendung aufgegriffen. In Deutschland wird aktuell das Projekt Open Government durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt derzeit auf der Bereitstellung von Daten der öffentlichen Hand zur weiteren Verwendung. Inhalt des Projektes ist die Auslegung und Anpassung der Open Data-Kriterien an die deutsche Realität. Auch in den öffentlichen Verwaltungen vieler anderer europäischer Staaten hat sich der Open Data-Gedanke in der letzten Zeit durch die Festlegung entsprechender Nutzungsbedingungen für Geodaten manifestiert. Beispiele, aber auch differenzierte Betrachtungen zu Open Government Data finden sich u.a. in der Schweiz, in Österreich, Spanien, Schweden sowie in Großbritannien. Ansätze im Modellvorhaben Die zu testende Standardlizenz GeoLizenz wurde als klickfähige Lizenz in acht Ausprägungen entwickelt, die unterschiedliche Kombinationsmöglichkeiten von Nutzungsrechten abbilden. Die Lizenz wird unter www.geolizenz.org als Webanwendung im Modellvorhaben angeboten. Es wurde ein einfaches Kostenmodell entwickelt, welches Suchdienste (CSW), Darstellungsdienste (WMS) und Downloaddienste (WFS, WCS, FTP) berücksichtigt. Suchdienste unterliegen keinen Nutzungsbedingungen und werden geldleistungsfrei abgegeben. Die nichtkommerzielle Weiterverwendung der anderen Dienste ist ebenfalls geldleistungsfrei. Die kommerzielle Weiterverwendung ist im Falle der Darstellungsdienste nur dann geldleistungsfrei, wenn es sich um INSPIRE-Themen handelt. In den anderen Fällen werden Geldleistungen erhoben, wobei hinsichtlich des Betrages unterschieden wird, ob eine Verwendung in öffentlichen oder nicht-öffentlichen Netzwerken erfolgt. Generell werden im Modellvorhaben Kleinstbeträge veranschlagt. Im Modellvorhaben wird die Abrechnungskomponente epaybl eingesetzt, eine mandantenfähige Bezahlplattform, die von öffentlichen Verwaltungen zur Vereinnahmung von Online- Zahlungen benutzt wird. epaybl wird aktuell in 21 Bundesbehörden und einigen Ländern eingesetzt. Für das Modellvorhaben wird die epaybl-variante des Freistaates Sachsen an die Anwendung www.geolizenz.org angebunden. Seite 6 von 98

Auswirkungen gesetzlicher Rahmenbedingungen auf das Modellvorhaben Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) initiiert aktuell eine Änderung des GeoZG, deren Ziel es ist, die Nutzung und Weiterverwendung von Geodaten und Geodatendiensten des Bundes zukünftig überwiegend geldleistungsfrei zu ermöglichen und die Nutzungsbedingungen in einer Rechtsverordnung der Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbedingungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV) zu definieren. Dies trägt dem auch von der Bundesregierung unterstützten Gedanken des Open Government und Open Data Rechnung. Die Auswirkungen der GeoZG-Änderungen auf das Modellvorhaben wurden ansatzweise im Kostenmodell umgesetzt, indem Darstellungsdienste, die sich auf INSPIRE-Themen beziehen, geldleistungsfrei abgegeben werden. In die Testphase werden die möglichen Auswirkungen ebenfalls mit einbezogen, indem Fragestellungen hinsichtlich der Lizenzierung GeoZG-relevanter Dienste mit einbezogen werden. Insbesondere macht die geplante GeoNutzV die Anwendung gegebenenfalls behördenspezifisch zu formulierender Lizenzbestimmungen und Lizenzverträge entbehrlich. Anwendungsfälle und Teilprozesse im Modellvorhaben Die strukturierte Testplanung basiert auf einer Beschreibung der Anwendungsfälle im Modellvorhaben und der Modellierung des Lizenzierungsprozesses. Am Lizenzierungsprozess nehmen als Akteure in erster Linie Anbieter und Nutzer von Geodaten teil. Anwendungsfälle betreffen die Anwenderregistrierung und Anmeldung, Produktregistrierung, Lizenzanforderung sowie das Lizenzmanagement. Desweiteren gibt es Anwendungsfälle, die einen An- bzw. Verkauf von Geodaten einschließen und damit eine Bewirtschaftung notwendig machen, bei der zusätzlich der Bewirtschafter als Akteur auftritt. Zudem ist die Administration der Anwender- und Produktregister nötig. Der praktische Test wird in erster Linie entlang der Anbieter- und Nutzerprozesse erfolgen, die wiederum in Teilprozesse zerlegt sind. Anbieter- und Nutzerszenarien Im Modellvorhaben werden Geodaten und dienste angeboten. Für Anbieter und Nutzer dieser Produkte ergeben sich verschiedene, im Test zu berücksichtigende Anbieter- und Nutzerszenarien, beispielsweise hinsichtlich der Produktregistrierung oder der Lizenzanforderung. Diese Szenarien müssen im Modellvorhaben durchlaufen werden und erfordern eine differenzierte Betrachtung im Rahmen der Evaluierung, beispielsweise hinsichtlich der Diensteart, der berechtigten Nutzergruppen, der Anforderungen zum Datenschutz und der erlaubten Nutzungsart. Das Aufzeigen der erforderlichen Kombinationen dient zum einen dazu, im Vorfeld der Testphase zu prüfen, wie Angebot und Nachfrage zusammenpassen. Zum anderen wird eine umfassende Betrachtung aller Testszenarien im Rahmen des Modellvorhabens und der sich anschließenden Evaluierung gewährleistet. Seite 7 von 98

2. Einleitung 2.1. Kurzbeschreibung des Projektes Die Programme GEOSS, GMES und INSPIRE erheben Forderungen nach einem freien und offenen Zugang zu Geodaten. Um zu prüfen, was diese Forderungen für die praktische Umsetzung bedeuten und welche Handlungsbedarfe bestehen, wurde beim IMAGI die Arbeitsgruppe Lizenz und Kostenfragen eingerichtet, unter deren Leitung einheitliche Bereitstellungs- und Nutzungsbedingungen für Geoinformationen der öffentlichen Verwaltungen erprobt werden sollen. Im Rahmen des Teilprojektes Modellvorhaben soll auf Basis der bei der Kommission für Geoinformationswirtschaft des Bundeswirtschaftsministeriums (GIW) entwickelten Standardlizenz GeoLizenz mit Pauschaltarifmodell geprüft werden, inwieweit eine vereinfachte und standardisierte Bereitstellung und Nutzung von Geodaten und Geodatendiensten in Form einer Klick-Lizenzierung den Markt für staatliche Geoinformationen aktivieren kann. Die GIW- Kommission vertritt hierbei den wirtschaftlichen Sektor der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE). Das Modellprojekt hat insgesamt eine Laufzeit von 15 Monaten und hat am 01.10.2011 begonnen. Neben dem Modellvorhaben beschäftigt sich die Arbeitsgruppe im Teilprojekt Rechtsgrundlagen mit der Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen im Geodatenzugangsgesetz (GeoZG). Im Modellvorhaben werden die aktuellen Entwicklungen aus dem Teilprojekt Rechtsgrundlagen verfolgt und beachtet. Desweiteren werden bei Bedarf bestehende Initiativen von IMAGI, GDI-DE, GIW-Kommission u.a. in Aktivitäten der Arbeitsgruppe mit eingebunden. Abbildung 1 Projektstruktur IMAGI Arbeitsgruppe Kosten & Lizenzen Abbildung 1 veranschaulicht die Projektstruktur. Das vorliegende Dokument bezieht sich auf das Teilprojekt Modellvorhaben (nachfolgend: Projekt). Seite 8 von 98

2.2. Inhalte und Ziele des Projektes Beim Modellvorhaben stehen die folgenden drei Themenbereiche im Fokus: Lizenzierung Zur Einhaltung der von den Datenbereitstellern (Bund, Länder, Kommunen) geforderten Nutzungsbedingungen für staatliche Geoinformationen soll ein Verwaltungsübergreifendes einheitliches Lizenzmodell entwickelt werden, welches die Bedürfnisse der Anwender (Datenbereitsteller und Datennutzer) erfüllt und einfach zu handhaben ist. Ausgangsbasis zur Erprobung eines einheitlichen Lizenzmodells im Modellvorhaben ist die von der GIW-Kommission entwickelte GeoLizenz, deren acht Lizenzvarianten die rechtssystematische Grundlage der Webanwendung www.geolizenz.org bilden. In die Evaluierung fließen zudem die Erkenntnisse aus anderen Lizenzmodellen und laufenden Vorhaben ein (wie Webatlas.DE, Geoportal-Bund v2, Open-Government-Forschungsprojekt im BMI). Bezahlung Für geldleistungspflichtige Geoinformationen soll ein einheitliches Kostenmodell entwickelt werden, das Akzeptanz bei allen beteiligten Anbietern und Nutzern findet. Im Rahmen des Projektes soll ein Modell erarbeitet werden, in dem verschiedene Daten bzw. Dienste in Datengruppen zusammengefasst und zu einem Pauschalpreis abgegeben werden können. Das Modellvorhaben soll zeigen, inwieweit das bereitgestellte Modell in der Praxis einsetzbar ist und welche weiteren Ansätze bei der Entwicklung verfolgt werden sollen. Hierbei werden Erkenntnisse aus Analysen anderer Kostenmodelle in vergleichbaren Märkten berücksichtigt. Abrechnung Für die Abrechnung soll ein einheitliches Abrechnungsmodell entwickelt werden. Im Modellvorhaben wird die im Kontext von egovernment entwickelte Bezahlplattform epaybl in den Lizenzierungsprozess eingebunden. Im Rahmen der Evaluierung wird untersucht, welche weiteren Abrechnungsmodule / Dienstleister für den Geldtransfer in Frage kommen könnten. Ziel des Modellvorhabens ist die Durchführung eines praktischen Tests, bei dem die bereits entwickelten Vorgehensweisen bzw. Lösungen zu den drei Modellansätzen auf Basis eines möglichst breiten Spektrums von Anbieter- und Nutzerszenarien bewertet werden, um daraus Erkenntnisse für eine einheitliche und verwaltungsübergreifende Umsetzung abzuleiten. In diesem Rahmen wird die technische Praktikabilität der sog. Klick-Lizenzierung anhand der Web-Anwendung www.geolizenz.org evaluiert. Mit dieser Anwendung werden die im Rahmen des Modellvorhabens zu erprobenden Lizenz-, Kosten- und Abrechnungsmodelle verknüpft, so dass Anbietern und Nutzern ein medienbruchfreier Prozess für den An- bzw. Verkauf von Geodaten und diensten zur Verfügung gestellt werden kann. An dem Test nehmen auf Seite der Datenanbieter Vertreter des Bundes, der Länder und der Kommunen teil. Auf Seite der Datennutzer nehmen zusätzlich zu den Behörden Vertreter aus der Wirtschaft und der Wissenschaft teil. Wesentliche Anforderung an das Modellvorhaben ist die Integrationsmöglichkeit der Lösung(en) in die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE). Seite 9 von 98

Desweiteren sollen im Kontext des Modellvorhabens Vorschläge zur Beseitigung möglicher rechtlicher Hindernisse erarbeitet werden, die einer zukünftigen Umsetzung der Ergebnisse des Modellvorhabens entgegenstehen. 2.3. Erwartungen an das Modellvorhaben Hauptmotivation für die Vereinheitlichung des Lizenzierungsprozesses sind vor allem die aktuell existierenden heterogenen Rahmenbedingungen, die zu erheblichen Zeit- und Kostenaufwänden sowohl bei der Bereitstellung als auch bei der Beschaffung von Nutzungsrechten für Geodaten führen. Hierzu gehören folgende Situationen: Die Klärung und Beschaffung von Nutzungsrechten ist derzeit meist nur individuell möglich und teils für jeden einzelnen Dienst erforderlich. Nutzer, die Produkte aus verschiedenen Quellen verwenden, müssen die Lizenzbedingungen für jedes Produkt erneut juristisch prüfen lassen, da sich die Lizenzbedingungen unterscheiden. Preisstrukturen sind intransparent, eine Kostenkalkulation ist kaum möglich (und Endnutzern kaum vermittelbar). Eine Dienstenutzung mit eingeschränkten Rechten ist teilweise teurer als die herkömmliche physikalische Datenbeschaffung. Erwartungen der Partner von der Teilnahme am Modellvorhaben Die Partner haben die Möglichkeit, ihre konkreten Wünsche in die Entwicklung einheitlicher Bereitstellungs- und Nutzungsprozesse für Geoinformationen der öffentlichen Verwaltungen einzubringen. Anbieter erhalten durch ihre Teilnahme einen Einblick, in welche Richtung sich eine einheitliche Lösung entwickelt und können daraus frühzeitig Erkenntnisse für die Gestaltung ihrer Produkte ableiten. Nutzer und Anbieter haben die Möglichkeit, den Klick-Lizenzierungsprozess aktiv mitzugestalten und somit zur Entwicklung einer kosten- und zeitsparenden Vorgehensweise beizutragen, die eine Akzeptanz aller Anwenderebenen gewährleistet. Die Aussage eines Partners am Modellvorhaben beschreibt die aktuell bestehende Problematik sowie die an das Modellvorhaben geknüpften Erwartungen wie folgt: Als Wirtschaftsunternehmen, welches seit vielen Jahren geographische Informationen nutzt und erzeugt, sehen wir in dem Modellvorhaben einen großen Schritt, die seit langem bestehenden Defizite in der Erschließung und einfachen Nutzbarmachung von Geodaten zu verringern. Diese sehen wir insbesondere in der Vielfalt der anbietenden Stellen und der damit verbundenen Vielfalt an Ansprechpartnern und Lizenz- wie Nutzungsvereinbarungen. Wenn auch hier die Vereinfachung der Datensuche angesprochen wird, die nicht im Fokus des Modellvorhabens steht (vgl. Anmerkung zu Anwendungsfällen, die ein Nutzer ausführt, in Kapitel 5.1), so trifft die Nennung der daraus entstehenden Vielfalt an Lizenz- und Nutzungsvereinbarungen genau den Kern der aktuell bei vielen Nutzern bestehenden Problematik. Erwartungen der IMAGI-Arbeitsgruppe von der Durchführung des Modellvorhabens Die IMAGI-Arbeitsgruppe erwartet Testergebnisse für eine einheitliche, verwaltungsübergreifende Umsetzung eines einheitlichen und einfachen Lizenzierungsverfahrens. Insbesondere soll das Modellvorhaben zeigen, ob die zum Test bereitgestellten acht Lizenzvarianten ausreichen bzw. ob Vereinfachungen möglich sind. In diesem Zusammenhang ist folgende Fragestellung relevant: Wie können Nutzer möglichst leicht Nutzungsbedingungen identifizieren, die für sie relevant sind (inkl. Vertragsschließung online)? Seite 10 von 98

Hinsichtlich der Bepreisung von Geodaten soll sich zeigen, inwieweit sich ein Paradigmenwechsel der Preisstruktur herbeiführen lässt. Die IMAGI-Arbeitsgruppe erhofft sich an dieser Stelle, dass Partner in der Nutzerrolle Impulse zur Entwicklung einfacher Preisstrukturen geben können. 2.4. Aufbau und Zweck des Dokuments Das Dokument dient in erster Linie dazu, die Konzeption des Modellvorhabens und die Vorbereitungen zu dessen Durchführung zu dokumentieren, um zusammen mit einer Auswertung der Testergebnisse die Grundlage für die spätere Evaluierung zu bilden. Letztere wird in Form eines Abschlussberichtes zum Projektende erstellt. Zielgruppen dieses Dokumentes sind: IMAGI-ArGr Teilprojekt Modellvorhaben Partner im Modellvorhaben (Datenanbieter, Datennutzer) Implementierungspartner, die die notwendigen Implementierungsarbeiten im Vorfeld sowie auch während der Testphase durchführen (hier: Subunternehmer der GIW-K, Bewirtschafter bzw. deren Subunternehmer) andere laufende Vorhaben im Bereich Kosten- und Lizenzen Im Modellvorhaben sollen bestehende Regelungen und relevante gesetzliche Grundlagen berücksichtigt werden. Das vorliegende Dokument Modellvorhaben Lizenz- und Kostenfragen Teil 1: Feinkonzept beinhaltet daher in Kapitel 3 neben einer für das Projekt grundlegenden Betrachtung zu Geoinformationen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen zunächst eine Bestandsanalyse zu derzeit verwendeten Lizenz-, Kosten- und Abrechnungsmodellen. Im Anschluss an die Beschreibung bereits vorhandener Modelle und Vorgehensweisen werden jeweils die im Modellvorhaben zu testenden Ansätze dokumentiert. Kapitel 3.4 gibt abschließend einen Überblick über die Komponenten des Modellvorhabens in den Themenbereichen Lizenzierung, Bezahlung und Abrechnung. Es wird beschrieben, wie und in welcher Ausprägung die genannten Komponenten im Modellvorhaben verwendet werden. Kapitel 4 dokumentiert die vorbereitenden technischen Maßnahmen an den Systemen, die zur Durchführung der Testphase notwendig sind. Die Informationen bilden die Grundlage für technische Feinspezifikationen, die ggf. von den Implementierungspartnern zu erstellen sind. In Kapitel 5 werden die Anwendungsfälle und Prozesse im Modellvorhaben beschrieben. Sie bilden die strukturierte Grundlage für die Konzipierung der Fragestellungen, die mit den teilnehmenden Partnern in der Testphase erörtert werden. Kapitel 6 gibt generelle Informationen zum Ablauf des Modellvorhabens. Kapitel 7 enthält die Beschreibung der in der Testphase zu untersuchenden Anbieter- und Nutzerszenarien. Der Anhang in Kapitel 8 enthält eine Übersicht über weitere im Rahmen des Projektes erstellte Dokumente, die in eigene Dateien ausgelagert wurden, um das Feinkonzept inhaltlich nicht zu überladen. Die dort aufgeführten Dokumente sind Bestandteil des Projektergebnisses. Verweise auf referenzierte Dokumente sind in eckigen Klammern dargestellt. Die referenzierten Dokumente sind im Quellenverzeichnis in Kapitel 9 unter der entsprechenden Nummer aufgeführt. Übernommene bzw. zitierte Textpassagen sind kursiv dargestellt (falls ganze Abschnitte übernommen wurden) bzw. durch doppelte Anführungszeichen gekennzeichnet und mit der Quellenangabe versehen. Seite 11 von 98

2.5. Vorgehen und Abgrenzungen Es sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass stets zwischen der Situation bzw. Umgebung im Modellvorhaben und der Situation bzw. Umgebung im (späteren) Echtbetrieb differenziert werden muss. Das vorliegende Dokument beschreibt die Konzeption des Modellvorhabens. Im Rahmen des Modellvorhabens werden verwaltungsübergreifende Empfehlungen ausgesprochen sowie bestehende Schwierigkeiten und Hindernisse aufgezeigt. Es ist nicht davon auszugehen, dass das erprobte Lizenz- und Kostenmodell direkt nach Abschluss des Modellvorhabens operativ realisiert bzw. produktiv eingesetzt werden kann. Vielmehr obliegt es dem IMAGI, diese Empfehlungen u. a. im Verbund mit dem Lenkungsgremium GDI-DE umzusetzen. Betrachtet man daher den zeitlichen Verlauf, so wird es zwischen Modellvorhaben und Echtbetrieb eine Zwischenphase geben, in der die ausgesprochenen Empfehlungen geprüft bzw. umgesetzt werden. Abbildung 2 stellt den zeitlichen Verlauf und somit auch die Abgrenzung des Modellvorhabens zum Echtbetrieb dar. Abbildung 2 Zeitlicher Verlauf und Abgrenzung Das Modellvorhaben hat mit einer Vorbereitungsphase (Oktober 2011 März 2012) begonnen, in der u. a. das vorliegende Dokument Modellvorhaben Lizenz- und Kostenfragen Teil 1: Feinkonzept (Zwischenbericht) erstellt wurde. Ergebnis der sich anschließenden Testphase (April Oktober 2012) ist die Dokumentation der erzielten Testergebnisse. Basierend auf der nach der Testphase stattfindenden Evaluierung werden dann die Empfehlungen für den Echtbetrieb erarbeitet, die in einem Abschlussbericht bis zum 31.12.2012 zusammengefasst werden. Die Empfehlungen beziehen sich auf eine Bewertung des getesteten Lizenz-, Kosten- und Abrechnungsmodells auch im Hinblick auf andere laufende Vorhaben im Bereich Kosten und Lizenzen sowie Beobachtungen laufender Entwicklungen und politischer Vorgaben in anderen europäischen Ländern, beispielsweise hinsichtlich Open Data und Open Government. Durch das Projekt sollen Möglichkeiten, Chancen und Schwierigkeiten hinsichtlich der genannten Aspekte der Implementierung eines einfachen Lizenz-, Kosten- und Abrechnungsmodells aufgezeigt werden. Im Modellvorhaben selber kann keine Verbindlichkeit hergestellt werden. Die Entscheidung darüber, welche Modelle zukünftig in den Verwaltungsebenen des Bundes, der Länder und der Kommunen Anwendung finden, muss selbstverantwortlich getroffen werden. Seite 12 von 98

3. Ausgangssituation und Rahmenbedingungen 3.1. Geoinformationen Hinsichtlich der Bereitstellung von Geoinformationen in der Testphase des Modellvorhabens sind folgende Fragestellungen von Interesse: Wer kommt als Anbieter und Nutzer von Geoinformationen im Modellvorhaben in Frage? Welche Arten von Geoinformationen gibt es? Welche davon werden im Modellvorhaben betrachtet? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen wirken sich auf das Modellvorhaben aus? Antworten auf diese Fragestellungen werden in den nachfolgenden Unterkapiteln ausgeführt. 3.1.1 Anbieter und Nutzer von Geoinformationen Da innerhalb des Modellvorhabens einheitliche Rahmenbedingungen zur Bereitstellung staatlicher Geoinformationen getestet werden sollen, kommen als Anbieter in erster Linie Bundesbehörden, Landes- und Kommunalbehörden in Frage. Vertreter aus der Wirtschaft, der Wissenschaft sowie Nichtregierungsorganisationen (NRO) 1 sollen im Modellvorhaben ausschließlich als Nutzer auftreten. Privatpersonen werden im Modellvorhaben weder als Anbieter noch als Nutzer einbezogen. Abbildung 3 veranschaulicht die möglichen Anwendertyp-Rolle-Kombinationen für das Modellvorhaben. Anwendertyp Verwaltungsebenen Wirtschaft Wissenschaft NRO Privatperson Rolle Bund Land Kommune Anbieter X X X - - - - Nutzer X X X X X X - Abbildung 3 Anbieter und Nutzer von Geoinformationen im Modellvorhaben Anmerkung: Im späteren Echtbetrieb sind bezüglich der möglichen Anbieter-Nutzer-Kombinationen keine Einschränkungen vorgesehen. Die Anwendung www.geolizenz.org ist bereits darauf ausgerichtet, dass jeder Anwender sich entweder als Anbieter oder als Nutzer registrieren kann. 3.1.2 Klassifizierung der Geoinformationen Hinsichtlich der Art der Geoinformationen werden an dieser Stelle grundsätzliche Klassifizierungen aufgeführt, die im Modellvorhaben und/oder in diversen bestehenden Nutzungsbedingungen und Gebührenordnungen eine Rolle spielen: 1 Bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieses Dokumentes lagen keine Meldungen von NROs zur Teilnahme am Modellvorhaben vor. Daher wird mit der Testphase auch ohne NROs begonnen. Seite 13 von 98

a) Unterscheidung zwischen geldleistungspflichtigen und geldleistungsfreien Geoinformationen Da auch der Bezahl- und Abrechnungsprozess getestet werden soll, müssen sowohl geldleistungsfreie als auch geldleistungspflichtige Geoinformationen im Modellvorhaben berücksichtigt werden. Aktuell werden Geoinformationen hauptsächlich von Bundesbehörden geldleistungsfrei bereitgestellt, während Länder und Kommunen zum Teil und dies oft per Gesetz zur Erhebung von Gebühren für die Abgabe von Geodaten verpflichtet sind. Dies gilt zwar auch für einige Bundesbehörden, doch unterliegen Bundesbehörden im Vergleich zu den Ländern und Kommunen eher den gesetzlichen Grundlagen, die eine geldleistungsfreie Abgabe zulassen. In diesem Zusammenhang spielen das Umweltinformationsgesetz (UIG) [1], die INSPIRE-Richtlinie [2] sowie die daraus abgeleiteten Geodatenzugangsgesetze eine bedeutende Rolle. Das Geodatenzugangsgesetz des Bundes (GeoZG, siehe [3]) enthält bereits in seiner aktuellen Fassung die Maßgabe, dass geodatenhaltende Stellen des Bundes sich ihre Geodaten und Geodatendienste, einschließlich zugehöriger Metadaten, gegenseitig geldleistungsfrei zur Verfügung stellen, soweit deren Nutzung zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben nichtwirtschaftlicher Art erfolgt. Dies führte bereits in der Vergangenheit dazu, dass viele Bundesbehörden einen Teil ihrer Geodaten nicht nur anderen Bundesbehörden, sondern durch die Bereitstellung über Darstellungsdienste in Geoportalen der breiten Öffentlichkeit geldleistungsfrei zugänglich gemacht haben (Beispiel: Dienste in Geoportal-DE, NGDB). Durch die geplante Gesetzesänderung des GeoZG wird die Grundlage geschaffen, zukünftig INSPIRE-konforme Geodaten und Metadaten über Geodatendienste geldleistungsfrei sowohl für die kommerzielle als auch für nicht kommerzielle Nutzung zur Verfügung zu stellen, soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist oder vertragliche oder gesetzliche Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen (siehe Gesetzestext im Entwurf zur Gesetzesänderung des GeoZG [4]). Eine entsprechende Gesetzesänderung würde nur für die Geodaten des Bundes gelten. Ob und in welcher Ausgestaltung die Länder dem Beispiel des Bundes folgen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Bereits heute werden Umweltinformationen des Bundes nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3704) auch für die kommerzielle Nutzung in aller Regel geldleistungsfrei abgegeben. Geodaten nach dem GeoZG sind in der Regel Umweltinformationen, da die INSPIRE-Richtlinie ausdrücklich auf Umweltthemen abzielt und auch das GeoZG in 1 die Nutzung von Geodaten und Geodatendiensten für Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können als Gesetzesziel festschreibt. Es sei an dieser Stelle noch aufgeführt, dass auch viele Länder und Kommunen bereits jetzt Geodaten geldleistungsfrei abgeben, beispielsweise im Umweltbereich (gemäß der UIGs der jeweiligen Länder) sowie innerhalb von Initiativen zu Open Data. Weitere Details zu rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich der Bereitstellung von Geodaten sind in Kapitel 3.1.3 aufgeführt. Seite 14 von 98

b) Unterscheidung GeoZG-relevante Daten und nicht GeoZG-relevante Daten Gemäß GeoZG kann folgende Unterscheidung getroffen werden: GeoZG-relevante Daten: hierunter fallen alle Daten, die gemäß Artikel 4 (1) der INSPIRE-Richtlinie [1] bzw. der Geodatenzugangsgesetze des Bundes sowie der Länder über interoperable Geodienste bereitzustellen sind. Laut 4 (1) des GeoZG [3] sind dies folgende Daten: 1: Sie beziehen sich auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland oder auf die ausschließliche Wirtschaftszone der Bundesrepublik Deutschland gemäß Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen; 2: sie liegen in elektronischer Form vor; 3: sie sind vorhanden bei a) einer geodatenhaltenden Stelle, fallen unter ihren öffentlichen Auftrag und aa) wurden von einer geodatenhaltenden Stelle erstellt oder bb) sind bei einer solchen eingegangen oder cc) werden von dieser geodatenhaltenden Stelle verwaltet oder aktualisiert b) Dritten, denen nach 2 Absatz 2 Anschluss an die nationale Geodateninfrastruktur gewährt wird oder werden für diese bereitgehalten; 4: sie betreffen eines oder mehrere der folgenden Themen: siehe Auflistung der INSPIRE-Themen in [3]. nicht GeoZG-relevante Daten: hierunter fallen alle anderen Daten Eine Entscheidung, in welchen Fällen zukünftig GeoZG-relevante Daten bzw. nicht GeoZG-relevante Daten geldleistungspflichtig bzw. geldleistungsfrei abgegeben werden können bzw. müssen, ist abhängig von den aktuell im Entwurf befindlichen Gesetzesänderungen (siehe Kapitel 3.1.3). Für das Modellvorhaben wird ein Kostenmodell entwickelt, welches diese Unterscheidung bereits in Ansätzen berücksichtigt (siehe Kapitel 3.3.2). Anmerkung: Der Begriff GeoZG-relevant ist hier nicht identisch mit INSPIRE-konform. Bei INSPIRE-konformen Geodaten handelt es sich um GeoZG-relevante Daten, die in dem von INSPIRE geforderten Datenformat bereitgestellt werden. Die GeoZG-relevanten Daten schließen somit die INSPIRE-konformen Daten mit ein. c) Datenarten (Vektordaten, Rasterdaten, Sensordaten, Metadaten) Bei in elektronischer Form vorliegenden Geodaten handelt es sich aktuell in den meisten Fällen entweder um Vektordaten oder um Rasterdaten 2. Beide Datenarten bilden zusammen mit den zugehörigen Metadaten den Hauptbestandteil einer Geodateninfrastruktur und werden im Modellvorhaben berücksichtigt. Bei Sensordaten handelt es sich um Daten, die Systemzustände anhand von Einzelwerten oder Messreihen beschreiben. Auch Sensordaten können in eine 2 Die im GDI-DE-Leitfaden für den Aufbau und den Betrieb webbasierter Geodienste [7] aufgeführten Definitionen dieser beiden Datenarten sind dem Glossar zu entnehmen. Seite 15 von 98

Geodateninfrastruktur integriert werden, indem sie über spezielle Sensordienste bereitgestellt bzw. genutzt werden. Im Modellvorhaben werden Sensordaten nicht berücksichtigt, da sie aktuell noch nicht sehr weit verbreitet sind und die Nachfrage auf spezielle Einsatzbereiche beschränkt ist, bei denen Messdaten verarbeitet werden. Im Rahmen der Evaluierung wird jedoch geprüft, ob zukünftig auch Sensordaten über einen Klick-Lizenzierungsprozess bereitgestellt werden sollten. Die Bedeutung der Sensordaten nimmt aktuell stark zu. d) Unterscheidung zwischen Geobasisdaten und Geofachdaten Im Modellvorhaben ist eine Differenzierung nach Geobasisdaten und Geofachdaten 3 nicht vorgesehen. e) räumliche Ausdehnung / Gebietsabdeckung Bzgl. der räumlichen Ausdehnung bei staatlich bereitgestellten Geoinformationen gibt es folgende Möglichkeiten: a. deutschlandweite Abdeckung b. landesweite Abdeckung c. kommunale Abdeckung d. regionale Abdeckung e. Mehrfachabdeckung hinsichtlich b, c und d (mehrere Länder, Kommunen, Regionen in einem Datensatz) Inwieweit diese Kriterien sinnvollerweise etwa bei der Kostenfestlegung berücksichtigt werden sollten, wird im Rahmen der Evaluierung herausgearbeitet. In der Testphase des Modellvorhabens bildet die Gebietsabdeckung keine Grundlage für die Kostenfestlegung. f) Informationsdichte Die Informationsdichte wird für Raster- und Vektordaten i.d.r. unterschiedlich angegeben. Während bei Rasterdaten Pixel pro Flächeneinheit relevant sind, kann die Informationsdichte bei Vektordaten etwa durch die Anzahl der Objekte pro Flächeneinheit, der Anzahl der Koordinatenpaare oder die Datenmenge eines Transferformats in Bytes ausgedrückt werden (hier gibt es verschiedene Optionen, die ihre Vor- und Nachteile haben, jedoch ist keine ideal und uneingeschränkt objektiv). Einige existierende Kostenmodelle basieren auf einer Klassifizierung nach der Informationsdichte, z.b. die Gebührenrichtlinie der AdV [12]. Inwieweit diese Kriterien sinnvollerweise für ein einfaches einheitliches Kostenmodell berücksichtigt werden sollten, wird im Rahmen der Evaluierung herausgearbeitet. In der Testphase des Modellvorhabens bildet die Informationsdichte keine Grundlage für die Kostenfestlegung. g) Datenqualität Die Datenqualität lässt sich an Merkmalen wie Vollständigkeit, logische Konsistenz, Positionsgenauigkeit, thematische Genauigkeit und Aktualität messen. Inwieweit die Datenqualität ein sinnvolles Kriterium für ein einfaches einheitliches Kostenmodell sein könnte, wird im Rahmen der Evaluierung ermittelt. In der Testphase des Modellvorhabens bildet die Datenqualität keine Grundlage für die Kostenfestlegung. 3 Definitionen zu beiden Datenarten sind dem Glossar zu entnehmen. Seite 16 von 98

h) Informationsmenge Zur Messung der Informationsmenge können folgende Werte herangezogen werden (Quelle: Gebührenrichtlinie der AdV [12]): Flächengröße Objektanzahl (beschränkt auf Vektordaten) Pixelmenge (beschränkt auf Rasterdaten) Zeitdauer der Nutzung (etwa für den Abruf von Korrekturdaten für Positionierung und Navigation über den Satellitenpositionierungsdienst SAPOS, hier nicht relevant) Die Informationsdichte wird teilweise auch als Kriterium zur Abgrenzung der geldleistungsfreien Abgabe zur geldleistungspflichtigen Abgabe verwendet. Während die hoch auflösenden Daten geldleistungspflichtig sind, werden Daten in geringerer Auflösung (auch, wenn sie gleichen Ursprungs sind und nur in geringere Auflösung transformiert wurden) geldleistungsfrei abgegeben. In der Testphase des Modellvorhabens bildet die Datenqualität keine Grundlage für die Kostenfestlegung. i) Maßstab Geodaten können für bestimmte Maßstabsbereiche optimiert sein. Im Viewer werden diese Daten dann maßstabsabhängig dargestellt. In einigen Kostenmodellen wird nach dem Maßstab differenziert. In der Testphase des Modellvorhabens bildet der Maßstab keine Grundlage für die Kostenfestlegung. j) Art der Datenbereitstellung Gemäß Ausführung im GDI-DE Architekturkonzept 2.0 [6] erfolgt die Bereitstellung von Geodaten innerhalb der GDI-DE grundsätzlich über Dienste, die als Teil der GDI agieren. Folgende Dienste werden aufgeführt (siehe Kapitel 8 in [6]): Darstellungsdienste Darstellungsdienste sind Geodatendienste, die Geodaten für die Darstellung optimiert bereitstellen, z.b. transformiert ein Kartendienst (WMS) einen angefragten Kartenausschnitt auf eine gewünschte Bildgröße und in das gewünschte Bildformat. Darstellungsdienste gemäß Architekturkonzept sind der Web Map Service (WMS), der Web Terrain Service sowie der Web 3D Service. Im Modellvorhaben wird nur der Web Map Service (WMS) verwendet Downloaddienste Downloaddienste sind Geodatendienste zur Bereitstellung von Geodaten. Der Schwerpunkt liegt auf den Weiterverarbeitungsmöglichkeiten und der vollständigen Informationsübertragung, z.b. liefert ein Rasterdatendienst (WCS) einen angefragten Ausschnitt der Rasterdaten, skaliert diesen aber im Gegensatz zum Darstellungsdienst nicht für eine bestimmte Bildschirmauflösung. Downloaddienste gemäß Architekturkonzept sind der Web Feature Service (WFS), der Gazetteer Service (WFS-G)sowie der Web Coverage Service (WCS). Seite 17 von 98

Im Modellvorhaben werden sowohl der Web Feature Service (WFS) als auch der Web Coverage Service (WCS) verwendet 4. Suchdienste Der Katalogdienst ermöglicht den webbasierten Zugriff auf Metadaten über Geodaten, Geodatendienste und Anwendungen. Der Catalogue Service for the Web (CSW) ist der einzige Standard-Suchdienst gemäß Definition in [6]. Er wird im Modellvorhaben verwendet. Prozessdienste Prozessdienste sind Geodatendienste, die Bearbeitungsaufträge entgegennehmen und abarbeiten können. Zu den Prozessdiensten gehören Koordinatentransformationsdienste, Modelltransformationsdienste, Web-Processing Services, Route Services sowie Sensordienste. Prozessdienste werden im Modellvorhaben nicht berücksichtigt. Über ftp-download können sich Nutzer komplette Dateien (ESRI-Shapefiles, JPG, TIFF, PDF, ) vom FTP-Server des Datenanbieters auf den eigenen Rechner herunterladen. Der Dienst liefert i.d.r. nur einen Link, um einen längeren Downloadprozess zu verkürzen. Dieser Dienst ist als Ersatz für die Lieferung auf Datenträger zu verstehen. Im Modellvorhaben wird die Datenbereitstellung über ftp-download berücksichtigt, wobei dieser dort zum Download-Dienst gezählt wird. Dies wird dadurch begründet, dass ftp nach INSPIRE und GeoZG ebenso die Voraussetzungen an einen Downloaddienst erfüllt wie WFS. In der Praxis wird WFS bisher für selektiven Download und nur sehr selten eingesetzt, während der File-basierte Download über ftp weit verbreitet ist. Darüber hinaus könnten zukünftig Mehrwertdienste (sequentielle oder parallele Ausführung mehrerer einzelner Dienste zur Erlangung eines Ergebnisses einer komplexen Abfrage) interessant werden. Sie werden im Modellvorhaben jedoch nicht betrachtet. k) Aktualisierungsturnus Eine weitere Klassifizierung von Geoinformationen kann durch den Aktualisierungsturnus der Daten vorgenommen werden. Man unterscheidet dabei zwischen Echtzeit-Daten mit hoher Aktualisierungsrate im Bereich von Minuten, Stunden, Tagen (z.b. numerische Wettervorhersagen, Radardaten) Nicht-Echtzeit-Daten mit geringer Aktualisierungsrate im Bereich von Jahren (z.b. Klimazeitreihen) Datensätze ohne Aktualisierung (z.b. klimatologische Normalwerte einer definierten Periode) 4 Anmerkung: Im Geodatenzentrum des BKG/der AdV wird auch der WMS als Downloaddienst für Rasterdaten eingesetzt. Der Dienst ist grundsätzlich in der Lage, Rasterdaten wie Orthophotos oder topografische Karten in originärer Auflösung an einen Kunden bereitzustellen, wenn der Kunde den Dienst in eine Prozedur einbettet und mit den passenden Parameterwerten aufruft. Somit gelangen auch Hacker recht einfach an originäre Daten und können diese sogar legal nutzen und weiterverbreiten, wenn der geldleistungsfreie Darstellungsdienst in den Lizenzbedingungen nicht die Nutzung auf das Viewing beschränkt. Seite 18 von 98

3.1.3 Rechtliche Rahmenbedingungen Wie bereits in Kapitel 0 unter a) dargestellt, initiiert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) aufgrund der Diskussion im IMAGI eine Änderung des GeoZG, dessen Ziel es ist, die Nutzung und Weiterverwendung von Geodaten und Geodatendiensten des Bundes zukünftig geldleistungsfrei zu ermöglichen und die Nutzungsbedingungen in einer Rechtsverordnung der Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbedingungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV) zu definieren. Bislang gilt gemäß 11 GeoZG (alte Fassung) [3], dass die kommerzielle Weiterverwendung über Darstellungsdienste ausgeschlossen werden kann. Mit Änderung des GeoZG soll diese Einschränkung aufgehoben werden. In der Begründung des Referentenentwurfs [4] heißt es, die Gesetzesänderung unterstütze damit die Aktivierung des in den Geodaten der Bundesverwaltung liegenden Wertschöpfungspotenzials, indem sie beispielsweise Unternehmen die Möglichkeit bietet, auf der Grundlage der Geodaten der öffentlichen Verwaltung Geschäftsmodelle aufzusetzen. Darüber hinaus diene sie dem Abbau von Bürokratie, indem die Nutzungsbedingungen auch für die Weiterverwendung der Geodaten im Sinne des IWG einheitlich und verbindlich geregelt werden. Ein Abschluss von individuellen Lizenzverträgen wäre damit hinfällig (siehe auch Anmerkungen zur GeoNutzV in Kapitel 3.2.1.3.1). Ferner entbindet die Geldleistungsfreiheit die geodatenhaltenden Stellen von der Verpflichtung, für die Abwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs entsprechende Programme einzusetzen oder verfügbare Plattformen zu nutzen. Die Gesetzesänderung wird bedeuten, dass alle Geodaten und Geodatendienste des Bundes, einschließlich zugehöriger Metadaten, die einem der 34 INSPIRE-Themen (siehe INSPIRE- Richtlinie [1], Anhang I, II und III) zugeordnet werden können, nicht nur anderen Bundesbehörden, sondern generell allen Behörden sowie der gesamten Öffentlichkeit geldleistungsfrei (über INSPIRE-konforme Dienste in einem INSPIRE-konformen-Datenmodell) zur Verfügung gestellt werden müssten, soweit durch besondere Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist oder vertragliche oder gesetzliche Rechte Dritter dem nicht entgegenstehen (Wortlaut in 11 Absatz 2 GeoZG (neue Fassung)). Diese Einschränkung stellt sicher, dass die geforderte Geldleistungsfreiheit nicht in Konflikt mit speziellen Rechtsnormen gerät, mit denen die geodatenhaltenden Stellen zur Erhebung von Geldleistungen beispielsweise zur Refinanzierung der Herstellungskosten für die Erfassung und das Führen umfangreicher Geodatenbestände verpflichtet sind. Sie stellt zudem klar, dass Rechte Dritter bezogen auf Geodaten und Geodatendienste, einschließlich zugehöriger Metadaten, durch die Regelungen des GeoZG nicht berührt werden. Ein Beispiel einer solchen besonderen Rechtsvorschrift ist das Gesetz über den Deutschen Wetterdienst (DWD-Gesetz, [5]). Diese Regelung hat Vorrang vor dem geänderten GeoZG. Das GeoZG-Änderungsgesetz lässt zu, dass zusätzliche / ergänzende Dienste 5, die nicht INSPIRE-konform sind, wie bisher gegen Entgelt abgegeben werden können [4]. Zudem heißt es in Teil B der Begründung: Das Ziel der Regelung nach 11 Absatz 1 GeoZG (n. F.) wird erreicht, wenn je ein Geodatendienst nach 6 Absatz 1 Nr. 1 bis 4 GeoZG (a. F.) bereitgestellt wird, mittels dessen die Geodaten geldleistungsfrei über das Geoportal nach 9 Absatz 2 verfügbar gemacht werden. Somit könnten für weitere Dienste (auch wenn sie INSPIRE-Themen zugeordnet werden können) Geldleistungen erhoben werden. 5 Das INSPIRE-Datenmodell ist in aller Regel eine Untermenge der nationalen Daten, eine vollständige Bereitstellung der nationalen Daten über INSPIRE-konforme Dienste ist somit nicht möglich. Seite 19 von 98

Für Länder und Kommunen hat die Änderung des GeoZG Bund keine Auswirkungen. Die entsprechenden Umsetzungsgesetze der INSPIRE-Richtlinie der Länder basieren alle auf einem gemeinsamen Muster 6 und sind hinsichtlich der Erhebung von Geldleistungen offener gefasst als das GeoZG Bund in der aktuellen (alten) Fassung. Sie ermöglichen das Erteilen von Lizenzen und die Forderung von Geldleistungen i.d.r. für Downloaddienste sowie für Darstellungsdienste, die über eine reine Anzeigemöglichkeit hinausgehen. Lediglich Suchdienste und einfache Darstellungsdienste werden geldleistungsfrei abgegeben. Die Länder planen aktuell keine Änderung der jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Für Kommunen gelten das jeweilige Landesrecht sowie die kommunalen Regelungen. Die Änderung des GeoZG Bund bewirkt, dass eine geldleistungsfreie Nutzung von Geodaten und Geodatendiensten nicht allein innerhalb der Bundesverwaltung ermöglicht wird (wie dies bereits in 13 Absatz 4 GeoZG (alte Fassung) festgelegt war), sondern Geodaten und Geodatendienste des Bundes allgemein geldleistungsfrei genutzt werden können, insbesondere auch für die Weiterverwendung der Geodaten im Sinne des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Bereits jetzt stehen für Institutionen und Personen außerhalb der Bundesverwaltung Daten und Dienste verschiedener Behörden geldleistungsfrei zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere die Umweltdaten, deren Abgabe auch vor Änderung des GeoZG nach UIG geldleistungsfrei erfolgt (dies gilt auch für die Umweltdaten der Länder, die deren UIGs entweder auf das UIG Bund verweisen oder eigenständig den gleichen Sachverhalt regeln). 3.2. Bestandsanalyse vorhandener Modelle 3.2.1 Lizenz- und Kostenmodelle Dieses Kapitel enthält eine Zusammenstellung vorhandener Modelle und Musterbedingungen zu Lizenz- und Kostenfragen bei Geodaten und Geodatendienste. In vielen Fällen erfolgt dabei im Gegensatz zum Ansatz im Modellvorhaben keine strikte Trennung von Lizenz- und Kostenmodell. Meist sind innerhalb eines Dokumentes mehr oder weniger starke Abhängigkeiten und Vermischungen von Nutzungsbedingungen und Gebührenfestlegungen zu finden, die eine differenzierte Betrachtung und eine praktische Anwendung erschweren. Aus diesem Grund erfolgt die IST-Bestandsdokumentation ausgehend vom jeweiligen Gesamtmodell und nicht separat für das Lizenz- und das Kostenmodell. Hinsichtlich der Betrachtung der Modelle ist zwischen Musterbedingungen und sich in der Anwendung befindlichen Nutzungsbedingungen und Gebührenfestlegungen, die teilweise eine Umsetzungen der Musterbedingungen in die Praxis darstellen, zu unterscheiden. Musterbedingungen wurden in Deutschlands bislang für die einzelnen Verwaltungsebenen separat erstellt (siehe Abbildung 4). Hinsichtlich der konkreten Umsetzung von Lizenz- und Kostenmodellen wird an dieser Stelle eine repräsentative Auswahl bestehender Modelle betrachtet. Ziel ist hierbei, die Bandbreite der unterschiedlichen komplexen Ausprägungen darzustellen, die aktuell in der Praxis zu finden sind. Betrachtet werden Beispiele der Verwaltungsebenen Bund, Land und Kommune in Deutschland sowie als Beispiel anderer Länder die Lizenzmodelle in Großbritannien und Österreich. Desweiteren werden Beispiele für Nutzungsbedingungen und Gebührenordnungen in Webanwendungen aufgeführt. 6 Das gemeinsame Muster ist identisch mit dem GeoZG Bund (alte Fassung). Dieses Muster setzt die INSPIRE-Richtlinie weitgehend eins zu eins um. Die aufgeführten Regelungen sind aus INSPIRE entnommen. Das GeoZG in der neuen Fassung ergänzt diese Regelungen lediglich um den kostenfreien Austausch von Daten zwischen den Bundesbehörden. Seite 20 von 98

Eine Einordnung der in diesem Kapitel betrachteten Inhalte hinsichtlich der Verwaltungsebenen enthält Abbildung 4. Abbildung 4 Einordnung der im Feinkonzept betrachteten Modelle und Umsetzungen 7 Open Data, Open Government Data, Open Database Licence und die Creative Commons- Lizenzen werden in der Abbildung als übergeordnet dargestellt, da es sich um internationale Vorgehensweisen handelt. OpenStreetMap (OSM) wird als internationales Beispiel eines Open Data-Portals betrachtet. Die im Modellvorhaben zu testende GeoLizenz ist als verwaltungsübergreifendes Lizenzmodell analog zur Open Government Licence (UK) sowie den BEV-Nutzungsbedingungen in Österreich einzuordnen. Die in den nachfolgenden Kapiteln dargestellten Beispiele geben einen Überblick über die im Anlagedokument Existierende Lizenz- und Kostenmodelle (siehe Kapitel 8, Anlage 1) noch eingehender betrachteten Modelle und Musterbedingungen (Kapitel 3.2.1.1) sowie Beispiele aus der Praxis (Kapitel 3.2.1.2). Die jeweils charakteristischen Eigenschaften zu Lizenz- und Kostenfragen für Geodaten sind im Anlagedokument zusammengefasst. Die Auflistung beinhaltet lediglich eine Kurzdarstellung mit Nennung von Vor- und Nachteilen und Verweis auf die Quelldokumente. Im Anschluss an die Betrachtung der Modelle erfolgt ein Ausblick auf aktuelle Entwicklungen (Kapitel 3.2.1.3). 7 Anmerkung zu Abbildung 4: Die dargestellten Beispiele erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie zeigen nur einen Bruchteil der tatsächlich existierenden Modelle und Umsetzungen. Hinsichtlich der Musterbedingungen auf kommunaler Ebene wird beispielsweise das Lizenzmodell des Städte- und Gemeindebunds NRW aufgeführt, welches für die Kommunen im Bundesland NRW gilt und damit lediglich 1/16 der kommunalen Musterbedingungen ausmacht. Bei den konkreten Umsetzungen in der Praxis ist die Anzahl der existierenden Richtlinien noch viel größer. Hier hat jedes Bundesland eigene Regelungen. Auf kommunaler Ebene ist die Anzahl noch viel höher (man bedenke, dass die Anzahl der Kommunen in Deutschland zwischen 11.000 und 12.000 liegt). Seite 21 von 98

3.2.1.1 Philosophien und Musterbedingungen Philosophien und Musterbedingungen (siehe auch Kapitel 1.1 im Anlagedokument) Internationale Philosophien und Musterbedingungen Open Data, Open Government Data Open Data ist eine Philosophie und Praxis, die auf der Grundidee beruht, dass vorteilhafte Entwicklungen eingeleitet werden, wenn Daten für jedermann frei zugänglich gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Abwesenheit von Urheberrechten, Patenten oder anderen Kontrollmechanismen. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/open_data Open Data zeichnet sich als Trend im Geoinformationswesen ab. Die zahlreichen in letzter Zeit entstandenen Open Data Initiativen belegen dies. Open Government Data (OGD) bezeichnet Datenbestände des öffentlichen Sektors, die im Interesse der Allgemeinheit der Gesellschaft ohne jedwede Einschränkung zur freien Nutzung, zur Weiterverbreitung und zur freien Weiterverwendung frei zugänglich gemacht werden [18]. Vorteile: Transparenz: Freier Zugang zu Daten fördert bei Bürgern die Akzeptanz der Verwaltungstätigkeit (Forderung: öffentliche Gelder haben die Generierung der Daten erst ermöglicht, also müssen sie auch öffentlich zugänglich sein). Innovation: Offen zugängliche Behördendaten können von Firmen und Privatpersonen zur Realisierung neuer Dienstleistungen und damit zur Wertschöpfung genutzt werden. Einsparpotenzial: Alle könnten sich an den aufwändigen Tätigkeiten der Bereinigung und Veredelung der Daten beteiligen (der informationstechnologische Fortschritt würde den einfachen Zugang und die Nutzung der Daten ohne größeren betrieblichen Aufwand ermöglichen). Nachteile: Gefahr von Fehlinterpretationen und Missbrauch der Daten Ohne ein Vertragsverhältnis zwischen Datenbereitsteller und Nutzer ist die Nachhaltigkeit der Datenbereitstellung und -pflege nicht gewährleistet, falls keine andere belastbare Grundlage (z.b. Gesetz) zur Herstellung und Pflege der Daten besteht. Kapitel 3.2.1.3 enthält eine Übersicht über aktuelle Aktivitäten bzgl. Open Government Data in Deutschland sowie anderen europäischen Ländern. Creative Commons Creative Commons (CC) ist eine 2001 gegründete gemeinnützige Organisation, die in Form vorgefertigter Lizenzverträge eine Hilfestellung für die Veröffentlichung und Verbreitung digitaler Medieninhalte anbietet. CC bietet sechs verschiedene Standard-Lizenzverträge an, die bei der Verbreitung kreativer Inhalte genutzt werden können, um die rechtlichen Bedingungen festzulegen: by: by-sa: Namensnennung Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen Seite 22 von 98

Philosophien und Musterbedingungen (siehe auch Kapitel 1.1 im Anlagedokument) by-nd: Namensnennung, keine Bearbeitung by-nc: Namensnennung, nicht kommerziell by-nc-sa: Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen by-nc-nd: Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung Einige Lizenzmodelle für Geodaten basieren auf den CC-Lizenzen. Vorteile: Urheberrecht bleibt erhalten Einzelverhandlungen bleiben möglich Große Verbreitung Nachteile: Verständlichkeit: Die Kurzfassungen der Lizenzen reichen nicht unbedingt aus, um genau zu verstehen, was erlaubt ist. Der Nutzer muss dann die Langfassung lesen, die möglicherweise fachlich zu schwierig ist. Verträglichkeit: Neue, abgewandelte Werke müssen unter derselben Lizenz wie das ursprüngliche Werk veröffentlicht werden. Dies ist problematisch bei der Kombination von Werken, die unter verschiedenen Lizenzen stehen. Als namhaftes Projekt im Geo-IT-Umfeld steigt OpenStreetMap (OSM) von der CC-by-sa auf die ODbL um (siehe http://www.openstreetmap.de/lizenzaenderung.html) Open Database Licence Open Database Lizenzen (ODbL) sind freie Datenbank-Lizenzen. Für die in entsprechend lizenzierten Datenbanken enthaltenen Inhalte können unabhängige Bedingungen festgelegt werden. Vorteile: Kombinationen von Werken, die unter verschiedenen Lizenzen stehen, können mit ODbL lizenziert werden. Nachteile: Kompliziert für den Durchschnittsanwender. Weiter Vor- und Nachteile im Zusammenhang mit der OSM-Umstellung sind unter http://wiki.openstreetmap.org/wiki/de:license_discussion aufgeführt. Nationale Musterbedingungen auf Bundesebene IMAGI- Musterbedingungen 2006 Die 2006 vom IMAGI herausgegebenen Musterbedingungen für Lieferungen und Leistungen im Geoinformationswesen des Bundes [9] regeln die Lieferung von Geodaten und zugehörigen Leistungen durch Stellen des Bundes einheitlich unabhängig davon, ob diese privat oder öffentlich-rechtlich ausgestaltet sind. Geodaten aus Ko-Investitionen im Sinne einer Public-Private-Partnership zur Marktentwicklung sind von dem Geltungsbereich ausgenommen. Vorteile: Beinhaltet erstmalig einheitliche Musterbedingungen für Liefer- Seite 23 von 98

Philosophien und Musterbedingungen (siehe auch Kapitel 1.1 im Anlagedokument) Nachteile: Nationale Musterbedingungen auf Landesebene GIW/DIHK/AdV Musterbedingungen 2008 ungen und Leistungen im Geoinformationswesen des Bundes. Umfangreiches komplexes Regelwerk (27 Seiten). Anmerkung: Es wurde von der IMAGI-Arbeitsgruppe nicht geprüft, ob diese Empfehlung des IMAGI in allen Ressorts verpflichtend eingeführt wurde. Die Musterbedingungen sind mit dem Erlass des GeoZG ohnehin anzupassen. Die 2008 veröffentlichte Musterlizenzvereinbarung zur Nutzung von Geobasis- und Geofachdaten und Geodiensten [10] ist ein Ergebnis aus dem GIW-Leitprojekt "Standardisierte Nutzung von digitalen amtlichen Geodaten für die Wirtschaft". Die aufgeführten Musterbedingungen beziehen sich auf Geobasis- und Geofachdaten und stellen eine Empfehlung an alle drei Verwaltungsebenen dar. Neben der Durchführung von Anpassungen in Form von Ergänzungen und Streichungen im Lizenztext selbst erstellen die Geodatenanbieter Anlagen, auf die im Lizenztext verwiesen wird und die die individuellen Bedingungen für den jeweiligen Vertrag vorgeben (siehe Beispielanlage [11]). Vorteile: Beinhaltet einheitliche Musterbedingungen für Lieferungen und Leistungen im Geoinformationswesen des Bundes, der Länder und der Kommunen. Entzerrung der Nutzungsbedingungen und Gebühren durch Verteilung der Inhalte auf drei Anlage-Dokumente (Daten/Dienste, Verwertung, Kosten). Gemäß einer 2008 auf der DIHK-Webseite erschienen Pressemeldung (siehe http://www.dihk.de/presse/meldungen/meldung010800) sollte dieser Vertrag flächendeckend im Bundesgebiet von allen Verwaltungen eingesetzt werden sowohl intern als auch extern. Der Vertrag wurde seinerzeit als erhebliche Erleichterung für die Wirtschaft beim Online- Abruf von Geoinformationen angesehen. Bislang ist eine flächendeckende Umsetzung allerdings nicht erfolgt. Nachteile: Viele spezielle Regelungen sind möglich, die den Vertrag relativ komplex wirken lassen. AdV Musterlizenzvereinbarung 2011 Die 2011 von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Bundesrepublik Deutschland (AdV) aktuell noch als Entwurf veröffentlichte Musterlizenzvereinbarung über die Nutzung von Geodaten und Geodiensten [12] basiert in starkem Maße auf der 2008 in Kooperation von GIW/DIHK/AdV veröffentlichten Musterlizenzvereinbarung. Sie wurde von der AdV um spezielle Belange des Vermessungswesens erweitert (z.b. neue Anlage Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGNB) ) und gilt verbindlich für Seite 24 von 98

Philosophien und Musterbedingungen (siehe auch Kapitel 1.1 im Anlagedokument) die Produkte des amtlichen Vermessungswesens. Vorteile (für das Vermessungswesen): Berücksichtigt die Belange des Vermessungswesens. Nachteile: Viele spezielle Regelungen, die den Vertrag noch immer relativ komplex machen AdV Gebührenrichtlinie In der AdV-Gebührenrichtlinie [13] werden die Angebote nach Diensteart unterschieden. Berechnungsgrundlagen bilden Informationsmenge, Flächengröße, Objektanzahl, Pixelmenge, Datenqualität und Arbeitsplatzanzahl. Die AdV-Gebührenrichtlinie gilt verbindlich für die Produkte des amtlichen Vermessungswesens und wird auch im Geodatenzentrum der Länder (angesiedelt beim BKG) angewandt. Vorteile (für das Vermessungswesen): Berücksichtigt die Belange des Vermessungswesens und unterscheidet nach Art der Geobasisdaten (AFIS mit SAPOS und Quasigeoid, ALKIS, ATKIS). Nachteile: Nationale Musterbedingungen auf kommunaler Ebene Lizenzmodell des Städte- und Gemeindebunds NRW (LM-GDIKOM) Umfangreiches Angebot an Berechnungsgrundlagen machen die Richtlinie zu einem relativ komplexen Regelwerk (25 Seiten). Das 2010 von den kommunalen Spitzenverbänden NRW veröffentlichte Lizenzmodell für kommunale Geodaten [16] enthält auf 85 Seiten Nutzungsbedingungen und Preise für Geodaten, Geodatendienste und Geoportale von Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Hinsichtlich der Kostenmodelle werden ein Volumentarifmodell und ein Pauschaltarifmodell sowie verschiedene Möglichkeiten der Rabattierung vorgeschlagen. Vorteile (für Kommunen): Beleuchtet generell alle Möglichkeiten der Bereitstellung von Geodaten. Nachteile: Sehr umfangreiches komplexes Regelwerk (85 Seiten). In erster Linie für kommunale Ebene anwendbar. 3.2.1.2 Beispiele aus der Praxis Nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die im Anlagedokument Existierende Lizenz- und Kostenmodelle (siehe Kapitel 8, Anlage 1) aufgeführten Beispiele für in der Anwendung befindliche Lizenzbedingungen und Gebührenordnungen zu Geodaten und diensten. Seite 25 von 98

Beispiele aus der Praxis (siehe auch Kapitel 1.2 im Anlagedokument) Beispiele auf Bundesebene DWD DWD-Gesetz [5], beinhaltet in 6 Vergütungen - Leistungen, für die Entgelte erhoben werden können (z.b. Leistungen für die Luftfahrt). Umweltinformationsgesetz (UIG) / UIG-Kostenverordnung (UIG-KostV) Bereits heute werden Umweltinformationen des Bundes nach dem Umweltinformationsgesetz vom 22. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3704) auch für die kommerzielle Nutzung in aller Regel geldleistungsfrei abgegeben. Die Umweltinformationskostenverordnung UIGKostV ermöglicht zwar die Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) 8, jedoch wurde von dieser Möglichkeit aus Gründen des öffentlichen Interesses oder der Billigkeit nach vorliegendem Kenntnisstand bisher kein Gebrauch gemacht. Beispiele auf Landesebene Bayern Im Geoportal Bayern werden Geodaten der Bayerischen Staatsregierung sowie verschiedener Staatsministerien, Landesämter und Städte, aber auch der Wirtschaft (wie z.b. E.ON Netz und GAF AG) angeboten. Geodatendienste sind dort mit den drei Nutzungskategorien kostenfrei (mit allen Rechten), kostenfrei für private Nutzung und kostenpflichtig versehen. Die Nutzungsbedingungen [15] enthalten pro Kategorie separate Regelungen. Bei kostenpflichtigen Diensten gelten demnach die Nutzungsbedingungen und -gebühren der jeweiligen Anbieter. LGL-BW Das Landesamt für Information und Landentwicklung Baden Württemberg (LGL BW) betreibt den LGL-Shop, über den auch Dienste (aktuell nur WebMapService WMS) zum Zwecke der Weiterverwendung bestellt werden können. Beispiele auf kommunaler Ebene Geodatenshop des Regionalverbands Ruhr Die Höhe der lt. Preistabelle ([24]) angegebenen Entgelte für die Geodatendienste (hier: WMS, WFS-G) ist abhängig von der Datenart und der Häufigkeit der Nutzung ( Klick-Entgelt ). Der Regionalverband Ruhr (RVR) betreibt als übergreifende kommunale Organisation der kreisfreien Städte des Ruhrgebietes und der sie umgebenden Kreise (insgesamt 53 Kommunen) einen Geodatenshop für die direkte Vermarktung der Geodaten der Vertriebsgemeinschaft "auf Karte". Die Lizenzbedingungen basieren auf dem Lizenzmodell der GDIKOM. Das Kostenmodell wurde von den Mitgliedern der Organisation gemeinschaftlich entwickelt, wobei die Interessen jeder Kommune berücksichtigt wurden. Die Kommunen sind gemeinsame Eigentümer der Daten und haben volles Verwertungsrecht. Sie machen etwa 95% aller Nutzer aus. An die restlichen 5% der Nutzer werden Web-Dienste derzeit ebenfalls meist geldleistungsfrei abgegeben. 8 Auszug aus dem IMAGI-Bericht zum Thema Kosten- und Lizenzfragen vom Februar 2011 [38]: Nach dem UIG und der daraufhin erlassenen UIG-KostV werden für Amtshandlungen der informationspflichtigen Stellen für die Bereitstellung von Umweltinformationen einmalig eine Gebühr von 500 nebst Auslagen erhoben. Seite 26 von 98

Beispiele aus der Praxis (siehe auch Kapitel 1.2 im Anlagedokument) Verwaltungsebenen-übergreifende Angebote Geoportal-DE Über das Geoportal selbst werden aktuell weder Lizenzen vergeben noch Gebühren erhoben. Informationen über den Herausgeber sowie über die Nutzungsbedingungen der angezeigten Layer werden nach Auswahl der Copyright -Schaltfläche angezeigt. Diese Informationen werden den Metadaten zu den Diensten entnommen. WebAtlasDE WebAtlasDE wird von der AdV als Zoomstufen-unabhängiger Präsentationsdienst auf Grundlage der verschiedenen ATKIS-DLM- Daten aus den aktuellen amtlichen Datenbeständen der Landesvermessungsbehörden aufgebaut. Beim WebAtlasDE handelt es sich um den zentralen amtlichen Geobasisdatendienst. Er deckt als bundesweit einheitlicher Internet-Stadtplan den Maßstabsbereich 1:5.000 bis 1:200.000 ab. Die technische Umsetzung erfolgt über eine Infrastructure as a Service (IaaS)-Lösung. Diese zentrale Lösung schafft die Voraussetzung, dass für einen über alle 16 Bundesländer entwickelten Geobasisdienst nur eine Lizenz nötig ist, die aktuell im Zusammenhang mit der Gebührenrichtlinie von der AdV entwickelt wird und nicht für alle Anwendungsfälle geldleistungsfrei sein wird. OSM Open Street Map (OSM) ist ein Projekt, dessen Kern eine wiki-ähnliche Datenbank mit frei nutzbaren geographischen Daten ist. Aktuell soll aufgrund rechtlicher Unsicherheiten mit der CC-BY-SA- Lizenz eine Umstellung der Lizenzierung auf die ODbL erfolgen. Beispiele aus anderen Staaten OGL (UK) Die 2010 im Vereinigten Königreich entwickelte Open Government Licence (OGL) [8] erfordert lediglich die Namensnennung des Autors und ansonsten keine weiteren Nutzungseinschränkungen. Vorteile: Sehr einfaches Lizenzmodell, umfasst 2 Seiten Verwaltungsebenen-übergreifendes Lizenzmodell Nachteil: Das Lizenzmodell erlaubt keine kommerzielle Nutzung für höher auflösende Daten ohne eine spezielle Lizenzierung. Details zur Lizenzierung von Open Data in Großbritannien enthält [39]. Lizenzmodell des Bundesamtes für Eichund Vermessungswesen Das BEV gibt Geobasisdaten (Standardprodukte) und nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten auch Geoinformationsdienste (Online Services) ab. In der aktuellen Version (2011) [14] werden dort bei der Festlegung von Standardentgelten und Nutzungsbedingungen die Vorgaben sowohl der INSPIRE- als auch der PSI-Richtlinie berücksichtigt. Vorteil: Verwaltungsebenen-übergreifendes Lizenzmodell Relativ geringe Kosten Seite 27 von 98

Beispiele aus der Praxis (siehe auch Kapitel 1.2 im Anlagedokument) Nachteile: Relativ umfangreiches komplexes Regelwerk (30 Seiten). 3.2.1.3 Status und aktuelle Entwicklungen Die aufgeführten Beispiele zeigen die Vielfältigkeit und Komplexität der aktuell genutzten Modelle. Zwar sind Bestrebungen zur Vereinheitlichung zu erkennen, doch werden Richtlinien und Musterbedingungen von unterschiedlichen Stellen entwickelt, was dazu führt, dass Verwaltungseinheiten bei Bund, Ländern und Kommunen entsprechend unterschiedliche Nutzungsbedingungen und Preisstrukturen daraus ableiten bzw. selber entwickeln. Die teilweise enge Kopplung der Nutzungsbedingungen mit der Preisbildung erschwert zusätzlich einen Vergleich der unterschiedlichen Modelle. Was die Nutzungsbedingungen anbetrifft, so zeigt sich ein vielfältiges Lizenzangebot mit unterschiedlichen Regelungen zur Nutzung von Geoinformationen der öffentlichen Hand. Nutzer aus der Wirtschaft müssen jede einzelne Regelung juristisch prüfen lassen, was zu erheblichen Lizenzierungsaufwänden führt. Hierzu sei das Beispiel Rohstoffwirtschaft aufgeführt. Informationssysteme der Rohstoffwirtschaft beinhalten Daten aus vielen unterschiedlichen Quellen und Datenbereichen, die von unterschiedlichen Stellen aus der öffentlichen Verwaltung bereitgestellt werden (siehe Abbildung 5). Die Abgabe erfolgt für jede Stelle nach deren eigenen Lizenzbedingungen: Geobasisdaten und Liegenschaftsinformationen werden von der Vermessungsverwaltung bereitgestellt, Daten zu Natur und Umwelt von der Umweltverwaltung, Daten zur Geologie von den Geologischen Diensten, etc.. Insgesamt kommen so über 10 unterschiedlichste Datenbereiche zusammen, die in sich auch nochmal in mehrere Hierarchieebenen - in einigen Bereichen bis hinunter zur Kommunalebene - untergliedert sind. Einzelne Standardisierungsansätze, wie z.b. im Bereich der Vermessung, greifen jeweils nur für einen Datenbereich und dort auch nicht für alle Angebote und Hierarchieebenen. Abbildung 5 Themen in Karten für Rohstoffunternehmen Seite 28 von 98

Hinsichtlich der Geldleistungsfreiheit ist vor allem auf Bundesebene der Open Data-Gedanke schon weiter voran geschritten, während Länder und Kommunen dem eher zurückhaltend gegenüber stehen. Dies lässt sich zum einen darauf zurückführen, dass Ländern und Kommunen Kosten durch die Erfassung, Pflege und Bereitstellung der im Rahmen ihres öffentlichen Auftrages zu erhebenden Daten entstehen, die nicht allein durch Steuergelder finanziert werden können. Zum anderen haben der Datenschutz, Geschäftsgeheimnisse und Fragen der öffentlichen Sicherheit einen starken Einfluss auf die Möglichkeiten bei der Bereitstellung von Daten der öffentlichen Hand, insbesondere bei den häufig inhaltsvolleren höher auflösenden Informationen. Was die aktuelle Situation betrifft, so lässt sich die Schlussfolgerung ziehen, dass die Nutzungsbedingungen und Gebührenfestlegungen von Bund über Länder zu Kommunen an Komplexität zunehmen. Das Angebot an geldleistungsfreien Diensten nimmt dabei gleichzeitig ab (Abbildung 6). Abbildung 6 Veränderung von Komplexität und Geldleistungsfreiheit über die Verwaltungsebenen Eine Vereinfachung der Gebührenermittlung wird aber sowohl von den Nutzern, als auch von Anbietern gefordert. Die TaskForce Pricing der GIW-Kommission hat dazu bereits im Vorfeld des Modellvorhabens aus dem Ergebnis umfangreicher Recherchen ein pauschaliertes Kostenmodell im Sinne einer einheitlichen Flatrate vorgeschlagen, welches für alle Verwaltungseinheiten im Bund, in den Ländern und in den Kommunen gleichermaßen angewendet werden kann (siehe [25]). Ein solches Preismodell wäre in der deutschen Verwaltungslandschaft ein Novum und würde deutliche Parallelen zu den international stärker werdenden Open Data Initiativen wie z.b. in Großbritannien, Österreich oder den USA aufweisen. Die Erfahrungen aus Österreich zeigen, dass von einem vereinfachten und für die Wirtschaft attraktiveren Vergütungsmodell mittelfristig eine starke Marktaktivierung zu erwarten ist. ([25]) Das von der TaskForce vorgeschlagenen Modell bildete somit eine Basis für die Entwicklung des im Modellvorhaben gewählten Ansatzes. Statt mengen- und lastabhängiger Parameter wurde im für das Modellvorhaben entwickelten Preismodell eine Abhängigkeit von der Diensteart sowie eine Unterscheidung in INSPIRE- und nicht INSPIRE-Themen gewählt (siehe Kapitel 3.3.2). Open Data zeichnet sich für bestimmte Informationsebenen als Trend auch im Geoinformationswesen ab. In Deutschland wird aktuell das Projekt Open Government durchgeführt. Der Schwerpunkt liegt derzeit auf der Bereitstellung von Daten der öffentlichen Hand zur weiteren Verwendung. Inhalt des Projektes ist die Auslegung und Anpassung der Open Data- Kriterien an die deutsche Realität. Ziel hierbei ist zunächst eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Lizenz- und Kostenmodelle. Geldleistungsfreiheit wird angestrebt, ist aber Seite 29 von 98

nicht die allein denkbare Lösung. Angesichts der Vielgestaltigkeit und Komplexität der derzeit bestehenden Modelle ist eine Vereinheitlichung schon ein großer Schritt. Auf diesem Grundgedanken basiert auch die Gesetzesänderung des GeoZG. Nähere Details zu den Bestrebungen Richtung Open Data in Deutschland sind in Kapitel 3.2.1.3.1 aufgeführt. Auch in den öffentlichen Verwaltungen vieler anderer europäischer Staaten hat sich der Open Data-Gedanke in der letzten Zeit durch die Festlegung entsprechender Nutzungsbedingungen manifestiert. Beispiele, aber auch differenzierte Betrachtungen zu Open Government Data finden sich u.a. in der Schweiz, in Österreich, Spanien, Schweden sowie in Großbritannien, wo die Open Government Licence Anwendung findet. Einige Beispiele aus anderen Ländern sind in Kapitel 3.2.1.3.2 zusammengestellt. In der 2009 veröffentlichten MICUS-Studie zur Weiterverwendung der Daten des öffentlichen Sektors (PSI) [22] wird berichtet, dass die PSI-Richtlinie 9 auf den Bereich geografische Informationen den stärksten Einfluss hatte. Es heißt dort, dass die Nationalen Kartographie- und Katasterbehörden (NMCA) von Spanien und Österreich ihre Datenvorschriften wesentlich verändert haben und beispielhafte Preis- und Lizenzierungsmodelle anbieten, die auf Weiterverwendung ausgerichtet sind. Durch die Abgabe der Geodaten über Internet-Portale oder Web-Dienste hat die Verbreitung stark zugenommen. Dennoch beklagen sich die Weiterverwender nach wie vor über restriktive Lizenzbedingungen und hohe Preise. Weitere Informationen zum Thema Open Government finden sich beispielsweise auf der Webseite der European Open Government Data Initiative (European OGDI) (siehe http://www.govdata.eu/ und http://opengovernmentdata.org/). 3.2.1.3.1 Beispiel Deutschland Projekt Open Government der Bundesregierung Das Projekt "Open Government" ist Teil des Regierungsprogramms "Vernetzte und transparente Verwaltung" vom August 2010. Mit dem Projekt werden größere Transparenz, bessere Teilhabe und verstärkte Kooperation angestrebt. Die Basis hierfür bilden offene Informationen und Daten. Der Schwerpunkt des Projekts Open Government liegt im Bereich offene Daten (Open Data), d.h. dem Bereitstellen von Daten der öffentlichen Hand zur Weiterverwendung. Durch die Verknüpfung von offenen Daten können neue Informationszusammenhänge hergestellt werden. Offene Daten verbreitern die Informationsbasis der Bürger und können so einen erheblichen Beitrag für bessere Transparenz und Teilhabe bieten. Sie können zu neuen Kooperationsformen führen, die Arbeit der Verwaltung unterstützen, und auch Grundlage für neue Geschäftsmodelle sein. Die Verwendungsmöglichkeiten offener Daten sind umso größer, je einheitlicher die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen sind. Ziel des Projektes ist es, möglichst einfache und einheitliche Kosten- und Lizenzmodelle sowie einheitliche technische Standards zu entwickeln und Ebenen-übergreifend zum Einsatz zu bringen. Hierzu werden folgende Maßnahmen durchgeführt: 9 Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, die 2006 in Form des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) in deutsches Recht umgesetzt wurde Seite 30 von 98

Drei Vereine der Netzcommunity haben unter der Schirmherrschaft des Bundesinnenministers den Wettbewerb "Apps4Deutschland" durchgeführt. Auf der Basis offener Verwaltungsdaten wurden Ideen und Applikationen entwickelt. Die Behörden aus Bund, Ländern und Kommunen haben ihre Daten unter die Lizenz CC-BY gestellt und geldleistungsfrei bereitgestellt. Das Bundesinnenministerium hat eine Forschungsstudie zu Open Government vergeben, in der vorhandene Nutzungsbestimmungen (Lizenzmodelle) und Kostenmodelle analysiert, deren Eignung für ein ebenen-übergreifendes Open-Data-Portal bewertet und Empfehlungen für die Nutzung von bestimmten Modellen für bestimmte Datensammlungen abgegeben werden. Das gleiche gilt für technische Standards. In der Studie werden auch Geodaten als einer der wichtigen Datensektoren untersucht. Ergebnisse sollen Mitte 2012 vorliegen. Das Steuerungsprojekt des IT-Planungsrates "Förderung des Open Government" zielt ebenfalls auf einheitliche rechtliche und technische Standards der offenen Daten von Bund, Ländern und Kommunen. Die Länder und Kommunen sind im Rahmen des Projektes in die Arbeiten zur Studie des BMI einbezogen. Der Entwurf zum EGovG enthält eine Regelung zur Bereitstellung von Daten. Sie sieht vor, dass die Bundesregierung eine Rechtsverordnung erlassen kann, in der einheitliche Nutzungsbedingungen für offene Verwaltungsdaten festgelegt werden. Über eine Ebenen-übergreifende Open-Government-Plattform sollen offene Daten von Bund, Ländern und Kommunen unter möglichst einfachen und einheitlichen Nutzungsund Geldleistungsbedingungen zentral zugänglich sein. Eine solche Plattform soll bis Ende 2013 online sein. Der Sachstand der Open-Government-Projekte kann unter www.daten-deutschland.de abgerufen werden (Abbildung 7). Abbildung 7 Open Government Data Deutschland Startseite www.daten-deutschland.de Seite 31 von 98

Die Fortschritte des Projektes Open Government des Regierungsprogramms sind im Projektmonitoring aufgeführt (siehe http://www.verwaltung-innovativ.de/cln_108/nn_1978620/de/regierungsprogramm/open government/umsetzungsstand/umsetzungsstand node.html? nnn=true). Änderung des Geodatenzugangsgesetzes (GeoZG) BMU als zuständiges Ressort hat auf der Basis des IMAGI-Beschlusses vom 8.2.2011 einen Gesetzentwurf zur Änderung des GeoZG erarbeitet. Die Inhalte der Gesetzesänderung wurden bereits bei Beschreibung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Kapitel 3.1.3 dargelegt. Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbedingungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV) Zur konkreten Regelung der Nutzungsbedingungen im GeoZG ist eine Verordnungsermächtigung in 14 GeoZG geplant. Die Verordnungsermächtigung wird die Möglichkeit zur Festlegung der Nutzungsbedingungen, insbesondere hinsichtlich der Nutzungsrechte, sowie zur Gewährleistung und zum Haftungsausschluss in der Rechtsverordnung umfassen. Die Verordnung zur Festlegung der Nutzungsbedingungen für die Bereitstellung von Geodaten des Bundes (GeoNutzV) wird derzeit erarbeitet. Die geplante GeoNutzV macht die Anwendung gegebenenfalls behördenspezifisch zu formulierender Lizenzbestimmungen und Lizenzverträge entbehrlich. Für den im Modellvorhaben untersuchten Lizenzierungsprozess würde dies bedeuten, dass für Geodaten des Bundes, die unter das GeoZG fallen, nicht nur keine Geldleistungen erhoben werden, sondern dass die GeoNutzV ggf. als eigene Lizenz in den Lizenzierungsprozess mit einbezogen werden müsste. Die Änderung des GeoZG ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Dokumentes in der Ressortabstimmung. Das BMU rechnet mit der Befassung im Bundestag im Herbst 2012. Die GeoNutzV soll danach in Kraft treten. Auswirkungen der GeoNutzV auf das Modellvorhaben werden im Abschlussbericht bewertet. 3.2.1.3.2 Beispiele aus anderen Ländern Beispiel Schweiz Das Thema Open Government und Open Government Data war Hauptthema auf dem 5. Nationalen egov-symposium im Juni 2011 in der Schweiz (siehe http://opendata.ch/). Dort ist man gerade dabei, ein Open Government Data Manifest [19] zu verfassen, welches Ausgangslage, Nutzen, Umsetzung, Handlungsbedarf und Verpflichtung hinsichtlich der aktiven Veröffentlichung von Behördendaten in maschinenlesbarer Form zur freien Wiederverwendung thematisiert. Verbindliche Umsetzungen sind bisher nicht bekannt. Interessant für die Vertiefung des Open Data Gedankens sind insbesondere die im Manifest aufgeführten Nutzenpotenziale hinsichtlich Transparenz, Innovation und Kosteneinsparungen, die dem deutschen Verständnis der Vorteile von Open Government entsprechen: (1) Transparenz berechtigt den Bürger dazu, zu sehen und zu verstehen. Transparenz führt zu mehr Kontrolle der Verwaltungstätigkeit durch Viele (statt nur durch das Aufsichtsorgan) und damit zu mehr Aufsicht durch die Bürger ( many eyes ). Transparenz ist ein Mindeststandard. Nur zwingende Gründe wie der Persönlichkeitsschutz berechtigen zu Ausnahmen. Seite 32 von 98

(2) Innovation stellt das zweite Nutzenpotential dar. Offen zugängliche Behördendaten können von Firmen und Privatpersonen zur Realisierung neuer Dienstleistungen genutzt werden. Nutznießer dieser neuen marktwirtschaftlichen Dienstleistungen werden nicht zuletzt die öffentlichen Institutionen selbst sein. Die Informationsgesellschaft kann es sich nicht leisten, Innovationspotential schlummern zu lassen. (3) Das dritte Nutzenpotenzial liegt in Kosteneinsparungen. Das Sammeln, Erstellen, Bereinigen, Veredeln, Kombinieren, Aufbewahren und Erschließen von Daten verursacht umfangreiche Kosten. Der informationstechnologische Fortschritt würden den einfachen Zugang und die Nutzung der Daten ohne größeren betrieblichen Aufwand ermöglichen. Damit könnten sich alle an den aufwändigen Tätigkeiten der Bereinigung und Veredelung der Daten beteiligen. Verwaltungen können es sich nicht leisten, auf das Wissen und Hilfe der Bürger zu verzichten. Auch im Schweizer Geoportal (http://map.geo.admin.ch/ ) sind INSPIRE-konforme Daten als Öffentliche Daten der Bundes Geodaten-Infrastruktur (BGDI) bereits frei verfügbar. Dort kann zu den angebotenen INSPIRE-Datensätzen direkt der WMS-Link aufgerufen werden (Abbildung 8). Beispiel Österreich Abbildung 8 Open Government Data im Schweizer Geoportal In Österreich wurde beobachtet, dass die Barriere für die Verwendung von Geoinformation eindeutig der Preis war. Einem Beitrag des VoGIS Fachforums 2011 [21] ist zu entnehmen, dass nach der Festlegung von Standardentgelten nach dem gemeinen Wert bis minimal zu den Grenzkosten für Reproduktion und Verbreitung die Nachfrage nach Geodaten stark angestiegen ist. Obwohl die Gebühren erheblich gesenkt 10 wurden, sind die Einnahmen der nationalen 10 Anmerkung: Auch nach Senkung der Preise sind die Daten in Österreich vielfach noch teurer als vergleichbare Daten der AdV. Seite 33 von 98

Kartographie- und Katasterbehörden Österreichs infolge der steigenden Nachfrage konstant geblieben. Dies wird auch durch die MICUS-Studie [22] bestätigt. Dort heißt es: Obwohl die Gebühren für bestimmte Datensätze stark reduziert wurden, ist der Gesamtumsatz des BEV aus den betreffenden Produkten mehr oder weniger stabil. Folglich hat das BEV die Weiterverwendung seiner Referenzdaten erhöht, jedoch ohne seinen Umsatzes zu minimieren. Informationen zu den Bestrebungen Richtung Open Data in Österreich finden sich u.a. auf folgenden Webseiten: Open Government Data Austria (siehe http://gov.opendata.at/site/ ) open3 Verein zur Förderung von opensociety, opengovernment und opendata (siehe http://www.open3.at/ ) Werner Hoffmann, der Autor des Beitrags mit dem Titel GDI für Jedermann und kosten darf s nix? des VoGIS Fachforums 2011 [21] beleuchtet dennoch auch kritische Forderungen und Risiken hinsichtlich Open Government Data. Als kritische Forderungen werden u.a. folgende aufgeführt (siehe Seite 31 im Beitrag [21]): Primärquellen bei Geodaten können unglaubliche Volumina haben (DGM, Luftbilder) Leichter Zugang resultiert in hohen IT-Kosten für selektiven Zugriff Dauerhaftigkeit verursacht hohe Systemkosten bei Zeitreihen von Rasterdaten oder Originaldaten Als Risiken werden u.a. folgende Punkte genannt (siehe Seiten 32 und 33 im Beitrag [21]): Da die Daten frei zugänglich sind, werden häufig (täglich) Aktualisierungen durchgeführt. Dies verursacht hohe Infrastrukturkosten wegen der Datenmengen und den komplexen Selektionsmechanismen. Verschneidungen von unterschiedlich genauen Daten können kritisch sein. Der Aufwand bei Individualberatungen erhöht sich, weil Unsicherheit geschaffen wird. Bestehende Geschäftsmodelle / Finanzierungskooperationen werden zerstört. 3.2.2 Abrechnungsmodelle Kapitel 3.2.2.1 gibt zunächst einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten, mit denen im Internet und in Online-Shops bezahlt werden kann, um zu analysieren, welche Abrechnungskomponente sich für einen Onlinebezug von Geodaten und diensten eignen würde. In Kapitel 3.2.2.2 werden vorhandene Geoshops und -portale hinsichtlich der Bezahlverfahren für Geodatendienste untersucht. Kapitel 3.2.2.3 beschreibt die Schlussfolgerungen im Hinblick auf die Anwendung der Bezahlverfahren für den Online-Erwerb. 3.2.2.1 Übersicht Bezahlverfahren Es werden sowohl traditionelle Bezahlverfahren aufgelistet, die auch aus der Offline-Welt bekannt sind, sowie Online-Bezahlverfahren, die speziell für das Internet entwickelt wurden. Detaillierte Beschreibungen zu den Verfahren mit ihren Vor- und Nachteilen sind im Anhang aufgeführt (Kapitel 8, Anhang Nummer 3). An dieser Stelle wird bereits eine erste Einschätzung Seite 34 von 98

vorgenommen, inwieweit diese Verfahren für die Bezahlung von Lizenzen bzw. Geodaten im Klick- Lizenzierungsprozess geeignet sind. 3.2.2.1.1 Traditionelle Bezahlverfahren Bezahlverfahren Vorkasse / Überweisung vor Lieferung (Prepaid) Zahlung per Nachnahme Zahlung auf Rechnung / Überweisung nach Lieferung (Postpaid) Einschätzung zur Eignung für die Integration in den Klick-Lizenzierungsprozess Der Prozess erfordert die Überwachung von Zahlungseingängen; erst nachdem die Zahlung erfolgt ist, darf die Lizenz an den Nutzer per Email gesendet werden. Dieser Mechanismus müsste im Klick-Lizenzierungsprozess implementiert werden. Die Vorauszahlung wird allgemein insbesondere von Kunden verlangt, die als wenig zahlungskräftig oder nicht zuverlässig gelten. Dieses Image trifft in Ausnahmefällen auch auf die Nutzer von Geodaten zu (das BKG gibt z.b. Daten an Kunden im Ausland nach einigen sehr unangenehmen Erfahrungen nur noch gegen Vorkasse ab). Die Vorauszahlung für den Klick-Lizenzierungsprozess sollte daher in Betracht gezogen werden. Die Übergabe der Ware erfolgt über ein Post- bzw. Logistik-Unternehmen. Dies ist bei Lizenzen und Geodaten nicht der Fall, da die Lieferung digital per E-Mail bzw. Download erfolgt. Dieses Bezahlverfahren ist für den Klick-Lizenzierungsprozess nicht anwendbar. Einschätzung: Geeignet und im Rahmen des Modellvorhabens zu evaluieren. 3.2.2.1.2 Lastschriftverfahren Im Regelfall sind beim Lastschriftverkehr mindestens zwei Kreditinstitute eingeschaltet, wobei zwischen Pull - und Push -Zahlung unterschieden wird. Bezahlverfahren Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung ( Pull -Zahlung) Lastschriftverfahren / Überweisung ( Push - Zahlung) Einschätzung zur Eignung für die Integration in den Klick- Lizenzierungsprozess Einschätzung: Geeignet und im Rahmen des Modellvorhabens zu evaluieren. Einschätzung: Geeignet und im Rahmen des Modellvorhabens zu evaluieren. 3.2.2.1.3 Bezahlsysteme über spezielle Dienstleister Bei den in Kapitel 3.2.2.1.1 und 3.2.2.1.2 genannten Verfahren sind nur Banken als Dritte an der Abwicklung der Zahlung beteiligt (abgesehen von der Nachnahme). Bei den moderneren Online- Seite 35 von 98

Zahlungsmethoden sind spezielle Vermittler beteiligt. Den Händlern entsteht hierbei eine Gebühr, die er an den Vermittler entrichten muss. Bezahlverfahren Bemerkungen / Einschätzung zur Eignung für die Integration in den Klick-Lizenzierungsprozess Kreditkartenzahlung im Internet PayPal Moneybookers giropay Vermittler: Kreditkartenorganisationen (Visa, MasterCard, ) Gebühr: 3 % bis 5 % plus eine fixe Pauschale (0,10 0,25 ) pro Transaktion Vorteile: Kreditkarten sind für den Käufer zwar nicht kostenlos (es fällt i.d.r eine Jahresgebühr an), doch in Deutschland weit verbreitet. Einschätzung: Geeignet und im Rahmen des Modellvorhabens zu evaluieren. Kunde muss im OnlineShop keine Bankverbindung oder Kreditkartennummer angeben, sondern nur die Email-Adresse, unter der sein Konto geführt wird. Vermittler: zu ebay gehörender Finanzdienstleister mit Sitz in Luxemburg Gebühr: richtet sich nach dem Umsatzvolumen des Vormonats (je höher der Umsatz, desto niedriger die Gebühren), innerhalb der EU max. 1,9 % des Betrages plus fixe Pauschale von 0,35 pro Transaktion Vorteile: sichere und bequeme Zahlungsart; Käuferschutz und Verkäuferschutz Die Homepage von PayPal (https://www.paypal-deutschland.de) enthält umfangreiche Dokumentation zu den verschiedenen Integrationsmöglichkeiten von PayPal in den eigenen Web-Shop (5 Varianten). Einschätzung: Geeignet und im Rahmen des Modellvorhabens zu evaluieren. Kunde muss zuerst Geld einzahlen, bevor er den Dienst voll nutzen kann. Die Einzahlung ist per Banküberweisung, Kreditkarte oder giropay möglich. Vermittler: E-Geld-Institut mit Firmensitz in Großbritannien Gebühr: recht hohen Gebühren, wenn der Kunde das Geld vom Moneybookers- Konto auf sein Bankkonto oder die Kreditkarte transferieren will Nachteile: Man kann nur bei Händlern einkaufen, die Moneybookers auch akzeptieren. Weltweit sind das bisher etwa 2.200. Von der Akzeptanz einer herkömmlichen Kreditkarte ist Moneybookers noch weit entfernt. Das Unternehmen zahlt keine Zinsen auf das Guthaben auf dem Konto. Einschätzung: Eher nicht geeignet für deutsche Behörden, da Firmensitz in Großbritannien. Bezahlverfahren einiger Banken der deutschen Kreditwirtschaft, das auf der Überweisung des Online-Bankings beruht. Giropay ist in andere Bezahldienste wie ClickandBuy, PayPal oder Moneybookers integriert. Vermittler: Die giropay GmbH erbringt selbst keine technischen Dienste im Zahlungsverkehr. Stattdessen werden von der Gesellschaft sogenannte Acquirer (letztlich Lizenznehmer) zertifiziert, die als eigentliche Vermittlungsstelle im Dreieck aus Bank, Kunde und Anbieter auftreten. Gebühren: Es gibt keine festen Preise, man muss bei den einzelnen Acquirern nachfragen. Vorteile: Bezahldienst ist für Kunden sicherer als eine herkömmliche Überweisung, da die eigentlichen Bankdaten in den Händen der Kunden bleiben. Giropay erspart den Nutzern das Eintragen der Angaben wie Seite 36 von 98

Bezahlverfahren Bemerkungen / Einschätzung zur Eignung für die Integration in den Klick-Lizenzierungsprozess Empfänger, Betrag oder Verwendungszweck. Diese werden automatisch in den Überweisungsträger eingetragen. Eine zusätzliche Registrierung ist nicht erforderlich. Zahlungsgarantie. Nachteile: Bisher nur vier teilnehmenden Kreditinstitute (Postbank, Sparkasse, Volks- und Raiffeisenbanken, Finanzdienstleister MLP) Einschätzung: Geeignet und im Rahmen des Modellvorhabens zu evaluieren. 3.2.2.1.4 Micropayment Micropayment-Bezahlsysteme wurden für sehr kleinteilige Beträge entwickelt (wie etwa der Download eines einzelnen Musikstücks) und zeichnen sich dadurch aus, dass Gebühren und Preis in einem günstigeren Verhältnis stehen als bei anderen Online-Bezahlverfahren. Die wichtigsten bestehenden Anbieter beschränken sich zwar nicht auf Kleinstbeträge, haben jedoch hier ihren Vorteil. Gemeinsam ist diesen Bezahlsystemen, dass sich Verbraucher nur einmal bei dem Anbieter ihrer Wahl anmelden müssen. Nur dort sind ihre Bank- oder Kreditkartendaten bekannt. Der Online- Shop bekommt diese Daten in aller Regel nicht zu sehen. Der Kunde muss die Daten nicht immer wieder eingeben und übertragen, wobei sie etwa von speziellen Schadprogrammen abgegriffen werden könnten. Bezahlverfahren Bemerkung / Einschätzung zur Eignung für die Integration in den Klick-Lizenzierungsprozess ClickandBuy (vormals Firstgate) TipiT T-Pay DHL-Checkout Google Checkout Einschätzung: Sollte als repräsentatives Beispiel aus dem Bereich Mircropayment im Rahmen des Modellvorhabens evaluiert werden. TipiT kommt vom englischen Wort für Trinkgeld - der Nutzer soll für eine Leistung das bezahlen, was sie ihm seiner Meinung nach wert war. Einschätzung: Sicher nicht geeignet für den Einsatz im Klick- Lizenzierungsprozess. Ehemaliges Zahlverfahren der Telekom, wurde am 30.09.2010 eingestellt Nicht mehr relevant Bezahldienst der Posttochter DHL Einschätzung: Proprietäres System, wird im Modellvorhaben nicht weiter untersucht. Bezahldienst von Google Einschätzung: Proprietäres System, wird im Modellvorhaben nicht weiter untersucht. 3.2.2.1.5 Bezahlen per Geldkarte Geldkarten gehören zu den Prepaid-Systemen. Generell sind sie nur für Privatpersonen von Interesse, die sich Geldkarten aufladen lassen oder in Verkaufsstellen (z. B. Tankstelle, Kiosk, Seite 37 von 98

Post, Lotto-Annahmestelle, Lebensmitteleinzelhandel oder Automat) erwerben. Zum Teil werden Lesegeräte benötigt. Sie sind für das Modellvorhaben nicht geeignet. 3.2.2.1.6 Bezahlen per Smartphone Spezielle Online-Währungen wie Bitcoin sind bislang wenig verbreitet oder auf eine bestimmte Online-Plattform beschränkt und werden daher im Modellvorhaben nicht betrachtet. 3.2.2.2 Anwendungsbeispiele Nachfolgende Tabelle enthält Beispiele aus Geoshops und Webanwendungen, hinsichtlich der Situation von Online-Bestellmöglichkeiten von Diensten und angewandte Bezahlverfahren bzw. Abrechnungskomponenten. Tabelle 1 Beispiele von Bezahlverfahren bei der Online-Bestellung von Geodiensten Anbieter / Geoshop / Webanwendung DWD Möglichkeiten zur Bestellung von Diensten über WebShop Kundenservice (mündlich / schriftlich) Bezahlverfahren / Abrechnungskomponente ClickandBuy Rechnungsstellung Geoportal Bayern E-Mail an den Kundenservice (Dienst ist zugangsgeschützt) Rechnungsstellung (einmal jährlich) LGL-Shop Württemberg Baden- telefonische Kontaktaufnahme keine Angabe Geodatenshop des Regionalverbands Ruhr telefonische Kontaktaufnahme (aktuell werden Dienste entgeltfrei abgegeben) entfällt swisstopo Webseite (Dienste werden im Warenkorb gesammelt) Kreditkarte 3.2.2.3 Fazit im Hinblick auf die Nutzung für den Online-Erwerb von Geodaten Aktuell scheint der Online-Bezug von geldleistungspflichtigen Geodiensten noch nicht sehr weit verbreitet zu sein. Laut einer 2011 durchgeführten Umfrage des Hightech-Verbands Bitkom zeigt sich folgendes Ranking hinsichtlich der meistgenutzten Bezahlverfahren beim Online Shopping allgemein (Quelle: http://www.mittelstanddirekt.de/home/zahlungsverkehr/nachrichten/die_beliebtesten_bezahlverfahr en_im_internet.html): 1. Rechnung: 42 Prozent 2. Vorkasse: 33 Prozent 3. Internet-Bezahlverfahren wie PayPal, T-Pay, ClickandBuy: 21 Prozent 4. Lastschrift: 20 Prozent 5. Nachnahme: 18 Prozent 6. Kreditkarten: 17 Prozent Für den Online-Erwerb von Geodaten scheinen daher generell folgende Bezahlverfahren geeignet (Begründung siehe Übersicht Bezahlverfahren in Kapitel 3.2.2.1): Seite 38 von 98

Vorkasse / Überweisung vor Lieferung Zahlung auf Rechnung / Überweisung nach Lieferung Lastschriftverfahren mit Einzugsermächtigung Lastschriftverfahren / Überweisung Kreditkartenzahlung PayPal Giropay ClickandBuy Hinweis: Ab dem 1.2.2014 erfolgt die Umstellung auf das einheitliche europäische Zahlungssystem SEPA (Single Euro Payments Area). Dies betrifft Überweisungen, Lastschriften und Bankkarten in allen beteiligten Ländern und somit auch die entsprechenden Online-Bezahlverfahren. Bezüglich der Nutzung von Online-Bezahlsystemen muss ein aktueller Rechtstreit beachtet werden [37], der zur Folge haben könnte, dass Anbieter von Online-Plattformen eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) benötigen, wenn sie die Einnahmen von online bestellten Waren nach Abzug einer Provision an den Verkäufer weiterleiten. Durch die ausgesprochene einstweilige Verfügung ist das Modellvorhaben nicht betroffen, da zum einen kein Abzug einer Provision erfolgt und zum anderen die Einnahmen nicht weiter verteilt werden. Auf den späteren Echtbetrieb hätte eine Bestätigung der Entscheidung im Hauptsacheverfahren nach jetziger Sachlage nur dann Auswirkungen, wenn der Betreiber der Anwendung www.geolizenz.org für das Verteilen der Entgelte an die Anbieter eine Provision verlangen würde. 3.3. Ansätze im Modellvorhaben 3.3.1 GeoLizenz GeoLizenz V1.1 11 wurde von der TaskForce GeoBusinessLizenz 12 der GIW-Kommission als klickfähige Lizenz in acht Ausprägungen entwickelt. Die Lizenz wird unter www.geolizenz.org als Webanwendung angeboten und im Rahmen des Modellvorhabens getestet. 3.3.1.1 Leitprinzipien bei der Entwicklung Ziel der Entwicklung von GeoLizenz war es, die Bedürfnisse der Wirtschaft wie auch der Verwaltung sowie die Erfordernisse der deutschen Rechtssystematik abzubilden. Entscheidende Kriterien bei der Gestaltung der Lizenz waren dabei Einfachheit im Verständnis, der Anwendung und des Erwerbs einer Lizenz. Folgende Leitprinzipien wurden zugrunde gelegt (Quelle: FAQs aus www.geolizenz.org): 11 GeoLizenz V1.1 ist die Weiterentwicklung der GeoBusinessLizenz V1.0. Die Herausnahme des Namensbestandteils Business verdeutlicht, dass sich die Anwendung www.geolizenz.org neben der Wirtschaft auch an die Nutzergruppen Wissenschaft, Verwaltung, Interessengemeinschaften sowie Private richtet. Ziel der Umbenennung ist es, eine hohe Akzeptenz der Anwendung bei allen Nutzergruppen zu erreichen. Quelle: FAQs aus www.geolizenz.org 12 Bei der TaskForce GeoBusinessLizenz handelt es sich um eine paritätisch aus Wirtschaft und Verwaltung besetzten Arbeitsgruppe mit dem Ziel, eine bundesweit einheitliche und Verwaltungseinheiten übergreifende Standard-Lizenz für das GeoBusiness zu schaffen. Seite 39 von 98

die Open Data -Philosophie, sowie Erfahrungen mit zahlreichen Lizenzmodellen aus dem nationalen und internationalen Bereich (z.b. Creative Commons), einfache, schnelle und umfassende Gewährung von Nutzungsrechten zu Geodaten, Geodatendiensten und Metadaten (kommerziell, nicht-kommerziell, öffentliche/nichtöffentliche Netzwerke, mit/ohne Weiterverarbeitung), Umsetzung auf Basis des elektronischen Geschäftsverkehrs (Klick-Lizenz), Unabhängigkeit des Lizenzmodells von Preismodellen, Zusätzlicher Regelungsbedarf (z.b. zu Datenschutz, Datenqualität etc.) wird außerhalb der Lizenz über spezifische Attribute des jeweiligen Produktes geregelt. Die aktuelle Version der GeoLizenz kann auf folgende Dienste angewendet werden: Suchdienste (CSW), Darstellungsdienste (WMS), Downloaddienste (WFS, WCS, ftp-downloaddienst). Die verschiedenen Varianten der GeoLizenz V1.1 bilden die unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten von Nutzungsrechten ab, mit denen ein Anbieter seine Produkte ausstatten kann. Die Grundvariante Ia bildet dabei die umfangreichsten Nutzugsrechte ab und entspricht damit dem Open Data -Gedanken. Besteht die Notwendigkeit, bestimmte Nutzungsrechte, z.b. auch für bestimmte Nutzergruppen einzuschränken, so kann dies über die weiteren 7 Varianten der GeoLizenz V1.1 abgebildet werden. Die acht Varianten, von denen sechs durchaus als kompatibel zu denen der Creative Commons bezeichnet werden können und zwei weitere aufgrund der deutschen Rechtsprechung und der Anforderungen der Provider aus der TaskForce ergänzt wurden, ergeben sich aus der Kombination der Nutzungsrechte wie folgt: Nutzungsrecht Ia Ib IIa IIb IIIa IIIb IVa IVb Nutzung in öffentlichen Netzwerken erlaubt X X X X - - - - Weiterverarbeitung erlaubt X X - - X X - - Kommerzielle Nutzung erlaubt X - X - X - X - *zur Definition der Begriffe siehe FAQs aus www.geolizenz.org Bei der Erarbeitung des Lizenztextes wurden bestehende Beispiele aus dem nationalen und internationalen Bereich ausgewertet. Hierunter fallen insbesondere (Quelle: FAQs aus www.geolizenz.org): die Creative Commons, Deutsche Fassung, 2010 die britische Open Government Licence V1.0 für die Verwendung von PSI Open Data Licence Terms and Conditions V1.0 des Ordnance Survey, 2010 ausgewählte Lizenzierungsbeispiele aus der Praxis (IMAGI Musterbedingungen 2006, AdV Musterlizenzvereinbarung 2009, GIW/DIHK/AdV Musterbedingungen 2008, bestehende Verträge der GIW-Leitprojekte, etc.) Band 5 der Handlungsempfehlungen der kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein- Westfalen Lizenzmodelle für Geodaten-Nutzungsbedingungen und Preise, 2010 Seite 40 von 98

Hinsichtlich der Abbildung von Erfordernissen des Rechtsregimes öffentlicher und nicht-öffentlicher Handlungsformen der staatlichen Stellen in Deutschland wurden die bestehenden Gesetzgebungen der Geodatenzugangsgesetze (GeoZGs) sowie von Umweltinformationsgesetz (UIG), Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) und Informationsfreiheitsgesetz (IFG) berücksichtigt. Desweiteren wird das Ziel verfolgt, Anforderungen von modernen Geodateninfrastrukturen abzubilden. Hierzu gehört neben technischen Anforderungen (z.b. zum elektronischen Geschäftsverkehr) an erster Stelle die Transparenz für den Nutzer. Hier stellt die GeoLizenz V1.1 ein bundesweit einheitliches Werkzeug für die Lizenzierung von Geoinformationen dar. Bei den in zweijähriger Erarbeitung durch die TaskForce GeoBusinessLizenz entstandenen Lizenztexten handelt es sich um juristisch validierte Dokumente, die im Rahmen des Modellvorhabens nicht grundsätzlich revidiert werden. Sollte sich in einzelnen Formulierungen im Rahmen der Evaluierung Anpassungsbedarf ergeben, so wird dies im Abschlussbericht dokumentiert. Weitere Details zur GeoLizenz V1.1 sind unter www.geolizenz.org sowie im Anhang zu finden. 3.3.1.2 Ablauf der Klick-Lizenzierung Der in www.geolizenz.org abgebildete Lizenzierungsprozess besteht und für den Anbieter aus o der Anbieterregistrierung, o der Produktregistrierung sowie o der Integration des Lizenzmechanismus. für den Nutzer aus o der Nutzerregistrierung, o der Lizenzanforderung sowie o ggf. der Bezahlung, falls es sich um ein geldleistungspflichtiges Produkt handelt. Sowohl die (vorgelagerte) Erstellung des Produktes als auch die (nachgelagerte) Nutzung des Produktes finden außerhalb der Anwendung statt. Eine Kontrolle, ob die Nutzung gemäß den Lizenzbedingungen erfolgt, ist durch die Anwendung www.geolizenz.org nicht vorgesehen. Hinzu kommt für beide Rollen das Angebot eines Managements der Lizenzverwaltung sowie der persönlichen Einstellungen. Dies sind: und für den Anbieter o o die Verwaltung des Produktangebotes sowie die Verwaltung der Anbietereinstellungen, um persönliche Einstellungen (Anbieterprofil) zu verändern für den Nutzer o o die Verwaltung des Produktkorbes sowie die Verwaltung der Nutzereinstellungen, um persönliche Einstellungen (Nutzerprofil) zu verändern. Abbildung 9 veranschaulicht die Abhängigkeiten der einzelnen Prozesse untereinander sowie die innerhalb der Prozesse ablaufenden Anwendungsfälle. Auf die hier verwendeten Begrifflichkeiten und Strukturierungen wird im weiteren Verlauf des Konzeptes aufgebaut (siehe Kapitel 5.2). Seite 41 von 98

Abbildung 9 Komponenten der Klick-Lizenzierung Eine Beschreibung des Lizenzierungsprozesses aus Anwendersicht enthalten die Nutzungshinweise für www.geolizenz.org ([27]). Seite 42 von 98

3.3.2 Einfaches Pauschaltarifmodell Als Ausgangspunkt im Modellvorhaben wird ein einfaches Pauschaltarifmodell zugrunde gelegt, bei dem die Erfahrungen und Anforderungen der Nutzer sowie der Länder eingebracht werden. 3.3.2.1 Grundsätze im Modellvorhaben Die Festlegung des Kostenmodells für das Modellvorhaben erfolgte nach folgenden Grundsätzen: a) Es werden einfache Pauschaltarife zugrunde gelegt. b) 1 Dienst 1 Preis c) Geldleistungen werden ausschließlich für kommerzielle Nutzung erhoben. Eine Differenzierung nach Nutzergruppen (Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft, NRO [Nicht- Regierungsorganisation], Privatperson) entfällt. d) Die Preise werden vor der Nutzung und nicht nachträglich auf Basis bestimmter Abrechnungsparameter (z.b. Klick-Anzahl, Datenmenge, Bildgröße, Umsatz, ) festgelegt. e) Im Kostenmodell wird differenziert nach Verwendung in nicht-öffentlichen bzw. öffentlichen Netzwerken bzw. kommerzieller / nicht-kommerzieller Nutzung, nicht jedoch hinsichtlich einer Nutzung mit/ohne Weiterverarbeitung. Die Verwendung wird im Prozess der GeoLizenz erfasst. f) Im Modellvorhaben wird ein geringstes Preisniveau zugrunde gelegt. In der späteren Praxis ist eine Anpassung möglich. Das Niveau wird im Rahmen der Evaluierung des Modellvorhabens bewertet. g) Im Modellvorhaben endet die Nutzungsdauer für Geodatendienste am 31.12.2012. Im Rahmen der Evaluierung wird geprüft, ob Geodatendienste für Testzwecke ggf. in einem verkürzten Nutzungszeitraum bereitgestellt werden sollten. Desweiteren sollen Möglichkeiten für einen Abschluss mit eingebauter Kündigung oder ein ähnliches Verfahren getestet werden. Dies ist wichtig ist für die Handhabung von Verträgen, bei denen keine Kosten für die Nutzer anfallen oder eine projektbezogene Daten- bzw. Dienstenutzung vorliegt. h) Mindest- bzw. Maximalentgelte sind im Modellvorhaben nicht vorgesehen, sollen aber evaluiert und ggf. empfohlen werden (z.b. 0,10 / 500,00 ). i) Im Modellvorhaben werden Kostenansätze nach speziellen Beurteilungskriterien wie z.b.: o o o Gebietsabdeckung (Bund, Land, Kommunal, regional, ) Datenquantität (eine Gruppierung nach Anzahl der Objektinformationen) Datenart (Raster / Vektor) nicht weiter differenziert, da ein einfaches Modell getestet werden soll. Die Gebietsabdeckung sagt bspw. nichts über die Qualität der Daten aus und Datenbestände werden teilweise Gebiets-übergreifend angeboten. Im Rahmen der Evaluierung sind ggf. differenzierende Empfehlungen zu entwickeln. Hinweis: Bei diesem Preismodell handelt es sich um die stark vereinfachte Ausgangssituation für den Test, welche noch nicht identisch ist mit dem in Kapitel 2.2 in Aussicht gestellten Lizenz- und Kostenmodell als Ziel des Projekts. Letzteres soll im Rahmen der Test- und Evaluierungsphase entwickelt werden. Seite 43 von 98

3.3.2.2 Dienste-Angebot im Modellvorhaben Für die Dienste im Modellvorhaben gilt die nachfolgend aufgeführte Definition in Anlehnung an gesetzliche Vorgaben (GeoZG) und das Architekturkonzept GDI-DE. Art des Dienstes Definition (nach GeoZG) Technische Umsetzung Suchdienst Darstellungsdienst Downloaddienst Suchdienste ermöglichen auf der Grundlage des Inhalts entsprechender Metadaten nach Geodaten und Geodatendiensten zu suchen und den Inhalt der Metadaten anzuzeigen. Darstellungsdienste sind Dienste, die es zumindest ermöglichen, darstellbare Geodaten anzuzeigen, in ihnen zu navigieren, sie zu vergrößern oder zu verkleinern, zu verschieben, Daten zu überlagern sowie Informationen aus Legenden und sonstige relevante Inhalte von Metadaten anzuzeigen. Dienst, der das Herunterladen und, wenn durchführbar, den direkten Zugriff auf Kopien von Geodaten ermöglicht. Gemäß Definition im GDI-DE Architekturkonzept 2.0 [6] (Kapitel 8.3) ist der Catalogue Service for the Web (CSW) der einzige Standard- Suchdienst. Darstellungsdienste gemäß GDI-DE Architekturkonzept 2.0 [6] (Kapitel 8.1) sind der Web Map Service (WMS), der Web Terrain Service sowie der Web 3D Service. Im Modellvorhaben wird nur der Web Map Service (WMS) verwendet. a) Downloaddienste gemäß GDI-DE Architekturkonzept 2.0 [6] (Kapitel 8.2) sind der Web Feature Service (WFS), der Gazetteer Service sowie der Web Coverage Service (WCS). Im Modellvorhaben werden sowohl der Web Feature Service (WFS) als auch (geplant) der Web Coverage Service (WCS) verwendet. b) ftp-download-dienst Dienst, über den sich ein Nutzer komplette Dateien (ESRI- Shapefiles, JPG, TIFF, PDF, ) vom FTP-Server des Datenanbieters auf den eigenen Rechner herunterladen kann. Der ftp-download-dienst (FTP) wird im Modellvorhaben verwendet. Anmerkung zu Suchdiensten: Suchdienste sind generell geldleistungsfrei auf allen Verwaltungsebenen. Sie unterliegen grundsätzlich keinen Nutzungsbestimmungen, dies soll aber im Modellvorhaben noch einmal evaluiert werden. Seite 44 von 98

3.3.2.3 Umsetzung des Kostenmodells Die im Modellvorhaben genannten Kostenansätze gelten grundsätzlich für die Nutzung der Geodaten / Geodatendienste im Modellvorhaben also bis zum 31.12.2012. 1. Suchdienste: entgeltfrei 2. Darstellungsdienste: Datensatz kann INSPIRE-Themen zugeordnet werden: (heißt nicht, dass eine INSPIRE-konforme Abgabe erfolgen muss) Datensatz zu Themen außerhalb von INSPIRE: entgeltfrei nicht-kommerzielle Nutzung entgeltfrei kommerzielle Nutzung 3. Downloaddienste o in nicht-öffentlichen Netzwerken 0,10 * o in öffentlichen Netzwerken 50,00 ** Kostenansatz für alle Datensätze (INSPIRE-relevant oder nicht): nicht-kommerzielle Nutzung entgeltfrei kommerzielle Nutzung o in nicht-öffentlichen Netzwerken 0,10 * o in öffentlichen Netzwerken 50,00 ** * Kannbestimmung: Im Modellvorhaben wird der Datenanbieter diesen Kostenansatz wählen. Nach Abschluss des Modellvorhabens soll dem Datenanbieter freigestellt werden, ob er künftig die empfohlene oder keine Geldleistung verlangt. Die Entscheidung liegt dann im Ermessen des Datenanbieters. Im Rahmen der Evaluierung sollen Entscheidungshilfen entwickelt werden. ** Festlegung im Sinne eines geringsten Preisniveaus gemäß f) in Kapitel 3.3.2.1. Die Nutzung in öffentlichen Netzwerken ist hier mit einem Faktor 500 des Pauschaltarifes angenommen, da auf den Datenanbieter erhöhter Aufwand zukommen kann ( Google- Effekt ). Dieser Faktor wird im Rahmen der Evaluierung bewertet. Der Pauschalpreis gemäß Nr. 2 und Nr. 3 wird nur bei der Verwendung in nicht-öffentlichen Netzwerken (*)mit der Anzahl der Arbeitsplätze multipliziert (z.b. Faktor 20 für 20 Arbeitsplätze). Im Rahmen der Evaluierung wird geprüft, ob ggf. eine gestaffelte Faktorierung berechtigt ist. Im Modellvorhaben wird die Angabe zur Anzahl der Arbeitsplätze bei einer Verwendung in nichtöffentlichen Netzwerken auf 100 beschränkt (Vorgabe für den Datennutzer), um das Prinzip zu testen. 3.3.3 Abrechnungskomponente epaybl Im Modellvorhaben wird die Abrechnungskomponente epaybl eingesetzt. epaybl (E-Payment Bund-Länder) ist eine mandantenfähige Bezahlplattform, die von öffentlichen Verwaltungen zur Vereinnahmung von Online-Zahlungen benutzt wird. Sie ist die Wortmarke der ursprünglich im Rahmen von BundOnline 2005 [26] vom Zentrum für Informationsverarbeitung und Seite 45 von 98

Informationstechnik (ZIVIT) bereitgestellten zentralen Zahlungsverkehrsplattform (ZVP), die aktuell von einer Entwicklergemeinschaft bestehend aus den Bundesländern Brandenburg, Nordrhein- Westfalen und Sachsen sowie dem Bund ständig weiterentwickelt wird. Das Leistungsangebot von epaybl richtet sich an die Betreiber von Internetanwendungen wie E- Shops oder Vorgangsbearbeitungssystemen, die eine Anbindung an die zentralen Buchhaltungen des Rechnungswesens benötigen. Die Betreiber integrieren die Bezahlfunktionen direkt in ihre Web-Anwendung und wählen dabei die für ihre im Internet angebotenen Geschäftsprozesse möglichen Zahlungsarten aus. Die epayment-plattform unterstützt abhängig von der Zahlungsart die Validierung von Nutzerdaten und stellt für die weitere automatisierte Überwachung des Zahlungseingangs den unmittelbaren Anschluss an das jeweilige Abrechnungssystem zur Verfügung. Dem Kunden erlaubt epaybl, die bereitgestellten Waren oder Dienstleistungen direkt online zu bezahlen. Auch nachträgliche Bezahlvorgänge sind über eine spezielle Paypage möglich, die je nach Konfiguration die Zahlung per Überweisung, Lastschrift oder Kreditkarte unterstützt. epaybl bietet somit den Bewirtschaftern ein bequemes Zahlungsabwicklungsverfahren mit folgenden Vorteilen (siehe auch Internetpräsentation epayment - epaybl - Basisdienst einer Zahlungsverkehrsplattform für Internetpräsentationen [32]): für die Fachanwendungen entfallen aufwendige Verfahrensprüfungen Zentrale Umsetzung und Verfügbarkeit neuer Zahlungsverfahren Setup der Zahlseiten schnell und kostengünstig Verwendung eines zentral betriebenen internen Dienstes Folgende Zahlungsarten werden aktuell von epaybl unterstützt: Überweisung vor Lieferung (Vorkasse) Überweisung nach Lieferung Lastschrift mit schriftlicher Einzugsermächtigung Elektronische Einzugsermächtigung Kreditkarte Giropay (aktuell noch in der Entwicklung) Derzeit erfolgt die Ertüchtigung für den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum, um SEPA-Zahlungen (unter anderem die SEPA-Lastschrift mit Mandatsverwaltung) zu ermöglichen. epaybl besteht aus folgenden Komponenten: a) dem epaybl-kern b) den epayment-webservices für die Integration von epaybl in Webshops und Fachanwendungen mit gegenseitiger Authentifizierung c) dem Zugang über die Paypage, über die der Kunde seine Zahlungen auch außerhalb eines Webshops bzw. einer Fachanwendungen tätigen kann d) dem epayment Portal, über welches die in der Mandantenkonfiguration eingetragenen Benutzer (Bewirtschafter) die Zahlvorgänge nachverfolgen können sowie e) einer Schnittstelle zum Abrechnungssystem des Bewirtschafters f) einer Schnittstelle zur Anbindung an das Beta-93-Archiv (nur beim Bund im Einsatz) Seite 46 von 98

Zusätzlich ist auf Wunsch des Mandanten die epayment-rechnungserstellung und ein Musterwebshop für die Bewirtschafter (optional) nutzbar. In Abbildung 10 werden die Komponenten von epaybl veranschaulicht. Abbildung 10 Komponenten von epaybl 3.3.3.1 Einsatz von epaybl bei Bund, Ländern und Kommunen epaybl ist prinzipiell für alle Behörden einsetzbar, wobei jeweils die Schnittstelle zum Abrechnungssystem des Bewirtschafters (in Abbildung 10 die mit e) bezeichnete Komponente) an die spezifischen Gegebenheiten neu zu entwickeln bzw. anzupassen ist. Bislang setzen 21 Bundesbehörden (darunter das Auswärtige Amt, das Bundespresseamt, das Bundesarchiv sowie das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI)) sowie einzelne Länder (aktuell Brandenburg, NRW und Sachsen) und Kommunen (aktuell Doberschütz sowie Städte wie Dresden, Chemnitz und Zwickau) epaybl ein, die zum Teil ihre eigenen Plug-Ins für die Anbindung an Abrechnungssysteme wie SAP, MACH, KABU, Navison etc. umgesetzt haben bzw. dabei sind, diese umzusetzen. Die länderspezifischen Umsetzungen erfolgen dabei durch die epaybl-entwicklergemeinschaft. Die epaybl-version des Bundes bietet aktuell (als Plug-In) die F15Z-Schnittstelle zum Haushaltssystem des Bewirtschafters. Jede Bundesbehörde, die epaybl nutzen möchte, nutzt die F15Z-Schnittstelle, um die Einnahmen in seiner Haushaltsstelle zu verbuchen, ggf. in Verbindung mit einer Zusatzkomponente des Abrechnungssystems (beim Bundesarchiv wird z.b. der Konverter MACH-Connect für den Aufbau der Sollstellungen in MACH eingesetzt). Nähere Informationen zur Nutzung der F15Z-Schnittstelle enthalten die Verfahrensrichtlinie für die Nutzung der elektronischen Schnittstellen zum automatisierten Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen [28] sowie die Anlage 2, Satzbeschreibung der Anordnungsunterlagen zu den Schnittstellen F15/F15z [29]. Seite 47 von 98

Andere Länder haben an dieser Stelle ihre eigenen Schnittstellen (als Plug-in) entwickelt, denn die Nutzung von epaybl beim Bund und in den einzelnen Ländern unterscheidet sich (ein HKR gibt es z.b. nur beim Bund). Auch die Länder binden dann über diese eigenen Plug-Ins ihr eigenes Abrechnungssystem an. Die Schnittstelle zwischen epaybl und der Fachanwendung (in Abbildung 10 die mit b) bezeichnete Komponente) ist hingegen für alle Behörden identisch. Ablauf des Verfahrens beim Bund Beim Einsatz der Version epaybl Bund werden die über epaybl ausgelösten Annahmeanordnungen automatisiert an F15/Z und weiter an das Zahlungsüberwachungsverfahren (ZÜV als Teil des HKR-Verfahrens) geleitet, wo eine entsprechende Sollstellung auf dem jeweiligen Personenkonto der Bundeskasse aufgebaut wird. Nach Zahlung durch den Kunden auf das Konto des Bewirtschafters bei der Bundeskasse wird die Sollstellung dort ausgeglichen und nach den in der epaybl gespeicherten Angaben aus der Mandantenkonfiguration als Einnahme auf der gewünschten Haushaltsstelle gebucht. Abbildung 11 veranschaulicht grob den Ablauf.. Abbildung 11 Ablauf der Zahlung über epaybl Bund Ablauf des Verfahrens in Ländern und Kommunen Als Beispiel für den möglichen Ablauf in den Ländern sei hier die im Land Sachsen umgesetzte Lösung aufgeführt. Seite 48 von 98

Bei der für die Landesverwaltung eingesetzten Lösung epaybl Sachsen wird statt F15Z die Schnittstelle SaxMBS verwendet, über die Einnahmen aus im Abrechnungssystem KABU verbucht werden können. Details zum Verfahren mit unterschiedlichen Bezahlverfahren sind der Geschäftsprozessbeschreibung [36] zu entnehmen. Als Beispiel für den Einsatz von epaybl in Kommunen sei auf Kapitel 1.2 Darstellung für Kommunen in der Geschäftsprozessbeschreibung [36] verwiesen. 3.3.3.2 epaybl im Modellvorhaben Zunächst war angedacht, dass eine dem BMI oder BMWi nachgeordnete Bundesbehörde (etwa das BKG oder die BGR) die Bewirtschaftung im Modellvorhaben übernehmen sollte. Die Einnahmen sollten auf eine Haushaltsstelle (geeignetes Objektkonto zu Titel 119 99) verbucht werden und in der Bundeskasse verbleiben (eine Weiterverteilung an die Anbieter soll im Modellvorhaben nicht stattfinden). In der Vorbereitungsphase des Modellvorhabens hat sich gezeigt, dass eine (erstmalige) Anbindung von epaybl an die Abrechnungssysteme der Bewirtschafter bei den Bundesbehörden im geforderten Zeitrahmen nicht realisierbar war. Je nach Verfahren wären Anpassungsarbeiten erforderlich gewesen, deren Auswirkungen, Aufwände und Kosten zunächst hätten untersucht bzw. abgeschätzt werden müssen. Die Hauptproblematik bestand darin, dass eine Verbuchung von Einnahmen im Abrechnungssystem ohne vorherigen Aufbau einer Sollstellung generell nicht möglich ist. Im Normalfall wird durch das Erstellen einer Rechnung im Abrechnungssystem eine Sollstellung aufgebaut. Da im Rahmen des Lizenzierungsprozesses keine Rechnung im Abrechnungssystem erzeugt wird, müsste a) der Aufbau von Sollstellungen im Abrechnungssystem entweder manuell erfolgen oder es müsste b) eine Schnittstelle zum automatisierten Aufbau von Sollstellungen implementiert werden. Hinsichtlich a) hat sich herausgestellt, dass bei den in Frage kommenden Behörden keine Kapazitäten vorhanden sind. Erschwerend kommt hinzu, dass im Abrechnungssystem jede Buchung einzeln erfolgen muss, Sammelbuchungen (etwa einmal im Monat) sind nicht möglich. Die Umsetzung von b) erfordert nach Angaben der befragten Behörden die Durchführung von Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Ausschreibungsverfahren, wodurch eine Realisierung im Zeitraum des Modellvorhabens sehr zeitkritisch gewesen wäre. Aus diesem Grund wurde das Angebot des Freistaates Sachsen angenommen, das Modellvorhaben in der Pilotphase behelfsweise für das EG-Mitglied Bund zu unterstützen. Die Bewirtschaftung im Modellvorhaben wird somit vom epaybl Sachsen-Betreiber Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) durchgeführt. Die Details zur Umsetzung sowie zum Ablauf der Bezahlvorgänge im Lizenzierungsprozess mit epaybl Sachsen sind in Kapitel 4.2 beschrieben. Anforderungen, Aufwände und Kosten zur Verbuchung der Lizenzeinnahmen bei Bundesbehörden werden im Rahmen der Evaluierung untersucht. 3.3.3.3 Voraussetzungen für die Integration von epaybl in Web-Anwendungen Die Software epaybl ist Eigentum der epaybl-entwicklergemeinschaft. Bundesländer, die epaybl in eigenen Web-Anwendungen integrieren möchten, müssen zunächst der epaybl- Entwicklergemeinschaft beitreten. Sie können dann bereits existierende Plug-Ins verwenden oder - ggf. gemeinschaftlich mit der Entwicklergemeinschaft - ein neues Plug-In entsprechend den Anforderungen zur Anbindung an das beim Land eingesetzte Abrechnungssystem entwickeln. Seite 49 von 98

Desweiteren muss ein Mechanismus für die Verbuchung von Zahlungseingängen aus epaybl (gilt auch für alle anderen Bezahlarten eines WebShops) im Abrechnungssystem des Bewirtschafters geschaffen werden. Im Gegensatz zur Auslösung einer Bestellung aus dem Abrechnungssystem selbst, bei der eine Sollstellung aufgebaut wird, wird bei der Bezahlung über epaybl zunächst keine Sollstellung im Abrechnungssystem aufgebaut. Dies muss im Rahmen einer Kommunikation zwischen epaybl und dem Abrechnungssystem geregelt werden. epaybl generiert eine Datei mit den dazu erforderlichen Daten, die im Rahmen dieser Kommunikation vom Abrechnungssystem verarbeitet werden kann (beim Bund: F15Z-Datei oder ZÜV-Datei, im Land Sachsen: SaxMBS-Datei ). Zusätzlich müssen ggf. Rechtsanpassungen erfolgen, um bestimmte Zahlverfahren zuzulassen 13. Die Verbuchung von Zahlungseingängen aus epaybl, ohne dass zuvor Sollstellungen im Abrechnungssystem generiert wurden, ist aber ebenfalls möglich (IST-Buchungen). Der Verzicht auf Einzelannahmeanordnungen (durch Dauerannahmeanordnungen) ermöglicht Gutschriften von Buchungen, wobei lediglich ein Kassenzeichen benötigt wird. 3.3.3.4 Kosten beim Einsatz von epaybl Im Falle kostenverursachender Zahlverfahren (Zahlung per Kreditkarte oder giropay) fallen für den Bewirtschafter Gebühren an, die an den epaybl-betreiber zu entrichten sind. Im Falle epaybl Bund werden die (vom ZIVIT festgelegten) Gebühren ans ZIVIT entrichtet und von dort an den Provider (Kreditkarteninstitut) durchgereicht. Hintergrund ist, dass die Bundeskasse die Gesamtrechnung der Gebühren vom Provider zugeschickt bekommt, im Vorschuss bezahlt, dann die Summe im epayment-portal eingibt und so die Aufschlüsselung der Kosten für die Bewirtschafter durchführt. Diese "Einzelbeträge" werden dann von den jeweiligen Bewirtschaftern der Bundeskasse erstattet, wodurch das Bundeskassen-Vorschusskonto wieder ausgeglichen ist. 3.3.3.5 Fazit für den Einsatz von epaybl im Lizenzierungsprozess Es ergeben sich folgende Schlussfolgerungen für den Einsatz von epaybl im Lizenzierungsprozess: 1. Behörden, die epaybl bereits jetzt oder zukünftig für Online-Bezahlverfahren in eshops einsetzen, können epaybl ohne zusätzlichen Anpassungsaufwand an technischen Komponenten (PlugIns, Abrechnungssystem) im Lizenzierungsprozess einsetzen. Dies träfe aktuell für die 21 Bundesbehörden sowie die bereits in der Entwicklergemeinschaft vertretenen Bundesländer zu. Das Interesse an epaybl wächst. Aktuell interessieren sich lt. Aussage der Ansprechpartner von epaybl Sachsen neben den bereits in der Entwicklergemeinschaft vertretenden Bundesländern Brandenburg, NRW und Sachsen sowie dem Bund selbst sieben weitere Länder. Auch das BKG hat sich inzwischen näher mit der Nutzung von epaybl für den eigenen (neu zu gestaltenden) Geodatenshop auseinandergesetzt. Aus den umfangreichen 13 Bei der Auswahl von Zahlverfahren ist muss gewährleistet werden, dass das gewählte Verfahren von allen vor- und nachgelagerten Prozessen bedient werden kann. Insbesondere die Einbindung in das Kundenfrontend sowie die geeignete Anbindung an vorhandene Verfahren des Haushalts bzw. an ERP- Systeme muss vorher genau untersucht werden. Eine besonders große Rolle spielen dabei die Themen Datenschutz und Datensicherheit. Seite 50 von 98

Recherche-Tätigkeiten bzgl. epaybl, die im Rahmen der Suche nach einem Bewirtschafter durchgeführt wurden, hat sich ein Kontakt zum Bundesarchiv ergeben, wo aktuell bereits epaybl mit MACH an den WebShop Digitales Bildarchiv (http://www.bild.bundesarchiv.de/) angebunden ist. Inwiefern die beim Bundesarchiv eingesetzte Lösung leicht auf das BKG übertragbar ist, wird aktuell untersucht. 2. Bundesbehörden sind bereits Mitglied in der Entwicklergemeinschaft bei erstmaliger Nutzung von epaybl im Rahmen des Lizenzierungsprozesses würden einer Bundesbehörde keine Kosten für einen Mitgliedsbeitrag entstehen. 3. Die Entwicklungskosten für ein neues Plug-In auf epaybl-seite werden generell von der Organisation getragen, die die neue Entwicklung benötigt. Der Aufwand zur Entwicklung des Plug-Ins ist hierbei von Fall zu Fall unterschiedlich. Im Rahmen der Evaluierung im Modellvorhaben sollen Aufwände und Vorgehensweisen hinsichtlich eines Einsatzes bei Bundesbehörden mit MACH und SAP untersucht werden. 4. Bei Bereitstellung eines geeigneten Plug-Ins sind i.d.r. auch bei einem Ersteinsatz von epaybl keine Anpassungen am Abrechnungssystem der Behörde (bzw. des Bewirtschafters) erforderlich. In der Regel muss lediglich eine Datenschnittstelle bedient werden, über die eine Datei im passenden Format importiert werden kann. 5. Die Anwendung www.geolizenz.org muss per Webservice-Schnittstelle an epaybl angebunden werden (siehe Kapitel 4.2.7) 6. Im Modellvorhaben wird ein Bewirtschafter gewählt. Die Einnahmen werden nicht weiterverteilt. Im Rahmen der Evaluierung werden die notwendigen Schritte zur Weiterverteilung der Einnahmen untersucht. 7. epaybl ist als Abrechnungskomponente nur für Behörden nutzbar. Sollten (im späteren Echtbetrieb) als Anbieter von geldleistungspflichtigen Geodaten auch Wirtschaftsunternehmen oder andere nicht-staatliche Organisationen auftreten können, muss die Anwendung www.geolizenz.org mit zusätzlichen Bezahlverfahren ausgestattet werden. Daher werden auch die in Kapitel 3.2.2.3 aufgelisteten Bezahlverfahren im Rahmen der Evaluierung untersucht. Seite 51 von 98

3.4. Komponenten im Lizenzierungsprozess Abbildung 12 zeigt die am Lizenzierungsprozess beteiligten Komponenten. Abbildung 12 Komponenten im Umfeld Lizenz- und Kostenfragen für den Bereich Geodaten Die Komponenten werden wie folgt innerhalb des Modellvorhabens verwendet: Lizenzserver: Der Lizenzserver www.geolizenz.org ist die zentrale Komponente. Der Lizenzierungsdienst ist dabei so konzipiert ist, dass er unabhängig und autark von anderen Komponenten angesteuert werden kann (über http-verlinkung). Er bewegt sich jedoch im Kontext der anderen Komponenten und pflegt mit ihnen Kommunikationsbeziehungen oder steht in Zusammenhang mit ihnen. Im Modellvorhaben ist der Lizenzserver über die in www.geolizenz.org umgesetzte GeoLizenz in einem Klick-Lizenzierungsprozess umgesetzt. GeoShop, Geoportal Datenanbieter bieten ihre Produkte (hier: Dienste) i.d.r. über GeoShops (oder Geoportale) an. Um für den Nutzer einen einfachen und medienbruchfreien Lizenzierungsprozess zu ermöglichen, müssen die Datenanbieter ihre Produktlinks austauschen. Statt der bisherigen URL wird lediglich die im Rahmen der Dienstregistrierung vergebene URL hinterlegt, durch den nach Auswahl eines Dienstes der Lizenzserver zur Spezifikation der passenden Lizenz gestartet wird. Der Bestellvorgang wird dadurch quasi umgeleitet über den Lizenzserver. Details zu diesem Verfahren enthalten die nachfolgenden Kapitel. Geoanwendungen Hiermit sind Geoanwendungen gemeint, in denen der Nutzer den lizenzierten Dienst nutzt. Die Nutzung reicht hierbei von der reinen Anzeige des Dienstes bis hin zur Weiterverarbeitung, um daraus ein kommerzielles Produkt zu erzeugen. Diese Geoanwendungen haben aktuell keine direkte Beziehung oder Verbindung zum Lizenzserver. Es ist aber im Lizenztext gefordert, dass entweder Quellenvermerke und Seite 52 von 98

sonstige rechtliche Hinweise des Lizenzgebers (z.b. Urheberrechtsvermerk) erkennbar und in optischem Zusammenhang bei der Nutzung des Dienstes eingebunden werden oder falls der Lizenzgeber dies nicht fordert der Hinweis Nutzt unter der GeoLizenz V1.1 lizenzierte Geodaten / Geodatendienste des Lizenzgebers mit einem Link zu dem autorisierten Text dieser Lizenz an geeigneter Stelle eingebunden wird (vgl. Lizenztexte der GeoLizenz 1.1 in www.geolizenz.org). Als Sonderfall könnte eine Geoanwendung betrachtet werden, die zur Nutzung lizenzierter Dienste gemäß Lizenzbedingungen innerhalb der GDI-DE bereitgestellt werden könnte. Mit einer solchen Anwendung könnte in Verbindung mit dem Lizenzserver die Funktionalität derart konfiguriert werden, dass die jeweiligen Nutzungsbedingungen (pro Dienst) automatisch eingehalten werden. Vorteil für die Nutzer wäre, dass sie mit Hilfe der innerhalb der GDI-DE bereitgestellten Anwendung die Dienste sofort nutzen (auch: testen) könnten, sie würden dazu keine andere Geoanwendung benötigen. Entsprechende Konzepte können im Rahmen der Evaluierung näher untersucht werden. Geodatenkataloge Geodatenkataloge (wie z.b. Geodatenkatalog-DE) werden zur Suche nach Geoinformationen verwendet. Ergebnis einer Suche sind Metadaten, die auch die URL zum Dienst enthalten können. Wenn verhindert werden soll, dass die URL von Diensten, die nur über eine Lizenz bereitgestellt werden sollen, über die offene URL in den Metadaten frei zugänglich gemacht wird, muss an dieser Stelle entweder ebenfalls der Produktlink der GeoLizenz eingetragen werden oder ein Link auf die Webseite des Produktangebotes oder gar kein Link. Im Rahmen der Evaluierung wird untersucht, wie praktikabel diese Vorgehensweise ist (Wo müssen überall Anpassungen an vorhandenen Systemen/Daten erfolgen? Wie ist eine Aktualisierung an Geodatenkatalogen aus allen Verwaltungsstufen in Deutschland technisch zu lösen? Mit welchem Aufwand?). Monitoring Monitoring wird zum Test auf Verfügbarkeit verwendet. Hierbei ist a) die Verfügbarkeit des Dienstes (z.b. über Monitoring-Portale wie http://www.geomonitoring.org/) und b) die Verfügbarkeit des Lizenzservers relevant. Weiterhin kann unter Monitoring im Kontext des Lizenzierungsprozesses c) die Überwachung der Lizenzbedingungen verstanden werden. Zu a): Neben der Bereitstellung muss auch die nachhaltige Verfügbarkeit von Geodatendiensten geregelt werden, um damit die Grundlage für verlässliche Geschäftsmodelle zu schaffen. INSPIRE fordert bereits Service Levels. Der Dienstebetreiber muss die Verfügbarkeit der INSPIRE-konformen Dienste gemäß der INSPIRE-SLAs gewährleisten. Für alle anderen Dienste sollte der Anbieter aus o.g. Gründen ebenfalls Service Levels definieren und entsprechende Angaben zur Verfügbarkeit in seiner Produktbeschreibung (Metadaten) spezifizieren.. Einen entsprechenden Passus enthält auch der Lizenztext der GeoLizenz: Für die unter dieser Lizenz bereitgestellten Geodaten und Geodatendienste gelten in Bezug auf deren Verfügbarkeit und deren Qualität die durch den Lizenzgeber in Produktbeschreibungen oder ähnlichem zugewiesenen Spezifikationen und Qualitätsmerkmale. Es ist somit erforderlich, dass der Nutzer beim Erstellen der Lizenz einen Zugang (online) zu den Produktbeschreibungen hat, um die (für ihn wichtige) Zusicherung hinsichtlich der Verfügbarkeit zu kennen. Die Kenntnis über die Verfügbarkeit des Dienstes ist für den Nutzer ein wesentliches Kriterium zur Beurteilung, ob der Dienst für die beabsichtigten Zwecke verwendbar ist oder nicht. Im Rahmen des Tests wird untersucht, in welcher Form der Online-Zugriff auf die Produktbeschreibungen gewährleistet werden kann. Seite 53 von 98

Zu b): Eine Hoch-Verfügbarkeit des Lizenzservers ist nicht zwingend notwendig und bisher auch noch in keiner Weise geregelt. Die Lizenz wird einmal beschafft (dazu muss der Lizenzserver natürlich verfügbar sein), eine anschließende Kontrolle der tatsächlichen Nutzung des Dienstes erfolgt nicht. Zu c): Eine Kontrolle hinsichtlich Einhaltung der Nutzungsbedingungen durch den Lizenzserver ist aktuell nicht vorgesehen. Auch erfolgt keine Authentifizierung der Nutzer beim Zugriff auf die Dienste. Die eigentliche Dienstenutzung erfolgt somit losgelöst vom Lizenzserver. Die Notwendigkeit einer Überwachung der Lizenzbedingungen ist zu evaluieren. Autorisierungs- und Authentifizierungskomponenten Der Lizenzserver versteht sich nicht selber als Authentifizierungskomponente, sondern soll Schnittstellen zu vorhandenen Authentifizierungskomponenten anbieten. Eine Schnittstelle zur Authentifizierungskomponente der GDI-DE kann bei Bedarf hergestellt werden. Zahlungsverkehrsplattform (ZVP) Als ZVP wird im Modellvorhaben die im Land Sachsen betriebene epayment-plattform epaybl Sachsen eingesetzt (siehe Kapitel 4.2.1). Bundeskasse / Landeskassen Die Bundeskassen und Landeskassen haben keine direkte Verbindung zum Lizenzserver, sondern sind über die ZVP (epaybl) an den Lizenzierungsprozess angebunden (siehe Abbildung 15 in Kapitel 4.2.1). Im Modellvorhaben erfolgt die Bewirtschaftung durch den SID. Hinsichtlich des Verbleibs der Einnahmen wurde vereinbart, diese zunächst auf das Projektkonto beim SID zu buchen und zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden, ob und wie sie weiterverteilt werden. Grundsätzlich sind zwei Szenarien denkbar: a) Die Einnahmen werden, wie ursprünglich vorgesehen, der Bundeskasse zugeschlagen. Hier muss im Vorfeld geklärt werden, wie dies technisch und rechtlich ablaufen würde. b) Die Einnahmen verbleiben ganz oder teilweise als Aufwandsentschädigung beim SID. Auch hier ist zu klären, ob dies rechtlich möglich ist. Eine diesbzgl. Entscheidung muss von der ArGr im weiteren Verlauf des Modellvorhabens getroffen werden. Hinsichtlich des Einsatzes von epaybl im späteren Echtbetrieb ist zu evaluieren, wie die Bewirtschaftung erfolgen kann (ein oder mehrere Bewirtschafter). Seite 54 von 98

4. Vorbereitung des Modellvorhabens Dieses Kapitel dokumentiert die notwendigen implementierungstechnischen Vorbereitungen zur Verwendung der in Kapitel 3.4 aufgeführten Komponenten im Modellvorhaben. Die hier beschriebenen Tätigkeiten betreffen den Lizenzserver sowie die Zahlungsverkehrsplattform. Neben der Anpassung des Kostenmodells in der Anwendung www.geolizenz.org (Kapitel 4.1) werden die notwendigen Tätigkeiten zur Anbindung der in Kapitel 3.3.3 beschriebenen Abrechnungskomponente epaybl in den Lizenzierungsprozess aufgeführt (Kapitel 4.2). Erste Überlegungen hinsichtlich der geforderten Anbindung des Lizenzierungsprozesses an die Autorisierungs- und Authentifizierungskomponente der GDI-DE werden ebenfalls aufgeführt (Kapitel 4.3). Die Komponenten Geoportal, GeoShop sowie Geodatenkataloge spielen dagegen erst beim eigentlichen Lizenzierungsprozess eine Rolle. Vorbereitende Tätigkeiten sind für diese Komponenten nicht erforderlich. Die aktuell noch nicht vorhandenen Komponenten Monitoring (hier: Fall c) aus Beschreibung in Kapitel 3.4) und Geoanwendungen (hier: nur Spezialfall Geoanwendung als GDI-DE-Komponente, normale Geoanwendungen liegen komplett außerhalb der im Projekt betrachteten Anwendungsfälle) werden erst im Rahmen der Evaluierung betrachtet. Abbildung 13 veranschaulicht die Komponenten im Kontext des Modellvorhabens. Abbildung 13 Komponenten im Kontext des Modellvorhabens Seite 55 von 98

4.1. Integration des Lizenz- und Kostenmodells Das von der GIW TaskForce Lizenz entwickelte Lizenzmodell GeoLizenz wurde bereits vor Beginn des Modellvorhabens in der Anwendung www.geolizenz.org als Klicklizenzierungsprozess umgesetzt. Diesbezüglich sind keine weiteren Tätigkeiten erforderlich. Der aktuelle Stand bildet die Grundlage für die Testphase, die Beschreibung der Anwendungsfälle und Prozesse in Kapitel 5 basiert darauf. Das im Rahmen des Modellvorhabens entwickelte Kostenmodell wurde ebenfalls bereits in den Klicklizenzierungsprozess integriert. Abbildung 14 stellt die bei der Umsetzung des Kostenmodells aus Kapitel 3.3.2 berücksichtigten Fälle dar. Abbildung 14 Umsetzung des Kostenmodells im Modellvorhaben Anmerkung zur Durchführung weiterer Änderungen: Hinsichtlich des Kostenmodells sind viele Konventionen getroffen worden, die ein hohes Diskussionspotenzial enthalten. Es besteht aus Sicht der ArGr der Wunsch, dass sich die Teilnehmer auf das Modell einlassen und Erfahrungen und Meinungen aufnehmen, die dann im Rahmen der Evaluierung ausgewertet werden. Vorschläge zur Änderung des Kostenmodells und der Anwendung www.geolizenz.org werden auch im Vorfeld der Testdurchführung bereits entgegen genommen. Im Rahmen der Testdurchführung werden dann konkrete Anforderungen zu Verbesserungen und Anpassungen aufgenommen. Es wird dann eine gemeinsame Entscheidung getroffen, inwieweit Modelle und Anwendung noch während der Testphase an die Bedürfnisse angepasst werden. Die Aufwände zur Entwicklung wurden von der GIW-K übernommen, die als Subunternehmen die Fa. e-strict mit den Implementierungsarbeiten beauftragt hat. Seite 56 von 98

4.2. Integration von epaybl Dieses Kapitel beschreibt Ablauf und anfallende Aufgaben, die zur Integration von epaybl in den Lizenzierungsprozess erforderlich sind. 4.2.1 Überblick über die Nutzung von epaybl im Modellvorhaben Abbildung 15 veranschaulicht grob das Zusammenspiel von epaybl mit der Anwendung www.geolizenz.org und dem Abrechnungssystem des Bewirtschafters. Abbildung 15 Nutzung von epaybl im Modellvorhaben Über die Anwendung www.geolizenz.org und die PayPage von epaybl spezifiziert der Anbieter im Rahmen der Dienstregistrierung die möglichen Zahlverfahren zum Erwerb der Lizenz. Es wurde festgelegt, dass im Modellvorhaben nur die beiden Zahlungsarten Überweisung nach Lieferung und Elektronische Lastschrift verwendet werden. Alle anderen Zahlverfahren bedürfen weiterer Prozesse wie Vertragsmanagement oder Überwachung von Zahlungseingängen, die im Modellvorhaben nicht berücksichtigt werden. Da sowohl die möglichen Zahlverfahren als auch der Bewirtschafter schon feststeht, hat der Anbieter an dieser Stelle keine Wahlmöglichkeit. Der Nutzer kann im Rahmen des Bestellvorgangs die Zahlungsart auswählen und bezahlt das Entgelt für die Lizenz. Das Entgelt geht dann auf dem Konto des Bewirtschafters ein. Die Steuerung des Ablaufs erfolgt aus der Anwendung www.geolizenz.org durch Aufrufe von Webservices, die über eine entsprechende Schnittstelle von epaybl bereitgestellt werden, sowie durch die Einbindung der PayPage. Kapitel 4.2.7 enthält dazu weitere Details. Alle Einnahmen aus dem Modellvorhaben verbleiben beim Bewirtschafter. Die Implementierung einer Weiterverteilung an andere Behörden erfolgt im Rahmen des Modellvorhabens nicht. Anmerkungen zum Verbleib der Einnahmen nach Abschluss des Modellvorhabens wurden bereits in Kapitel 3.4 unter dem Punkt Bundeskasse / Landeskassen aufgeführt. Seite 57 von 98

Im späteren Echtbetrieb muss eine Weiterverteilung an die echten Empfänger der Einnahmen (Anbieter) erfolgen. Diesbezügliche Untersuchungen werden im Rahmen der Evaluierung durchgeführt. Die gesamte Verantwortung für die Geschäftsvorfälle liegt beim Bewirtschafter. Über das von epaybl bereitgestellte Portal kann dieser alle Finanztransaktionen nachverfolgen. Über die Schnittstelle zum Abrechnungssystem des Bewirtschafters werden die Einnahmen im Abrechnungssystem des Bewirtschafters verbucht. Details hierzu enthält Kapitel 4.2.6. 4.2.2 Kommunikationswege GeoLizenz Bezahlmodul Sachsen Nachfolgende Abbildung stellt den Ablauf eines Bezahlvorgangs mit dem im Modellvorhaben eingesetzten Bezahlmodul Sachsen aus technischer Sicht dar. Abbildung 16 Kommunikationswege GeoLizenz Bezahlmodul Sachsen Anmerkung: Die Integration des Bezahlmoduls in die Anwendung www.geolizenz.org befindet sich aktuell in der Umsetzung, auf weitere Beschreibungen wird daher an dieser Stelle verzichtet. 4.2.3 Abschätzung Anzahl Zahlungsvorgänge im Modellvorhaben Zunächst erfolgt eine Hochrechnung, wie viele Einzelbuchungen im Modellvorhaben voraussichtlich anfallen werden. Diese Zahl kann als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden, wenn verschiedene Realisierungsmöglichkeiten im Rahmen der Anbindung an das Abrechnungssystem beim Bewirtschafter zur Auswahl stehen. Die voraussichtliche Anzahl der im Modellvorhaben durchzuführenden Buchungen kann wie folgt abgeschätzt werden: Seite 58 von 98

Insgesamt nehmen 16 Anbieter aus den drei behördlichen Verwaltungsstufen (Bund, Land, Kommunen) am Modellvorhaben teil (siehe auch Auflistung in Kapitel 7.1). Annahme: jeder Partner stellt im Schnitt 10 Produkte bereit = 160 Produkte Diese Annahme beruht auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokumentes eingegangenen Rückmeldungen zum Diensteangebot (es wurden insgesamt 100 Dienste von 16 Organisationen gemeldet) und der Annahme, dass im Laufe des Modellverfahrens noch weitere Dienste hinzukommen. Im Modellvorhaben werden ausschließlich kommerziell genutzte Produkte geldleistungspflichtig abgegeben. Im Falle WMS beschränkt sich die Geldleistungspflicht darüber hinaus auf Dienste, die nicht einem INSPIRE-Thema zugeordnet werden können. Nach aktuellem Kenntnisstand aus den bislang eingegangenen Rückmeldungen werden voraussichtlich 75 Prozent der Dienste geldleistungsfrei abgegeben. Annahme: maximal 25 Prozent aller Produkte sind geldleistungspflichtig = 40 geldleistungspflichtige Produkte In der Rolle Nutzer können sowohl die Verwaltungen selbst als auch Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft 14 auftreten. Insgesamt sind 17 Nutzer gemeldet. Annahme: jeder Nutzer erwirbt 10 geldleistungspflichtige Produkte = 170 Buchungen Alternative Annahme, die zum einem etwas höheren Ergebnis führt: jedes geldleistungspflichtige Produkt wird im Schnitt fünf mal erworben = 200 Buchungen 4.2.4 Zeitlicher Ablauf Der zeitliche Ablauf für die Integration von epaybl in den Lizenzierungsprozess lässt sich wie folgt in Phasen unterteilen: Abbildung 17 Phasen zur Integration von epaybl in den Lizenzierungsprozess 14 Bis zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Dokumentes lagen keine Teilnahmeerklärungen von NGOs vor. Die angegebene Nutzeranzahl geht davon aus, dass nahezu alle Teilnehmer (aktuell: 24) als Nutzer auftreten. Seite 59 von 98

Der Ablauf beginnt mit der Vorbereitungsphase, in der die Mandantenkonfiguration erstellt wird (siehe Kapitel 4.2.5). Auf Bewirtschafter-Seite müssen im Falle eines Ersteinsatzes von epaybl bei der Behörde ggf. Anpassungen am eigenen Abrechnungssystem erfolgen, damit die Einnahmen auf das Konto des Bewirtschafters (bzw. im Falle einer Bundesbehörde von der Bundeskasse auf die Haushaltsstelle) gebucht werden können (siehe Kapitel 4.2.6). Das Vorliegen der Mandantenkonfiguration ist Voraussetzung für die Integration von epaybl in die Anwendung www.geolizenz.org (siehe Kapitel 4.2.7), da die dort festgelegten Daten für den Aufruf der WebServices benötigt werden. Nach erfolgter Implementierung startet die Integrationsphase, in der die Abläufe in Verbindung mit der Anwendung www.geolizenz.org getestet werden können (Kapitel 4.2.8). Nach erfolgreichem Test kann die Produktivphase beginnen. Ab dann ist der Bewirtschafter für seine Daten und die ordnungsgemäße Nutzung von epaybl verantwortlich. Im Rahmen des Modellvorhabens müssen alle Phasen einmal durchlaufen werden mit Ausnahme der Implementierungsphase im Abrechnungssystem. Da epaybl Sachsen zum Einsatz kommt, sind keine Anpassungen mehr erforderlich. Die Schnittstelle SaxMBS existiert bereits und ist mit mehreren epaybl-anwendungen produktiv im Einsatz. Sofern im späteren Echtbetrieb keine neuen Bewirtschafter hinzukommen, muss keine der Phasen erneut durchlaufen werden. Kommt ein neuer Bewirtschafter hinzu, so müssen alle in blau dargestellten Phasen wiederholt werden. Die Implementierungstätigkeiten in der Anwendung www.geolizenz.org sind nicht erneut auszuführen, sofern vorausgesetzt werden kann, dass die notwendigen Angaben zum Bewirtschafter aus den Eingaben des Anbieters bei der Registrierung abgefragt werden und die WebService-Aufrufe entsprechend parametriert werden können. Diese Annahme wird im Rahmen der Evaluierung näher untersucht. Die erforderlichen Tätigkeiten in den einzelnen Phasen werden nachfolgend beschrieben. 4.2.5 Mandantenkonfiguration In der Vorbereitungsphase ist die sog. Mandantenkonfiguration zu erstellen, die der epaybl- Anwendungsbetreuung zwecks notwendiger Konfigurationstätigkeiten in epaybl übermittelt werden muss (im Falle einer Bundesbehörde dem ZIVIT, im Modellvorhaben dem Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste SID als Betreiber von epaybl Sachsen). Dazu werden von der epaybl-anwendungsbetreuung Erfassungsbögen bereitgestellt, in denen insbesondere Angaben zum Mandanten, zum Bewirtschafter, zu Benutzern, zu den erlaubten Zahlverfahren sowie zu Ansprechpartnern einzutragen sind. Abbildung 18 zeigt die Komponenten von epaybl, wie sie bereits in Kapitel 3.3.3 beschrieben wurden, wobei hier die den einzelnen Komponenten zugeordneten Daten aus der Mandantenkonfiguration für das Modellvorhaben ergänzt wurden. Seite 60 von 98

Abbildung 18 Komponenten von epaybl im Modellvorhaben 4.2.6 Anbindung an das Abrechnungssystem des Bewirtschafters Die Einnahmen müssen auf das in der Mandantenkonfiguration angegebene Konto verbucht werden. Dies geschieht über das Abrechnungssystem des Bewirtschafters, welches im Falle epaybl Sachsen über die SaxMBS-Schnittstelle mit epaybl kommuniziert. Die Buchungen werden hierbei regelmäßig aus epaybl in eine Datei exportiert ( SaxMBS-Datei, analog zur ZÜV- Datei bei epaybl Bund), vom Abrechnungssystem eingelesen und entsprechend verarbeitet (d.h. Sollstellungen werden aufgebaut bzw. nach erfolgter Zahlung ausgeglichen). Details zu den Vorgängen beim SID sind der Geschäftsprozessbeschreibung [36] zu entnehmen. 4.2.7 Implementierungsphase www.geolizenz.org Aus Anwendersicht sind für die Anbindung von epaybl zwei Komponenten zu entwickeln: a) Benutzerschnittstelle für den Anbieter Für das Anbieter-Frontend müssen Eingabefelder bereitgestellt werden, über die eine Identifikation des Bewirtschafters erfolgt. Hinweis: Da es im Modellvorhaben nur einen Bewirtschafter gibt, sind die Daten zum Bewirtschafter voreingestellt und können nicht verändert werden. Welche Daten später für den Echtbetrieb an dieser Stelle benötigt werden, kann im Rahmen der Evaluierung aufgeführt werden (evtl. würde die Eingabe der Bewirtschafternummer ausreichen, da alle anderen Daten aus der bereits im Vorfeld erstellten Mandantenkonfiguration ermittelt und angezeigt werden könnten). Seite 61 von 98

Abbildung 19 Abrechnungskomponente: Benutzerschnittstelle für Anbieter b) Benutzerschnittstelle für den Nutzer Im Modellvorhaben wird die PayPage verwendet. Der Nutzer wird aus GeoLizenz im Verlauf des Lizenzierungsprozesses automatisch auf die (an das Design der Webanwendung anpassbaren) PayPage geleitet, wo er die Zahlung vornehmen kann. Nach erfolgter Zahlung gelangt er zurück in die Anwendung www.geolizenz.org, um dort den Lizenzierungsprozesses abzuschließen. Abbildung 20 PayPage: Zahlverfahrenauswahl Seite 62 von 98

Abbildung 21 PayPage: Beispiel elektronische Lastschrift Einen detaillierten Leitfaden durch Arbeitsabläufe, die nötig sind, um eine Fachanwendung (hier: Anwendung www.geolizenz.org) für die Kommunikation und Arbeit mit der epaybl-plattform vorzubereiten, enthält das epaybl-integrationshandbuch [30]. Die eigentliche Anbindung von epaybl an die Anwendung www.geolizenz.org erfolgt über die WebService-Schnittstelle von epaybl, die im Dokument Technische Schnittstellendokumentation [31] ausführlich dokumentiert ist. Die Erstellung der Konzeption zur Implementierung ist nicht Gegenstand dieses Dokumentes. 4.2.8 Durchführung der Integrations- und Produktivphase Vor dem Produktivbetrieb ist zwingend eine Integrationsphase vorzuschalten, in der die Abläufe in Verbindung mit der Anwendung www.geolizenz.org getestet werden können. Während der Integrationsphase können die Zahlverfahren gebührenfrei genutzt werden. Ein Aktivieren der Produktion ist erst nach erfolgreicher Integration möglich. Ab dann ist der Bewirtschafter ist für seine Daten und die ordnungsgemäße Nutzung von epayment verantwortlich. Auf Wunsch kann die Integration weiterhin bestehen, ein Zertifikat ist dann weiterhin erforderlich. Seite 63 von 98

4.3. Schnittstelle zu Authentifizierungskomponenten der GDI-DE An dieser Stelle wird die Authentifizierungskomponente der GDI-DE dargestellt. Im Rahmen der Evaluierung wird untersucht, ob und ggf. wie eine Schnittstelle vom Lizenzserver zur Authentifizierungskomponente der GDI-DE realisiert werden kann. 4.3.1 Authentifizierungskomponente der GDI-DE Die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) ist eine Initiative von Bund, Ländern und Kommunen, die eine länder- und ressortübergreifende GDI für Deutschland aufbaut (www.gdide.org). Im Sinne einer Software-Architektur besteht die GDI-DE aus einem Kernbereich, der die folgenden zentralen Komponenten umfasst: Geodatenkatalog-DE: für das Crawling, Harvesting und die Suche von Metadaten über Geodaten und Geodienste. Registry-DE: für das Qualitätsmanagement des INSPIRE Monitorings sowie die Unterstützung von Interoperabilität durch die Verwaltung und Bereitstellung eindeutiger Datenmodelle, Signaturen, Codelisten und Objektidentifikatoren. Geoportal-DE: zur Präsentation von Geodaten und Geodiensten. GDI-DE Testsuite: zur Qualitätssicherung und Förderung der Interoperabilität durch die Bereitstellung von Tests zur automatisierten Prüfung der Konformität von Daten und Diensten. Dabei ist das Geoportal-DE die wichtigste Schnittstelle für (potentielle) Nutzer von Geodaten. Derzeit (Februar 2012) ist keine Authentifizierung implementiert, d.h. es sind lediglich frei verfügbare Daten und Dienste abrufbar. Für die nächste Ausbaustufe der GDI-DE ist angedacht, eine weitere Komponente in den Kernbereich zu integrieren, die sich mit der Authentifizierung beschäftigt. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den potentiellen Nutzern der GDI-DE nicht um eine geschlossene Nutzergruppe handelt, die zentral zu verwalten ist, sondern um verschiedene Nutzergruppen mit verschiedenen Rechten und Rollen. Um diese Problematik abzubilden ist geplant, ein Föderationskonzept umzusetzen, bei dem sich verschiedene Organisationen (z.b. Länder, Kommunen, etc.) zu einer Vertrauensgemeinschaft zusammenschließen. Diese Vertrauensgemeinschaft verfolgt das gemeinsame Ziel, Geoinformationen untereinander bereitzustellen und zu nutzen. Die Berechtigung zur Nutzung von Geoinformationen ist dabei je nach Nutzer unterschiedlich ausgeprägt. So ist es beispielsweise erforderlich, dass Nutzer einer Kommune in NRW keinen Zugriff auf bestimmte Geodaten einer Kommune in Niedersachsen haben. Um diese Form der Föderation abzubilden sind drei Komponenten erforderlich, die die Systemarchitektur umsetzen: 1. Ein Service Provider (SP) ist eine Softwarekomponente, die eine Zugriffskontrolle für einen ungeschützten Dienst, zum Beispiel einen Web Map Service (WMS), ermöglicht. 2. Ein Identity Provider (IdP) ermöglicht die Anmeldung von Benutzern einer teilnehmenden Organisation an der Föderation. 3. Eine Koordinierungsstelle, die als Organisationseinheit die Föderation betreut und als zentraler Ansprechpartner dient. Für die Umsetzung der Systemarchitektur haben sich international bereits Standards etabliert. Die Standardisierungsorganisation OASIS (Organization for the Advancement of Structured Information Standards) definiert zur technischen Umsetzung von Standards beispielsweise die Security Assertion Markup Language (SAML). Diese wiederum ist Grundlage des internationalen Seite 64 von 98

Standards GeoXACML, der vom Open Geospatial Consortium betreut wird und die SAML für die raumbezogene Datenverarbeitung angepasst hat. Im Rahmen des Projekts Betriebsmodell GDI-DE (https://wiki.gdide.org/display/betr/betriebsmodell+gdi-de) wurde eine prototypische Vertrauensgemeinschaft für die GDI-DE auf Basis freier Software aufgebaut. Diese umfasste als Teilnehmer die Koordinierungsstelle der GDI-DE, ein Landesvermessungsamt und eine privatwirtschaftliche Firma. In diesem Projekt konnte beispielhaft demonstriert werden, wie unterschiedliche Geodatendienste mit Zugriffskontrollen versehen wurden. Details hierzu werden in Kürze durch die Koordinierungsstelle GDI-DE veröffentlicht werden. 4.3.2 Schnittstelle Lizenzserver zur Authentifizierungskomponente Überlegungen hinsichtlich der Notwendigkeit und ggf. Realisierung einer Schnittstelle vom Lizenzserver zur Authentifizierungskomponente der GDI-DE sind Gegenstand der Evaluierung. Seite 65 von 98

5. Ablauf der Lizenzierung im Modellvorhaben Dieses Kapitel beschreibt die Anwendungsfälle und Prozesse, die im Rahmen des Lizenzierungsprozesses zu berücksichtigen sind. Sie basieren auf den in Kapitel 3 getroffenen Festlegungen hinsichtlich der im Modellvorhaben umzusetzenden Lizenz-, Kosten- und Abrechnungsmodelle sowie der im Modellvorhaben zu verwendenden Komponenten. 5.1. Anwendungsfälle Im vorliegenden Kapitel werden aus Nutzersicht die Anwendungsfälle im Rahmen der Lizenzierung beschrieben. Ein Anwendungsfall beschreibt jeweils einen konkreten, fachlich in sich geschlossenen Teilvorgang der Systembenutzung. Die Gesamtheit der Anwendungsfälle definiert das Systemverhalten. Die Anwendungsfälle für das Modellvorhaben können thematisch in folgende Kategorien unterteilt werden (vgl. auch Abbildung 9 in Kapitel 3.3.1.2): Anwenderregistrierung und Anmeldung Produktregistrierung (nur Anbieter) Lizenzanforderung (nur Nutzer) Bezahlung und Abrechnung Verwaltung (Produkte und persönliche Einstellungen) Hinzu kommen Anwendungsfälle, die der Verwalter von Anbieterregister, Nutzerregister und Produktregister durchführt sowie die Anwendungsfälle des Bewirtschafters, zu denen die Verbuchung der Einnahmen im eigenen Abrechnungssystem gehört sowie falls Einnahmen zentral verwaltet und weiterverteilt werden die Weiterverteilung der Einnahmen an die Anbieter (die ihrerseits ebenfalls die Einnahmen verbuchen müssen, siehe Kategorie Bezahlung und Abrechnung ). Nachfolgende Diagramme stellen alle im Rahmen des Lizenzierungsprozesses eintretenden Anwendungsfälle aus Sicht der jeweiligen Rolle dar: a) Anwendungsfälle, die ein Datenanbieter (Anbieter / Provider) ausführt. b) Anwendungsfälle, die ein Datennutzer (Nutzer / User) ausführt. c) Anwendungsfälle, die ein Administrator der Anwendung www.geolizenz.org ausführt. d) Anwendungsfälle, die ein Bewirtschafter ausführt. Die für das Modellvorhaben relevanten Anwendungsfälle werden dabei sichtbar abgegrenzt von den nicht im Modellvorhaben untersuchten Fällen. Seite 66 von 98

Diagramm zu a), Anwendungsfälle, die ein Datenanbieter (Anbieter / Provider) ausführt: Abbildung 22 Anwendungsfälle der Rolle Datenanbieter Seite 67 von 98

Diagramm zu b), Anwendungsfälle, die ein Datennutzer (Nutzer / User) ausführt: Abbildung 23 Anwendungsfälle der Rolle Datennutzer Anmerkungen zu den Anwendungsfällen, die im Modellvorhaben nicht betrachtet werden: Daten suchen: Die Datensuche ist dem Lizenzierungsprozess vorgeschaltet. Kennt der Nutzer bereits den Anbieter bzw. weiß, in welchem Geoportal oder GeoShop er die gesuchten Daten findet, gelangt er von dort direkt in den Lizenzierungsprozess. Ist dem Nutzer der Anbieter noch nicht bekannt, so kann er über die Metadatensuche in diversen Portalen (wie Geodatenkatalog-DE, GeoInfoMarkt) nach den gewünschten Themen suchen und gelangt bei einer Nutzungsabsicht entweder über die Metadaten direkt in den Lizenzierungsprozess oder zunächst auf die Webseite des Anbieters, wo nach Auswahl des Produktes wie oben beschrieben weiterverfahren wird. Seite 68 von 98

Daten auf Eignung prüfen: Dieser Anwendungsfall betrifft nicht den Lizenzserver, er findet außerhalb der Anwendung statt. Daten nutzen: Die eigentliche Nutzung der Daten wird im Modellvorhaben nicht untersucht. Auch findet keine Überwachung der Lizenzbedingungen statt (vgl. auch in Kapitel 3.4 Punkt c) unter Monitoring ). Diagramm zu c), Anwendungsfälle, die ein Administrator der Anwendung www.geolizenz.org ausführt: Abbildung 24 Anwendungsfälle der Rolle Administrator von www.geolizenz.org Diagramm zu d), Anwendungsfälle, die ein Bewirtschafter ausführt: Abbildung 25 Anwendungsfälle der Rolle Bewirtschafter In den nachfolgenden Kapiteln werden Details zu den Anwendungsfällen beschrieben. Die Details beinhalten neben einer Kurzbeschreibung und Nennung der Rolle sowie der Vor- und Nachbedingungen eine Auflistung der funktionalen Anforderungen an die Anwendung www.geolizenz.org und der zugeordneten Prozesse bzw. Teilprozesse aus Kapitel 5.2, sofern sie in der Testphase des Modellvorhabens im Fokus stehen. Letzteres soll dem Leser die Herstellung der Zusammenhänge zwischen Anwendungsfällen und Prozessen erleichtern. Seite 69 von 98