Sicherheitsdatenblatt (SDB), ergänzend Betriebsanweisung und Unternehmerinformation der BG Bau Leistungserklärung (LE) Zur Artikelnummer wird von der BauDB ein Link zum Zur Artikelnummer wird von der BauDB ein Link zur Leistungserklärung mit Sicherheitsdatenblatt und ergänzenden Dokumenten der BG Bau den Artikelstammdaten an den Handel / Warenwirtschaftssysteme mit den Artikelstammdaten an den Handel / Warenwirtschaftssysteme weitergegeben. weitergegeben. Allgemein Die Übergabe der Dokumente erfolgt zum Zeitpunkt der Bestellung, spätestens mit dem Lieferschein. Die Übergabe erfolgt an den Handwerks unternehmer oder einen einkaufsbevoll mächtigten Mitarbeiter. Bei der Verteilung kann durch das WaWi System geprüft werden, ob der Handwerker die Informationen zu dem Artikel bereits innerhalb der letzten 12 Monate erhalten hat. Ist dies der Fall, kann auf eine erneute Information verzichtet werden. Die Aktualisierungsverpflichtung gemäß REACH zum Handwerker wird für dieses Projekt ausgesetzt, da unterstellt wird, dass die Produkte zur direkten Verarbeitung erworben werden und keine Lagerhaltung erfolgt. Für Artikel, die unter die REACH Verordnung fallen, wird zusätzlich durch die BauDB ein Link zum Sicherheitsdaten blatt und ergänzenden Dokumenten der BG Bau mit den Artikelstammdaten weitergegeben. Gewerblicher Kunde Lagergeschäft, Rechnung Lieferscheins Lagergeschäft, bar keine Mailadresse des Käufers, Übergabe SDB in Papierform keine Mailadresse des Käufers, Übergabe LE in Papierform Zusätzlich bei Verkauf von Produkten gem. REACH Übergabe des SDB in Papierform Praxishinweis Handhabung im Unternehmen.xlsx 1/5 29.05.2013
Liefergeschäft, Rechnung Lieferscheins Streckengeschäft, Rechnung Lieferscheins Abholung ab Herstellerwerk, Rechnung Lieferscheins Praxishinweis Handhabung im Unternehmen.xlsx 2/5 29.05.2013
Privater Kunde Lagergeschäft, Rechnung keine Anforderung Adresse (peter.meier@provider.de ) Lagergeschäft, bar keine Anforderung Liefergeschäft, Rechnung keine Anforderung Adresse (peter.meier@provider.de ) Praxishinweis Handhabung im Unternehmen.xlsx 3/5 29.05.2013
Anfrage zu SVHC Stoffen Stoffe, die für den Menschen oder die Umwelt besonders besorgniserregend sind (SVHC = substances of very high concern). Wenn ein Verbraucher eine Frage zum Vorhandensein von SVHCs an den Verkäufer des Erzeugnisses stellt, müssen diese dem Verbraucher innerhalb von 45 Tagen mindestens den Namen des betreffenden Stoffes liefern. Anfrage an den Lieferanten weiterleiten und um entsprechende Informationen ersuchen. Mit den erhaltenen Informationen dem Anfragenden antworten, bspw. mit unten aufgeführten Musterschreiben per Mail oder postalisch. Keine aktive Kommunikationsverpflichtung nur auf schriftliche Nachfrage! keine Angabe, noch zu klären! Praxishinweis Handhabung im Unternehmen.xlsx 4/5 29.05.2013
REACH Beispiel Fachhandel an Handwerker: Sehr geehrter Herr Mustermann, zu dem von Ihnen erworbenen Artikel Artikeltext liegen Gefahrstoffinformationen im Zentralen GefKomm System der Baustoffbranche vor. Diese können Sie unter folgendem Link abrufen. http://www.gefkomm.de?id=1234567890 Mit freundlichem Gruß Ihr Fachhandel Team REACH Beispieltext den Endverbraucher: Sehr geehrte/r Frau/ Herr <Name>, nach der Europäischen Chemikalienverordnung REACH, Art. 33, sind Handel und Hersteller verpflichtet, Ihnen innerhalb von 45 Tagen Informationen über möglicherweise enthaltene besorgniserregende Stoffe zur Verfügung zu stellen. Zum Artikel ((Kurztext/ Handelsnamen)) ((Name des Herstellers)) ((EAN-Nummer oder HAN-Nummer)) hat uns der Lieferant folgende Informationen zur Verfügung gestellt. <Auflistung der Inhaltsstoffe mit SVHC-Kennzeichnung und prozentualem Anteil> Praxishinweis Handhabung im Unternehmen.xlsx 5/5 29.05.2013