Informationen für ausländische Studienbewerber/innen



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Transkript:

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Studierenden- und Prüfungsverwaltung Universitätsstraße 1 40225 Düsseldorf Gebäude 21.02 www.hhu.de Informationen für ausländische Studienbewerber/innen Allgemeines An den Universitäten in der Bundesrepublik Deutschland wird der Unterricht semesterweise erteilt. Ein Wintersemester umfasst die Zeit vom 01.10. bis 31.03., ein Sommersemester die Zeit vom 01.04. bis 30.09.. Die Vorlesungen beginnen in der Regel Mitte Oktober bzw. April und enden etwa Mitte Februar bzw. Juli. Bewerbungen sind vorrangig zum Wintersemester möglich; in wenigen Fächern können sich Studienanfänger/innen auch zum Sommersemester (siehe Fächerübersicht Heinrich-Heine- Universität Düsseldorf ) bewerben. Der letzte Bewerbungstermin zum Studium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist für zulassungsbeschränkte Fächer (NC - und Orts-NC Fächer): 15.01. (Sommersemester) oder 15.07. (Wintersemester) für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung: Anfang April (Sommersemester ) oder Anfang Oktober (Wintersemester) Die fünf Fakultäten der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sind: Medizinische Fakultät Philosophische Fakultät Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Juristische Fakultät Die innerhalb dieser Fakultäten angebotenen Studiengänge und deren Abschlüsse sind der Fächerübersicht der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zu entnehmen. Bei Fragen zu den einzelnen Studiengängen oder allgemeinen Fragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center (SSC) im Gebäude 21.02, Universitätsstr. 1, 40225 Düsseldorf, Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr. Studiengänge, die mit NC (numerus clausus) oder Orts-NC gekennzeichnet sind, unterliegen einer Zulassungsbeschränkung, das heißt, es können nur Bewerbungen mit sehr guten Zeugnis- bzw. Examensnoten berücksichtigt werden. Da es für die NC- / Orts-NC-Fächer nur wenige Studienplätze gibt, muss der größte Teil der Bewerbungen abgelehnt werden.

Zulassungsbedingungen Studienbewerber/innen aus EU-Ländern, Bildungsinländer/innen (ausländische Bewerber/innen mit deutschem Abitur oder einem deutschen Hochschulabschluss) und Inhaber/innen einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (auch wenn sie die deutsche und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen), bewerben sich als Studienanfänger/innen (erstes Fachsemester) für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie ebenso wie deutsche Bewerber/innen online bei der Stiftung für Hochschulzulassung, 44128 Dortmund (www.hochschulstart.de). Studienbewerber/innen aus EU-Ländern, Bildungsinländer/innen (ausländische Bewerber/innen mit deutschem Abitur oder einem deutschen Hochschulabschluss) und Inhaber/innen einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (auch wenn sie die deutsche und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen), bewerben sich für Orts-NC-Fächer wie deutsche Studienbewerber/innen ausschließlich online direkt an der Universität (www.hhu.de). Bildungsinländer/innen (ausländische Bewerber/innen mit deutschem Abitur oder einem deutschen Hochschulabschluss) und Inhaber/innen einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (auch wenn sie die deutsche und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen), bewerben sich für zulassungsfreie Fächer wie deutsche Studienbewerber/innen. Der Antrag auf Zulassung zum Studium für ausländische Studienbewerber/innen gilt für diesen Bewerberkreis nicht. Wer ein Zeugnis erworben hat, das in seinem Heimatland zum Hochschulstudium berechtigt und einem deutschen Reifezeugnis im Wesentlichen gleichwertig ist, erfüllt die Voraussetzung für die Bewerbung zum Studium und kann sich als Ausländer/in um einen Studienplatz bewerben (weitere Informationen hierzu finden Sie unter: www.anabin.kmk.org). Bewerber/innen, die ein Zeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Hochschulstudium berechtigt, das aber dem deutschen Reifezeugnis nur bedingt vergleichbar ist, müssen vor der Bewerbung zum Fachstudium die Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife an einem Studienkolleg ablegen. Auf Beschluss der Landesregierung NRW wurden die Studienkollegs in Nordrhein-Westfalen geschlossen; Ausnahme: Studienkolleg des Ökumenischen Studienwerks e.v., Bochum Dieses Studienkolleg bietet jedoch nur den Schwerpunktkurs T (technische und mathematisch naturwissenschaftliche Studien) an. Für den Besuch des einjährigen Studienkollegs und der abschließenden Feststellungsprüfung in den Schwerpunktkursen M (medizinisch-biologisch), G (germanistisch-historisch), W (wirtschafts- und sozialwissenschaftlich) und S (sprachlich) besteht die Möglichkeit, sich bei Studienkollegs in anderen Bundesländern (Hessen, Rheinland-Pfalz usw.) zu bewerben. Eine Übersicht zu den Studienkollegs in Deutschland finden Sie unter: www.studienkollegs.de.

Deutschkenntnisse Es wird dringend empfohlen, sich schon im Heimatland gute deutsche Sprachkenntnisse anzueignen, da alle Vorlesungen und Übungen in deutscher Sprache gehalten werden. Mit der Bewerbung müssen entsprechende Deutschprüfungsnachweise eingereicht werden. DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) Wer sich zum Fachstudium bewerben möchte, muss die bestandene DSH (DSH - 2 / - 3) zusammen mit der Bewerbung nachweisen. TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache) Statt der DSH kann der TestDaF bei der Studierenden-Akademie (Info: www.deutschkurse.de), aber auch bei allen anderen, in Deutschland und weltweit vorhandenen, TestDaf-Zentren abgelegt werden (Info: www.testdaf.de). Weitere anerkannte Sprachnachweise Nur wer mit seiner Bewerbung, neben seinen heimatlichen Schul- und Universitätszeugnissen, eine amtlich beglaubigte Kopie über die bestandene DSH-Zeugnis (DSH -2 / - 3), das TestDaF-Zeugnis oder eines der nachfolgenden Sprachzeugnisse vorlegt, kann sich zum Fachstudium bewerben. Auch Studienbewerber/innen aus EU-Ländern, die für ein numerus-clausus-fach durch die Stiftung für Hochschulzulassung zugelassen worden sind, müssen das DSH-Zeugnis (DSH - 2 / - 3), das Test- DaF-Zeugnis oder eines der nachfolgend genannten Zeugnisse zur Einschreibung an der Universität Düsseldorf vorlegen. Ohne entsprechenden Sprachnachweis ist eine Einschreibung nicht möglich. das Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom, Goethe Institut die Zentrale Oberstufenprüfung eines Goethe-Instituts das Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom das Deutsche Sprachdiplom, Stufe II der Kultusministerkonferenz das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule Das Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung eines Studienkollegs befreit von der DSH. Ein Zeugnis über die bestandene DSH-1 reicht nicht aus. Bewerbungsfristen Die Bewerbungsunterlagen sollten frühestens zwei Monate vor Bewerbungsschluss eingereicht werden. Der letzte Bewerbungstermin zum Studium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist für zulassungsbeschränkte Fächer (NC - und Orts-NC Fächer): 15.01. (Sommersemester) oder 15.07. (Wintersemester) für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung: Anfang April (Sommersemester ) oder Anfang Oktober (Wintersemester) Mit der Entscheidung über eine Zulassung kann frühestens 6-8 Wochen nach Bewerbungsschluss gerechnet werden. Ein eventuelles Nachrückverfahren kann sich auch bis April bzw. Oktober hinziehen. Jede/r Bewerber/in erhält auf jeden Fall einen schriftlichen Bescheid, deshalb sollte unbedingt von telefonischen Rückfragen abgesehen werden, auch wenn die o.g. Frist überschritten ist.

Studierendenwohnheim Wenn Sie sich um einen Platz im Studierendenwohnheim bewerben möchten, wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk Düsseldorf Internet: www.studentenwerk-duesseldorf.de e-mail: info@studentenwerk-duesseldorf.de - Studentische Wohnungsvermittlung,Gebäude 21.12 auf dem Universitätsgelände - Visum Aufenthaltserlaubnis Für die Aufenthaltserlaubnis ist die Ausländerbehörde zuständig (nicht die Universität). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kommunale Ausländerbehörde (Willi-Becker-Allee 7, 40227 Düsseldorf). Kranken- und Unfallversicherung, Rückmeldung Bei der Einschreibung muss jede/r Studierende, die/der noch nicht 30 Jahre alt ist, eine Versicherungsbescheinigung für Studierende einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Die Krankenkasse stellt dem Studienbewerber eine Bescheinigung darüber aus, ob er versichert ist oder ob er versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig ist. Eingeschriebene reguläre Studierende (nicht aber Gasthörer) erhalten im Rahmen ihres Studiums Schutz und Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Eingeschriebene Studierende müssen sich zu jedem Semester innerhalb einer bestimmten Frist rückmelden. Die Frist wird im Internet bekanntgegeben und ist unbedingt einzuhalten. Die Rückmeldung erfolgt einfach durch Zahlung des Sozialbeitrages (z. Zt. ca. 250,- Euro). Für die Studierenden der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist in dem Sozialbeitrag auch ein Betrag für das NRW-Semesterticket enthalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des AStA.

Bewerbungsunterlagen Der Antrag auf Zulassung zum Studium kann schriftlich in der Studierenden- und Prüfungsverwaltung (mit einem frankierten und adressierten DIN A 5 Rückumschlag) angefordert oder aus dem Internet unter: www.hhu.de geladen werden. Neben dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Zulassung zum Studium müssen eingereicht werden: 1. das Schulabschlusszeugnis (in Originalsprache und in deutscher Übersetzung von vereidigten Übersetzern als amtlich beglaubigte Kopien; englische und französische Zeugnisse müssen nicht übersetzt werden) 2. Nachweise über die bisherigen Studienleistungen (in Originalsprache und in deutscher Übersetzung von vereidigten Übersetzern als amtlich beglaubigte Kopien; englische und französische Zeugnisse müssen nicht übersetzt werden) 3. DSH-Zeugnis (DSH - 2 / - 3) oder äquivalenter Sprachnachweis in amtlich beglaubigter Kopie 4. wenn bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule aufgenommen wurde: bitte die aktuelle Studienbescheinigung der Hochschule einreichen, aus der Fach, Abschluss und Semesterzahl hervorgeht 5. falls ein Studienkolleg in Deutschland besucht wurde: amtlich beglaubigtes Zeugnis der Feststellungsprüfung mit Fächer- und Notenübersicht 6. Briefmarken im Wert von 1,45 7. bei Namensänderung (z.b. Heirat): beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde oder entsprechender Nachweis 8. Chinesische Studienbewerber müssen das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) - Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Peking - im Original vorlegen. 9. Bewerber aus der Mongolei benötigen die Erfassung der Deutschen Botschaft in Ulan Bator, ebenfalls im Original. 10. Bewerber aus Vietnam müssen das Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS), ausgestellt von der Deutschen Botschaft in Hanoi, im Original vorlegen. 11. Wenn ein Promotionsstudium beabsichtigt wird, ist die Genehmigung des Dekanats und die Betreuungszusage des Doktorvaters erforderlich. 12. Der für ein Masterstudium zwingend notwendige Nachweis der besonderen Eignung ist bei den entsprechenden Dozenten der Universität Düsseldorf unter Vorlage der Fächer- und Notenübersicht über das gesamte heimatliche Studium, das mit einem Diplom, Bachelor, Lisans, Licence o.ä. abgeschlossen sein muss, zu beantragen. Der Eignungsnachweis ist mit der Bewerbung in der Studierenden- und Prüfungsverwaltung einzureichen. Ein Foto ist nicht erforderlich Alle erforderlichen Unterlagen müssen in amtlich beglaubigter Fotokopie beigefügt sein. Beglaubigungsvermerke, die nochmals kopiert wurden, reichen nicht aus. Ebenso wenig werden solche Beglaubigungen akzeptiert, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache abgefasst sind. Fremdsprachige (außer englische und französische) Beglaubigungsvermerke müssen durch die Botschaft bzw. einen beeidigten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzt werden bzw. müssen generell alle Übersetzungen von beeidigten Übersetzern angefertigt werden. Dies muss durch entsprechenden Kopfbogen, Stempel und Unterschrift erkennbar sein. Ein Nachreichen fehlender Dokumente über den 15.01. bzw. 15.07. hinaus ist - für Bewerbungen zu numerus-clausus-fächern = zulassungsbeschränkte Fächer - auf keinen Fall möglich. Auch das Sprachzeugnis muss mit der Bewerbung vorliegen und kann nicht nachgereicht werden. Bitte reichen Sie Ihren vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag erst ein, wenn alle erforderlichen Unterlagen beigefügt werden können. Nachgereichte Dokumente können nicht zugeordnet und damit nicht berücksichtigt werden. Stand: Mai 2015