Flurbereinigung als Instrument zur Schaffung und Entwicklung von Gewässerrandstreifen Bernd Beitzel (Dr. André Riesner) Dezernatsleiter Flurbereinigung/Landmanagement
Das ArL Lüneburg Ressortübergreifende Behörde zur Bündelung und Abstimmung der Regionalentwicklung Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft, Handwerk, Universitäten, Verbände sowie Kommunen in der Region zwischen Elbe, Weser und Aller
Das ArL Lüneburg regionale Landesentwicklung / EU-Förderung EU-Fonds Metropolregion HH Raumordnung Landesplanung Bauleitplanung, FNP Städtebauförderung ÖPNV/Mobilität Tourismusförderung Flurbereinigung Landmanagement Flurbereinigungsverfahren Freiwillige Landtauschverfahren Freiwillige Nutzungstausch Unternehmensflurbereinigungen Flurbereinigungsbehörde Strukturförderung Regionalmanagement Entwicklungskonzepte LEADER Dorferneuerung ( ländlicher Wegebau ) ländl. Tourismus Kulturerbe
Das ArL Lüneburg Am Standort Lüneburg: z.z. 20 Flurbereinigungsverfahren, 8 in Vorbereitung ca. 4.500 Beteiligte ca. 30.000 ha Verfahrensgebiet 87,4 Mio. Euro für investive Maßnahmen eingeplant 51,2 Mio. Euro Fördermitteln verausgabt Fördersatz in der Flurbereinigung: 75 %
Agenda Schaffung und Entwicklung von Gewässerrandstreifen I. Gestaltungsmöglichkeiten im Flurbereinigungsverfahren II. III. Beispiele aus bisherigen Flurbereinigungsverfahren Kosten und Förderungsmöglichkeiten
I. Gestaltungsmöglichkeiten Problemstellung: Bestimmende Inhalte des historischen Wasserbau Abwasserbeseitigung Abflussregulierung, Bewässerung Landgewinnung, schnelle und schadlose Abführung des Wassers aus der Landschaft Langfristige Folgen Unbefriedigender ökologischer Zustand vieler Fließgewässer durch den technischen Ausbau Verlagerung und Verschärfung von Hochwasserereignissen...
I. Gestaltungsmöglichkeiten Das Prinzip der Flurbereinigung: Flurbereinigung = behördlich geleitetes Grundstückstauschverfahren Verbesserung der Arbeits- u. Produktionsbedingungen in Land- u. Forstwirtschaft Anspruch auf Abfindung in Land von gleichem Wert Landverzichtserklärungen nach 52 FlurbG erübrigen Notarverträge => Privatnützigkeit Ermöglichung o. Durchführung von Maßnahmen des Umweltschutzes der naturnahen Entwicklung von Gewässern des Naturschutzes der Landschaftspflege Flächenpool der Gemeinden / Stiftungen Zuständigkeit Amt für regionale Landesentwicklung
I. Gestaltungsmöglichkeiten Das Prinzip der Flurbereinigung: Flurbereinigung = behördlich geleitetes Grundstückstauschverfahren Zusammenlegung Vorher Nachher http://media.rep romayr.de/22/5737 22.jpg http://media.rep romayr.de/22/5737 22.jpg
I. Gestaltungsmöglichkeiten Portfolio: Das ArL verfügt... über die rechtlichen Instrumentarien, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Bereichen Bodenordnung, Wasserwirtschaft und Wasserbau, Vermessung, Landschaftsentwicklung, Finanzierungsmöglichkeiten und die Erfahrung zur Umsetzung von Maßnahmen des Gewässer- und Hochwasserschutzes.
I. Gestaltungsmöglichkeiten Portfolio des ArL: Durch Flurbereinigungsverfahren können Flächen für Maßnahmen an Gewässer bereit gestellt werden. Konkurrierende Nutzungsansprüche werden aufgelöst. Das Planfeststellungsverfahren bzw. Plangenehmigungsverfahren im Rahmen der Flurbereinigung schafft Baurecht für Maßnahmen zur Gewässerentwicklung. Arbeiten werden aus einer Hand geplant, planfestgestellt und abschließend vor Ort realisiert
I. Gestaltungsmöglichkeiten Ziele können u. a. sein: Gewässer naturnah zu entwickeln und Wanderhindernisse zu beseitigen Gewässern ausreichend bemessenen Raum für die Entwicklung zu geben großflächige Auenbereiche zu sichern, in denen sich Hochwasser ausbreiten und verzögert abfließen kann Pufferzonen zu angrenzenden Nutzungen herzustellen Maßnahmenumfang abhängig vom Typ der Flurbereinigung
I. Flurbereinigungstypen: 86 FlurbG vereinfachte Flurbereinigung: Ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren kann eingeleitet werden, um 1. Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, der Siedlung, der Dorferneuerung, städtebauliche Maßnahmen, Maßnahmen des Umweltschutzes, der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes und der Landschaftspflege oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes zu ermöglichen oder auszuführen, 2. Nachteile für die allgemeine Landeskultur zu beseitigen, die durch.. 3. Landnutzungskonflikte aufzulösen oder... 103a ff FlurbG freiwilliger Landtausch: Abs. 2: Der freiwillige Landtausch kann auch aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt werden. Freiwilligkeit keine wege- und gewässerbaulichen Maßnahmen Ganze Flurstücke tauschen.
I. Flurbereinigungstypen: 87 FlurbG Unternehmensflurbereinigung 1. Ist aus besonderem Anlass eine Enteignung zulässig... Ländliche Grundstücke im großen Umfang in Anspruch zu nehmen... Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilen... 2. Kosten trägt das Unternehmen Verfahren im Sinn des Enteignungsrechts kein Anspruch auf wertgleiche Abfindung
I. Gestaltungsmöglichkeiten Maßnahmen zur Gestaltung und Neuanlage von Gewässern / Hochwasserschutz Schaffung intakter Ökosysteme Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer Entflechtung von extensiver und intensiver Bewirtschaftung Unterstützung der bei der Erreichung der Ziele der WRRL Hochwasserschutz: Schaffung von Retentionsraum Erosionsschutz dezentrale Wasserrückhaltung Lösung von Landnutzungskonflikten
I. Gestaltungsmöglichkeiten Maßnahmen des ländlichen Wegebau Verbesserung der Erschließung Optimierung des Wegenetzes Schaffung einer zeitgemäßen Ausbauart Sicherstellung der Vorflut
I. Gestaltungsmöglichkeiten Maßnahmen der Landschaftsentwicklung Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Biotopvernetzung Sicherung des ökologischen Ausgleichs Unterstützung ökologischer Vorhaben Dritter Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft
I. Gestaltungsmöglichkeiten Forum Landentwicklung und Arbeitskreise zur Flurbereinigung Forum Landentwicklung Schnackenburg, LK Lüchow-Dannenberg Erarbeitung von Entwicklungsstrategien für Gemeinden auf lokale räumliche und thematische Schwerpunkte bezogen, z.b. Landwirtschaft und Agrarstruktur Freizeit und Tourismus ökologische und wasserwirtschaftliche Maßnahmen intensive Mitwirkung der Bevölkerung, der Gemeinde, anderer Behörden sowie lokaler und regionaler Akteure Einleitung als vereinfachte Flurbereinigung nach 86 FlurbG
II. Beispiele Möglichkeiten und Beispiele (1) Mitwirkung bei der Schaffung von Biotopverbund- und Auenschutzkonzeptionen Verbesserung der Gewässergüte durch Gewässerrenaturierung und Ausweisung von Uferrandstreifen
II. Beispiele Möglichkeiten und Beispiele (2) Flurb.-Verfahren Jasebeck, LK Lüchow-Dannenberg Bereitstellung von Gewässerrandstreifen, um Gewässern Raum für eine eigendynamische Entwicklung zu geben und den direkten Eintrag von Dünger und Pflanzenschutzmitteln in das Gewässer zu verhindern.
II. Beispiele Möglichkeiten und Beispiele (3) Flurb.-Verfahren Neuhaus, LK Lüneburg Anlage von Flutmulden Rückbau von Sohl- und Uferverbauungen
II. Beispiele Möglichkeiten und Beispiele (4) Anlage von Flutmulden, Herstellung von Umgehungsgerinnen und Umbau von Durchlässen Rückbau von Sohl- und Uferverbauungen
II. Beispiele Vorteile für Vorhabenträger Ökonomische Vorteile 1. wirtschaftliches Verfahren 2. Moderation durch Dritte (ArL) 3. moderater Zeitbedarf 4. Befreiung von Steuern und Gebühren Fachliche Vorteile 5. Gleichrichtung öffentlicher und privater Interessen 6. Möglichkeit von Eigentumserwerb o. langfristiger Pacht 7. Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in das Eigentum 8. Akzeptanz durch Gleichbehandlung der Beteiligten
II. Beispiele Vorteile für Grundstückseigentümer und Bewirtschafter Landwirtschaftliche Vorteile 1. Anpassung und Erneuerung des Wirtschaftswegenetzes 2. Anpassung der Erschließung 3. Zusammenlegung und Arrondierung von genutzten Flächen 4. Schaffung von Abstand zu Fließgewässern 5. Kosten- und Aufwandsreduzierung Eigentumsrechtliche Vorteile 6. Bodenwertsteigerung durch größere Besitzstücke 7. Rechtssichere Festlegung des Eigentums 8. Erneuerung des Liegenschaftskataster 9. Befreiung des Verfahrens von Steuern und Gebühren
III. Kosten und Förderung Verfahrenskosten Ausführungskosten persönlichen und sächlichen Kosten der Personal- und Sachkosten Behördenorganisation Vorbereitung der Flurbereinigung Wege- und Gewässerplanung Wertermittlung Aufstellung des Flurbereinigungsplanes Vermessung (ohne Nebenkosten) Berichtigung der öffentlichen Bücher Aufsichtstätigkeiten trägt das Land Niedersachsen alle Zweckausgaben zur Ausführung der Flurbereinigung trägt die Teilnehmergemeinschaft
III. Kosten und Förderung Verfahrenskosten Personal- und Sachkosten persönlichen Vorbereitung und der sächlichen Flurbereinigung Kosten der Wege- und Gewässerplanung Behördenorganisation Wertermittlung Aufstellung des Flurbereinigungsplanes Vermessung (ohne Nebenkosten) Berichtigung der öffentlichen Bücher Aufsichtstätigkeiten Ausführungskosten der TG Herstellung und Unterhaltung alle gemeinschaftlicher Zweckausgaben zur Anlagen Ausführung der Bodenverbesserungen Flurbereinigung wasserwirtschaftliche Maßnahmen Vermarkung und Messgehilfen Betriebskosten der Wertermittlung Zinsen für aufgenommene Darlehen Entschädigungen, Geldabfindungen trägt das Land Niedersachsen Regelfördersatz: 75 % Eigenleistung der Teilnehmer 25 % trägt die Teilnehmergemeinschaft Einzelne Teilnehmer können Sonderbeiträge zugunsten Aller leisten! Maßnahmenträger hat verursachte Ausführungskosten zu zahlen!
III. Kosten und Förderung Gewässerrandstreifen Unterstützung durch das ArL Analyse Moderation in Arbeitskreisen Projektbezogene Untersuchungen Vermessungstätigkeiten Bodenordnungskonzept Durchführung des Bodenordnungsverfahren Schaffung von Baurecht Berichtigung der öffentlichen Bücher
III. Kosten und Förderung Gewässerrandstreifen Flurbereinigungsverfahren Management aus einer Hand Entwicklung von Projekten unter intensiver Mitwirkung der Bevölkerung, der Gemeinde und anderen lokalen Akteuren Planung zur Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes Koordinierung eigener Planungen mit flächenbezogenen Vorhaben Dritter Rechtssicherheit Aktualisierung der rechtlichen Verhältnisse im Grundbuch und Liegenschaftskataster Bewilligung und Finanzierung der Flurbereinigungsmaßnahmen durch gebündelten Einsatz von Fördermitteln Bodenordnung Neuordnung des Grundeigentums nach Lage, Form und Größe Realisierung Umsetzung der Neugestaltungsplanung im Flurbereinigungsgebiet
Wir kommen gerne mit Ihnen ins Gespräch! Ansprechpartner: Dr. André Riesner Dezernatsteilleiter ArL Lüneburg Adolph-Kolping-Str. 12 Bernd Beitzel Dezernatsleiter Flurbereinigung/Landmanagement