I N F O R M A T I O N. zur Pressekonferenz. mit. Landesrat Max Hiegelsberger. Landesrätin Birgit Gerstorfer. Landesrat Elmar Podgorschek

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Transkript:

I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Max Hiegelsberger Landesrätin Birgit Gerstorfer Landesrat Elmar Podgorschek am 16.02.2017 zum Thema Gemeindefinanzierung NEU - Autonomie und Transparenz für unsere Gemeinden Weitere Gesprächsteilnehmer: LAbg. Johann Hingsamer, Präsident des OÖ. Gemeindebundes Direktor HR Dr. Michael Gugler, Direktion Inneres und Kommunales

LR Hiegelsberger Seite 2 Gemeindefinanzierung NEU- ein Weg zu maximaler Transparenz, Fairness und Objektivität. Oberösterreich lebt in seinen Gemeinden. Die Stärkung der Lebensqualität vor Ort ist erklärtes Ziel des Gemeinderessorts. Dazu braucht es innovative Impulse und eine Stärkung der Gemeindeautonomie. Ab dem 1. Jänner 2018 stellt das Land Oberösterreich die Gemeindefinanzierung neu auf. Durch das zeitgemäße Modell der Gemeindefinanzierung NEU eröffnet sich Oberösterreichs Gemeinden eine neue Autonomie, verbunden mit neuen Entscheidungsfreiheiten und neuen Handlungsspielräumen. Es steigert den Gestaltungsspielraum der Gemeinden und überträgt diesen dadurch mehr Verantwortung in der Projektfinanzierung. Durch ein standardisiertes System wird ein Maximum an Planungssicherheit, ab dem Gemeinderatsbeschluss, gewährleistet. Erste Empfehlungen für eine Neuregelung der Gemeindefinanzierung wurden vom Landesrechnungshof ausgesprochen. Diese betrafen die Stärkung der Gemeindeautonomie um die Stabilität in den Gemeinden zu gewährleisten und die Leistungsfähigkeit der Gemeindehaushalte zu stärken. Um die Finanzausstattung der oberösterreichischen Gemeinden zu optimieren, wurden demnach eine Neuausrichtung der Vergabe der Bedarfszuweisungsmittel hinsichtlich einer finanziellen Grundausstattung der Gemeinden sowie eine stärkere Regionalisierung der kommunalen Strukturen unter der Prämisse der Leistbarkeit empfohlen. Seit Mai 2016 entwickelt ein Projektteam unter der Leitung von Direktor HR Dr. Michael Gugler die Gemeindefinanzierung NEU. Neben Mitgliedern der Abteilung Inneres und Kommunales, dem Oö. Gemeindebund und der Abteilung Statistik wird die Praxisnähe und Umsetzbarkeit auch durch die Mitarbeit von ÖVP- und SPÖ- Bürgermeistern gewährleistet. Eine breite Information der Gemeinden, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister über die neue Autonomie in der

LR Hiegelsberger Seite 3 Gemeindefinanzierung erfolgt im Frühjahr 2017. Mit 1. Jänner 2018 ist der Start dieser neuen Form der Gemeindefinanzierung vorgesehen. Landesrat Max Hiegelsberger, der dieses Projekt federführend entwickelte, dazu: Mein Ziel ist es unsere Gemeinden mit maximaler Kompetenz auszustatten. Dies beinhaltet die Stärkung der Gemeindeautonomie, die Förderung der Wirtschaftlichkeit und Eigenverantwortung und daraus resultierend eine maximale Objektivität und Zielorientierung in der Gemeindefinanzierung. Bittgänge von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, wie sie bei der Vergabe von Bedarfszuweisungsmitteln gelebt werden, sind kein zeitgemäßer Zugang für die Gemeindepolitik mehr. Auch in diesem Bereich ist Transparenz der Weg in die Zukunft. Wir fördern das eigenverantwortliche, wirtschaftliche Handeln in den Gemeinden und gewährleisten einen nachhaltigen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Landesrätin Birgit Gerstorfer: Nach meinem Wechsel in die Politik war ich erstaunt über das komplexe System der Gemeindefinanzierung, das den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern oft auch bei kleinen Projekten zahlreiche Termine bei verschiedensten Stellen der Landesregierung abverlangt hat. Für mich war sofort klar, dass dieses System überarbeitet und angepasst werden muss. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind professionelle Gestalter und keine Bittsteller. An diesem Maßstab orientiert sich auch die neue Gemeindefinanzierung, die nun in ihren Grundzügen ausgearbeitet ist. Ich werde die Gemeindefinanzierung NEU allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern präsentieren, um Vorschläge und Rückmeldungen dazu persönlich einholen zu können.

LR Hiegelsberger Seite 4 Die Gemeindefinanzierung NEU ist jedenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Durch die Stärkung der Gemeindeautonomie wird den Kommunen zukünftig mehr finanzieller Freiraum eingeräumt und somit mehr Verantwortung übertragen. Wir sind bei der Gemeindefinanzierung NEU auf einem sehr guten Weg, die noch erforderliche Feinabstimmung sollte keine großen Probleme mehr hervorrufen. Das neue Modell soll auf jeden Fall gewährleisten, dass es zu keinen Benachteiligungen oder Bevorzugungen einzelner Gemeinden kommt. Auswirkungen wird das neue Modell auch auf die Gemeindeaufsicht NEU haben. Ich bin zuversichtlich, dass durch eine transparentere Gebarung der Gemeinden Vorgänge - besonders im Hinblick auf die Gemeindeprüfungen - leichter nachvollziehbar werden, so Landesrat Podgorschek. Ziele der Gemeindefinanzierung NEU: Stärkung der Gemeindeautonomie Steigerung des kommunalpolitischen Spielraums Erhöhung der Planungssicherheit in den Gemeinden Stärkung der Gemeinden durch Basisförderung Stärkung der Wirtschaftlichkeit und Eigenverantwortung Maximierung der Objektivität, Transparenz und Zielorientierung durch einheitliche und nachvollziehbare Förderkriterien Fondsmodell der Gemeindefinanzierung NEU: Im Zentrum der Gemeindefinanzierung NEU steht ein Fondsmodell, verbunden mit einer verstärkten Beratungs- und Serviceleistung durch das Land Oberösterreich. Es werden Anreize für

LR Hiegelsberger Seite 5 Gemeindekooperationen gesetzt und eine höchstmögliche Qualität auf möglichst kurzen Wegen gewährleistet. Abbildung 1 Visualisierung des Fondsmodells Grafik: Land OÖ Strukturfonds - Basisförderung zur Stärkung der Finanzkraft Der Strukturfonds beinhaltet Bedarfszuweisungsmittel in der Höhe von rund 66 Mio. Euro. Er sichert den Gemeinden eine gewisse Mindestausstattung an finanziellen Mitteln. Die Verteilung an die Gemeinden erfolgt nach aufgaben- und finanzkraftorientierten Kriterien. Damit wird den Gemeinden eine finanzielle Grundausstattung gegeben und es entstehen neue Handlungsspielräume. Die bisherigen Mittel aus der Strukturhilfe gehen in diesem, neu geschaffenen, Fonds auf.

LR Hiegelsberger Seite 6 Härteausgleichsfonds ein zusätzliches, ausgleichendes Instrument Ziel des Härteausgleichsfonds ist es allen Gemeinden einen ausgeglichenen Haushalt zu ermöglichen. Für Gemeinden, die trotzt der neuen Basisförderung aus dem Strukturfonds keinen Ausgleich erreichen können, wird der Härteausgleichsfonds eingerichtet. Es erfolgt eine enge Begleitung und Beratung der Gemeinden im Rahmen des Gemeindeservices. Wir verstehen uns in diesem Zusammenhang als Servicestelle, die unsere Gemeinden auf diesem Weg mit fachlicher und prozessbezogener Beratung begleitet. Es gilt: Maximale Kompetenz, für ein Ende der Abgangsgemeinden in Oberösterreich, so Landesrat Hiegelsberger zum Härteausgleichsfonds. Regionalisierungsfonds ein Anreiz für Gemeindekooperationen Dieser neue Fördertopf soll Anreize zur Kooperation schaffen. Er ist mit jährlichen Bedarfszuweisungsmitteln von bis zu 15 Mio. Euro dotiert und für kommunale Projekte in Zusammenhang mit Kinderbetreuungsstätten, dem Pflichtschulbereich, Amtsgebäuden, Bauhöfen, Veranstaltungsräumen, Bädern, Sportanlagen und Feuerwehrzeugstätten vorgesehen. Förderfähig sind regionale bzw. gemeindeübergreifende Kooperationsprojekte. Dabei werden Verantwortung und Lösungskompetenz in der Region gestärkt. Investitions- und Instandhaltungskosten werden für die Gemeinden budgetverträglich.

LR Hiegelsberger Seite 7 Ziel ist die Sicherstellung einer wirtschaftlich optimierten und bedarfsgerechten Infrastruktur vor Ort und ein Maximum an Lebensqualität in unseren Regionen, so Landesrat Hiegelsberger. Projektfonds für bauliche Infrastrukturmaßnahmen Das Gemeinderessort unterstützt nach objektiven und transparenten Förderrichtlinien Gemeindeprojekte in den kommunalen Kernbereichen. Im Sinne der Deregulierung werden gleichzeitig Förderprozesse modernisiert, vereinfacht und beschleunigt. Gemeindeservice vom Kontrolleur zum Consulter Dieses Instrument gewährleistet die fachliche Beratung und Unterstützung der Gemeinden. Die Kommunen werden durch den gesamten Prozess begleitet und mit voller Kraft unterstützt. Der Gemeindeservice bildet Kompetenzen in der Region. Die Bezirkshauptmannschaften übernehmen diese Serviceleistung für die Gemeinden in der jeweiligen Region, unter fachlicher Steuerung der Direktion Inneres und Kommunales. Um Kooperationen zu forcieren bieten wir klare Rechtsgrundlagen und im Zuge der Gemeindefinanzierung NEU auch gezielte Beratungs- und Serviceleistungen für unsere Gemeinden. Ziel ist die Bereitstellung von Information, von der Konzeption bis zur gezielten, themenbezogenen Unterstützung, um die Kommunen optimal zu unterstützen, erklärt Hiegelsberger.

LR Hiegelsberger Seite 8 Mehrwert des Projektfonds Am Beispiel des Projektfonds werden die Stärken der Gemeindefinanzierung NEU sichtbar. Bereits ab der Planung eines Projekts durch die Gemeinde ist der weitere Verlauf und somit die Finanzierbarkeit und der Erfolg transparent und abschätzbar. Nachdem das Land Oberösterreich, wie auch bisher, den Bedarf für das jeweilige Projekt einer Gemeinde geprüft und bestätigt hat, kann die Höhe der in Aussicht stehenden Förderquote online eingesehen werden. Da die Finanzierung des Landesanteils bekannt ist, gewährt die Gemeindefinanzierung NEU der Gemeinde volle Planungssicherheit. Sobald der jeweilige Eigenfinanzierungs-Anteil sichergestellt ist, entscheidet das Land, im Rahmen der budgetären Möglichkeiten, nur noch über den Förderzeitraum, nicht mehr über die Förderhöhe, die der Gemeinde bereits bekannt und fixiert ist. Projektplanungen können nun unmittelbar, abgestimmt auf den bekanntgegebenen Förderzeitraum, finalisiert werden. Neben einer für die Gemeinde einfachen und transparenten Vollziehbarkeit ergibt sich eine Verfahrensbeschleunigung. Diese Deregulierungsmaßnahme, ermöglicht eine Vereinfachung in der Projektumsetzung, zum Wohle der Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger, erklärt Landesrat Hiegelsberger der überzeugt ist, dass die Gemeindefinanzierung NEU die Leistungsfähigkeit, sowohl bei finanzstarken Gemeinden als auch bei strukturschwache Gemeinden, optimal unterstützt. Deregulierung im Zuge der Gemeindefinanzierung NEU Deregulierungsmaßnahmen stellen einen permanenten Prozess dar und finden somit auch im Projekt Gemeindefinanzierung NEU Anklang.

LR Hiegelsberger Seite 9 Neben einer Aufwandsvereinfachung für die Gemeinden, der durch den finanziellen Spielraum entsteht, kommt es zu einer Vereinfachung der Verwaltungsabläufe im Gemeinderessort. Diese Vereinfachung begründet sich darin, dass die Förderung von Kleinprojekten nun direkt durch die Finanzierung aus dem Strukturfonds abgewickelt werden kann. Auch die 5.000 Euro Grenze des Investitionsvolumens im ordentlichen Haushalt entfällt somit ab dem 1. Jänner 2018. Zudem ist der Wegfall des 18-Euro-Erlasses ein wesentlicher Schritt in Richtung Gemeindeautonomie.