Kommandanten-Weiterbildungslehrgänge 2018 Jänner / Februar Gemeindefinanzierung NEU

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1 Kommandanten-Weiterbildungslehrgänge 2018 Jänner / Februar 2018 Gemeindefinanzierung NEU Peter Pramberger Amt der oö. Landesregierung Direktion Inneres und Kommunales

2 Projektauftraggeber: LR Hiegelsberger, LR Ing. Entholzer bzw. LRin Gerstorfer Projektteam: IKD, Büros LR Hiegelsberger u. LRin Gerstorfer, Abt. Statistik, Oö. Gemeindebund, 4 Bürgermeister (Leonding, Sierning, Thalheim, Schwarzenberg) Projektzeitplan: Projektstart: 1. Juni 2016 Beschluss durch Oö. Landesregierung: 24. April 2017 Umsetzung: ab 1. Jänner 2018

3 Zielvorgaben und Zielentwicklung objektives und transparentes Fördersystem Stärkung der Gemeindeautonomie durch Vorwegverteilung von BZ-Mitteln (Aufgabenorientierung / Finanzkraftorientierung) Projektförderung abgestimmt auf die Finanzkraft der Gemeinden Gemeindeverantwortung hinsichtlich Finanzierung der Eigenmittelanteile Stärkung der mittelfristigen Finanzplanung

4 Gesamtmodell

5 Strukturfonds Gesamtvolumen: 66 Mio. Euro Auszahlung quartalsweise 1.2, 1.5, 1.8, 1.10 Verteilungskriterien Sockelförderung in der Höhe von Euro für jede Gemeinde unabhängig von deren Finanzkraft (13,17 Mio. Euro)

6 Strukturfonds Verteilung nach (Aufgabenorientierung) 13 Mio. Euro nach Einwohnerzahl für allgemeine Verwaltungsleistungen 30 Mio. Euro nach Anzahl der 0 bis 14-Jährigen für Kinderbetreuung und Pflichtschulaufgaben 10 Mio. Euro nach Kilometer Gemeindestraßen inkl. Winterdienst 7 Mio. Euro nach Kilometer Güterwege inkl. Winterdienst 2 Mio. Euro nach Tourismusaufgaben

7 Strukturfonds Zu- und Abschläge je nach Finanzkraft: (Finanzkraftorientierung): Finanzkraft Multiplikator kleiner als 900 Euro je EW 1,25 zwischen Euro je EW 1 zwischen Euro je EW 0,75 zwischen Euro je EW 0,50 zwischen Euro je EW 0,33 größer ,20 Deckelung: max Euro pro Jahr

8 Strukturfonds Mustergemeinde Verwaltungsaufgaben EW Kinderbetreuung 0-14jährige 172 Gemeindestraßen 9,75 km Güterwege 41,88 km Tourismus Nächtigungen Aufgabenorientierte Verteilung Euro Euro Euro Euro 0 Euro Euro Finanzkraft 891 Euro = Zuschlag x 1, Euro x 1,25 = Euro + Basisförderung Euro Euro Gesamtauszahlung Euro

9 Projektfonds Gesamtvolumen BZ-Mittel: 70 Mio. Euro Geringfügigkeitsgrenzen (nach Finanzkraft) bis 1 Mio. Euro Euro... 5 Mio. Euro Euro... über 10 Mio. Euro Euro Gilt nicht für Feuerwehr-Fahrzeuge!

10 Projektfonds Voraussetzungen für Projektgenehmigung: positive Bedarfsprüfung durch zuständige Fachabteilung (Feuerwehren: LFK/GEP, Beschaffungsprogramme) Feststellung der anerkennbaren Projektkosten (Kostendämpfungsverfahren bzw. Normkosten) Festlegung des Realisierungszeitpunkts bzw. -zeitraums gesicherte Gesamtfinanzierung, insbesondere bezüglich des Eigenanteils der antragstellenden Gemeinde

11 Projektfonds Förderbare Projekte Schulbau, Kindergärten, Krabbelstuben, Hort Amtsgebäude / Bauhöfe Sportanlagen und Bäder (Anm.: Bäderstudie) Feuerwehr-Zeugstätten / Feuerwehr-Fahrzeuge Friedhöfe und Aufbahrungshallen Kommunalfahrzeuge Musikprobelokale / Musikschulen Anm. Feuerwehr-Fahrzeuge: Beschaffungsprogramm 2018 nach "Finanzierung Alt"; Umstellung ab BP 2019

12 Projektfonds - Förderquote Einheitliche Gesamt-Förderquote (BZ u. LZ) für alle (bisherigen Ko-Finanzierungs-) Projekte: Basis 55 % Zu- und Abschläge: Basis: durchschnittliche Finanzkraft der Gemeinden (1.035 Euro Finanzkraft 2016) Je Prozent Unter- oder Überschreitung der durch. Landesfinanzkraftkopfquote wird die Förderung um ein Prozentpunkt erhöht oder verringert. Max. Gesamtförderquote = 80 % Min. Gesamtförderquote = 20 %

13 Projektfonds Musterbeispiele Gemeinde A: Einwohner Finanzkraft pro Einwohner: Euro Förderquote (Projektfonds): 28 % Errichtung eines Feuerwehrhauses mit Gesamtkosten von ,00 Euro Bedarfszuweisung (28 %): Eigenanteil (72 %): Gesamtfinanzierung Euro Euro Euro

14 Projektfonds Musterbeispiele Gemeinde B: 850 Einwohner Finanzkraft pro Einwohner: 948 Euro Förderquote (Projektfonds): 71 % Ankauf FF-Fahrzeug mit Normkosten von Euro Bedarfszuweisung (32 %): Zuschuss LFK (39 %): Eigenanteil (29 %): Gesamtfinanzierung Euro Euro Euro Euro

15 Regionalisierungsfonds Höhere Förderquote für gemeindeübergreifende Kooperationsprojekte sowie für Zusammenführung von Infrastruktur innerhalb einer Gemeinde Errichtungs- und Betriebsmodell Grundvoraussetzung Förderbare Projekte, Basisförderquote und Geringfügigkeitsgrenzen lt. Projektfonds Zuschlag zur Förderquote von 15 % Max. Förderquote 90 Prozent Fusionsgemeinden erhalten Zuschlag für 3 Projekte

16 Regionalisierungsfonds Beispiel Gemeinde A: Einwohner; FK pro EW: Euro FQ (Projektfonds): 28 %; Eigenanteil: 72 % Errichtung von 2 FF-Häusern mit GK von 2 Mio. Euro Bedarfszuweisung (28 %): Euro Eigenanteil (72 %): Euro Errichtung gemeinsames FF-Haus mit GK von 2 Mio. Euro* Bedarfszuweisung (28 % + 15 % = 43 %): Euro Eigenanteil (57 % statt 72 %): Euro *Synergie-Effekt nicht berücksichtigt

17 Härteausgleichsfonds Härteausgleichsfonds Verteilung 1 Entscheidung über BZ-Mittel zum Ausgleich des ordentlichen Haushalts Zielsetzung: Härteausgleichgemeinden sollen in den verschiedenen Bereichen an jene Werte herangeführt werden, die entsprechende Ausgleichsgemeinden bereits erreichen. Härteausgleichsfonds Verteilung 2 Für Gemeinden, die nach der Zuteilung von BZ-Mitteln aus dem Strukturfonds "eine schwarze Null" schreiben Eigenmittel für Projekte müssen angespart werden

18 Härteausgleichsfonds Vorgaben (Höchstausgaben) für Gemeinden nach Bereichen Bereich "Feuerwehren" (lfd. Aufwand): 14 Euro pro Einwohner (incl. Nebenwohnsitze) oder Euro pro Feuerwehr Kosten für Stützpunkt-Aufgaben: Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre Übergangsfrist zum Erreichen des Zielwertes bis 2021

19 Übergangsbestimmungen BZ-Mittel, die in bestehenden Finanzierungsplänen enthalten sind, bleiben unverändert bestehen Zusagen, für Projekte deren Baubeginn 2017 stattfindet oder für Ausfinanzierungen, bei denen Endabrechnung noch 2017 vorgelegt wird, bleiben bestehen Zusagen für Projekte deren Baubeginn 2018 oder später stattfindet, werden an Projektförderquote lt. Gemeindefinanzierung Neu angepasst Ausfinanzierungsnotwendigkeiten die nach bekannt gegeben werden, werden auf Basis Gemeindefinanzierung neu gefördert

20 Gemeinde/Feuerwehr/Land OÖ Projektverantwortung grundsätzlich bei der Gemeinde Rechtzeitige Abstimmung zwischen FF, Gemeinde und GemeindereferentIn Bedarfsprüfung durch LFK auf Basis GEP Kostenfeststellung (Fahrzeuge Normkosten / Gebäude - KDV) Eigenmittel der Gemeinde (incl. Anteil FF) und Darstellung des Projekts im mittelfristigen Finanzplan der Gemeinde mit klarer Prioritätenreihung Aufsichtsbehördlicher Finanzierungsplan durch Land OÖ Baubeginn bzw. Einleitung der Beschaffung Einhaltung des genehmigten Kostenrahmens

21 Zusammenfassung Zeitgemäße, objektive und transparente Vergabe von Bedarfszuweisungen (und Landeszuschüssen) Stärkung der Gemeindeautonomie und der Eigenverantwortung der Gemeinden Bessere Planbarkeit von Gemeindeprojekten (BZ, LZ, Eigenmittel) Berücksichtigung der Folgekosten Abbau von Bürokratie

22 Zusammenfassung Beschluss der Oö. Landesregierung: Ende 04/2017 Informationen für Bürgermeister: ab Ende 04/2017 Amtsleiterseminare: ab Ende 04/2017 Beratung der Härteausgleichsgemeinden: ab 06/2017 Prüfung der Voranschläge Härteausgleichsgemeinden ab 11/2017 Umsetzung: ab 1. Jänner 2018 Evaluierung Gemeindefinanzierung Neu spätestens in 2 Jahren nach Umsetzungsbeginn

23 Danke für Ihre Aufmerksamkeit Bau- und Abgabenrecht Baurecht Anliegerleistungen Benützungsgebühren-Abgaben Feuerpolizei Gemeindeaufsicht Dienstrecht Gemeindeordnung Gebarungsprüfung Gemeindeaufsicht Gemeindevertretung Rechtsgeschäfte Haushalts- und Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz Haushaltswesen der Gemeinden Katastrophenschutz Feuerwehrwesen Zivilschutz und Zivildienst Staatsbürgerschaft, Fremdenrecht und Wahlen Staatsbürgerschaft Personenstandswesen Fremdenrecht Wahlen Verwaltungspolizei Polizeistrafgesetz Veranstaltungswesen

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