Das neue Strahlenschutzgesetz und mögliche Konsequenzen Dr. Florence-Nathalie Sentuc et al.
Überblick Hintergrund und Zielsetzung des StrlSchG Strahlenschutzsystem Ausgewählte Änderungen Arbeiten der GRS Ausblick 2
Hintergrund: Bekanntmachung der EU BSS in 2013/2014 EU-Grundnormen Richtlinie 2013/59/Euratom Konsolidierung mehrerer Richtlinien in einem Dokument Grundlagen und Prinzipien des allgemeinen Strahlenschutzregimes im Wesentlichen unverändert Berücksichtigung von ICRP 103 sowie weiterer Empfehlungen überwiegend konsistent mit den IAEA BSS parallele Entwicklung in enger Kooperation insbesondere: Zahlenwerte harmonisiert aber: unterschiedlicher Detaillierungsgrad und rechtlicher Status Umsetzung der EU BSS in nationales Recht bis 6. Februar 2018 3
Zielsetzung: Novellierung und eigenständige formell-gesetzliche Grundlage für den Strahlenschutz Umsetzung der EU-Grundnormen Strahlenschutzsystem nach ICRP 103 Neue Regelungsgebiete Modernisierung des Strahlenschutzrechts Vollzugsfreundliche Ausgestaltung Anpassung des Notfallschutzkonzepts auf Grundlage der Erfahrungen von Fukushima StrlSchG Zusammenführung geltender Gesetze und Verordnungen Teile des Atomgesetzes Strahlenschutzvorsorgegesetz Strahlenschutzverordnung Röntgenverordnung Verordnungen Verordnungen Verordnungen 4
Grundlage: System des Strahlenschutzes Arbeiten Tätigkeiten ( 4) Strahlenschutzgrundsätze Rechtfertigung ( 6) Optimierung ( 8) Dosisbegrenzung ( 9) Expositionskategorien Berufliche Exposition Medizinische Exposition Exposition der Bevölkerung Früherkennung Radon Expositionssituationen Geplante Expositionssituationen (Teil 2) Bestehende Expositionssituationen (Teil 4) Notfallexpositionssituationen (Teil 3) 5 GRS Fachgespräch 2015
Änderungen bei der behördlichen Vorabkontrolle von Tätigkeiten Genehmigung Anzeige (Prüfung vereinfacht, keine Auflage) Anmeldung (nur Mitteilung an Behörde) Genehmigungs- und anzeigefrei (Freistellung) Außerhalb des Anwendungsbereichs des Strahlenschutzrechts Genehmigungsverfahren Anzeigeverfahren Umgang Betrieb von mit Röntgeneinrichtungen und Beförderung von sonstigen (nahezu unverändert) radioaktiven Stoffen Errichtung NORM-Arbeitsplätze und Betrieb (zukünftig von Beschleunigern ab 1 msv pro Kalenderjahr) Beschäftigung Neu: Beschäftigung in fremden von fliegendem Anlagen und und Einrichtungen raumfahrenden Personal Neu: in der Überwachung verbleibende NORM-Rückstände andere Tätigkeiten mit NORM-Rückständen sind anzumelden 6 GRS Fachgespräch 2015
Änderungen in der betrieblichen Strahlenschutzorganisation Das bewährte System mit Strahlenschutzverantwortlichem ( 69) und Strahlenschutzbeauftragtem ( 70, notwendige Fachkunde) wird beibehalten SSV bleibt verantwortlich für alle Pflichten SSB für die Pflichten (und Befugnisse) im Rahmen und Umfang der Bestellung Zukünftig wird in weiteren Bereichen ein SSB gefordert: Anzeige von Tätigkeiten mit NORM (bisherige Arbeiten) Beförderung von radioaktiven Stoffen Betrieb von Luft- und Raumfahrzeugen Quelle: www.bfs.de 7
Änderungen bei den Grenzwerten Beruflich exponierte Personen ( 78): (2) Abgesenkter Grenzwert für die Dosis der Augenlinse: 20 msv/a (gemäß ICRP Empfehlung) Einzelpersonen der Bevölkerung ( 80): (1),(2) Grenzwerte gelten für die Summe aller Tätigkeiten mit Genehmigung/Anzeige (4) Behörde koordiniert Einhaltung insgesamt (bisher nur für Ableitungen) Grenzwerte ansonsten im Wesentlichen unverändert! 8
Neue Regelungen: Schutz vor Radon in Innenräumen (1) Referenzwerte für Radon an Arbeitsplätzen: 300 Bq/m³ in Aufenthaltsräumen: 300 Bq/m³ Festlegung von Gebieten ( 121) mit einer beträchtlichen Zahl von erwarteten Überschreitungen der Referenzwerte 9 Quelle: Parlamentsbericht 2009 GRS Fachgespräch 2015
Neue Regelungen: Schutz vor Radon in Innenräumen (2) Radonmaßnahmenplan ( 122, BMUB) Aufenthaltsräume und Arbeitsplätze Information, Erläuterung der Strategie Anregung technischer Maßnahmen örtlich angepasste Strategie und Messungen durch Länder Neubauten ( 123) Maßnahmen, die Radonzutritt verhindern oder erschweren außerhalb der festgelegten Gebiete Feuchteschutz ausreichend Quelle: wikimedia commons/ewald9 Quelle: GRS 10 GRS Fachgespräch 2015
Änderungen im Notfallschutz umfangreiche Verrechtlichung erforderlich, Umsetzung weitgehend im Bundesrecht beabsichtigt Notfallmanagementsystem (Vorsorge und Reaktion) Notfallpläne von Bund und Ländern ( 98-101) Einheitliches radiologisches Lagebild Verzahnung von Strahlenschutzrecht und anderen Bereichen (Katastrophenschutz, Verkehr, Abfall, Lebensmittelüberwachung, ) Schutz der Einsatzkräfte Person, die bei einem Notfall oder einer anderen Gefahrenlage eine festgelegte Aufgabe wahrnimmt und die bei ihrem Einsatz einer Exposition ausgesetzt sein kann Unterrichtung, Aus- und Fortbildung ( 113 ff.) Festlegung von Referenzwerten 11 Quelle: BfS Quelle: KVB
Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen Zentrale Neuerungen (Auswahl): Durchgängige Strukturierung der Vorsorge in Notfallplänen Basierend auf Referenzszenarien Einführung optimierter Schutzstrategien Orientierung an Referenzwert-Konzept Ziel: Unterschreitung von 100 msv effektive Dosis im 1. Jahr Kombination kurz- und langfristiger Maßnahmen, ständige Anpassung an die Lage Einrichtung radiologisches Lagezentrum des Bundes ( 106) Federführung durch BMUB Erstellung des radiologischen Lagebildes nach 108 Unterstützung durch BfS, BfE, GRS und BBK 12
Zukünftige Struktur des Notfallschutz-Regelwerks StrlSchG Rechtsverordnung(en) Themen (Auswahl) Ergänzung und Anpassung von Referenzwerten Schutzmaßnahmen und zugrunde gelegte Dosiswerte Verfahren und Richtwerte zur radiologischen Lagebewertung Inhalt und Durchführung von Schutzstrategien Unterrichtung, Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte Schutz der Einsatzkräfte im Notfalleinsatz Zuständigkeiten für verschiedene im StrlSchG festgelegte Aufgaben Notfallpläne des Bundes (AVVen)) Allgemeiner Notfallplan Besondere Notfallpläne: 1. Katastrophenschutz + Medizin 3. Nahrungs- und Futtermittel etc. 4. Arzneimittel, Medizinprodukte, 5. Sonstige Produkte 6. Beförderung 7. Grenzüberschreitender Verkehr 8. Kontaminierte Gebiete 9. Abfälle, Abwasser Notfallpläne der Länder Konkretisierungen und Ergänzungen der Bundesnotfallpläne Sonderschutzpläne für ortsfeste Anlagen Im allgemeinen Notfallplan des Bundes festzulegen: Referenzszenarien 0. Unklare Situation 1. KKW-Unfall in Deutschland 2. KKW-Unfall im Nachbarland 3. KKW-Unfall in Europa 4. KKW-Unfall außerhalb Europas 5. Unfall in einer kerntechnischen Anlage 6. NGA 7. Transportunfall 8. radiologische Notfallsituation 9. Satellitenabsturz 10. Verteidigungsfall 13
Mitwirkung der GRS beim StrlSchG und im Notfallschutz Bisherige Arbeiten Mitwirkung bei Entwurfserstellung und Diskussion mit Bundesressorts und Ländern Erarbeitung von Quelltermen für Referenzszenarien Aktuelle Arbeiten Federführende Erarbeitung von Prototypen zu Notfallplänen des Bundes Unterstützung bei Planungen zum Radiologischen Lagezentrum des Bundes Geplante Arbeiten Mitwirkung beim Aufbau des Radiologischen Lagezentrums des Bundes Organisatorische und technische Vernetzung von GRS und BfS Aufbau- und Ablauforganisation Nutzung des radiologischen Lagebildes für Umsetzung optimierter Schutzstrategien 14
Zusammenfassung und Fazit StrlSchG dient der Umsetzung der EU-Grundnormen Strukturierung anhand der Expositionssituationen Festlegung der Strahlenschutzgrundsätze (Stärkung der Rechtfertigung) Genehmigung- und Anzeigeverfahren, behördliche Aufsicht Regelungen zu Radon, Baustoffen, Altlasten Festlegung von Grenzwerten und Referenzwerten. Noch ausstehend: Erlass von Verordnungen materielle Schutzvorschriften Ermittlung der Dosis Vorkommnisse in der Medizin Freigabe und viele weitere Details 15
Ausblick (1) Harmonisierungsbedarf innerhalb der EU, u.a. Rechtfertigung von Tätigkeitsarten Grenzüberschreitender Warenverkehr Riskaudit-Projekt Evaluation of Member States strategies and plans for the transposition of the Basic Safety Standards Directive(Council Directive 2013/59/EURATOM) Identifizierung der Themenfelder, die einer EU-weiten Harmonisierung bedürfen Plattform für den Erfahrungsaustausch der EU Mitgliedsländen im Umsetzungsprozess 16
Ausblick (2) Aufsichtsprogramme nach 180 StrlSchG Einrichtung eines Programms zur aufsichtlichen Prüfung bei geplanten Expositionssituationen, das dem möglichen Ausmaß und der Art der mit den Tätigkeiten verbundenen Risiken Rechnung trägt Konzeptvorschlag der GRS Inspektionsprogramm StrlSch-Organisation Geräteausstattung Kenntnisse 17
Ausblick (3) Neue Aufgabenfelder für den Vollzug Ausbildungsbedarf Bedarf an Erfahrungsaustausch der Mitarbeiter von Vollzugsbehörden GRS bietet Veranstaltungsreihe zum Erfahrungsaustausch in Fragen des Vollzugs 2 Termine pro Jahr Wechselnde Schwerpunktthemen Nächster Termin: 08./09.11.2017 in der GRS Köln zum Thema Beförderung radioaktiver Stoffe 18
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!