AUCH MAL NEIN SAGEN KONSEQUENZEN AUS DEM BIELEFELDER STRAFURTEIL. M edizin, S c h a d en u n d H a f t u n g

Ähnliche Dokumente
Sedierung und Notfallmanagement in der Endoskopie - juristische Aspekte -

Delegation ärztlicher Tätigkeiten. Haftungsrechtliche Aspekte. Hamburg. Rechtsanwalt Stephan Kreuels Münster

Riskmanagement. Organisation als Mittel zur Schadensverhütung. Risiko-Diagnose + Risiko-Therapie

Rechtliche Rahmenbedingungen im Praktischen Jahr München,

Rechtliche Fragen - Haftung, Aufsichtspflicht

Moderne Behandlung des Grauen Stars

4. OP-AN-Pflegetag 16. März 2012 München DELEGATION UND HAFTUNG

Guten Tag! Wolfgang Frahm Arzthaftung

Arbeitnehmerhaftung. die Einrichtungsträger angehoben. Hierdurch kommt es vermehrt zu Rückgriffsforderungen des Arbeitgebers auf den Arbeitnehmer.

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Delegation ärztlicher Tätigkeiten. Wann dürfen ärztliche Tätigkeiten auf das Pflegefachpersonal übertragen werden?

Herzlich Willkommen zum 2. Chemnitzer Gelenksymposium. Arthromed Praxisklinik Chemnitz

Delegation ärztlicher Leistungen: Folgen für die Abrechnung (GOÄ und GKV)

TÄTIGKEITEN Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege

Investigator Initiated Trials

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Behandlungspflege in Werkstätten für behinderte Menschen

Stand: / V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Präambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren

Hilfe bei Behandlungsfehlern

Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?

Ärzte befürchten Engpässe bei der Patientenversorgung

Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen

Der Schutz von Patientendaten

Aktuelles zu Rahmenbedingungen & Rechtsprechung. Von. Jörn Schroeder-Printzen. Fachanwalt für Medizinrecht Fachanwalt für Sozialrecht

Logbuch Physikalisch- Rehabilitative Medizin

Medizinischer Standard - die Sicht des Juristen 21. Heidelberger Heißes Eisen

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von Panini á 2,-

Freiberufliche Bodenkunde

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch

Auswertung. Mitarbeiterbefragung zum Leistungsangebot Klinischer Sozialarbeit am Universitätsklinikum Münster

VLK NRW Rechtsanwalt und Fachanwalt f. Medizin-, Steuer- und Arbeitsrecht Norbert H. Müller

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Kooperatives Belegarztwesen Effektive Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung

Das Rücktrittsrecht I

Was muss ich über den Zulassungstest wissen?

Plastische und Ästhetische Chirurgie in Westfalen-Lippe

Aufgabenverteilung im Krankenhaus Haftung und Effizienz aus rechtlicher Sicht

Der Datenschutzbeauftragte nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. ..

Pro Jahr werden rund 38 Millionen Patienten ambulant und stationär in unseren Krankenhäusern behandelt, statistisch also fast jeder zweite Deutsche.

Zivilrecht - BGB Schuldrecht AT_ Übersicht Nr. 3 Seite 1 von 10. Beachte: Schuldnerverzug ist Sonderfall der Pflichtverletzung i.s.d.

Freier Mitarbeiter Vertrag

Das Mehrwahlarztsystem

Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: gültig ab kündbar zum

Vorlesung Gesellschaftsrecht

Anmeldung zur Sommermachane 2015 Zeitraum: Region: Österreich, Salzburger Land

Keniaurlaub (nach OLG Stuttgart, VersR 2002, 148)

Unser Konzept zur rechtssicheren Buchung selbständiger Pflegekräfte

Haftungsrisiken im Ehrenamt

e-books aus der EBL-Datenbank

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Rechtsberatung durch Ingenieure

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Datenschutz in der Arztpraxis

RABE Akademie Ltd Gesetzesaufbau. Verfassung = Grundgesetz. Gesetze Entstanden im Gesetzgebungsverfahren

Aktion oder Reaktion Qualität versus Sicherheit? Qualität ein PatientInnenrecht?

AWMF Tagung am 26./ in Würzburg

D. Behandlungsverweigerung als Unterlassungsdelikt * * Stand: , Folie 7 neu.

Bereicherungsrecht Fall 2

Nachhaltiges Gesundheitssystem

Meine Entscheidung zur Wiederaufnahme der Arbeit

Ende von Vertragsbeziehungen

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg

Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht

Neue Gerichtsentscheidungen zur Haftung des pharmazeutischen Unternehmers

Jahresbericht des Patientenfürsprechers aus dem HELIOS Klinikum Berlin-Buch für den Zeitraum bis

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Allgemeine zahnärztliche Leistungen

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien

Elternbroschüre. Kinderbetreuung. Für Kinder studierender Eltern und Kinder von Beschäftigten der Hochschule Magdeburg - Stendal Standort Magdeburg

Kindervorsorgeuntersuchungen

Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen

Beschwerdemanagement. was aus Patientensicht wichtig ist

Ihr Patientendossier. Ihre Rechte

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

Zur Finanzierung des Sozietätsinventars unterzeichnen A und B im Namen der GbR einen Darlehensvertrag bei der B-Bank über EUR ,00.

PKV-Info. Die Gebührenordnung für Ärzte. Ein kleiner Leitfaden

Krankenhaus. Zulässigkeit und Grenzen der Beauftragung von Vertragsärzten, rzten und sonstigen Ärzten im Krankenhaus. rzten, Konsiliarärzten

micura Pflegedienste Köln

Haftung für Pflegefehler im Bereich der modernen Wundversorgung

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett.

I. Prüfungsablauf mündlich-praktische Prüfung M 2 neu ( ) II. Verhinderung eines Prüfers

WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER

"Qualifikation von Führungskräften" - Change-Management - wie Veränderungsprojekte von Mitarbeitern gecoacht werden

Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders

Microsoft Office 365 Domainbestätigung

Vertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Microsoft Office 365 Outlook 2010 Arbeitsplatz einrichten

Offene Fehlerkultur ein utopisches Ziel?

Transkript:

15. Deutscher Medizinrechtstag M edizin, S c h a d en u n d H a f t u n g AUCH MAL NEIN SAGEN KONSEQUENZEN AUS DEM BIELEFELDER STRAFURTEIL R e f e r e n t i n : R A i n S t e f a n i e G e h r l e i n J u s t i z i a r i n M a r b u r g e r B u n d B u n d e s v e r b a n d

GLIEDERUNG Hintergrund der Diskussion Rechtsstellung des PJ-Studenten Rechtsprechung Konsequenzen / Lösungsansätze 12. - 13. September 2014 15. Deutscher Medizinrechtstag: Medizin, Schaden und Haftung Seite 2

HINTERGRUND BERICHTERSTATTUNG Medienberichterstattung Urteil des LG Bielefeld (14.6.2013 zu Az. 10 Ds 16 Js 279/11) Verurteilung eines Studenten im PJ wegen fahrlässiger Tötung wegen intravenöser statt oraler Verabreichung eines Antibiotikums mit nachfolgendem Tod des Säuglings Propofol-Fall (LG Mainz, Az. 2 O 266/11) Verurteilung einer Medizinstudentin wegen irrtümlicher Verabreichung Diabetikerin des Narkosemittels Propofol (Koma, Hirnschädigung) zu Schadenersatz und Schmerzensgeld 12. - 13. September 2014 15. Deutscher Medizinrechtstag: Medizin, Schaden und Haftung Seite 3

HINTERGRUND REALITÄT IN DEUTSCHEN KLINIKEN Stichwort Arbeitsverdichtung zunehmende Übertragung (fach-)ärztlicher Tätigkeiten an PJler und Ärzte in der Weiterbildung feste Einplanung von Studenten als Arbeitskräfte Folge 80 % der PJler verabreichen nach eigenen Angaben Medikamente ohne Aufsicht Beispiele: Vorbereiten und Anhängen Chemotherapie Anschließen von (vorbereiteten) unklaren Infusionen auf Anweisung des Pflegepersonals 12. - 13. September 2014 15. Deutscher Medizinrechtstag: Medizin, Schaden und Haftung Seite 4

HINTERGRUND REALITÄT IN DEUTSCHEN KLINIKEN Bei 50 % werden die von ihnen erhobenen Befunde nur selten überprüft Eingangsbefragung (Anamnese) wird vollständig von PJlern übernommen Grundlage für Therapien Durchführung von Bedside-Tests (Laboruntersuchung am Bett) und Anhängen von Erythrozytenkonzentraten (Blutprodukte zur Transfusion) ohne Aufsicht und mit eigener Unterschrift Arbeiten ohne Schutzausrüstung (Schutzbrille im OP etc.) Keine klaren Arbeitszeiten, Einteilung zu Diensten, Wochenendarbeit 12. - 13. September 2014 15. Deutscher Medizinrechtstag: Medizin, Schaden und Haftung Seite 5

RECHTSSTELLUNG DES PJ-STUDENTEN PJ-Student 3 Abs. 4 ÄAppO 1. Vertiefung und Erweiterung der im vorhergehenden Studium erworbenen ärztlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Studierenden (Unterrichtsveranstaltung, öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis) kein Arzt, kein nicht-ärztliches Personal: Eigene Rechtsstellung Spannungsfeld zwischen noch Student und fast Arzt 2. Erlernen der Anwendung auf den einzelnen Krankheitsfall: Durchführung zugewiesener ärztlicher Verrichtungen entsprechend des Ausbildungsstandes unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes 12. - 13. September 2014 15. Deutscher Medizinrechtstag: Medizin, Schaden und Haftung Seite 6

RECHTSSTELLUNG DES PJ-STUDENTEN /DELEGATIONSRECHT Durchführung zugewiesener ärztlicher Verrichtungen Zugewiesen: Auf Anordnung eines (Fach-)Arztes, nicht auf Anordnung/Anweisung des Pflege-/Assistenzpersonals Ärztliche Verrichtung: Exkurs zum Delegationsrecht Delegation = weitgehend selbständige Durchführung durch nichtärztliche Mitarbeiter unter Aufsicht/Kontrolle und Verantwortung des Arztes (Arztvorbehalt) Erbringung höchstpersönlicher Leistungen ( persönliche Ermächtigung, Wahlleistungen, belegärztliche Leistungen) keine Delegationsfähigkeit, weder an andere Ärzte noch an sonstige Personen 12. - 13. September 2014 15. Deutscher Medizinrechtstag: Medizin, Schaden und Haftung Seite 7

RECHTSSTELLUNG DES PJ-STUDENTEN /DELEGATIONSRECHT Erbringung ärztlicher Kernleistungen (Anamnese, Indikationsstellung, Untersuchung, Diagnose, Aufklärung und Beratung, Therapieentscheidung und durchführung) Leistungen, die der Arzt wegen ihrer Schwierigkeit, ihrer Gefährlichkeit oder wegen der Unvorhersehbarkeit etwaiger Reaktionen unter Einsatz seiner spezifischen Fachkenntnis und Erfahrung persönlich erbringen muss nicht delegierbar an Nicht-Ärzte (Pflege, Fachberufe im Gesundheitswesen), dürfen von diesen auch nicht unter Aufsicht des Arztes erbracht werden Beispiele: Schwierige Injektionen oder Infusionen, Punktionen, Verabreichung Röntgenkontrastmittel, Herzmittel, Zytostatika, Transfusionen, In- und Extubationen, Anlegen und Wechsel von Blutkonserven 12. - 13. September 2014 15. Deutscher Medizinrechtstag: Medizin, Schaden und Haftung Seite 8

RECHTSSTELLUNG DES PJ-STUDENTEN / DELEGATIONSRECHT Dagegen: Der PJ-Student darf einzelne ärztliche Verrichtungen durchführen in Abhängigkeit von seinem Ausbildungsstand zu prüfen durch ausbildenden Arzt und PJ-Studenten unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes Verantwortung bleibt beim Arzt! Umfang / Form der Anleitung und Aufsicht ist unklar 12. - 13. September 2014 15. Deutscher Medizinrechtstag: Medizin, Schaden und Haftung Seite 9

RECHTSSTELLUNG DES PJ-STUDENTEN / DELEGATIONSRECHT Im Einzelfall delegationsfähige Leistungen: Einzelfallentscheidung des Arztes, abhängig von spezieller Qualifikation (venöse Blutentnahmen, i.v. Injektionen, Anlegen/Wechsel Infusionen) Allgemein delegationsfähige Leistungen: Generell übertragbar auf qualifiziertes Personal (s.c und i.m. Injektionen, Verband - und Katheterwechsel, Messung EKG/Lungenfunktion) Uneinheitliche Rechtsprechung: Eindeutige juristische Abgrenzung der Leistungen nicht möglich fehlende Rechtssicherheit! Übernahme durch PJ-Studenten grds. möglich Aber auch hier: Regelmäßige Überwachung durch ausbildenden Arzt In Abhängigkeit von Kenntnisstand des PJlers und Gefährdungspotential der Verrichtung von Anwesenheit des Arztes bis hin zu lediglich Stichproben 12. - 13. September 2014 15. Deutscher Medizinrechtstag: Medizin, Schaden und Haftung Seite 10

RECHTSPRECHUNG ZIVILRECHT Haftung Krankenhausträger/Chefarzt/Ausbilder OLG Köln v. 4.7.1990 27 U 86/89: OP-Assistenz durch PJler bei gynäkologischem Eingriff statt Mitwirkung der erforderlichen erfahrenen ärztlichen Assistenz Haftung Operateur (Rspr. zum Anfängerfehler: Behandlungsfehler wg. Qualitätsmangel = Übertragung auf einen nicht ausreichend Qualifizierten) und Klinikträger (Organisationsmangel) neu: Kodifizierung im Patientenrechtegesetz 630h Abs. 4 BGB für vertragliche Haftung OLG Stuttgart v. 1.12.1994 14 U 48/93: Durchführung einer Spinalanästhesie durch PJ-Studenten keine Haftung von Träger/CA/Chefarzt wegen mangelnder Qualifikation des PJlers Bei ordnungsgemäßer Beaufsichtigung und Anleitung durch einen FA kein wesentlicher Unterschied zwischen dem vor und nach der Approbation stehenden Anfänger! 12. - 13. September 2014 15. Deutscher Medizinrechtstag: Medizin, Schaden und Haftung Seite 11

RECHTSPRECHUNG ZIVILRECHT Haftung Krankenhausträger/Chefarzt/Ausbilder OLG Karlsruhe v. 29.1.2014 7 U 163/12: Herzkatheteruntersuchung mit Risiko einer Arteriendissektion, keine Haftung Klinik und Behandler Die ärztliche Aufgabe der (Eingriffs- und Risiko-) Aufklärung kann einem Medizinstudenten im PJ übertragen werden, wenn sie seinem Ausbildungsstand entspricht und unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des ausbildenden Arztes stattfindet. Dies setzt nicht unbedingt voraus, dass der Arzt bei jedem Aufklärungsgespräch anwesend ist. (nach Anleitung Aufklärung bereits mehrfach beanstandungsfrei in Anwesenheit Arzt durchgeführt, standardisierter Eingriff, bei Aufklärung kein Notfall denkbar, Arzt bei Rückfragen erreichbar) Presse: Das Urteil: Studenten dürfen Patienten aufklären (NRZ 4.Juli) 12. - 13. September 2014 15. Deutscher Medizinrechtstag: Medizin, Schaden und Haftung Seite 12

RECHTSPRECHUNG ZIVILRECHT Haftung Student(in) (neben (Privat-)Klinikträger/med. Geschäftsführer=Operateur aus Organisationsverschulden) Propofolfall : Medizinstudentin im 10. Semester (vor PJ) verabreicht als (angestellte) Nachtwache nach plastischem Eingriff angebrochene Infusion aus dem OP mit Kochsalzlösung und Propofol, Atem- und Kreislaufstillstand der Patientin, seitdem Wachkoma und irreparable Hirnschädigung. Gesamtschuldnerische Haftung bejaht, da Gravierende Verstöße gegen elementare medizinische Grundregeln (Anhängen gebrauchter Infusion aus OP, keine Nachfrage trotz Trübung der Lösung) Übernahmeverschulden aufgrund geringer Praxiserfahrung fraglich 12. - 13. September 2014 15. Deutscher Medizinrechtstag: Medizin, Schaden und Haftung Seite 13

RECHTSPRECHUNG STRAFRECHT Beispiel: Bielefelder Fall Hauptgründe für Verurteilung: Handeln ohne ärztlichen Auftrag ( zugewiesen ) PJ-Student hätte die Art der Verabreichung prüfen (iv oder oral?) und erkennen müssen, dass das Medikament nicht injiziert werden darf Flüchtigkeitsfehler reicht! Mögliche Folgen einer Verurteilung nach 229 oder 222 StGB: Rechtsfolge Geld- oder Freiheitsstrafe, ev. Vorstrafe (3 Jahre im Führungszeugnis), arbeitsrechtliche Suspendierung, Auswirkung auf Approbation und berufliche Reputation, Medienaufmerksamkeit 12. - 13. September 2014 15. Deutscher Medizinrechtstag: Medizin, Schaden und Haftung Seite 14

GRUNDSÄTZE DER HAFTUNG DES PJ-STUDENTEN Verantwortungsformen Übernahmeverschulden: Übernahme einer Aufgabe, der der Student aufgrund seines Ausbildungsstandes und seiner Fähigkeiten für ihn erkennbar nicht gewachsen ist und gegen die er Bedenken haben und äußern muss. Entscheidend, ob er sich unter den besonderen Umständen des Falls darauf verlassen darf, dass die vorgesehene Behandlung ihn nicht überfordert (fehlende Kenntnisse, aber auch Müdigkeit, Überlastung, Krankheit etc.) Auch: Eigenmächtiges Überschreiten des zugewiesenen Aufgabenkreises Durchführungsverschulden: Fehlverhalten bei der Ausführung: Student trägt die Verantwortung für die korrekte, fach - und sachgerechte Ausübung der angeordneten Maßnahme. Keine Einhaltung des Facharztstandards erforderlich, Sorgfaltsmaßstab ist gewissenhafter Durchschnittsstudent in konkreter Ausbildungsphase und Situation. Remonstrationsrecht und pflicht? 12. - 13. September 2014 15. Deutscher Medizinrechtstag: Medizin, Schaden und Haftung Seite 15

KONSEQUENZEN UND LÖSUNGSANSÄTZE FÜR DEN PJ-STUDENTEN Anhaltspunkte für das Dürfen einer selbständigen Übernahme zugewiesener Tätigkeiten: Logbücher (Katalog der PJ -Tätigkeiten mit Graduierung), Lernzielkataloge für das PJ (NKLM, DGIM), Abgrenzungskataloge zur Delegation (BÄK, BDC, VPU), Wünschenswert: Vereinbartes Curriculum! Gesunde und sorgsame Selbsteinschätzung Abwägung, ob man der Aufgabe fachlich und persönlich gewachsen ist. Anordnung Zweifel Nachfragen (Arzt!) Zweifel nicht ausgeräumt - Verweigerung! Patientenwohl wichtiger als möglicher Konflikt mit Ausbilder! Ärztliche Kernaufgaben: Übernahme nur nach Anleitung und unter Aufsicht (im Beisein!) des Ausbilders! (Ausnahme: OLG KA zur Aufklärung) Ständige Kommunikation mit (ausbildenden) Ärzten und schriftliches Dokumentieren bei Unsicherheiten Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung 12. - 13. September 2014 15. Deutscher Medizinrechtstag: Medizin, Schaden und Haftung Seite 16

KONSEQUENZEN UND LÖSUNGSANSÄTZE FÜR DEN AUSBILDER UND DAS KRANKENHAUS Ausbilder: Instruktions- und Überwachungspflicht: Anleiten, Erklären, Zeigen Anordnen (klar und verständlich) persönliche Anwesenheit und Ansprechbarkeit Kontrolle (Stichproben) Krankenhaus/Chefarzt: Organisationspflicht Einsatzpläne und Vertretungsregeln, ausreichend Personal vorhalten regelmäßige Kontrollen transparente Dienstregelungen Curricula für PJ-Studenten regelmäßige Besprechungen und Rücksprachemöglichkeiten Sorge für lernfreundliches und angstfreies Klima Mentorensysteme Anbieten von Skills Labs Haftungsfreistellung für Studenten 12. - 13. September 2014 15. Deutscher Medizinrechtstag: Medizin, Schaden und Haftung Seite 17

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!