18. Wahlperiode Drucksache 18/0713 08.12.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme Bericht über die Arbeit des Gemeinsamen Landesgremiums nach 90a SGB V in Berlin im Jahr 2017 (Jahresbericht 2017)
Abgeordnetenhaus von Berlin 18. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 18/0713
Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung - I A 4a - Tel.: 9028 (928) 2679 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Vorlage - zur Kenntnisnahme des Senats von Berlin über Bericht über die Arbeit des Gemeinsamen Landesgremiums nach 90a SGB V in Berlin im Jahr 2017 (Jahresbericht 2017) Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Gemeinsame Landesgremium nach 90a SGB V in Berlin wurde auf Grundlage des Gesetzes zur Errichtung eines Gemeinsamen Landesgremiums nach 90a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (GVBl. vom 11. Dezember 2012, S. 402) in Berlin im Jahr 2013 errichtet. 8 des Landesgesetzes legt eine jährliche Berichtspflicht über die Arbeit des Gemeinsamen Landesgremiums nach 90a SGB V an das Abgeordnetenhaus von Berlin fest. I. Das Gemeinsame Landesgremium nach 90a SGB V in Berlin Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz aus dem Jahr 2011 wurden die Länder ermächtigt, ein gemeinsames Gremium auf Landesebene zu bilden. Ziel war es u. a. die Mitspracherechte der Länder bei der ambulanten Bedarfsplanung und der sektorenübergreifenden Versorgung zu stärken. Das aufgrund der Ermächtigung beschlossene Berliner Gesetz zur Errichtung eines Gemeinsamen Landesgremiums nach 90a SGB V trat am 12.12.2012 in Kraft. Am Gemeinsamen Landesgremium nach 90a SGB V in Berlin sind unter meinem Vorsitz Vertreterinnen und Vertreter der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung, die KV Berlin, die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen in Berlin, die Berliner Krankenhausgesellschaft, die Ärztekammer Berlin, die Psychotherapeutenkammer Berlin sowie sachkundige Personen zur Wahrnehmung von Patienteninteressen, der Landesbeauftragte für Psychiatrie und die Landesbeauftragte für Menschen mit Be-
2 hinderung beteiligt. Es kann Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen abgeben sowie zur Aufstellung und Anpassung der Bedarfspläne und zu den von den Landesausschüssen zu treffenden Entscheidungen zu Über- und Unterversorgung Stellung nehmen. Die einstimmig zu treffenden Beschlüsse sowie die beschlossenen Empfehlungen und Stellungnahmen werden zusammen mit den entscheidungstragenden Gründen im Internet veröffentlicht unter: http://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/ambulante-versorgung/landesgremium/. Seit 2013 hat das Gemeinsame Landesgremium nach 90a SGB V (GLG90a) die folgenden Arbeitsgruppen eingerichtet: Ambulante Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung (seit März 2013 informell, in der letzten Sitzung am 26.10.2017 formal beschlossen) Klinisches Krebsregister Brandenburg-Berlin (seit Juni 2014, derzeit ruhend) Patientenpfade am Beispiel Schlaganfall mit drei Unter-AGs Akutversorgung, Überleitung in Rehabilitation, Entlassmanagement (seit Juni 2014, fortlaufend) Barrierefreiheit im Berliner Gesundheitswesen (seit Oktober 2015, fortlaufend) II. Sitzungen und Themenschwerpunkte im Geschäftsjahr 2016 Das GLG90a hat im Jahr 2017 eine Sitzung am 26. Oktober 2017 abgehalten. Die Themenschwerpunkte, zu denen in den folgenden Abschnitten näher informiert wird, waren ambulante Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung auf Basis des Letter of Intent zur Versorgungssteuerung (LOI), ambulante Notfallversorgung und Portalpraxen, AG Barrierefreiheit im Berliner Gesundheitswesen sowie Planungen für die künftige Struktur und Arbeit des GLG90a. Zudem wurde die Unter-AG Entlassmanagement der AG zu Patientenpfaden am Beispiel Schlaganfall im Frühjahr 2017 konstituiert und hat ihre Arbeit aufgenommen. 1) Ambulante Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung auf Basis des LOI Mit dem Letter of Intent (LOI) zur Versorgungssteuerung auf Ebene der 12 Berliner Verwaltungsbezirke im Rahmen der Bedarfsplanung auf Landesebene auf der Grundlage des Bedarfsplans 2013 haben sich die damalige Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und die Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen in Berlin das Ziel gesetzt, die regionalen Unterschiede zwischen den Verwaltungsbezirken in der ambulanten ärztlichen Versorgung anzugleichen. Die Berichte zum LOI vom Dezember 2014 und Juli 2016, die von der AG Bedarfsplanung dem GLG90a vorgelegt und von diesem beschlossen wurden, weisen erste Erfolge der Versorgungssteuerung nach. Seit
3 01.07.2013 greift der LOI bei den Praxisverlegungen. Bis 01.07.2015 konnten knapp 25 % der Praxisverlegungsanträge in schlechter versorgte Bezirke umgesteuert werden. Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung im Sinne einer wohnortnahen Versorgung in allen Berliner Bezirken ist es erforderlich, die Steuerungswirkung des LOI effizienter zu gestalten. Daher wurde mit Beschluss des GLG90a vom 26.10.2017 eine Arbeitsgruppe zur Versorgungssteuerung unter Vorsitz der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und unter Mitwirkung der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen, der Patientenvertretung sowie der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Berlin einberufen, die bei Bedarf weitere Mitglieder des GLG90a anhören soll. Die Arbeitsgruppe wird mit der Konkretisierung und Weiterentwicklung des LOI und seiner Empfehlungen beauftragt. Ziel ist eine effektivere Steuerungswirkung und damit ein wirksamerer Ausgleich der regionalen Unterschiede in der ambulanten ärztlichen Versorgung durch Überarbeitung der bisherigen und Ergänzung weiterer Empfehlungen. Schwerpunkte liegen dabei insbesondere auf folgenden Aspekten: effektivere Steuerungswirkung bei der Nachbesetzung von Arztsitzen, perspektivisch auch bei der Besetzung von aufgrund des Bevölkerungswachstums neu auszuschreibender Arztsitze, Erarbeitung von Kriterien für die Beurteilung der Versorgungsrelevanz und des realen Versorgungsbeitrags eines Arztsitzes sowie Nutzung nicht ausgefüllter Versorgungsanteile für eine effektivere Versorgungssteuerung, Prüfung der Anwendbarkeit des LOI und seiner Empfehlungen auf Medizinische Versorgungszentren, die eine bedeutende Rolle in der ambulanten und lokalen Versorgung spielen, Überführung der Empfehlungen des LOI in den Bedarfsplan für Berlin. Es wurde zudem festgelegt, dass die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und die Kassen dem GLG90a Bericht erstatten über die Auswirkungen der Weiterentwicklung der Bedarfsplanung und Versorgungssteuerung für Berlin. Bereits zur nächsten Sitzung des GLG90a im Frühjahr 2018 sollen durch die Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge erarbeitet werden. 2) Ambulante Notfallversorgung und Portalpraxen Das GLG90a hatte im Jahr 2016 Empfehlungen zur ambulanten Notfallversorgung abgegeben. In Berlin wurde, durch Initiative und intensive Begleitung der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung, als einzigem Bundesland ein dreiseitiger Rahmenvertrag gemäß 115 SGB V abgeschlossen. Im Juli 2016 wurde durch die KV Berlin eine erste Portalpraxis am UKB eröffnet.
4 Die KV Berlin berichtet, dass seither 12 weitere Portalpraxen in Berlin eröffnet wurden, die aber durch Klinikärzte betreut werden, wodurch kein wirklicher Fortschritt in der Versorgungsstruktur in Berlin erzielt wird. Zudem deckt die KV Berlin eine pädiatrische ambulante Notfallversorgung an vier Klinikstandorten ab. Der fahrende ärztliche Bereitschaftsdienst versorgt jährlich ca. 160.000 Fälle. Nach wie vor steht die ambulante Notfallversorgung in Berlin vor großen Herausforderungen, die ein sektorübergreifendes Vorgehen erforderlich machen. Die Inanspruchnahme der Notaufnahmen steigt stetig, derzeit werden 1,2 Millionen Patient/innen im Jahr in Berlin versorgt. Von den in der Notaufnahme betreuten Patient/innen bleiben 70 % ambulante Behandlungsfälle, die zum Teil von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten versorgt werden könnten. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist in dieser Thematik auch auf Bundesebene aktiv geworden. Das von Berlin im Rahmen einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitete Thesenpapier zur ambulanten Notfallversorgung wurde auf der GMK 2017 gebilligt. In einer zukünftigen Bund-Länder-AG zum Thema wird Berlin sich engagieren und das Thema sektorenübergreifende Notfallversorgung weiter voranbringen. Handlungsbedarf wird hinsichtlich der Patientensteuerung und der Einrichtung weiterer mit KV-Ärztinnen bzw. KV-Ärzten besetzten Portalpraxen an großen Krankenhäusern mit stark frequentierten Rettungsstellen gesehen. 3) AG Barrierefreiheit im Berliner Gesundheitswesen Die im Oktober 2015 gegründete AG hat Themen, Daten und Erkenntnisse in einem Thesenpapier zusammengestellt. Ein geplanter Bericht konnte jedoch noch nicht abgestimmt und finalisiert werden. Die Leitung der AG hat aktuell die Patientenbeauftragte des Landes Berlin, Frau Stötzner, übernommen. 4) AG Patientenpfade und Schnittstellenmanagement am Beispiel Schlaganfallversorgung Die mit Beschluss vom Juni 2014 gegründete AG Sektorenübergreifende Versorgung Patientenpfade und Modelle für ein Schnittstellenmanagement am Beispiel Schlaganfallversorgung hatte fünf zentrale Schnittstellen definiert, die aktuelle Versorgungssituation an diesen Schnittstellen analysiert sowie Zielvorstellungen und Verbesserungsvorschläge ausgearbeitet. Zu den drei Schnittstellen im Bereich der Akutversorgung wurde im Mai 2015 ein Bericht vorgelegt und im GLG90a im Juni 2015 beschlossen, zur Schnittstelle 4 Überleitung in Rehabilitation im Juli 2016. Für die Leitung der Unter-AG zur Schnittstelle 5 Entlassmanagement wurde Frau Kraus, Leiterin des Sozialdienstes und Case Managements der Alexianer St. Hedwig Kliniken Berlin und Mitglied des Vorstands der Deutschen Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e. V. (DVSG), gewonnen. Die Unter-AG hat ihre Arbeit im Juli 2017 aufgenommen und ein Arbeitsprogramm aufgestellt. Aufgrund des In-
5 krafttretens und der Erfordernis der zügigen Umsetzung bundesgesetzlicher Regelungen zum Entlassmanagement sind die Beteiligten der Unter-AG in ihrer verfügbaren Arbeitskapazität derzeit jedoch stark eingeschränkt, so dass die Arbeit an den Analysen und Empfehlungen voraussichtlich erst im Laufe des Jahres 2018 fortgesetzt werden kann. III. Planung für die künftige Struktur und Arbeit des GLG90a Für das Jahr 2018 sind zwei Sitzungen des GLG90a geplant. Alle Arbeitsgruppen werden aufgefordert, ihren Arbeitsstand und ihre Arbeitsergebnisse zu präsentieren. Weiterhin werden von der KV Berlin Lösungsansätze für die Verbesserung der ambulanten Notfallversorgung erwartet. Gemäß Koalitionsvertrag und Richtlinien der Regierungspolitik sind die wohnortnahe ambulante ärztliche Versorgung und die Weiterentwicklung des GLG90a wichtige Anliegen. Hierzu werden Vorschläge unter Einbeziehung der Beteiligten des GLG90a erarbeitet und diskutiert werden. Eine Öffnung des GLG90a für weitere Beteiligte sowie die Durchführung öffentlicher Sitzungen erfordert gesetzliche Änderungen, die im kommenden Jahr initiiert werden. In diesem Kontext steht auch die Strukturoptimierung der bestehenden (GLG90a, Landesgesundheitskonferenz) und eines ggf. im Rahmen der Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung des Präventionsgesetzes noch zu gründenden Gremiums auf der Agenda. Berlin, den 4. Dezember 2017 Dilek Kolat Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung