Holzhandelssicherungsgesetz ab 2013

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Transkript:

Holzhandelssicherungsgesetz ab 2013 Bedeutung für die Praxis Wie bereitet man sich darauf vor? Würzburg, 18. November 2012 Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.v. FB Außenhandel Jonathan M. Stech

Inhalte 1.Einleitung und Überblick a) Begriffserläuterungen b) Aufbau des Gesetzes c) Status Quo 2. Das Sorgfaltspflichtsystem im Rahmen der EU-Holzhandelsverordnung a) Informationsbeschaffung b) Risikoanalyse und Risikobewertung c) Risikominderung 3. Bedeutung für die Praxis a) Wie bereite ich mich vor? b) Die Rolle des GD Holz als Monitoring Organization 4.Ausblick 15.11.2012 EU-Holzhandelsverordnung 2

Begriffserläuterungen Zuständige Behörde (Competent Authority, CA)= nationale Behörde, die für die Durchführung der EU-Holzhandelsverordnung (European Union Timber Regulation, EUTR) sowie das Überwachen der Einhaltung verantwortlich ist Deutschland: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Bonn Monitoring Organizations (MOs)= von der Kommission staatlich anerkannte Institutionen, die Marktteilnehmern ein Sorgfaltspflichtsystem anbieten und dieses ebenfalls überwachen Marktteilnehmer (Operator)= der Händler/Erzeuger, der das Holz oder Holzerzeugnis zum ersten Mal auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr bringt Händler (Trader)= Binnenhändler, der das Holz oder Holzerzeugnisse vom Marktteilnehmer abnimmt und weiterverwertet / -verkauft Sorgfaltspflichtsystem (Due Diligence System, DDS) = Verfahren, das jeder Marktteilnehmer etablieren muss, um die Herkunft der importierten Ware zu prüfen und nachzuweisen 15.11.2012 EU-Holzhandelsverordnung 3

Aufbau des Gesetzes Holzhandelssicherungsgesetz (HolzSiG, 2011) FLEGT (2005) Holzhandelsverordnung(EUTR, 2010) Durchführungs-VO MO Durchführungs-VO DDS 15.11.2012 EU-Holzhandelsverordnung 4

StatusQuo seit 11. Juli 2011 ist das HolzSiG in Deutschland in Kraft aktuell keine Anwendung, da VPA-Staaten noch keine FLEGT-Ware liefern können VPA-Länder: Ghana, Kamerun, Rep. Kongo, Liberia, Zentralafrika und Indonesien Geplante erste FLEGT-Lieferung: 2013, vermutlich aus Indonesien 15.11.2012 EU-Holzhandelsverordnung 5

Worum dreht sich die EUTR? Verbot des erstmaligen Inverkehrbringens von illegalem Holz oder Holzprodukten Betroffen sind sowohl Importeureals auch Waldbesitzer und Rohholzhändler Aufbau eines Sorgfaltspflichtssystems 15.11.2012 EU-Holzhandelsverordnung 6

Sorgfaltspflichtsysteme a) Informationsbeschaffung b)risikoanalyse und Risikobewertung c) Risikominderung 15.11.2012 EU-Holzhandelsverordnung 7

Schritt 1: Informationsbeschaffung Holzart Herkunftsland, ggf. Region Nennung des gehandelten Sortiments Komplexität der Lieferkette Angaben zum Lieferanten jede Art von Information, die Sie für eine Risikobewertung verwenden möchten! 15.11.2012 EU-Holzhandelsverordnung 8

Schritt 2: Risikoanalyse und Risikobewertung Bewertung an Hand der beschafften Information Einbeziehung evtl. Handelssanktionen / Regulierungen Bewertung der Komplexität der Lieferkette was Ihnen wichtig ist, um eine Bewertung durchzuführen! Mehrstufige Risikobewertung 15.11.2012 EU-Holzhandelsverordnung 9

Schritt 3: Risikominderung FLEGT CITES Zertifizierung Verifizierung Staatliche Dokumente Handelsdokumente Absichtserklärungen von Lieferanten 15.11.2012 EU-Holzhandelsverordnung 10

Beispiel eines Prozesses Information USA Red Oak Malaysia Dark Red Meranti Honduras Swietenia Herkunftsland CPI 7,1 4,4 2,2 prevalence of logging Nein Ja Ja CITES Nein Nein Ja Prüfung des Lieferanten - Glaubwürdigkeit -Schriftlicher Vertrag mit einer Legalitätsverpflichtung - nachweisbare Herkunft Risikobewertung Gering Mittel Hoch Risikominderung - bspw. MTCS CITES 15.11.2012 EU-Holzhandelsverordnung 11

Wie bereite ich mich vor? Ist man selber operator oder nur trader? Nachfragen beim operator Informieren der Lieferanten Etablierung einer Sorgfaltspflicht, Beschaffung notwendiger Nachweise Anschluss an eine MO 15.11.2012 EU-Holzhandelsverordnung 12

Die Rolle des GD Holz als MO Bewerbung bei der Europäischen Kommission Vorhandenes Sorgfaltspflichtsystem in Abstimmung mit allen europäischen Holzhandelsverbänden Enger Austausch mit der BLE und dem Ministerium zur Evaluierung der Belastbarkeit von Dokumenten Repräsentant des deutschen Holzimport gegenüber der Kommission 15.11.2012 EU-Holzhandelsverordnung 13

Ausblick Ab 2013 erst einmal Übergangsphase Dynamischer Prozess Weniger Direktimport Imagegewinn der Branche Verlassen Sie sich auf Ihren Importeur! 15.11.2012 EU-Holzhandelsverordnung 14

Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.v. Abt. Außenhandel Jonathan M. Stech Am Weidendamm 1A 10117 Berlin 030 / 726 25 820 0152 / 22 65 13 17 stech@gd-holz.de www.holzhandel.de 15.11.2012 EU-Holzhandelsverordnung 15