Das Büro für Flugunfalluntersuchungen/

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Transkript:

Büro für Flugunfalluntersuchungen Bureau d enquête sur les accidents d aviation Ufficio d inchiesta sugli infortuni aeronautici Uffizi d'investigaziun per accidents d'aviatica Aircraft accident investigation bureau Das Büro für Flugunfalluntersuchungen/ ATM-Untersuchungen Fachveranstaltung Swiss air traffic control technical association (SATTA) Dübendorf, 22. Januar 2009

Überblick Einige Grundlagen zur Tätigkeit des BFU Ziel einer Flugunfalluntersuchung Merkmale einer Untersuchungsbehörde Ablauf einer Flugunfalluntersuchung Entwicklung von ATM-Untersuchungen Komplexe technische Untersuchungen Ausblick und zusammenfassende Schlussfolgerungen 2

Der Anhang 13 zum Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt Abklärung von Flugunfällen und schweren Vorfällen als hoheitliche Aufgabe Regelt Grundsätze, Vorgehen und Kommunikation Ratifizierung durch Mitgliedstaaten Erste Ausgabe 1951 Ständige Anpassung an neue Erkenntnisse 3

Ziel einer Flugunfalluntersuchung nach ICAO Annex 13 (Kapitel 3.1) The sole objective of the investigation of an accident or incident shall be the prevention of accidents and incidents. It ist NOT the purpose of this activity to apportion blame or liability. Was ist geschehen? Warum ist es geschehen? Wie kann man es besser machen? 4

Das Büro für Flugunfalluntersuchungen ist an Fragen interessiert wie Was ist gefährlich? Was kann man verbessern? führt seine Abklärungen unabhängig von anderen Behörden durch darf sich politischen, wirtschaftlichen, medialen Einflüssen nicht beugen macht Sicherheitsempfehlungen, erlässt aber keine Vorschriften => von der Aufsichtsbehörde getrennt! ist administrativ dem GS UVEK zugeordnet 5

Unfallursachen und Schwerpunkte bei Untersuchungen im Laufe der Zeit % 90 80 70 60 50 40 30 20 10 Technik Technik Human Human Factors Factors 0 1950 2000 Mensch Technik Umwelt Organisation Organisation 6

Lohnt sich der Aufwand für sorgfältige Flugunfalluntersuchungen? Seit 1960 hat sich der Flugverkehr in der Schweiz ungefähr vervierfacht. Die Gesamtanzahl der Unfälle ist aber ungefähr gleich geblieben. Das BFU konnte in der Vergangenheit sogar zeitweise um 20% verkleinert werden. 7

Sind Unfälle Zufälle? Unfall Schwere Vorfälle PROBLEM: Verfügbare Information Vorfälle Du Pont-Pyramide 8

Vorfälle sollen an der Basis untersucht werden Täglicher Betrieb möglichst umfassend überwachen Systematische Auswertung von Flug- oder Radardaten Offene Kommunikation von Fehlern Fehler dürfen nicht bestraft werden 9

Schwere Vorfälle Definition: Ereignis beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, das sich unter Umstände zugetragen hat, die beinahe zu einem Unfall geführt hätten. (ICAO Annex 13,, Art. 1 VFU) Was heisst das nun konkret? für Vorfälle vorsehen, die zwar nicht zu einem Unfall, aber zu einer erheblichen Gefährdung der Flugsicherheit geführt haben. (Art. 24, Abs. 3 LFG) Wann liegt eine erhebliche Gefährdung vor? 10

Schwere Vorfälle AIP ENR 1.14.1.1.2: ATC 11

Entwicklung von ATM- Untersuchungen in der Schweiz 1994: Anpassung des ICAO Annex 13 Zusätzlich sollen schwere Vorfälle durch die nationale Untersuchungsbehörde untersucht werden Fastkollisionen (Aircraft( proximity) ) sind ein Beispiel von schweren Vorfällen Damals war das BAZL für ATC occurence management in der Schweiz zuständig 12

Ausgangspunkt für eine Veränderung ATIR eines Airprox am 15. Juni 1998 in der Nähe von Bern Zwei Flugzeuge die von zwei verschiedenen multi radar tracker (MRT) erfasst wurden 13

Diskrepanz von 1.5 NM bei der grössten Annäherung 14

Untersuchung der Radarsysteme von skyguide Prüfung der Genauigkeit durch Kalibrierungsflüge Super King Air des Bundesamtes für Landestopographie Differential GPS position des Flugweges wurde mit den Aufzeichnungen von SRT und MRT verglichen 15

Bern 16

Lägern Radar (SRT) Rote Linie: DGPS position La Dôle Radar (SRT) MRT ACC Geneva 17

Befunde, die zu Sicherheitsempfehlungen führten Normen von Eurocontrol wurden nicht eingehalten Lateralposition Aufdatierungsrate Zu kleine Visualisierungskapazität Teilweise fehlende Primärradars Legal recording stimmte nicht mit der tatsächlichen Situation überein 18

Verbesserungen Militärisches Primärradar wieder in Luftlagedarstellung integriert Normen von Eurocontrol bezüglich Genauigkeit und Aufdatierungsrate von MRT werden nun eingehalten Deutliche Erhöhung des für den Unterhalt der Anlagen verantwortlichen Personalbestandes 19

Kennzeichen von ATM- Untersuchungen Komplexe Untersuchungen mit vielen verschiedenen Aspekten Unabhängige Untersuchungsstelle notwendig Die Untersuchungsteams müssen mit Fachleuten ergänzt werden Flugverkehrsleiter Technische Spezialisten 20

Personelle Mittel des BFU 5 hauptamtliche Untersuchungsleiter 1 Informatikspezialist 2 Assistentinnen 75 Experten und Untersuchungsleiter im Nebenamt: 12 Verkehrspiloten (A320, A330, B737, B747, B757, B767, MD11, MD80, C550/560, Lear45, Falcon 20/50/2000, BAe146, ATR 42/72, Saab 2000, B200 ) 5 Militärpiloten 8 Flugverkehrsleiter 3 Flugingenieure 28 Motor- und Segelfluglehrer (SEP, MEP, SET, TRI/TRE, FE, FIE etc.) 5 Helikopterfluglehrer 2 Heissluft- und Gasballonfahrer 4 Triebwerkspezialisten 2 Radarphysiker 2 Spezialisten für menschliche Faktoren 3 Ärzte 1 Psychologe 2 Meteorologen 6 Unterhaltsexperten und Flugzeugmechaniker 2 Avioniker 4 Anwälte 1 Spezialist für internationales Recht 21

Ablauf einer Flugunfalluntersuchung Untersuchungshandlungen Spurensicherung Aufzeichnungen auswerten Zeugenbefragungen Autopsie Zwangsmassnahmen Technische Analysen Rekonstruktionen Simulationen Versuche Gehen, wohin die Erkenntnisse uns führen Beizug aller notwendigen Fachleute - wir wissen nie alles! 22

Das BFU im internationalen Vergleich (1. NLR-Bericht) BFU mindestens zwei Mal produktiver als die Untersuchungsbehörden von F, GB, D, NL bei qualitativ guter Arbeit BFU verfügt über breites Netzwerk und hohe Fachkompetenz Sicherheitsempfehlungen des BFU werden in der Schweiz zu wenig konsequent und langsam umgesetzt 23

Entwicklung von ATM-Untersuchungen - Weiteres Vorgehen Schaffung eines Teilbereiches, der sich mit ATC-Aspekten Aspekten befasst Festlegung von Kriterien, nach denen eine Untersuchung eröffnet wird Statistische Auswertung Ab 2004: Nutzung der Grundsätze von ESARR 2 Bis heute rund 120 abgeschlossene Untersuchungen zu Airprox 24

Zuständigkeit des BFU Severity Class ification ESARR 2 ICAO AIRPROX A Serious incident A AIRPROX Cat. A B Major incident B AIRPROX Cat. B C Significant C AIRPROX Cat. C E No safety effect -- -- D Not determined D AIRPROX Cat. D 25

Entscheidungskriterien um eine ATM- Untersuchung zu eröffnen In den Bereichen Risk of collision immer oder auf Wunsch von skyguide bzw. BAZL. Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein Weniger als 50% der ICAO separation minima zwischen zwei oder mehreren Luftfahrzeugen zum Zeitpunkt der sich kreuzenden Flugwege Konvergierende Flugwege Konvergierende Flugwege von zwei oder mehreren Luftfahrzeugen und loss of control durch die Flugverkehrsleitung Expertenmeinung von ATC-Spezialisten Seit 2004, verwendet das BFU die severity assessment method von ESARR 2. 26

Vergleich der nach diesen Kriterien eröffneten Untersuchungen mit ESARR 2 2% 47% 51% A B C 27

Statistik ATIR/ATM-Untersuchungen 100 80 BAZL BFU 60 40 total high risk 20 0 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 28

Eine nicht ganz alltägliche Untersuchung - Totalausfall der Radardarstellung 11.11.03 Ausgelöst durch ungeprüfte korrigierende Eingriffe ins ADAPT-System beendete der zentrale Überwachungs- und Steuerungsrechner alle aktiven Prozesse zur Darstellung der Radarluftlage Bemerkenswert: Anlagen und Unterhaltspersonal waren nicht lizenziert 29

Schwere Vorfälle AIP ENR 1.14.1.1.2: ATC ATC TEC 30

Zertifikation von Anlagen und Unterhaltspersonal Historisch gewachsen Zuerst: einfache, überschaubare Anlagen Dann: zu komplexe Anlagen ICAO Annex 1 hat keine Lizenzen für technisches Unterhaltspersonal verlangt ANSP sollte sicherstellen, dass das technische Personal ausreichend qualifiziert ist 31

Zertifikation von Anlagen und Unterhaltspersonal IFATSEA hat erreicht, dass die ILU der UNO den Beruf des technischen Personals den Flugverkehrsleitern gleich gestellt hat Erstellen eines Ausbildungshandbuches, das durch die ICAO im Jahr 2004 veröffentlicht wurde Eurocontrol ändert 2002 Empfehlung ESARR 5 und definiert neu Anforderungen an technisches Personal, das sicherheitsrelevante Aufgaben wahrnimmt 32

Sicherheitsempfehlungen Vorgehen nach technischen Vorfällen Systematik Dokumentation Eingriffe in im Einsatz stehende Systeme Ergänzung einer Sicherheitsempfehlung der deutschen BFU zu Überlingen Information der betroffenen Flugverkehrsleiter Zertifizierung von Anlagen und technischem Personal der Flugsicherung 33

Ausblick Bei der nächsten Revision könnte der Anhang 13 der ICAO wie folgt verbessert werden Harmonisierte Kriterien zur Eröffnung einer ATM- Untersuchung durch die nationale Untersuchungsbehörde Festlegung von Standards und Verfahren für die Durchführung solcher Untersuchung. Standardisierte Statistiken Verbesserte Festlegung des an einer Untersuchung beteiligten Personenkreises 34

Zusammenfassung ATM-Untersuchungen müssen in Übereinstimmung mit dem Anhang 13 durchgeführt werden - Unabhängigkeit von Aufsichtsbehörde und ANSP BFU bezüglich ATM-Untersuchungen weltweit führend (Systematik, Untersuchungstechnik, Erfahrung) ATM-Untersuchungen sind komplex: : Es braucht Flugverkehrsleiter, technische Spezialisten für ATC- Einrichtungen und Piloten im Untersuchungsteam Zusammenarbeit mit ANSP, Gewerkschaften und Eurocontrol ist essentiell 35