Gemeinsame Konzeption Brandschutzbeauftragter

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Transkript:

Gemeinsame Konzeption Brandschutzbeauftragter Einheitlich und zukunftsweisend geregelt! Brandschutzbeauftragte ; G.Sprenger; 14. VBBD Fachtagung 11.-12.05.2015 in Hünfeld

Fachbereich Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der DGUV (FB FHB) Leitung: Wolfgang Kurz, Unfallkasse Baden-Württemberg Sitz: Stuttgart Sachgebiet Feuerwehren & Hilfeleistungsorganisationen Leitung: Detlef Garz; Feuerwehrunfallkasse Mitte (FUK) Sitz: Magdeburg Sachgebiet Betrieblicher Brandschutz Leitung: Gerhard Sprenger; Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) Sitz: Mannheim 2

SG BB: Tätigkeitsfelder >auszugsweise< 3

Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten DGUV-Information 025-003 -Auszug/Ergänzung- 4

Brandschutzbeauftragte Zusammenführung und Überarbeitung >>aus 3 mach 1<< (BGI/GUV-I 847, VdS 3111 und vfdb 12-09/01) Gemeinsam geregelt für die Betriebe! Übereinstimmende neue Schriften 11/2014: >> DGUV Information 205-003 >> vfdb-richtlinie12-09/01 >> VdS 3111 5

Brandschutzbeauftragter Warum? Zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten vor gefährlichen Einwirkungen werden in Gesetzen*), Verordnungen und Richtlinien die Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen oder Unternehmerinnen und Unternehmer verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte mit bestimmten Aufgaben zu betrauen, so z. B. die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Abfall-, Gewässer- oder Strahlenschutzbeauftragte. Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung dem Arbeitgeber als zentraler Partner für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen. *) z.b. Grundgesetz Artikel 2 (2): Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit... 6

Verpflichtung zur Bestellung Verkaufsstättenverordnung (> 2000 m 2 ), Industriebaurichtlinie (> 5000 m 2 ) fordern die Bestellung von Brandschutzbeauftragten Des Weiteren kann eine Bestellung verlangen: Brandschutzbehörde; Sachversicherer 7

Beurteilung des Brandrisikos Unternehmer Betriebsleiter Brandschutzbeauftragter Brandrisikoanalyse Abteilungsleiter Betriebsrat Meister 8

Aufgaben BSB -Auszug- Beratende Unterstützung des Unternehmers in allen Fragen des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes Erstellung und Fortschreiben der Brandschutzordnung Mitwirkung bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen Mitwirkung bei der Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren und bei der Implementierung von Schutzmaßnahmen im Notfallmanagement (Hitze, Kälte, Sturm, Strom) Mitwirkung bei der Erarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit diese den Brandschutz betreffen. 9

Voraussetzung zur Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten Mindestens abgeschlossene Berufsausbildung Für Betriebe mit einer erhöhten Brandgefährdung wird ein Brandschutzbeauftragter mit besonderer Qualifikation empfohlen, (z. B. feuerwehrtechnische Ausbildung; Ausbildung zur Werkfeuerfrau/mann; Fachkräfte für Arbeitssicherheit, HS/FS-Absolventen mit Schwerpunkt Brandschutz) 10

Befähigung zum BSB 1. Personen ohne zusätzliche Ausbildung Hochschul-/Fachhochschulstudium mit Fachrichtung Brandschutz Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum gehobenen oder höheren feuerwehrtechnischen Dienst (z. B. mit Befähigung zur Leitungsfunktion) 2. Personen mit verkürzter Ausbildung 34 LE einschließlich 4 LE Abschlussprüfung: - Zugführer der Feuerwehr gemäß FwDV 2 - Brandschutztechniker (mind. 140 LE) - Sicherheitsfachkraft (nur BGN und BG RCI) 3. Personen ohne Vorkenntnisse 64 LE, aufgeteilt auf zwei Wochen als Präsenzphase 11

Ausbildung zum BSB - Möglichkeiten Brandschutzbeauftragte/r gemäß DGUV Information 205-003 Befähigung zum höheren / gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst oder vergleichbar Universitäts- bzw. FH-Studium Brandschutz Zugführer gemäß FWDV 2 Brandschutztech niker (140 UE) verkürzte Ausbildung (34 UE) gemäß 205-003 verkürzte Ausbildung (34 UE) gemäß 205-003 vollständige Ausbildung (64 UE) gemäß 205-003 Betriebsspezifische Kenntnisse / regelmäßige Fortbildung abgeschlossene Berufsausbildung (bei Betrieben mit erhöhter Brandgefährdung nach Möglichkeit mit besonderer Qualifikation)

Inhalte der Ausbildung Lfd. Nr.: Themen Umfang 1 Rechtliche Grundlagen 4 LE* 2 Brandlehre 3 LE 3 Brandrisiken, Brand- und Explosionsschutz 7 LE 4 Baulicher Brandschutz 8 LE* 5 Anlagentechnischer Brandschutz 8 LE* 6 Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung 2 LE 7 Organisatorischer Brandschutz und 16 LE* Brandschutz-Management 8 LE* 8 Behörden, Feuerwehren, Versicherer 4 LE* 9 Abschlussprüfung 4 LE * Schwerpunktthemen in der verkürzten Ausbildung 13

Fortbildung von Brandschutzbeauftragten Innerhalb von drei Jahren mindestens 16 UE à 45 Minuten Themenbezogene Seminare Branchenbezogene Seminare Spezialisierungsseminare Seminare zu Kommunikation, Didaktik, Präsentation Fachtagungen Dokumentation ist erforderlich! 14

Brandschutzbeauftragter, ist nicht nur ein Berater-Job, sondern: Eine verantwortungsvolle Aufgabe zum Wohlbefinden von Menschenleben und zur Sicherung von Arbeitsplätzen! 15

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen? Fon: 0621 4456-3474 E-Mail: gerhard.sprenger@bgn.de 18