Hinweise für Führerscheinanwärter DLRG-Bootsführerschein A (Binnen) DLRG LV Hessen e.v. Referat Bootswesen (Stand: Mai 2007)

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Hinweise für Führerscheinanwärter DLRG-Bootsführerschein A (Binnen) DLRG LV Hessen e.v. Referat Bootswesen (Stand: Mai 2007) Allgemeines Dieses Hinweisblatt ist als Orientierungshilfe und Handreichung für aktive DLRG-Mitglieder gedacht, die im LV Hessen ihre Prüfung zum DLRG- Bootsführerschein A (Binnen) absolvieren möchten. 1. Vorausbildung Die Bootsführerausbildung innerhalb des DLRG Landesverbandes Hessen findet dezentral in den Ortsgruppen, Bezirken bzw. Kreisverbänden und Ausbildungsregionen statt. Lediglich die eigentliche Bootsführerprüfung findet als zentrale Maßnahme auf Landesverbandsebene statt. Die umfangreiche Vorbereitung auf die DLRG-Bootsführerprüfung ist deshalb in Hessen nach den Vorgaben des Ausbildungsrahmenplanes für die Ausbildung zum Bootsführer A der DLRG (Bestell-Nr. DLRG-Materialstelle: 23708640) in den Untergliederungen durchzuführen. Ausbildungsziel ist die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten, die bei der Führung eines Motorrettungsbootes auf Binnengewässern benötigt werden. Der Ausbildungsrahmenplan sieht hierzu folgende Stundenansätze vor: Theoretische Ausbildung: 47 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten Praktische Ausbildung: 31 Unterrichtseinheiten davon 15 Fahrstunden (Zeitstunden) 1 Erst nachdem der Prüfungsanwärter diese Vorausbildung durchlaufen hat, soll er sich zur Bootsführerprüfung beim Landesverband vorstellen. Die Bootsführerprüfung gliedert sich in folgende zwei Wochenend-Lehrgänge: Ausbildungslehrgang I Wasserrettung Ausbildungslehrgang II Wasserrettung 1 Die 15 Fahrstunden dürfen zum Zeitpunkt der Prüfung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Anerkannt werden nur Zeiten, in denen der Führerschein-Anwärter das Boot tatsächlich selbst gefahren hat. Die Bescheinigung darf nur durch DLRG-Bootsführer vorgenommen werden. 1

2. Lehrgangsinhalte AL I und AL II Wasserrrettung Ausbildungslehrgang I Wasserrettung (AL I Wasserrettung) Bei diesem Wochenend-Lehrgang des LV Hessen wird noch einmal auf alle fünf Prüfungsteile des DLRG-Bootsführerscheines eingegangen. Teile der theoretischen und praktischen Ausbildung für den DLRG-Bootsführerschein werden wiederholt. Unter anderem werden die Fahrmanöver der praktischen Prüfung und besondere Theorie-Inhalte durchgegangen (Unterricht). Die Teilnahmevoraussetzungen sowie die Vollständigkeit der Prüfungsunterlagen werden überprüft. Es findet noch keine Prüfung statt. Ausbildungslehrgang II Wasserrettung (AL II Wasserrettung) Bei diesem Wochenend-Lehrgang des LV Hessen werden alle fünf Prüfungsteile des DLRG-Bootsführerscheines abgeprüft: 1. Theorie-Prüfung: Sportbootführerschein Binnen 2. Theorie-Prüfung: DLRG-spezifischer Teil 3. Praxis-Prüfung: Fahrkunde 4. Praxis-Prüfung: Motorenkunde 5. Praxis-Prüfung: Seemannschaft (Knotenkunde) 3. Schulungsstätten / Anreise / Lehrgangsbeginn Die Ausbildungslehrgänge I und II Wasserrettung werden an den folgenden Schulungsstätten des Landesverbandes durchgeführt: DLRG Schulungsstätte Hessen Süd Rettungsstation Biebrich Uferstr. 2a / 65203 Wiesbaden Telefon: 0611 6092327 / Telefax: 0611 65536 Email: geschaeftsstelle@lv-hessen.dlrg.de DLRG Schulungsstätte Hessen Nord Rettungsstation am Edersee Ederseerandstr. 10 / 34513 Waldeck (West) Telefon: 05623 5452 / Telefax: 05623 6145 Email: schulungsst-nord@lv-hessen.dlrg.de Anreise: Samstags bis spät. 9.00 Uhr / Lehrgangsbeginn: 9.30 Uhr Bei Personen, die übernachten: Bettwäsche wird gestellt, keine Schlafsäcke mitbringen! 2

4. Lehrgangstermine / Anmeldung Die Lehrgangstermine für den AL I und Al II Wasserrettung werden im Internet jeweils für das laufende Jahr auf dem DLRG-Server des LV Hessen unter der Adresse www.lv-hessen.dlrg.de veröffentlicht. Die Anmeldung zu den Lehrgängen muss rechtzeitig vor Meldeschluss auf dem Dienstweg vom Leiter oder vom TL des zuständigen Bezirkes bzw. Kreisverbandes an die LV-Geschäftsstelle vorgenommen werden. Die Anmeldung darf nur erfolgen, wenn die Teilnahmevoraussetzungen gemäß DLRG-Prüfungsordnung (Kap. 5.1.1.1) erfüllt sind. 5. Prüfungsunterlagen Die Ausstellung des DLRG-Bootsführerscheines durch das DLRG-Präsidium kann nur erfolgen, wenn dem LV Hessen bereits beim Ausbildungslehrgang I Wasserrettung alle erforderlichen Prüfungsunterlagen vollständig vorliegen. Die jeweils aktuelle Checkliste mit den erforderlichen Prüfungsunterlagen kann auf dem DLRG-Server des LV Hessen (www.lv-hessen.dlrg.de) als PDF-Datei eingesehen und ausgedruckt werden. 6. Ärztliches Zeugnis Der Bewerber muss nachweisen, dass er für die Führung von DLRG- Motorrettungsbooten gesundheitlich geeignet ist. Hierzu ist ausschließlich das Formblatt Ärztliches Zeugnis für Motorrettungsbootführerscheinbewerber zu verwenden. Es besteht aus zwei Seiten, die auf einem Blatt abgedruckt sein müssen. Das Formblatt Ärztliches Zeugnis für Sportbootführerscheinbewerber wird nicht akzeptiert. Das korrekte Formblatt liegt den Bootswarten der Bezirke / Kreisverbände vor bzw. kann auf dem DLRG-Server des LV Hessen (www.lv-hessen.dlrg.de) als PDF-Datei eingesehen und ausgedruckt werden. Der Untersuchungsbogen ist vom Arzt eindeutig und vollständig auszufüllen. Häufige Fehler beim Ausfüllen der Bögen durch den untersuchenden Arzt werden im Bereich der Sehschärfe und des Farbunterscheidungsvermögens gemacht. Die Untersuchung darf am Tag der Prüfung nicht älter als ein Jahr sein. 3

Hinweis für Inhaber der G 31 Die Überprüfung des Farbsehvermögens ist kein obligatorischer Bestandteil der Untersuchung gemäß dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz 31 (Taucherarbeiten, Tätigkeit unter Überdruck). Auch bei den "gesundheitlichen Bedenken" ist nur die Sehschwäche, nicht jedoch ein gestörtes Farbsehvermögen aufgeführt. Ein intaktes Farbsehvermögen ist aber eine wesentliche Voraussetzung zur Eignung als Bootsführer. Deswegen ist auch bei gegebener Tauglichkeit gemäß G 31 vor Bescheinigung der Eignung als Bootsführer eine Überprüfung des Farbsehvermögens durchzuführen. Insofern ist die Ausstellung des Formblattes Ärztliches Zeugnis für Motorrettungsbootführerscheinbewerber bei vorhandener G 31 ohne weitere Untersuchung des Bootsführeranwärters nicht zulässig. 7. Literatur / Sonstiges Zum Ausbildungslehrgang I Wasserrettung ist folgende Literatur mitzubringen: a) Anweisung für den Bootsdienst in der DLRG Bestell-Nr. DLRG-Materialstelle: 23408300 b) Teilnehmerhandbuch für die Ausbildung zum DLRG-Motorrettungsbootführer Bestell-Nr. DLRG-Materialstelle: 23708637 Hinweis: Das alte Handbuch D I kann nicht mehr zur Prüfungsvorbereitung verwendet werden. c) Overschmidt, Heinz: Sportbootführerschein Binnen Motor. Mit den offiziellen Prüfungsfragen (derzeit 11. Auflage) ISBN 978-3-7688-0658-9 Hinweis: Ältere Auflagen können nicht mehr zur Prüfungsvorbereitung benutzt werden. Desweiteren sind mitzubringen: DLRG ATN-Ordner wetterfeste Einsatzkleidung funktionsfähige und regelmäßig gewartete Rettungsweste 8. Umschreibung DLRG- Bootsführerschein A (Binnen) in den Sportbootführerschein - Binnen Wurde der DLRG-Bootsführerschein A (Binnen) erfolgreich bestanden, kann die Ausstellung des Sportbootführerscheines Binnen beim DMYV beantragt werden. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von derzeit 18,- erhoben, die vom Führerscheinbewerber am Tag der Prüfung zu entrichten ist. 4

9. Bereits vorhandene Sportbootführerscheine Der Prüfungsanwärter besitzt bereits den Sportbootführerschein Binnen: Der Prüfungsanwärter wird von dem Prüfungsteil Theorie-Prüfung Sportbootführerschein Binnen befreit. Alle anderen Prüfungsteile sind zu absolvieren. Das Original des Sportbootführerscheines Binnen ist zur Einsichtnahme vorzulegen, eine Kopie des Führerscheines ist abzugeben. Der Prüfungsanwärter besitzt bereits den Sportbootführerschein See: Wurde der DLRG-Bootsführerschein A (Binnen) erfolgreich bestanden, kann ohne weitere Kosten die Ausstellung des DLRG-Bootsführerscheines B (See) mit beantragt werden. Das Original des Sportbootführerscheines See ist zur Einsichtnahme vorzulegen, eine Kopie des Führerscheines ist abzugeben. 10. Ansprechpartner für Bootswesen im LV Hessen Beauftragter für Bootswesen Bereich: Hessen Nord Klaus Schultze Schulstr. 6 34590 Wabern/Zennern Telefon: 0171 / 5811232 Email: bootswesen@lv-hessen.dlrg.de stv. Beauftragter für Bootswesen Bereich: Hessen Süd Markus Hölzel Hattenheimer Str. 12 65375 Oestrich-Winkel Telefon: 0177 / 8821688 Email: bootswesen@lv-hessen.dlrg.de 5