Hinweise der Landesregulierungsbehörde Nordrhein- Westfalen für die in ihre Zuständigkeit fallenden Betreiber von Gasverteilernetzen

Ähnliche Dokumente
Umlaufrenditen. Verbraucherpreisindex (VPI)

Definitionen für Betreiber von Gasversorgungsnetzen

Anforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.v.m. 28 GasNEV vorzulegenden Berichts samt Anhang

Regulierungskammer des Freistaates Bayern Bayerische Landesregulierungsbehörde

Anforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Absatz 1 Satz 2 ARegV in Verbindung mit 28 GasNEV vorzulegenden Bericht samt Anhang.

Anforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.v.m. 28 GasNEV vorzulegenden Berichts samt Anhang

Festlegung der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg

Aktuelle Entscheidungen zur Entgeltregulierung vor dem Energiekartellsenat des OLG Düsseldorf

Anforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Abs. 1 Satz 2 ARegV i.v.m. 28 StromNEV vorzulegenden Berichts nebst Anhang.

MINISTERIUM FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWIRTSCHAFT

Hartmann & Wiegler. Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere

Hinweis e. zum Verfahren zur. Anpas s ung der Erlös obergrenze aufgrund eines

WIRTSCHAFTSMINISTERIUM. Positionspapier zur

Die Marktraumumstellung aus Sicht der Bundesnetzagentur

Erhebungsbogen EEG-Jahresmeldung 2013 Verteilnetzbetreiber der Bundesnetzagentur

XING News GmbH, Hamburg. Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 17. August Dezember 2016

Mögliche Auswirkungen der neuen handelsrechtlichen Vorschriften über die Bildung von Rückstellungen auf die Kalkulation von Netzentgelten

Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH Brannenburg. Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2014/2015

Überlandwerk Krumbach GmbH Krumbach. Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2015

Definitionen für Betreiber von Gasversorgungsnetzen. Anlage 2

Gasverteilung. Für diesen Tätigkeitsbereich wird eine gesonderte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellt.

Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen der Strom- und Gasnetze für die erste Regulierungsperiode gemäß Anreizregulierungsverordnung

6b Absatz 3 EnWG aufzustellen. Die Gesellschaft erstellt einen Tätigkeitsabschluss für folgenden Tätigkeitsbereich: Gasverteilung

Tätigkeiten-Bilanz der Stadtwerke Bad Säckingen GmbH für das Geschäftsjahr 2013

Wir schaffen Lösungen für den Mittelstand professionell, individuell!

Wendelsteinbahn Verteilnetz GmbH Brannenburg. Tätigkeitsabschluss für das Rumpfgeschäftsjahr 2015 (1. November 2015 bis 31.

LEW Verteilnetz GmbH Augsburg. Tätigkeitsabschluss für das Geschäftsjahr 2015

Preisblatt der Harz Energie Netz GmbH für den Netzzugang Gas

TÄTIGKEITSABSCHLÜSSE FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015 QUERDENKEN IDEEN UMSETZEN

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen. der. Stadtwerke Schwabach GmbH. zum. Lieferantenrahmenvertrag Gas

Leitfaden. Große Netzgesellschaft

EEG-Jahresmeldung an die Bundesnetzagentur Erhebungsbogen "Netzbetreiber - Förderung"

Regulierungskammer Niedersachsen

Anforderungen an eine ordnungsgemäße Bilanzierung des unbundelten Netzbereiches nach 6 b EnWG

Ausfüllanleitung. Verwendungsnachweis Ausbildung (Antrag auf Auszahlung)

Anlage zum komprimierten Antrag zu AA3 -

Überleitung der Gesamtkosten zu den dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteilen gem. 11 Abs. 2 ARegV

GDI-Informationen Finanzbuchhaltung > Für den Jahreswechsel > 2017 ist kein sofortiger Jahresabschluss notwendig.

IDW Prüfungsstandard: Prüfung von Energieversorgungsunternehmen (IDW PS 610) 1

Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e.v.

Stand Sonderentgelte für atypische Netznutzung nach 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV Ermittelte Hochlastzeitfenster für das Jahr 2015.

BERECHNUNG DER ERLÖSOBERGRENZE STROM 2017 Alles Wissenswerte zur Kalkulation von Erlösobergrenzen und Netzentgelten für das Jahr 2017!

Antrag auf Anerkennung als Fachberater/-in (DStV e.v.) auf dem Fachgebiet

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Licht- und Kraftwerke Sonneberg GmbH zum Lieferanterahmenvertrag Gas

Zentrale Klassenarbeit Schuljahrgang 4 im Fach Deutsch

Kurzbeschreibung. Kassenbuch für Microsoft Excel Version 1.70

Pauschalierte Förderung von Baumaßnahmen der Kath. Kirchengemeinden im Erzbistum Paderborn

Anforderungen an Struktur und Inhalt der Dokumentation der Kostenschlüsselung. Anlage

Informationen zur Registrierung und Nutzung des Datenportals für Gemeinden und Kommunen

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V

Bezirksregierung Detmold Dezernat 25 Leopoldstr Detmold

Die EWIV in der europäischen Kooperationspraxis

1. Angaben zur ausländischen Gesellschaft (nachfolgend vereinfachend als Zwischengesellschaft bezeichnet) Name, Firma 1

adidas Beteiligungsgesellschaft mbh, Herzogenaurach Anlage 3-1-

Reisekosten, externe Kosten und Formular Belegsverzeichnis neu

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Ansbach GmbH zum Lieferantenrahmenvertrag Gas

Netzentgelte für die öffentliche Straßenbeleuchtung. Häufig gestellte Fragen und Antworten (u.a. zum Rundschreiben 2014/01)

Telefonnummer: Faxnummer: -Adresse: Beleg. (für die Vermögensrechnung des Bundes)

Investitionsabzugsbeträge verwalten

Rundschreiben 42/923/2016

Anforderungen an Struktur und Inhalt der Dokumentation der Schlüsselung. Anlage Dokumentationsanforderungen Schlüsselung

Ausfüllhilfe. zum Antrag auf Förderung der Ausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in 2017

Anleitungen für TSG2005 Teil 1 - Sportwinner

Netzgebietstabellen. Netzbetreiber und Grundversorger in Deutschland und ihre Versorgungsgebiete. Inhaltsübersicht

Hinweisblatt Einzelkaufleute

Erhebungsbogen EEG-Jahresmeldung 2009 der Bundesnetzagentur. Deckblatt

A N T R A G auf Zustimmung zu den gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen nach 82 Abs. 3 SGB XI, 74 ff AVSG i. d. Fassung v

Workshop zum Energierecht Aktuelle Rechtsprechung des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf 17. März 2014

EMF - Datenportal für Landesbehörden, Kommunen und Gemeinden

JAHRESABSCHLUSS. zum SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf

Bewerbungsbogen für einen Ausbildungsplatz als Geomatiker/Geomatikerin

adidas Beteiligungsgesellschaft mbh, Herzogenaurach

25. Finanzielle Berichte

BGH-Leitsatz-Entscheidungen

Grüneisen TaxConsult GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Deutsche Krebsstiftung Frankfurt am Main. Handelsrechtlicher Jahresabschluss

IDR Prüfungshilfe "Vollständigkeitserklärung" IDR-H IDR Prüfungshilfe "Vollständigkeitserklärung" Stand:

Leitfaden. zur Anpassung der Erlösobergrenze aufgrund eines. Antrages auf Erweiterungsfaktor nach 4 Abs. 4 Nr.1 i.v.m. 10 ARegV

NEXUS / CCC GmbH. Villingen-Schwenningen. Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

ÖFFENTLICH-RECHTLICHER VERTRAG

Anleitung zum Uploaden eines CSV-Files. Allgemeine Hinweise. Aufbau und Format des CSV-Files

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

JAHRESABSCHLUSS. zum 31. Dezember Bürgerstiftung für Chemnitz. Reitbahnstraße 23 a Chemnitz. Steuernummer: 215/142/07124

Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

Einstufung als geschlossenes Verteilernetz. Antragstellung

Definitionen zum Erhebungsbogen. für Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen. Anlage 2

Hinweise zur Antragstellung in Enteignungsverfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB)

Arbeitsanweisungen Pflicht für Kaufmann. Pflicht für alle Buchführungsund Aufzeichnungspflichtigen. 10 Jahre 10 Jahre

a) Bei der Stichtagsinventur kann die Bestandsaufnahme innerhalb einer Frist von zehn Tagen vor oder nach dem Stichtag erfolgen.

Erläuterungen. der Regulierungsbehörden. zur Bestimmung des Regulierungskontosaldos

Wiegand Laubenstein, VROLG. Die Rechtsprechung des Energiekartellsenats des OLG Düsseldorf im Jahr April Workshop zum Energierecht

Bericht nach 77 Abs. 1 Nr. 2 EEG des Netzbetreibers EEG-Einspeisungen im Jahr 2014

Preisblatt für die Nutzung des Gasverteilnetzes der SWB EnergieNetze GmbH

Erklärung zur Einhaltung der KMU-Definition

PERFIDIA ebilanz Composer

JAHRESABSCHLUSS. zum SAP Ventures Investment GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf

Per

Positionspapier. zu den. technischen Vorgaben nach 6 Abs. 1 und Abs. 2 EEG Dezember 2012

Festlegung der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg. - Festlegung Datenerhebung Kostenprüfung -

Zwischenergebnisse zum Thema "Investitionsverhalten"

J A H R E S A B S C H L U S S

Transkript:

- als Landesregulierungsbehörde - Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Betreiber von Gasverteilernetzen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen Seite 1 Aktenzeichen VB4-514-G bei Antwort bitte angeben Volker Pesch Telefon 0211 61772-410 volker.pesch@mweimh.nrw.de Hinweise der Landesregulierungsbehörde Nordrhein- Westfalen für die in ihre Zuständigkeit fallenden Betreiber von Gasverteilernetzen 1. Die Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen (kurz: LRegB NRW) bittet, den einzureichenden Unterlagen einen Bericht über die Ermittlung der Kosten gemäß 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.v.m. 28 GasNEV nebst Anhang beizufügen. 2. Der Bericht nebst Anhang ist in der Struktur und mit dem Inhalt wie in der Anlage K1 des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 22.04.2016 vorgegeben zu erstellen. Die beigefügte Anlage K1 Anforderungen an Struktur und Inhalt des nach 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.v.m. 28 GasNEV vorzulegenden Berichts samt Anhang stellt Hinweise der Bundesnetzagentur dar. Diese Hinweise macht sich die LRegB NRW zu Eigen. Diese Anlage dient zur allgemeinen Orientierung. Bitte beachten Sie, dass abweichend von der Anlage K1 die LRegB NRW für die in ihre Zuständigkeit fallenden Netzbetreiber Änderungen der Prüfanforderungen vorgenommen hat, die für Netzbetreiber in hiesiger Zuständigkeit maßgebend sind (Ziffern 4 bis 16). 3. Die beigefügte Anlage K2 Definitionen für Betreiber von Gasversorgungsnetzen des Beschlusses der Bundesnetzagentur vom 22.04.2016 beinhaltet die Datendefinitionen, welche den Datensät-

zen für die im Anhang des Berichts befindlichen Erhebungsbögen zugrunde zu legen sind. Diese sind zwingend einzuhalten. Seite 2 4. Der Bericht und die ihm beizufügenden Anlagen sind ausschließlich in elektronischer Form vorzulegen. Die elektronische Übermittlung sämtlicher Unterlagen (Bericht, Erhebungsbogen, Salden-Liste etc.) ist unter Angabe einer nachvollziehbaren Betreffzeile an das E-Mail- Postfach info@landesregulierungsbehoerde.nrw.de zu senden. Für die Betreffzeile gilt folgende Vorgabe: <Firma> - <Sitz des Netzbetreibers> - Unterlagen zur Kostenprüfung Gas 2015. Wenn das Gesamtvolumen der zu übersendenden Dateien mehr als 15 MB beträgt, ist eine Übersendung per E-Mail aufgrund hausinterner Größenbeschränkungen nicht möglich. Für diesen Fall übersenden Sie die Dateien bitte per Post mit Hilfe elektronischer Datenträger wie CD, DVD oder USB-Stick, die Sie wie folgt adressieren: Landesregulierungsbehörde Nordrhein-Westfalen Referat V B 4 Berger Allee 25 40213 Düsseldorf. Die Datenträger werden nicht an den Absender zurück geschickt. 5. Der zum Anhang des Berichts gehörende Erhebungsbogen ist unter Nutzung der von der LRegB NRW bereitgestellten XLSX-Datei vollständig und richtig ausgefüllt zu übermitteln. Beim Ausfüllen der XLSX-Datei darf keine Veränderung an der Struktur vorgenommen werden. Der Erhebungsbogen stellt ausschließlich einen Eingabebogen dar, welcher schreibgeschützt zur Verfügung gestellt wird. Der von der Bundesnetzagentur bereitgestellte Erhebungsbogen weicht vom Erhebungsbogen der LRegB NRW ab und wird zur Durchführung der Kostenprüfung nicht anerkannt. 6. Die zum Anhang des Berichts gehörende Salden-Liste der bebuchten Erfolgskonten der Finanzbuchhaltung inkl. der vorgenommenen Zuordnung der Kontensalden zur Gewinn und Verlustrechnung des lrb nrw_hinweise zur kostenprüfung gas - basisjahr 2015_final.docx Seite 2 von 6

Jahres 2015 des Erhebungsbogens zur Kostenprüfung ist in einem separaten Erhebungsbogen vorzulegen (XLSX-Datei EHB_Gas_SaLi_GuV-Zuordnung_2015.xlsx ). Optional können diese Informationen auch in einer individuellen, jedoch Excelbasierten Form vorgelegt werden. Weiterhin ist der verwendete Kontenplan in elektronischer Form (z. B. pdf- oder xlsx-datei) zu übermitteln. Die Salden-Liste inkl. der vorgenommenen Zuordnung zur Gewinnund Verlustrechnung sowie der Kontenplan sind für den Netzbetreiber (Pächter) für das Basisjahr vorzulegen; für Verpächter, Subverpächter und Dienstleister gilt diese Verpflichtung nicht (vgl. Anlage K1 zu Ziffer 2.). Seite 3 7. Hat ein Netzbetreiber nach Ablauf des nach 6 Abs. 1 S. 3 ARegV maßgeblichen Geschäftsjahres das Netz eines anderen Netzbetreibers vollständig übernommen, ist für dieses Netz ein gesonderter Bericht nach 6 Abs. 1 S. 2 ARegV i.v.m. 28 GasNEV nebst Anhang sowie Erhebungsbogen und Salden-Liste zu übermitteln. Hierbei ist auf eine nachvollziehbare Dateibenennung zu achten. 8. Soweit Netzbetreibern von Dritten betriebsnotwendige Anlagegüter überlassen wurden (Pacht), sind sie verpflichtet, für die ihnen überlassenen Anlagegüter jeweils einen eigenen Erhebungsbogen nach Maßgabe der Ziffern 4, 5 und 7 und mit einer nachvollziehbaren Dateibenennung für die Verpächterdaten zu übermitteln, soweit sich aus Anlage K1 keine Einschränkung ergibt (bei mehreren Dritten jeweils ein Erhebungsbogen). 9. Soweit gegenüber Netzbetreibern Dienstleistungen von verbundenen Dritten erbracht wurden, sind sie verpflichtet, jeweils gesonderte Erhebungsbögen nach Maßgaben der Ziffern 4, 5 und 7 und unter Angabe einer Dienstleistungsnummer für die zehn wertmäßig größten Dienstleistungsverträge mit verbundenen Unternehmen i.s.d. 6b Abs. 2 S. 1 EnWG vorzulegen, aus denen sich die Kosten für Dienstleistungen ergeben. Dies gilt nicht, soweit sich aus der Anlage K1 Einschränkungen für den Umfang des Erhebungsbogens für Dienstleistungen ergeben. Dienstleistungsverträge, die mit demselben verbundenen Unternehmen bestehen, sind in einem Erhe- lrb nrw_hinweise zur kostenprüfung gas - basisjahr 2015_final.docx Seite 3 von 6

bungsbogen zusammenzufassen. Zudem ist ein Erhebungsbogen nur dann vorzulegen, sofern die Summe der Kosten, die sich aus allen Vertragsverhältnissen mit demselben Dienstleistungserbringer ergibt, fünf Prozent der nach 4 Abs. 3 und 4 ARegV angepassten Erlösobergrenze des Kalenderjahres 2015 abzüglich der Kosten für die Inanspruchnahme der vorgelagerten Netzebene übersteigen. Seite 4 10. Hat ein verbundener Dritter einem Netzbetreiber betriebsnotwendige Anlagengüter überlassen (Verpächter) und gegenüber demselben Netzbetreiber Dienstleistungen erbracht (Dienstleister), hat der Netzbetreiber für diesen Dritten getrennte Erhebungsbögen zu übermitteln. Die Vertragsverhältnisse sind in dem beizufügenden Bericht transparent und nachvollziehbar darzulegen. 11. Der Erhebungsbogen enthält ein Tabellenblatt für die Überleitungsrechnung zur Zuordnung der Kosten zu den dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteilen gemäß 11 Abs. 2 ARegV. Dieses Tabellenblatt ist nur von Netzbetreibern auszufüllen, die am Effizienzvergleichsverfahren (Regelverfahren) teilnehmen. Die Überleitungsrechnung und insbesondere die darin vorgenommenen Umbuchungen sind detailliert zu erläutern. 12. Zur Überprüfung des betriebsnotwendigen Umlaufvermögens bzw. der dem Umlaufvermögen zuzuordnenden Transaktionskasse kann eine Liquiditätsrechnung vorgenommen und in das Tabellenblatt E_CF_Rechnung eingetragen werden. Ob Umlaufvermögen zur Bedienung von Verbindlichkeiten notwendig ist, lässt sich beurteilen, indem die konkreten Mittelzu- und abflüsse dargelegt werden, d.h. aufgezeigt wird, wann und aus welchen Mitteln diese Verbindlichkeiten getilgt werden sollen. Mittels einer konkreten Gegenüberstellung der Mittelzuflüsse und des Umfangs sowie insbesondere des Fälligkeitszeitpunkts der zu erfüllenden Verbindlichkeiten können der Liquiditätsbedarf und die Finanzierungsstruktur des Netzbetreibers ermittelt und beurteilt werden. Geeignet ist eine dynamische Betrachtung und Darstellung des Liquiditätsbedarfs (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.11.2015, VI-3 Kart 118/14 (V)). Die Zuordnung und ggf. Schlüsselung aller Mittelzu- und abflüsse zu den verschiedenen Tätigkeiten erfolgt in Mehrspartenunternehmen ohnehin, da diese lrb nrw_hinweise zur kostenprüfung gas - basisjahr 2015_final.docx Seite 4 von 6

nach 6b Abs. 3 S. 1 EnWG getrennte Konten für ihren Netzbetrieb führen. Netzbetreibern, die ein überdurchschnittlich hohes Umlaufvermögen als betriebsnotwendig geltend machen, wird empfohlen, das Tabellenblatt E_CF_Rechnung vollständig auszufüllen, um Kürzungen durch die LRegB NRW zu vermeiden. Alternativ verschließt sich die LRegB NRW aber auch keinen Liquiditätsrechnungen, die in anderer Form bzw. einer individuellen, vorzugsweise auf Excel basierenden Darstellung, vorgelegt werden. Seite 5 13. Die Tabellenblätter B_Bilanz und C_GuV des Erhebungsbogens enthalten die Überleitung der handelsrechtlichen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung hin zu den kalkulatorischen Ansätzen für die darin enthaltenen Positionen. Bei der Befüllung ist darauf zu achten, dass insbesondere die Eintragungen in der Spalte Gasverteilung/Gasfernleitung (Netz) gesamt mit den Werten im Tätigkeitsabschluss nach 6b EnWG für die Tätigkeit Gasverteilung übereinstimmen, um eine Abgleichbarkeit zwischen Erhebungsbogen und Tätigkeitsabschluss zu gewährleisten. Sollte aufgrund der vorgegebenen Struktur eine Umgliederung von Beträgen zwischen den einzelnen Bilanz- bzw. GuV-Positionen nötig sein, ist diese über die Spalten Hinzurechnungen und Kürzungen bzw. über die entsprechenden Tabellenblätter B1_Hinzu_Kürz und C2_Hinzu_Kürz darzustellen. Jede Eintragung auf den Blättern B1_Hinzu_Kürz und C2_Hinzu_Kürz ist nachvollziehbar zu erläutern! Beispiel: Eine solche Umgliederung könnte nötig sein, wenn bspw. der Kapitalverrechnungsposten im Tätigkeitsabschluss als Teil einer anderen Position wie z. B. der Verbindlichkeiten geführt wird. Die Umgliederung in die Position 2.5 Kapitalausgleichsposten bei der Überleitung auf die Spalte T hat dann über die Kürzungen und Hinzurechnungen zu erfolgen. 14. Wurden Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt, sind abweichend von den Anforderungen in Anlage K1, dort zu Ziffer 1.1., nur für die 5 wertmäßig größten Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen der in Anlage K1 aufgeführten Angaben zu machen. Dies gilt nur für Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, lrb nrw_hinweise zur kostenprüfung gas - basisjahr 2015_final.docx Seite 5 von 6

deren jeweiliger Wert 5.000 überschreitet. Zur Prüfung von Besonderheiten des Geschäftsjahres nach 6 Abs. 3 S. 1 ARegV sind die Daten jeweils für die Jahre 2011 bis 2015 beizubringen. Seite 6 15. Zu den in Anlage K1 (siehe zu Ziffer 2) geforderten testierten Jahresabschlüssen weisen wir darauf hin, dass diese auch dann erneut mit zu übersenden sind, wenn dies bereits im Rahmen früherer Korrespondenz erfolgte. Grundsätzlich sind diese Jahresabschlüsse als PDF-Datei zu übermitteln. 16. In Ergänzung zur Anlage K1 (siehe zu Ziffer 1.1, Kalkulatorische Abschreibungen und Eigenkapitalverzinsung): Bei den vergangenen Kostenprüfungen (Basisjahre 2010 oder früher) galt es bei zahlreichen Netzbetreibern bzw. Verpächtern aufgrund unterschiedlich zu bewertender Teilnetze, insb. aufgrund vorgenommener pauschaler Abschläge auf die jeweiligen AKHK-Werte, mehrere B2-Bögen auszufüllen. Diese Möglichkeit entfällt mit dem aktuellen Erhebungsbogen. Sämtliche AKHK-Daten für ein betroffenes Netz werden in einer Tabelle erfasst (siehe hierzu im EHB, Tabelle A_Stammdaten ; Zellen A69 bis E90 und Tabelle D_SAV ). Die Unterscheidung der unterschiedlich zu bewertenden Teilnetze erfolgt über die Angabe einer Index-Nr., die in der Stammdaten- Tabelle in Spalte A hinterlegt wird, der ggf. zu berücksichtigende pauschale Abschlag wird in Spalte C der Stammdaten-Tabelle erfasst. In der Tabelle D_SAV in Spalte A wird die Index-Nr. als Unterscheidungsmerkmal für jede betreffende Zeile mit erfasst, die AKHK-Daten in dieser Tabelle sind ohne Abschlag zu erfassen. Die Zusammenlegung von Teilnetzen gilt nicht für die Fälle, in denen sich ein Teil des Netzes im Eigentum des Netzbetreibers befindet, ein anderer Teil aber gepachtet wurde. Hier bleibt es bei getrennten Erhebungsbögen für Netzbetreiber und Verpächter. lrb nrw_hinweise zur kostenprüfung gas - basisjahr 2015_final.docx Seite 6 von 6