Schulentwicklung in Oberfranken Berufliche Schulen
Schulentwicklung in Oberfranken Berufliche Schulen Unterricht Personal Organisation Werteerziehung Geh` sterben, du nervst! Das Phänomen Cybermobbing Was man wissen sollte Was man dagegen tun kann Wie man vorbeugen kann
Was man wissen sollte
Was ist Cybermobbing? Unter Cybermobbing versteht man das absichtliche Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel über einen längeren Zeitraum. Cybermobbing findet entweder im Internet (z.b. durch E-Mails, in Sozialen Netzwerken, durch Videos auf Portalen) oder per Handy (z.b. durch SMS oder Anrufe) statt. www.klicksafe.de Themen Kommunizieren (01.11.2013)
Was ist das Besondere an Cybermobbing? Eingriffe rund um die Uhr in das Privatleben Publikum unüberschaubar groß Inhalte verbreiten sich extrem schnell Anonymität des Täters Betroffenheit des Opfers nicht sichtbar
Wodurch wird Cybermobbing begünstigt? Das mobile Internet hat die Kommunikation mit anderen Menschen massiv verändert! Kommunikation ist schneller und spontaner geworden. Nicht online sein bedeutet Ausgeschlossenheit. Es werden persönliche und intime Informationen mit vielen geteilt auch wenn es sich nur um flüchtige Bekannte handelt. Anonymität und Distanz schützen vor unmittelbaren Konsequenzen und verhindern das Mitfühlen.
Mobbing versus Cybermobbing Mobbing Es geschieht oft in der Schule oder auf dem Heimweg. Das Opfer kann dem Mobbing zu Hause entkommen. Es ist z.b. begrenzt auf den Schultag. Es betrifft das Opfer, den Täter und das nähere Umfeld. Die Handlungen sind sichtbar. Cybermobbing Es geschieht über moderne Kommunikationsmittel. Das Opfer ist auch zu Hause nicht sicher. Es ist zeitlich nicht begrenzt. Beleidigungen sind für völlig Fremde einsehbar. Die Handlungen sind nicht immer sichtbar; das Opfer erfährt erst spät davon. Es kann durch entsprechende Interventionen beendet werden. Das Internet vergisst nichts. Auch Löschung schützt nicht vor weiterer Verbreitung. Mobbing und Cybermobbing gehen oft einher!
Geht uns Cybermobbing an?
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Wie häufig ist es?
Cyberlife II Spannungsfeld zwischen Faszination und Gefahr Cybermobbing bei Schülerinnen und Schülern Zweite empirische Bestandsaufnahme bei Eltern, Lehrkräften und Schülern/innen in Deutschland Karlsruhe, Mai 2017, S. 50 (Lehrerbefragung)
[Fragestellung: Hat dich jemand in den letzten 12 Monaten verletzend oder gemein behandelt? Ist das in den letzten 12 Monaten zu irgendeinem Zeitpunkt im Internet passiert? Basis: Alle Kinder, die das Internet nutzen (EU Kids Online)]
In welchen Formen gibt es Cybermobbing? Cyberstalking fortwährende Belästigung und Verfolgung Cyberthreats offene Androhung von Gewalt Denigration Anschwärzen, Gerüchte verbreiten Exclusion Ausschluss Wiederholt jemanden (sexuell) belästigen oder bedrohen Direkte oder indirekte Ankündigung, dass jemand verletzt oder gar getötet werden soll Beabsichtigtes Bloßstellen des Opfers durch das Onlinestellen oder direkte Versenden von Texten, Fotos/Videos, z.b. um Freundschaften zu zerstören oder um sich an der Ex-Freundin zu rächen Ausgrenzung von jemandem aus einer Gruppe, z.b. aus einer Instant-Messenger-Gruppe, dem Game-Bereich
Flaming Beleidigung, Beschimpfung Harassment (Störfeuer) Belästigung Impersonation Auftreten unter falscher Identität Outing und Trickery Bloßstellen und Betrügerei Flaming findet in der Regel in öffentlichen Bereichen des Internets statt, z.b. mittels verletzender Kommentare oder vulgärer Pöbeleien. Zielgerichtete Attacken von gänzlich Unbekannten, Usern in sozialen Netzwerken oder gar Bekannten aus dem realen sozialen Umfeld Sich als eine andere Person ausgeben, indem z.b. das Passwort des Opfers genutzt wird, um mit dessen vermeintlicher Identität z.b. einen Lehrer zu beschimpfen Vorgabe vermeintlicher privater Kommunikation oder Verbreitung intimer Details bzw. peinlicher Aufnahmen, um z.b. den Ex-Partner bloßzustellen
Sexting Austausch intimer Fotos Happy Slapping Fröhliches Schlagen Snuff-Videos Jemanden auslöschen Austausch selbst produzierter intimer Fotos von sich oder anderen via Internet oder Mobiltelefon. Die Fotos werden einer bestimmten Person oder Personengruppe über Textnachrichten, Instant Messaging oder Social-Media-Plattformen zugänglich gemacht. Mit Handy-Kameras werden Misshandlungen und Demütigungen aufgenommen, die man selbst an mitunter fremden Personen begeht, dann herumgezeigt oder im Internet veröffentlicht. Menschen werden erniedrigt, geschlagen, gequält oder sogar getötet. (reale und irreale Tötungsvideos / Bilder und Filme von schweren Unglücksfällen)
Die Täter/innen Täter und Opfer wer sind die? Es gibt kein genaues Täterprofil! Man kennt sich oft aus der realen Welt. Entscheidend sind die technischen Kenntnisse. Sie waren oft selbst Opfer. Gründe für Cybermobbing: Langeweile Aufmerksamkeit bekommen Provokation Verletzte Gefühle Machtdemonstration.
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Welche Folgen hat Cybermobbing für die Täter/innen? Cybermobbing selbst ist kein Straftatbestand. Aber in Cybermobbing vereinigen sich einzelne Straftaten! Straftaten laut StGB, die ein Teil von Cybermobbing sind: Beleidigung [ 185] Üble Nachrede [ 186] Verleumdung [ 187] Neben den bereits genannten Straftatbeständen kommen bei den bekannten gewordenen Fällen insbesondere nachstehende Tatbestände in Betracht: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes [ 201] Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen [ 201a [1]] Nötigung [ 240 [1]] Bedrohung [ 241] Gewaltdarstellung [ 131 [1]] Quelle: Strafgesetzbuch (Stand 01.01.2011)
Schmerzensgeld bei Cybermobbing! Das Landesgericht Memmingen verurteilte einen 12jährigen Beklagten zur Unterlassung und einem Schmerzensgeld von 1500. Die Zivilkammer befand hierzu, der Beklagte sei im Tatzeitraum nach 823 Abs. 3 BGB deliktsfähig gewesen: Der Beklagte war damals etwa 12 1/2 Jahre alt, hat mit dem Gymnasium eine herausgehobene Schule besucht und war zudem durch die vom Zeugen A bestätigten Unterrichts- und Besprechungsthemen über das Thema Cyber- Mobbing informiert und sensibilisiert worden. Die Kammer ist der Überzeugung auch aufgrund des Auftretens des Beklagten in der Verhandlung -, dass der Beklagte bereits im August 2013 nach seiner individuellen Verstandesentwicklung die zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht ebenso hatte wie die intellektuelle Fähigkeit, die Gefährlichkeit seines Tuns zu erkennen und sich auch den Folgen seines Verhaltens bewusst zu sein ( ).
Die Opfer Es gibt kein einheitliches Opferprofil! Männer und Frauen sind gleichermaßen betroffen. Sie fallen irgendwie auf. Sie sind neu. Sie wehren sich nicht. Sie fordern durch Provokationen heraus.
Anzeichen und Folgen von Cybermobbing Anzeichen bei Schüler/innen, z.b. Sie leiden unter unerklärlichen körperlichen Beschwerden vor dem Schulbesuch. Sie wollen nicht mit dem Bus fahren. Sie erhalten keine Einladungen mehr. Sie spielen ihre Situation vor Erwachsenen herunter. Die Folgen ähneln denen psychischer Belastungen, z.b. Sie sind bedrückt, ungewöhnlich schweigsam, nervös oder angespannt. Sie leiden unter Schlaf- und Lernstörungen, Schulangst, Depression, Selbstverletzungen oder körperlichen Erkrankungen. Auch Selbstmord ist möglich.
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Wie kann man Cybermobbing verhindern?
Aufklärung Schulentwicklung in Oberfranken Berufliche Schulen
Information und Beratung Beratungslehrkraft Telefonnummern, z.b. Nummer gegen Kummer Polizeiliche Beratungsstellen Internetseiten, z.b. www.schulberatung.bayern.de juuuport.de Gleichaltrige Scouts stehen beratend zur Seite Klicksafe.de Die EU-Initiative für mehr Sicherheit im Netz Nummer gegen Kummer Online Mehr als 30 Jahre Hilfe bei kleinen und großen Problemen Safer Internet Das Safer Internet Programm in 27 europäischen Ländern Surfen mit Sin(n) - Sicherheit Im Netz bildungsserver.berlin-brandenburg.de Informationen und Materialien zum Thema Cyber-Mobbing usw.
Prävention Wissen schaffen Verhaltenskodex (Schulordnung) und Kultur des respektvollen Umgangs Anti-Mobbing-Beauftragten benennen Hilfe von außen suchen Integration des Themas in den Unterricht Die positive Nutzung der neuen Medien fördern
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Einige Tipps: Wenige Daten von sich im Internet preisgeben! Niemals die vollständige Adresse oder die Handynummer in Profilen von Sozialen Netzwerken angeben! Möglichst wenige Bilder und Videos von sich selbst ins eigene Profil einstellen! Unbedingt die Sicherheitseinstellungen für den privaten Bereich beachten! Privatbereich nicht für jedermann freigeben, stattdessen jede Freundschaftsanfrage prüfen! Grundsätzlich nur dem engsten Freundeskreis (also Personen, die man auch aus dem realen Leben gut kennt) diesen Bereich zugänglich machen!
Das Thema Cybermobbing im Unterricht
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ilona Merl Staatliche Berufsschule I Bayreuth Jochen Pullner Staatliche Wirtschaftsschule Hof