Handy, Games und Co. Schulverband Bucheggberg 24. Januar Uhr
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- Adolph Möller
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Handy, Games und Co. Schulverband Bucheggberg 24. Januar Uhr
2 Medienkompetenz?
3 Medienkompetenz Technische Fertigkeiten (nicht nur anwenderspezifisch und Schnelligkeit) Fähigkeiten Lesen und Schreiben Fähigkeiten der Nutzung Informationen prüfen können Nutzen (u.a. Mehrwert, kreativ sein, usw.) / Risiken (Verantwortungs-)Bewusstsein Kritisches Hinterfragen / Moral und Ethik (Medien und eigener Konsum) Haltung Persönliche Daten Umgangsregeln (Kommunikation / Zeiten /...) Ablenkung
4 Digitale Medien: Eltern vs. Kinder Eltern unterschätzen sich häufig nachforschend (u.a. Google) langsam/bedächtig Dramatisierung Bewältigungsängste sich blamieren / Druck (das muss man können) Aufgabe: Regeln / Normen Gemeinsames / Gegenseitiges Lernen Kinder überschätzen sich häufig trial & error schnell/hastig Verharmlosung (zu sicher fühlen, naiv, ahnungslos, gleichgültig) Angst etwas zu verraten / Stress mit Eltern Aufgabe: Neues entdecken/neugierde Eltern als Vertrauensperson bei unangenehmen Vorkommnissen
5 Wer beeinflusst die Medienkompetenz? Kinder Eltern Schule
6 Was wir die SchülerInnen jeweils fragen Was machst du am liebsten auf dem Smartphone? Spielst du Games? Welche? Gibt es bei dir zu Hause Regeln zu digitalen Medien? Hattest du deswegen schon Streit zu Hause? Hast du schon das Gefühl gehabt, zu viel Zeit am Handy zu sein?
7 Umgang mit Medien Klare Regeln und Konsequenzen vereinbaren (altersadäquat) Dran bleiben / Auseinandersetzung Medienkompetenz (Haltung, Reflexion,...) Was halte ich für mein Kind das Richtige? Handy über Nacht abgeben Ermunterung zu anderen Aktivitäten Nicht zum zentralen Lebensinhalt machen Eigenen Konsum hinterfragen Hilfe anbieten / Hilfe holen
8 Umgang Hören Sie auf Ihr BAUCHGEFÜHL!!!
9 Message an die Kinder... Hol dir Hilfe bei jemand Erwachsenem Schreibe nichts über jemanden, das du nicht auch über dich lesen möchtest!!!
10 Prozent Medienbesitz / Mediennutzung Region Solothurn 7. Klasse 2015 (42 Klassen / 779 SuS)
11 Medienbesitz / Mediennutzung Der Smartphone Besitz nimmt zu (auch Primar) Einstiegsalter ist immer tiefer Ständige Verfügbarkeit führt zu höherem Konsum Viele Eltern gamen selten bis nie mit den Kindern Für Kinder & Jugendliche ist der persönliche Kontakt mit Freunden nach wie vor wichtiger als die Nutzung von digitalen Medien Wie involviert sind Sie? Quellen: JAMES Studie 2016 (12-19) / MIKE Studie 2015 (6-13)
12 Lieblings-Apps Jugendliche Quelle: JAMES Studie 2016
13 Lieblings-Games Jugendliche Quelle: JAMES Studie 2016
14 Vor was fürchten sich Kinder? Monster im Schrank Es gibt Broccoli zum Mittagessen Selfie zusammen mit den Eltern Handy defekt
15
16 Straftatbestände bezüglich digitalen Medien Verletzung des Geheim- oder Privatbereich durch Aufnahmegeräte (Art. 179quater StGB) Unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem (Hacken) (Art. 143 StGB) Pornographie (Art. 197 StGB) z. B. das Zeigen oder Weitergeben an unter 16-jährige Gewaltdarstellung (Art. 135 StGB) z.b. das Erwerben, Zeigen, weitergeben etc.
17 Mobbing (auch Cyber Mobbing - Cyber Bullying) Was heisst das? Mobbing: Englisch von «to mob» = belästigen, anpöbeln Deutsch vom Wort «der Mob» = Die Meute, der Pöbel, Gesinde Jemanden anpöbeln, fertigmachen, beleidigen usw. Bullying: Wird vor allem in englisch sprechenden Ländern verwendet und bedeutet: Schläger, Tyrann, brutaler Kerl Mögliche Definition/Bedeutung: Systematisches, wiederholtes und permanentes Schikanieren, Belästigen, Beleidigen von Personen, welches zu deren Ausgrenzung führt. Unter Cyber Mobbing/Cyber Bullying versteht man Mobbing mit Unterstützung elektronischer Kommunikationsmittel wie Handy, Internet etc.
18 Straftatbestände im Zusammenhang mit Mobbing Drohung ( Art. 180 StGB) Wer jemanden durch schwerer Drohung in Angst und Schrecken versetzt wird auf Antrag mit Gefängnis oder Busse bestraft. Ehrverletzung/Üble Nachrede (Art. 173 StGB) Wer jemanden bei einem anderen eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind seinem Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wird auf Antrag mit Verleumdung (Art. 174 StGB) Wer jemanden entgegen besseren Wissens bei einem anderen eines unehrenhaften Verhaltens beschuldigt oder verdächtigt, wird Beschimpfung (Art. 177 StGB) Wer jemanden durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird auf Antrag mit Busse bestraft.
19 Wer kann Strafantrag stellen? Sämtliche geschädigten/urteilsfähigen Personen (auch ohne gesetzliche Vertreter/Eltern) Die gesetzlichen Vertreter/Eltern für ihre Kinder bis 18 Jahren LehrerInnen/Vorgesetzte können für Ihre Schüler keinen Strafantrag stellen Das Opfer entscheidet über die Schwere der Tat!!
20 Gamesucht?
21 Suchtmerkmale Kontrollverlust / Zwang Toleranzentwicklung (ich brauche immer mehr davon) Vernachlässigung anderer Interessen Einschränkung in der Alltagsbewältigung Negative Veränderungen in Leistung und Verhalten Rückzug, Aggressivität/Depressivität anhaltender Konsum trotz schädlicher Folgen Eine Sucht beinhaltet mehrere der oben genannten Merkmale
22 Angebote PERSPEKTIVE & JUPO Die PERSPEKTIVE unterstützt Sie gerne bei weiteren Fragen und bietet allen direkt und indirekt Beteiligten kostenlose Beratungen an. Schulen werden im Umgang mit digitalen Medien und deren Verwendung im Unterricht von der PERSPEKTIVE und deren Partnern begleitet und unterstützt. Die Polizei / Jugendpolizei kann auch zur Beratung kontaktiert werden. Die häufigsten Fälle bewegen sich im Bereich der «Antragsdelikte» und somit muss nicht jede Meldung oder Anfrage gleichbedeutend mit einer Strafanzeige sein. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf
23 Links zu Computer, Handy, Game etc Empfehlung für Spiele Alterempfehlungen Spiele
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