Hinweis zur NT Technische Bedingungen für Anschlüsse am Mittelspannungsnetz 2/5

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Hinweis zur NT-10-38 Technische Bedingungen für Anschlüsse am Mittelspannungsnetz und NT-10-42 Technische Bedingungen für den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen an das Mittelspannungsnetz Messfelder Gültig ab: 01.06.2017

Hinweis zur NT-10-38 Technische Bedingungen für Anschlüsse am Mittelspannungsnetz 2/5 1. Ziel Dieses technische Dokument ergänzt die Netzrichtlinien Technische Bedingungen für Anschlüsse am Mittelspannungsnetz NT-10-38 und Technische Bedingungen für den Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen an das Mittelspannungsnetz NT -10-42. Die technischen Anforderungen dieses Dokumentes gehören zu den technischen Anschlussbedingungen der Schleswig-Holstein Netz AG und sind umzusetzen. 2. Verantwortlichkeit Für die Inhaltliche Betreuung dieses technischen Dokuments ist die Abteilung Netztechnik-Richtlinien und Anlagentechnik (NT-AR) verantwortlich. Ansprechpartner und Kontaktperson zur Freigabe der Messfelder, sowie zum Dokumentenaustausch ist: Nica Kähler NT-AR Kieler Straße 47 24768 Rendsburg T +49 43 31-18-38 39 Nica.Kaehler@hansewerk.com 3. Einleitung Laut BDEW-Richtlinie TAB Mittelspannung 2008 müssen Wandler übersichtlich angeordnet werden und deren Sekundäranschlüsse gut zugänglich sein. Im Netzgebiet der Schleswig-Holstein Netz AG wurden vermehrt Mittelspannungsstationen verbaut in deren Messfeldern der Eigenbedarfswandler integriert wurde. Bei diesen Konstellationen sind die Übersichtlichkeit und die gute Zugänglichkeit nicht immer gewährleistet. Besonders die gute Zugänglichkeit ist durch den Einbau der Eigenbedarfswandler häufig nicht gegeben. Daher wird in diesem technischen Dokument der Aufbau des Messfeldes spezifiziert umso eine Gefährdung unserer Mitarbeiter auszuschließen.

Hinweis zur NT-10-38 Technische Bedingungen für Anschlüsse am Mittelspannungsnetz 3/5 4. Grundsätzlicher Aufbau Die Verrechnungsmesswandler und Eigenbedarfswandler sind übersichtlich mit ausreichend Platz anzuordnen. Die folgenden Vorgaben zum Bau sind einzuhalten: Alle Verrechnungswandler sind auf der Rückwand des Messfeldes zu befestigen. Eine Befestigung von Eigenbedarfswandlern innerhalb des Verrechnungsmessfeldes ist nur zulässig wenn die vorgegebenen Abstände eingehalten werden. Zudem ist folgendes zu beachten: Verrechnungswandler: Spannung vor Strom EB-Wandler: Anschluss physisch hinter den Stromwandlern Im Bereich der Sekundärklemmen darf keine Quertraverse vorhanden sein, da diese den Zugang behindert. Der Zugang zum Messraum muss leicht zugänglich sein. Der Zugang muss den Maßen des Messfeldes entsprechen. Eine Wartungsluke ist nicht zulässig. Alle Erdungsbolzen müssen frei zugänglich sein. Eine Erdung durch einen Wandler darf nicht realisiert werden. Die Stromwandler müssen mindestens 1000 mm [1] über der Bodenplatte installiert werden. Zwischen den Wandlern muss horizontal mindestens 150 mm Platz sein. Vertikal müssen bis zum nächsten Betriebsmittel mindestens 100 mm eingehalten werden. [1] Die Umschaltbarkeit der Stromwandler muss ohne Ausbau des Schienensystems möglich sein. Um bei Stromwandlern eine bessere Zugänglichkeit der Sekundären Klemmen zu erreichen, sind die Stromwandler i.d.r. so zu montieren, dass die Sekundärklemmen nach oben (in Richtung Spannungswandler) zeigen. Die Primärklemmen der Wandler sind bei gedrehtem Stromfluss gut sichtbar entsprechend gemäß DIN zu beschriften. Der Einbau von Eigenbedarfswandlern im Messfeld ist nur zulässig, wenn die obengenannten Punkte in Summe alle eingehalten werden. Eine Durchschleifung ist nicht zulässig. [1] Die Abmessungen können, in Absprache mit der Abteilung Netztechnik-Richtlinien und Anlagentechnik, von den Vorgabewerten abweichen, sofern die Betriebssicherheit und die Elektromagnetische Verträglichkeit sichergestellt werden kann. Eine Übersichtszeichnung und die nötigen Nachweise sind vor Freigabe des Messfeldes an die Kontaktperson zu übersenden.

Hinweis zur NT-10-38 Technische Bedingungen für Anschlüsse am Mittelspannungsnetz 4/5 * Die Abmessungen können, in Absprache mit der Abteilung Netztechnik-Richtlinien und Anlagentechnik, von den Vorgabewerten abweichen, sofern die Betriebssicherheit und die Elektromagnetische Verträglichkeit sichergestellt werden kann. Eine Übersichtszeichnung und die nötigen Nachweise sind vor Freigabe des Messfeldes an die Kontaktperson zu übersenden.

Hinweis zur NT-10-38 Technische Bedingungen für Anschlüsse am Mittelspannungsnetz 5/5 Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz 1 25451 Quickborn www.sh-netz.com