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Transkript:

Öffnungszeiten Kundenzentrum montags - freitags 08:00-13:00 Uhr 45117 Essen Herrn Max Sebastian Mustermann Guido Knümann Musterstr. Gummertstr. 1 47 45149 45131 Essen Jahresrechnung Gas >(1200K)> Nach Vereinbarung montags - donnerstag 13:00-16:00 Uhr Ihr Kundenservice Bereich: Kundenzentrum Telefon: 0201/800-1453 Telefax: 0201/800-1593 kundenservice@stadtwerke-essen.de Kundennummer: 10000000 10510003 Vertragskonto: 22222222 21019647 Rechnung: 1213167270 Rechnungsdatum: 08.02.2017 08.02.2017 Verbrauchsstelle: Musterstr. Gummertstr. 1, 45149 47, 45131 Essen Essen Sehr geehrter Herr Mustermann, Knümann, als unser Kunde erhalten Sie sicher und zuverlässig Gas. Gerne sind wir Ihr kompetenter Energie- und Wasserversorger in Essen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen. Mit Abschluss des Abrechnungszeitraums informieren wir Sie über Ihre Verbrauchs- und Abrechnungsdaten. Jahresrechnung Gas Zeitraum 16.01.2016 bis 17.01.2017 Abrechnung Nettobetrag Umsatzsteuer Bruttobetrag Gas (26025767) 763,59 EUR 145,08 EUR 908,67 EUR Gezahlte Abschläge 156,83 EUR 982,00 EUR Weitere Kosten 0,00 EUR Ihr Guthaben 73,33 EUR Bitte beachten Sie, dass wir das Guthaben auf folgendes Konto überweisen werden: Sparkasse Musterbank Essen (BLZ 76543210) 36050105) Konto 1234567 3743770 SWIFT/BIC-Nummer : SPESDE3EXXX MUSTDE3EZZZ IBAN-Nummer : DE88360501050003743770 1234567891234567891

So setzen sich Ihre geleisteten Abschlagszahlungen für diese Rechnung zusammen: Zahlungseingang Betrag 26.02.2016-73,00 EUR 22.03.2016-73,00 EUR 22.04.2016-73,00 EUR 20.05.2016-73,00 EUR 01.07.2016-100,00 EUR 02.08.2016-100,00 EUR 06.09.2016-100,00 EUR 07.10.2016-100,00 EUR 04.11.2016-100,00 EUR 02.12.2016-95,00 EUR 06.01.2017-95,00 EUR Die Zahlungen werden in dieser Rechnung berücksichtigt und betragen insgesamt: -982,00 EUR Für Ihren neuen Abrechnungszeitraum ergibt sich folgender Abschlag: ab Februar 2017 Nettobetrag Umsatzsteuer Bruttobetrag Monatlich 68,07 EUR 12,93 EUR (19 %) 81,00 EUR Diesen buchen wir von Ihrem Konto: 3743770 1234567 BLZ 36050105 76543210 bei der Musterbank Sparkasse Essen ab. ab. Den Abschlag werden wir zukünftig immer zum jeweiligen Fälligkeitstermin einziehen. Er ist so lange gültig, bis Sie eine neue Rechnung oder einen neuen Abschlag von uns erhalten. Er wird fällig am: 23.02.2017, 13.03.2017, 10.04.2017, 11.05.2017, 12.06.2017, 11.07.2017, 10.08.2017, 11.09.2017, 11.10.2017, 10.11.2017, 11.12.2017, 10.01.2018. Mit freundlichen Grüßen

Detailinformation zur Abrechnung Gas Lieferadresse: Gummertstr. Musterstr. 1, 45149 47 Essen 45131 Essen Zählpunkt: DE 000181 70091845133 451310000 2000000000000000000 0000001000047792 Netzbetreiber: (Codenummer: 9870091800003) Vertrag: 26025767 22222222 Produkt: EssenGas"M" Weitere Vertragsdetails: Vertragsdauer: 31.03.2017 Kündigungsfrist: 1 Monat(e) zum Monatsende kündbar. Der Vertrag ist nächstmöglich zum 31.03.2017 unter Beachtung der Kündigungsfrist von 1 Monat(en) zum Monatsende kündbar. Ihr Verbrauch vom 16.01.2016-17.01.2017 (in 368 Tagen) So setzt sich Ihr Gasverbrauch im Einzelnen zusammen: Zählernr. 500617 16.01.2016 04.07.2016 9.462 10.032 (1) 570 Bm³ Umwandlung (2) 570 Bm³ x 0,9589 x 11,447 kwh/m³ = 560373 05.07.2016 17.01.2017 0 653 (1) 653 Bm³ Summe Zeitraum von bis 1 = von Ihrem Netzbetreiber abgelesen Umwandlung (2) 653 Bm³ x 0,9589 x 11,408 kwh/m³ = 2 = Bei Umwandlungen nach dem thermischen Gasverfahren gilt: ZW-Differenz x Z-Zahl x Brennwert = Menge Zählerstände alt neu Differenz 13.400 kwh Verbrauch 6.257 kwh 7.143 kwh 13.400 kwh So setzt sich Ihr Rechnungsbetrag im Einzelnen zusammen: Grundpreis (16.01.16-17.01.17) 368 Tage 126,00 EUR / Jahr 127,04 EUR Preis EssenGas "M" Verbrauch (16.01.16-30.09.16) 6.500 kwh zu 4,9100 Ct/kWh 319,15 EUR Verbrauch (01.10.16-17.01.17) 6.900 kwh zu 4,6000 Ct/kWh 317,40 EUR Nettobetrag Umsatzsteuer 19 % von 763,59 EUR Bruttobetrag Abrechnung Gas 763,59 EUR 145,08 EUR 908,67 EUR Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässsig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Vorjahresvergleich Gas Tage Verbrauch kwh 16.01.2016-17.01.2017 368 13.400 17.01.2015-15.01.2016 364 10.780 Bitte beachten Sie auch die nächsten Seiten. Dort finden Sie die in den Nettopreisen enthaltenen Entgelte sowie Begriffserläuterungen Anhand der Quadratmeter in Ihrem Haushalt, dem jährlichen Verbrauch in kwh und der folgenden Tabelle lässt sich abschätzen, ob Ihr Verbrauch im, unter oder über dem Durchschnitt liegt. Beachten Sie, dass die Vergleichswerte für jeweils 60/80/120 m2 angegeben sind. Quelle: BDEWVeröffentlichung "Gastechnik - Zahlen, Daten, Fakten". Die Nutzenergie ist diejenige Energie, die dem Endnutzer für seine Bedürfnisse zur Verfügung steht. Sie entsteht durch Umwandlung der Endenergie. Mögliche Formen der Nutzenergie sind Wärme zur Raumheizung, Kälte zur Raumkühlung, Licht zur Arbeitsplatzbeleuchtung, mechanische Arbeit oder Schallwellen. Die Nutzenergie ist in den meisten Fällen kleiner als die Endenergie, da bei der Energieumwandlung Verluste auftreten. Beispielsweise erzeugt eine Glühlampe nicht nur Licht, sondern strahlt den größten Teil der eingesetzten Energie in Form von Wärme ab. Als Primärenergie bezeichnet man in der Energiewirtschaft die Energie, die mit den natürlich vorkommenden Energieformen oder Energiequellen zur Verfügung steht, etwa als Kohle, Gas oder Wind. Im Gegensatz dazu spricht man von Sekundärenergie oder Energieträgern, wenn diese erst durch einen (mit Verlusten behafteten) Umwandlungsprozess aus der Primärenergie gewandelt werden. Die nach eventuellen weiteren Umwandlungs- oder Übertragungsverlusten vom Verbraucher nutzbare Energiemenge bezeichnet man schließlich als Endenergie. Unter Heizlast versteht man in der Bautechnik die zum Aufrechterhalt einer bestimmten Raumtemperatur notwendige Wärmezufuhr, sie wird in Watt angegeben. Die Heizlast richtet sich hierbei nach der Lage des Gebäudes, der Bauweise der wärmeübertragenden Gebäudeumfassungsflächen und dem Bestimmungszweck der einzelnen Räume. Nach ihr richtet sich die Notwendigkeit von Wärmeschutzmaßnahmen und die Auslegung der Heizungsanlage. Die Ermittlung der Heizlast ist in der EN 12831 standardisiert. Für bestehende Gebäude lässt sich die Heizlast genauer und einfacher mittels statistischer Verfahren ermitteln als es mit bauphysikalischen Methoden möglich ist.

Erläuterungen zur Gaslieferung In den Nettopreisen enthaltene Entgelte für: Netznutzung Entgelte des Energienetzbetreibers für den Transport und die Verteilung der Energie sowie den damit verbundenen Dienstleitungen. Messung/Abrechnung Das Entgelt für Netzabrechnung beinhaltet die Kosten für die Bereitstellung der Messeinrichtung, für die Rechnungsstellung und die Zählermiete. Netznutzung Abrechnungsentgelt Messung Konzessionsabgabe gemäß Konzessionsvertrag mit der Kommune Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens der Netzbetreiber weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt. Erdgassteuer Die Erdgassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, die seit 1999 auf Grund des Gesetzes zur ökologischen Steuerreform erhoben wird. Besteuert wird der Verbrauch bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet. Die Erdgassteuer wird vom Energieversorger erhoben und an den Fiskus abgeführt. 234,66 EUR 7,21 EUR 19,48 EUR 4,02 EUR 73,70 EUR

Begriffserläuterungen: Abschlagszahlungen Die Abschlagszahlungen sind eine Teilzahlung bzw. Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen und werden mit der turnusmäßigen Endabrechnung verrechnet. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwarteten Energieverbrauch. Ermittlung der Zustandszahl Die Zustandszahl beschreibt das Verhältnis eines Gasvolumens im Normzustand zum Gasvolumen im Betriebszustand. Sie wandelt rechnerisch das vom Gaszähler unter Umgebungsbedingungen gemessene Gasvolumen auf einen definierten Normzustand um. Ermittlung des Abrechnungsbrennwertes Da Erdgas ein Naturprodukt ist, unterliegt der Energiegehalt des Erdgases gewissen Schwankungen. Die Berechnung des Abrechnungsbrennwert erfolgt unter Verwendung der Angaben der Gaslieferanten zur gelieferten Gasqualität. Dabei wird die örtliche Lage der Verbrauchsstelle berücksichtigt. Verbrauchspreis oder Arbeitspreis Der Verbrauchspreis oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde Energie. Grundpreis Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten und setzt sich im Regelfall aus einem festen Leistungspreis und dem Verrechnungspreis (Zählerpreis) zusammen. Konzessionsabgabe Entgelte an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen. Daher wird auch die jeweilige Konzessionsabgabe seitens des Netzbetreibers weiterverrechnet und vom Lieferanten in Rechnung gestellt Verbrauch/Energiemenge Der Energieverbrauch für die jeweilige Abrechnungsperiode wird in Kilowattstunden (kwh) ausgewiesen. Er errechnet sich aus: Zählwerksdifferenz in Bm³ x Zustandszahl x Brennwert = Verbrauch in kwh. Zählpunkt/Zählpunktbezeichnung Ein Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig, diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können. Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässsig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.

Beschwerdestelle und Streitbeilegungsverfahren Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unsere Beschwerdestelle per Post (, Rüttenscheider Straße 27-37, ), telefonisch 0201 800-1527 oder per E-Mail (beschwerde@stadtwerke-essen.de) gerichtet werden. Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor die Beschwerdestelle unseres Unternehmen angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Schlichtungsstelle Energie e.v. Friedrichstraße 133 10117 Berlin Tel.: 030/2757240-0 Fax.: 030/2757240-69 Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de Des Weiteren kann der Kunde sich auch an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für die Bereiche Elektrizität und Gas wenden (Homepage: www.bundesnetzagentur.de, Tel.: 030 / 22480-500, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.). Das Recht der Vertragsparteien, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem EnWG zu beantragen, bleibt unberührt.

1. Für Rückfragen finden Sie hier alle Kontaktdaten aufgeführt. 2. Die Information zu Nachzahlung oder Rückerstattung wird hier als Rechnungsbetrag oder Guthaben ausgewiesen. 3. Die Auflistung Ihrer geleisteten Abschläge in Einzelpositionen. 4. Die neu festgesetzten Abschläge inklusive der Fälligkeitstermine. 5. Die Lieferstelle ist der Ort, an dem die Gaslieferung erbracht wird. 6. Der Zählpunkt kennzeichnet eine Lieferstelle eindeutig. Diese Nummer existiert nur einmal im europäischen Energienetz. Am Zählpunkt werden die relevanten Messdaten erfasst. Über die Zählpunktbezeichnung kann der Netzbetreiber den Standort der Lieferstelle genau identifizieren und dem Zähler zuordnen. Im Gegensatz dazu ist die Zählernummer nicht ortsgebunden, da Zähler gewechselt werden können. 7. Ihr aktueller Gastarif. 8. Ihr Gesamtgasverbrauch. 9. In der Regel umfasst eine Abrechnung einen Zeitraum von rund zwölf Monaten. Ergeben sich in dieser Zeit jedoch zum Beispiel Preisänderungen oder Änderungen der Umsatzsteuersätze, ist eine entsprechende Aufteilung der Verbrauchsmengen erforderlich bis zum Änderungstermin (nach altem Stand) und für die Zeit danach (nach neuem Stand). Nachfolgend erläutern wir Ihnen die thermische Abrechnung (Umrechnung des Verbrauchs von m³ in kwh). Mit dem Umrechnungsfaktor wird der vom Gaszähler festgestellte cbm-verbrauch in die Wärmeeinheit Kilowattstunde umgerechnet. Für jeden versorgten Ort wird ein eigener Faktor festgelegt. Zu berücksichtigen sind dabei: der Brennwert des in dem Ort gelieferten Erdgases, die Höhenlage des Ortes, der Überdruck des Gases am Gaszähler und eine mittlere Gastemperatur. Die Zusammensetzung und damit der Brennwert von Erdgas können sich ändern. Für alle diese Einflussfaktoren werden für die Jahresabrechnung die Durchschnittswerte des Abrechnungszeitraumes herangezogen. Dann wird der Umrechnungsfaktor angepasst. Die Festsetzung des Faktors für die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden Erdgas erfolgt streng nach den Regeln der DVGW-Richtlinien für die thermische Gasabrechnung (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches, Regel G685). Die Umrechnung von Kubikmetern in Kilowattstunden erfolgt mit einem Faktor. 10. Der Grundpreis ist eine monatliche Pauschale, die unabhängig vom Verbrauch zu bezahlen ist. Der Grundpreis enthält alle Fixkosten wie z. B. Messpreise etc. 11. Der Arbeitspreis beinhaltet alle variablen Kosten, die mit dem Verbrauch zusammenhängen (z. B. Beschaffungskosten, Netzentgelte etc.). 12. Im Erdgaspreis sind die folgenden Kostenpositionen enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die jeweils gültige Umsatzsteuer, Energiesteuer, die an den Netzbetreiber zu entrichtenden Netzentgelte (inklusive der Kosten für Messstellenbetrieb und Messung) und die Konzessionsabgaben. 13. Ihr Gesamtgasverbrauch und der Vergleichswert zum Vorjahr. Wir rechnen Erdgas thermisch ab, dabei ist u. a. der Brennwert (Wärmegehalt) des Gases für die Berechnung maßgebend (Brennwert bezogen auf 1 m³ Erdgas im Normzustand in kwh/ m³.) Die Zusammensetzung von Erdgas ist nicht immer gleich. Daher kann auch sein Brennwert (Wärmeinhalt) unterschiedlich sein. Außerdem ist der Brennwert von Erdgas, wie bei allen Brennwerten, von seinen Umgebungsbedingungen abhängig.