Duits/German Sie arbeiten zeitweise in der niederländischen Baubranche Bekommen Sie, was Sie verdienen? Information für ausländische Arbeitnehmer und Zeitarbeiter Diese Information stellen Ihnen die Organisationen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Verfügung, die Vertragspartner des niederländischen Tarifvertrags für die Baubranche sind. Ausgabe: Bureau naleving & werkingssfeer: www.bureau-naleving-werkingssfeer.nl Ihre Rechte Arbeitszeit und Freizeit Lohn und Vergütungen Sicher und gesund arbeiten Krankheit und soziale Sicherheit Wohnen www.nlconstruction.info August 2011 Flip Franssen/HH
Was sind Ihre Rechte? Normalerweise wohnen und arbeiten Sie in einem anderen Land, aber jetzt führen Sie vorübergehend in den Niederlanden Bau- oder Infraarbeiten aus. Ihre Rechte Zum Beispiel als Bauarbeiter, Mauer, Zimmermann, Eisenflechter, Gerüstbauer, Abbrucharbeiter, Erdarbeiter, Straßenarbeiter oder Kranführer. Was sind dann Ihre wichtigsten Rechte?
Unterschiedliche Situationen In der niederländischen Baubranche können Sie als Arbeitnehmer oder als Zeitarbeiter arbeiten. Dabei können Sie für ein niederländisches oder ein ausländisches Unternehmen tätig sein. In all diesen Fällen gelten für Sie die niederländischen Arbeitsgesetze und die wichtigsten Arbeitsbedingungen aus dem niederländischen Tarifvertrag für die Baubranche. Was bedeutet das für Sie? Das bedeutet unter anderem, dass Sie Anspruch auf denselben Lohn haben wie ein niederländischer Arbeitnehmer eines niederländischen Bau- oder Infraunternehmens, der dieselbe Arbeit ausführt. Für Sie gelten auch die meisten Vergütungen, ebenso wie einige Regeln für Arbeitszeit, Freizeit, sicheres Arbeiten und im Krankheitsfall. Diese Publikation beinhaltet in Grundzügen worauf Sie auf Grund des niederländischen Tarifvertrags für die Baubranche Anspruch haben, wenn Sie zeitweise in den Niederlanden Bau- oder Infraarbeiten ausführen. Arbeitsvertrag und Lohnstreifen Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu geben. Darin wird unter anderem Ihre Stelle beschrieben, wie viele Stunden Sie arbeiten und was Sie verdienen. Bei jeder Lohnauszahlung haben Sie Anspruch auf einen schriftlichen Lohnstreifen. Wenn Sie die Angaben aus diesen Dokumenten mit der Information dieser Publikation vergleichen, können Sie sehen, ob Sie bekommen, was Sie verdienen. Mehr Information Möchten Sie nach dem Lesen dieser Publikation mehr über Ihre Rechte wissen? Gehen Sie dann zu www.nlconstruction.info ZZP Wenn Sie einen Vertrag unterschrieben haben, auf dem steht Bescheinigung über die Art der Erwerbstätigkeit, sind Sie laut diesem Vertrag ein Einmannbetrieb. Die Information in dieser Publikation trifft dann nicht auf Sie zu. Siehe www.nlconstruction.info Ihre Rechte
Arbeitszeit und Freizeit Arbeitszeiten und Ruhepausen Die normale Arbeitsdauer ist 40 Stunden pro Woche und 8 Stunden pro Tag, von Montag bis einschließlich Freitag. Pro Arbeitstag gibt es eine Pausenpflicht von einer halben Stunde. Wenn Sie länger als 8 Stunden arbeiten, haben Sie Anspruch auf mehr Pausen. Der Arbeitgeber legt die täglichen Arbeitszeiten und Ruhepausen in Absprache mit Ihnen fest. Ihre tägliche Arbeitszeit fällt zwischen 7.00 Uhr und 18.00 Uhr. Ihre Arbeitszeit, verpflichtete Pause(n) und Fahrzeit dürfen insgesamt nicht länger als 11,5 Stunden pro Tag dauern. Überstunden Sie leisten Überstunden, wenn Sie: länger als 8 Stunden pro Tag arbeiten; vor 7.00 Uhr und/oder nach 18.00 Uhr arbeiten; samstags oder sonntags arbeiten. Sie haben Anspruch auf die Überstundenvergütung. Schichtarbeit Bei Schichtarbeit fällt Ihre normale Arbeitsdauer zwischen Montagmorgen 0.00 Uhr und Freitagabend 24.00 Uhr. Pro zwei Wochen gilt eine Höchstarbeitsdauer von 80 Stunden. Sie haben Anspruch auf die Schichtzulage. Freizeit Urlaubstage: 25 bezahlte Tage pro Jahr. Arbeitszeitverkürzungstage: 22 bezahlte Tage pro Jahr. Feiertage: Fortzahlung und frei am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag, Neujahr, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und dem niederländischen Nationalfeiertag Königinnentag (30. April). Besondere Umstände: Sie bekommen für unter anderem einen Arzt- oder Zahnarztbesuch und für bestimmte Familienangelegenheiten frei. Der Arbeitgeber bezahlt für maximal drei Tage dieser Art pro Jahr Ihren Lohn weiter. Arbeitszeit und Freizeit
Lohn und Vergütungen Ihr Lohn Sind Sie 22 Jahre alt oder älter und arbeiten Sie 40 Stunden pro Woche, beträgt Ihr Lohn mindestens 12,19 pro Stunde (brutto). Dieser Stundenlohn gilt für Stellen, die keine Baufacharbeiterausbildung erfordern (Stellengruppe A). Je spezialistischer Ihre Stelle, je höher der Stundenlohn. Für die spezialisiertesten Stellen auf der Baustelle (Stellengruppe E) beträgt der Lohn mindestens 15,38 pro Stunde (brutto). Die angeführten Beträge gelten für die Zeit vom 1. Juli 2011 bis zum 1. Januar 2012. Urlaubsgeld 8% des Bruttolohns. Schichtzulage Bei Zweischichtbetrieb 10% Ihres Stundenlohns, bei Dreischichtbetrieb 15%. Überstundenvergütung Sie können zwischen Zeitausgleich oder Bezahlung wählen. In beiden Fällen gilt der folgende Zuschlag pro Überstunde: die ersten drei Überstunden pro Tag: 25%; sonstige Überstunden zwischen Montag 05.00 Uhr und Samstag 21.00 Uhr: 50%; zwischen Samstag 21.00 Uhr und Montag 05.00 Uhr und an Feiertagen: 100%. Arbeitskleidung und Werkzeug Das Bau- oder Infraunternehmen stellt Ihnen kostenlos einen Schutzhelm und Sicherheitsschuhe zur Verfügung. Außerdem erhalten Sie von dem Unternehmen kostenlos geeignete Arbeitskleidung und Werkzeug. Das Unternehmen kann jedoch beschließen, dass Sie selbst dafür sorgen. Dann erhalten Sie pro gearbeiteten Tag die folgende Vergütung: Arbeitskleidung: 0,87; Werkzeug: Fliesenleger/Maurer 0,54; Zimmermann/Straßenarbeiter 0,75. Lohn und Vergütungen
Sicher und gesund arbeiten Gesetzgebung und Tarifvertrag In den Niederlanden gelten strenge Gesetze und Vorschriften für sicheres und gesundes Arbeiten. Im niederländischen Tarifvertrag für die Baubranche steht, dass das Bau- oder Infraunternehmen Ihnen kostenlos persönliche Schutzausrüstung wie Schutzhelm und Sicherheitsschuhe zur Verfügung stellen muss. Er enthält unter anderem auch Vorschriften für Hebetätigkeiten und den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Schlechtwetter Bei extremen Witterungsverhältnissen brauchen Sie nicht im Freien zu arbeiten. Der Arbeitgeber legt in Absprache mit seinen Arbeitnehmern fest, ob Schlechtwetter herrscht. In den meisten Fällen gilt außerdem, dass Sie bei schlechtem Wetter, bei dem nicht gearbeitet werden kann, ein Recht auf Lohnfortzahlung haben; bei einer gefühlten Außentemperatur von -6 C selbst entscheiden können, nicht im Freien zu arbeiten. Die gefühlte Temperatur finden Sie unter www.infoplaza.nl/bouw/windchill_new.asp Sicher und gesund arbeiten
Krankheit und soziale Sicherheit Krankheit und Lohn Sind Sie bei einem niederländischem Unternehmen angestellt, haben Sie im Krankheitsfall maximal zwei Jahre lang Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ist dieses Unternehmen ein Bau- oder Infraunternehmen, erhalten Sie im ersten Krankheitsjahr 100% Lohnfortzahlung. Bei einer Zeitarbeitsagentur beträgt das 91%. Im zweiten Jahr sind diese Prozentsätze niedriger. Sind Sie bei einem ausländischen Unternehmen angestellt, haben Sie je nach Ihrem Vertrag Anspruch auf entweder Lohnfortzahlung oder Krankengeld. Soziale Sicherheit Sind Sie bei einem Unternehmen aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat angestellt, kann für Sie die Sozialversicherungsgesetzgebung dieses Landes (meistens Ihr Heimatland) weiterhin gelten. Ist das der Fall, beantragen Sie dann in Ihrem Heimatland eine A1 (bisher E101) Bescheinigung. Diese Bescheinigung müssen Sie in den Niederlanden immer bei sich tragen, damit Sie nachweisen können, dass Sie anderweitig versichert sind und Beitrag zahlen. Krankheitskosten Besitzen Sie eine A1 (bisher E101) Bescheinigung, dann kommen Sie auch für eine europäische Krankenversicherungskarte in Betracht (European Health Insurance Card; EHIC). Eine EHIC können Sie bei dem Krankenversicherer in Ihrem Heimatland beantragen. Die Karte gewährt Ihnen in den Niederlanden Anspruch auf notwendige medizinische Versorgung. Bert Spiertz/HH Krankheit und soziale Sicherheit
Wohnen Wohnen Wenn Ihr Arbeitgeber für eine Unterkunft sorgt, muss diese den geltenden Anforderungen in Bezug auf Konstruktion, Heizung, Sanitäreinrichtung, fließendes Wasser und Brandsicherheit entsprechen. Arbeiten Sie für eine niederländische oder ausländische Zeitarbeitsagentur, und sorgt diese Agentur für Ihre Unterkunft? Dann muss diese Unterkunft außerdem die Normen aus dem Tarifvertrag für Zeitarbeiter erfüllen. Siehe www.certifiedflexhome.nl (In den Sprachen: Niederländisch, Englisch und Polnisch). Marcel van den Bergh/HH
Wenn Sie nicht bekommen, was Sie verdienen... Werden Sie und Ihre Kollegen nicht ausreichend bezahlt? Müssen Sie unverhältnismäßig viele Stunden arbeiten? Sind Ihre Arbeitsbedingungen unsicher oder ungesund? Ist die vom Arbeitgeber angebotene Unterkunft unangemessen oder überteuert? Für mehr Information über Ihre Ansprüche und zum Melden von Missständen gehen Sie zu: www.nlconstruction.info www.nlconstruction.info Tekst: Tekst & Beleid bv Vertaling: De Drechtsteden Vormgeving: Optima Forma bv Aus dieser Publikation können keine Ansprüche abgeleitet werden.