ORIENTIERUNGSHILFE FÜR DIE HÄUSLICHE PFLEGE UND BETREUUNG VON ANGEHÖRIGEN

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Transkript:

ORIENTIERUNGSHILFE FÜR DIE HÄUSLICHE PFLEGE UND BETREUUNG VON ANGEHÖRIGEN ZUR VERMEIDUNG VON KONFLIKTEN, DIE ZU GEWALT GEGEN ÄLTERE MENSCHEN FÜHREN KÖNNEN WIR SIND FÜR SIE DA! 058 450 60 60 1

Im Alter nimmt das Ausmass der Betreuung und Pflege meistens allmählich zu. Häufig führt dies zu einer Betreuungsdauer von mehreren Jahren. Am Anfang steht in der Regel der Unterstützungsbedarf im Haushalt. Anschliessend kommt in den allermeisten Fällen auch der Bedarf an Grundpflege hinzu, sei dies bei der Körperpflege, dem Essen oder der Mobilität in der Wohnung. Besonders langjährig andauernd und belastend ist die Betreuung von Menschen nach Hirnschlägen oder mit dementiellen Erkrankungen. Mangelnde Planung der Betreuung und fehlende Entlastungsmöglichkeiten können zu Überlastung der Betreuungsperson führen. Aus einer massiven Überlastung pflegender Personen kann als alarmierendes Symptom Gewalt gegen ältere Menschen im häuslichen Bereich entstehen. Man geht davon aus, dass in etwa drei von vier Fällen von häuslicher Gewalt gegen ältere Menschen Betreuungspersonen mit ihrer Aufgabe überfordert sind. In etwa einem Viertel der Fälle sind die Betreuten zudem stark isoliert. Die vorliegende Broschüre soll Bezugspersonen, die mit der Pflege und Betreuung von Angehörigen konfrontiert werden, als Orientierungshilfe dienen. 2

Überforderung vermeiden, aber wie? Mit dem Einbezug von mehreren betreuenden Personen oder von auf die Betreuung und Pflege spezialisierten Organisationen kann Überforderung vermieden werden. Personen, die sich durch langjährige Loyalität in einer Beziehung zur umfassenden Unterstützung einer pflegebedürftigen Person verpflichtet fühlen, sind gefährdet. Ihnen gilt es besondere Beachtung zu schenken. Sie brauchen regelmässige und im wesentlichen Umfang Entlastung und Unterstützung. Nur so werden sie der herausfordernden Aufgabe gewachsen sein. Eine langfristige Betreuung oder Pflege durch eine einzelne Person führt fast immer zu deren Überforderung mit meist schwerwiegenden Folgen. Permanente Überforderung kann Krankheiten wie Despressionen oder lebensbedrohende körperliche Leiden hervorrufen. Ob zur Entlastung weitere Angehörige oder Organisationen beigezogen werden, hängt vom Ausmass der benötigten Betreuung und der Hilfsbereitschaft der anderen Angehörigen ab. Organisationen wie Spitex, Schweizerisches Rotes Kreuz, Pro Senectute, Tageszentren oder angestellte Betreuerinnen und Betreuer bieten Entlastungsdienste an. Oft ziehen sich nicht direkt involvierte Angehörige, Freunde oder Bekannte automatisch von älteren Personen zurück, weil sich deren Verhalten krankheitsbedingt verändert hat oder weil sie auf Kontaktversuche nicht wie früher reagieren. 3

Unbedacht in eine Betreuungsaufgabe geraten? Planen Sie eine arbeitsteilige Betreuung systematisch, sobald sich ein langfristiger Betreuungsbedarf abzeichnet. Am einfachsten lässt sich eine Betreuungsplanung im Rahmen einer Besprechung zwischen allen Angehörigen festlegen. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass Personen, die durch die Betreuungsaufgabe eine Erwerbseinbusse erleiden, dafür entschädigt werden. Der Lohn soll sich mindestens am Normarbeitsvertrag für Hauswirtschaft orientieren. Eine Alternative dazu ist die von allen Erbberechtigten anerkannte entsprechende Entschädigung als privilegierten Erbanteil. Auch kann die betreuende Person, wie eine Spitex-Mitarbeitende, entschädigt werden, gegebenen- falls kann die pflegende Person bei einer Spitexorganisation angestellt und entlöhnt werden. In komplexen Situationen oder bei Uneinigkeit unter Angehörigen empfiehlt sich der Einbezug einer neutralen Fachperson. Anlaufstellen hierfür sind beispielsweise die UBA, das Schweizerische Rote Kreuz, Pro Senectute Beratungsdienste, die Spitex oder die Gemeinden und Kirchgemeinden. Auch Enkel oder Urenkel mit entsprechenden Möglichkeiten können allenfalls unterstützend wirken. 4

Was ist für eine gute Betreuungsplanung nötig? Eine diagnostische Abklärung hilft den Betreuungsbedarf zu erkennen. Es ist wichtig, die Informationen allen zugänglich zu machen, die sich an der Betreuung beteiligen könnten. Besonders bei Verdacht auf eine Demenzerkrankung ist eine sorgfältige professionelle Abklärung für eine Diagnose, speziell der Defizite und der wünschbaren sozialen Aktivitäten, an einer interdisziplinären Memoryklinik zu empfehlen. Bei akut auftretendem Betreuungsbedarf sind relevante Informationen von Geriatrie- Diensten oder interdisziplinären Rehabilitationsteams entsprechender Kliniken erhältlich. Bei einfacheren Fällen oder unkomplizierter Altersgebrechlichkeit kann auch die bedarfs- abklärende Fachperson der Spitex die nötigen Informationen liefern. Bei Urteilsfähigkeit der zu betreuenden Person muss diese die Institutionen in einer Vollmacht zur Informationsweitergabe ermächtigen. Bei Urteilsunfähigkeit sind die in einer Patientenverfügung dazu Ermächtigten oder die von Gesetzes wegen Vertretungsberechtigten dazu legitimiert. Passen Sie die Betreuungsplanung regelmässig an veränderte Bedürfnisse an! 5

Konflikte und Meinungsverschiedenheiten, was tun? Bei Konflikten oder Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Betreuungsplanung empfiehlt sich das Beiziehen von Fachpersonen. In erster Linie ist bei Konflikten oder Meinungsverschiedenheiten an bereits involvierte Fachpersonen wie Hausärzte oder Spitex-Dienste zu gelangen. Gegebenenfalls können lokale Gerontologinnen und Gerontologen, die Beratungsdienste von Pro Senectute oder auch Altersbeauftragte der Gemeinden die Aufgabe übernehmen. Bei drohender Verwahrlosung ist eine Gefährdungsmeldung an die zuständige regionale Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB ins Auge zu fassen. Diese kann zur Lösung einer schwierigen Situation beitragen. In allen Fällen, in denen es zu einer Verwahrlosung, Übervorteilung oder gar zu psychischer oder körperlicher Gewalt an älteren Menschen kommt oder wo dies zu befürchten ist, kann die UBA eingeschaltet werden. Erfahrene, freiwillig tätige Fachpersonen klären die Umstände ab, vermitteln oder leiten eine Mediation ein. 6

HILFREICHE ADRESSEN UBA Die UBA Unabhängige Beschwerdestelle für das Alter ist spezialisiert auf Konfliktlösungen sowie die Prävention von Gewalt an älteren Menschen. Diese, ihre Angehörigen und weitere Personen aus dem Umfeld können sich an die UBA wenden. Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. www.uba.ch Spitex Die Spitex bietet neben Pflege zu Hause und Haushalthilfe auch Beratung. Gemeinsam mit den Angehörigen klären Mitarbeitende vor Ort ab, welche Hilfeleistungen nötig sind und wie das private Umfeld unterstützend miteinbezogen werden kann. www.spitex.ch Pro Senectute Pro Senectute vermittelt Entlastungsangebote, Beratung und Unterstützung in schwierigen Situationen. www.pro-senectute.ch/angebote Schweizerisches Rotes Kreuz Das Schweizerische Rote Kreuz bietet Entlastungs- und Beratungsangebote sowie verschiedene Kurse für pflegende Angehörige. www.pflege-entlastung.ch Alzheimervereinigung Für demente Menschen und ihre Angehörigen gibt es die Alzheimervereinigung. Sie bietet Beratung, Hilfe und Unterstützungsangebote. www.alz.ch 7

KONTAKTAUFNAHME Montag bis Freitag Jeweils 14.00 bis 17.00 Uhr Tel. 058 450 60 60 Fax 058 450 60 61 info@uba.ch www.uba.ch GESCHÄFTSSTELLE Malzstrasse 10, 8045 Zürich AKTUELL UNTERSTÜTZT VON Kantone und Gemeinden ZH, SH, LU, ZG, OW, NW, SZ, UR Schweizerisches Rotes Kreuz Rotkreuzkantonalverbände ZH, SH, ZG, OW, NW, SZ, UR CURAVIVA Schweiz Kantonalverbände von CURAVIVA ZH, SH, LU, ZG, OW, NW, SZ, UR, GL Spitexverbände ZH, SH, LU, ZG, OW, NW, SZ, UR Pro Senectute ZH, SH Alzheimervereinigung ZH SPENDEN Die UBA setzt sich für ein selbstbestimmtes, würdiges und gewaltfreies Leben im Alter ein. Mit Ihrem Beitrag unterstützen Sie uns bei der Erfüllung der vielfältigen Aufgaben. Spendenkonto: PC 85-256591-7 oder IBAN: CH08 0483 5144 3102 0100 0 8 WIR SIND FÜR SIE DA! 058 450 60 60