Schreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen

Ähnliche Dokumente
1 HzV-Vergütungspositionen

Fragen und Antworten (FAQs) Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) in Berlin. Stand:

Fragen und Antworten (FAQs) Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) in Sachsen. Stand:

Fragen und Antworten (FAQs) Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) in NRW. Stand:

Fragen und Antworten (FAQs) Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) in NRW. Stand:

Fragen und Antworten (FAQs) Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) im Saarland. Stand:

Fragen und Antworten (FAQs) Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) in Rheinland-Pfalz. Stand:

Alle Leistungen sind sowohl vom Betreuarzt als auch vom Vertreterarzt abrechenbar.

Fragen und Antworten (FAQs) Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) in NRW. Stand:

Infobrief Nr. 4 zum HzV-Vertrag EK Bayern (ohne TK)

Dokumentation Schiedssprüche. Dokumentation GWQ

HzV-Vergütungspositionen

1 HzV-Vergütungspositionen

November HzV-Abrechnung mit allen Ersatzkassen in Bremen möglich!

Zu dokumentierende Leistungsziffern der HzV-Verträge in Westfalen-Lippe

FAQs TK HzV-Vertrag Schleswig-Holstein

1 HzV-Vergütungspositionen

Verträge zur. Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) in Westfalen-Lippe

FAQs TK HzV-Vertrag Niedersachsen/ Braunschweig

Kinder-und Jugendärztliche Versorgung im AOK HausarztProgramm in Baden-Württemberg

Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) Mehrwert für meine Praxis

Vergütung und Abrechnung. Die Vertragspartner vereinbaren für die nachstehend aufgeführten vertraglichen Leistungen folgende HzV-Vergütung: 1 / 14

Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1

1 HzV-Vergütungspositionen

EBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt

Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung

1 HzV-Vergütungspositionen

Hilfe zu Anlage 3 Versorgungsmodul Multimorbidität / chronische Erkrankungen der AOK Rheinland-Pfalz

abrechnungs.letter Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren,

FAQs TK HzV-Vertrag Niedersachsen/ Braunschweig

Erklärungen zum DAK-HZV-Vertrag

Vertrag zur Intergierten Versorgung mit der BARMER GEK und der Versorgungslandschaft Rheuma GmbH nach 140 a SGB V. Für Hausärzte

Einfach Arzt sein - professionell abrechnen. Man muss viel wissen, um wenig zu tun. Willibald Pschyrembel

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 383. Sitzung am 21. September 2016

FAQs TK HzV-Vertrag Hamburg

Darstellung der Hausarztzentrierten Versorgung am Beispiel des Baden-Württemberger Modells

HzV-Vergütungspositionen

Der neue Hausarzt-EBM

HZV-VERGÜTUNGSPOSITIONEN FÜR DIE KINDER- UND JUGENDÄRZTLICHE VERSORGUNG

EBM Reform 2008 Schulung Dr. Heinrich Weichmann, Dezernat 3 Gebührenordnung und Vergütung

Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand )

zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse dem BKK Landesverband Mitte Siebstraße Hannover

FAQs hkk HzV-Vertrag Bremen ab )

Zu dokumentierende Leistungsziffern des HzV-Vertrags mit der TK

Hausarzt-Kapitel im EBM Neuerungen im Überblick Aktualisierte Auflage

EBM HAUSÄRZTE UND KINDERÄRZTE

Hautscreening FAQs. Seite 1 von 9

Neue Betreuungsstrukturverträge mit der Techniker Krankenkasse, der BARMER GEK und der BAHN BKK ab

Protokollnotiz vom zwischen

BVKJ LV Nordrhein Hornivius / van der Gaag

Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im HzV-Vertrag zur Durchführung einer hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73b SGB V.

Vereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts - nachfolgend KVS genannt - und

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

Gesund groß werden Verträge zur Kindervorsorge der KV Bremen

NEU: Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) mit der AOK Rheinland/Hamburg in Hamburg

Sonderrundschreiben EBM-News. Wichtige Informationen zum neuen Hausarzt-EBM ab 01. Oktober 2013

Vertrag. über zusätzliche Leistungen der künstlichen Befruchtung (Satzungsleistungen nach 11 Abs. 6 SGB V) zwischen

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 316. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand )

Anlage 9 - Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im HzV-Vertrag zur Durchführung einer hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V.

FAQs EK HzV-Vertrag Bremen ab (BARMER GEK, DAK Gesundheit, KKH Allianz, HEK-Hanseatische Krankenkasse)

Anhang 4 zu Anlage 12

Zusatzvereinbarung Darmkrebsvorsorge mittels ifobt - FAQs -

Neuerungen im Rahmen der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung zum 1. Januar 2015

Weiterentwicklung der Strukturen für Patienten mit gesteigertem Versorgungsbedarf (Betreuungsstrukturvertrag) zwischen

FAQs zur Praxisgebühr im AOK HzV Vertrag BW

An alle Ärzte, die nicht ausschließlich auf Überweisung in Anspruch genommen werden können. Änderungen des EBM zum 1. Juli 2016

Hautkrebsvorsorgeuntersuchung

Informationen zum Thema Wegegebühren in Bayern

Aktuelle Informationen zum HZV-Vertrag mit der AOK Baden-Württemberg. aus gegebenem Anlass möchten wir Sie heute über folgende Themen informieren:

Ambulante Vergütung: Status quo, Herausforderungen, Reformoptionen

zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte -

Vereinbarung zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening

Modulübergreifende Abrechnung im PNP Vertrag nach 73c: Neurologie und Psychiatrie

Ärztliche Anleitung zum Selbstmanagement zur Fußgesundheit von Diabetikern im Rahmen der HzV

Der Hausarzt im Zentrum- Baden- Württembergs neuer Weg 3. Tag der Allgemeinmedizin Wien 24. April 2013

Neue Punktwerte ab

Förderung besonders betreuungsintensiver ambulanter Behandlungsformen durch die AOK Bayern

des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)

FAQs zum Pflegeheimvertrag

HZV in Nordrhein. -Mehrwert für meine Praxis -

Leseprobe zum Download

Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im HzV-Vertrag zur Durchführung einer hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V.

Vergütung. Grundsätzliche Regelungen zur Vergütung

Der neue EBM Änderungen, Auswirkungen und Anmerkungen

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab

Welche Voraussetzungen muss der Arzt für eine Teilnahme an der agnes zwei -Vereinbarung erfüllen?

Pharmakotherapie/Arzneimittelmanagement Antikoagulation mit Vitamin-K-Antagonisten

1. Teilnahme des Hausarztes (Anlage 2) Wann tritt der Vertrag in Kraft?

Pseudonummernverzeichnis (extern)

31101 Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A1 gem. EBM 99, Dermatochirurgischer Eingriff der Kategorie A2 gem.

H e i l m i t t e l v e r e i n b a r u n g

FAQ: Häufige Fragen und Antworten zum Hausarzt-EBM 2013/2014

Ambulante Palliativmedizinische Versorgung in Westfalen-Lippe René Podehl

Vergütungsvereinbarung (Anlage 3) wirksam ab zum Vertrag gemäß 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Ergotherapie. wirksam ab

Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) mit der AOK Rheinland- Pfalz/Saarland und der Techniker Krankenkasse (TK)

Zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und. der AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse (AOK) wird folgender

zwischen Kassenärztlicher Vereinigung Berlin und AOK Berlin Die Gesundheitskasse zugleich handelnd für die See-Krankenkasse BKK-Landesverband Ost

Vergütungsvereinbarung

Transkript:

Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in Sachsen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden Abrechnungsziffern zur Eingabe in Ihrer HZVVertragssoftware (grau hinterlegt). Bitte beachten Sie, weitergehende Abrechnungsregeln können Sie den entsprechenden Honoraranlagen (Anlage 3 des HZVVertrages) entnehmen. 2. Diese Übersicht kann Ihre Arbeit erleichtern und ist ohne Gewähr. Es gelten immer die aktuellen Vertragsunterlagen des entsprechenden HZVVertrages. 3. Entspricht der sinhalt der HZV einer aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), steht die entsprechende in der zweiten Spalte. 4. Stehen hinter einer Abrechnungsziffer in einer Klammer Buchstaben (z.b. BE), so kann diese für einen HZVVersicherten mehrfach am Tag abgerechnet werden. So wird beispielsweise die "Kleine Chirurgie I" mit der 02300 dokumentiert. Die zweite "Kleine Chirurgie I" am gleichen Tag wird dann mit der 02300B (die dritte mit der 02300C ff.) dokumentiert. 5. en, die im HÄVG Rechenzentrum automatisch erzeugt werden und für die keine seperate Dokumentation einer Abrechnungsziffer notwendig ist, werden in der nachfolgenden Übersicht mit "Zuschlag" gekennzeichnet. Ggf. muss dem Rechenzentrum eine Qualifikation oder eine entsprechende Diagnose übermittelt werden. P1 Kontakunabhängige P2 Kontaktabhängige P3 Zuschlag für chronisch kranke Patienten 60,00 65,00 16,00 20,00 120,00 0000 0000 0000 0000 0000 95,00 50,00 40,00 40,00 95,00 50,00 40,00 0003 0003 0003 0003 0003 0003 16,50 je Krankheitsbild 20,00 30,00 P3.1: 10,00 P3.2: 27,50 P3.3: 55,00 P3.1: 10,00 P3.2: 27,50 P3.3: 55,00 P3.1: 27,50 P3.2: 22,50 1 x pro Versichertenteilnahmejahr (VTJ), wird automatisch pro eingeschriebenen Versicherten vergütet. AOK PLUS: die Auszahlung erfolgt quartalsweise anteilmäßig in Höhe von 30,00 EUR spectrumk: Auszahlung erfolgt anteilig einmal pro Abrechnungsquartal. Vertragsübergreifend: Die 0000 ist zu dokumentieren, wenn ein ArztPatientenKontakt (APK) stattfindet; löst kontaktabhängige P2 aus (mit Ausnahme bei der AOK PLUS). IKK classic, GWQ: 1 x pro Quartal, 3 x VTJ TK, spectrumk: 95,00 1. VTHJ, 50,00 2. VTHJ Vertragsübergreifend: Zusätzlich zur Dokumentationsziffer 0003 muss mindestens eine definierte, gesicherte, endstellige Diagnose nach ICD 10 gemäß Anlage 3 des HZVVertrages dokumentiert werden. Die Vergütung erfolgt 1 x pro Quartal. TK: Die P3 wird je Krankheitsbild einmal pro Quartal vergütet (max. 36). P4 Zuschlag für die Behandlung multimorbider Patienten Zuschlag Z1Z8 für Multimorbidität auf P3.1 bzw. P3.2 Zuschlag Zuschlag P4.1: 5,00 P4.2: 10,00 P4.3: 15,00 15,00 Zuschlag Z1 / Z5: 9,00 Z2 / Z6: 18,00 Z3 / Z7: 27,00 Z4 / Z8: 36,00 TK, IKK classic: Zuschlag erfolgt 1x pro Quartal, wenn: TK: Dokumentation von mind. jeweils 1 endstelligen und gesicherten Diagnose nach ICD10 aus Anhang 3 zu Anlage 3 IKK classic: Dokumentation von mind. jeweils 1 endstelligen und gesicherten Diagnose nach ICD10 aus mind. 3 unterschiedlichen Krankheitsbereichen nach Anhang 5 zu Anlage 3 sowie ein persönlicher APK AOK PLUS: Zuschlag erfolgt 1x pro Quartal bei Diagnosen gemäß Anlage 3 des HZVVertrages aus weiteren Krankheitsgruppen Stand: 01.06.2017 Seite 1 von 7

Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in Sachsen Behandlung von Palliativpatienten Kontaktabhängiger Zuschlag für die hausärztliche Betreuung von onkologischen Patienten im Jahr der Therapie Vertreterpauschale Zielauftragspauschale VERAH (Zuschlag auf P3) Zuschlag rationale Pharmakotherapie Zuschlag zur Versichertenpauschale P1 (Hausarzt24) Unvorhergesehene Inanspruchnahme I Unvorhergesehene Inanspruchnahme II Krebsfrüherkennungsuntersuchung bei der Frau 01100 01101 01730 0001 Zuschlag 0001 0001 40,00 145,00 120,00 30,00 0002 20,00 0004 0004 0004 0004 0004 0004 20,00 20,00 17,50 12,50 12,50 17,50 0005 0005 0005 0005 0005 0005 20,00 20,00 17,50 12,50 12,50 12,50 Zuschlag Zuschlag Zuschlag Zuschlag Zuschlag Zuschlag 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 Zuschlag Zuschlag Zuschlag Zuschlag Zuschlag 4,00 4,00 3,50 4,00 4,00 Zuschlag 10,00 01100 (B,C) 01100 (B,C) 01100 (B,C) 01100 (B,C) 01100 (B,C) 01100 (B,C) 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 25,00 01101 (B,C) 01101 (B,C) 01101 (B,C) 01101 (B,C) 01101 (B,C) 01101 (B,C) 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 40,00 01730 01730 01730 01730 01730 01730 18,95 20,00 4,00 18,95 20,00 20,00 TK, IKK classic: Nachweis Palliativbehandlung gemäß ICD10Code Z51.5G, Auszahlung 1 x pro Quartal EK: Nicht abrechenbar neben P2 und P3.1P3.3 AOK PLUS: Die 0002 ist abrechenbar während einer laufenden ambulanten Chemotherapie oder während einer laufenden Radiatio Therapie mit Zythostatika Vertragsübergreifend: Bei Vertretung eines anderen HZVHausarztes; mindestens ein APK; nicht bei Vertretungen innerhalb einer BAG/eines MVZ. Vertragsübergreifend: Bei einem Zielauftrag per Überweisung durch einen anderen HZVHausarzt; nicht innerhalb einer BAG/eines MVZ. Vertragsübergreifend: Wird nach VERAHMeldung an die HÄVG AG automatisch 1x pro Quartal auf jede P3 hinzugesetzt. TK, EK, AOK PLUS: Wird zurzeit nicht umgesetzt IKK classic, GWQ, spectrumk: Automatische Vergütung auf jede P2 bei Erreichen der Quoten gemäß Anhang 2 zur Anlage 3 (IKK) bzw. Anhang 3 zur Anlage 3 (GWQ, spectrumk). AOK PLUS: Wird zurzeit nicht umgesetzt Vertragsübergreifend: Werktags zwischen 19:00 und 22:00 Uhr; samstags (außerhalb Terminsprechstunde), sonntags, an gesetzlichen Feiertagen und am 24. oder 31. Dezember zwischen 7:00 und 19:00 Uhr. Vertragsübergreifend: Werktags zwischen 22:00 und 07:00 Uhr, samstags (außerhalb Terminsprechstunde), sonntags, an gesetzlichen Feiertagen und am 24. oder 31. Dezember zwischen 19:00 und 7:00 Uhr. Früherkennung von Krebserkrankungen. Die 01730 kann einmal im Kalenderjahr abgerechnet werden. Quartal bei Erbringung einer der folgenden en Stand: 01.06.2017 Seite 2 von 7

Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in Sachsen Krebsfrüherkennungsuntersuchung beim Mann 01731 01731 01731 01731 01731 01731 01731 15,06 16,00 4,00 15,06 16,00 16,00 Früherkennung von Krebserkrankungen. Die 01731 kann einmal im Kalenderjahr abgerechnet werden. Quartal bei Erbringung einer der folgenden en Hautkrebsscreening (HKS) Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms HKS im Rahmen Checkup/ Gesundheitsuntersuchung 01745 01740 01746 01745 01745 01745 01745 01745 01745 22,53 25,00 4,00 22,53 25,00 19,00 01740 10,85 01746 01745 01746 01746 01745 01745 17,90 25,00 4,00 18,82 25,00 19,00 Früherkennung von Krebserkrankungen. Die 01745 kann einmal innerhalb von 2 Kalenderjahren abgerechnet werden. TK: Das HKS ist sowohl vom Betreu als auch vom Vertreterarzt abrechenbar. Eine zusätzliche Abrechnung der Zielauftragspauschale und der Vertreterpauschale am gleichen Tag neben der Abrechnung des HKS ist nicht möglich. Quartal bei Erbringung einer der folgenden en Früherkennung von Krebserkrankungen. Die 01746 bzw. 01745 kann einmal innerhalb von 2 Kalenderjahren abgerechnet werden. Quartal bei Erbringung einer der folgenden en HKS, GU, Krebsfrüherkennung Mann/Frau IKK, EK, AOK: Die 01746 ist in der HzV über die 01745 abgebildet, auch wenn sie am selben Tag wie die Gesundheitsuntersuchung erbracht wird. Checkup/ Gesundheitsuntersuchung (GU; ohne HKS) 01732 01732 01732 01732 01732 01732 45,00 6,00 4,00 35,00 2,00 31,00 Vertragsübergreifend: Die 01732 kann einmal innerhalb von 2 Kalenderjahren abgerechnet werden. TK: sinhalt entsprechend der Honoraranlage. IKK classic, EK: CheckUpZuschlag auf P1; Auszahlung automatisch bei Quotenerreichung, Dokumentation der erforderlich. sinhalt entsprechend der Honoraranlage. Quartal bei Erbringung einer der folgenden en Stand: 01.06.2017 Seite 3 von 7

Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in Sachsen Checkup PLUS Überprüfung Impfstatus 99111A / 99111 E / 99111G / 99111B / 99111L 99111A: 4,50 99111E: 4,50 99111G: 16,35 99111B: 0,32 99111L: 0,75 HIPST 12,00 AOK PLUS: Jede ist max. 1x alle zwei Kalenderjahre pro Patient abrechenbar Verordnung med. Reha 01611 01611 01611 01611 01611 01611 38,00 38,00 38,00 38,00 31,80 ABIMessung (Bestimmung des KnöchelArmIndex) Hausärztlichgeriatrisches Basisassessment ABI 10,00 03240 03240 03240 03240 03240 03240 17,00 17,00 17,00 17,00 17,00 17,00 AOK PLUS: Die ABI ist nach ärztlicher Einschätzung für Versicherte ab dem vollendeten 50. Lebensjahr abrechenbar; max. 2x im Versichertenteilnahmejahr abrechenbar Vertragsübergreifend: Die "Hausärztlichgeriatrisches Basisassessment" innerhalb der HZV ist von den Änderungen des neuen EBM nicht betroffen. Die Ersetzung der 03240 durch die n 03360 und 03362 im nkranz erfolgt lediglich, um zu dokumentieren, dass eine Abrechnung gegenüber der KV ausgeschlossen ist. Die 03240 kann max. 2 pro Versichertenteilnahmejahr abgechnet werden. EK: Nur für Verischerte ab dem 61. Lebensjahr abrechenbar. Koordination bei Behandlung SAPV SAPV 15,00 AOK PLUS: Die SAPV ist max. für 2 Quartale abrechenbar Kleine Chirurgie I 02300 02300 (BE) 02300 (BE) 02300 (BE) 02300 (BE) Zuschlag 02300 (BE) 8,00 8,00 8,00 8,00 5,00 6,00 EK: Über Kleine ChirurgieZuschlag auf P1 vergütet; die Information über die Qualifikation muss dem Kleine Chirurgie II 02301 02301 (BE) 02301 (BE) 02301 (BE) 02301 (BE) Zuschlag 02301 (BE) 16,00 16,00 16,00 16,00 5,00 13,58 EK: Über Kleine ChirurgieZuschlag auf P1 vergütet; die Information über die Qualifikation muss dem Kleine Chirurgie III 02302 02302 (BE) 02302 (BE) 02302 (BE) 02302 (BE) Zuschlag 02302 (BE) 30,00 30,00 30,00 30,00 5,00 25,17 EK: Über Kleine ChirurgieZuschlag auf P1 vergütet; die Information über die Qualifikation muss dem BelastungsEKG 03321 03321 03321 03321 26,00 26,00 26,00 AOK PLUS: Die 03321 kann max. 1x im Quartal abgerechnet werden Stand: 01.06.2017 Seite 4 von 7

Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in Sachsen LangzeitEKG 03322 03322 7,06 AOK PLUS: Die 03322 kann max. 1x im Quartal abgerechnet werden Auswertung Langzeit EKG 03324 03241 9,69 AOK PLUS: Die 03241 kann max. 1x im Quartal abgerechnet werden Sonografie Schilddrüse 33012 33012 33012 33012 33012 Zuschlag 33012 11,00 11,00 11,00 11,00 8,00 8,95 EK: Über SonografieZuschlag auf P1 vergütet; die Information über die Qualifikation muss dem Sonografie Abdomen 33042 33042 33042 33042 33042 Zuschlag 33042 21,00 21,00 21,00 21,00 8,00 16,53 TK, IKK classic, GWQ, spectrumk, AOK PLUS: Die 33042 kann maximal 2x im Quartal abgerechnet werden. EK: Über SonografieZuschlag auf P1 vergütet; die Information über die Qualifikation muss dem Sonografie UroGenital Organe 33043 33043 9,16 Sonografie weiterer Organe oder Organteile 33081 33081 7,06 INRManagement 56591 20,00 NeugeborenenScreening 01707 01707 01707 14,22 14,22 Neugeborenenerstuntersuchung U1 01711 01711 01711 01711 01711 13,27 30,00 42,33 30,00 IKK classic: Kann nicht in Verbindung mit der Zielauftragspauschale abgerechnet werden. EK: Die ist nur durch den Vertreterarzt abrechenbar. Kindervorsorge U2 U9 01712 01713 01714 01715 01716 01717 01718 01719 01723 01717B (U7 Betreuarzt) 01718B (U8 Betreuarzt) 01719B (U9 Betreuarzt) 01723B (U7a Betreuarzt) IKK classic: Kann nicht in Verbindung mit der Zielauftragspauschale abgerechnet werden. EK: Die Kindervorsorgeuntersuchungen U2 U9 sind nur durch den Vertreterarzt als Einzelleistung abrechenbar. Die Vergütung der Kindervorsorgeuntersuchungen U7 U9 für den Betreuarzt soll als Zuschlag auf die P2 in Höhe von 2,00,welcher 1x pro Versichertenteilnahmejahr bei Erreichung der vereinbarten Quote vergütet wird, erfolgen (Dokumentation der n 01717B, 01718B, 01719B, 01723B erforderlich). Derzeit wird die Vergütung der en als Zuschlag auf die P2 nicht umgesetzt. 42,23 30,00 42,23 30,00 Stand: 01.06.2017 Seite 5 von 7

Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in Sachsen Kindervorsorge U10 U10 91710 35,96 Kindervorsorge U11 U11 91712 35,96 01720 01720 01720 01720 01720B (J1 Betreuarzt) IKK classic: Kann nicht in Verbindung mit der Zielauftragspauschale abgerechnet werden. EK: Die Jugenvorsorge J1 ist nur durch den Vertreterarzt als Einzelleistung abrechenbar. Jugendvorsorge J1 01720 37,38 30,00 37,38 30,00 Die Vergütung der Jugenvorsorge J1 für den Betreuarzt soll als Zuschlag auf die P2 in Höhe von 2,00, welcher 1x pro Versichertenteilnahmejahr bei Erreichung der vereinbarten Quote vergütet wird, erfolgen (Dokumentation der 01720B erforderlich). Derzeit wird die Vergütung der en als Zuschlag auf die P2 nicht umgesetzt. 91121 91121 91121B (J2 Betreuarzt) EK: Die Jugenvorsorge J2 ist nur durch den Vertreterarzt als Einzelleistung abrechenbar. Jugendvorsorge J2 J2 35,96 30,00 Die Vergütung der Jugenvorsorge J2 für den Betreuarzt soll als Zuschlag auf die P2 in Höhe von 2,00, welcher 1x pro Versichertenteilnahmejahr bei Erreichung der vereinbarten Quote vergütet wird, erfolgen (Dokumentation der 91121B erforderlich). Derzeit wird die Vergütung der en als Zuschlag auf die P2 nicht umgesetzt. Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen 35100 35110 35100 Zuschlag 35100 35100 Zuschlag 35100 20,00 7,00 20,00 20,00 6,00 20,00 35110 (BC) Zuschlag 35110 (BC) 35110 (BC) Zuschlag 35110 (BC) 20,00 7,00 20,00 20,00 6,00 20,00 IKK classic, EK: Über PsychosomatikZuschlag auf P1 vergütet; die Information über die Qualifikation muss dem IKK classic, EK: Über PsychosomatikZuschlag auf P1 vergütet; die Information über die Qualifikation muss dem Besuch 01410 01410 30,00 30,00 Hausbesuch: Heimbesuch: 01414 Hausbesuch: Heimbesuch: 13,00 01410 22,32 TK: Die Vergütung der Besuchsleistungen des EBM (01410, 01411, 01412, 01414, 01415) erfolgt durch das Abrechnen der Einzelleistung 01410 im HZV Vertrag. Mitbesuch 01413 01413 13,00 Dringender Besuch 01411/ 01412 01410 1411 30,00 70,00 Stand: 01.06.2017 Seite 6 von 7

Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in Sachsen Dringender Heimbesuch 01415 Zuschlag für Besuche von Palliativpatienten Besuch durch eine VERAH bei Palliativpatienten Impfziffern Wegepauschalen Kontaktabhängige Koordinierungs und Kommunikationspauschale Siehe Anlage 3 Anhang 1 Siehe Anlage 3 Anhang 1 01410 01415 1411 30,00 54,15 70,00 1490 01490 01490 20,00 20,00 20,00 1417 17,00 Siehe Anlage 3 Anhang 1 Siehe Anlage 3 Anhang 1 Siehe Anlage 3 Anhang 1 ; Ausnahme: 2,00 (Impfzuschlag Influenza) 2,00 (Impfzuschlag 2. MMR) Siehe GBA Impfschutzrichtlinie Siehe Anlage 3 Anhang 1 Siehe Anlage 3 Anhang 1 2,00 (Impfzuschlag Influenza) 2,00 (Impfzuschlag 2. MMR) WPA WPB WPC WPA: 5,00 WPB: 10,00 WPC: 15,00 Einzelleistungsvergütung zusätzlich: 2,00 (Impfquote Influenza) WPA WPB WPC WPA: 5,00 WPB: 10,00 WPC: 15,00 KKP 15,00 AOK PLUS: Die 01490 ist max. 10x im Quartal abrechenbar TK: Hausbesuch einer VERAH bei einem Patienten mit zuschlagsfähiger Erkrankung gemäß P3 sowie für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten. Kann max. 10x im Quartal pro Versicherten abgerechnet werden. Vertragsübergreifend: Dokumentation aller Impfziffern erforderlich. TK: Ab 1.10.2017 Vergütung der Impfleistung als Einzelleistung IKK classic, EK: ImpfZuschlag bei Quotenerreichung auf P1 bei InfluenzaImfpung ab 60 Jahren und 2. MMRImpfung bei Kindern. spectrumk: Berücksichtigung der an den HzVVertrag angebundenen Selektivverträge gemäß 3 Abs. 5 h) i.v.m. Anlage 10 insbesondere Unterstützung beim Überleitungsmanagement. Einmalig pro Versichertenteilnahmejahr. Wird zur Zeit nicht vergütet. Stand: 01.06.2017 Seite 7 von 7