Regionalplan Südwestthüringen EISENACH Wartburgkreis Landkreis Schmalkalden- Meiningen SUHL Landkreis Hildburghausen Landkreis Sonneberg
Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Die genannten Beschränkungen gelten unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Druckschrift dem Empfänger zugegangen ist. Den Parteien ist es jedoch gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden. Vorwort Verfahrensübersicht Einführung / Erläuterungen Bekanntgabe der Genehmigungen 2011 und 2012 Regionalplan Südwestthüringen Umweltbericht Zusammenfassende Erklärung Glossar Regionalplan Südwestthüringen Herausgeber: Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen Regionale Planungsstelle Hölderlinstraße 1, Behördenzentrum 98527 Suhl Telefon: 03681 / 73 45 01 Fax: 03681 / 73 45 02 E-Mail: regionalplanung-sued@tlvwa.thueringen.de www.regionalplanung.thueringen.de/rpg/suedwest
Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen über die Genehmigung des Regionalplanes Südwestthüringen (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 19/2011 vom 09.05.2011) Der von der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen beschlossene Regionalplan (Beschluss-Nr. 14/268/2009 vom 01.12.2009) wurde mit Bescheid vom 22.02.2011 durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr als Oberste Landesplanungsbehörde genehmigt. Die Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen ist der Genehmigung mit Beschluss-Nr. 02/278/2011 vom 22.03.2011 beigetreten (Beitrittsbeschluss). Hiermit wird nach 11 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) die Genehmigung des Regionalplanes Südwestthüringen bekannt gegeben. Mit der Bekanntgabe tritt der Regionalplan in Kraft. Jedermann kann den Regionalplan Südwestthüringen mit Begründung bei folgenden Dienststellen während der Sprechzeiten kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen: Landratsamt des Landkreises Hildburghausen 98646 Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 2. Etage, Zimmer 2.27 Landratsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen 98617 Meiningen, Obertshäuser Platz 1, Büro Landrat, Haus I, 5. Etage, Zimmer 503 Landratsamt des Landkreises Sonneberg 96515 Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Zimmer 518 Landratsamt des Wartburgkreises 36433 Bad Salzungen, Erzberger Allee 14, 1. Etage, Zimmer 166 Stadtverwaltung Bad Salzungen 36433 Bad Salzungen, Ratsstraße 2, Bauamt, Zimmer 207 Stadtverwaltung Eisenach 99817 Eisenach, Markt 22, II. Etage, Abt. Stadtentwicklung, Zimmer 69 a Stadtverwaltung Hildburghausen 98646 Hildburghausen, Clara-Zetkin-Straße 3, Bauamt, Bereich Stadtplanung, Zimmer 46 Stadtverwaltung Lauscha 98724 Lauscha, Bahnhofstraße 12, 1. Obergeschoss, Rathaussaal Stadtverwaltung Meiningen 98617 Meiningen, Schlossplatz 1, Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Rathaus 98724 Neuhaus am Rennweg, Kirchweg 2, Bauamt, 1. Obergeschoss, Zimmer 210 Stadtverwaltung Schmalkalden, Rathaus 98574 Schmalkalden, Altmarkt 1, Bauamt, Bauverwaltung und Stadtentwicklung, Zimmer 2.26 Stadtverwaltung Sonneberg 96515 Sonneberg, Bahnhofsplatz 1, Bauamt, 3. Etage, Zimmer 55 und 56 Stadtverwaltung Suhl, Neues Rathaus 98527 Suhl, Friedrich-König-Straße 42, 7. Etage, Zimmer 708 Stadtverwaltung Zella-Mehlis 98544 Zella-Mehlis, Rathausstraße 4, Bauamt, Zimmer 218 Thüringer Landesverwaltungsamt 99423 Weimar, Weimarplatz 4, Bibliothek, Haus 1, Zimmer 1136 Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen, Regionale Planungsstelle 98527 Suhl, Hölderlinstraße 1, Behördenzentrum, Haus 1, Zimmer 005 Zusätzlich steht das Planwerk auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen zum Download zur Verfügung (www.regionalplanung.thueringen.de/rpg/suedwest). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich die bei den oben genannten Dienststellen vorgehaltene Planfassung maßgebend ist. Die Version im Internet bildet lediglich ein zusätzliches Informationsangebot.
2 Gemäß 16 Abs. 1 Satz 3 ThürLPlG wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen: Nach 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 ThürLPlG ist eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen nur beachtlich, wenn sie schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes innerhalb von einem Jahr nach Bekanntmachung des Raumordnungsplanes nach 11 Abs. 1 ThürLPlG bei der obersten Landesplanungsbehörde geltend gemacht wird. Dies gilt nicht, wenn eine Bestimmung über die Genehmigung oder Bekanntmachung verletzt worden ist. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass mit der Bekanntgabe der Genehmigung und dem damit verbundenen Inkrafttreten des Regionalplanes Südwestthüringen der Regionale Raumordnungsplan Südthüringen 1999 außer Kraft tritt. Meiningen, den 27.04.2011 Ralf Luther Präsident Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen
Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen über die Genehmigung des Teiles 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie des Regionalplans Südwestthüringen (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 31/2012 vom 30.07.2012) Der von der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen beschlossene Teil 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie des Regionalplans (Beschluss-Nr. 02/293/2012 vom 31.01.2012) wurde mit Bescheid vom 12.06.2012 durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr als Oberste Landesplanungsbehörde genehmigt. Hiermit wird nach 11 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) die Genehmigung des Teiles 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie des Regionalplans Südwestthüringen bekannt gegeben. Mit der Bekanntgabe tritt der Teil 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie des Regionalplans in Kraft. Jedermann kann den Teil 3.2.2 Vorranggebiete Windenergie mit Begründung als Bestandteil des am 09.05.2011 (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 19/2011) bekannt gegebenen und in Kraft getretenen Regionalplans Südwestthüringen bei folgenden Dienststellen während der Sprechzeiten kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen: Landratsamt des Landkreises Hildburghausen 98646 Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 1. Etage, Zimmer 1.70 Landratsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen 98617 Meiningen, Obertshäuser Platz 1, Haus IV, Zimmer 302 Landratsamt des Landkreises Sonneberg 96515 Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Zimmer 128 Landratsamt des Wartburgkreises 36433 Bad Salzungen, Erzberger Allee 14, 1. Etage, Zimmer 166 Stadtverwaltung Bad Salzungen 36433 Bad Salzungen, Ratsstraße 2, Bauamt, Zimmer 207 Stadtverwaltung Eisenach 99817 Eisenach, Markt 22, II. Etage, Abt. Stadtentwicklung, Zimmer 69 a Stadtverwaltung Hildburghausen 98646 Hildburghausen, Clara-Zetkin-Straße 3, Bauamt, Bereich Stadtplanung, Zimmer 46 Stadtverwaltung Lauscha, Rathaus 98724 Lauscha, Bahnhofstraße 12, Bauamt, Erdgeschoss, Zimmer 3 Stadtverwaltung Meiningen 98617 Meiningen, Schlossplatz 1, Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Rathaus 98724 Neuhaus am Rennweg, Kirchweg 2, Bauamt, 1. Obergeschoss, Zimmer 210 Stadtverwaltung Schmalkalden, Rathaus 98574 Schmalkalden, Altmarkt 1, Bauamt, Bauverwaltung und Stadtentwicklung, Zimmer 2.26 Stadtverwaltung Sonneberg 96515 Sonneberg, Bahnhofsplatz 1, Bauamt, 3. Etage, Zimmer 55 und 51a Stadtverwaltung Suhl, Neues Rathaus 98527 Suhl, Friedrich-König-Straße 42, 7. Etage, Zimmer 708 Stadtverwaltung Zella-Mehlis 98544 Zella-Mehlis, Rathausstraße 4, Bauamt, Zimmer 213 Thüringer Landesverwaltungsamt 99423 Weimar, Weimarplatz 4, Bibliothek, Haus 1, Zimmer 1136 Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen, Regionale Planungsstelle 98527 Suhl, Hölderlinstraße 1, Behördenzentrum, Haus 1, Zimmer 005 Zusätzlich steht das Planwerk auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen (www.regionalplanung.thueringen.de/rpg/suedwest) zum Download zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ausschließlich die bei den oben genannten Dienststellen vorgehaltene Planfassung maßgebend ist. Die Version im Internet bildet lediglich ein zusätzliches Informationsangebot.
2 Gemäß 16 Abs. 1 Satz 3 ThürLPlG wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen: Nach 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 ThürLPlG ist eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen nur beachtlich, wenn sie schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts innerhalb von einem Jahr nach Bekanntmachung des Raumordnungsplans nach 11 Abs. 1 ThürLPlG bei der Obersten Landesplanungsbehörde geltend gemacht wird. Dies gilt nicht, wenn eine Bestimmung über die Genehmigung oder Bekanntmachung verletzt worden ist. Hildburghausen, den 16.07.2012 Thomas Müller Vorsitzender des Planungsausschusses und Stellvertreter des Präsidenten der Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen
Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen über die Genehmigung der Ersten Änderung des Regionalplans Südwestthüringen bezüglich der Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 31/2012 vom 30.07.2012) Die von der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen beschlossene Erste Änderung des Regionalplans Südwestthüringen bezüglich der Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie (Beschluss-Nr. 03/294/2012 vom 31.01.2012) wurde mit Bescheid vom 12.06.2012 durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr als Oberste Landesplanungsbehörde genehmigt. Hiermit wird nach 11 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Landesplanungsgesetz (ThürLPlG) die Genehmigung der Ersten Änderung des Regionalplans Südwestthüringen bezüglich der Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie bekannt gegeben. Mit der Bekanntgabe tritt die Erste Änderung des Regionalplans Südwestthüringen bezüglich der Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie in Kraft. Jedermann kann die Erste Änderung des am 09.05.2011 in Kraft getretenen Regionalplans Südwestthüringen (Thüringer Staatsanzeiger Nr. 19/2011) bezüglich der Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie mit Begründung bei folgenden Dienststellen während der Sprechzeiten kostenlos einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen: Landratsamt des Landkreises Hildburghausen 98646 Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 1. Etage, Zimmer 1.70 Landratsamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen 98617 Meiningen, Obertshäuser Platz 1, Haus IV, Zimmer 302 Landratsamt des Landkreises Sonneberg 96515 Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Zimmer 128 Landratsamt des Wartburgkreises 36433 Bad Salzungen, Erzberger Allee 14, 1. Etage, Zimmer 166 Stadtverwaltung Bad Salzungen 36433 Bad Salzungen, Ratsstraße 2, Bauamt, Zimmer 207 Stadtverwaltung Eisenach 99817 Eisenach, Markt 22, II. Etage, Abt. Stadtentwicklung, Zimmer 69 a Stadtverwaltung Hildburghausen 98646 Hildburghausen, Clara-Zetkin-Straße 3, Bauamt, Bereich Stadtplanung, Zimmer 46 Stadtverwaltung Lauscha, Rathaus 98724 Lauscha, Bahnhofstraße 12, Bauamt, Erdgeschoss, Zimmer 3 Stadtverwaltung Meiningen 98617 Meiningen, Schlossplatz 1, Bürgerbüro Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg, Rathaus 98724 Neuhaus am Rennweg, Kirchweg 2, Bauamt, 1. Obergeschoss, Zimmer 210 Stadtverwaltung Schmalkalden, Rathaus 98574 Schmalkalden, Altmarkt 1, Bauamt, Bauverwaltung und Stadtentwicklung, Zimmer 2.26 Stadtverwaltung Sonneberg 96515 Sonneberg, Bahnhofsplatz 1, Bauamt, 3. Etage, Zimmer 55 und 51a Stadtverwaltung Suhl, Neues Rathaus 98527 Suhl, Friedrich-König-Straße 42, 7. Etage, Zimmer 708 Stadtverwaltung Zella-Mehlis 98544 Zella-Mehlis, Rathausstraße 4, Bauamt, Zimmer 213 Thüringer Landesverwaltungsamt 99423 Weimar, Weimarplatz 4, Bibliothek, Haus 1, Zimmer 1136 Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen, Regionale Planungsstelle 98527 Suhl, Hölderlinstraße 1, Behördenzentrum, Haus 1, Zimmer 005 Zusätzlich steht das Planwerk auf den Internetseiten der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen (www.regionalplanung.thueringen.de/rpg/suedwest) zum Download zur Verfügung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
2 dass ausschließlich die bei den oben genannten Dienststellen vorgehaltene Planfassung maßgebend ist. Die Version im Internet bildet lediglich ein zusätzliches Informationsangebot. Gemäß 16 Abs. 1 Satz 3 ThürLPlG wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewiesen: Nach 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 ThürLPlG ist eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften bei der Aufstellung von Raumordnungsplänen nur beachtlich, wenn sie schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts innerhalb von einem Jahr nach Bekanntmachung des Raumordnungsplans nach 11 Abs. 1 ThürLPlG bei der Obersten Landesplanungsbehörde geltend gemacht wird. Dies gilt nicht, wenn eine Bestimmung über die Genehmigung oder Bekanntmachung verletzt worden ist. Hildburghausen, den 16.07.2012 Thomas Müller Vorsitzender des Planungsausschusses und Stellvertreter des Präsidenten der Regionale Planungsgemeinschaft Südwestthüringen