Preiskatalog für Energieberatung - Stand 01. Nov. 2017 Energieberatung für Wohngebäude Preis Stromsparberatung mit Analyse des Ist-Zustands, vor Ort und Beratung für Strom-Einsparmaßnahmen für Einfamilienhaus / Wohnung mit schriftlichem 118,00 Bericht mit Hinweisen zur Einsparung von Strom. Initialberatung für Wohngebäude mit Kurzbewertung des energetischen Zustands der Gebäudehülle, Heizungsanlage, Messungen der Mauerfeuchte z.b. im Keller vor Ort. Analyse des energetischen Ist-Zustands des Gebäude und überschlagsmäßiger Berechnung der Einsparpotenziale mit Hilfe eines Energieberatungsprogramms. Die Ergebnisse liegen in tellarischer Form vor (bis zu 2 Stunden vor Ort). - Initialberatung für kleine Mehrfamilienhäuser (3 bis 6 Wohneinheiten) - Initialberatung größere Wohngebäude ( 6 Wohneinheiten) Gebäude-Energieberatung ("Energieberatung vor Ort") Ortsbesichtigung, Aufnahme des Ist-Zustands (Energie-Bedarfsausweis) und Berechnung von bis zu 3 Maßnahmen-Varianten zur Energetischen Sanierung: - Ein-/Zweifamilienhaus - Mehrfamilienhaus mit bis zu 6 Wohnungen - Mehrfamilienhaus über 6 Wohnungen Beratung für KfW-Förderanträge für Effizienzhäuser - Beantragung von Einzelmaßnahmen: Vor-Ort-Besichtigung mit Aufnahme des Ist-Zustands, Berechnung des Schichtbaus und U-Werte für die geplanten Einzelmaßnahmen, Bestätigung des Antrags für die KfW-Förderung. - Beantragung der Förderung für Energie-Effizienzhäuser: - Aufnahme des Ist-Zustands, Berechnung von bis zu 3 Sanierungsvarianten, Berechnung des Schichtbaus und U-Werte für die geplanten Maßnahmen, Bericht, Energie-Bedarfsausweis für den Ist-Zustand, Bestätigung des KfW- Antrags. Anfahrtskosten in Burscheid bzw. bis zu 10 km vom Büro Anfahrtskosten dem km 11 - pro gefahrenen km Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude Preis Erstellung eines Energie-Verbrauchsausweises m. Registriernummer Altbau für 138,00 Wohngebäude 1-2 Wohneinheiten. Datenerfassung durch den Auftraggeber über die letzten 3 Abrechnungsperioden der Gas bzw. Heizöl & Stromverbräuche Zuschlag für Mehrfamilienhäuser je weitere Wohneinheit 28,00 Energieverbrauchsausweis wie vor, jedoch für Makler und Wohnungsgesellschaften Erstellung eines Energiebedarfsausweises m. Registriernummer für Wohngebäude (einfache Geometrie) 1-2 WE ohne Vor-Ort-Besuch der Grundlage zur Verfügung gestellter Unterlagen zum Gebäude Erstellung eines Energiebedarfsausweises für Wohngebäude (einfache Geometrie) 1-2 WE mit Vor-Ort-Besuch zur Datennahme - zzgl. je weitere WE Erstellung eines Energie-Bedarfsausweises für Wohngebäude (komplexe Geometrie und Mehrfamilienhäuser bis 5 Wohneinheiten) mit Vor-Ort-Besuch zur Datennahme 228,00 278,00 338,00 468,00 568,00 448,00 528,00 kostenlos 0,60 348,00 438,00 78,00 528,00 Bornheim 18 51399 Burscheid 02174/30 73 32 0175/ 8 11 17 34
Preiskatalog für Energieberatung - Stand 01. Nov. 2017 Erstellung von Energieausweisen für Nichtwohngebäude Preis Erstellung eines Energie-Verbrauchsausweises m. Registriernummer für 258,00 Nichtwohngebäude 1 Gewerbeeinheit. Datenbereitstellung durch den Auftraggeber über die letzten 3 Abrechnungsperioden der Gas bzw. Heizöl & Stromverbräuche Energieverbrauchsausweis wie vor, jedoch für Makler und Wohnungsgesellschaften Erstellung eines Energie-Bedarfsausweises m. Registriernummer für Nichtwohngebäude (einfache Geometrie) 1 Gewerbeeinheit ohne Vor-Ort- 548,00 Besuch der Grundlage zur Verfügung gestellter Unterlagen zum Gebäude Erstellung eines Energie-Bedarfsausweises für Nichtwohngebäude (einfache Geometrie) 1 Gewerbeeinheiten mit Vor-Ort-Besuch zur Datennahme 838,00 Erstellung eines Energie-Bedarfsausweises für Nichtwohngebäude (komplexe Geometrie) mit Vor-Ort-Besuch zur Datennahme 1.228,00 Schimmel und Leck-Ortung: Honorarsatz Abrechnung nach Zeitwand 68,00 KfW- Antrag für Programm 430 Energetische Einzelmaßnahmen Zuschuss - mit anschl. Verwendungsnachweis KfW- Antrag für Programm 151/152 Energetisches Sanieren Kredit - mit anschl. Verwendungsnachweis BAFA- Förderprogramme: Anträge für Solarthermie Anlagen Wärmepumpen Photovoltaik Biomassekessel u.a. Thermografie des Gebäudes innen und außen Betrachtung der Wärmebilder dem Monitor. Bis zu 45 Minuten vor Ort. Ausführliche Begehung des Gebäudes. Durchsprache der Messergebnisse vor Ort. Ohne Messprotokoll! + zzgl. Messprotokoll, je nach Aufwand und Bildanzahl! Energetische Fachplanung und Baubegleitung: gemäß KfW Programm 431 (Sanierung) ca. 5 8% der energetischen Investitionskosten - Angebot anfordern bis 50% gefördert, max. 4.000 KfW-Programm 431 Bornheim 18 51399 Burscheid 02174/30 73 32 0175/ 8 11 17 34 428,00 328,00 238,00 Fördermittelberatung - für die Dauer des Termins sowie für die Dauer der An- und Abreise km 11 Honorarsatz 68,00 Lichtplanung- u. Beratung bei Wechsel LED Technik o.ä. Ab 1. April 2016 neue Förderstandards im KfW-Programm Energieeffizient Bauen Die KfW-Bank erneuert zum 1. April 2016 ihr Förderangebot im Programm Energieeffizient Bauen in Folge der nächsten Stufe der Energieeinsparverordnung (EnEV) mit höheren energetischen Anforderungen für neu errichtete Wohngebäude in Deutschland. Durch diese weitere Verschärfung der EnEV wird das seit 2009 von der KfW geförderte Effizienzhaus 70 dann dem gesetzlichen Mindeststandard bei Wohnungsneubauten entsprechen, so dass die Förderung dieses Standards im KfW-Programm Energieeffizient Bauen daher zum 31. März 2016 ausläuft. Weiter im Angebot bleiben hingegen die beiden Förderstandards KfW- Effizienzhaus 55 und 40. Zusätzlich führt die KfW zum 1. April 2016 das Effizienzhaus 40 Plus ein. Das Besondere an diesem neuen Standard wird sein, dass ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Gebäude erzeugt und gespeichert wird. Auch bietet die KfW
April 2016 für das Effizienzhaus 55 ein vereinfachtes Nachweisverfahren, das sogenannte KfW-Effizienzhaus nach Referenzwerten, an. Hierbei können die Sachverständigen aus standardisierten Maßnahmenpaketen für Gebäudehülle und Anlagentechnik wählen. Die nachfolgende Auflistung gibt sowohl einen Überblick über die neuen Förderstandards beim KfW-Programm 153 Energieeffizient Bauen als auch über jene bei den KfW- Programmen Energieeffizient Sanieren (151/152). Für Anträge, die dem 1. August 2015 für das Programm Energieeffizient Sanieren (151 / 152) eingehen, gilt: Erhöhung des Förderkreditbetrages für KfW-Effizienzhäuser von 75.000 Euro 100.000 Euro je Wohneinheit Erweiterung des förderfähigen Gebäudebestandes Wohngebäude, für die vor dem 1. Februar 2002 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige erstattet wurde. Verlängerung des Zeitraums für den Mitteleinsatz von drei sechs Monate Die Förderung in Energieeffizient Bauen (153) wird für die Antragstellung 1. April 2016 neu gestellt: Auslen des Förderstandards KfW-Effizienzhaus 70 grund der höheren energetischen Anforderungen an Neubauten nach der EnEV 2016 Einführung des neuen Förderstandards KfW-Effizienzhaus 40 Plus Einführung eines vereinfachten Nachweisverfahrens für das KfW-Effizienzhaus 55 Erhöhung des Förderkreditbetrages von 50.000 100.000 Euro je Wohneinheit Verlängerung des Zeitraums für den Mitteleinsatz von drei sechs Monate Einführung einer 20-jährigen Zinsbindung Einführung einer Schutzklausel: Der Erwerb von Neubauten wird gefördert, wenn der Kvertrag eine Haftung des Verkäufers für den geplanten KfW-Effizienzhausstandard vorsieht Die erforderliche energetische Fachplanung und Baubegleitung für Neubauten durch einen Sachverständigen im Programm Energieeffizient Bauen und Sanieren Baubegleitung (431) gefördert Die KfW erhöht Ihren Zuschuss für die Erneuerung von Heizungsanlagen 15% Ab 2016 kommen bei der Hausmodernisierung neue Heizungs- und Lüftungspakete ins Spiel. Im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz im KfW-Programm 430 werden Heizungs- und/oder Lüftungspakete mit 15 % bezuschusst. Werden zum Heizungspaket weitere Maßnahmen wie z.b. Fassadendämmung, Fenster, Dachdämmung hinzugefügt, werden diese ebenfalls mit 15% bezuschusst! Mit den Maßnahmen des Heizungs- und Lüftungspakets können Sie 01.01.2016 beginnen. Ihren Antrag können Sie jedoch erst dem 01.04.2016 direkt bei der KfW stellen. KfW-Zuschussportal ist seit dem 22.07.2016 gestartet! Mit dem neuen KfW-Zuschussportal können Sie nun den Antrag für das Produkt "Energieeffizient Sanieren Investitionszuschuss" (430) schnell und einfach online stellen. Die Vorteile: Bornheim 18 51399 Burscheid 02174/30 73 32 0175/ 8 11 17 34
direkte Beantragung bei der KfW - jederzeit und überall über das Internet einfache und intuitive Bedienung sofortige Rückmeldung zur Förderfähigkeit Ihres Vorhens und zur Zuschusshöhe übersichtliche Archivierung aller Unterlagen zum Zuschussantrag Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, erstellt Ihr Sachverständiger für Sie eine BzA "Bestätigung zum Antrag". Diese BzA geht dem Kunden anschließend von der Energieberatung Burscheid zu und wird durch ihn im Zuschussportal ergänzt. Danach kann der Kunde seinen Zuwendungsbescheid als PDF herunterladen und sofort mit der Sanierungsmaßnahme beginnen! Voraussetzung für die Nutzung des KfW-Zuschussportals ist, dass Ihre BzA-ID (Bestätigung zum Antrag-ID) dem 22. Juli 2016 erstellt wurde. KfW-Förderprogramm 431 Baubegleitung Förderung: Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind alle Träger von Investitionsmaßnahmen in den KfW- Programmen "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude", die externe Planungs- und Baubegleitungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Für Wohnungseigentümer erfolgt die Antragstellung gemeinschaftlich durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Beschreibung des Förderprogramms: Für die Baubegleitung durch einen Sachverständigen werden Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Kosten gewährt (bis zu 4.000 Euro pro Antragsteller und Vorhen). Als Vorhen gilt der Neubau oder die Sanierung eines Wohngebäudes zu einem KfW- Effizienzhaus oder die Durchführung von Einzelmaßnahmen an einem Wohngebäude. Der gleichzeitige oder unmittelbar einander folgende Neubau oder die Sanierung mehrerer baugleicher Wohngebäude zum gleichen KfW-Effizienzhaus-Niveau oder die Durchführung gleicher Einzelmaßnahmen wird dei als ein Vorhen gefördert. Zuschussbeträge unter 300 Euro werden nicht ausgezahlt. Ein Sachverständiger im Sinne dieses Programms ist ein in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de in den Kategorien "Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude" eingetragener Sachverständiger. Die Beantragung des Zuschusses muss vor Vorhensbeginn erfolgen, die Auszahlung des Zuschusses erfolgt dann nach Abschluss des Vorhens. Aufwendungen für eine unhängige Energieberatung vor Durchführung der Maßnahmen können im Rahmen des Förderprogramms "Vor-Ort-Beratung" vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) separat gefördert werden. Diese Kosten können nicht in die förderfähigen Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung einbezogen werden. Die Kombination des Zuschusses mit den Programmen "Energieeffizient Bauen und Sanieren" (Programmnummer 151/152, 153, 430) sowie weiteren öffentlichen Mitteln ist möglich, sofern die Summe der Förderzusagen der förderfähigen Kosten für die Leistungen des Sachverständigen nicht übersteigt. Bornheim 18 51399 Burscheid 02174/30 73 32 0175/ 8 11 17 34
Welcher Energieausweis für welches Gebäude? Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 01. November 1977 ein Bauantrag gestellt worden ist und die nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entsprechen, ist der Bedarfsausweis seit 01. Oktober 2008 Pflicht. Bei Wohngebäuden mit fünf oder mehr Wohneinheiten- und bei Nichtwohngebäuden hat der Besitzer grundsätzlich die Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis. Es wird gemäß 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben. Voraussetzung wird, dass vollständige Planungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden. Das beinhaltet sowohl die Bauzeichnungen mit detaillierter Baubeschreibung als auch für die Bilanzierung erforderlichen detaillierten Angen zur technischen Gebäudeausstattung. Bornheim 18 51399 Burscheid 02174/30 73 32 0175/ 8 11 17 34