Institutionskennzeichen beantragen So einfach beantragen Sie ein Institutionskennzeichen Viele Unternehmensgründer (sonstige Leistungserbinger) stehen vor dem Problem der Erstabrechnung Ihrer Leistungen. Hier erhalten Sie eine kurze Anleitung, wie Sie ein Institutionskennzeichen beantragen um mit allen Kassen und Kostenträgern abzurechnen. Das IK (Kürzel für Institutionskennzeichen) ist eine bundesweit gültige eindeutige Identifikation für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, die mit den gesetztlichen Kassen abrechen möchten. Es handelt sich beim IK um eine neunstellige Zahl. Was ist das Institutionskennzeichen sog. IK-Nummer? Das Institutionskennzeichen dient in der Abrechnung mit den Krankenkassen als eindeutige Identifikation der Leistungserbringer. So können Kassen die Abrechnungsdaten leicht und eindeutig zuordnen. Es entsteht Sicherheit für Kasse, Leistungserbringer und Patient. Im Sozialgesetzbuch fünf (SGB V 293 SGB) wird eine IK Nummer (Institutionskennzeichen) als Bedingung zur Abrechnung der Patieneten durch Leistungserbringer mit den gesetzlichen Krankenkassen (Sozialversicherung) vorgegeben. Für die Krankenkassen regelt der 293 SGB V den Einsatz des IK zur eindeutigen Identifizierung und Kennzeichnung der Gesundheitsleistungen. Das IK ist folgendermassen aufgebaut: Ziffer 1-2 ("Klassifikation"), Art der Einrichtung oder die Branche Ziffer 3-4 ("Regionalbereich") Bundesland der Einrichtung Ziffer 5-8 ("Seriennummer") fortlaufende ID Ziffer 9 Prüfziffer Alle Infos IK Kopie anfordern
So einfach beantragen Sie ein Institutionskennzeichen bei der ARGE formlos: So beantragen Sie ein Institutionskennzeichen formlos. IK-Nummer Antrag Wie kann ich das Institutionskennzeichen (IK) beantragen? Gibt es ein Formular für den Antrag Ja, das Institutionskennzeichen kann kostenlos und formlos beantragt werden. Sie können das PDF-Formular ausdrucken und zur Anmeldung benutzen. PDF Formular Institutionskennzeichen Wichtiger Tipp: Wenn Sie direkt den Vordruck verwenden, beschleunigen Sie das Gesamtverfahren und sparen die zwei Schritte der zusätzlichen Überprüfung. Wenn Sie bereits ein IK beantragt haben und nur eine erneute Kopie brauchen, können Sie auch
unser Formular hier auf der Website benutzen. Wie wird das Institutionskennzeichen (IK) formlos beantragt? Als Unternehmensgründer müssen Sie das Institutionskennzeichen schriftlich bei der Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen beantragen, um Ihre Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Prinzipiell kann die Beantragung des Institutionskennzeichens formlos nach folgenden Kriterien erfolgen: Unternehmensname/Firmenname und/oder Name des Firmen-Inhabers Anschrift des Unternehmens/der Firma (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) Berufsbezeichnung des Inhabers bzw. Branchenbezeichnung des neugegründeten Unternehmens Bankverbindung des Unternehmens: Bankleitzahl, Konto-Nummer und Kontoinhaber; um Rückbuchungen zu vermeiden, muss der richtige Kontoinhaber angegeben werden (Gesellschaft oder Privatperson) Am besten eine Telefon-Nummer für Rückfragen unter der Sie tagsüber erreichbar sind, ggf. zusätzlich eine Mobilfunk-Nummer Optional: Fax-Nummer, sofern vorhanden Sofern es sich um eine Gesellschaft handelt, wie z.b. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind zusätzliche Angaben wie die Handelsregister-Nr., der Sitz des Amtsgerichts und die Namen der Geschäftsführer bzw. Gesellschafter nötig Die Beantragung selbst ist kostenfrei. Wo wird das Institutionskennzeichen (IK) beantragt? Die Beantragung erfolgt bei der: Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) der Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen Alte Heerstrasse 111 53757 Sankt Augustin Wenn Sie zusätzliche Fragen haben nutzen Sie einfach die Website der Sammel- und Verteilungsstelle IK (SVI) unter http://www.arge-ik.de. Was passiert nachdem ich meinen Antrag für die Erteilung eines Institutionskennzeichens gestellt habe? Zunächst wird Ihr Antrag im Rahmen der Neuvergabe einer IK-Nummer nach Eingang in der Sammelstelle zur Vergabe von Institutionskennzeichen (SVI) bearbeitet. Sie erhalten im Anschluß ein Anschreiben zur Überprüfung der erfassten Daten per Post. Nachdem Sie die Daten geprüft bzw. korrigiert und unterschrieben haben, senden Sie diese an die Sammelstelle zur Vergabe von Institutionskennzeichen (SVI) zurück. Erst danach erhalten Sie
die schriftliche Mitteilung des IK und erst danach werden Ihre Daten/IK an die beteiligten Träger weitergeleitet. Herzlichen Glückwunsch, jetzt haben Sie Ihre IK. Was ist neben dem Institutionskennzeichen (IK) denn noch nötig, damit ich anfangen kann, meine Leistungen mit den Krankenkassen abzurechnen? Unabhängig von dem Institutionskennzeichen ist die Zulassung zur Abgabe von Leistungen (sog. Kassenzulassung) zu Lasten/zur Abrechnung mit den Krankenkassen. Die Zulassung erfolgt im gesetzlichen Rahmen nach 72: Hilfsmittel 126 SGB V Heilmittel 124 SGB V Psychotherapeuten, Psychotherapeutengesetz Welche Berufe/Berufsgruppen benötigen ein Institutionskennzeichen (IK)? Ein Institutionskennzeichen (IK) benötigen die Berufe, die im Rahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation Leistungen erbringen. Das sind typischerweise folgende Berufsgruppen: Ärzte Apotheken Augenoptiker Einrichtungen für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation Hörgeräte-Akustiker Hebammen Krankengymnasten Krankenhäuser Krankenpfleger, Haushaltshilfen, Hauspfleger Krankentransportunternehmen Kurverwaltungen Logopäden, Sprachheilbehandler Medizinische und technische Labore Masseure Orthopädiemechaniker, Bandagisten Orthopädieschuhmacher Podologen Physiotherapeuten Rehabilitationsstätten, Pflegeheime, Sozialstationen Sonstige therapeutische Hilfspersonen Sonstige Erbringer von Leistungen im Sinne des SGB Therapeuten: Ergo-, Beschäftigungs-, Suchttherapeuten Vertragshäuser ohne medizinische Einrichtungen Zweithaarspezialisten (Perücken)
Ich habe meinen IK-Vergabebescheid nicht mehr IK-Vergabebescheid verschwunden oder IK unbekannt Wenn Sie als Leistungserbringer Im Gesundheitswesen Ihren IK-Vergabebescheid nicht mehr finden, können Sie diesen einfach unter Angabe Ihrer IK formlos mit unserem Online Formular beantragen. Der Bescheid wird Ihnen dann an die hinterlegte Postadresse zugesendet. Wissen Sie als Leistungserbringer auch Ihr IK nicht mehr, können Sie dafür ebenfalls das Formular des Deutschen Medizinrechenzentrums nutzen. Die Zuordnung erfolgt dann über Ihren Namen, die Berufs- oder Branchenbezeichnung und Ihre Anschrift. IK-Vergabebescheid Kopie beantragen IK Kopie anfordern IK (falls vorhanden) Vorname* Nachname* Telefonnummer* Berufs- oder Branchenbezeichnung* E-Mail* Strasse und Hausnummer* PLZ* Ort* Berechnen Sie bitte das Ergebnis* IK-Kopie anfordern Pflichtfelder sind mit einem roten * markiert. Mit der Verwendung des Formulares erklären Sie sich damit einverstanden, dass das Deutsche
Medizinrechenzentrum Sie per Mail oder Telefon kontaktieren darf. Wir leiten Ihre Anfrage direkt an die ARGE IK = Arbeitsgemeinschaft Institutionskennzeichen weiter. Folgende Krankenkassen / Kostenträger sind mittelbar an der IK-Vergabe über die Zentralstelle zur Vergabe von Institutionskennzeichen ARGE in Sankt Augustin beteiligt: Ortskrankenkassen (AOKs) Betriebskrankenkassen Innungskrankenkassen Seekrankenkasse Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Ersatzkassen Deutsche Rentenversicherung Bund An der ARGE beteiligte Kostenträger / Krankenkassen Deutsche Rentenversicherung Regionalträger (z.b. Westfalen, Hannover) Gewerbliche Berufsgenossenschaften einschließlich Seeberufsgenossenschaft Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Künstlersozialkasse (KSK) Bundesagentur für Arbeit Kostenlose Inklusivleistungen Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann legen Sie sich einfach einen unverbindlichen und kostenlosen Zugang beim DMRZ an für unsere Abrechnungssoftware! Sie zahlen nur dann die günstige Abrechnung zu 0,5%*, wenn Sie tatsächlich über das DMRZ mit den Krankenkassen abrechnen. Sonst nicht! Auszeichnungen / Awards Rechtliche Hinweise: * = Beim Deutschen Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) bezahlen Sie nur 0,5% der Bruttoabrechnungssumme zzgl. MwSt. für die elektronische Abrechnung mit allen Krankenkassen + Kostenträgern. ** = %-Vorfinanzierung der Bruttorechnungssumme ggf. zzgl. MwSt. (Vorfinanzierungszeitraum 60 Tage, Auszahlungsquote 100% minus der jeweiligen Factoringgebühr, keine zusätzlichen Kosten), nicht inbegriffen ist die Abrechnung der Gesundheitsleistungen *2 = Für die Hotline fallen keine extra Kosten an. Sie bezahlen nur die ortsüblichen Telefontarife.
3 = "Kostenlose Software" bezeichnet die kostenlose Software-Nutzung (Pflegedienstsoftware, Therapeutensoftware + Krankentransportsoftware) bei kostenloser, gültiger Anmeldung für die DMRZ-Onlineplattform, Abrechnung ist kein Teil der Software. Bei der zusätzlichen Nutzung von Apps (mobile Dienste) fallen ggf. Verbindungskosten an. 4 = Sie erhalten als Neukunde ein Abrechnungs-Guthaben in Höhe von 10 Euro. Voraussetzung: Gilt nur für Erstanmeldungen und die erste Abrechnung muss innerhalb von 30 Tagen nach Anmeldung erfolgen. Danach ist keine Vergütung / Gutschrift der 10 Euro mehr möglich. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Android, Google Play, Google und das Google Play-Logo sind Marken von Google Inc. Sämtliche Marken, eingetragene Warenzeichen und Produktnamen sind Eigentum des jeweiligen Inhabers. Sollten wir ein Marken- oder Warenzeichen irrtümlich benutzt oder einen Copyright-Hinweis übersehen haben, teilen Sie uns das bitte mit.