Konzept - Basislehrgang

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Transkript:

Konzept - Basislehrgang Inhalt Präambel.2 1. Ziele und Inhalte des Basislehrgangs(BLG) und der einzelnen Module 2 1.1. Allgemeines... 2 1.2. Pflichtmodule für administratives und technisches Personal..3 1.2.1. Basismodul 1 (BM 1) Die Universität.3 1.2.2. Basismodul 2 (BM 2) Das Projekt... 4 1.3. Zusatzmodule.5 1.4. Zertifikatskategorien und Ausmaß der zu absolvierenden Module...8 2. Prüfung und Prüfungsordnung... 10 3. Anerkennung und Anrechnung bereits absolvierter Veranstaltungen.. 11 4. Abschluss des Basislehrganges bzw. Zertifikat... 11 5. Evaluation... 12 6. Teilnahmegebühr... 12 7. Anmeldung... 12 8. Einverständniserklärung der/des unmittelbaren Dienstvorgesetzten.. 12 9. Zuständigkeiten... 13 Arbeitsgruppe Wissenschafltiche Leitung, VizerektorIn des jeweiligen Ressorts, Assoz.Prof. in Mag. a Dr. in Monika Kastner, Mag. a Evelin Brunner, Heidemarie Dorfer, Dr. in Marianne Luschin, Eduard Sander Datum November 2009 / Juli 2010 / Feber 2012 / Jän. 2013 / Dez. 2013 / Jän. 2015 Version 7.0 Weiterführung des BLG unter Berücksichtigung der jeweiligen jährlichen Evaluierungsergebnisse 1.0 Erstfassung, Pilotprojekt BLG 05 2.0 Einarbeitung der Evaluierungsergebnisse des Pilotprojektes / Beirat 12.12.05 / BLG 06 3.0 Einarbeitung der Evaluierungsergebnisse des BLG 06 / Beirat vom 20.10.06 4.0 Weiterführung BLG 08 für administratives Personal unter Berücksichtigung der Evaluierungsergebnisse des BLG 07 und Ergänzung BLG 08 für technisches Personal 5.0 Weiterführung des BLG 09 als BLG 10 unter Berücksichtigung der Evaluierungsergebnisse des BLG 08 / Beirat vom 19.11.08 6.0 Weiterführung des BLG 10 unter Berücksichtigung der Evaluierungsergebnisse des BLG 09 und der kollektivvertraglichen Elemente / Beirat vom 25.11.09 / PEK allg. Juli 2010 http://www.pe.aau.at oder http://www.uni-klu.ac.at/orghandbuch

Präambel Alle neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des allgemeinen Universitätspersonals der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt müssen einen Ausbildungslehrgang absolvieren. Zum allgemeinen Universitätspersonal zählen gemäß 94 (3) UG 2002 das administrative Personal, das technische Personal und das Bibliothekspersonal. Das Bibliothekspersonal hat eine spezifische bibliotheksbezogene Ausbildung zu besuchen. Für das administrative und technische Personal erfolgt die Ausbildung im Rahmen des Basislehrgangs an der Universität vor Ort. 1. Ziele und Inhalte des Basislehrgangs (BLG) und der einzelnen Module 1.1.Allgemeines Der Basislehrgang (BLG) ist für das administrative und technische Personal an der Alpen-Adria-Universität konzipiert. Einerseits soll er als Maßnahme der universitären Qualitätssicherung, die das Rektorat als eine prioritäre Aufgabe und als ein vorrangiges Ziel definiert, dienen. Andererseits wird damit auch der gesetzlichen Pflicht zur Förderung der beruflichen Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprochen ( 101 (2) UG 2002) 1. Auch der Verpflichtung der Arbeitnehmerin / des Arbeiternehmers zur regelmäßigen Fortbildung soll damit entsprochen werden 2. Am Beginn eines Dienstverhältnisses befindet sich eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter grundsätzlich in der Grundstufe der jeweiligen Verwendungsgruppe. Die Zeit in der Grundstufe dauert in der Regel drei Jahre. Diese Zeit kann mit Absolvierung des BLG verkürzt werden. 3 Früher mussten Universitätsbedienstete das Schulungsangebot der Verwaltungsakademie in Wien absolvieren und damit auch einen Großteil an universitätsfremden Inhalten erlernen. Ab 2005 bietet die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt mit dem Basislehrgang allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit, den Bedürfnissen der Universität angepasste Inhalte mit maximaler Auswahlfreiheit durch flexible und offene Module innerhalb eines Jahres vor Ort zu erwerben. Die Förderung junger und neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Universität generell ein besonderes Anliegen. Darüber hinaus sind aber auch alle anderen Bediensteten eingeladen, am gesamten Basislehrgang oder an einzelnen Modulen teilzunehmen. Der BLG hat das Ziel, der Arbeitnehmerin / dem Arbeitnehmer für die Erfüllung der Aufgaben die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zu vermitteln, 1 101 (2) UG 2002: Die Universität hat die berufliche Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Abs. 1 zu fördern. 2 10 (1) Kollektivvertrag: Der/die ArbeitnehmerIn ist zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet und hat an von der Universität angeordneten Fortbildungsmaßnahmen unter Fortzahlung des Entgelts teilzunehmen. 3 52 B (2c) Kollektivvertrag: Vor Ablauf dieser drei Jahre ist ein Aufstieg in die Regelstufe möglich: bei erfolgreicher Absolvierung einschlägiger inner- und außerbetrieblicher Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Verbesserung der Tätigkeitsausübung bzw. Tätigkeitserweiterung Konzept - Basislehrgang für allgemeines Universitätspersonal Seite 2 von 13

sie zu erweitern und zu vertiefen. Insgesamt sollen die Schulungsmaßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Optimierung der gesamten universitären Arbeit leisten. 1.2. Pflichtmodule für administratives und technisches Personal 1.2.1. Basismodul 1 (BM 1) Die Universität (Organisation, Lehre, Forschung) Das Basismodul 1 hat den Erwerb universitätsspezifischer Kompetenzen in den Bereichen Organisation, Lehre und Forschung zum Ziel und dient als Orientierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bezug auf die Leistungen der Verwaltung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Ein breiter Überblick in die universitären Belange wird über nachfolgende Bereiche vermittelt: Inhalte Die Organisation Im Bereich der Organisation werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bspw. folgende zentrale organisatorische Themen vermittelt: Organisationsstruktur, Organisationsrecht, Personalstruktur, Stammpersonal Abläufe, Budgetangelegenheiten, Beschaffung, Zahlungsverkehr, Gleichstellung, Frauenförderung und Diskriminierungsschutz. Die Lehre Im Bereich der Lehre werden u. a. folgende Themen behandelt: Organisation Studienrektorat und Lehre, Vollzug studienrechtlicher Bestimmungen, Studienrecht, Studien- und Prüfungsadministration, Unterstützende Informationssysteme, Lehrende, elearning, Internationalität, Kooperationsabkommen, Integriert Studieren. Die Forschung Im Bereich der Forschung werden Themen vermittelt wie Forschungsdokumentation und förderung, Forschungsrat, Projektadministration, Drittmittelpersonal, Einstellungsverfahren, Qualitätsmanagement, Forschungsevaluation, Wissensbilanz, Universitätsbibliothek, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit. Die Praxis Jeder dieser 3 Bereiche endet mit einem Praxisteil. Im Praxisteil steht neben der fachlichen und sozialen Vernetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, der Erfahrungsaustausch und auch die inhaltliche und organisatorische Begleitung der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Praxisvermittlung, -transfer) im Vordergrund. Hier geht es vor allem darum, in Form von Arbeitsaufgaben und Gruppenarbeiten das direkt Erlernte der Bereiche Organisation, Lehre und Forschung auf den Arbeitsplatz vor Ort zu transferieren. Ablauf Die einzelnen Bereiche Organisation, Lehre und Forschung werden zu geblockten Terminen einmal im Jahr angeboten und sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des BLG verpflichtend zu absolvieren. Der Praxisteil folgt jeweils in etwa 1 Monat nach den einzelnen Bereichen Organisation, Lehre und Forschung. Das Basismodul 1 wird grundsätzlich mit einer Prüfung und/oder mit einem Projekt / einer Projektarbeit abgeschlossen. Konzept - Basislehrgang für allgemeines Universitätspersonal Seite 3 von 13

1.2.2. Basismodul 2 (BM 2) Das Projekt 1.2.2.1. Administratives Personal Das Basismodul 2, das Projekt ist für V- und IV-Bedienstete verpflichtend. III-, IIund I-Bedienstete können wahlweise entweder eine Prüfung aus Basismodul 1 absolvieren oder eine Projektarbeit verfassen. e Begleitende Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die eine Projektarbeit verfassen und Optimierung eines konkreten Arbeitsbereichs. Inhalte Die Projektarbeit soll eine aktuelle, zentrale und klar abgegrenzte Fragestellung aus dem eigenen Arbeitsbereich kritisch hinterfragen bzw. aufarbeiten. Hierzu sollen Bezugsgruppen interviewt werden, um deren Erwartungen und Unterstützungen in Bezug auf die Fragestellung abzuklären. Interessante Schnittstellen sollen genauer beleuchtet werden. Die Projektarbeit sollte 20 bis maximal 30 Seiten umfassen und zum Ziel haben, den untersuchten Arbeitsbereich sowohl qualitativ zu verbessern als auch administrativ zu optimieren. 1.2.2.2. Technisches Personal Das Basismodul 2, das Projekt ist für V- und IV-Bedienstete verpflichtend. III-, IIund I-Bedienstete können wahlweise entweder eine Prüfung aus Basismodul 1 absolvieren oder ein Projekt abwickeln. e Begleitende Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die ein Projekt abwickeln und Optimierung eines konkreten Arbeitsbereichs. Inhalte Erfolgreicher Abschluss eines kleinen / mittleren geführten im unmittelbaren Arbeitsgebiet anfallenden Entwicklungsprojektes samt zugehöriger Projektdokumentation. Das Projekt sollte von der täglichen Routinearbeit abgesetzt sein und nach Abschluss zum Einsatz gelangen. Somit ist auch der Erfolg des Projektes unmittelbar nachvollziehbar. Konzept - Basislehrgang für allgemeines Universitätspersonal Seite 4 von 13

1.3. Zusatzmodule Für die Absolvierung des Basislehrganges ist es auch erforderlich, Zusatzmodule zu belegen und ein entsprechendes Ausmaß an Übungseinheiten vorzuweisen. Die dafür erforderlichen Kurse können im Rahmen der Personalentwicklung an der Universität, aber auch extern absolviert werden. 1.3.1. Administratives Personal (ZMA) ZMA 1 - Die Arbeit Im Bereich der Arbeit geht es darum, Kurse zu belegen die den Arbeitsalltag verdeutlichen. Es sollen Arbeitsabläufe, Prozessabläufe, Führungsstrukturen sichtbar gemacht, aber auch inhaltliche Fragestellungen veranschaulicht werden. Alle Kurse, die mit dem mittelbaren oder unmittelbaren Arbeitsumfeld zu tun haben, fallen in diesen Bereich. Die Organisation des beruflichen Alltags als technischen und sozialen Prozess gestalten. Kursempfehlung Um Arbeitsabläufe und Prozessabläufe besser kennen zu lernen, wird an dieser Stelle die Absolvierung eines Unternehmensplanspieles, Organisationslaboratoriums oder Projektmanagementseminares an der Alpen-Adria-Universität oder extern empfohlen. ZMA 2 - Die Informationstechnologie Neue Medien oder veränderte Medien gemäß des technischen Fortschritts werden immer relevanter. Die Entwicklung im Bereich der neuen Medien schreitet rasant voran, deswegen müssen sich auch die Kurse in diesem Bereich adäquat anpassen. Die Informationstechnologie und Neue Medien sachgerecht und effizient nutzen lernen. ZMA 3 - Die Kommunikation Kommunikation ist eines der wichtigsten zwischenmenschlichen Beziehungsmittel. Gerade in diesem Bereich sind Konfliktpotentiale am Größten. Richtige oder falsche Kommunikation ist nicht nur für das Arbeitsumfeld sondern auch für alle Lebensbereiche relevant. Seminare die den Umgang miteinander zum Inhalt haben, fallen in diesen Bereich. Die Fähigkeit zur Kommunikation im Arbeitsalltag stärken. Konzept - Basislehrgang für allgemeines Universitätspersonal Seite 5 von 13

ZMA 4 Das Schreiben Schreiben im allgemeinen, richtiges Formulieren, verfassen von Texten, sowie protokollieren gehört zum Arbeitsalltag. Dies ist die schriftliche Kommunikation einer Organisation. Schriftstücke präsentieren Inhalte und Schreiben darf nicht verlernt bzw. muss gelernt werden. Kurse die das sachgerechte Schreiben von wissenschaftlichen als auch nicht wissenschaftlichen Texten zum Inhalt haben sind hier platziert. Den Weg vom richtigen Schreiben zum wirkungsvollen Text gehen. ZMA 5 Die Internationale Kooperation Das Erlernen von Fremdsprachen und Verhalten in anderen Kulturen ist für eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter von immer größerer Bedeutung. Jegliches Erlernen einer Fremdsprache wird von einer Organisation wie der Universität gefördert. Grundlagen für den beruflichen und kulturellen Austausch erwerben. ZMA 6 Die Regionale Kooperation Als Alpen-Adria-Universität wird Wert darauf gelegt, die Sprachen der Region zu beherrschen. Das Erlernen von Slowenisch oder Italienisch ist in diesem Bereich relevant. Unsere Nachbarn im Alpen-Adria-Raum besser verstehen. Eine Übersicht an Veranstaltungen des internen Weiterbildungsprogrammes die den einzelnen Zusatzmodulen angerechnet werden können, wird jeweils im Semester- Programmheft für Universitätsangehörige abgedruckt. 1.3.2. Technisches Personal (ZMT) ZMT 1 Hardware / Technische Infrastruktur / Technisch organisatorische Infrastruktur Im Bereich dieses Zusatzmoduls geht es darum, Kurse zu belegen die den hardwaretechnischen Arbeitsalltag verdeutlichen. Alle Kurse, die mit dem mittelbaren oder unmittelbaren Arbeitsumfeld zu tun haben, fallen in diesen Bereich. Die Organisation des beruflichen Alltags als technischen und sozialen Prozess gestalten. Kursempfehlung Beispielsweise können hier Kurse genannt werden, die sich mit folgenden Inhalten beschäftigen: ZID Infrastruktur, ZID Services, Firewall, WLAN, Einbringen von Gastrechnern, Hörsaaltechnik, Audiovisuelle Technik, Elektrotechnik, Heizung-, Lüftung und Klimatechnik, KNX, Bestellungen im Rahmen vorhandener Ausschreibungsergebnisse, Sicherheitskonzept, Beschaffung, Inventarisierung, Rechnungswesen, Budget, Ausscheidung oder SAP. Konzept - Basislehrgang für allgemeines Universitätspersonal Seite 6 von 13

ZMT 2 Software / Institutsnetzwerke / Web-Programmierung / E-learning Support Im Bereich dieses Zusatzmoduls geht es darum, Kurse zu belegen die den softwaretechnischen Arbeitsalltag verdeutlichen. Alle Kurse, die mit dem mittelbaren oder unmittelbaren Arbeitsumfeld zu tun haben, fallen in diesen Bereich. Die Organisation des beruflichen Alltags als technischen und sozialen Prozess gestalten. Kursempfehlung Beispielsweise können hier Kurse genannt werden, die sich mit folgenden Inhalten beschäftigen: Client Server Infrastruktur, Peripherie-Betreuung, Sicherungs- und Sicherheitskonzepte, Einbringen neuer Hardware, Benutzerverwaltung, Software- Installation, E-Mail Konzept, Dokumentation, Netzwerkpatch, LV-Schulnetzwerke, Advanced Linux Server Management, Netzwerkmanagement, LV-Web-Technologien, RedDot, LV-Grundzüge des Rechts der DV, Moodle, CAD, Visualisierung, Crestronsteuerung. ZMT 3 Organisationseinheitsspezifische Spezialthemen Im Bereich dieses Zusatzmoduls geht es darum, Kurse zu belegen die der jeweiligen Organisationseinheit zuzuordnen sind und einen mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang zur Organisationseinheit darstellen. Kursempfehlung Beispielsweise können hier Kurse genannt werden, die sich mit folgenden Inhalten beschäftigen: VMware, Windows VISTA, Wartung bei Projekten, Projektmanagement, Facility Management, Sicherheitstechnik, Kurse aus den Zusatzmodulen Die Arbeit oder Die Kommunikation. Eine Übersicht an Veranstaltungen des internen Weiterbildungsprogrammes die den einzelnen Zusatzmodulen für TechnikerInnen angerechnet werden können, wird jeweils im Semester-Programmheft für Universitätsangehörige abgedruckt. Konzept - Basislehrgang für allgemeines Universitätspersonal Seite 7 von 13

1.4. Zertifikatskategorien und Ausmaß der zu absolvierenden Module 1.4.1. Administratives Personal A N R E C H N U N G S S P I E G E L ZERTIFIKATSKATEGORIEN Administratives Personal (in Übungseinheiten) Voraussetzung V,IVa+b IIIa+b IIa+b I P F L I C H T M O D U L E BM 1 DIE UNIVERSITÄT - Die Organisation - Die Lehre - Die Forschung Anwesenheits- pflicht 75% Prüfung 40 UE 40 UE 40 UE 40 UE BMA 2 DAS PROJEKT Anwesenheitspflicht 75% und Projektarbeit 4 UE 4 UE* (an Stelle der Prüfung über BM 1 kann alternativ BM 2 belegt und eine Projektarbeit verfasst werden) Z U S A T Z M O D U L E ZMA 1 Die Arbeit Anwesenheit 75 % 16 UE 16 UE ZMA 2 Die Informationstechnologie Anwesenheit 75 % 16 UE 16 UE ZMA 3 Die Kommunikation Anwesenheit 75 % 16 UE 16 UE ZMA 4 Das Schreiben Anwesenheit 75 % 16 UE 16 UE ZMA 5 Die Int. Kooperation Anwesenheit 75 % 16 UE 16 UE ZMA 6 Die Reg. Kooperation Anwesenheit 75 % 16 UE 16 UE 68 UE (aus mind. 4 Bereichen) 20 UE (aus mind. 3 Bereichen) Übungseinheiten gesamt 140 136/140* 108/112* 60/64* Konzept - Basislehrgang für allgemeines Universitätspersonal Seite 8 von 13

1.4.2. Technisches Personal A N R E C H N U N G S S P I E G E L ZERTIFIKATSKATEGORIEN Technisches Personal (in Übungseinheiten) Voraussetzung V,IVa+b IIIa+b IIa+b I P F L I C H T M O D U L E BM 1 DIE UNIVERSITÄT - Die Organisation - Die Lehre - Die Forschung Anwesenheits- pflicht 75% Prüfung 40 UE 40 UE 40 UE 40 UE BMT 2 DAS PROJEKT Anwesenheitspflicht 75% und Projekt 4 UE 4 UE* (an Stelle der Prüfung über BM 1 kann alternativ BM 2 belegt und ein Projekt gemacht werden) Z U S A T Z M O D U L E T E C H N I K E R I N N E N ( Z M T ) I T = I N S T I T U T S - U N D Z I D T E C H N I K E R I N N E N H T = H A U S T E C H N I K E R I N N E N ZMT 1 Hardware / Technische Infrastruktur / Technisch organisatorische Anwesenheit 75 % IT 32 UE HT 48 UE IT 32 UE HT 48 UE Infrastruktur ZMT 2 Software / Institutsnetzwerke / Web-Programmierung / Anwesenheit 75 % IT 40 UE HT 16 UE IT 40 UE HT 16 UE 68 UE (aus mind. 2 Bereichen) 20 UE (aus mind. 1 Bereich) e-learning Support ZMT 3 Organisationseinheitsspezifische Spezialthemen Anwesenheit 75 % IT 24 UE HT 32 UE IT 24 UE HT 32 UE Übungseinheiten gesamt 140 136/140* 108/112* 60/64* Konzept - Basislehrgang für allgemeines Universitätspersonal Seite 9 von 13

2. Prüfung und Prüfungsordnung 2.1. Die Universität BM 1 Prüfungstermine: Nach Abschluss des BM 1 und ausreichender Vorbereitungszeit werden von der Lehrgangsleitung zwei Prüfungstermine p. a. festgesetzt und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bekannt gegeben. Prüfungsanmeldung: Die Prüfungsanmeldung erfolgt zeitgerecht per Mail an die Lehrgangsleitung. Prüfungsinhalte und Prüfungsmodalitäten: Anlässlich jedes Prüfungstermins werden drei Teilnehmerinnen oder Teilnehmer kommissionell über die Inhalte der drei Bereiche des BM 1 (Organisation, Lehre, Forschung) mündlich geprüft. Das Prüfungsgespräch beträgt pro Person für alle 3 Bereiche insgesamt etwa 20 Minuten. Da jedoch alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer reihum zu jedem Bereich befragt werden, muss bei drei Kandidatinnen / Kandidaten eine Gesamtzeit von ca. einer Stunde eingeplant werden. Durch die aktive und vollständige Mitarbeit bei der Praxisaufarbeitung (Beurteilung durch die Leitung) kann der Inhalt eines Bereiches (Organisation oder Lehre oder Forschung) gestrichen werden. Die Projektarbeit / Das Projekt kann unabhängig von der Prüfung abgewickelt werden. Beurteilung: Jeder einzelne Teilbereich wird mit mit Auszeichnung bestanden, bestanden oder nicht bestanden beurteilt. Die überwiegende Einzelbeurteilung bestimmt die Gesamtbeurteilung. Wie in der Satzung ( 35) festgelegt, müssen kommissionelle Gesamtprüfungen zur Gänze wiederholt werden, wenn mehr als die Hälfte der Fächer negativ beurteilt wurde. Sonst beschränkt sich die Wiederholungsmöglichkeit auf die negativ beurteilten Fächer. Prüfungskommission: Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus je einer Person aus den Bereichen Die Organisation, Die Lehre und Die Forschung. Eine der Personen übernimmt den Vorsitz. 2.2. Das Projekt BM 2 2.2.1. Administratives Personal Die Einreichung der Projektarbeit soll in zweifacher Ausfertigung erfolgen. Die Arbeit wird von der wissenschaftlichen Lehrgangsleitung mit mit Auszeichnung bestanden, bestanden oder nicht bestanden beurteilt, ein kurzes Gutachten beurteilt die Stärken und Schwächen der Arbeit. 2.2.2. Technisches Personal Die Einreichung der Projektdokumentation und damit der Projektabschluss soll in zweifacher Ausfertigung erfolgen. Das Projekt wird von der betreuenden Professorin / vom betreuenden Professor mit mit Auszeichnung bestanden, bestanden oder nicht bestanden beurteilt, ein kurzes Gutachten beurteilt die Stärken und Schwächen des Projektes. Konzept - Basislehrgang für allgemeines Universitätspersonal Seite 10 von 13

3. Anerkennung und Anrechnung bereits absolvierter Veranstaltungen Wenn bereits früher an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt oder auch an anderen Weiterbildungseinrichtungen (extern) Veranstaltungen und Kurse besucht wurden, können diese durch die Lehrgangsleitung für die Zusatzmodule angerechnet werden. Die entsprechenden Teilnahmebestätigungen sind in der FA Personalentwicklung einzureichen. Diese Formalitäten liegen zum Großteil in der Verantwortung der jeweiligen Basislehrgangsteilnehmerin / des jeweiligen Basislehrgangsteilnehmers und sind eine Bringschuld an die Lehrgangsleitung. 4. Abschluss des Basislehrganges bzw. Zertifikat Der Basislehrgang mit seinem modularen Aufbau ist so konzipiert, dass es möglich ist, den gesamten Lehrgang innerhalb eines Kalenderjahres abzuschließen. Nach Abschluss der Prüfung aus BM 1 bzw. Abgabe der Projektarbeit oder Abschluss des Projektes aus BM 2 erhalten die Teilnehmerinnen / Teilnehmer einerseits ein Prüfungszeugnis, andererseits ein Gutachten und eine Beurteilung. Für den Abschluss der Zusatzmodule müssen alle jeweils benötigten Übungseinheiten in Form von Teilnahmebestätigungen vorliegen. Die Einreichung von Unterlagen über die zu erbringenden Nachweise ist in der FA Personalentwicklung laufend möglich. Allgemeinen Bediensteten wird mit der vollständigen Absolvierung des BLG (Datum der letzten Prüfung, Beurteilung der Projektarbeit, Beurteilung des Projektes oder Datum der letzten Teilnahmebestätigung) ein sog. Vorrückungsbonus 4 gewährt. Zertifikatsverleihungsfeier Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die den Basislehrgang abgeschlossen haben erhalten im Rahmen einer Verleihungsfeier ein Zertifikat über die Teilnahme am Basislehrgang. Einmal im Jahr findet an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt grundsätzlich eine Feier anlässlich der Verleihung des BLG-Zertifikats statt. Die Absolventinnen und Absolventen werden über die Termine der Feier rechtzeitig informiert. Teilnehmerinnen und Teilnehmer die die Grundausbildung im Rahmen der Bibliotheksausbildung abgeschlossen haben, werden auch in diese Zertifiktatsverleihungsfeier mit einbezogen. Auswirkungen des BLG-Zertifikats und Abschluss der Grundausbildung Die Vorlage des BLG-Zertifikats ist vorteilhaft für (potentielle) Überleitungen von befristeten zu unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen. Außerdem ist die Vorlage des Zertifikats auch bei Bewerbungen innerhalb der Alpen- Adria-Universität von Vorteil. 4 50 (10) b) eine Verkürzung des Zeitraumes, der dann in dieser Entgeltstufe für die nächste Vorrückung zurückgelegt werden muss (Vorrückungsbonus) Konzept - Basislehrgang für allgemeines Universitätspersonal Seite 11 von 13

5. Evaluation Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gebeten, an der Evaluierung des Basislehrgangs sowohl in Bezug auf Inhalte und Methoden als auch auf die Lehrgangsorganisation und Rahmenbedingungen teilzunehmen. Die anonym und vertraulich behandelten Evaluationsergebnisse stellen für die Lehrgangsleitung ein wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung und Optimierung des Lehrgangs dar. Die Anregungen sollen in den nachfolgend stattfindenden Lehrgängen Umsetzung finden. 6. Teilnahmegebühr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt besuchen den Basislehrgang kostenlos. 7. Anmeldung Mit der Anmeldung zum Basismodul BM 1 wird die Anmeldung zum Basislehrgang wirksam. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die eine Projektarbeit verfassen oder ein Projekt abwickeln möchten oder müssen, müssen sich gesondert zu Basismodul BM 2 anmelden. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen, die für die Zusatzmodule (ZMA) 1 6 bzw. Zusatzmodule (ZMT) 1-3 anrechenbar sind, hat gesondert bei den einzelnen Veranstaltungen der Personalentwicklung zu erfolgen. 8. Einverständniserklärung der / des unmittelbaren Dienstvorgesetzten Damit einerseits eine durchgehende Anwesenheit gewährleistet ist und andererseits sichergestellt ist, dass die BLG-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer innerhalb eines Jahres die Möglichkeit haben, die einzelnen Module zu besuchen, bedarf es der Einverständniserklärung der / des unmittelbaren Dienstvorgesetzten (Formular abrufbar siehe http://www.pe.aau.at). Dienstzeit, Sonderurlaub, Freizeit Die Zeit der Teilnahme (Anwesenheit) am Basislehrgang ist als Dienstzeit zu werten. Für die Dauer der Vorbereitung auf die Prüfung und Projektarbeit bzw. Projekt (Basismodul 1 und 2) kann Sonderurlaub im Ausmaß von maximal 3/5 der wöchentlichen Arbeitszeit beantragt werden (z. B.: wöchentliche Arbeitszeit 20 Std. : 5 x 3 = 12 Stunden Sonderurlaub). Konzept - Basislehrgang für allgemeines Universitätspersonal Seite 12 von 13

9. Zuständigkeiten Wissenschaftliche Leitung: Assoz.Prof. Dipl-Kfm. Dr. Guido Offermanns, DW 4133, guido.offermanns@aau.at Leitung: Mag. a Evelin Brunner, DW 9233, evelin.brunner@aau.at Administrative Assistenz: Iris Schreier, DW 9102, iris.schreier@aau.at Beirat: Assoz.Prof. Dipl-Kfm. Dr. Guido Offermanns, Univ.-Prof. Dipl-Ing. Dr. Martin Hitz, Assoz.Prof. in Mag. a Dr. in Monika Kastner, Heidemarie Dorfer, Dr. in Marianne Luschin, Eduard Sander. Evaluation: Dr. in Susanne Huss, susanne.huss@aau.at Konzept - Basislehrgang für allgemeines Universitätspersonal Seite 13 von 13