Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell

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Transkript:

Persönliche Assistenz im Arbeitgebermodell Fachtagung Wohnen inklusiv regional entwickeln Universität Koblenz-Landau 28. September 2017 Dr. Klaus Mück

NITSA e.v. Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz Ziele: Behinderte Menschen brauchen Hilfe. Welche Hilfen das sind, wollen wir allen Menschen erklären. (Bewusstseinsbildung für die Belange der Menschen mit Assistenzbedarf in Politik und Gesellschaft) Behinderte Menschen sollen selbst entscheiden, was sie machen wollen. Wir machen Vorschläge, wie das gemacht werden kann. ( Erarbeitung von Vorschlägen zur Erlangung der vollen und wirksamen Teilhabe gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft ) Behinderte Menschen wissen am besten, was sie selbst brauchen. Wir bringen diese Menschen zusammen. (Aufbau eines Netzwerkes mit verschiedenen Fachgruppen, zur Bündelung der Kompetenzen der Experten in eigener Sache) Wer Hilfe braucht, hat viele Fragen. Wir erklären, was man dabei machen kann. (Beratung von Menschen mit Assistenzbedarf)

Die Assistenz Als behinderter Mensch kann man nicht alles alleine machen. Assistenten helfen behinderten Menschen, wenn sie etwas nicht alleine machen können. Assistenten machen aber nur das, was der Behinderte auch selbst will. Assistenten sind keine Betreuer. Bei Assistenz steht im Vordergrund die Selbstbestimmung des Betroffenen. Ein Assistent übernimmt Tätigkeiten in Absprache oder selbständig, aber immer im Sinne des Assistenznehmers.

Die Assistenz Eine Assistentin, ein Assistent muss ehrlich sein und man muss ihr/ihm vertrauen können (ist in hohem Maße eine Vertrauensperson.) muss putzen und kochen können. (muss praktische und häusliche Fähigkeiten besitzen.) muss schnell sehen, was getan werden muss. (braucht eine schnelle Auffassungsgabe.) weiß, dass er für den behinderten Menschen arbeitet. (muss sich hintenan stellen können, ohne sich zurückgesetzt zu fühlen.) muss sich selbst beschäftigen können (Bereitschaftszeiten). muss auch mit entscheiden können. (muss auch eigenverantwortlich handeln können.) muss sagen können, was er denkt. (sollte kommunikativ sein.) kann nicht machen, was er will. Er macht das, was der behinderte Mensch benötigt. (kann nicht sein Ding durchziehen wollen.)

Die Assistenz ganz praktisch Fotos: Andi Weiland, Sozialhelden e.v.

Organisationsformen Die Organisation Arbeitgebermodell (z.b. Persönliches Budget) Assistenznehmer organisiert selbst Teilhabemanagement Ambulanter Dienst (z.b. ISB/ISA)

Das Arbeitgebermodell Der Assistenznehmer ist Arbeitgeber. hat alle Rechte und Pflichten eines Arbeitgebers. sucht sich seine Assistenten selbst. organisiert den Dienstplan und seine Umsetzung. organisiert die Abrechnung und Bezahlung. muss Rechenschaft ablegen gegenüber dem Kostenträger. rechnet spitz ab oder hat ein Budget. beantragt beim Kostenträger Assistenz.

Am Anfang steht die Bedarfsermittlung Für welche Tätigkeiten wird generell Assistenz benötigt? beim morgendlichen Aufstehen, beim Zubettgehen bei der Essenszubereitung beim Toilettengang beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, bei Veranstaltungsbesuchen bei der Ausübung des Berufs Wird Assistenz 24/7 benötigt oder reicht eine zeitlich begrenzte Assistenz aus? Liegen Gutachten oder ärztliche Atteste vor, die den Bedarf belegen? Wurde bereits ein Pflegegrad festgestellt?

Trägerübergreifendes Persönliches Budget Alle Kostenträger zahlen in das Budget. Ein Kostenträger alleine ist Ansprechpartner und verantwortlich. Zielvereinbarung ist Vertrag zwischen Kostenträger und Assistenznehmer.

Wer bezahlt die Kosten der Assistenz? Grundsatz: Kosten muss der Assistenznehmer selbst tragen Subsidiaritätsprinzip (Prinzip der Nachrangigkeit) Versicherung, z.b. bei Fremdverschulden Eingliederungshilfe nach SGB XII Einsatz von Einkommen und Vermögen Pflegegeld Arbeitsassistenz nach SGB IX unabhängig von Einkommen und Vermögen

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. http://www.nitsa-ev.de http://www.nitsa-ev.de