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Transkript:

Weitere relevante Regelungen: Krankheit/Krankmeldung/Krankenschein: Theorie und Praxis Bestandteile eines Arbeitsvertrags Betriebliche Altersversorgung: Sonderfall befristete Wissenschaftler/innen Familienfreundlichkeit Marika Fleischer und Frank Hüttmann Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR) ovember 2017 UNIVERSITÄT ROSTOCK Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR) 1

Krankheit/Krankmeldung/Krankenschein Theorie und Praxis Gesetzl. Grundlage: Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz, EntgFG) u.a.: 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts 5 Anzeige- und Nachweispflichten UNIVERSITÄT ROSTOCK Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR) 2

Krankheit/Krankmeldung/Krankenschein Theorie und Praxis Gesetzl. Grundlage: Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz, EntgFG) 5 Anzeige- und Nachweispflichten/Absatz 1 Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird. UNIVERSITÄT ROSTOCK Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR) 3

Krankheit/Krankmeldung/Krankenschein Theorie und Praxis Gesetzl. Grundlage: Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz, EntgFG) 5 Anzeige- und Nachweispflichten/Absatz 2 Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit, deren voraussichtliche Dauer und die Adresse am Aufenthaltsort in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen. Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Darüber hinaus ist der Arbeitnehmer, wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, verpflichtet, auch dieser die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als angezeigt, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, der gesetzlichen Krankenkasse die voraussichtliche Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. (...) Kehrt ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer in das Inland zurück, so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Rückkehr unverzüglich anzuzeigen. UNIVERSITÄT ROSTOCK Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR) 4

Krankheit/Krankmeldung/Krankenschein Theorie und Praxis Nun zur Quizfrage Wenn ich keine festen dienstlichen Termine habe und unter einer akuten Erkrankung (starke Erkältung, Noro-Virus, ) leide, lege ich mich ein bis zwei Tage ins Bett, danach bin ich wieder fit. Das folgende Verhalten halte ich für gerechtfertigt: a) Diese Arbeitsunfähigkeit melde ich immer bei meiner Fachvorgesetzten, um mich rechtlich abzusichern. b) Diese Arbeitsunfähigkeit melde ich nur dann bei meiner Fachvorgesetzten, wenn ich meine Abwesenheit auffallen würde. c) Diese Arbeitsunfähigkeit melde ich nie bei meiner Fachvorgesetzten, ich bin schließlich telefonisch und per Mail erreichbar. UNIVERSITÄT ROSTOCK Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR) 5

Bestandteile eines Arbeitsvertrags Arbeitsvertrag Tätigkeitsdarstellung Ausschreibung Arbeitgeber Ausschreibung Aufschlussreiches Dokument für das Arbeitsverhältnis Beschreibung des Aufgabengebietes Hinweise und Informationen, z.b.: - Haushalt/Drittmittel - Ansprechpartner Stellenumfang / Arbeitszeit Dauer Befristungsgrund Tarifvertrag Arbeitgeber Stellenumfang / Arbeitszeit Bezeichnung / Statusgruppe Tätigkeitsbeschreibung Fachvorgesetzte/r Arbeitsvertrag Wichtiges Dokument im Arbeitsverhältnis Einstellungsvoraussetzungen Tätigkeitsdarstellung Wichtiges Dokument im Arbeitsverhältnis UNIVERSITÄT ROSTOCK Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR) 6

Betriebliche Altersversorgung Sonderfall befristete Wissenschaftler/innen Grundlagen: EU-Mobilitätsrichtlinie Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) Tarifvertrag Altersversorgung ATV Satzung der VBL VBLspezial für Beschäftigte: befristete wiss. Tätigkeit an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen im Tarifgebiet Ost (Januar 2017, im Netz als PDF-Datei abrufbar) Info-Blatt des LBesA: Hinweispflichten des AG zu eventuellen Risiken einer Befreiung von der Versicherungspflicht, Stand 06/2009) UNIVERSITÄT ROSTOCK Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR) 7

Betriebliche Altersversorgung Sonderfall befristete Wissenschaftler/innen Betriebsrente VBL Regelung für befristete wiss. Mitarbeiter/innen: Wahlmöglichkeit zwischen Verbleib in Pflichtversicherung VBLklassik oder (verpflichtender) Eintritt in freiwillige Versicherung VBLextra Arbeitgeber-Beitrag geht dann in VBLextra Wenn Option VBLextra gewählt: Anmeldung in VBLklassik ab ersten Monat eines Arbeitsvertrages, mit dem 5-Jahres-Grenze überschritten wird UNIVERSITÄT ROSTOCK Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR) 8

Betriebliche Altersversorgung Sonderfall befristete Wissenschaftler/innen VBLklassik: - Betriebsrente öffentlicher Dienst (öd); Beiträge von AN und AG - Wartezeit von 60 Kalendermonaten beginnt sofort zu laufen Vorteil bei späterem Verbleib im Geltungsbereich - Lt. Hinweisblatt LBesA: - bestimmte zusätzliche Anrechnungszeiten (Elternzeit, Erwerbsminderung) - ab 120 Beitragsmonate Bonuspunkte möglich - höhere Verzinsung - Risiko: Verlust der AG-Beiträge bei Nichterfüllung der Wartezeit VBLextra: - AG-Beitrag wie bei VBLklassik, keine Wartezeit, Anspruch entsteht von Anfang an - AN-Beitrag wesentlich geringer als in VBLklassik - kann beitragsfrei oder mit freiwilligen Beiträgen (ohne AG-Beiträge) auch nach Ende des AV weitergeführt werden. - Zeiten in VBLextra werden aber nicht als Wartezeit für VBLklassik angerechnet - Achtung: nach Erfüllung der Wartezeit nach BetrAVG (unverfallbare Anwartschaft, 5/3* Jahre ununterbrochen bei AG angestellt, mind. 25/21* Jahre alt; * ab 1.1.18) Zeit in VBLextra wird voll als Wartezeit für VBLklassik angerechnet, d.h. nach Zwangs anmeldung ist Wartezeit erfüllt, wenn keine Unterbrechung sofort voller Anspruch auf Rente aus allen in VBLklassik eingezahlten Beiträgen. UNIVERSITÄT ROSTOCK Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR) 9

Betriebliche Altersversorgung Sonderfall befristete Wissenschaftler/innen Beispiel: - 1. AV Laufzeit 3 Jahre Wahl VBLextra - 2. AV Laufzeit 1,5 Jahre weiter VBLextra (Variante A: ohne Unterbrechung; Variante B: mit Unterbrechungszeit; Variante C: Verbleib im öd) - 3. AV Laufzeit 3 Jahre ab erstem Monat verpflichtend VBLklassik Ansprüche aus VBLextra bleiben erhalten; VBLextra kann freiwillig fortgeführt werden dann ohne AG-Beitrag, dabei Frist von 3 Monaten beachten. Weiterer Ablauf: Variante A: danach kein weiterer AV mit Uni oder im öd Wartezeit von 60 Kalendermonaten für VBL nicht erfüllt aber 5 (in Zukunft: 3) Jahre ununterbrochenes AV unverfallbare Anwartschaft lt. BetrAVG Anspruch auf volle Betriebsrente aus allen eingezahlten Beiträgen (AN und AG) in VBLklassik Variante B: danach kein weiterer AV mit Uni oder im öd Wartezeit von 60 Kalendermonaten für VBL nicht erfüllt und Unterbrechungen zwischen den AV Teil-Anspruch auf Betriebsrente VBLklassik: nur aus eigenen AN-Beiträgen Variante C: Verbleib im Geltungsbereich (Uni/öD) für mind. 60 Kalendermonate, auch mit Unterbrechungen Anspruch auf volle Betriebsrente UNIVERSITÄT ROSTOCK Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR) 10

Betriebliche Altersversorgung Sonderfall befristete Wissenschaftler/innen Beispiel: - 1. AV Laufzeit 3 Jahre Wahl VBLextra - 2. AV Laufzeit 1,5 Jahre weiter VBLextra (Variante A: ohne Unterbrechung; Variante B: mit Unterbrechungszeit; Variante C: Verbleib im öd) - 3. AV Laufzeit 3 Jahre ab erstem Monat verpflichtend VBLklassik Ansprüche aus VBLextra bleiben erhalten; VBLextra kann freiwillig fortgeführt werden dann ohne AG-Beitrag, dabei Frist von 3 Monaten beachten. Weiterer Ablauf: Variante A: danach kein weiterer AV mit Uni oder im öd Wartezeit von 60 Kalendermonaten für VBL nicht erfüllt aber 5 (in Zukunft: 3) Jahre ununterbrochenes AV unverfallbare Anwartschaft lt. BetrAVG Anspruch auf volle Betriebsrente aus allen eingezahlten Beiträgen (AN und AG) in VBLklassik Variante B: danach kein weiterer AV mit Uni oder im öd Wartezeit von 60 Kalendermonaten für VBL nicht erfüllt und Unterbrechungen zwischen den AV Teil-Anspruch auf Betriebsrente VBLklassik: nur aus eigenen AN-Beiträgen Variante C: Verbleib im Geltungsbereich (Uni/öD) für mind. 60 Kalendermonate, auch mit Unterbrechungen Anspruch auf volle Betriebsrente UNIVERSITÄT ROSTOCK Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR) 11

Betriebliche Altersversorgung Sonderfall befristete Wissenschaftler/innen Beispiel: - 1. AV Laufzeit 3 Jahre Wahl VBLextra - 2. AV Laufzeit 1,5 Jahre weiter VBLextra (Variante A: ohne Unterbrechung; Variante B: mit Unterbrechungszeit; Variante C: Verbleib im öd) - 3. AV Laufzeit 3 Jahre ab erstem Monat verpflichtend VBLklassik Ansprüche aus VBLextra bleiben erhalten; VBLextra kann freiwillig fortgeführt werden dann ohne AG-Beitrag, dabei Frist von 3 Monaten beachten. Weiterer Ablauf: Variante A: danach kein weiterer AV mit Uni oder im öd Wartezeit von 60 Kalendermonaten für VBL nicht erfüllt aber 5 (in Zukunft: 3) Jahre ununterbrochenes AV unverfallbare Anwartschaft lt. BetrAVG Anspruch auf volle Betriebsrente aus allen eingezahlten Beiträgen (AN und AG) in VBLklassik Variante B: danach kein weiterer AV mit Uni oder im öd Wartezeit von 60 Kalendermonaten für VBL nicht erfüllt und Unterbrechungen zwischen den AV Teil-Anspruch auf Betriebsrente VBLklassik: nur aus eigenen AN-Beiträgen Variante C: Verbleib im Geltungsbereich (Uni/öD) für mind. 60 Kalendermonate, auch mit Unterbrechungen Anspruch auf volle Betriebsrente UNIVERSITÄT ROSTOCK Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR) 12

Familienfreundlichkeit Christin Klinger Referatsleiterin Referat Strategische Personalentwicklung Das Referat ist zuständig für die strategische Personalentwicklung an der Universität Rostock und bietet systemische Unterstützung für die Hochschulleitung, die Fakultäten und zentralen Einrichtungen. Das Referat unterstützt die Bereiche bei der Entwicklung ihrer Personalentwicklungskonzepte. Daneben ist das Referat verantwortlich für das universitäre Gesundheitsmanagement URgesund sowie die familienfreundliche Hochschule. https://www.uni-rostock.de/einrichtungen/verwaltung/verwaltungsstruktur/dezernat-personal-und-personalentwicklung-d4/referat-strategischepersonalentwicklung-d42/ UNIVERSITÄT ROSTOCK Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR) 13