Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen

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Transkript:

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen 29.11.2017 Vorlage Nr. 19/440-L für die Sitzung der Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen am 13. Dezember 2017 Beschäftigungsförderung im Handlungsfeld Sichere und saubere Stadt im Programm Perspektive Arbeit Saubere Stadt (PASS) A. Problem Die Themen Stadtsauberkeit, Lärm und öffentliche Ordnung haben einen bedeutenden Einfluss auf die Lebensqualität der Bevölkerung und genießen hohe Aufmerksamkeit in den Medien. Die verstärkte Nutzung des öffentlichen Raumes kann vermehrt zu Problemen führen. Daher hat der Senat auf seiner Sitzung am 28. Februar 2017 Verstärkungsmittel für das Handlungsfeld Sichere und saubere Stadt für die Jahre 2018 und 2019 eingeplant. Am 20.06.2017 bat der Senat den Senator für Inneres, den Senator der Justiz und Verfassung, den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr sowie den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen gemeinsam in Abstimmung mit der Senatorin für Finanzen und der Senatskanzlei auf Grundlage des von ihnen vorgelegten Entwurfs des Handlungskonzepts Sichere und Saubere Stadt eine Priorisierung der aufgeführten Maßnahmen im Rahmen eines Mittelvolumens von bis zu 15 Mio. p.a. (10 Mio. im Haushalt des Landes und 5 Mio. im Haushalt der Stadtgemeinde Bremen) vorzunehmen und darüber dem Senat bis Anfang August 2017 zu berichten. In diesem Rahmen sei ein Mittelvolumen von 3,5 Mio. p.a. für die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in den benannten Themenfeldern Sichere und Saubere Stadt einzusetzen. Für das Themenfeld Saubere Stadt wurden mögliche Maßnahmen von SUBV benannt. Aufgaben in diesem Bereich sind beispielsweise Wildkrautentfernung, regelmäßige Reinigung des Wallgrabens, Reinigung von Grünanlagen und Badeseen, Aufstellung von Papierkörben im Straßenraum, Spielplatzreinhaltung,

Reinigung des Straßenbegleitgrün, Einsetzung eines Ermittlungsteams für Ablagerungen, gemeinsame Kulturprojekte zur nachhaltigen künstlerischen Gestaltung von Flächen zur dauerhaften Vermeidung von Graffiti sowie die Kundenberatung vor Ort für Abfalltrennung und Entsorgung. Am 12. September 2017 beschloss der Senat diese Maßnahmen, darunter Mittel in Höhe von 3,5 Mio. pro Jahr für die Jahre 2018 und 2019 für die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Rahmen des Handlungsfeldes Sichere und saubere Stadt. B. Lösung Im Rahmen der Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung für SGB II-beziehende, langzeitarbeitslose Menschen im Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm (BAP) werden mit dem Programm Perspektive Arbeit: saubere Stadt (PASS) Stellen im Bereich Sichere und saubere Stadt, insbesondere Saubere Stadt, in der öffentlichen Verwaltung, bei kommunalen Betrieben und bei Beschäftigungsträgern gefördert. Diese Stellen sollen in der Stadt Bremen sowie in der Stadt Bremerhaven geschaffen werden; geplant ist ein Verhältnis von 70% in Bremen und 30% in Bremerhaven. Die Umsetzung erfolgt in Kooperation des Landes Bremen mit den Jobcentern in Bremen und Bremerhaven. Um möglichst viele Stellen finanzieren zu können, ist eine Kofinanzierung der Förderungen durch die Jobcenter entscheidend. Die Förderungen von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung stehen bei Finanzierungsbeteiligung unter dem Vorbehalt der Prüfung durch die Jobcenter in Bremen und Bremerhaven. Die geförderten Stellen des Programm sollen in Teilbereichen direkt im Bereich der öffentlichen Verwaltung und den nachgeordneten Betrieben über den Arbeitgeberservice der jeweiligen Jobcenter ausgeschrieben werden. Weiterhin ist beabsichtigt, Stellen bei Beschäftigungsträgern (z.b. im Quartiersservice oder für Spielplatzreinigung), die in dem Themenfeld erfahren sind, zu schaffen. Hierzu wurden bereits Gespräche mit diesen Beschäftigungsträgern aus verschiedenen Stadtteilen und den Umweltbetrieben Bremen geführt. Seite 2

Die Umsetzung soll sich in der Stadt Bremen auf die Quartiere konzentrieren, die einen entsprechenden Problemdruck nachweisen können. Die Planung erfolgt in Abstimmung der Senatskanzlei und der Örtsämter sowie der Senatorin für Soziales und dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. Der Umweltbetrieb Bremen wird nach aktuellen Planungen mindestens 14 Stellen im Grünbereich schaffen. Andere Senatsressorts und der Magistrat Bremerhaven prüfen ihren Bedarf. Um die Teilnehmendenakquise in Bremen zu beschleunigen werden dem Jobcenter Bremen und der Leitstelle Perspektive Arbeit (Lazlo) zeitnah Stellenbeschreibungen vorgelegt. Die Leitstelle unterstützt die Teilnehmendenakquise des Jobcenters, indem sie innovative Wege erprobt, Teilnehmende für Beschäftigungsförderungsprogramme zu finden. Im Rahmen der Stellenakquise wurden schon Gespräche mit Senatsressorts geführt, um Bedarfe zu eruieren (z.b. Spielplatzreinigung). Die Definition von Bedarfen ist bis Ende des Jahres abgeschlossen. Sobald die Informationen vorliegen, werden diese ebenfalls dem Jobcenter Bremen sowie der Leitstelle Perspektive Arbeit weitergeleitet. Verschiedene Beschäftigungsträger werden sozialversicherungspflichtige Stellen in den Quartieren schaffen. Damit wird die Situation in Stadtteilen der Stadt Bremen mit besonderem Entwicklungsbedarf verbessert. Um die Situation vor Ort einzuschätzen, erfolgt die Umsetzung dieses Programmteils in enger Abstimmung mit ortsansässigen Beschäftigungsträgern, der Senatskanzlei (den Ortsämtern) und SJFIS. Die Beschäftigungsträger setzen bereits erfolgreiche Maßnahmen zum Thema Stadtsauberkeit in den Quartieren um. Ein Beispiel hierfür ist der Quartiersservice, dessen Schwerpunkte die Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum (insbesondere Prävention von Vermüllung an Brennpunkten im Stadtteil) und die Nachbarschaftshilfe für bedürftige BürgerInnen sind. Ein weiteres Beispiel für eine erfolgreiche Maßnahme in dem Bereich Stadtsauberkeit sind die sog. Umweltwächter, die neben Reinigung auch Ansprache von Passanten vornehmen. Diese Maßnahmen werden mit dem Programm in Kooperation mit den bisherigen Betreibern fortgesetzt und erweitert. Das Ziel ist die Verbesserung der Situation in verschiedenen Stadtteilen durch erhöhte Seite 3

Sauberkeit im öffentlichen Raum sowie die Schaffung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Zudem werden die Beschäftigungsträger ihre langjährige Erfahrung mit der Zielgruppe nutzen und die Teilnehmendenakquise für die Eigenbetriebe und Senatsressorts unterstützen. So ist eine zügige Umsetzung des Programms möglich. Um auch die Stellenakquise erfolgreich umzusetzen sind bis Ende des Jahres weitere Gespräche mit Senatsressorts, Eigenbetrieben und Beschäftigungsträgern sowie dem Magistrat Bremerhaven geplant. Der Bedarf für Stellen in dem Handlungsfeld ist auch in Bremerhaven gegeben. Die Abstimmung mit dem Magistrat Bremerhaven, dem Jobcenter Bremerhaven sowie mit erfahrenen Beschäftigungsträgern in Bremerhaven ist eingeleitet und soll zügig abgeschlossen werden. Aktuell werden in Bremerhaven verschiedene Einsatzfelder geprüft. Die Stellen- und Teilnehmendenakquise soll möglichst unter Federführung des Magistrats Bremerhaven in Kooperation mit dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen erfolgen. Um eine möglichst große Zahl von Menschen zu fördern, soll für die Finanzierung der Lohnkosten Kofinanzierung von den Jobcentern eingesetzt werden. Gespräche zu den Planungen über den Einsatz von Mitteln des Eingliederungstitels (EGT) im Jahr 2018 finden aktuell statt. Die Stellen im Programm können durch verschiedene Instrumente wie 16f SGB II (Freie Förderung), 16e SGB II Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV), und 88 ff. SGB III (Eingliederungszuschuss (EGZ)) gefördert werden. Während bei einer Förderung gemäß 16 e SGB II bis zu 75 % der Lohnkosten durch das Jobcenter übernommen werden können, werden bei einer Förderung gemäß 16 f SGB II bis zu 100% der Lohnkosten erstattet. Diese Tätigkeiten müssen allerdings zusätzlich und wettbewerbsneutral sein sowie im öffentlichen Interesse liegen. Eine Erstattung der Lohnkosten erfolgt zu je 50% durch das Land und die Jobcenter. Dies ist auch beim EGZ der Fall. Die Zielgruppendefinition wird beim Programm PASS an die gesetzlichen Vorgaben des SGB II angepasst. Damit wird die gemeinsame Umsetzung zwischen Land, Magistrat Bhv. und den Jobcentern möglichst vereinfacht. Seite 4

Je nach Beteiligung der Jobcenter können rechnerisch zwischen 80 (100% Alleinfinanzierung durch das Land) und max. 300 Stellen (möglichst umfangreiche Kofinanzierung durch die Jobcenter) gefördert werden. Derzeit wird vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen von einer realisierbaren Planzahl von 160 (112 in Bremen und 48 in Bremerhaven) geförderten Menschen ausgegangen. Die Umsetzung des Programms soll ebenfalls in den bestehenden Verwaltungsvereinbarungen mit den Jobcentern zum Programm Perspektive Arbeit geregelt werden. Diese werden hierfür erweitert. Ein weiterer Bestandteil der Förderung im Programm Perspektive Arbeit: saubere Stadt (PASS) ist neben den Lohnkosten die Anleitung sowie eine begleitende Unterstützung der Beschäftigten. Diese kann der/die ArbeitgeberIn selbst vornehmen oder die zentralen Dienstleister des Programms Perspektive Arbeit (LAZLO) in Bremen und Bremerhaven hiermit beauftragen. Die Kosten können pro Teilnehmenden und Monat in Höhe von 320 (180,00 für sozialpädagogische Betreuung und 140,00 für Anleitung) gefördert werden. Diese Pauschale wurde von der ESF-Verwaltungsbehörde hergeleitet und entspricht der Höhe bei anderer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsförderung (Perspektive Arbeit Lazlo und Perspektive Arbeit FAV/ESF). Anleitung und sozialpädagogische Betreuung gewährleisten eine erfolgreiche Förderung des Beschäftigungsverhältnisses. Die Akquise der Stellen und Teilnehmenden erfolgt durch die Jobcenter Bremen und Bremerhaven sowie die Leitstelle Perspektive Arbeit Lazlo und den Magistrat Bremerhaven. Hierfür erstellt diese Leitstelle ein Konzept für Bremen. Die Akquise der Stellen und der Teilnehmenden wird durch den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen eng begleitet. Die Umsetzung des Programms ist ab dem 01.01.2018 zum Beginn des Haushaltes 2018/ 19 geplant. Die Stellenakquise und die Teilnehmendenakquise, welche gemeinsam mit dem Jobcenter durchgeführt wird, beginnt im November 2017. Seite 5

Für die Umsetzung des Programms werden zwei Sachbearbeiterinnenstellen (TV- L E10) im Arbeitsressort benötigt. Diese werden aus den verfügbaren Programmmitteln finanziert. C. Finanzielle und personalwirtschaftliche Auswirkungen, Gender-Prüfung Die vom Senat am 21.06.2017 beschlossenen sog. Verstärkungsmittel für die Förderung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Rahmen des Handlungsfelds Sichere und saubere Stadt in Höhe von 3,5 Mio. pro Jahr für die Jahre 2018 und 2019 werden nach dem Beschluss des Haushaltes durch die Senatorin für Finanzen dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen im Produktplan Arbeit zur Verfügung gestellt. Die Umsetzung der Mittel soll wie folgend dargestellt erfolgen. Bei dieser Darstellung handelt es sich um eine Planung, die mögliche Kofinanzierungsmittel der Jobcenter berücksichtigt, über deren Einsatz erst im Laufe der nächsten Wochen entschieden werden kann. Seite 6

Planung der Mittel für 2018 und 2019 für Perspektive Arbeit Saubere Stadt (PASS) 2018 SWAH JC Gesamt FAV nach 16 e SGB II 2.236.248 2.236.248 Freie Förderung nach 16 f SGB II 1.703.808 1.703.808 3.407.616 MKP* 1.152.000 1.152.000 Andere Instrumente wie EGZ 526.192 526.192 Personalkosten 118.000 118.000 Gesamt 3.500.000 3.940.056 7.440.056 2019 FAV nach 16 e SGB II 2.236.248 2.236.248 Freie Förderung nach 16 f SGB II 1.703.808 1703808 3.407.616 MKP 1.152.000 1.152.000 Andere Instrumente 526.192 526.192 Personalkosten 118.000 118.000 Gesamt 3.500.000 3.940.056 7.440.056 2018/2019 7.000.000 7.880.112 14.880.112 * Maßnahmekostenpauschale für sozialpädagogische Betreuung und Anleitung Für die Umsetzung des Programms werden zwei Sachbearbeiterinnenstellen (TV- L E10) geschaffen. Bei den vorgesehenen Tätigkeiten ist davon auszugehen, dass hauptsächlich männliche Personen von den Förderungen profitieren. Trotzdem wird angestrebt, möglichst viele Frauen zu erreichen. Nach Abstimmung mit der ZGF wird auf die Definition einer Zielquote für Frauen verzichtet. D. Negative Mittelstandsbetroffenheit Die Prüfung nach dem Mittelstandsförderungsgesetz hat keine qualifizierte (negative) Betroffenheit für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen ergeben. Seite 7

E. Beschlussvorschlag 1. Die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen stimmt der Umsetzung des Programms Perspektive Arbeit: saubere Stadt (PASS) zu. 2. Die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen stimmt der Freigabe der für die Umsetzung notwendigen Landesmittel in Höhe von 3,5 Mio. pro Jahr für die Jahre 2018 und 2019 zu. 3. Die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen bittet den Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen, die erforderlichen haushaltsrechtlichen Umsetzungen gemeinsam mit der Senatorin für Finanzen vorzunehmen. 4. Die staatliche Deputation für Wirtschaft, Arbeit und Häfen erbittet einen Bericht im Herbst 2018. Seite 8