RICHTLINIEN FÜR DIE VERLEIHUNG VON GOLD/PLATIN AUSZEICHNUNGEN 1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN



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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

Transkript:

RICHTLINIEN FÜR DIE VERLEIHUNG VON GOLD/PLATIN AUSZEICHNUNGEN 1. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Die Verleihung von Gold- und Platin-Auszeichnungen richtet sich nach den im Folgenden aufgeführten allgemeinen Bedingungen, Verkaufsmindestgrenzen und Definitionen. Die abschließende Kontrolle durch einen Wirtschaftsprüfer gewährleistet jeweils die Korrektheit der Verleihung. 1.1. Die Abgrenzung der Kategorien Neben GOLD/PLATIN, der etablierten Auszeichnung für alle Musikprodukte, die bereits seit 1975 vergeben wird, hat der Bundesverband Musikindustrie e.v. (nachfolgend: BVMI ) zusätzlich die MUSIC VIDEO AWARDs, sowie genrespezifische Auszeichnungen in den Kategorien Jazz, Hörbuch, Kinderproduktionen (Audio/Video) und Comedy (Audio/Video) geschaffen. Die Vergabe der Auszeichnungen erfolgt bei Mehrfach-Awards immer nach dem Muster: 1fach Gold, 1fach Platin, 3fach Gold, 2fach Platin, 5fach Gold, 3fach Platin, etc. Es werden keine Awards für 2fach Gold, 4fach Gold, etc. vergeben, da diese den Abverkaufsgrenzen der Platinverkäufe entsprechen. Zusätzlich gibt es für besonders verkaufsstarke Produkte mit einer Erstveröffentlichung nach dem 01.01.2013 einen DIAMOND AWARD in der Kategorie GOLD/PLATIN für Musikprodukte in den Rubriken Alben und Singles. Gold- und Platin-Auszeichnungen werden in den folgenden Kategorien vergeben: GOLD / PLATIN / DIAMOND AWARD für Musikprodukte in den Rubriken Alben und Singles MUSIC VIDEO AWARD in der Rubrik Videos JAZZ AWARD in den Rubriken Alben und Singles KIDS AWARD in den Rubriken Alben und Videos COMEDY AWARD in den Rubriken Alben und Videos AUDIO BOOK AWARD in der Rubrik Alben

1.2. Die Additionsregeln Die jeweils vorausgesetzten Verkaufszahlen für die einzelnen Kategorien müssen mit einer Veröffentlichung identischen Inhalts auf dem Inlandsmarkt erzielt worden sein. a) Für die Kategorie Alben zählen alle physischen Alben-Formate (CD, MC, LP, DVD-Audio, SACD, DVD-Video, VHS-Video u. a.) sowie Download- Alben b) Für die Kategorie Singles zählen alle physischen Single-Formate (CD- Maxi-Single, CD-2-Track-Single, 17-cm-Vinyl-Single, 30-cm-Vinyl-Maxi- Single, DVD-Audio-Single, DVD-Video-Single u. a.) sowie Download-Tracks /-Singles. Ab dem 1. Juni 2014 werden auch Premium-Streamings der Audio-Streaming-Plattformen mit einem Umrechnungsfaktor berücksichtigt. c) Für die Kategorie Video zählen alle physischen Video-Formate (DVD, BluRay, HD-DVD, VHS, etc.) sowie Video-Downloads. Bei der Addition verschiedener Tonträgerarten, Bildtonträgerarten, gegebenenfalls unterschiedlicher Versionen und Downloads muss inhaltlich weitestgehend Übereinstimmung mit dem Basisprodukt vorliegen. Diese ist gegeben bei Produkten mit gleichem Namen bzw. Titel, gleichem Interpreten und inhaltlicher Übereinstimmung von mindestens 70% der Tracks. Verschiedene Versionen eines Tracks beeinträchtigen diese Identität nicht. Hierunter fallen auch Live-Versionen und Videos. Auch Spielzeitunterschiede einzelner Titel sind nicht als mangelnde inhaltliche Übereinstimmung zu werten. Für die Addition von Download-Einzeltracks ist eine Übereinstimmung des Namens bzw. des Titels und des Interpreten erforderlich. Bei Download-Alben muss zusätzlich eine inhaltliche Übereinstimmung von mindestens 70% der Tracks gegeben sein. Additionsfähig sind auch Veröffentlichungen unterschiedlicher Varianten, wie z. B. Special Editions, sofern obenstehende Bedingungen erfüllt sind. Kopplungs-Formate (Tonträger/Downloads), die mehr als einen Künstler und/oder Künstlergruppe beinhalten, erfüllen die Voraussetzungen für eine Gold- oder Platin- Verleihung nicht, wenn die Mehrzahl der gekoppelten Titel bereits zuvor veröffentlicht wurde. Premium-Streamings über 30 Sekunden werden mit einem Faktor von 100:1 bei den Singles berücksichtigt. Die weiteren Vorgaben zu Additionsregeln und Genrezuordnung für die Gold- und Platin-Verleihungen orientieren sich an der offiziellen, jeweils aktuell gültigen Systembeschreibung der deutschen Charts. In Zweifelsfällen entscheiden die Prüfungsbeauftragten des BVMI. Seite 2 von 9

1.3. Verleihungsgrenzen Die Verleihungsgrenzen in den Kategorien Alben und Singles richten sich nach dem Datum der Erst-Veröffentlichung des anzumeldenden Produktes. Diese Verleihungsgrenzen gelten für Musik, Kids, Hörbuch, Comedy, nicht jedoch für den JAZZ AWARD (siehe 2.3. Abschnitt b). Die Verleihungsgrenzen der Kategorien GOLD/PLATIN, KIDS AWARD, COMEDY AWARD und AUDIO BOOK AWARD für Alben und Singles sind: a) Alle Produkte mit Erst-VÖ ab 01.06.2014 Album Gold 100.000 Single Gold 200.000 Album Platin 200.000 Single Platin 400.000 b) Alle Produkte mit Erst-VÖ ab 01.01.2003 Album Gold 100.000 Single Gold 150.000 Album Platin 200.000 Single Platin 300.000 c) Alle Produkte mit Erst-VÖ ab 25.09.1999 bis 31.12.2002 Album Gold 150.000 Single Gold 250.000 Album Platin 300.000 Single Platin 500.000 d) Alle Produkte mit Erst-VÖ bis 24.09.1999 Album Gold 250.000 Single Gold 250.000 Album Platin 500.000 Single Platin 500.000 Die Richtlinien für die Verleihung von Gold und Platin für Videos gelten für Produkte mit Erst-Veröffentlichung nach dem 1. Januar 2002 in den Kategorien Musik, Kids und Comedy, die Endverbrauchern über den Handel zum Kauf angeboten werden. Die Verleihung von Gold und Platin für Videos mit einer Erst-Veröffentlichung vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich. Die Verleihungsgrenzen der Kategorien MUSIC VIDEO AWARD, KIDS AWARD und COMEDY AWARD für Videos sind: Gold Platin 25.000 verkaufte Bildtonträger 50.000 verkaufte Bildtonträger Die Verleihungsgrenzen für den DIAMOND AWARD in der Kategorie GOLD/PLATIN für Musikprodukte sind*: Alben Singles 750.000 Einheiten 1 Million Einheiten *gilt nur für Produkte mit Erst-VÖ ab 01.01.2013 Seite 3 von 9

1.4. Modalitäten der Verleihung a) Die Gold- und Platin-Verleihungen geschehen durch die Firmen der Musikindustrie. Diese teilen jede beabsichtigte Verleihung der Geschäftsstelle des BVMI mit. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Verleihung einer Auszeichnung. b) In der Geschäftsstelle des BVMI wird ein Register geführt, in welches diese Meldungen eingetragen werden. Auf allen offiziellen bei Gold- und Platin- Verleihungen vergebenen Trophäen muss das Logo des BVMI in Form eines nur durch den BVMI zu vergebenden fälschungssicheren Hologramm- Stickers verwendet werden. Die offiziellen Hologramm-Sticker des BVMI garantieren die Echtheit dieses Zertifikates. Der DIAMOND AWARD wird in Form einer Trophäe vergeben, die nur von einem dafür zertifizierten Hersteller nach den Vorgaben des BVMI angefertigt werden darf. c) Die gemeldeten Verleihungen werden von der Verbandsgeschäftsstelle in geeigneter Weise veröffentlicht. Sollte die erforderliche Bestätigung des Wirtschaftsprüfers (s. Ziffer 1.5.) nicht innerhalb eines Jahres nach der Meldung an den Verband vorliegen, wird die Verleihung aus dem Register gestrichen und die Streichung in der nächstmöglichen Veröffentlichung bekannt gemacht. 1.5. Errechnung der Verkaufszahlen Bei der Errechnung der Verkaufszahlen werden alle Verkäufe (einschl. Club- Absätze) zugrunde gelegt, die an die GEMA oder eine andere Verwertungsgesellschaft der Urheber als Inlandsverkäufe abgerechnet werden. Verleihungen für Clubsonderveröffentlichungen unterliegen den Bedingungen dieser Richtlinien. Unberücksichtigt bleiben alle kostenlosen Bemusterungsexemplare, auch wenn sie die entsprechenden Freigrenzen des jeweiligen GEMA-Vertrages überschreiten. Aktuelle vertragliche Regelungen mit der GEMA müssen jeweils berücksichtigt werden. Bei Ermittlung der Verkaufszahlen sind Rückhaltemengen im Rahmen der Retentionsregelung daher gegebenenfalls aufzulösen. Liegen zum Zeitpunkt der Verleihung nicht alle GEMA-Abrechnungen vor oder sind im Rahmen vertraglicher GEMA-Regelungen nicht alle ausgelieferten Stückzahlen abgerechnet, werden die der GEMA gemeldeten Brutto-Auslieferungen abzüglich der vertraglichen Retourenpauschale herangezogen. Sollten in begründeten Ausnahmefällen GEMA-Abrechnungsunterlagen für die Prüfung nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand herangezogen werden können, müssen andere Nachweise erbracht werden, die für eine qualifizierte und sichere Prüfung der Absatzhöhe ausreichen. Über die Eignung entscheidet der jeweils beauftragte Wirtschaftsprüfer. Die Ermittlung der Menge der Streams kann auf Basis der Meldungen der Streaming-Plattform-Betreiber an die Firmen erfolgen. Seite 4 von 9

1.6. Kontrolle Eine Kontrolle der Einhaltung dieser Richtlinien erfolgt durch einen von der betreffenden Firma beauftragten Wirtschaftsprüfer (z. B. im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses), alternativ durch einen unabhängigen Steuerberater, mit dem die Firma zusammenarbeitet. Die Firma legt dem Wirtschafsprüfer bzw. dem Steuerberater geeignete Unterlagen vor, mit denen insbesondere das Erreichen der erforderlichen Verkaufszahl nachgewiesen werden kann. Dies sollte möglichst durch die Vorlage von entsprechenden GEMA- Abrechnungen geschehen (dabei darf bei Anwendung der GEMA- Retourenpauschale diese bei der Errechnung der Verkaufszahlen unberücksichtigt bleiben). Wenn GEMA-Abrechnungsunterlagen nicht oder nicht mit vertretbarem Aufwand herangezogen werden können, können andere Nachweise erbracht werden, über deren Eignung der jeweils beauftragte Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater entscheidet. Eine Bestätigung des Wirtschaftsprüfers bzw. Steuerberaters für das Erreichen der zur Verleihung erforderlichen Verkaufszahlen und der Einhaltung der Richtlinien ist separat auszufertigen und der Geschäftsstelle des BVMI zuzusenden. Für diese Bestätigung reichen die Aufzählung der geprüften Verleihungen und die Mitteilung, dass die Verkaufszahlen erreicht und die Richtlinien eingehalten worden sind. Auch ein negatives Ergebnis ist der Geschäftsstelle mitzuteilen. Das Prüferfordernis erstreckt sich nicht auf die Frage, ob im Falle eines JAZZ-AWARDs das Produkt dem Jazzbereich zuzuordnen ist. Dies ist durch das Bestätigungsverfahren gemäß Absatz 2.3. a) für alle in das Register eingetragene Verleihungen bereits vollzogen. Seite 5 von 9

2. BESONDERE BEDINGUNGEN NACH KATEGORIEN 2.1. GOLD/PLATIN/DIAMOND AWARD für Musikprodukte Verliehen werden dürfen GOLD/PLATIN und der DIAMOND AWARD für Veröffentlichungen von Musikprodukten mit einem Musikanteil von mindestens 50%. Die Musik muss dabei integrativer Bestandteil des Hauptproduktes sein und nicht reine Beigabe. Die Verleihung eines MUSIC VIDEO AWARDS ist für Bildtonträger (Blu-ray, DVD- Video u. a.) zusätzlich möglich, soweit die Voraussetzungen der dafür gültigen Richtlinien erfüllt werden, auch wenn diese Bildtonträger zur Erreichung von GOLD/PLATIN bereits berücksichtigt wurden. Die Verleihungsgrenzen für GOLD/PLATIN und den DIAMOND AWARD für Musikprodukte richten sich nach den Vorgaben unter 1.3 für Alben und Singles. 2.2. MUSIC VIDEO AWARD Verliehen werden darf ein MUSIC VIDEO AWARD für Veröffentlichungen mit einem Musikanteil von mindestens 50%. Andere Kategorien von Video-Programmen wie z. B. Spielfilme, Dokumentationen, Special-Interest oder Kinderprogramme können auf Grundlage dieser Richtlinien nur ausgezeichnet werden, wenn das Produkt aufgrund seines Programminhalts nach Maßgabe der jeweils aktuellen Systembeschreibung der offiziellen Charts des BVMI chartfähig ist. Die Verleihung eines MUSIC VIDEO AWARDS ist auch für solche Bildtonträger möglich, die bereits zur Erreichung von GOLD/PLATIN berücksichtigt wurden. Die Verleihungsgrenzen richten sich nach den Vorgaben unter 1.3 für Videos. Seite 6 von 9

2.3. JAZZ AWARD für Alben und Singles Diese Richtlinien gelten für alle Single- und Longplay-Veröffentlichungen mit Jazz- Repertoire ab 1. Januar 1992. Die Verleihung eines JAZZ AWARDS für Veröffentlichungen vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich. Die Entscheidung darüber, ob es sich bei der für die Verleihung vorgesehenen Veröffentlichung um Jazz-Repertoire im Rahmen einer vertretbaren Definition handelt, trifft der Vorstand der Jazz & Worldpartners e. V. Diesem Vorstand werden von der Verbandsgeschäftsstelle alle eingetroffenen Meldungen spätestens zwei Wochen nach Eingang übermittelt. Jedes Vorstandsmitglied hat das Recht, innerhalb von zehn Tagen nach Eingang der Meldeunterlagen gegenüber der Verbandsgeschäftsstelle schriftlich Bedenken gegen die Zuordnung des betreffenden Produktes zum Jazz-Bereich geltend zu machen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Reaktion aus dem Vorstand, gilt das betreffende Produkt als dem Jazz-Bereich zugehörig. Werden von einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern Bedenken erhoben, wird die Entscheidung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder getroffen, wobei die angemeldeten Bedenken zu begründen sind. Die anmeldende Firma wird von der Verbandsgeschäftsstelle über das Ergebnis der schriftlichen Abstimmung informiert. Erst die nach vorstehend beschriebenem Verfahren erfolgte Bestätigung des Produktes als dem Jazzbereich zugehörig qualifiziert das Produkt für eine Verleihung. Die Verleihungsgrenzen für JAZZ AWARDS (die gleiche Verkaufsgrenze gilt für Singles und Alben) sind: Gold Platin 10.000 verkaufte Einheiten 20.000 verkaufte Einheiten Die unter Ziffer 3. genannte Verkaufszahl muss mit einer Veröffentlichung identischen Inhalts auf dem Inlandsmarkt erzielt worden sein. Sofern bei verschiedenen technischen Kategorien Spielzeitunterschiede einzelner Titel auftreten, gilt dies nicht als mangelnde inhaltliche Übereinstimmung. Auch der Austausch einzelner Titel bei Veröffentlichung auf verschiedenen technischen Kategorien oder die erneute Veröffentlichung einer Produktion unter Austausch einzelner Titel und Verwendung einer neuen Katalognummer gilt nicht als mangelnde inhaltliche Übereinstimmung, vorausgesetzt, die Spielzeit der ausgetauschten Titel beträgt weniger als 20% der ursprünglichen Gesamtspielzeit, während die übrigen Titel unverändert Bestandteil dieser Veröffentlichung sind. Kopplungen, die mehr als einen Künstler und/oder Künstlergruppe beinhalten, erfüllen die Voraussetzungen für den JAZZ AWARD, unabhängig davon, ob die gekoppelten Titel bereits zuvor veröffentlicht wurden. Seite 7 von 9

2.4. KIDS AWARD für Alben und Video Diese Richtlinien gelten für alle Audio- und Video-Veröffentlichungen mit Kinderrepertoire. Ausschlaggebend für die Zuordnung eines Produktes zum Genre Kinderrepertoire ist die Kennzeichnung im PHONONET-Artikelstamm unter den Programmarten 301 (Kinder Wort), 302 (Kinder Musik), 303 (Kinder Klassik) oder 403 (Kindervideo). Bei fehlender Kennzeichnung ist ein anderer Nachweis dafür zu erbringen, dass das angemeldete Produkt als Kinderprodukt gelten kann. In jedem Fall ist der Geschäftsstelle des BVMI ein Muster des zur Verleihung vorgesehenen Produktes vorzulegen. Ein Kinderprodukt, das die Voraussetzung für die Verleihung GOLD/PLATIN oder eines MUSIC VIDEO AWARDs erfüllt, kann auch mit dieser Auszeichnung versehen werden. Dazu ist eine separate Anmeldung in der Geschäftsstelle des BVMI erforderlich. Die Verleihungsgrenzen für den KIDS AWARD Audio richten sich nach den Vorgaben unter 1.3 für Alben. Die Verleihungsgrenzen für den KIDS AWARD Video richten sich nach den Vorgaben unter 1.3 für Videos. 2.5. AUDIO BOOK AWARD Diese Richtlinien gelten für alle Hörbücher. Ausschlaggebend für die Klassifikation eines Produktes als Hörbuch ist die Kennzeichnung im PHONONET-Artikelstamm unter der Programmart 906 (Hörbuch). Bei fehlender Kennzeichnung ist ein anderer Nachweis dafür zu erbringen, dass das betreffende Produkt als Hörbuch gelten kann. In jedem Fall ist der Geschäftsstelle ein Muster des zur Verleihung vorgesehenen Produktes vorzulegen. Die Verleihungsgrenzen für AUDIO BOOK AWARDS richten sich nach den Vorgaben unter 1.3 für Alben. Seite 8 von 9

2.6. COMEDY AWARD für Alben und Video Diese Richtlinien gelten für alle Comedyprodukte. Ausschlaggebend für die Klassifikation eines Produktes als Comedyprodukt ist die Kennzeichnung im PHONONET-Artikelstamm unter der Programmarten 124 (Comedy-Wort), 127 (Comedy Musik), 117 (Kabarett) und 651 (Humor, Satire, Kabarett, Comedy). Bei fehlender Kennzeichnung ist ein anderer Nachweis dafür zu erbringen, dass der betreffende Titel als Comedyprodukt gelten kann. In jedem Fall ist der Geschäftsstelle des BVMI ein Muster des zur Verleihung vorgesehenen Produktes vorzulegen. Die Verleihungsgrenzen für den COMEDY AWARD Audio richten sich nach den Vorgaben unter 1.3 für Alben. Die Verleihungsgrenzen für den COMEDY AWARD Video richten sich nach den Vorgaben unter 1.3 für Videos. 3. Gültigkeit der Richtlinien Diese Fassung der Richtlinien für die Verleihung von Gold- und Platin- Auszeichnungen wurde vom Chart- und Marketingausschuss des BVMI verabschiedet und löst mit sofortiger Gültigkeit alle vorher bestehenden Richtlinien zur Verleihung von Gold- und Platin-Auszeichnungen und Awards ab. Der BVMI behält sich vor, diese Richtlinien jederzeit neu zu fassen und vom zuständigen Gremium verabschieden zu lassen. Die jeweils aktuell gültigen Richtlinien werden auf der Homepage des BVMI veröffentlicht. Berlin, 12.05.2014 Dr. Florian Drücke Geschäftsführer Britta Lüerßen Leiterin Marktforschung Seite 9 von 9