ACCURAT HCM Veröffentlichung: 12.März 2018 Release Version 18.2.0.0
Inhalt 1 Allgemeine Hinweise 3 2 Einsatz der Wartung für alle ACCURAT HCM-Payroll-Anwender 3 3 Umstellung des Defaultwertes der Listensteuerung bez. Anzahl der auszudruckenden Exemplare von 2 auf 1 3 4 Betriebsrentenstärkungsgesetz DATÜV-ZVE, neues Steuermerkmal 07 4 5 Neuer Firmenschalter Insolvenzfirma 5 6 Meldeverfahren UV - Vorgehensweise bei unterjährigem Systemwechsel 6 Der - als Verfasserin steht das Urheberrecht an dieser Broschüre zu. Nachdruck, Vervielfältigung oder anderweitige Verwertung dieser Broschüre wenn auch nur auszugsweise ist nur mit vorheriger Genehmigung der Verfasser gestattet. Diese Broschüre enthält grundsätzliche Hinweise zu den hier dargestellten Themen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Haftung für den Inhalt der Broschüre wird trotz sorgfältigster Recherche nicht übernommen, da immer erst abgestimmt auf den Einzelfall eine umfassende Betrachtung erfolgen kann. 2 Copyright : Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein Angebot im rechtlichen Sinn dar, Änderungen bleiben vorbehalten.
1 Allgemeine Hinweise Wichtig: Bitte lesen Sie sich dieses Schreiben sorgfältig durch. Alle Änderungen wurden von uns ausführlich getestet, bevor das Release seine Freigabe erhielt. Trotzdem empfehlen wir Ihnen, im Bedarfsfall für die betroffenen Mitarbeiter eine Testabrechnung durchzuführen. Natürlich stehen Ihnen unsere Systemberater für weiterführende Fragen gerne zur Verfügung. Das ACCURAT HCM-Payroll Anwendungshandbuch und weitere wichtige Informationen können Sie immer aktuell aus dem Internet herunterladen. Sie finden diese Dokumente auf unserer Webseite http://www.accurat-office.com im Kundenbereich unter dem Punkt "Dokumentation". 2 Einsatz der Wartung für alle ACCURAT HCM-Payroll-Anwender Der Einsatz des Wartungsreleases 18.02 erfolgt am 12. März 2018. Das Programm wird auf dem Terminalserver bereits am Samstag, den 10. März 2018 aktualisiert. Sie müssen jedoch bis zum Mittag des 12. März 2018 mit einer eingeschränkten Verfügbarkeit der Anwendung rechnen. Falls Sie bereits Ihre Abrechnung mit dem alten Release durchgeführt haben, müssen Sie zwingend vor der Installation des Service-Packs Ihre Transfer-Dateien empfangen und einlesen. Die Konsistenz der Daten ist sonst nicht gewährleistet. 3 Umstellung des Defaultwertes der Listensteuerung bez. Anzahl der auszudruckenden Exemplare von 2 auf 1 Wurde in der Listenausgabesteuerung im normalen A4-Querformat keine Angabe gemacht, ist die ausgewählte Liste zweifach gedruckt worden, das Original und eine zusätzliche Kopie. Aus Einsparungsgründen und aufgrund der immer öfter genutzten elektronischen Archivierung der Listen ist die Ausgabe einer Kopie nicht mehr zwingend notwendig. In den Branchentemplates waren die meisten Listen auf Einfachdruck gesteuert. Ausschließlich bei neuen Listen mit neu vergebenen Nummern kam es unter Umständen zum Zweifachdruck, wenn die Gegensteuerung auf Einfachdruck nicht hinterlegt gewesen ist. Ab dem Release 18.02 ist für alle Listen der Standardwert Einfachdruck ohne Kopie, Ausnahme die Abrechnungsliste Kug mit Dreifachdruck, hinterlegt worden. Eine gezielte Steuerung auf Einfachdruck ist nicht mehr notwendig. Benötigen Sie für einzelne Listen auch zukünftig eine Kopie (Zweifachdruck), muss die Steuerung für die betreffende Liste auf Zweifach (Original und eine Kopie) gesetzt werden. 3 Copyright : Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein Angebot im rechtlichen Sinn dar, Änderungen bleiben vorbehalten.
Die Einstellung je Listennummer und Anzahl der Duplikate finden Sie unter: Firmen / Steuerung Auswertungen / Listensteuerung Format, Duplikat Die Listennummer finden Sie bei den meisten Listen im Kopf der Liste im rechten Teil, z.b. B E I T R A G S A B R E C H N U N G - U V FUER 2017 (262-21/V18.01/011/18039/1154/002)-01-12-2018-4 Betriebsrentenstärkungsgesetz DATÜV-ZVE, neues Steuermerkmal 07 Mit Einführung der neuen Steuerfreistellung von AG-Zuschüssen zur betrieblichen Altersversorgung (BAV) im Falle einer Förderung nach 100 EStG wurde im Bereich des Meldeverfahrens DATÜV-ZVE (Zusatzversorgung des ÖD) das neue Steuermerkmal 07 für nach 100 EStG steuerfrei gestellte Beiträge des Arbeitgebers aufgenommen. Mit dem Release 18.02 wurde das Meldeverfahren angepasst, so dass nun auch entsprechende Meldeabschnitte mit Steuermerkmal 07 erzeugt werden, sofern Sie für den betreffenden Mitarbeiter eine entsprechende Förderung in Anspruch nehmen. Sollten Sie bereits für ausgeschiedenen Mitarbeiter mit Inanspruchnahme der Förderung Abmeldungen bekommen haben, so werden diese mit der ersten Abrechnung nach der Releaseauslieferung automatisch korrigiert. Hinweis: Bezüglich der Förderbarkeit von AG-Zuschüssen zur BAV beachten Sie im Wartungsschreiben zum Release 18.01 und die Kundeninformation vom 20. Februar 2018 das Thema: "BAV Betriebsrentenstärkungsgesetz Förderbetrag nach 100 EStG". 4 Copyright : Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein Angebot im rechtlichen Sinn dar, Änderungen bleiben vorbehalten.
5 Neuer Firmenschalter Insolvenzfirma 06.1.45 Insolvenzfirma Abrechnung freigestellte Arbeitnehmer Länge = 1 Feldreferenz 0 = Keine Insolvenzfirma 1 = Insolvenzfirma mit Abrechnung freigestellte AN Freigestellte Mitarbeiter einer Insolvenzfirma wurden zum Vortag des Insolvenzereignisses mit DEÜV-Meldegrund 71 (Unterbrechnungsmeldung) gemeldet. Die weitere Abrechnung der freigestellten Mitarbeiter erfolgt in der Firma. Folgende Besonderheiten im DEÜV - Meldeverfahren gelten für diese Mitarbeiter: zum Eintrittsdatum wird keine DEÜV Anmeldung erzeugt die Jahresmeldung wird mit GD 70 (freigestellte Beschäftigte) erstattet zum Austrittsdatum wird eine DEÜV Abmeldung mit GD 72 (Entgeltmeldung zum rechtlichen Ende der Beschäftigung) erstattet Hinweis: In den Beitragsnachweisen der Firma wird das neue Feld Kennzeichen INS-BN ab Januar 2018 mit der Kennung 1 (Beitragsnachweis für freigestellte Arbeitnehmer) bestückt. Für die Abrechnung der freigestellten Mitarbeiter in der Insolvenzfirma werden spezielle Insolvenzlohnarten benötigt. Für die Einrichtung dieser Lohnarten wenden Sie sich bitte an Ihren Systemberater. 5 Copyright : Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein Angebot im rechtlichen Sinn dar, Änderungen bleiben vorbehalten.
6 Meldeverfahren UV - Vorgehensweise bei unterjährigem Systemwechsel Im letzten Release 18.01 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass beim unterjährigen Systemwechsel nur der elektronische Lohnnachweis erstellt werden darf. Die UV-Jahresmeldungen (Grund 92) sind nicht zu erstatten. Die laufenden UV-Entgelte der Firma sind als UV-Vortragswerte im Nachfolgesystem vorzutragen. Dort fließen sie in der UV-Jahresmeldung zum Jahresende mit ein. Um diese Anforderung zu erfüllen, wurde im Feld Erstellung UV-Jahresmeldung und elektron. Lohnnachweise die neue Kennung 2 aufgenommen. 06.1.46 Erstellung UV Jahresmeldung und elektronischer Lohnnachweis Bei einem unterjährigen Systemwechsel gehen Sie bitte folgendermaßen vor: Beendigung der Firma im Abrechnungssystem Bei Systemwechsel ist zusätzlich zu der Angabe des Letzten Abrechnungsmonats im Formular UV-ID-Daten der Abweichende Meldegrund =06 (Systemwechsel) für den aktuellen Monat des Meldejahres vorzugeben. Bei dem Erstellen des digitalen Lohnnachweises wird dieser Meldegrund eingesteuert. Auf diesem Weg wird der Berufsgenossenschaft die Beendigung der meldenden / abrechnenden Stelle mitgeteilt. Formular: Firmen / Unfallversicherung / UV-Stammd.-Id-Daten, Beitragsmaßstab 6 Copyright : Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein Angebot im rechtlichen Sinn dar, Änderungen bleiben vorbehalten.
Zusätzlich ist der Abruf des digitalen Lohnnachweises (DSLN) mit der neuen Kennung 2 für das lfd. Kalenderjahr vorzunehmen. Länge = 1 Feldreferenz 0 = Erzeugung UV-Jahresmeldungen (GD 92) und elektronischer Lohnnachweis im Januar des Folgejahres 1 = Erzeugung UV-Jahresmeldung (GD 92) und elektronischer Lohnnachweis für das lfd. Jahr 2 = Erzeugung elektronischer Lohnnachweis (Teillohnnachweis) für das lfd. Jahr Formular: Firmen / Allgemeine Steuerungen / Allgemeine Firmensteuerungen / AS-F diverse Grundsteuerungen2 7 Copyright : Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Darstellung von Leistungen stellt kein Angebot im rechtlichen Sinn dar, Änderungen bleiben vorbehalten.