Amtlicher Schulanzeiger für den REGIERUNGSBEZIRK OBERPFALZ



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Seite 159 Amtlicher Schulanzeiger für den REGIERUNGSBEZIRK OBERPFALZ Nr. 12 2014 Inhaltsverzeichnis AMTLICHER TEIL Bekanntmachung - Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen... 160 - Versetzung von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen, von Sonderschullehrkräften, Fach- und Förderlehrkräften an Grund-, Mittel- und Förderschulen in andere Regierungsbezirke zum 1. August 2015... 160 - Zweite Staatsprüfungen 2015 für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen (LPO II)... 161 - Qualifikationsprüfung (Zweite Staatsprüfung) 2015 der Fachlehrer (ZAPO-F II)... 162 - Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung) 2015 der Förderlehrer (ZAPO-FöL II)... 164 - Rückgabe der schriftlichen Hausarbeiten der Zweiten Staatsprüfung 2011: Lehramt an Grundschulen - Lehramt an Hauptschulen - Fachlehrer... 165 - Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik 2015 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)... 165 - Fernstudium Katholische Religionslehre zum Erwerb der Missio Canonica... 166 NICHTAMTLICHER TEIL Verschiedenes - BesTec 2015 Schülerwettbewerb der Scheubeck-Jansen Stiftung... 167 MEDIEN - Buchbesprechungen... 168 Den Amtlichen Schulanzeiger der Oberpfalz finden Sie auf den Internet-Seiten der Regierung der Oberpfalz unter: www.ropf.de

Seite 160 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12 / 2014 Bekanntmachung AMTLICHER TEIL Hinweise auf amtliche Bekanntmachungen Vollzug der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern; hier: Zeugnismuster KMBek vom 1. Oktober 2014 Az.: III.4-5S7422-4b.70 136 KWMBl Nr. 15/2014 S. 221 Führungskräftestandards in der bayerischen Staatsverwaltung (FKSBayStV) KMBek vom 9. Oktober 2014 Az.: II.5-5O1100-1b.76 251 KWMBl Nr. 15/2014 S. 240 Einstellungsprüfung zum staatlichen Vorbereitungsdienst für Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen an beruflichen Schulen in Bayern KMBek vom 27. Oktober 2014 Az.: VI.2-BS9032-7a.115 241 KWMBeibl Nr. 15/2014 S. 224 Versetzung von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen, von Sonderschullehrkräften, Fach- und Förderlehrkräften an Grund-, Mittel- und Förderschulen in andere Regierunsbezirke zum 1. August 2015 RBek vom 3. November 2014 Nr. 40.2-5147.2-210 1. Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen, Sonderschullehrkräfte, Fach- und Förderlehrkräfte an Grund-, Mittelund Förderschulen können eine Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk beantragen. 2. Versetzungen dieses Personenkreises in einen anderen Regierungsbezirk sind grundsätzlich nur im Rahmen des Personalaustausches möglich, d.h., wenn ein geeigneter Tauschpartner zur Verfügung steht. Sofern die Gesuche mit Familienzusammenführung begründet werden, sind entsprechende Unterlagen beizufügen (siehe dazu die unter Nr. 5 des Antragsformulars genannten Anlagen). Als Familienzusammenführung ist allgemein nur die Zusammenführung von Partnern mit getrenntem Wohnsitz zu verstehen, die verheiratet sind oder bei denen eine eingetragene Lebenspartnerschaft vorliegt. Wegen der Vielzahl der Anträge muss eine Eheschließung bis spätestens 1. Juni 2015 bei der derzeit zuständigen Regierung durch die Heiratsurkunde nachgewiesen werden. Dieser Termin gilt einheitlich in ganz Bayern. Entscheidungen über die Versetzung von Grundschul- sowie Mittelschullehrkräften, die an Förderschulen eingesetzt sind, richten sich nach den für Grund- / Mittelschulen üblichen Versetzungsgrundsätzen und Verfahrensweisen. 3. Über Anträge von Prüfungsteilnehmern und Wartelistenbewerbern auf Einstellung in einem anderen als dem bisherigen Regierungsbezirk kann erst nach Bekanntgabe der Einstellungsvoraussetzungen entschieden werden. Zuweisungen von Prüfungsteilnehmern und Wartelistenbewerbern ohne (gleichzeitige) Einstellung erfolgen nicht. 4. Die Anträge auf Versetzung von Lehrkräften der Grund- und Mittelschule, von Fachlehrkräften und Förderlehrkräften sind auf dem Dienstweg mit dem vollständig ausgefüllten Formblatt Antrag auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk in dreifacher Ausfertigung bis spätestens 18. Februar 2015 beim zuständigen Staatlichen Schulamt einzureichen. Die Staatlichen Schulämter überprüfen die Vollständigkeit der Angaben und legen die Gesuche zweifach mit einer kurzen Stellungnahme bis 6. März 2015 der Regierung vor. Sonderschullehrkräfte reichen den Versetzungsantrag auf dem entsprechenden Formblatt für den Förderschulbereich bis 6. März 2015 über die zuständige Schulleitung bei der Regierung der Oberpfalz ein. Für den Antrag auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk ist nur das aktuelle Formblatt zu verwenden. Dieses ist im Internet zu finden unter der Adresse www.regierung.oberpfalz.bayern.de (Menüpunkte: Schule und Bildung / Grund- und Mittelschulen / Downloadangebot zum Themenbereich Schule und Bildung / Formulare für Lehrkräfte).

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12 / 2014 Seite 161 5. In die Versetzungsliste können grundsätzlich nur die Antragsteller/innen aufgenommen werden, die ab Beginn des kommenden Schuljahres (zumindest teilweise) Dienst leisten. 6. Bei gleichzeitiger (alternativer) Antragstellung auf Versetzung in einen weiteren Regierungsbezirk sind für jeden gewünschten Regierungsbezirk gesondert die notwendigen Unterlagen einzureichen. Dabei ist die Rangfolge der Versetzungswünsche zu kennzeichnen (Erstwunsch, Zweitwunsch, ). 7. Alle nachträglichen Veränderungen bezüglich der im Antrag erfolgten Angaben sind der Regierung umgehend schriftlich mitzuteilen, ggf. mit den entsprechenden Nachweisen. Versetzungsanträge, die zunächst wegen fehlender Tauschpartner abgelehnt werden müssen, werden von der Regierung erfasst und dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vorgelegt. Das Staatsministerium wird prüfen, ob und inwieweit über die Vereinbarungen der Regierungen hinaus Versetzungen möglich sind. Eine Entscheidung ist jedoch erst im Rahmen des Lehrerausgleichs, d.h. gegen Ende Juli möglich. Glombitza Abteilungsdirektor Zweite Staatsprüfungen 2015 für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen (LPO II) RBek vom 4. November 2014 Nr. ROP-SG40.2-5193.0-1-6-1 Die Zweiten Staatsprüfungen 2015 für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen gemäß LPO II finden wie folgt statt: 1. Einzel- und Doppellehrproben 26. Januar 2015 bis 22. Mai 2015 2. Kolloquium: Dienstag, 14. April 2015, 13:00-18:00 Uhr Prüfungsort: Mittelschule Altenstadt a.d. Waldnaab Kapuzinerstraße 42 92665 Altenstadt a.d. Waldnaab Tel.: 09602 5420 Mittwoch, 15. April 2015, 13:00-18:00 Uhr Prüfungsort: Grundschule Regenstauf Friedenstraße 40 93128 Regenstauf Tel.: 09402 938503-0 Donnerstag, 16. April 2015, 13:00-18:00 Uhr Prüfungsort: Grundschule Regenstauf Friedenstraße 40 93128 Regenstauf Tel.: 09402 938503-0 Die Prüfungsteilnehmer werden gebeten, sich am Prüfungstag pünktlich 15 Minuten vor dem jeweiligen Prüfungsbeginn im Prüfungsgebäude einzufinden. Die Einzeltermine (Prüfungstag, Uhrzeit) werden den Prüfungsteilnehmern rechtzeitig bekannt gegeben. 3. Mündliche Prüfungen: Die mündlichen Prüfungen in Didaktik der Grundschule bzw. einer Fächergruppe der Mittelschule, Didaktik des gewählten Unterrichtsfaches, Schulrecht / Schulkunde und Staatsbürgerliche Bildung finden statt: am Dienstag, 26. Mai 2015, von 9:00 bis 18:00 Uhr am Mittwoch, 27. Mai 2015, von 8:00 bis 18:00 Uhr am Donnerstag, 28. Mai 2015, von 8:00 bis 18:00 Uhr

Seite 162 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12 / 2014 Prüfungsort: Clermont-Ferrand-Mittelschule Clermont-Ferrand-Allee 23 93049 Regensburg Tel.: 0941 507-1930 Der Prüfungsplan zu den mündlichen Prüfungen hängt am Dienstag, 14. April 2015, am Mittwoch, 15. April 2015 und am Donnerstag, 16. April 2015, während der Kolloquiumsprüfungen in den jeweiligen Prüfungsgebäuden aus. Bei sämtlichen Prüfungen und bei der Einsichtnahme in den Prüfungsakt ist der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen. Einsichtnahme in den Prüfungsakt wird auf schriftlichen Antrag (auch per E-Mail) gewährt, der spätestens eine Woche nach Bekanntgabe der unbekannten Prüfungsergebnisse (23. Juni 2015), das heißt bis 30. Juni 2015 der Regierung der Oberpfalz zugegangen sein muss. Terminvereinbarungen per E-Mail an: ruth.schmidt@reg-opf.bayern.de annemarie.kuhnke@reg-opf.bayern.de Rückfragen telefonisch unter: Tel.: 0941 5680-518 Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Prüfungsakte ist an folgenden Tagen jeweils von 14:00-16:00 Uhr gegeben: Mittwoch, 15. Juli 2015 Donnerstag, 16. Juli 2015 Montag, 20. Juli 2015 Dienstag, 21. Juli 2014 Ort: Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg Mittlerer Sitzungssaal, Zi.Nr. A 103 Hinweis Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von Nachteilsausgleich nach 38 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der zurzeit geltenden Fassung (Bayer. GVBl 92 S. 47, BayRS 2030-2-10-F) sind mit den einschlägigen Nachweisen bis zum 7. Januar 2015 bei der Regierung (Prüfungsamt) schriftlich einzureichen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Meldung zur freiwilligen Wiederholungsprüfung 2016 gemäß 16 Abs. 2 LPO II, falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird, bis spätestens 10. Juli 2015 erfolgen muss. Ansonsten gelten die üblichen Fristen, d.h. Meldung zur freiwilligen Wiederholungsprüfung 2016 spätestens vier Wochen nach Erhalt des Zeugnisses (bis 14. Oktober 2015). Zusatz für die Schulleitungen: Die Schulleitungen werden gebeten, vorstehende Bekanntmachungen den in Frage kommenden Prüfungsteilnehmern gegen Nachweis zur Kenntnis zu bringen. Den Prüfungsteilnehmern ist außerdem die LPO II zugänglich zu machen. Weitere Informationen finden sich auf den Regierungsseiten im Internet (www.regierung.oberpfalz.bayern.de) unter Schule und Bildung, Grund- und Mittelschulen, Prüfungen. Placek-Hölzle Ltd. Regierungsschuldirektorin Leiterin des Prüfungsamtes Qualifikationsprüfung (Zweite Staatsprüfung) 2015 der Fachlehrer (ZAPO-F II) RBek vom 4. November 2014 Nr. ROP-SG40.2-5196.0-1-14-1 Die Qualifikationsprüfung (Zweite Lehramtsprüfung) 2015 der Fachlehrerinnen und Fachlehrer findet wie folgt statt: 1. Prüfungslehrproben 26. Januar 2015 bis 22. Mai 2015 2. Schriftliche Prüfung Montag, 30. März 2015: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr Prüfungsort: Clermont-Ferrand-Mittelschule Clermont-Ferrand-Allee 23 93049 Regensburg Tel.: 0941 507-1930

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12 / 2014 Seite 163 Die Prüfungsteilnehmer werden gebeten, sich am Prüfungstag pünktlich um 7:45 Uhr im Prüfungsgebäude einzufinden. Schreibpapier liegt im Prüfungsraum auf. Nachholtermin: Montag, 3. August 2015 Regierung der Oberpfalz Emmeramsplatz 8 93047 Regensburg 3. Mündliche Prüfungen Die mündlichen Prüfungen in Didaktik und Methodik der unterrichteten Fächer sowie in Schulrecht / Schulkunde finden statt: am Dienstag, 26. Mai 2015, von 9:00 bis 18:00 Uhr am Mittwoch, 27. Mai 2015, von 8:00 bis 18:00 Uhr am Donnerstag, 28. Mai 2015, von 8:00 bis 18:00 Uhr Prüfungsort: Clermont-Ferrand-Mittelschule Clermont-Ferrand-Allee 23 93049 Regensburg Der Prüfungsplan zu den mündlichen Prüfungen hängt am Montag, 30. März 2015, während der schriftlichen Prüfung im Prüfungsgebäude aus. Bei sämtlichen Prüfungen und bei der Einsichtnahme in den Prüfungsakt ist der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen. Einsichtnahme in den Prüfungsakt wird auf schriftlichen Antrag (auch per E-Mail) gewährt, der spätestens eine Woche nach Bekanntgabe der unbekannten Prüfungsergebnisse (23. Juni 2015), das heißt bis 30. Juni 2015 der Regierung der Oberpfalz zugegangen sein muss. Terminvereinbarungen per E-Mail an: ruth.schmidt@reg-opf.bayern.de annemarie.kuhnke@reg-opf.bayern.de Rückfragen telefonisch unter: Tel.: 0941 5680-518 Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Prüfungsakte ist an folgenden Tagen jeweils von 14:00-16:00 Uhr gegeben: Mittwoch, 15. Juli 2015 Donnerstag, 16. Juli 2015 Montag, 20. Juli 2015 Dienstag, 21. Juli 2015 Ort: Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg Mittlerer Sitzungssaal, Zi.Nr. A 103 Hinweis Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von Nachteilsausgleich nach 38 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der zurzeit geltenden Fassung (Bayer. GVBl 92 S. 47, BayRS 2030-2-10-F) sind mit den einschlägigen Nachweisen bis zum 7. Januar 2015 bei der Regierung der Oberpfalz (Prüfungsamt) schriftlich einzureichen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Meldung zur freiwilligen Wiederholungsprüfung 2016 gemäß 7 Abs. 2 ZAPO-F II, falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird, bis spätestens 10. Juli 2015 erfolgen muss. Ansonsten gelten die üblichen Fristen, d.h. Meldung zur freiwilligen Wiederholungsprüfung 2016 spätestens vier Wochen nach Erhalt des Zeugnisses (bis 14. Oktober 2015). Zusatz für die Schulleitungen: Die Schulleitungen werden gebeten, vorstehende Bekanntmachungen den in Frage kommenden Prüfungsteilnehmern gegen Nachweis zur Kenntnis zu bringen. Den Prüfungsteilnehmern ist außerdem die ZAPO-F II zugänglich zu machen. Weitere Informationen finden sich auf den Regierungsseiten im Internet (www.regierung.oberpfalz.bayern.de) unter Schule und Bildung, Grund- und Mittelschulen, Prüfungen. Placek-Hölzle Ltd. Regierungsschuldirektorin Leiterin des Prüfungsamtes

Seite 164 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12 / 2014 Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung) 2015 der Förderlehrer (ZAPO-FöL II) RBek vom 4. November 2014 Nr. ROP-SG40.2-5194.0-1-8-1 Die Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung) 2015 der Förderlehrerinnen und Förderlehrer findet wie folgt statt: 1. Schulpraktische Prüfung ab 26. Januar 2015 2. Schriftliche Prüfung Montag, 30. März 2015: Prüfungsort: 8:30 Uhr - 12:30 Uhr Clermont-Ferrand-Mittelschule Clermont-Ferrand-Allee 23 93049 Regensburg Tel.: 0941 507-1930 Nachholtermin: Montag, 3. August 2015 Regierung der Oberpfalz Emmeramsplatz 8 93047 Regensburg Die Prüfungsteilnehmer werden gebeten, sich an den Prüfungstagen jeweils pünktlich um 7:45 Uhr im Prüfungsgebäude einzufinden. Schreibpapier liegt im Prüfungsraum auf. 3. Mündliche Prüfungen Die mündlichen Prüfungen in Didaktik und Methodik der unterrichteten Fächer Deutsch und Mathematik sowie Schulrecht und Grundfragen der Staatsbürgerlichen Bildung finden statt: am Dienstag, 26. Mai 2015, von 9:00 bis 18:00 Uhr am Mittwoch, 27. Mai 2015, von 8:00 bis 18:00 Uhr am Donnerstag, 28. Mai 2015, von 8:00 bis 18:00 Uhr Prüfungsort: Clermont-Ferrand-Mittelschule Clermont-Ferrand-Allee 23 93049 Regensburg Tel.: 0941 507-1930 Der Prüfungsplan zu den mündlichen Prüfungen hängt am Montag, 30. März 2015, während der schriftlichen Prüfung im Prüfungsgebäude aus. Bei sämtlichen Prüfungen und bei der Einsichtnahme in den Prüfungsakt ist der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen. Einsichtnahme in den Prüfungsakt wird auf schriftlichen Antrag (auch per E-Mail) gewährt, der spätestens eine Woche nach Bekanntgabe der unbekannten Prüfungsergebnisse (23. Juni 2015), das heißt bis 30. Juni 2015 der Regierung der Oberpfalz zugegangen sein muss. Terminvereinbarungen per E-Mail an: ruth.schmidt@reg-opf.bayern.de annemarie.kuhnke@reg-opf.bayern.de Rückfragen telefonisch unter: Tel.: 0941 5680-518 Montag bis Freitag, 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag, 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr Die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Prüfungsakte ist an folgenden Tagen jeweils von 14:00-16:00 Uhr gegeben: Mittwoch, 15. Juli 2015 Donnerstag, 16. Juli 2015 Montag, 20. Juli 2015 Dienstag, 21. Juli 2015 Ort: Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg Mittlerer Sitzungssaal, Zi.Nr. A 103 Hinweis Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von Nachteilsausgleich nach 38 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der zurzeit geltenden Fassung (Bayer. GVBl 92 S. 47, BayRS 2030-2-10-F) sind mit den einschlägigen Nachweisen bis zum 7. Januar 2015 bei der Regierung der Oberpfalz (Prüfungsamt) schriftlich einzureichen.

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12 / 2014 Seite 165 Die Meldung zur freiwilligen Wiederholungsprüfung 2016 ( 16 Abs. 3 ZAPO/FÖL II) muss innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Zeugnisses (bis 14. Oktober 2015) erfolgen. Zusatz für die Schulleitungen: Die Schulleitungen werden gebeten, vorstehende Bekanntmachungen den in Frage kommenden Prüfungsteilnehmern gegen Nachweis zur Kenntnis zu bringen. Den Prüfungsteilnehmern ist außerdem die ZAPO/FÖL II zugänglich zu machen. Weitere Informationen finden sich auf den Regierungsseiten im Internet (www.regierung.oberpfalz.bayern.de) unter Schule und Bildung, Grund- und Mittelschulen, Prüfungen. Placek-Hölzle Ltd. Regierungsschuldirektorin Leiterin des Prüfungsamtes Rückgabe der schriftlichen Hausarbeiten der Zweiten Staatsprüfung 2011: Lehramt an Grundschulen Lehramt an Hauptschulen Fachlehrer RBek vom 4. November 2014 Nr. ROP-SG40.2-5195.0-4-3-1 Die schriftlichen Hausarbeiten des Prüfungsjahrgangs 2011 werden auf Antrag zurückgegeben. Ein entsprechender schriftlicher Antrag auf Rückgabe der Hausarbeit ist bis zum 20. Januar 2015 an nachfolgend aufgeführte Adresse zu richten. Regierung der Oberpfalz Bereich Schulen Frau Kuhnke / Frau Schmidt Emmeramsplatz 8 93047 Regensburg Die Hausarbeiten können in der Zeit vom 2. Februar 2015 bis 13. Februar 2015 bei der Regierung der Oberpfalz, Emmeramsplatz 8, 93047 Regensburg, nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel. 0941 5680-518) abgeholt werden. Placek-Hölzle Ltd. Regierungsschuldirektorin Leiterin des Prüfungsamtes Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik 2015 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) RBek vom 12. November 2014 Nr. 41.10-5395.0-1-7-4 Die Staatsprüfung 2015 (Kolloquium und mündliche Prüfungen) für das Lehramt für Sonderpädagogik findet wie folgt statt: 1. Kolloquium: Prüfungstermin: Dienstag, 14. April 2015 Prüfungsort: Mittelschule Schmidgaden Schulstraße 1 92546 Schmidgaden Konzeptpapier liegt im Vorbereitungsraum auf. Die Verwendung von Hilfsmitteln ist nicht gestattet. 2. Mündliche Prüfungen: Prüfungstermine: Mittwoch, 13. Mai 2015 Freitag, 15. Mai 2015 Montag, 18. Mai 2015 Dienstag, 19. Mai 2015 Donnerstag, 21. Mai 2015 Prüfungsort: Regierung der Oberpfalz 93039 Regensburg

Seite 166 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12 / 2014 3. Sonstige Hinweise: a) Den Prüfungsteilnehmern werden die Einzeltermine (gemäß 15 Abs. 2 LPO II) für das Kolloquium und die mündlichen Prüfungen spätestens zwei Wochen vorher vom örtlichen Prüfungsleiter schriftlich oder - gegen Nachweis - mündlich bekannt gegeben. b) Die Prüfungsteilnehmer sind verpflichtet, sich an den Prüfungstagen mit Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Wer sich nicht ausweisen kann, läuft Gefahr, von der Prüfung ausgeschlossen zu werden. c) Einsichtnahme in Prüfungsarbeiten wird auf schriftlichen Antrag gewährt, der spätestens acht Tage nach Bekanntgabe der unbekannten Prüfungsergebnisse der Regierung der Oberpfalz zugegangen sein muss. Es ist erforderlich, einen schriftlichen Antrag bei der Regierung der Oberpfalz zu stellen und anschließend telefonisch einen Termin zu vereinbaren (Tel.: 0941 5680 513). 4. Zusatz für die Schulleitungen: Die Schulleitungen werden gebeten, vorstehende Bekanntmachung den in Frage kommenden Prüfungsteilnehmern gegen Nachweis zur Kenntnis zu bringen. Den Prüfungsteilnehmern ist außerdem die LPO II zugänglich zu machen. Krigers Regierungsschuldirektor Örtlicher Prüfungsleiter Fernstudium Katholische Religionslehre zum Erwerb der Missio Canonica Zum Erwerb der Missio Canonica für den katholischen Religionsunterricht an Grund-, Mittel- und Förderschulen bietet Theologie im Fernkurs Würzburg in Zusammenarbeit mit dem Katholischen Schulkommissariat in Bayern und dem Institut für Lehrerfortbildung Gars am Inn folgenden Kurs an: Fernstudium Katholische Religionslehre für Lehrer / Lehrerinnen an Grund-, Mittel- und Förderschulen in Bayern Der Kurs beginnt am 15. April 2015. Er umfasst das Studium von 24 Lehrbriefen, einen Einführungstag und eine Studienwoche. Den Abschluss des Fernstudiums bildet die mündliche Prüfung im Juli 2016. Anmeldeschluss bei der Schulabteilung der Diözese Regensburg ist am 31. Januar 2015. Interessierte Lehrkräfte können weitere Auskünfte einholen und einen Info-Brief unter folgender Adresse anfordern: Bischöfliches Ordinariat Regensburg Hauptabteilung Schule / Hochschule z.hd. Herrn Ltd. Schulrat i.k. Edgar Rothammer Weinweg 31, 93049 Regensburg Tel. 0941 597-1504, Fax 0941 597-1508 E-Mail: erothammer.schule@bistum-regensburg.de

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12 / 2014 Seite 167 NICHTAMTLICHER TEIL Verschiedenes 2015 Schülerwettbewerb der Scheubeck-Jansen Stiftung für innovative Projekte bei der Vermittlung von technisch-naturwissenschaftlichen Inhalten an Schulen in der Oberpfalz Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) spielen eine zunehmend größere Rolle in einer Vielzahl von Berufsfeldern, die für Wirtschaft und Gesellschaft von zentraler Bedeutung sind. In der Ausbildung unserer Schülerinnen und Schüler muss daher besonderes Augenmerk auf diese MINT-Fächer gelegt werden. Die mit der Maschinenfabrik Reinhausen verbundene Scheubeck-Jansen Stiftung fördert in Zusammenarbeit mit der IHK Regensburg jährlich innovative Projekte aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Teilnahmeberechtigt sind Schulklassen oder Projektgruppen mit ihrer Lehrkraft / ihren Lehrkräften in der Oberpfalz. Innovative Unterrichtsprojekte und nachhaltige Wege zur Wissensvermittlung mit technisch-naturwissenschaftlichen Inhalten können eingereicht werden, sofern sie bis zum 30. April 2015 aktiv an einer Schule in der Oberpfalz durchgeführt und beendet wurden. Projekte, die vor dem Schuljahr / Betreuungsjahr 2014 / 2015 durchgeführt bzw. beendet wurden oder die bereits im Rahmen eines anderen Wettbewerbs eingereicht wurden, können nicht berücksichtigt werden. Die ermittelten Sieger in den einzelnen Schularten erhalten jeweils folgende Preisgelder: 1. Preis 500,00 2. Preis 300,00 3. Preis 200,00 Nähere Informationen zur Teilnahme am Wettbewerb erhalten die Schulen über die Staatlichen Schulämter! Preisträger im Jahr 2014: Kindergarten St. Sebastian, Waldershof Katholisches Kinderhaus Herz-Jesu, Teublitz Kinderhort St. Sebastian, Waldershof Grundschule Nittendorf Grundschule Fischbach Grundschule Plößberg Johann-Baptist-Laßleben Schule Kallmünz Konrad-Max-Kunz-Realschule Schwandorf Naabtal-Realschule Nabburg Franz-Xaver-von-Schönwerth-Realschule Amberg Robert-Schumann-Gymnasium Cham Carl-Friedrich-Gauß Gymnasium Schwandorf Ostendorfer-Gymnasium Neumarkt i.d.opf. Ludwig-Erhard-Schule Waldmünchen

Seite 168 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12 / 2014 MEDIEN Markus Rewitzer, Michael Kugler, Thomas Unger, Bernd Wahl, Maria Wilhelm (Hrsg.) Fit für den Quali 2015 Erfolgreiches Training für den qualifizierenden Hauptschulabschluss Hauptschule Bayern 2015 Prüfungen, Übungen, Tipps und Musterlösungen zu allen schriftlichen Prüfungsbereichen + Projektprüfung Lernhilfe mit CD-ROM Kartoniert, 260 Seiten 12,95 ISBN 978-3-637-02131-0 Oldenbourg Verlag Ideal zur Prüfungsvorbereitung für den qualifizierenden Hauptschulabschluss Originalaufgaben aus bayerischen Quali-Prüfungen Drei komplette Prüfungen aus den Jahren 2014, 2013 und 2012 für Deutsch, Mathematik und Englisch Erläuterung der Projektprüfung des praktischen Faches Prüfungsbeispiele für Sport Praktische Hinweise und Informationen zu Teilnahme, Fächerwahl, Anforderungen und weiterführenden Wegen Mit Musterlösungen, Hilfestellungen und nützlichen Tipps Alle Englisch-Hörverstehenstests auf Audio-CD Thomas Lerche, Ludwig von Haag, Manuela Keller-Schneider, Klaus Zierer (Hrsg.) Grundwissen Lehrerbildung Leistung messen Praxisorientierung, Fallbeispiele, Reflexionsaufgaben Alle Schulformen Kartoniert, 200 Seiten 21,50 ISBN 978-3-589-16286-4 Cornelsen Scriptor Verlag Das Thema Leistung messen ist gerade in den ersten Jahren der Lehrertätigkeit mit Unsicherheiten verbunden. Dieser Band hilft Ihnen, Ihre Unterrichtsplanung und -durchführung zu meistern. Der Titel schildert Problemsituationen, gibt theoriebasierte Reflexion und exemplarische Handlungsempfehlungen. Schwerpunkte: Leistungsbewertung professionalisieren Funktionen, pädagogische Potenziale und gesetzliche Bestimmungen der Leistungsbeurteilung Leistungsbewertung zwischen Messbarkeit und Wertschätzung Ewald Kiel, Ludwig Haag, Manuela Keller-Schneider, Klaus Zierer (Hrsg.) Grundwissen Lehrerbildung Unterricht planen, durchführen und reflektieren Praxisorientierung, Fallbeispiele, Reflexionsaufgaben Alle Schulformen Kartoniert, 160 Seiten 19,95 ISBN 978-3-589-16249-9 Cornelsen Scriptor Verlag Das Thema Unterricht planen, durchführen, reflektieren ist gerade in den ersten Jahren der Lehrertätigkeit mit Unsicherheiten verbunden. Dieser Band hilft Ihnen durch die Schilderung bekannter Problemsituationen sowie durch eine theoriebasierte Reflexion, exemplarische Handlungsempfehlungen und weiterführende Reflexionsaufgaben. Themen des Bandes sind: Pädagogisches Handeln in der Schule Unterricht analysieren und planen Unterricht durchführen, evaluieren und reflektieren

Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12 / 2014 Seite 169 Frank Hilbig (Hrsg.) Schule leiten von A bis Z Gespräche führen Alle Schulformen Kartoniert, 128 Seiten Alle Vorlagen gibt es zum Download per Webcode. 17,95 ISBN 978-3-589-16303-8 Cornelsen Scriptor Verlag Dieser Band stellt Kriterien für gute und effektive Gespräche vor. Sie lernen die wichtigsten Gesprächstypen für den schulischen Alltag kennen: Feedback geben, Beschwerden überprüfen, Unterricht nachbesprechen. Wir zeigen angemessene Reaktionsmuster auf und helfen Ihnen, rhetorische Fallen zu vermeiden und schwierige Situationen zu meistern. Mit vielen Tipps und Beispielen aus der Praxis. Jutta Berger, Christian Schmidtmann (Hrsg.) Referendariat Geschichte Kompaktwissen für Berufseinstieg und Examensvorbereitung SEKUNDARSTUFE I+II Alle Vorlagen auch online Kartoniert, 112 Seiten 14,95 ISBN 978-3-589-16398-4 Cornelsen Verlag Sicher durchs Referendariat! Auf dem Weg zum Examen die Basics für Planung von Unterrichtsstunden und -reihen Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsmessung Fundierte Meinung zum eigenen Unterrichtsfach Umsetzung von Fachwissen in der schulischen Praxis Hospitation, Evaluation und die eigene Abschlussprüfung Eva-Maria Wüstendorfer Hrsg.); Schulfinanzierung in Bayern Finanzhilfen im Bildungsbereich 42. Aktualisierungslieferung 12. August 2014 31 Seiten; 44,50 Art. Nr. 66284042 Wolters Kluwer (Carl Link Verlag) Deutschland Die Ergänzungslieferung enthält schwerpunktmäßig die beiden jüngsten Änderungen der Ausführungsverordnung zum BaySchFG: Zum einen wurden zur Umsetzung des Projekts Schwerpunktbildung der Aufgaben bei den Regierungen (SAR), mit dem ab 1. August 2014 der Vollzug diverser Leistungen der Schulfinanzierung auf die Regierung von Schwaben übergeht, die entsprechenden Zuständigkeitsregelungen angepasst; betroffen hiervon sind zudem Bekanntmachungen im Bereich der Gastschulbeiträge. Zum anderen sind die redaktionellen Anpassungen des Landesrechts an die geltende Geschäftsverteilung der Staatsregierung (Ressortbezeichnungen) aus der entsprechenden Sammelverordnung aufgenommen, umfasst davon sind auch das Schulwegkostenfreiheitsgesetz und die Zulassungsverordnung. Enthalten sind ferner die zum 1. Januar 2014 angepassten FA-ZR-Kostenrichtwerte sowie die erste Anpassung der Schulaufwandspauschale für private Grund- und Mittelschulen.

Seite 170 Amtlicher Schulanzeiger Nr. 12 / 2014 Hartinger / Rothbrust (Hrsg.); Dienstrecht Bayern II Arbeitsrecht, Tarifrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst 141. Aktualisierungslieferung Oktober 2014 72 Seiten; 90,08 Art. Nr. 67077141 Wolters Kluwer (Carl Link Verlag) Deutschland Mit dieser Lieferung erhalten Sie noch nicht gelieferte Tabellen des TVöD und TV-V, gültig ab 1. März 2015. Ferner wurden Änderungen bei der Durchgeschriebenen Fassung des TVöD-Verwaltung, bei den Ausbildungstarifverträgen, beim SGB IV, SGB V, SGB VI und beim Altersteilzeitgesetz eingearbeitet. Dr. Gisela Stückl & Maria Wilhelm (Hrsg.); Lehren und Lernen in der bayerischen Grundschule Kommentare und Unterrichtshilfen zum LehrplanPLUS Grundschule Neuste Ausgabe, 5. Lieferung 7. Oktober 2014 52 Seiten; 54,00 Art. Nr. 06141005 Wolters Kluwer (Carl Link Verlag) Deutschland Mit der 5. Aktualisierungslieferung erhalten Sie weitere Informationen und Materialien zu dem am 1. August 2014 in Kraft getretenen kompetenzorientierten LehrplanPLUS Grundschule, der im Schuljahr 2014/2015 zunächst in den Jahrgangsstufen 1 und 2 umgesetzt wird. Die Schwerpunkte der vorliegenden Lieferung beziehen sich auf die Fächer Heimat- und Sachunterricht sowie Musik. Dr. Simone Hell informiert über die Bedeutung des Lernbereichs Demokratie und Gesellschaft im Heimat- und Sachunterricht der Jahrgangsstufen 3 und 4. In ihrem Beitrag (Kennzahl 706.40) zeigt sie auf, wie Lernarrangements gestaltet werden können, in denen sich Schülerinnen und Schüler als Partner zielgerichteter Gespräche und als kompetente Konsumenten erleben. Wieder aufgenommen wurde der zwischenzeitlich aufgrund einer notwendigen neuen Kapiteleinteilung entfernte Beitrag von Prof. Dr. Andreas Hartinger u.a. zum sachunterrichtlichen Lernen auf individuellen Lernwegen (Kennzahl 906.10). Katrin und Tobias Pupeter widmen sich in ihrem Beitrag (Kennzahl 710.10) dem Fach Musik in den Jahrgangsstufen 1 und 2. Anhand verschiedener Beispiele aus der Unterrichtspraxis zeigen sie auf, wie ausgewählte Kompetenzerwartungen aus dem Lernbereich Singen-Sprechen-Musizieren in heterogenen Lerngruppen umgesetzt werden können. Prof. Dr. Wolfgang Pfeiffer informiert über das Konzept der Musikalischen Grundschule, in dem Musik als Medium und Motor für einen ganzheitlichen Schulentwicklungsprozess genutzt wird (Kennzahl 910.10). In einer ersten Zwischenbilanz resümiert der Autor seine Erfahrungen aus dem im Schuljahr 2011/2012 begonnenen Projekt. Volkmar Weinhold zeigt auf, wie das Konzept der Musikalischen Grundschule in der Schulpraxis ganz konkret umgesetzt werden kann (Kennzahl 910.11), und Rodrigo Fernandez rundet das Thema ab, indem er einen exemplarischen Einblick in die Ausbildung der Moderatorinnen und Moderatoren in diesem Projekt gibt (Kennzahl 910.12). Herausgeber und Verleger: Regierung der Oberpfalz, 93039 Regensburg; E-Mail: schulanzeiger@reg-opf.bayern.de; Telefon 0941 5680-510. Der Amtliche Schulanzeiger erscheint monatlich einmal (1. eines jeden Monats) und nach Bedarf. Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der im nichtamtlichen Teil veröffentlichten Beiträge übernimmt die Regierung der Oberpfalz keine Verantwortung. Der Schulanzeiger wird auf den Internetseiten der Regierung der Oberpfalz unter www.ropf.de veröffentlicht.