Sozialpädagogische Familienhilfe Stand: 8/2016

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Transkript:

Leistungsprofil 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe Stand: 8/2016 Seit dem Jahr 2000 ist contract in Heerstraße Nord als Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe - insbesondere in den Hilfen zur Erziehung nach 27 ff. SGB VIII und der Eingliederungshilfe nach 53 SGB XII - tätig. Entstanden aus dem Joint Venture mit den GWV Heerstraße Nord lag der Schwerpunkt von Beginn an auf einem gemeinwesen- bzw. sozialraumorientierten Ansatz: durchlässige Angebotsstruktur, lokale Verortung und enge Kooperationen zu fachnahen Einrichtungen und Institutionen im Stadtteil. Nach wie vor ist es Ziel, ein Hilfeangebot vorzuhalten, das (präventive und nachsorgende) offene und (einzelfallorientierte) gesetzliche Hilfen umfasst und den lokalen Notwendigkeiten angemessen ist. contract ist Schwerpunktträger für ambulante Hilfen zur Erziehung in der Region 2 in Berlin Spandau (Wilhelmstadt, Heerstraße Nord, Gatow/Kladow) und arbeitet in Spandau mit dem Jugendamt und anderen Trägern der Jugendhilfe zusammen.

Leistungsangebot Hilfen zur Erziehung Erziehungsbeistand nach 30 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe nach 31 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach 35 SGB VIII Begleiteter Umgang Beaufsichtigter, begleiteter, unterstützter Umgang nach 18,3 SGB VIII Hilfen zur Aufrechterhaltung und Organisation des Haushalts Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen nach 20 SGB VIII Haushaltstraining nach 27.2 SGB VIII Eingliederungshilfe Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für behinderte junge Menschen nach 53/54 SGB XII Hilfen für junge Straffällige Betreuungsweisung/Beratungsgespräche nach 10 JGG Schulsozialarbeit Amalie Schule im sozialen Umfeld Schulstation an der Grundschule am Amalienhof Offene Angebote, Gruppen und Kurse Erziehungsführerschein FuN - Familie und Nachbarschaft Paula Mutter-Kind-Gruppe 2

Sozialpädagogische Familienhilfe 31 SGB VIII Die sozialpädagogische Familienhilfe ist unter den ambulanten Hilfen zur Erziehung sicher die komplexeste und umfassendste. Im Unterschied zu den eher personenorientierten Hilfen nach 30, 35 und 35a, bei denen die Unterstützung einzelner Menschen im Vordergrund steht, zielt die Familienhilfe auf die Lebens- und Erziehungssituation in der Familie insgesamt; sie umfasst sowohl alltagspraktische als auch psychosoziale Aufgabenstellungen. Aufgabenstellungen Die sozialpädagogische Familienhilfe hat immer den übergeordneten Auftrag, die Eltern zu befähigen, ihrer Erziehungsverantwortung also allen Aufgaben in der Erziehung und Versorgung ihrer Kinder - in kindgerechter Weise nachkommen zu können. Sie ist damit eine Hilfe, die sich ausdrücklich an die Eltern wendet. Die konkreten Aufgabenstellungen der Hilfe ergeben sich aus dem jeweils gegebenen Bedarf in der Familie. Sie sind in der Regel aber einem der folgenden Aufgabenbereiche zuzuordnen: Clearing ( Klärung der Situation in der Familie / Klärung der Möglichkeiten der Eltern, die Kinder angemessen zu versorgen und zu erziehen / Bedarfsanalyse) Krisenintervention Sicherstellung der Basisversorgung der Kinder Beratung in Erziehungsfragen Vernetzung der Familie im Lebensumfeld (Vermittlung und Anbindung an Beratungseinrichtungen und stellen, offenen Angeboten u.ä.) Unterstützung bei der pädagogischen Förderung der Kinder In Anbetracht der Spannbreite dieser Aufgabenstellungen sind die Ziele der Hilfe im Hilfeplanverfahren so genau wie möglich zu formulieren und schriftlich festzuhalten. Rahmenbedingungen Die Rahmenbedingungen, also insbesondere Umfang, Dauer und Setting der Hilfe, werden im Hilfeplangespräch festgelegt. Bei neu eingeleiteten Hilfen nach 31 SGB VIII sollte der Umfang möglichst nicht unter 5 Wochenstunden liegen. Bei (stabil laufenden) Hilfen in der Beendigungsphase kann die Stundenzahl durchaus auch darunter liegen. In der Regel sollte die Gesamtdauer der Hilfe 18 Monate nicht überschreiten. Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine aufsuchende Hilfe, findet also in der Regel im Lebensumfeld der Familie statt. Ausnahmen hiervon sind im Hilfeplanverfahren zu benennen. 3

Zielformulierung Die Richtungsziele der Hilfe werden im Hilfeplangespräch unter Beteiligung der MitarbeiterIn des Jugendamts, der durchführenden Fachkraft und der Familie entwickelt und formuliert und im Hilfeplan schriftlich niedergelegt. Um die Hilfe effektiv gestalten zu können, ist eine Reduzierung auf wenige Ziele sinnvoll: Es sollten nicht mehr als zwei, höchstens drei deutlich umrissene Richtungsziele vorgegeben werden. Der Arbeitsplan für die folgende Hilfephase (mit der schriftlichen Differenzierung der Richtungsziele in Handlungsziele und schritte) wird von der Fachkraft zusammen mit der Familie erarbeitet und formuliert. Er wird nach etwa 6 8 Wochen unaufgefordert der MitarbeiterIn des Jugendamts zugesandt und bildet die Arbeitsgrundlage der Hilfe. Änderungen in der Zielstellung, die sich im Laufe der Hilfe ergeben, sind der MitarbeiterIn des Jugendamts mitzuteilen bzw. mit ihr abzustimmen. Zielüberprüfung Die Überprüfung der Hilfe erfolgt durch einen von der Fachkraft geschriebenen Bericht, der der MitarbeiterIn des Jugendamts ca. 2 4 Wochen vor Ablauf des Hilfezeitraums zugeht. Im Idealfall ist der Bericht gemeinsam mit der Familie erarbeitet worden; in jedem Fall aber hat sie Kenntnis des Inhalts. Divergierende Meinungen im Bericht sind kenntlich gemacht. Grundlage des Berichts sind die vereinbarten und im Arbeitsplan formulierten Ziele. Inhaltlicher Schwerpunkt ist der Stand der Zielerreichung, also welche Schritte bezüglich der formulierten Ziele unternommen werden konnten. Der Bericht bildet die Grundlage des Hilfeplangesprächs, in dem der Verlauf der Hilfe und das weitere Vorgehen erörtert werden. Hier fällt auch die Entscheidung, ob und wie die Hilfe fortgesetzt wird. Im Falle der Fortsetzung der Hilfe sind die Rahmenbedingungen (Laufzeit und Umfang) und eventuelle Änderungen in der Arbeitsplanung zu klären. Sofern Richtungs- und Handlungsziele bestehen bleiben, ist kein neuer Arbeitsplan zu erstellen. In der Regel erfolgt eine Überprüfung der Hilfe nach 6 oder 12 Monaten. Kürzere Zeiträume sind nur in unklaren oder deutlich krisenhaften Hilfesituationen sinnvoll. In diesen Fällen kann eine Überprüfung auch nach bereits 3 Monaten erfolgen. Leistungserbringung Die sozialpädagogische Familienhilfe wird nach Maßgabe der in der Hilfeplanung festgelegten Dauer und im (durchschnittlich) festgelegten Umfang durchgeführt. D.h., es gilt eine Kontingentregelung: Die für den Gesamtzeitraum bewilligten Stunden können wöchentlich flexibel (je nach Erfordernissen) erbracht werden. Um den angeforderten Leistungsumfang zu dokumentieren, ist trotzdem die Angabe eines (durchschnittlichen) wöchentlichen Stundenumfangs sinnvoll und notwendig. 4

Die erbrachte Leistung umfasst sowohl die direkte Fallarbeit als auch Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Arbeit (wie Supervision, Fortbildungen usw.). Sie wird nach dem Schlüssel 80% Fallarbeit - 20% Qualitätssicherung (QS) errechnet und kann, wie im Berliner Modell, in den Fachleistungsstundensatz eingepreist oder über einen zusätzlichen Anteil an QS-Stunden bewilligt sein. Alle direkt mit dem Hilfeauftrag verbundenen Leistungen der Fachkraft (wie: Arbeit in der Familie, Kontakte zum Jugendamt, zu Schulen, Kitas, Ämter, Behörden usw., Berichte und Dokumentationen) sind Bestandteil der Fallarbeit. Dies ist bei der Beauftragung zu beachten und entsprechend einzurechnen. Rechnungslegung Die Rechnungslegung erfolgt in der Regel monatlich unter Angabe der im jeweiligen Monat geleisteten Gesamtstunden und des aktuellen Stundenbudgets. Eine detaillierte Stundenübersicht wird nicht übermittelt, ist aber jederzeit einsehbar. 5

Team Das Team von contract besteht aktuell aus 27 MitarbeiterInnen mit den folgenden Berufsqualifikationen (tätig im SGB VIII- und SGB XII-Bereich): Dipl. SozialarbeiterIn/SozialpädagogIn Dipl. PsychologIn Dipl. PädagogIn ErzieherIn Krankenschwester Krankengymnastin Im Team vertreten sind MitarbeiterInnen mit therapeutischen Zusatzausbildungen in den Fachrichtungen: Systemische Therapie Gestalttherapie Psychologische Psychotherapie und eine insoweit erfahrene Fachkraft nach SGB VIII 8a. Darüber hinaus gibt es MitarbeiterInnen mit unterschiedlichen, durch Fort- und Weiterbildungen erworbenen Spezialisierungen. contract kann Hilfen in den folgenden Sprachen (muttersprachlich bzw. sehr gute Kenntnisse) durchführen: Polnisch, Russisch, Französisch, Arabisch, Türkisch, Persisch(Farsi), Kurdisch, Englisch und natürlich Griechisch und Deutsch Die MitarbeiterInnen sind (in Anlehnung an TVL) fest angestellt. Qualitätssicherung Die Sicherung der Qualität der Arbeit der Fachkräfte in den Familien ist Bestandteil der Leistungserbringung. Sie umfasst insbesondere folgende obligatorische Maßnahmen: Supervision (Gruppensupervision 14tägig, Einzelsupervision monatlich) Teams Kollegiale Beratung Fortbildungen Die Dokumentation und Abrechnung der geleisteten Stunden erfolgt computer- /servergestützt und ist durch die Leitung jederzeit einsehbar. 6

Kontaktdaten contract Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e.v. Obstallee 22d/e 13593 Berlin Leitung Thomas Sonntag Tel. 030 364 93 97 Fax 030 364 93 97 Mobil 0178 580 75 50 sonntag@contract-berlin.de Koordination Petra Stobbe Mobil 0178 580 75 71 stobbe@contract-berlin.de Verwaltung Stella Kinzel Tel. 030 364 14 736 Fax 030 364 14 736 kinzel@contract-berlin.de Träger Gemeinwesenverein Heerstraße Nord e.v. Steuernummer 27/666/53773 Vereinsregister Berlin VR 2656 Nz Anerkannter freier Träger der Jugendhilfe Mitglied im Verband für sozial-kulturelle Arbeit und im Paritätischen Wohlfahrtsverband 7