Besonderheiten der ELER-Förderung Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Transkript:

Besonderheiten der ELER-Förderung Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz 28.04.16 Holger Neisius

Grundsätze Zusätzliche Anwendung von EU-Recht bei Beteiligung eines EU-Fonds EU-Recht geht bei Überschneidung nationalem Recht vor Ein Antrag darf erst zur Auszahlung bewilligt werden, nachdem die Übereinstimmung mit den Gemeinschaftsvorschriften hinreichend überprüft wurde. Folglich anderes Verfahren bei EU-Förderung Seite 2

EU-Rechtsgrundlagen (Auswahl) VO (EU) Nr. 1303/2013 VO (EU) Nr. 1305/2013 VO (EU) Nr. 808/2014 VO (EU) Nr. 809/2014 VO (EU) Nr. 821/2014 SEPL 2014-2020 Seite 3

Informationen zu Förderungen Inhalt der Förderung Fördersätze Fördergrundlagen wie Förderrichtlinien u.s.w. Hinweise und Informationsmaterialien Formulare wie Antragsvordrucke etc. Ansprechpartner und Kontaktdaten Muster Beispielprojekte Seite 4 www.eler.saarland.de

Ablauf des Zuwendungsverfahrens 1. Antragstellung zum Stichtag bei Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat A/4, Keplerstraße 18, 66117 Saarbrücken 2. Fachliche Prüfung und fachliche Abstimmung mit dem jeweiligen Fachreferat 3. Entscheidung über Förderfähigkeit durch das jeweilige Fachreferat 4. Bewertung des Vorhabens nach Auswahlkriterien durch das jeweilige Fachreferat 5. Entscheidung über Förderwürdigkeit und Förderung 6. Erlass Zuwendungsbescheid 7. Ausführung des Vorhabens 8. Vorlage Verwendungsnachweis / Zwischenverwendungsnachweis 9. Prüfung Verwendungsnachweis (Verwaltungskontrolle incl. Inaugenscheinnahme) 10. Evtl. Vor-Ort-Kontrolle durch unabhängige Person 11. Auszahlung / Teilzahlung 12. Abrechnung und Schlusszahlung nach Abschluss des Vorhabens 13. Beginn der Zweckbindungsfrist von 5 bzw. 12 Jahren 14. Ggf. Ex-Post-Kontrolle Seite 5

Kontrollarten Verwaltungskontrollen Vor-Ort-Kontrollen Ex-Post-Kontrollen VO (EU) Nr. 809/2014 Seite 6

Verwaltungskontrolle (VWK) Art. 48 VO (EU) Nr. 809/2014 In allen Fällen Kontrolle am Schreibtisch nach Aktenlage Bei Investitionen zusätzlich Inaugenscheinnahme Seite 7

Bei Antragstellung zu beachten: Förderkulisse Antragstellerkreis Übereinstimmung mit Maßnahmenbeschreibung Förderfähigkeit der veranschlagten Ausgaben/Kosten Vorsteuerabzugsberechtigung (Nachweis der Nichtberechtigung) Plausibilität der veranschlagten Ausgaben/Kosten Förderwürdigkeit des Vorhabens unter Verwendung eines Auswahlverfahrens Seite 8

Auswahlverfahren von EU verpflichtend vorgegeben alle Vorhaben sind zeitlich gesammelt (Stichtagsregelung) nach zuvor einheitlich festgelegten, objektiven Kriterien zu bewerten (Punktesystem) daraus ist eine Rangfolge festzulegen Mindestpunktzahl muss immer erreicht werden Seite 9

Zahlungsanträge =Verwendungsnachweise Auszahlungen erfolgen nur anteilig zu tatsächlich geleisteten, nachgewiesenen und geprüften Ausgaben Alle Zahlungen sind durch Rechnungen o.ä. zu belegen (keine Originale) Einhaltung der Vergabevorschriften ist nachzuweisen Einhaltung der Publizitätspflichten ist nachzuweisen Voraussetzung für eine Zahlung ist die Erfüllung aller Vorgaben Inaugenscheinnahme vor Auszahlung der Fördermittel Sanktionierung bei Übererklärung um mehr als 10% Verzinsung ab Rückforderung statt ab Auszahlung Seite 10

Förderausschlüsse Folgende Ausgaben werden nicht gefördert: Mehrwertsteuer, wenn die Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht (Nachweis der Nichtberechtigung erforderlich); Schuldzinsen; Erwerb von Grundstücken soweit der Betrag >10% (in Ausnahmefällen 15%) der förderfähigen Gesamtausgaben übersteigt; ABER: Eigenleistungen im Saarland unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig Seite 11

Vor-Ort-Kontrollen in einer von der EU vorgegebenen Mindestanzahl von Fällen ausgewählt nach Zufallsprinzip oder Risikoanalyse Vollumfängliche Kontrolle des Vorhabens vor Ort incl. Einsicht in die Originalunterlagen (z.b. Rechnungen) ggf. vertiefte Vergabeprüfung Kontrolle kann unangekündigt erfolgen oder kurzfristig angekündigt werden Kontrolle muss gestattet werden sonst Widerruf der Förderung Seite 12

Ex-Post-Kontrollen Kontrolle der Einhaltung der Zweckbindungsfristen (5 bzw. 12 Jahre) Durchführung kurz vor Ablauf der Zweckbindungsfrist Kontrolle kann unangekündigt erfolgen Seite 13

Kontrollen externer Prüforgane Eigenständiges Kontrollrecht der Prüforgane Interner Revisionsdienst der Zahlstelle Bescheinigende Stelle Rechnungshof des Saarlandes EU-Kommission Europäischer Rechnungshof ggf. Bundesrechnungshof Hier festgestellte Fehler können zu Änderungen bzgl. der Förderung führen. Seite 14

Aufbewahrungsfristen Der Zuwendungsempfänger muss sämtliche Unterlagen (insbesondere Originalbelege) mindestens bis zum 31.12.2026 aufbewahren und für Prüfungen bereithalten. Seite 15

Publizitätsvorgaben der EU Wer eine EU-Förderung erhält, muss Publizitätsvorgaben erfüllen. Seite 16

Rechtsgrundlagen VO (EU) Nr. 1303/2013 VO (EU) Nr. 1305/2013 VO (EU) Nr. 808/2014 VO (EU) Nr. 821/2014 18.02.2016 Seite 17

Aufgaben der ELER-Verwaltungsbehörde Die Verwaltungsbehörde sorgt für Information von potenziellen Begünstigten über Finanzierungsmöglichkeiten Bekanntmachung der Rolle und Errungenschaften der Europäischen Union und der Fonds bei den Bürgerinnen und Bürgern durch Informations- und Kommunikationsmaßnahmen Generalzuständigkeit der ELER-Verwaltungsbehörde in Sachen Publizität Seite 18

Nach EU-Vorgabe müssen alle Empfänger einer EU-Förderung in einer frei zugänglichen Internetdatenbank veröffentlicht werden (www.agrarfischerei-zahlungen.de ferner regelmäßig einzelne Vorhaben im Internet präsentiert werden (www.saarland.de/126000.htm) Seite 19

ELER-Jahresveranstaltung 2016 am 12.05.16 von 13:30 Uhr 17:00 Uhr im Landhotel Finkenrech, Tholeyer Straße 50, 66571 Eppelborn Anmeldung: eler-ok@umwelt.saarland.de Seite 20

Aufgaben der Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger haben detaillierte Publizitätspflichten nach Nr. 2 Anhang III zu VO (EU) Nr. 808/2013: Hinweise auf gewerblicher Internetseite unabhängig von Zuwendungshöhe Hinweisschilder ab (derzeit) 10.000 Zuwendung Hinweise bei Veröffentlichungen, Pressemitteilungen etc. Seite 21

Arten von Hinweisschildern Poster mindestens in DIN A3 ab 10.000 Förderung; Dauer: Durchführung des Vorhabens, mindestens 1 Jahr (entfällt voraussichtlich künftig) Erläuterungstafel mindestens in DIN A3 ab 50.000 Förderung; Dauer: Dauer des Vorhabens und Zweckbindungsfrist (mindestens 5 Jahre) dauerhaftes Schild mindestens in DIN A2 ab 500.000 Förderung; Dauer: Dauer des Vorhabens und der Zweckbindungsfrist (i.d.r. 12 Jahre) Seite 22

Platzierung der Hinweisschilder An einer für die Öffentlichkeit erreichbaren und gut sichtbaren Stelle mit Bezug zum Vorhaben z.b. Eingangsbereich eines Gebäudes in Augenhöhe Falls dezentrale Objekte gefördert werden: zusätzlich (kleinere) Förderhinweise an den geförderten Objekten Falls Druckerzeugnisse, Datenträger, Medien gefördert werden: deutlich sichtbarer Förderhinweis auf diesen Objekten entsprechend der Objektgröße; Platzierung auf der Titelseite Förderhinweise dürfen nicht kleiner oder ungünstiger angebracht werden als eigene oder sonstige nationale Logos Seite 23

Förderhinweis im Internet Förderhinweis analog Hinweisschilder gestaltet Verknüpfung zwischen Förderung und Website; Informationen zum geförderten Vorhaben Platzierung im Sichtbereich der Startseite Link zur ELER-Seite der EU / zur ELER-Seite des Saarlandes Seite 24

Sonstige Förderhinweise Bei jeder Aktion der Öffentlichkeitsarbeit zum geförderten Vorhaben ist auf die ELER-Förderung hinzuweisen (z.b. Presseerklärungen, Plakate). Die ELER-Förderung darf keinesfalls unter den Tisch fallen. Seite 25

Hilfestellung Im Internet unter www.saarland.de/126002.htm oder www.eler.saarland.de Praktische Leitfäden, Technische Hinweise und passende Vorlagen vorhanden Im Zweifelsfall hilft die ELER-Verwaltungsbehörde gerne weiter Seite 26

Seite 27

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! www.eler.saarland.de Seite 28