Der Bürgermeister MERKBLATT ZUR KENNZEICHNUNG VON FEUERWEHRZUFAHRTEN Stand: Januar 2018 IM STADTGEBIET HÜRTH Herausgeber: Amt 37/31 Sachgebiet Einsatzvorbereitung Brandschutzdienststelle Stadt Hürth Gesetzliche Grundlagen Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) Straßenverkehrsordnung (StVO) Sonderbauvorschriften (ggf. Mustersonderbauvorschriften) Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung (VV BauO NRW) DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken Allgemeine Begriffbestimmungen Feuerwehrzufahrten Feuerwehrzufahrten sind befestigte Flächen auf Grundstücken, die mit der öffentlichen Verkehrsfläche in direkter Verbindung stehen. Hierzu zählt die Grundstücksein- und ausfahrt und der weitere Verlauf auf dem Grundstück. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den baurechtlichen Vorschriften ( 5 BauO NRW). Bewegungsflächen Bewegungsflächen sind befestigte Flächen auf Grundstücken und dienen der Aufstellung von Feuerwehrfahrzeugen. Feuerwehrzufahrten sind keine Bewegungsflächen. Bewegungsflächen können gleichzeitig Aufstellflächen sein und müssen ständig freigehalten werden. Aufstellflächen Aufstellflächen dienen der Entwicklung eines Rettungseinsatzes mit Hubrettungsfahrzeugen (Kraftfahrdrehleitern bzw. Teleskop- oder Gelenkmastbühnen) und sind so angeordnet, dass zum Anleitern spezifische Stellen des Gebäudes von dem jeweiligen Rettungsgerät erreicht werden können (2.Rettungsweg). Aufstellflächen müssen ständig freigehalten werden. Verantwortlichkeiten Für die Einhaltung des Halteverbotes auf Feuerwehrzufahrten, Bewegungs- und Aufstellflächen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes, also auf den Grundstücken, sind Seite 1 von 6
bestimmungsgemäß nach 5 Abs. 6 BauO NRW Grundstückseigentümer, Besitzer und sonstige Nutzungsberechtigte grundsätzlich verantwortlich. Kennzeichnung Feuerwehrzufahrten (Grundstückseinfahrt und ausfahrt) Feuerwehrzufahrten sind an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Verkehrsraum durch Hinweisschilder nach DIN 4066 D1 210mm x 594mm mit der Aufschrift Feuerwehrzufahrt, Haltverbot nach StVO zu kennzeichnen. Die amtliche Kennzeichnung erfolgt durch rechts unten angebrachte dauerhafte Siegelung der Brandschutzdienststelle der Stadt Hürth. Die Siegelung des Schildes erfolgt im Rahmen der Abnahme vor Ort durch einen Mitarbeiter der Brandschutzdienstelle der Stadt Hürth. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie am Schluss dieses Merkblattes. Umrandungsfarbe rot Hintergrundfarbe weiß Schriftfarbe schwarz Dienstsiegel Feuerwehrzufahrten, Bewegungsflächen auf Grundstücken Sie sind durch Hinweisschilder nach DIN 4066 D1 210mm x 594mm mit der Aufschrift Fläche für die Feuerwehr zu kennzeichnen. Die Siegelung des Schildes erfolgt im Rahmen der Abnahme vor Ort durch einen Mitarbeiter der Brandschutzdienstelle der Stadt Hürth. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie am Schluss dieses Merkblattes. Umrandungsfarbe rot Hintergrundfarbe weiß Schriftfarbe schwarz Seite 2 von 6
Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen auf Grundstücken Sie sind durch Hinweisschilder gemäß Grafik 500mm x 500mm mit der Aufschrift gemäß Grafik zu kennzeichnen. Die Siegelung des Schildes erfolgt im Rahmen der Abnahme vor Ort durch einen Mitarbeiter der Brandschutzdienstelle der Stadt Hürth. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin. Die Kontaktdaten finden Sie am Schluss dieses Merkblattes. 4 u. 5 BauO NRW Nr. 5 VV BauO NRW 1 u. 14 OBG ACHTUNG (für alle Varianten gilt): Schilder ohne Siegelung haben keine Rechtsverbindlichkeit, das dazu führt, dass das Objekt nicht betrieben werden darf. Die Verantwortung trägt nach 5 Abs. 6 BauO NRW der Grundstückseigentümer, Besitzer und sonstige Nutzungsberechtigte. Sonstiges Sperrpfosten, Sperrbalken, Schranken, Toranlagen etc. im Zuge von Feuerwehrzufahrten sind mit Verschlüssen zu versehen, die sich mit dem Dreikant des Überflurhydrantenschlüssels nach DIN 3223 oder mittels Feuerwehrschließung Stadt Hürth öffnen lassen. Seite 3 von 6
Weitere Hinweise über die bauliche Gestaltung von Flächen für die Feuerwehr können der DIN 14090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken so wie der BauO NRW entnommen werden. Für Rückfragen steht Ihnen die Brandschutzdienststelle der Stadt Hürth ebenfalls zur Verfügung. Muster (2. Rettungsweg über tragbare Leitern der Feuerwehr) Kennzeichnung der Fläche für die Feuerwehr (Aufstellfläche für tragbare Leitern der Feuerwehr und Zugang zum Gebäude) Rettungsgerät der Feuerwehr (Tragbare Leitern der Feuerwehr) Aufstellfläche für Rettungsgerät der Feuerwehr Seite 4 von 6
Öffentliche Verkehrsfläche (Fahrbahn und Gehweg) Grundstücksgrenze Sperrpfosten mit Dreikant des Überflurhydrantenschlüssel nach DIN 3223 oder Feuerwehrschließung Stadt Hürth Amtliche Kennzeichung der Feuerwehrzufahrt auf dem Grundstück; unmittelbar an der Grundstücksgrenze Fläche für die Feuerwehr auf dem Grundstück (Aufstellfläche) Kennzeichnung der Fläche für die Feuerwehr auf dem Grundstück Muster (2. Rettungsweg über Kraftfahrdrehleiter der Feuerwehr) Seite 5 von 6
Kontaktdaten bei Rückfragen Brandschutzdienststelle der Stadt Hürth Amt 37-3 Luxemburger Straße 450 50354 Hürth Ansprechpartner: Herr Wieczarkowiecz Rufnummer: +49 (0) 22 33 4 10 50 43 Email: sven.wieczarkowiecz@huerth.de Herr Kircharz Rufnummer: +49 (0) 22 33 4 10 50 70 Email: david.kircharz@huerth.de Herr Stüßer Rufnummer: +49 (0) 22 33 4 10 50 41 Email: kurt.stuesser@huerth.de Herr Voous Rufnummer: +49 (0) 22 33 4 10 50 49 Email: carsten.voous@huerth.de Bauordnungsamt der Stadt Hürth Amt 63 Friedrich-Ebert-Straße 40 50354 Hürth Ansprechpartner: Die jeweiligen Bezirksingenieurinnen bzw. Bezirksingenieure sind stadtgebietabhängig und müssen über die Zentrale erfragt werden. Alternativ kann die zuständige Ansprechpartnerin bzw. der Ansprechpartner im Internet unter: www.huerth.de und dort im Abschnitt Rathaus und weiter im Fachbereich Telefonbuch Bauordnungsamt ermittelt werden. Stadt Hürth Zentrale Rufnummer: +49 (0) 22 33 53 0 Ordnungsamt der Stadt Hürth Amt 32 Friedrich-Ebert-Straße 40 50354 Hürth Ansprechpartner: Fachbereich Verkehrsüberwachung [ruhender Verkehr] Frau Rametta Rufnummer: +49 (0) 22 33 53 521 Email: NRametta@huerth.de Fachbereich Ausnahmegenehmigungen STVO, Verkehrslenkung Frau Schmidt Rufnummer: +49 (0) 22 33 53 528 Email: sschmidt@huerth.de Seite 6 von 6