Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Innenausschusses (4.

Ähnliche Dokumente
Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode

Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes. Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister.

Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Gesetzes zur Regelung von Sekundierungen im Rahmen von Einsätzen der zivilen Krisenprävention

Deutscher Bundestag. Beschlussempfehlung und Bericht. Drucksache 18/10638 (neu) 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3.

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/6869

des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)

des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3.

Deutscher Bundestag Drucksache 18/8762. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3.

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2017 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2017)

Die Voraussetzungen des vereinfachten Zustimmungsverfahrens gemäß 4 des Parlamentsbeteiligungsgesetzes

B. Lösung Es ist daher erforderlich, ein Mindestprüfungsintervall gesetzlich in der Abgabenordnung

Beschlussempfehlung und Bericht

Deutscher Bundestag Wahlperiode -2- Drucksache 18/1651 C. Alternativen Keine. D. Kosten Die Neuregelung des 40a SGB II verhindert andernfalls ei

Deutscher Bundestag Drucksache 18/3859. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3.

des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

Beschlussempfehlung und Bericht

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschlussempfehlung und Bericht

Deutscher Bundestag Drucksache 18/6568. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Finanzausschusses (7.

Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen

des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Innenausschusses (4.

Deutscher Bundestag Drucksache 18/7693. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode

Zehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Beschlussempfehlung und Bericht

des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

Deutscher Bundestag Drucksache 18/12958

Beschlussempfehlung und Bericht

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung Drucksachen 18/9536, 18/9956, 18/10102 Nr. 17, 18/10506

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen

Beschlussempfehlung und Bericht

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Roland Claus, Matthias W. Birkwald, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/7903

des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss)

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Bericht. 18. Wahlperiode des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß 96 der Geschäftsordnung

des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)

des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Beschlussempfehlung und Bericht

Solidaritätszuschlag für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland verwenden

Beschlussempfehlung und Bericht

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode

des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Deutscher Bundestag Drucksache 18/5248. Beschlussempfehlung und Bericht. 18. Wahlperiode des Auswärtigen Ausschusses (3.

Deutscher Bundestag Drucksache 18/ Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode der Bundesregierung

Beschlussempfehlung und Bericht

Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften

Beschlussempfehlung und Bericht

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)

Die Ergänzung der Verwaltungsvorschrift soll zu einer Vereinheitlichung der Verwaltungs- und Gerichtspraxis beitragen.

Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Vergaberechtsmodernisierungsgesetz VergRModG)

Entwurf einer Verordnung gemäß 17 Buchstabe a) Umweltstatistikgesetz zur Aussetzung der Erhebung nach 9 Absatz 4 Umweltstatistikgesetz

Beschlussempfehlung und Bericht

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beschlussempfehlung und Bericht

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Beschlussempfehlung und Bericht

Gesetzentwurf der Bundesregierung

der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Die AIDS-Epidemie in Deutschland und weltweit bis 2030 beenden

Deutscher Bundestag Drucksache 17/8001

Bundesrat Drucksache 233/17. Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen

zu dem Antrag der Abgeordneten Klaus Ernst, Karin Binder, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/8391

Entwurf eines Gesetzes zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung

des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen

Beschlussempfehlung und Bericht

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Der Zensus 2011 aus städtestatistischer Sicht

verfassungsrechtlichenvorschrifteninkraft.durchdasgesetzzudembeschlussdeseuropäischenratessollendievondeutscherseiteerforderlichen

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

Entwurf eines Gesetzes zur Klarstellung der Auskunftserteilung zur Altersvorsorge durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung zwecks Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht

Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft

Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches

Beschlussempfehlung und Bericht

Vorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

Entwurf eines Vierundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes

Weichen für die ökologische Modernisierung der Wirtschaft stellen Chancen des Klimaschutzes nutzen

ZivilrechtlicheAnsprüchevonOpfernsexuellerGewaltaufSchmerzensgeld

Erstes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Verordnung zur Änderung der Verordnung über EU-Normen für Obst und Gemüse und zur Änderung der Verordnung über Qualitätsnormen für Bananen

zu Punkt der 931. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2015

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

zu dem Antrag der Abgeordneten Katrin Kunert, Diana Golze, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

Antwort. Deutscher Bundestag Drucksache 18/ der Bundesregierung. auf die Kleine Anfrage der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Drucksache 18/11352

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt

Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/10880 18. Wahlperiode 18.01.2017 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksachen 18/10458, 18/10484 Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 ZensVorbG 2021) A. Problem Bund, Länder und Kommunen benötigen für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen und Planungen verlässliche Daten zur Bevölkerung, zur Erwerbstätigkeit und zur Wohnsituation. Diese Basisdaten werden durch den Zensus 2021 gewonnen, zu dessen Durchführung Deutschland auch europarechtlich nach der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 14) verpflichtet ist. Um die Datenerhebung möglichst kostengünstig und belastungsarm durchzuführen, soll der Zensus 2021 wie der Zensus 2011 auf einer registergestützten Methode beruhen, bei der in erster Linie bereits vorhandene Verwaltungsdaten genutzt werden. Dabei sind im Zensus 2021 unter Berücksichtigung von Ergebnissen ausführlicher Evaluierungen des letzten Zensus einige Struktur- und Verfahrensverbesserungen vorgesehen. B. Lösung Mit dem Zensusvorbereitungsgesetz 2021 werden die rechtlichen Voraussetzungen für die rechtzeitige Vorbereitung des für das Jahr 2021 vorgesehenen registergestützten Zensus geschaffen. Das Gesetz regelt die Verantwortlichkeit des Statistischen Bundesamtes für den zentralen IT-Betrieb und für die IT-Entwicklung. Es bestimmt den Inhalt des anschriftenbezogenen Steuerungsregisters und legt die erforderlichen Datenübermittlungen durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, durch die für die Geobasisdaten zuständigen Behörden und die Meldebehörden und durch weitere Beteiligte an das Statistische Bundesamt und an die statistischen Ämter der Länder zum Aufbau und zur Pflege des Registers fest.

Drucksache 18/10880 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Annahme des Gesetzentwurfs in geänderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. C. Alternativen Keine. Die Durchführung des Zensus 2021 bedarf rechtzeitiger und umfangreicher organisatorischer und technischer Vorbereitung. Bei einem Absehen von dem Gesetzesvorhaben fehlten die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen für diese Vorbereitung. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Keine. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Nach Kostenkalkulationen des Statistischen Bundesamtes und der statistischen Ämter der Länder entstehen bei Bund und Ländern für das Zensusvorbereitungsgesetz 2021 Gesamtkosten in Höhe von 331 682 603 Euro. Davon entfallen auf den Bund 185 831 039 Euro und auf die Länder 145 851 564 Euro. Die Kosten für den Bund enthalten Personalausgaben in Höhe von 15 485 039 Euro und Sachkosten (ohne IT-Kosten) in Höhe von 960 000 Euro. Beim Bund entstehen einmalig IT-Umstellungskosten in Höhe von 169 386 000 Euro. Davon entfallen auf das Statistische Bundesamt 96 800 000 Euro und auf das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) 72 586 000 Euro. Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln beim Bund soll finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden. Die dargestellten Sach- und Personalmittel fallen im Einzelplan 06 sowie im Einzelplan 08 an. Die Kosten für die Länder enthalten Personalausgaben in Höhe von 101 736 978 Euro und Sachausgaben in Höhe von 37 626 355 Euro. Einmalig entstehen IT-Umstellungskosten in Höhe von 6 488 231 Euro. Darin enthalten sind Personalausgaben in Höhe von 2 662 854 Euro und Sachausgaben in Höhe von 3 825 377 Euro. Die Aufwände für die zentralen IT-Kosten im Verbund sind noch nicht quantifizierbar. F. Weitere Kosten Keine.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/10880 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksachen 18/10458, 18/10484 mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert anzunehmen: 1. 2 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach dem Wort Qualitätsstandards die Wörter in Zusammenarbeit mit den statistischen Ämtern der Länder eingefügt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: (2) Das Statistische Bundesamt ist für die Entwicklung der für den Zensus benötigten technischen Anwendungen verantwortlich. Die besonderen Erfahrungen der statistischen Ämter der Länder in der Vorbereitung und Durchführung primärstatistischer Erhebungen sollen dabei genutzt werden, insbesondere bei der Entwicklung der für die Durchführung der primärstatistischen Erhebungen benötigten Anwendungen. Das Statistische Bundesamt hält die für die Aufbereitung und Datenhaltung notwendige IT-Infrastruktur in Zusammenarbeit mit dem Informationstechnikzentrum Bund vor. Die Einrichtung und der Betrieb von Erhebungsstellen einschließlich der IT-Unterstützung durch die statistischen Ämter der Länder bleiben davon unberührt. 2. Nach 7 wird folgender 7a eingefügt: 7a Bestand an Angaben zur Überprüfung der Daten zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung Zur Überprüfung der Daten zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung dürfen Angaben zu folgenden Merkmalen zu den im Melderegister gemeldeten Einwohnerinnen und Einwohnern gespeichert werden: 1. Familienname, Geburtsname, Vornamen sowie 2. Geburtsdatum. Die hierzu nach 9 Absatz 1 Nummer 4 übermittelten Daten werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Überprüfung der zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung übermittelten Daten, spätestens jedoch zum 31. Dezember 2020 gelöscht. 3. In 8 Absatz 3 Nummer 2 werden nach dem Wort Anschrift ein Komma und die Wörter soweit verfügbar eingefügt. 4. 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nach dem Wort Steuerungsregisters werden die Wörter und für die Überprüfung der Daten zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäudeund Wohnungszählung eingefügt. b) In Nummer 2 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

Drucksache 18/10880 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode c) Die folgenden Nummern 3 und 4 werden angefügt: 3. Ordnungsmerkmal der Meldebehörde, 4. soweit statistische Ämter der Länder diese Daten anfordern, zusätzlich Daten zu Familienname, Geburtsname, Vornamen und Geburtsdatum. 5. Nach 10 Absatz 2 Satz 5 werden die folgenden Sätze eingefügt: Soweit die Prüfungen nach den Sätzen 3 und 4 zu keinem Ergebnis führen, können die statistischen Ämter der Länder zur Klärung der verbleibenden Anschriften Begehungen durchführen. Eine Begehung im Sinne des Satzes 6 ist die Inaugenscheinnahme der Liegenschaft vom öffentlichen Straßenraum oder vom öffentlich zugänglichen Grundstücksteil. 6. Dem 15 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: Soweit es für methodische Untersuchungen, Analysen oder Auswertungen notwendig ist, ist den statistischen Ämtern der Länder bei Zustimmung der beteiligten Länder ein Zugriff über den jeweiligen Zuständigkeitsbereich hinaus zu gewähren. Berlin, den 18. Januar 2017 Der Innenausschuss Ansgar Heveling Vorsitzender Dr. Tim Ostermann Matthias Schmidt (Berlin) Ulla Jelpke in Dr. Konstantin von Notz

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/10880 Bericht der Abgeordneten Dr. Tim Ostermann, Matthias Schmidt (Berlin), Ulla Jelpke und Dr. Konstantin von Notz I. Überweisung Der Gesetzentwurf auf Drucksachen 18/10458, 18/10484 wurde in der 206. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Dezember 2016 an den Innenausschuss federführend sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Mitberatung überwiesen. Dem Haushaltsausschuss wurde der Gesetzentwurf gemäß 96 GO-BT überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung beteiligte sich gutachtlich (Ausschussdrucksache 18(4)668). II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 127. Sitzung am 18. Januar 2017 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Gesetzentwurf in der Fassung des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und SPD auf Ausschussdrucksache 18(4)753 anzunehmen. Der Haushaltsausschuss wird seinen Bericht gemäß 96 GO-BT gesondert abgeben. III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 101. Sitzung am 18. Januar 2017 abschließend beraten. Den Gesetzentwurf auf Drucksachen 18/10458, 18/10484 empfiehlt der Innenausschuss in der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. anzunehmen. Die Änderungen entsprechen dem von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD in den Innenausschuss eingebrachten Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 18(4)753, der zuvor mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Stimmenthaltung der Oppositionsfraktionen angenommen wurde. IV. Begründung Zur Begründung allgemein wird auf Drucksachen 18/10458, 18/10484 verwiesen. Die vom Innenausschuss vorgenommenen Änderungen auf Grundlage des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen auf Ausschussdrucksache 18(4)753 begründen sich wie folgt: Zu Nummer 1 Durch die Änderung in Absatz 1 wird die besonders enge Zusammenarbeit zwischen den statistischen Ämtern von Bund und Ländern beim Großprojekt Zensus 2021 zum Ausdruck gebracht. Der neugefasste Absatz 2 stellt die Rolle der statischen Ämter der Länder bei der Entwicklung der für die primärstatistischen Erhebungen benötigten technischen Anwendungen heraus. Die Verantwortung der IT-Gesamtsteuerung und des IT-Betriebs obliegt dabei weiterhin dem Statistischen Bundesamt. Zu Nummer 2 Der neue 7a eröffnet zusammen mit der entsprechenden Ergänzung in 9 Absatz 1 Nummer 4 statistischen Ämtern der Länder die Möglichkeit, im Rahmen der Projektvorbereitungsphase nach Maßgabe der angezeigten Datenschutzstandards die Übermittlung weiterer Daten (Familienname, Geburtsname, Vornamen und Geburtsdatum) bei den nach Landesrecht jeweils zuständigen Meldebehörden anzufordern, wenn sie diese Daten zur

Drucksache 18/10880 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode rechtzeitigen und effizienten Ermittlung der Eigentümeranschriften für die Gebäude- und Wohnungszählung benötigen. Mit dieser Regelung wird der von Land zu Land noch variierenden Befüllung der für die Eigentümerrecherche vorgesehenen Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems Rechnung getragen. Durch die erweiterten Rahmenbedingungen bei der Eigentümerrecherche können sich die Kosten bei den Ländern um ca. 19 Millionen Euro senken. 7a Satz 2 regelt speziell die Löschung der zu dem beschriebenen Zweck erhobenen Daten und knüpft die Speicherung an den Abschluss der Überprüfung der Eigentümerdaten. Zu Nummer 3 Die Ergänzung stellt klar, dass die nach Landesrecht für die Geobasisdaten zuständigen Stellen nur die bei ihnen erfassten Daten zu übermitteln haben. Zu Nummer 4 Die vorgesehene Übermittlung des Ordnungsmerkmals der Meldebehörde verbessert und vereinfacht die Prüfung der Melderegisterdaten auf Vollständigkeit und Vollzähligkeit, die die statistischen Ämter der Länder nach 9 Absatz 2 vornehmen. Zur Möglichkeit der statistischen Ämter, weitere Daten anzufordern, wird auf die Begründung zu Nummer 2 verwiesen. Zu Nummer 5 Durch die Möglichkeit der Inaugenscheinnahme von Anschriften, zu denen sich widersprechende oder unklare Angaben vorliegen, wird die Vorschrift um einen Prüfschritt ergänzt, der bereits beim Zensus 2011 vorgesehen war ( 14 Absatz 3 Satz 2 und 3 Zensusgesetz 2011). Zu Nummer 6 Die Ergänzung dient allein der Klarstellung. Länderübergreifende Arbeiten innerhalb des statistischen Verbundes sind üblich ( 3a des Bundesstatistikgesetzes). Berlin, den 18. Januar 2017 Dr. Tim Ostermann Matthias Schmidt (Berlin) Ulla Jelpke in Dr. Konstantin von Notz

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333